Fuß­pfle­ge Ver­si­che­rung

Alle Ver­si­che­run­gen im Über­blick

Fusspflege Versicherung

Fuß­pfle­ge­rin­nen und Fuß­pfle­ger ste­hen täg­lich vor viel­fäl­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen: Die indi­vi­du­el­le Behand­lung ihrer Kund­schaft, der Umgang mit spe­zi­el­len Pfle­ge­pro­duk­ten und das Arbei­ten mit ver­schie­de­nen Instru­men­ten gehö­ren zum All­tag. Ein klei­nes Miss­ge­schick oder ein unvor­her­ge­se­he­nes Ereig­nis kann schnell zu erheb­li­chen finan­zi­el­len und recht­li­chen Kon­se­quen­zen füh­ren.

Die Wahl der rich­ti­gen Ver­si­che­rung ist ent­schei­dend, um sich auf Ihre beruf­li­che Tätig­keit zu kon­zen­trie­ren, ohne sich Sor­gen um poten­zi­el­le Risi­ken machen zu müs­sen. In die­sem Über­blick zei­gen wir Ihnen, wel­che Ver­si­che­run­gen für den Bereich der Fuß­pfle­ge beson­ders rele­vant sind und wie Sie durch ein maß­ge­schnei­der­tes Ver­si­che­rungs­kon­zept opti­mal geschützt sind.

Egal ob Sie frei­be­ruf­lich tätig sind oder eine eige­ne Fuß­pfle­ge­pra­xis betrei­ben: Wir unter­stüt­zen Sie dabei, exakt die Ver­si­che­run­gen aus­zu­wäh­len, die zu Ihrer beruf­li­chen Situa­ti­on pas­sen. Ein umfas­sen­der Ver­si­che­rungs­schutz kann Ihnen hel­fen, fle­xi­bel und kos­ten­ef­fi­zi­ent zu blei­ben, wäh­rend Sie sich auf das Wohl Ihrer Kun­din­nen und Kun­den kon­zen­trie­ren.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für Fußpfleger:innen unver­zicht­bar. Sie deckt Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den ab, die wäh­rend der Aus­übung der Tätig­keit ent­ste­hen kön­nen. Die­se Absi­che­rung greift zum Bei­spiel, wenn eine Kund:in durch eine feh­ler­haf­te Behand­lung Scha­den erlei­det.

  • Fußpfleger:innen soll­ten sich durch eine Unfall­ver­si­che­rung absi­chern. Die­se bie­tet finan­zi­el­len Schutz bei Arbeits­un­fäl­len und deckt Kos­ten für medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen, Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men und mög­li­che Inva­li­di­täts­zah­lun­gen ab. Arbeits­un­fäl­le durch schar­fe Instru­men­te oder ungüns­ti­ge Kör­per­hal­tun­gen sind dabei beson­ders häu­fig.

  • Für Fuß­pfle­ge­be­trie­be ist eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung essen­zi­ell. Sie schützt vor Scha­den­er­satz­an­sprü­chen Drit­ter, die durch betrieb­li­che Tätig­kei­ten ent­ste­hen, und sichert die finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät des Betriebs.

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Die pas­sen­de Absi­che­rung für Fußpfleger:innen

Fuß­pfle­ger-Ver­si­che­run­gen im Über­blick

Fuß­pfle­ger ste­hen täg­lich vor viel­fäl­ti­gen Risi­ken: von klei­nen Miss­ge­schi­cken wäh­rend der Behand­lung bis hin zu grö­ße­ren Vor­fäl­len wie Ein­bruch oder recht­li­chen Kon­flik­ten. Daher ist es ent­schei­dend, sich umfas­send abzu­si­chern. Hier sind die vier wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen für Ihre Tätig­keit:

Absi­che­rung bei Behand­lungs­feh­lern

Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Fuß­pfle­ge­be­trie­be

In der Fuß­pfle­ge kön­nen trotz größ­ter Sorg­falt Feh­ler pas­sie­ren, die zu gesund­heit­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen oder Sach­schä­den füh­ren. Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Vor­fäl­le.

