Ver­si­che­rung für Elek­tri­ker – Betrieb, Bau­stel­le & Mit­ar­bei­ter absi­chern

Betriebs­haft­pflicht, Gerä­te­schutz & Rechts­schutz – pass­ge­nau für Elek­tro­hand­werk und Elek­tro­be­trie­be

Elektriker bei der Arbeit an einem offenen Schaltschrank, mit Schraubendreher und Schutzhandschuhen

Elek­tri­ker sind tag­täg­lich einer Viel­zahl von Risi­ken aus­ge­setzt: Arbei­ten an elek­tri­schen Anla­gen und Gerä­ten, die Ver­ant­wor­tung für die Sicher­heit von Instal­la­tio­nen und wert­vol­le Elek­tro­aus­stat­tung gehö­ren zum All­tag. Ein klei­ner Feh­ler, ein Miss­ge­schick oder ein uner­war­te­tes Ereig­nis kann schnell zu erheb­li­chen finan­zi­el­len und recht­li­chen Kon­se­quen­zen füh­ren.

Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Arbeit kon­zen­trie­ren kön­nen, ohne sich Sor­gen um mög­li­che Risi­ken zu machen, ist die rich­ti­ge Absi­che­rung uner­läss­lich. In die­sem Über­blick zei­gen wir Ihnen, wel­che Ver­si­che­run­gen für Elek­tri­ker beson­ders wich­tig sind, wie Sie durch ein maß­ge­schnei­der­tes Ver­si­che­rungs­kon­zept fle­xi­bel blei­ben und gleich­zei­tig Kos­ten effi­zi­ent ein­spa­ren kön­nen.

Egal, ob Sie als selbst­stän­di­ger Elek­tri­ker tätig sind oder in einem grö­ße­ren Betrieb arbei­ten: Wir unter­stüt­zen Sie dabei, genau die Ver­si­che­run­gen aus­zu­wäh­len, die zu Ihrer Tätig­keit und Ihrer beruf­li­chen Situa­ti­on pas­sen.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für Elek­tri­ker uner­läss­lich, um sich vor Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den abzu­si­chern, die wäh­rend der Aus­übung Ihrer Tätig­keit ent­ste­hen kön­nen. Die­se Ver­si­che­rung schützt Sie bei­spiels­wei­se, wenn durch einen Instal­la­ti­ons­feh­ler ein Brand aus­ge­löst wird oder ein Kun­de durch feh­ler­haf­te Arbei­ten ver­letzt wird.

  • Mit einer Inhalts­ver­si­che­rung kön­nen Elek­tri­ker ihre Werk­zeu­ge, tech­ni­schen Gerä­te und Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de vor Schä­den durch Feu­er, Was­ser, Ein­bruch oder Sturm schüt­zen. Das ist beson­ders wich­tig, um die Arbeits­fä­hig­keit jeder­zeit sicher­zu­stel­len und hohe Kos­ten zu ver­mei­den, die durch den Ver­lust oder die Beschä­di­gung der Aus­stat­tung ent­ste­hen.

  • Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bie­tet finan­zi­el­le Sicher­heit, falls Sie durch Krank­heit oder einen Unfall nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf aus­zu­üben. Ange­sichts der kör­per­li­chen und tech­ni­schen Belas­tun­gen im Elek­tro­be­trieb ist die­se Absi­che­rung essen­ti­ell, um den Lebens­stan­dard zu sichern und finan­zi­el­le Not­la­gen zu ver­mei­den.

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Die pas­sen­de Absi­che­rung für Elek­tri­ker

Elek­tri­ker-Ver­si­che­run­gen im Über­blick

Elek­tri­ker ste­hen täg­lich vor unter­schied­li­chen Risi­ken: von klei­ne­ren Miss­ge­schi­cken bei der Arbeit bis hin zu grö­ße­ren Vor­fäl­len durch tech­ni­sche Feh­ler oder recht­li­che Kon­flik­te. Daher ist es ent­schei­dend, die wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen für Ihre Tätig­keit genau zu ken­nen und sinn­voll zu kom­bi­nie­ren. Die fol­gen­den vier Ver­si­che­run­gen bil­den das sta­bi­le Fun­da­ment für Ihre beruf­li­che Absi­che­rung.

