Ver­si­che­rung für Sach­ver­stän­di­ge – Ver­mö­gens­schä­den & Gut­ach­ten­ri­si­ken absi­chern

Haft­pflicht, Regress­schutz und IT-Absi­che­rung für freie und öffent­lich bestell­te Sach­ver­stän­di­ge

Gut gelaunter Kfz-Sachverständiger in moderner Werkstatt – Symbol für die Absicherung durch eine Sachverständigen-Versicherung

Als Sach­ver­stän­di­ger ste­hen Sie täg­lich vor viel­fäl­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen: prä­zi­se Gut­ach­ten, kom­ple­xe Bewer­tungs­ver­fah­ren, sen­si­bler Kun­den­kon­takt – und all das mit gro­ßer Ver­ant­wor­tung. Ein klei­ner Feh­ler, ein Ver­se­hen oder ein unvor­her­seh­ba­res Ereig­nis kann schnell schwer­wie­gen­de finan­zi­el­le Fol­gen haben.

Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Arbeit kon­zen­trie­ren kön­nen, ohne sich Sor­gen um finan­zi­el­le Risi­ken machen zu müs­sen, ist der rich­ti­ge Ver­si­che­rungs­schutz unver­zicht­bar. In die­sem Über­blick zei­gen wir Ihnen, wel­che Ver­si­che­run­gen für Sach­ver­stän­di­ge wirk­lich wich­tig sind, wie Sie mit einem umfas­sen­den Ver­si­che­rungs­kon­zept auf der siche­ren Sei­te ste­hen – und wo sich Kos­ten cle­ver ein­spa­ren las­sen.

Ob Sie als ein­zel­ner Gut­ach­ter tätig sind oder ein grö­ße­res Sach­ver­stän­di­gen­bü­ro betrei­ben: Wir hel­fen Ihnen, genau die Ver­si­che­run­gen aus­zu­wäh­len, die opti­mal zu Ihrer Tätig­keit und Ihren indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen pas­sen.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt vor Haf­tungs­ri­si­ken durch feh­ler­haf­te Gut­ach­ten oder Bewer­tun­gen

  • Inhalts­ver­si­che­rung deckt Schä­den an Büro­aus­stat­tung und Tech­nik infol­ge von Feu­er, Lei­tungs­was­ser oder Ein­bruch

  • Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten bei arbeits­recht­li­chen, ver­trag­li­chen oder steu­er­li­chen Strei­tig­kei­ten

  • Cyber-Ver­si­che­rung sichert gegen digi­ta­le Angrif­fe, Daten­ver­lust und Betriebs­un­ter­bre­chun­gen ab

  • Zusätz­li­che Poli­cen wie Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht oder Elek­tro­nik­ver­si­che­rung schlie­ßen wich­ti­ge Schutz­lü­cken

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Die pas­sen­de Absi­che­rung für Ihr Sach­ver­stän­di­gen­bü­ro

Ver­si­che­run­gen für Sach­ver­stän­di­ge im Über­blick

Jedes Sach­ver­stän­di­gen­bü­ro bringt eige­ne Risi­ken mit sich – von klei­nen Bewer­tungs­feh­lern bis hin zu grö­ße­ren Schä­den durch Feu­er, Was­ser oder Ein­bruch­dieb­stahl. Des­halb ist es ent­schei­dend, die wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen für Ihre Tätig­keit genau zu ken­nen und sinn­voll zu kom­bi­nie­ren. Die fol­gen­den vier Ver­si­che­run­gen bil­den das sta­bi­le Fun­da­ment für Ihre betrieb­li­che Absi­che­rung.

Wir stel­len Ihnen alle Pro­duk­te auf die­ser Sei­te im Detail vor – inklu­si­ve Leis­tun­gen, Bei­trä­gen und prak­ti­schen Bei­spie­len.

Schutz vor Haf­tungs­ri­si­ken bei Gut­ach­ten und Bewer­tun­gen

Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Sach­ver­stän­di­ge

Sach­ver­stän­di­ge über­neh­men eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung: Ihre Gut­ach­ten und Bewer­tun­gen die­nen Gerich­ten, Ver­si­che­run­gen, Behör­den und pri­va­ten Auf­trag­ge­bern oft als Ent­schei­dungs­grund­la­ge mit erheb­li­cher Trag­wei­te.

Schon klei­ne­re Feh­ler, Unge­nau­ig­kei­ten oder Ver­säum­nis­se kön­nen für Auf­trag­ge­ber hohe finan­zi­el­le Schä­den ver­ur­sa­chen. Ent­spre­chend hoch ist das Risi­ko, per­sön­lich in Haf­tung genom­men zu wer­den. Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sach­ver­stän­di­ge vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Ansprü­che und ist für vie­le Tätig­kei­ten unver­zicht­bar.

Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Prü­fung, ob ein gel­tend gemach­ter Anspruch berech­tigt ist, und wehrt unbe­rech­tig­te For­de­run­gen ab. Kommt es zu einer berech­tig­ten Scha­den­er­satz­for­de­rung, trägt sie die Kos­ten der Regu­lie­rung. Abge­deckt sind ins­be­son­de­re Ver­mö­gens­schä­den, die durch feh­ler­haf­te Gut­ach­ten, fal­sche Bewer­tun­gen oder die Miss­ach­tung von Fris­ten ent­ste­hen kön­nen. Dar­über hin­aus umfasst der Schutz auch die Kos­ten der Rechts­ver­tei­di­gung, wenn Sach­ver­stän­di­ge im Rah­men ihrer beruf­li­chen Tätig­keit ver­klagt wer­den.

Beson­de­re Bedeu­tung hat die Berufs­haft­pflicht bei öffent­lich bestell­ten und ver­ei­dig­ten Sach­ver­stän­di­gen, da sie gesetz­lich zur Absi­che­rung ver­pflich­tet sind. Grund­la­ge ist § 36 GewO in Ver­bin­dung mit den Sach­ver­stän­di­gen­ord­nun­gen der Indus­trie- und Han­dels­kam­mern, die Min­dest­an­for­de­run­gen an die Deckungs­sum­me vor­schrei­ben. Für bestimm­te Fach­rich­tun­gen, etwa Bau- oder Kfz-Sach­ver­stän­di­ge, wer­den häu­fig Ver­si­che­rungs­sum­men von min­des­tens 250.000 € pro Scha­den­fall ver­langt, teil­wei­se auch deut­lich höher. Anbie­ter wie HDI, Mar­kel oder exa­li haben spe­zi­el­le Poli­cen ent­wi­ckelt, die neben klas­si­schen Ver­mö­gens­schä­den auch Neben­tä­tig­kei­ten – etwa Bera­tungs­leis­tun­gen – oder Zusatz­ri­si­ken wie Rück­ruf­haf­tung ein­schlie­ßen kön­nen.

Eine regel­mä­ßig über­prüf­te Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung bil­det damit die Grund­la­ge für eine rechts­si­che­re und wirt­schaft­lich abge­si­cher­te Tätig­keit als Sach­ver­stän­di­ger.

Absi­che­rung von Büro­ein­rich­tung, Tech­nik und Arbeits­mit­teln

Inhalts­ver­si­che­rung für Sach­ver­stän­di­ge

Für Sach­ver­stän­di­ge ist die Aus­stat­tung des Büros von zen­tra­ler Bedeu­tung: Leis­tungs­fä­hi­ge Com­pu­ter, spe­zi­el­le Soft­ware, Mess­ge­rä­te, Kame­ras, Werk­zeu­ge und umfang­rei­che Fach­li­te­ra­tur gehö­ren oft eben­so dazu wie klas­si­sche Büro­ein­rich­tung.

Die­se Wer­te sind nicht nur kost­spie­lig, son­dern für die täg­li­che Arbeit unver­zicht­bar. Die Inhalts­ver­si­che­rung schützt das gesam­te beweg­li­che Inven­tar einer Sach­ver­stän­di­gen­pra­xis vor Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Hagel, Ein­bruch­dieb­stahl und Van­da­lis­mus.

Der Ver­si­che­rungs­schutz umfasst in der Regel die Wie­der­be­schaf­fungs­kos­ten der beschä­dig­ten oder zer­stör­ten Gegen­stän­de. Das bedeu­tet, dass moder­ne Tech­nik, Mess­ge­rä­te oder Büro­aus­stat­tung nach einem Scha­dens­fall auf aktu­el­lem Preis­ni­veau ersetzt wer­den. Auch Fol­ge­schä­den, etwa durch Lösch­was­ser nach einem Brand oder durch Van­da­lis­mus bei einem Ein­bruch, sind mit­ver­si­chert. Beson­ders für Sach­ver­stän­di­ge, die auf hoch­spe­zia­li­sier­te tech­ni­sche Gerä­te ange­wie­sen sind, kann ein Aus­fall ohne Ver­si­che­rung den gesam­ten Geschäfts­be­trieb gefähr­den.