Als Fuß­pfle­ger tra­gen Sie eine gro­ße Ver­ant­wor­tung für die Gesund­heit Ihrer Kund:innen. Ein klei­ner Schnitt, eine all­er­gi­sche Reak­ti­on oder eine unzu­rei­chen­de Auf­klä­rung über Behand­lungs­me­tho­den kön­nen schnell zu Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen füh­ren. Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt in sol­chen Fäl­len die Kos­ten für berech­tig­te Ansprü­che und wehrt unbe­rech­tig­te For­de­run­gen ab.

Typi­sche Scha­dens­fäl­le sind:

  • Per­so­nen­schä­den: z. B. eine Infek­ti­on nach einer Behand­lung.

  • Sach­schä­den: z. B. Beschä­di­gung von Eigen­tum der Kun­den.

  • Ver­mö­gens­fol­ge­schä­den: z. B. Ver­dienst­aus­fall der Kun­den auf­grund einer Ver­let­zung.

Die Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te aus­rei­chend hoch gewählt wer­den, um im Scha­dens­fall umfas­send abge­si­chert zu sein. Exper­ten emp­feh­len eine Deckungs­sum­me von min­des­tens 3 bis 5 Mil­lio­nen Euro. Die Kos­ten für eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung vari­ie­ren je nach Leis­tungs­um­fang und begin­nen bereits ab etwa 5,40 € monat­lich.

Juris­ti­scher Bei­stand bei Strei­tig­kei­ten

Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung für Fuß­pfle­ge­be­trie­be

Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung bie­tet Ihnen recht­li­chen Bei­stand und über­nimmt die Kos­ten bei Strei­tig­kei­ten mit Kun­den, Mit­ar­bei­tern oder Behör­den. Sie schützt Sie vor den finan­zi­el­len Belas­tun­gen, die durch recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen ent­ste­hen kön­nen.

Typi­sche Anwen­dungs­fäl­le sind:

  • Arbeits­recht­li­che Strei­tig­kei­ten: z. B. Kün­di­gungs­schutz­kla­gen.

  • Ver­trags­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen: z. B. Strei­tig­kei­ten mit Lie­fe­ran­ten oder Kun­den.

  • Behörd­li­che Ver­fah­ren: z. B. bei Auf­la­gen oder Buß­gel­dern.

Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Anwäl­ten, Gerichts­kos­ten, Sach­ver­stän­di­ge und Zeu­gen. Eini­ge Tari­fe beinhal­ten auch eine tele­fo­ni­sche Rechts­be­ra­tung oder Media­ti­on.

Die Kos­ten für eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung vari­ie­ren je nach Leis­tungs­um­fang und Unter­neh­mens­grö­ße. Mit einer Selbst­be­tei­li­gung kön­nen die Prä­mi­en redu­ziert wer­den. Bei­trä­ge für den Gewer­be­rechts­schutz sind als Betriebs­aus­ga­ben steu­er­lich absetz­bar.

Die­se Ver­si­che­run­gen bie­ten einen umfas­sen­den Schutz für Fuß­pfle­ge­be­trie­be und hel­fen, finan­zi­el­le Risi­ken zu mini­mie­ren. Es ist rat­sam, die Ange­bo­te ver­schie­de­ner Ver­si­che­rer zu ver­glei­chen und den Ver­si­che­rungs­schutz indi­vi­du­ell auf die Bedürf­nis­se Ihres Betriebs abzu­stim­men.

Auch im Pri­vat­le­ben gut abge­si­chert

Pri­va­te Absi­che­rung für Ihre Gesund­heit, Ihr Zuhau­se und Ihre Vor­sor­ge

Wer im Beruf vol­len Ein­satz zeigt, soll­te pri­vat eben­so zuver­läs­sig abge­si­chert sein. Des­halb fin­den Sie hier geziel­te Emp­feh­lun­gen für Ihre per­sön­li­che Vor­sor­ge, Ihre Gesund­heit sowie Ihre Absi­che­rung rund um Haus und Woh­nen. Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rem Über­blick über rele­van­te Ver­si­che­run­gen, die per­fekt zu Ihrer Tätig­keit als Fuß­pfle­ger pas­sen.

