Heil­prak­ti­ker-Ver­si­che­rung – Beruf­lich sicher und recht­lich geschützt

Ob Ein­zel­pra­xis oder Natur­heil­zen­trum: Wir zei­gen die pas­sen­de Absi­che­rung für Ihre Tätig­keit

Heilpraktiker behandelt einen älteren Patienten durch manuelle Therapie in einer modernen Praxis

Ein wich­ti­ger Aspekt der Heil­prak­ti­ker-Ver­si­che­rung ist die Absi­che­rung gegen Haf­tungs­an­sprü­che. Als Heil­prak­ti­ker kön­nen Sie jeder­zeit mit Situa­tio­nen kon­fron­tiert wer­den, in denen Pati­en­ten unzu­frie­den sind oder gar gesund­heit­li­che Kom­pli­ka­tio­nen auf­tre­ten. Um sich vor den finan­zi­el­len Fol­gen die­ser Ansprü­che zu schüt­zen, ist es ent­schei­dend, dass Ihre Ver­si­che­rung umfas­sen­de Haft­pflicht­leis­tun­gen bie­tet. Dar­über hin­aus soll­ten Sie dar­auf ach­ten, dass auch die Kos­ten für recht­li­che Ver­tei­di­gung abge­deckt sind, da selbst unbe­grün­de­te Kla­gen erheb­li­che Aus­ga­ben erzeu­gen kön­nen. Eine fun­dier­te Bera­tung durch einen spe­zia­li­sier­ten Ver­si­che­rungs­mak­ler kann Ihnen hel­fen, ein pas­sen­des Kon­zept zu fin­den, das sowohl Ihre indi­vi­du­el­le Pra­xis als auch Ihre spe­zi­fi­schen Arbeits­me­tho­den berück­sich­tigt.

Heil­prak­ti­ker tra­gen täg­lich eine hohe Ver­ant­wor­tung für das Wohl ihrer Pati­en­ten und leis­ten wert­vol­le Arbeit im Bereich der alter­na­ti­ven Heil­me­tho­den. Ein ein­zi­ger Feh­ler oder ein unvor­her­seh­ba­res Ereig­nis kann jedoch schwer­wie­gen­de finan­zi­el­le Fol­gen haben. Um sicher­zu­stel­len, dass Sie sich voll und ganz auf Ihre Arbeit kon­zen­trie­ren kön­nen, ohne sich über mög­li­che Risi­ken Sor­gen machen zu müs­sen, ist ein maß­ge­schnei­der­ter Ver­si­che­rungs­schutz uner­läss­lich.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für Heil­prak­ti­ker unab­ding­bar. Sie schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Behand­lungs­feh­lern, Bera­tungs­feh­lern oder sons­ti­gen beruf­li­chen Ver­säum­nis­sen. Die­se Ver­si­che­rung deckt Scha­den­er­satz­for­de­run­gen und die Kos­ten für recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen, die aus sol­chen Feh­lern resul­tie­ren.

  • Für Heil­prak­ti­ker mit einer eige­nen Pra­xis ist auch eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung unver­zicht­bar. Die­se Ver­si­che­rung deckt Per­so­nen- und Sach­schä­den ab, die in den Räum­lich­kei­ten ent­ste­hen kön­nen, zum Bei­spiel wenn ein Pati­ent in der Pra­xis stürzt und sich ver­letzt. Sie über­nimmt die Kos­ten für Scha­den­er­satz­for­de­run­gen und recht­li­che Strei­tig­kei­ten.

  • Heil­prak­ti­ker arbei­ten oft mit teu­ren medi­zi­ni­schen Gerä­ten und wert­vol­ler Pra­xis­aus­stat­tung. Eine Inhalts­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz für Ihre gesam­te Betriebs­aus­stat­tung – von medi­zi­ni­schen Gerä­ten bis hin zu Möbeln und Büro­ma­te­ria­li­en. Die­se Ver­si­che­rung schützt vor Schä­den durch Feu­er, Was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl und Van­da­lis­mus und sorgt dafür, dass Sie nach einem Scha­den­fall schnell wie­der ein­satz­be­reit sind.