Ergän­zend kann eine Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung inte­griert wer­den. Sie über­nimmt lau­fen­de Fix­kos­ten wie Mie­te, Gehäl­ter oder Lea­sing­ra­ten, wenn der Betrieb nach einem ver­si­cher­ten Scha­den vor­über­ge­hend still­steht. Je nach Ver­si­che­rer ist auch die Mit­ver­si­che­rung von Akten­be­stän­den, elek­tro­ni­schen Daten oder der Kos­ten für die Wie­der­her­stel­lung von Doku­men­ta­tio­nen mög­lich. Gera­de bei gericht­li­chen Auf­trä­gen kann ein Ver­lust von Unter­la­gen schwer­wie­gen­de Fol­gen haben, sodass eine ent­spre­chen­de Klau­sel sinn­voll ist.

Wich­tig ist die regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung der Ver­si­che­rungs­sum­me, um eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den. Bei einer dyna­mi­schen Ent­wick­lung des Unter­neh­mens – etwa durch die Anschaf­fung neu­er tech­ni­scher Gerä­te – soll­te die Poli­ce ange­passt wer­den. Ver­si­che­rer wie Alli­anz, HDI oder Nürn­ber­ger bie­ten ent­spre­chen­de Kon­zep­te, die auf die Anfor­de­run­gen von Sach­ver­stän­di­gen zuge­schnit­ten sind. Damit stellt die Inhalts­ver­si­che­rung einen wich­ti­gen Bau­stein dar, um die Arbeits­fä­hig­keit und wirt­schaft­li­che Sta­bi­li­tät der Sach­ver­stän­di­gen­pra­xis zuver­läs­sig zu sichern.

Auch im Pri­vat­le­ben gut abge­si­chert

Pri­va­te Absi­che­rung für Ihre Gesund­heit, Ihr Zuhau­se und Ihre Vor­sor­ge

Wer im Beruf vol­len Ein­satz zeigt, soll­te pri­vat eben­so zuver­läs­sig abge­si­chert sein. Des­halb fin­den Sie hier geziel­te Emp­feh­lun­gen für Ihre per­sön­li­che Vor­sor­ge, Ihre Gesund­heit sowie Ihre Absi­che­rung rund um Haus und Woh­nen. Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rem Über­blick über rele­van­te Ver­si­che­run­gen, die per­fekt zu Ihrer Tätig­keit als Sach­ver­stän­di­ger pas­sen.

Glückliche Familie mit zwei kleinen Kindern umarmt sich lachend im Sonnenlicht im Freien

Gesund­heit

Lachendes Paar sitzt auf dem Sofa und formt mit den Händen ein Hausdach – Symbol für Sicherheit rund um Haus und Wohnen

Haus & Woh­nen

Junge Frau macht ein Selfie in der Natur bei Sonnenuntergang und genießt sorglos den Moment dank frühzeitiger Vorsorge

Vor­sor­ge

Absi­che­rung bei recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen im beruf­li­chen Umfeld

Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung für Sach­ver­stän­di­ge

Sach­ver­stän­di­ge sind in ihrer täg­li­chen Arbeit regel­mä­ßig mit kom­ple­xen recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen kon­fron­tiert – sei es bei Ver­trags­ge­stal­tun­gen mit Auf­trag­ge­bern, Strei­tig­kei­ten um Hono­rar­for­de­run­gen, arbeits­recht­li­chen Kon­flik­ten mit Mit­ar­bei­ten­den oder bei behörd­li­chen Ver­fah­ren.

Auch Vor­wür­fe im Zusam­men­hang mit Gut­ach­ten oder die Abwehr von Ord­nungs­wid­rig­kei­ten kön­nen schnell zu kos­ten­in­ten­si­ven Aus­ein­an­der­set­zun­gen füh­ren. Eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt in sol­chen Fäl­len die Kos­ten für Anwäl­te, Gerich­te und Gut­ach­ter und ver­schafft so die not­wen­di­ge recht­li­che Unter­stüt­zung, ohne das finan­zi­el­le Risi­ko allein tra­gen zu müs­sen.

Der Ver­si­che­rungs­schutz umfasst typi­scher­wei­se meh­re­re Berei­che: Der Arbeits­rechts­schutz greift bei Strei­tig­kei­ten mit Ange­stell­ten, etwa bei Kün­di­gun­gen oder Abmah­nun­gen. Der Ver­trags­rechts­schutz unter­stützt bei Kon­flik­ten mit Auf­trag­ge­bern, Geschäfts­part­nern oder Lie­fe­ran­ten. Im Steu­er- und Sozi­al­rechts­schutz wer­den Ver­fah­ren vor Finanz- oder Sozi­al­ge­rich­ten abge­deckt, die bei­spiels­wei­se aus Betriebs­prü­fun­gen ent­ste­hen kön­nen. Zudem kann der Straf­rechts­schutz rele­vant wer­den, wenn Sach­ver­stän­di­ge mit dem Vor­wurf einer fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zung kon­fron­tiert wer­den.