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Schutz bei betrieb­li­chen Risi­ken

Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Fuß­pfle­ge­be­trie­be

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie vor finan­zi­el­len Fol­gen von Schä­den, die im Rah­men Ihres Geschäfts­be­triebs ent­ste­hen, z. B. durch Unfäl­le in Ihren Räum­lich­kei­ten oder durch Ihre Mitarbeiter:innen ver­ur­sach­te Schä­den.

In einem Fuß­pfle­ge­be­trieb kön­nen ver­schie­de­ne Risi­ken auf­tre­ten:

  • Unfäl­le von Kun­den: z. B. ein Sturz in Ihren Räum­lich­kei­ten.

  • Schä­den durch Mit­ar­bei­ter: z. B. Beschä­di­gung von Kun­den­ei­gen­tum.

  • Schä­den bei Haus­be­su­chen: z. B. Ver­schmut­zung oder Beschä­di­gung von Möbeln.

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für berech­tig­te Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen und wehrt unbe­rech­tig­te Ansprü­che ab. Sie bie­tet somit einen umfas­sen­den Schutz für Ihren Betrieb und Ihre Mit­ar­bei­ter.

Die Prä­mi­en für eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung hän­gen von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie z. B. der Grö­ße Ihres Betriebs, dem Jah­res­um­satz und dem gewünsch­ten Leis­tungs­um­fang. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten Kom­bi­na­ti­ons­pa­ke­te an, die sowohl Berufs- als auch Betriebs­haft­pflicht abde­cken.

Schutz für Ihre Pra­xis­aus­stat­tung

Inhalts­ver­si­che­rung für Fuß­pfle­ge­be­trie­be

Ob Fuß­pfle­ge­frä­sen, Ste­ri­li­sa­to­ren oder hoch­wer­ti­ge Pfle­ge­pro­duk­te – in einem Fuß­pfle­ge­be­trieb stellt die Betriebs­aus­stat­tung einen erheb­li­chen Wert dar. Ein Was­ser­scha­den, Ein­bruch oder Brand kann nicht nur Ihre Gerä­te und Vor­rä­te zer­stö­ren, son­dern auch den lau­fen­den Betrieb erheb­lich beein­träch­ti­gen. Eine Inhalts­ver­si­che­rung schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher unvor­her­ge­se­he­nen Ereig­nis­se und sichert somit die Exis­tenz Ihres Unter­neh­mens.

Die Inhalts­ver­si­che­rung, auch Geschäfts­in­halts- oder Sach­in­halts­ver­si­che­rung genannt, deckt Schä­den an Ihrer tech­ni­schen und kauf­män­ni­schen Betriebs­ein­rich­tung sowie an Waren und Vor­rä­ten ab. Dazu zäh­len bei­spiels­wei­se Behand­lungs­lie­gen, Fuß­pfle­ge­ge­rä­te, Com­pu­ter, Möbel und Lager­be­stän­de an Pfle­ge­pro­duk­ten. Ver­si­chert sind Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Hagel, Ein­bruch­dieb­stahl, Van­da­lis­mus und wei­te­re Ele­men­tar­ge­fah­ren.

Ein Bei­spiel: Ein Was­ser­rohr­bruch setzt Ihre Behand­lungs­räu­me unter Was­ser und beschä­digt Ihre Gerä­te und Möbel. Die Inhalts­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Repa­ra­tur oder Ersatz der beschä­dig­ten Gegen­stän­de sowie Auf­räum- und Trock­nungs­kos­ten.

