Ver­si­che­rung für Frei­be­ruf­ler – Beruf­lich sicher und indi­vi­du­ell abge­si­chert

Berufs­haft­pflicht, Cyber­ri­si­ken & Rechts­schutz – maß­ge­schnei­der­ter Schutz für freie Beru­fe und Selbst­stän­di­ge

Freiberuflerin arbeitet mit Laptop im Grünen bei Sonnenuntergang

Als Frei­be­ruf­ler ste­hen Sie täg­lich vor viel­fäl­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen: die eigen­ver­ant­wort­li­che Kun­den­be­treu­ung, das Manage­ment Ihrer finan­zi­el­len Ange­le­gen­hei­ten und die Sicher­stel­lung der Qua­li­tät Ihrer Dienst­leis­tun­gen – all das ist mit hoher Ver­ant­wor­tung ver­bun­den. Ein klei­ner Feh­ler, ein Miss­ge­schick oder ein unvor­her­seh­ba­res Ereig­nis kann schnell exis­tenz­be­dro­hen­de Fol­gen haben.

Damit Sie sich auf Ihre Arbeit kon­zen­trie­ren kön­nen, ohne sich Sor­gen um finan­zi­el­le Risi­ken zu machen, ist die rich­ti­ge Absi­che­rung unver­zicht­bar. In die­sem Über­blick zei­gen wir Ihnen, wel­che Ver­si­che­run­gen für Freiberufler:innen beson­ders wich­tig sind, wie Sie mit einem modu­la­ren Ver­si­che­rungs­kon­zept fle­xi­bel blei­ben – und wo sich Kos­ten cle­ver ein­spa­ren las­sen.

Ob Sie allein arbei­ten oder ein klei­nes Team füh­ren: Wir hel­fen Ihnen, genau die Ver­si­che­run­gen aus­zu­wäh­len, die zu Ihrer frei­be­ruf­li­chen Tätig­keit pas­sen.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Frei­be­ruf­ler haf­ten im Scha­dens­fall per­sön­lich und unbe­grenzt mit ihrem Pri­vat­ver­mö­gen

  • Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für bera­ten­de Beru­fe recht­lich oder fak­tisch unver­zicht­bar

  • Die Betriebs­haft­pflicht schützt vor Per­so­nen- und Sach­schä­den bei Kun­den­kon­takt oder vor Ort

  • Büro­aus­stat­tung, Tech­nik und Arbeits­mit­tel las­sen sich über eine Inhalts­ver­si­che­rung absi­chern

  • Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen über­neh­men Kos­ten bei Strei­tig­kei­ten mit Auf­trag­ge­bern, Behör­den oder Dienst­leis­tern

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Die pas­sen­de Absi­che­rung für Frei­be­ruf­ler

Frei­be­ruf­ler-Ver­si­che­run­gen im Über­blick

Als Frei­be­ruf­ler tra­gen Sie die vol­le Ver­ant­wor­tung für Ihre beruf­li­che Tätig­keit – inklu­si­ve aller Haf­tungs­ri­si­ken und finan­zi­el­len Fol­gen. Bereits klei­ne Feh­ler, tech­ni­sche Defek­te oder unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se wie Feu­er oder Ein­bruch kön­nen den Betrieb erheb­lich beein­träch­ti­gen. Umso wich­ti­ger ist es, die rele­van­ten Ver­si­che­run­gen gezielt aus­zu­wäh­len und auf Ihre Tätig­keit abzu­stim­men.

Die fol­gen­den Ver­si­che­run­gen bil­den das sta­bi­le Fun­da­ment für Ihre beruf­li­che Absi­che­rung. Über die nach­ste­hen­den Links gelan­gen Sie direkt zu den ein­zel­nen Abschnit­ten mit Infor­ma­tio­nen zu Leis­tun­gen, Bei­trä­gen und typi­schen Anwen­dungs­fäl­len:

Absi­che­rung bei Haf­tungs­ri­si­ken im Berufs­all­tag

Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Frei­be­ruf­ler

Frei­be­ruf­ler haf­ten bei beruf­li­chen Feh­lern in der Regel unbe­grenzt mit ihrem Pri­vat­ver­mö­gen – unab­hän­gig davon, ob es sich um eine feh­ler­haf­te Bera­tung, ein feh­ler­haf­tes Gut­ach­ten oder eine unvoll­stän­di­ge Infor­ma­ti­on han­delt. Sol­che Feh­ler kön­nen beim Auf­trag­ge­ber erheb­li­che Ver­mö­gens­schä­den ver­ur­sa­chen.