Ver­si­chert sind in der Regel sowohl der Inha­ber als auch Mit­ar­bei­ten­de des Sach­ver­stän­di­gen­bü­ros im Rah­men ihrer beruf­li­chen Tätig­keit. Je nach Anbie­ter kön­nen auch Neben­tä­tig­kei­ten, etwa Bera­tungs­leis­tun­gen, mit­ver­si­chert wer­den. Wich­ti­ge Abgren­zung: Vor­sätz­lich began­ge­ne Ver­stö­ße sind in kei­nem Rechts­schutz­ver­trag abge­deckt.

Für Sach­ver­stän­di­ge, die regel­mä­ßig Gut­ach­ten mit wirt­schaft­li­cher Trag­wei­te erstel­len oder in gericht­li­chen Ver­fah­ren tätig sind, ist eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung ein zen­tra­ler Bestand­teil des Risi­ko­ma­nage­ments. Anbie­ter wie ARAG, R+V oder Roland haben spe­zi­el­le Lösun­gen für Frei­be­ruf­ler und klei­ne Unter­neh­men im Port­fo­lio. Ent­schei­dend ist eine sorg­fäl­ti­ge Aus­wahl der ver­si­cher­ten Leis­tungs­ar­ten und Ver­si­che­rungs­sum­men, um den indi­vi­du­el­len Anfor­de­run­gen der Pra­xis gerecht zu wer­den und im Ernst­fall umfas­send abge­si­chert zu sein.

Schutz vor digi­ta­len Angrif­fen und Daten­ver­lust

Cyber­ver­si­che­rung für Sach­ver­stän­di­ge

Die Arbeit von Sach­ver­stän­di­gen ist heu­te stark digi­ta­li­siert: Gut­ach­ten wer­den elek­tro­nisch erstellt, umfang­rei­che Doku­men­ta­tio­nen gespei­chert und mit Gerich­ten, Ver­si­che­run­gen oder Man­dan­ten über­wie­gend digi­tal aus­ge­tauscht.

Die­se Abhän­gig­keit von IT-Sys­te­men birgt erheb­li­che Risi­ken. Cyber­an­grif­fe, Schad­soft­ware oder Phis­hing-Mails kön­nen den Betrieb lahm­le­gen, sen­si­ble Daten gefähr­den und zu recht­li­chen Kon­se­quen­zen füh­ren. Eine Cyber-Ver­si­che­rung schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Ereig­nis­se und unter­stützt bei der Bewäl­ti­gung der Fol­gen.

Der Ver­si­che­rungs­schutz umfasst in der Regel Kos­ten für die Wie­der­her­stel­lung von Daten und IT-Sys­te­men nach einem Angriff, Auf­wen­dun­gen für IT-Foren­sik sowie Scha­dens­be­gren­zung durch spe­zia­li­sier­te Dienst­leis­ter. Hin­zu kommt der Schutz bei Betriebs­un­ter­bre­chun­gen, wenn die Tätig­keit durch einen Angriff oder Sys­tem­aus­fall vor­über­ge­hend nicht mög­lich ist. Auch Haf­tungs­ri­si­ken durch Daten­schutz­ver­let­zun­gen – etwa bei einem Ver­lust von Gut­ach­ten­da­ten oder Man­dan­ten­in­for­ma­tio­nen – sind ein wesent­li­cher Bestand­teil. Hier über­nimmt die Cyber-Ver­si­che­rung unter ande­rem die Kos­ten für Infor­ma­ti­ons­pflich­ten nach DSGVO, anwalt­li­che Bera­tung und mög­li­che Scha­den­er­satz­for­de­run­gen.

Gera­de Sach­ver­stän­di­ge, die für Gerich­te oder gro­ße Unter­neh­men tätig sind, ste­hen in der Ver­ant­wor­tung, mit ver­trau­li­chen Daten sicher umzu­ge­hen. Ein Vor­fall kann nicht nur finan­zi­el­le Schä­den ver­ur­sa­chen, son­dern auch das Ver­trau­en der Auf­trag­ge­ber nach­hal­tig beein­träch­ti­gen. Anbie­ter wie His­cox, Mar­kel oder HDI bie­ten spe­zi­ell für frei­be­ruf­lich täti­ge Sach­ver­stän­di­ge ent­wi­ckel­te Tari­fe, die Risi­ken aus Home­of­fice, mobi­ler Daten­nut­zung oder Cloud-Diens­ten berück­sich­ti­gen.