Dar­über hin­aus kön­nen Zusatz­bau­stei­ne wie eine Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung sinn­voll sein. Die­se sichert den ent­gan­ge­nen Gewinn und fort­lau­fen­de Fix­kos­ten ab, wenn der Betrieb auf­grund eines ver­si­cher­ten Scha­dens­er­eig­nis­ses vor­über­ge­hend geschlos­sen wer­den muss.

Für mobi­le Fuß­pfle­ger, die Haus­be­su­che anbie­ten, ist es wich­tig zu prü­fen, ob die Inhalts­ver­si­che­rung auch Schä­den an Gerä­ten abdeckt, die außer­halb der Betriebs­stät­te ein­ge­setzt wer­den. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten hier­für spe­zi­el­le Erwei­te­run­gen an.

Die Prä­mi­en für eine Inhalts­ver­si­che­rung vari­ie­ren je nach Ver­si­che­rungs­sum­me, Selbst­be­tei­li­gung und gewähl­ten Zusatz­bau­stei­nen. Ein Ver­gleich ver­schie­de­ner Ange­bo­te hilft, den pas­sen­den Schutz für Ihren Fuß­pfle­ge­be­trieb zu fin­den.

Rund­um abge­si­chert im Berufs­all­tag — für Ihre Mit­ar­bei­ten­den & Ihr Unter­neh­men

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Elek­tro­nik­ver­si­che­rung

Moder­ne Fuß­pfle­ge­be­trie­be sind auf eine Viel­zahl elek­tro­ni­scher Gerä­te ange­wie­sen – von Ter­min­pla­nungs­soft­ware über Kas­sen­sys­te­me bis hin zu medi­zi­ni­schen Gerä­ten. Die Elek­tro­nik­ver­si­che­rung schützt Ihre tech­ni­sche Aus­stat­tung vor Schä­den durch Bedie­nungs­feh­ler, Über­span­nung, Dieb­stahl oder ande­re unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se.

Betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung

Unfäl­le pas­sie­ren schnell – ob im Büro, bei Kun­den­ter­mi­nen oder auf dem Weg zur Arbeit. Die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung schützt Sie und Ihr Team zuver­läs­sig vor den finan­zi­el­len Fol­gen.

Gewerb­li­che KfZ-Ver­si­che­rung

Für mobi­le Fuß­pfle­ge­be­trie­be ist ein zuver­läs­si­ges Fahr­zeug uner­läss­lich. Ob für Haus­be­su­che oder Mate­ri­al­trans­por­te – die gewerb­li­che Kfz-Ver­si­che­rung schützt Ihre Fahr­zeu­ge umfas­send vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Unfäl­len, Dieb­stahl oder ande­ren Schä­den.

häu­fi­ge Fra­gen

Eine Fuß­pfle­ge-Ver­si­che­rung umfasst ver­schie­de­ne Ver­si­che­run­gen, die Fußpfleger:innen vor beruf­li­chen Risi­ken schüt­zen. Dazu gehö­ren die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, Inhalts­ver­si­che­rung und Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung.

Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den, die wäh­rend der beruf­li­chen Tätig­keit ent­ste­hen kön­nen. Sie deckt sowohl berech­tig­te Scha­dens­er­satz­an­sprü­che als auch die Abwehr unbe­grün­de­ter For­de­run­gen ab.

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sichert Fuß­pfle­ge­be­trie­be vor Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen Drit­ter, die durch betrieb­li­che Tätig­kei­ten ent­ste­hen. Sie schützt die finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät des Betriebs, indem sie Kos­ten durch recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen und dar­aus resul­tie­ren­de Scha­dens­er­satz­an­sprü­che abdeckt.

Die Inhalts­ver­si­che­rung schützt das gesam­te Inven­tar der Pra­xis, ein­schließ­lich Gerä­te, Möbel und Mate­ria­li­en, vor Schä­den durch Feu­er, Was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl und Van­da­lis­mus. Sie über­nimmt die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren oder Ersatz im Scha­dens­fall.