Wir stel­len Ihnen alle Pro­duk­te auf die­ser Sei­te im Detail vor – inklu­si­ve Leis­tun­gen, Bei­trä­gen und Bei­spie­len aus der Pra­xis.

Absi­che­rung für Elek­tri­ker im Scha­dens­fall

War­um die Betriebs­haft­pflicht für das Elek­tro­hand­werk unver­zicht­bar ist

Elek­tri­ker tra­gen bei ihrer täg­li­chen Arbeit ein erhöh­tes Risi­ko – ins­be­son­de­re, wenn in frem­den Objek­ten, an elek­tri­schen Anla­gen oder im Rah­men grö­ße­rer Instal­la­ti­ons­pro­jek­te gear­bei­tet wird. Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt vor finan­zi­el­len Fol­gen, wenn bei der Aus­füh­rung Feh­ler pas­sie­ren und Drit­te geschä­digt wer­den.

Im Elek­tro­hand­werk rei­chen kleins­te Feh­ler aus, um erheb­li­che Sach- oder Per­so­nen­schä­den zu ver­ur­sa­chen. Wird bei einer Instal­la­ti­on eine Lei­tung beschä­digt oder eine tech­ni­sche Kom­po­nen­te falsch ein­ge­baut, kann dies schnell zu Kurz­schlüs­sen, Brän­den oder Was­ser­schä­den füh­ren. Auch durch Boh­run­gen in Wän­den oder Decken ent­ste­hen immer wie­der Schä­den an Lei­tun­gen oder der Gebäu­de­struk­tur – und damit haf­tungs­re­le­van­te Situa­tio­nen.

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt in sol­chen Fäl­len die Regu­lie­rung berech­tig­ter Scha­den­er­satz­an­sprü­che – etwa für Repa­ra­tur­kos­ten, Schmer­zens­geld oder Fol­ge­schä­den am Eigen­tum Drit­ter. Gleich­zei­tig schützt sie vor unbe­rech­tig­ten For­de­run­gen, indem sie deren Grund­la­ge prüft und, wenn nötig, auch vor Gericht abwehrt. Die­ser soge­nann­te pas­si­ve Rechts­schutz ist ein inte­gra­ler Bestand­teil der Poli­ce.

Ver­si­chert sind in der Regel sowohl die Tätig­kei­ten des Betriebs­in­ha­bers als auch die sei­ner Ange­stell­ten – unab­hän­gig davon, ob der Scha­den durch Fahr­läs­sig­keit, eine Fehl­ein­schät­zung oder einen tech­ni­schen Feh­ler ent­stan­den ist. Die Deckungs­sum­men bewe­gen sich je nach Tarif im Bereich von meh­re­ren Mil­lio­nen Euro. Damit las­sen sich auch grö­ße­re Scha­dens­fäl­le, etwa bei Brän­den oder aus­ge­lös­ten Ket­ten­re­ak­tio­nen, voll­stän­dig absi­chern.

Beson­ders für selbst­stän­di­ge Elek­tri­ker oder klei­ne­re Betrie­be mit wech­seln­den Ein­satz­or­ten ist der Abschluss einer Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung unver­zicht­bar. In vie­len Aus­schrei­bun­gen und Pro­jekt­ver­trä­gen ist sie zudem eine Vor­aus­set­zung für die Auf­trags­ver­ga­be. Bereits ein ein­zi­ger Haf­tungs­fall kann ohne Ver­si­che­rung zu exis­tenz­be­dro­hen­den finan­zi­el­len Belas­tun­gen füh­ren.

Die kon­kre­ten Leis­tun­gen einer Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung unter­schei­den sich je nach Anbie­ter und Tarif­struk­tur. Wich­tig ist eine prä­zi­se Beschrei­bung der betrieb­li­chen Tätig­keit im Ver­si­che­rungs­ver­trag, da nur Schä­den im Rah­men der ange­ge­be­nen Tätig­kei­ten abge­deckt sind. Erwei­te­run­gen wie Nach­haf­tung, Aus­lands­schä­den oder Umwelt­scha­den­de­ckung kön­nen über Zusatz­bau­stei­ne ein­ge­schlos­sen wer­den und soll­ten bei Bedarf geprüft wer­den.