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Die pas­sen­de Absi­che­rung für Ihre Heil­prak­ti­ker­pra­xis

Heil­prak­ti­ker-Ver­si­che­run­gen im Über­blick

Jede Heil­prak­ti­ker­pra­xis bringt spe­zi­fi­sche Risi­ken mit sich – von Haf­tungs­an­sprü­chen bei Behand­lungs­feh­lern bis hin zu erheb­li­chen Kos­ten durch Cyber­an­grif­fe oder unvor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se. Des­halb ist es ent­schei­dend, die wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen für Ihre Pra­xis genau zu ken­nen und sinn­voll zu kom­bi­nie­ren. Die fol­gen­den Ver­si­che­run­gen bil­den das sta­bi­le Fun­da­ment für die betrieb­li­che Absi­che­rung jeder Heil­prak­ti­ker­pra­xis:

Schutz vor den finan­zi­el­len Fol­gen beruf­li­cher Feh­ler

Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Heil­prak­ti­ker

Als Heil­prak­ti­ker tra­gen Sie eine gro­ße Ver­ant­wor­tung für die Gesund­heit und das Wohl­be­fin­den Ihrer Pati­en­ten. Ein ein­zi­ger Behand­lungs- oder Bera­tungs­feh­ler kann jedoch erheb­li­che finan­zi­el­le Fol­gen nach sich zie­hen. Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet Ihnen den nöti­gen Schutz und sichert Ihre Exis­tenz.

Vor­tei­le der Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung

  • Behand­lungs­feh­ler: Wenn durch Ihre Behand­lung ein Pati­ent gesund­heit­li­che Schä­den erlei­det, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für Scha­den­er­satz­for­de­run­gen und medi­zi­ni­sche Fol­ge­be­hand­lun­gen.
  • Bera­tungs­feh­ler: Deckt Schä­den ab, die aus feh­ler­haf­ter oder unvoll­stän­di­ger Bera­tung resul­tie­ren, ein­schließ­lich der Kos­ten für recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen.
  • Ver­mö­gens­schä­den: Schützt vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten, die Drit­te durch Ihre beruf­li­che Tätig­keit erlei­den könn­ten.
  • Recht­li­che Unter­stüt­zung: Über­nimmt die Kos­ten für Anwäl­te, Gerichts­kos­ten und Sach­ver­stän­di­ge, die im Zusam­men­hang mit Scha­den­er­satz­for­de­run­gen ent­ste­hen.
 

Typi­sche Scha­dens­sze­na­ri­en aus dem Heil­prak­ti­ker­all­tag:

  • Fal­sche Dia­gno­se: Ein Pati­ent erhält eine fal­sche Dia­gno­se, was zu einem gesund­heit­li­chen Scha­den und wei­te­ren medi­zi­ni­schen Kos­ten führt. Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Scha­dens­er­satz­an­sprü­che und recht­li­chen Kos­ten.
  • Feh­ler­haf­te Behand­lung: Ein Behand­lungs­feh­ler wäh­rend einer The­ra­pie führt zu einer Ver­schlech­te­rung des Gesund­heits­zu­stands des Pati­en­ten. Die Ver­si­che­rung deckt die Kos­ten für medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen und Scha­dens­er­satz.
  • Bera­tungs­feh­ler: Auf­grund einer feh­ler­haf­ten Bera­tung erlei­det ein Pati­ent gesund­heit­li­che oder finan­zi­el­le Schä­den. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Scha­den­er­satz­for­de­run­gen und die Kos­ten für recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen.
 

Umfas­sen­der Schutz für Ihre Pra­xis

Mit der rich­ti­gen Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind Sie gegen die finan­zi­el­len Risi­ken von Behand­lungs- und Bera­tungs­feh­lern umfas­send abge­si­chert. Die­se Sicher­heit ermög­licht es Ihnen, sich voll und ganz auf Ihre heil­prak­ti­sche Tätig­keit zu kon­zen­trie­ren, ohne Angst vor kost­spie­li­gen Feh­lern haben zu müs­sen.