Eine Cyber-Ver­si­che­rung ersetzt zwar kei­ne IT-Sicher­heits­maß­nah­men, sie ergänzt die­se jedoch sinn­voll, indem sie im Ernst­fall finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät gewähr­leis­tet und den Zugang zu spe­zia­li­sier­ten Exper­ten sicher­stellt. Damit ist sie ein wich­ti­ger Bau­stein im Risi­ko­ma­nage­ment moder­ner Sach­ver­stän­di­gen­bü­ros.

Rund­um abge­si­chert im Berufs­all­tag — für Ihre Mit­ar­bei­ten­den & Ihr Unter­neh­men

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Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht

Als Sach­ver­stän­di­ger tra­gen Sie Ver­ant­wor­tung für Bewer­tun­gen und Gut­ach­ten mit oft hohen finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen. Schon klei­ne Feh­ler oder Ver­säum­nis­se kön­nen zu erheb­li­chen Ver­mö­gens­schä­den bei Auf­trag­ge­bern füh­ren. Die Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht schützt Sie vor den dar­aus ent­ste­hen­den Scha­den­er­satz­an­sprü­chen und über­nimmt auch die Abwehr unbe­grün­de­ter For­de­run­gen.

Elek­tro­nik­ver­si­che­rung

Tech­ni­sche Gerä­te wie Com­pu­ter, Mess­in­stru­men­te oder Spe­zi­al­soft­ware sind unver­zicht­bar für Ihre täg­li­che Arbeit. Die Elek­tro­nik­ver­si­che­rung deckt Schä­den durch Bedie­nungs­feh­ler, Kurz­schluss, Über­span­nung, Dieb­stahl oder Van­da­lis­mus ab. Sie sorgt dafür, dass Ihre Arbeits­mit­tel schnell ersetzt oder repa­riert wer­den kön­nen und Ihr Geschäfts­be­trieb nicht zum Still­stand kommt.

Gewerb­li­che KfZ-Ver­si­che­rung

Vie­le Sach­ver­stän­di­ge sind für Orts­be­sich­ti­gun­gen und Gut­ach­ten­er­stel­lun­gen mit dem Auto unter­wegs. Die gewerb­li­che Kfz-Ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz für betrieb­lich genutz­te Fahr­zeu­ge – von der Haft­pflicht über Teil- und Voll­kas­ko bis zu Zusatz­leis­tun­gen wie Schutz­brief oder GAP-Deckung. Damit blei­ben Sie auch im Scha­dens­fall mobil und hand­lungs­fä­hig.

häu­fi­ge Fra­gen

Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sach­ver­stän­di­ge vor den finan­zi­el­len Fol­gen, die durch Bewer­tungs­feh­ler oder beruf­li­che Ver­säum­nis­se ent­ste­hen kön­nen. Sie deckt Scha­den­er­satz­for­de­run­gen und über­nimmt die Kos­ten für recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen, die sich aus sol­chen Vor­fäl­len erge­ben.

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Anwäl­te, Gerichts­ver­fah­ren und Sach­ver­stän­di­ge bei recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Kun­den, Ver­mie­tern oder Geschäfts­part­nern. Sie bie­tet finan­zi­el­len Schutz und recht­li­chen Bei­stand, sodass Sie Ihre Rech­te effek­tiv durch­set­zen kön­nen, ohne finan­zi­el­les Risi­ko ein­zu­ge­hen.

Eine Inhalts­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz für Ihre gesam­te Büro­aus­stat­tung, ein­schließ­lich Com­pu­tern, tech­ni­scher Gerä­te, Möbel und Arbeits­ma­te­ria­li­en. Sie schützt vor Schä­den durch Feu­er, Was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl und Van­da­lis­mus und sorgt dafür, dass Sie nach einem Scha­den­fall schnell wie­der ein­satz­be­reit sind.

Eine Unfall­ver­si­che­rung ist beson­ders sinn­voll für Sach­ver­stän­di­ge, die häu­fig unter­wegs sind und in poten­zi­ell risi­ko­rei­chen Umge­bun­gen arbei­ten. Sie bie­tet finan­zi­el­len Schutz bei Unfäl­len, die zu kör­per­li­chen Schä­den oder Inva­li­di­tät füh­ren, und deckt Kos­ten für medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen, Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men und Ein­kom­mens­aus­fäl­le.

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