Für das Elek­tro­hand­werk stellt die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung eine grund­le­gen­de Absi­che­rung dar – nicht nur im Hin­blick auf wirt­schaft­li­che Risi­ken, son­dern auch als pro­fes­sio­nel­ler Stan­dard im Umgang mit Kun­den und Auf­trag­ge­bern.

Schutz für Betriebs­aus­stat­tung und tech­ni­sche Gerä­te

War­um eine Inhalts­ver­si­che­rung für Elek­tri­ker sinn­voll ist

Werk­zeug, Maschi­nen und Mate­ri­al machen einen gro­ßen Teil des betrieb­li­chen Werts aus – ein Ver­lust durch Dieb­stahl, Brand oder Lei­tungs­was­ser kann schnell zu hohen Kos­ten füh­ren. Die Inhalts­ver­si­che­rung sichert die tech­ni­sche und kauf­män­ni­sche Betriebs­ein­rich­tung gegen vie­le Gefah­ren umfas­send ab.

Inhalts­ver­si­che­run­gen bie­ten für Elek­tri­ker eine zen­tra­le Absi­che­rung, da sie die gesam­te Betriebs­ein­rich­tung sowie gela­ger­te Waren und Vor­rä­te gegen eine Viel­zahl an Risi­ken schüt­zen. Ver­si­chert sind bei­spiels­wei­se Schä­den durch Feu­er, Ein­bruch­dieb­stahl, Van­da­lis­mus, Sturm, Lei­tungs­was­ser oder Blitz­schlag. Auch Ele­men­tar­schä­den wie Über­schwem­mung oder Rück­stau las­sen sich bei Bedarf ergän­zend absi­chern.

Gera­de im Elek­tro­hand­werk kom­men hoch­wer­ti­ge Werk­zeu­ge, Mess­ge­rä­te, Maschi­nen und Mon­ta­ge­fahr­zeu­ge zum Ein­satz – sowohl sta­tio­när im Betriebs­ge­bäu­de als auch mobil für Bau­stel­len und Kun­den­ein­sät­ze. Wer­den die­se beschä­digt, gestoh­len oder zer­stört, kann der lau­fen­de Betrieb schnell ins Sto­cken gera­ten. Die Inhalts­ver­si­che­rung ersetzt in sol­chen Fäl­len den Wie­der­be­schaf­fungs­wert der betrof­fe­nen Gegen­stän­de und über­nimmt zusätz­lich Kos­ten für Auf­räum­ar­bei­ten oder vor­über­ge­hen­de Ersatz­lö­sun­gen.

Auch EDV-Anla­gen, Lager­be­stän­de, Klein­ma­te­ri­al oder Büro­aus­stat­tung zäh­len zum ver­si­cher­ten Inven­tar. Die Ver­si­che­rungs­sum­me ori­en­tiert sich an der Gesamt­heit der ver­si­cher­ten Wer­te und soll­te regel­mä­ßig über­prüft wer­den, um Unter­ver­si­che­run­gen zu ver­mei­den. Eine prä­zi­se Bestands­auf­nah­me und ggf. die Nut­zung von Vor­sor­ge­ver­ein­ba­run­gen sind dabei emp­feh­lens­wert.

Für Betrie­be mit hohem Mate­ri­al­um­schlag oder teu­rer Spe­zi­al­tech­nik ist es rat­sam, Tari­fe mit Neu­wert­ent­schä­di­gung und erwei­ter­ten Gefah­ren­ein­schlüs­sen zu wäh­len. Bei mobi­len Ein­sät­zen kann eine Kom­bi­na­ti­on mit einer Trans­port­ver­si­che­rung sinn­voll sein, um auch Schä­den außer­halb des Betriebs­ge­bäu­des abzu­si­chern.