In der Pra­xis betrifft dies ins­be­son­de­re bera­ten­de, pla­nen­de oder ana­ly­sie­ren­de Beru­fe wie IT-Bera­tung, Inge­nieur­we­sen, Archi­tek­tur, Design, Über­set­zung, Jour­na­lis­mus oder Coa­ching. Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet finan­zi­el­len Schutz, wenn Drit­te auf­grund sol­cher Feh­ler Scha­den­er­satz gel­tend machen.

Die Ver­si­che­rung über­nimmt im Scha­den­fall die voll­stän­di­ge recht­li­che Prü­fung, ob und in wel­chem Umfang eine Haf­tung besteht. Unbe­rech­tig­te For­de­run­gen wer­den abge­wehrt (pas­si­ver Rechts­schutz), berech­tig­te Ansprü­che wer­den regu­liert. Damit schützt die Berufs­haft­pflicht sowohl das Ver­mö­gen als auch den Ruf des Frei­be­ruf­lers. Ver­si­chert sind in der Regel rei­ne Ver­mö­gens­schä­den – also sol­che, bei denen weder Per­so­nen noch Sachen betrof­fen sind. Sach- oder Per­so­nen­schä­den sind über eine sepa­ra­te Betriebs­haft­pflicht abzu­si­chern, sofern ein ent­spre­chen­des Risi­ko besteht – etwa bei Kun­den­be­su­chen in eige­nen Räum­lich­kei­ten.

Die Höhe der Bei­trä­ge rich­tet sich unter ande­rem nach der Berufs­grup­pe, dem Jah­res­um­satz, dem indi­vi­du­el­len Risi­ko­pro­fil und der gewünsch­ten Deckungs­sum­me. Für vie­le Frei­be­ruf­ler – ins­be­son­de­re in digi­ta­len oder bera­ten­den Beru­fen – bestehen mitt­ler­wei­le bran­chen­spe­zi­fi­sche Tari­fe mit fes­ten Leis­tungs­kom­po­nen­ten, wähl­ba­ren Selbst­be­hal­ten und welt­wei­tem Schutz. Anbie­ter wie His­cox oder Mar­kel haben sich auf die­sen Bereich spe­zia­li­siert, wobei ein sorg­fäl­ti­ger Ver­gleich der Bedin­gun­gen emp­feh­lens­wert ist. Beson­ders zu beach­ten ist, ob auch Daten­schutz­ver­let­zun­gen, Ver­stö­ße gegen Geheim­hal­tungs­pflich­ten oder Ver­stö­ße im inter­na­tio­na­len Umfeld (z. B. DSGVO, Fern­ab­satz, Aus­lands­haf­tung) mit­ver­si­chert sind. Eine lücken­lo­se Absi­che­rung setzt vor­aus, dass der Ver­si­che­rungs­schutz exakt auf die Tätig­keit abge­stimmt ist – ein­schließ­lich etwa­iger Neben­tä­tig­kei­ten oder Ände­run­gen im Leis­tungs­an­ge­bot.

Schutz vor Per­so­nen- und Sach­schä­den im Rah­men der beruf­li­chen Tätig­keit

Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Frei­be­ruf­ler

Neben der Berufs­haft­pflicht, die vor allem Ver­mö­gens­schä­den absi­chert, spielt die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung eine zen­tra­le Rol­le für Frei­be­ruf­ler, deren Tätig­keit mit dem Kon­takt zu Drit­ten, zu Räu­men oder zu frem­dem Eigen­tum ver­bun­den ist.