Schutz bei Per­so­nen- und Sach­schä­den in Ihrer Pra­xis

Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Heil­prak­ti­ker

In einer Heil­prak­ti­ker­pra­xis kann schon eine klei­ne Unacht­sam­keit zu einem erheb­li­chen Scha­den füh­ren – sei es ein Sturz im Behand­lungs­raum, ein beschä­dig­tes Eigen­tum oder ein orga­ni­sa­to­ri­scher Feh­ler mit Fol­gen. Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sichert Sie gegen die finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Schä­den ab, die im Rah­men Ihrer unter­neh­me­ri­schen Tätig­keit Drit­ten ent­ste­hen. Sie ist damit ein zen­tra­ler Bestand­teil Ihres betrieb­li­chen Risi­ko­ma­nage­ments.

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Heil­prak­ti­ker schützt vor Scha­den­er­satz­an­sprü­chen, wenn durch Ihre beruf­li­che Tätig­keit oder die Ihres Pra­xis­per­so­nals Per­so­nen- oder Sach­schä­den ver­ur­sacht wer­den. Ver­si­chert sind Schä­den, die Drit­ten – also Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten, Lie­fe­ran­ten, Besu­che­rin­nen oder exter­nen Dienst­leis­tern – ent­ste­hen. Dazu zäh­len sowohl Unfäl­le in den Pra­xis­räu­men als auch Schä­den durch feh­ler­haf­te Gerä­te, her­un­ter­ge­fal­le­ne Gegen­stän­de oder orga­ni­sa­to­ri­sche Ver­säum­nis­se.

Ein klas­si­sches Bei­spiel: Eine Pati­en­tin rutscht im War­te­be­reich auf einem nas­sen Boden aus und zieht sich eine Frak­tur zu. Oder: Ein mit­ge­brach­ter Rol­la­tor wird ver­se­hent­lich vom Pra­xis­per­so­nal beschä­digt. In bei­den Fäl­len prüft die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Ansprü­che, regu­liert berech­tig­te For­de­run­gen und über­nimmt auch die Kos­ten für die Abwehr unbe­grün­de­ter Kla­gen – inklu­si­ve Rechts­an­walt, Gut­ach­ter und Gericht.

Die Betriebs­haft­pflicht greift auch außer­halb der Pra­xis­räu­me – etwa auf Mes­sen, bei Vor­trä­gen oder Haus­be­su­chen. Ver­si­chert sind zudem alle Mit­ar­bei­ten­den, ein­schließ­lich Rei­ni­gungs­kräf­te oder Aus­hil­fen, sofern die­se im Rah­men ihrer Tätig­keit einen Scha­den ver­ur­sa­chen. Auch soge­nann­te Miet­sach­schä­den – z. B. Schä­den an gemie­te­ten Pra­xis­räu­men – las­sen sich je nach Tarif mit­ver­si­chern.

Die Deckungs­sum­men sind in der Regel frei wähl­bar und soll­ten der tat­säch­li­chen Risi­ko­la­ge Ihrer Pra­xis ange­passt wer­den. Gän­gi­ge Sum­men lie­gen bei 3 bis 5 Mil­lio­nen Euro pau­schal für Per­so­nen- und Sach­schä­den. Bei höhe­ren Pati­en­ten­zah­len oder beson­de­ren Tätig­keits­fel­dern – etwa inva­si­ven Behand­lun­gen oder medi­zin­tech­ni­schem Ein­satz – kann eine indi­vi­du­ell ange­pass­te Ver­si­che­rungs­sum­me sinn­voll sein.

Wich­tig ist die Abgren­zung zur Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung: Wäh­rend die­se Behand­lungs- und Bera­tungs­feh­ler abdeckt, sichert die Betriebs­haft­pflicht das all­ge­mei­ne Haf­tungs­ri­si­ko des Pra­xis­be­triebs ab. Bei­de Ver­si­che­run­gen sind kei­ne Kon­kur­renz, son­dern ergän­zen sich sinn­voll – und wer­den von vie­len Ver­si­che­rern auch als Kom­bi­pa­ket zu ver­güns­tig­ten Kon­di­tio­nen ange­bo­ten.

Für eine opti­ma­le Absi­che­rung soll­ten Heil­prak­ti­ker ihre Risi­ko­si­tua­ti­on regel­mä­ßig mit einem spe­zia­li­sier­ten Bera­ter ana­ly­sie­ren. Auch der Ver­si­che­rungs­um­fang soll­te im Hin­blick auf neue gesetz­li­che Anfor­de­run­gen, ver­än­der­te Pra­xis­struk­tu­ren oder zusätz­li­che Tätig­keits­fel­der geprüft und ange­passt wer­den.