Die Inhalts­ver­si­che­rung ist kei­ne gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne, aber wirt­schaft­lich sinn­vol­le Absi­che­rung für jeden Elek­tro­be­trieb – ins­be­son­de­re zur Auf­recht­erhal­tung des Geschäfts­be­triebs nach einem Scha­den­fall. Sie schützt nicht nur das mate­ri­el­le Betriebs­ver­mö­gen, son­dern trägt auch zur finan­zi­el­len Sta­bi­li­tät und Liqui­di­tät bei, wenn ein Teil der Aus­stat­tung kurz­fris­tig ersetzt wer­den muss.

Wer den Ver­si­che­rungs­schutz exakt auf den indi­vi­du­el­len Betriebs­be­darf zuschnei­det, erhält eine leis­tungs­star­ke Absi­che­rung gegen uner­war­te­te Risi­ken, die im Elek­tro­hand­werk jeder­zeit auf­tre­ten kön­nen.

Auch im Pri­vat­le­ben gut abge­si­chert

Pri­va­te Absi­che­rung für Ihre Gesund­heit, Ihr Zuhau­se und Ihre Vor­sor­ge

Wer im Beruf vol­len Ein­satz zeigt, soll­te pri­vat eben­so zuver­läs­sig abge­si­chert sein. Des­halb fin­den Sie hier geziel­te Emp­feh­lun­gen für Ihre per­sön­li­che Vor­sor­ge, Ihre Gesund­heit sowie Ihre Absi­che­rung rund um Haus und Woh­nen. Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rem Über­blick über rele­van­te Ver­si­che­run­gen, die per­fekt zu Ihrer Tätig­keit als Elek­tri­ker pas­sen.

Glückliche Familie mit zwei kleinen Kindern umarmt sich lachend im Sonnenlicht im Freien

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Junge Frau macht ein Selfie in der Natur bei Sonnenuntergang und genießt sorglos den Moment dank frühzeitiger Vorsorge

Vor­sor­ge

Finan­zi­el­le Sicher­heit bei dau­er­haf­ter Arbeits­un­fä­hig­keit

War­um Elek­tri­ker eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung brau­chen

Elek­tri­ker sind täg­lich kör­per­lich gefor­dert und arbei­ten oft unter erschwer­ten Bedin­gun­gen – etwa in engen Räu­men, auf Lei­tern oder mit gefähr­li­cher Span­nung. Schon eine Ver­let­zung oder chro­ni­sche Erkran­kung kann das beruf­li­che Aus bedeu­ten. Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen.

Die Tätig­keit als Elek­tri­ker zählt zu den risi­ko­rei­che­ren hand­werk­li­chen Beru­fen. Kör­per­li­che Belas­tung, Arbei­ten auf Bau­stel­len, wech­seln­de Ein­satz­or­te und die stän­di­ge Gefahr durch Strom­quel­len erhö­hen das Unfall- und Erkran­kungs­ri­si­ko erheb­lich. Kommt es durch einen Band­schei­ben­vor­fall, eine Ner­ven­schä­di­gung, einen Strom­un­fall oder eine ande­re Erkran­kung zur dau­er­haf­ten Beein­träch­ti­gung der Arbeits­kraft, sind Elek­tri­ker in beson­de­rem Maße von Ein­kom­mens­ver­lust betrof­fen.

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) springt ein, wenn die Aus­übung des erlern­ten Berufs aus gesund­heit­li­chen Grün­den nicht mehr mög­lich ist – unab­hän­gig davon, ob die Ursa­che in einem Unfall oder einer Krank­heit liegt. Sie leis­tet eine monat­li­che Ren­te, sobald eine ärzt­lich bestä­tig­te Berufs­un­fä­hig­keit von min­des­tens 50 % vor­liegt und sich der Zustand vor­aus­sicht­lich nicht wesent­lich bes­sert.

Gera­de bei hand­werk­li­chen Beru­fen wie Elek­tri­kern erfolgt die Prü­fung der Berufs­un­fä­hig­keit beson­ders genau. Umso wich­ti­ger ist es, bereits bei Ver­trags­ab­schluss auf eine ein­deu­ti­ge Berufs­de­fi­ni­ti­on, eine rück­wir­ken­de Leis­tung ab Beginn der BU und eine Ver­zichts­klau­sel auf abs­trak­te Ver­wei­sung zu ach­ten. Letz­te­re stellt sicher, dass der Ver­si­che­rer Sie nicht auf einen fach­frem­den, theo­re­tisch noch aus­üb­ba­ren Beruf ver­wei­sen kann.

Die Höhe der BU-Ren­te soll­te sich am tat­säch­li­chen Net­to­ein­kom­men ori­en­tie­ren und min­des­tens 60–70 % des monat­li­chen Bedarfs abde­cken. Für jun­ge Elek­tri­ker mit hohem Risi­ko ist ein frü­her Abschluss emp­feh­lens­wert – die Bei­trä­ge sind dann güns­ti­ger, Gesund­heits­fra­gen fal­len meist leich­ter aus, und der Schutz ist lang­fris­tig garan­tiert.

Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Hand­wer­ker­ta­ri­fe oder Berufs­grup­pen­ra­bat­te an. Auch Nach­ver­si­che­rungs­op­tio­nen ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung soll­ten berück­sich­tigt wer­den, um den Schutz spä­ter an stei­gen­de Ein­künf­te anzu­pas­sen.

Da Elek­tri­ker sel­ten im Büro tätig sind, son­dern kör­per­lich arbei­ten, ist die Wahr­schein­lich­keit einer Berufs­un­fä­hig­keit deut­lich erhöht. Ohne eine geeig­ne­te Absi­che­rung droht im Ernst­fall der finan­zi­el­le Absturz – zumal gesetz­li­che Leis­tun­gen wie Erwerbs­min­de­rungs­ren­te meist nicht aus­rei­chen. Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zählt des­halb zu den wich­tigs­ten Bau­stei­nen der per­sön­li­chen Vor­sor­ge für Elek­tri­ker.

Recht­lich abge­si­chert im Hand­werks­all­tag

War­um Elek­tri­ker eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung brau­chen

Ob Streit mit Auf­trag­ge­bern, Pro­ble­me mit Mit­ar­bei­tern oder Ärger wegen Gewähr­leis­tungs­fris­ten – als Elek­tro­hand­werks­be­trieb kom­men Sie schnell in recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt vor hohen Kos­ten und gibt Ihnen recht­li­che Sicher­heit im All­tag.

Im Arbeits­all­tag eines Elek­tri­kers kann es jeder­zeit zu recht­li­chen Kon­flik­ten kom­men – etwa bei Strei­tig­kei­ten über unbe­zahl­te Rech­nun­gen, Män­gel­rü­gen durch Kun­den, Kün­di­gungs­schutz­kla­gen von Mit­ar­bei­ten­den oder Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Lie­fe­ran­ten. Ohne ent­spre­chen­den Ver­si­che­rungs­schutz müs­sen Sie im Ernst­fall sämt­li­che Anwalts‑, Gerichts- und Gut­ach­ter­kos­ten selbst tra­gen – oft über meh­re­re Instan­zen hin­weg.

Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die­se Kos­ten und sorgt dafür, dass Sie Ihr gutes Recht not­falls auch durch­set­zen kön­nen. Ver­si­chert sind typi­scher­wei­se gericht­li­che und außer­ge­richt­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen in Berei­chen wie Ver­trags­recht, Arbeits­recht, Steu­er­recht, Scha­den­er­satz­for­de­run­gen oder Ord­nungs­wid­rig­kei­ten. Auch Bera­tungs­leis­tun­gen wie eine tele­fo­ni­sche Erst­hil­fe durch spe­zia­li­sier­te Anwäl­te sind oft inklu­si­ve.

Für Elek­tri­ker­be­trie­be ist der Fir­men­rechts­schutz beson­ders wich­tig, da vie­le Leis­tun­gen indi­vi­du­ell erbracht wer­den und Gewähr­leis­tungs­fra­gen oder Frist­ver­säum­nis­se schnell zu Haf­tungs­ri­si­ken füh­ren kön­nen. Die Ver­si­che­rung hilft, Risi­ken früh­zei­tig zu klä­ren und recht­li­che Schrit­te wirt­schaft­lich abzu­si­chern.