Mit einer Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schüt­zen Sie nicht nur Ihre eige­ne Pra­xis, son­dern auch Ihre Mit­ar­bei­ten­den – und signa­li­sie­ren Ihren Pati­en­ten ein hohes Maß an Pro­fes­sio­na­li­tät und Sorg­falt.

Auch im Pri­vat­le­ben gut abge­si­chert

Pri­va­te Absi­che­rung für Ihre Gesund­heit, Ihr Zuhau­se und Ihre Vor­sor­ge

Wer im Beruf vol­len Ein­satz zeigt, soll­te pri­vat eben­so zuver­läs­sig abge­si­chert sein. Des­halb fin­den Sie hier geziel­te Emp­feh­lun­gen für Ihre per­sön­li­che Vor­sor­ge, Ihre Gesund­heit sowie Ihre Absi­che­rung rund um Haus und Woh­nen. Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rem Über­blick über rele­van­te Ver­si­che­run­gen, die per­fekt zu Ihrer Tätig­keit als Heil­prak­ti­ker pas­sen.

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Vor­sor­ge

Schutz für Ihre Pra­xis­ein­rich­tung und tech­ni­schen Gerä­te

Inhalts­ver­si­che­rung für Heil­prak­ti­ker

Die Ein­rich­tung Ihrer Pra­xis stellt nicht nur eine hohe Inves­ti­ti­on dar, son­dern ist auch die Grund­la­ge Ihrer täg­li­chen Arbeit. Ob Behand­lungs­lie­ge, Ultra­schall­ge­rät oder Com­pu­ter – ein Scha­den kann den Pra­xis­be­trieb schnell lahm­le­gen. Die Inhalts­ver­si­che­rung schützt Ihre gesam­te Pra­xis­aus­stat­tung vor Risi­ken wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl oder Sturm und sichert so Ihre wirt­schaft­li­che Exis­tenz ab.

Die Inhalts­ver­si­che­rung – auch Geschäfts­in­halts­ver­si­che­rung genannt – ist für Heil­prak­ti­ker eine sinn­vol­le Absi­che­rung, um das finan­zi­el­le Risi­ko bei Schä­den an der Pra­xis­ein­rich­tung oder tech­ni­schen Gerä­ten zu mini­mie­ren. Ver­si­chert ist die gesam­te tech­ni­sche und kauf­män­ni­sche Aus­stat­tung der Pra­xis – von Möbeln über medi­zi­ni­sche Gerä­te bis hin zu Büro­elek­tro­nik, Lager­be­stän­den und Ver­brauchs­ma­te­ria­li­en.

Typi­sche Scha­dens­sze­na­ri­en rei­chen von einem Was­ser­rohr­bruch, der den Behand­lungs­raum flu­tet, über einen Kurz­schluss, der das EKG-Gerät zer­stört, bis hin zu einem Ein­bruch, bei dem teu­re Medi­zin­tech­nik ent­wen­det wird. In all die­sen Fäl­len ersetzt die Inhalts­ver­si­che­rung den Neu­wert der beschä­dig­ten oder gestoh­le­nen Gegen­stän­de und ermög­licht eine zügi­ge Wie­der­auf­nah­me des Pra­xis­be­triebs.

Der Ver­si­che­rungs­schutz umfasst in der Regel Schä­den durch:

  • Feu­er, Blitz­schlag, Explo­si­on

  • Lei­tungs­was­ser, Rohr­bruch, Frost

  • Ein­bruch­dieb­stahl, Van­da­lis­mus

  • Sturm, Hagel

  • optio­nal: Ele­men­tar­ge­fah­ren (z. B. Über­schwem­mung, Erd­be­ben)

Ein gro­ßer Vor­teil: Die Inhalts­ver­si­che­rung lässt sich mit einer soge­nann­ten Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung kom­bi­nie­ren. Die­se über­nimmt zusätz­lich lau­fen­de Kos­ten wie Mie­te, Löh­ne oder Lea­sing­ra­ten, wenn die Pra­xis infol­ge eines ver­si­cher­ten Scha­dens vor­über­ge­hend geschlos­sen wer­den muss. Gera­de bei län­ge­ren Aus­fall­zei­ten sichert das Ihre Liqui­di­tät und schützt vor wirt­schaft­li­chen Eng­päs­sen.