Ein wei­te­rer Vor­teil: Vie­le Tari­fe bie­ten einen erwei­ter­ten Straf­rechts­schutz, etwa bei fahr­läs­si­ger Kör­per­ver­let­zung nach einem Arbeits­un­fall oder bei Ermitt­lun­gen wegen ver­meint­li­cher Pflicht­ver­let­zun­gen. Das schützt Inha­ber und Mit­ar­bei­ten­de glei­cher­ma­ßen.

Der Leis­tungs­um­fang soll­te stets indi­vi­du­ell zum Betrieb pas­sen – inklu­si­ve Deckungs­sum­men, Selbst­be­tei­li­gung und Bau­stei­nen wie Ver­kehrs­rechts­schutz oder Spe­zi­al-Straf­rechts­schutz. Auch der Ein­schluss frei­er Mit­ar­bei­ter, Sub­un­ter­neh­mer oder fami­li­en­an­ge­hö­ri­ger Mit­hel­fer soll­te geprüft wer­den.

Für klei­ne­re Elek­tro­be­trie­be oder Solo-Selbst­stän­di­ge gibt es häu­fig ange­pass­te Ein­stiegs­ta­ri­fe mit Basis­ab­si­che­rung. Grö­ße­re Betrie­be mit meh­re­ren Ange­stell­ten und kom­ple­xe­ren Pro­jek­ten pro­fi­tie­ren von modu­la­ren Tari­fen mit bran­chen­spe­zi­fi­scher Aus­ge­stal­tung.

Ins­ge­samt stärkt der Fir­men­rechts­schutz die wirt­schaft­li­che Hand­lungs­fä­hig­keit und bewahrt Elek­tri­ker vor den Fol­gen kost­spie­li­ger Ver­fah­ren. Wer recht­lich abge­si­chert ist, kann sich auf das kon­zen­trie­ren, was zählt: sei­ne hand­werk­li­che Arbeit – ohne Angst vor unüber­schau­ba­ren Pro­zess­kos­ten.

Rund­um abge­si­chert im Berufs­all­tag — für Ihre Mit­ar­bei­ten­den & Ihr Unter­neh­men

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häu­fi­ge Fra­gen

Elek­tri­ker soll­ten sich umfas­send mit einer Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, Inhalts­ver­si­che­rung, Rechts­schutz­ver­si­che­rung und Werk­ver­kehrs­ver­si­che­rung absi­chern. Die­se Ver­si­che­run­gen decken die wesent­li­chen Risi­ken ab und bie­ten Schutz vor finan­zi­el­len und recht­li­chen Kon­se­quen­zen.

Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Elek­tri­ker vor finan­zi­el­len For­de­run­gen, die durch Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den im Zuge ihrer beruf­li­chen Tätig­keit ent­ste­hen kön­nen. Sie deckt sowohl berech­tig­te Ansprü­che als auch die Abwehr unbe­grün­de­ter For­de­run­gen ab.

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bie­tet finan­zi­el­le Unter­stüt­zung, wenn Elek­tri­ker auf­grund von Krank­heit, Unfall oder kör­per­li­cher Über­las­tung ihren Beruf nicht mehr aus­üben kön­nen. Sie zahlt eine monat­li­che Ren­te, die den Ein­kom­mens­aus­fall kom­pen­siert und den Lebens­stan­dard sichert.

Die Werk­ver­kehrs­ver­si­che­rung schützt die Wert­ge­gen­stän­de und Werk­zeu­ge, die Elek­tri­ker in ihrem Fahr­zeug trans­por­tie­ren, vor Schä­den durch Unfäl­le, Dieb­stahl und Van­da­lis­mus. So wer­den hohe finan­zi­el­le Ver­lus­te ver­mie­den und sicher­ge­stellt, dass die Arbeits­ma­te­ria­li­en stets ein­satz­be­reit blei­ben.