Wich­tig ist die kor­rek­te Bewer­tung der Ein­rich­tung: Die Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te dem tat­säch­li­chen Neu­wert aller ver­si­cher­ten Gegen­stän­de ent­spre­chen, um Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den. Ände­run­gen wie die Anschaf­fung neu­er Gerä­te oder der Umbau von Pra­xis­räu­men soll­ten regel­mä­ßig an den Ver­si­che­rer gemel­det wer­den.

Auch der Stand­ort der Pra­xis spielt eine Rol­le – etwa bei erhöh­tem Ein­bruch­ri­si­ko oder in Regio­nen mit häu­fi­gen Unwet­tern. Hier kann es sinn­voll sein, beson­de­re Klau­seln oder Zusatz­bau­stei­ne in den Ver­trag auf­zu­neh­men, um opti­mal abge­si­chert zu sein.

Für Heil­prak­ti­ker, die ihre Pra­xis­räu­me ange­mie­tet haben, bie­tet die Inhalts­ver­si­che­rung zudem Schutz bei soge­nann­ten Miet­sach­schä­den, also Schä­den am gemie­te­ten Inven­tar oder an fest instal­lier­ten Ein­bau­ten, die durch ein ver­si­cher­tes Ereig­nis ent­ste­hen.

Ins­ge­samt ist die Inhalts­ver­si­che­rung ein zen­tra­ler Bestand­teil des betrieb­li­chen Ver­si­che­rungs­schut­zes für Heil­prak­ti­ker. Sie schützt nicht nur Ihre Inves­ti­tio­nen, son­dern auch Ihre Arbeits­fä­hig­keit – und ermög­licht es, nach einem Scha­den schnell und pro­fes­sio­nell wei­ter­zu­ar­bei­ten.

Juris­tisch auf der siche­ren Sei­te – bei Kon­flik­ten rund um Ihre Pra­xis

Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Heil­prak­ti­ker

Ob Streit mit Pati­en­ten, Ärger mit dem Ver­mie­ter oder Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Behör­den – als Heil­prak­ti­ker sind recht­li­che Kon­flik­te kei­ne Sel­ten­heit. Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Strei­tig­kei­ten und ermög­licht es Ihnen, Ihr gutes Recht durch­zu­set­zen – ohne Angst vor hohen Anwalts- oder Gerichts­kos­ten.

Die recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen für Heil­prak­ti­ker sind viel­fäl­tig: Pati­en­ten machen Behand­lungs­feh­ler gel­tend, Nach­barn kla­gen über die Nut­zung der Pra­xis­räu­me, das Finanz­amt erkennt Betriebs­aus­ga­ben nicht an oder es kommt zu arbeits­recht­li­chen Kon­flik­ten mit Ange­stell­ten. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung bie­tet hier nicht nur finan­zi­el­le Sicher­heit, son­dern ver­schafft Ihnen auch Zugang zu pro­fes­sio­nel­ler anwalt­li­cher Unter­stüt­zung – schnell und unkom­pli­ziert.

Ver­si­chert sind je nach Tarif ver­schie­de­ne Berei­che:

  • Berufs­rechts­schutz: bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen im Zusam­men­hang mit Ihrer heil­prak­ti­schen Tätig­keit (z. B. mit Pati­en­ten, Behör­den, Berufs­ver­bän­den)

  • Ver­trags­rechts­schutz: bei Strei­tig­kei­ten rund um Miet‑, Lea­sing- oder Lie­fer­ver­trä­ge

  • Steu­er­rechts­schutz: bei Kon­flik­ten mit dem Finanz­amt oder bei Betriebs­prü­fun­gen

  • Straf­rechts­schutz: bei Vor­wür­fen, z. B. wegen Kör­per­ver­let­zung durch Behand­lung, fahr­läs­si­ger Auf­klä­rung oder Ver­stö­ße gegen das Heil­prak­ti­ker­ge­setz

  • Ver­wal­tungs­rechts­schutz: bei behörd­li­chen Anord­nun­gen, Zulas­sungs­fra­gen oder Pra­xis­auf­la­gen

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten maß­ge­schnei­der­te Rechts­schutz­lö­sun­gen spe­zi­ell für Heil­be­ru­fe an. Der Leis­tungs­um­fang kann modu­lar gewählt und an die indi­vi­du­el­len Anfor­de­run­gen der Pra­xis ange­passt wer­den – etwa mit einem erwei­ter­ten Straf-Rechts­schutz oder zusätz­li­chem Ver­kehrs­rechts­schutz für Fahr­ten zu Haus­be­su­chen.

Ein wei­te­rer Vor­teil: Bereits im Vor­feld eines Rechts­streits kön­nen Sie sich juris­tisch bera­ten las­sen, ohne dass ein gericht­li­ches Ver­fah­ren not­wen­dig ist. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für anwalt­li­che Erst­be­ra­tung, Media­ti­on oder auch außer­ge­richt­li­che Eini­gun­gen – sofern die­se im Tarif ent­hal­ten sind.

Beson­ders wich­tig ist die War­te­zeit: Bei den meis­ten Tari­fen gilt eine Karenz von drei Mona­ten ab Ver­trags­be­ginn. In die­sem Zeit­raum sind kei­ne bereits bestehen­den oder bekann­ten Kon­flik­te ver­si­chert. Umso sinn­vol­ler ist es, den Rechts­schutz früh­zei­tig – und nicht erst im Streit­fall – abzu­schlie­ßen.

Die Kos­ten der Ver­si­che­rung rich­ten sich unter ande­rem nach dem gewähl­ten Umfang, der Selbst­be­tei­li­gung, dem Stand­ort der Pra­xis und der gewünsch­ten Deckungs­sum­me. Ein trans­pa­ren­ter Ver­gleich unter­schied­li­cher Anbie­ter lohnt sich, um den opti­ma­len Schutz für Ihre Situa­ti­on zu fin­den.

Eine gute Rechts­schutz­ver­si­che­rung gibt Ihnen nicht nur finan­zi­el­le Sicher­heit, son­dern auch Hand­lungs­spiel­raum – gera­de in schwie­ri­gen Situa­tio­nen. Sie kön­nen sich auf Ihre Pati­en­ten kon­zen­trie­ren, wäh­rend Ihre recht­li­chen Inter­es­sen pro­fes­sio­nell ver­tre­ten wer­den.

Rund­um abge­si­chert im Berufs­all­tag — für Ihre Mit­ar­bei­ten­den & Ihr Unter­neh­men

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häu­fi­ge Fra­gen

Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Heil­prak­ti­ker vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Behand­lungs- oder Bera­tungs­feh­lern. Sie über­nimmt die Kos­ten für Scha­den­er­satz­for­de­run­gen und recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen, die aus sol­chen Feh­lern resul­tie­ren.

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Per­so­nen- und Sach­schä­den ab, die in den Pra­xis­räu­men ent­ste­hen kön­nen. Bei­spiels­wei­se über­nimmt sie die Kos­ten für Ver­let­zun­gen, die ein Pati­ent in der Pra­xis erlei­det, sowie für Schä­den an Eigen­tum, die durch betrieb­li­che Akti­vi­tä­ten ver­ur­sacht wer­den.

Eine Inhalts­ver­si­che­rung schützt Ihre gesam­te Pra­xis­aus­stat­tung vor Schä­den durch Feu­er, Was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl und Van­da­lis­mus. Sie sorgt dafür, dass nach einem Scha­den­fall schnell wie­der Nor­mal­be­trieb auf­ge­nom­men wer­den kann, indem die Kos­ten für die Wie­der­be­schaf­fung über­nom­men wer­den.

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt Heil­prak­ti­ker vor den finan­zi­el­len Fol­gen recht­li­cher Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Sie über­nimmt die Kos­ten für Anwäl­te, Gerichts­ver­fah­ren und Sach­ver­stän­di­ge bei Kon­flik­ten mit Pati­en­ten, Ver­mie­tern oder Geschäfts­part­nern.