Die Betriebs­haft­pflicht schützt vor Scha­den­er­satz­for­de­run­gen, wenn im Rah­men der beruf­li­chen Tätig­keit Per­so­nen ver­letzt oder Sachen beschä­digt wer­den – etwa durch Unacht­sam­keit, tech­ni­sche Defek­te oder orga­ni­sa­to­ri­sche Ver­säum­nis­se. Sie sichert damit ein all­täg­li­ches, aber oft unter­schätz­tes Risi­ko ab.

Klas­si­sche Bei­spie­le sind Stol­per­un­fäl­le in Büro­räu­men, ver­se­hent­lich beschä­dig­te Tech­nik beim Kun­den oder Sach­schä­den wäh­rend einer Pro­jekt­ar­beit vor Ort. Auch soge­nann­te Ver­mö­gens­fol­ge­schä­den – also finan­zi­el­le Ver­lus­te, die infol­ge eines Per­so­nen- oder Sach­scha­dens ent­ste­hen – kön­nen abge­si­chert wer­den. Je nach Aus­ge­stal­tung umfasst der Schutz zudem Miet­sach­schä­den, Umwelt­haf­tung, Schä­den durch Mit­ar­bei­ter oder Sub­un­ter­neh­mer und in bestimm­ten Fäl­len auch Pro­dukt­haf­tung.

Die Haf­tung ist in Deutsch­land gesetz­lich im Bür­ger­li­chen Gesetz­buch (BGB) gere­gelt (§§ 823 ff.) und greift bereits bei ein­fa­cher Fahr­läs­sig­keit. Für Frei­be­ruf­ler bedeu­tet das: Wer im Rah­men sei­ner beruf­li­chen Tätig­keit einen Scha­den ver­ur­sacht, haf­tet in vol­ler Höhe – unab­hän­gig von der finan­zi­el­len Leis­tungs­fä­hig­keit. Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt in sol­chen Fäl­len die recht­li­che Prü­fung, wehrt unbe­grün­de­te Ansprü­che ab und begleicht berech­tig­te For­de­run­gen. Die­ser soge­nann­te pas­si­ve Rechts­schutz ist fes­ter Bestand­teil jeder Betriebs­haft­pflicht.

Die Kos­ten für eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung rich­ten sich nach der Bran­che, dem Umsatz, dem Gefah­ren­po­ten­zi­al und der gewünsch­ten Deckungs­sum­me. Bei Tätig­kei­ten ohne nen­nens­wer­tes Sach- oder Per­so­nen­ri­si­ko – etwa bei rein digi­tal arbei­ten­den Frei­be­ruf­lern – sind die Bei­trä­ge ver­gleichs­wei­se gering. Anders sieht es bei Beru­fen mit hohem Kun­den­kon­takt oder tech­ni­schem Ein­satz aus, etwa bei Foto­gra­fen, Mes­se­bau­ern, Ver­an­stal­tern oder hand­werks­na­hen Dienst­leis­tun­gen. In die­sen Fäl­len kann die Betriebs­haft­pflicht nicht nur sinn­voll, son­dern auch ver­trag­lich gefor­dert sein – etwa bei öffent­li­chen Aus­schrei­bun­gen oder Pro­jekt­ver­trä­gen. Zu den aktu­el­len Anbie­tern mit pas­sen­den Tari­fen zäh­len unter ande­rem exa­li, His­cox, VHV und R+V. Vor Abschluss ist eine genaue Risi­ko­prü­fung ent­schei­dend, um Deckungs­lü­cken – bei­spiels­wei­se bei Aus­lands­ein­sät­zen, Hono­rar­ver­lus­ten oder neu­ar­ti­gen Tätig­kei­ten – zu ver­mei­den.

Auch im Pri­vat­le­ben gut abge­si­chert

Pri­va­te Absi­che­rung für Ihre Gesund­heit, Ihr Zuhau­se und Ihre Vor­sor­ge

Wer im Beruf vol­len Ein­satz zeigt, soll­te pri­vat eben­so zuver­läs­sig abge­si­chert sein. Des­halb fin­den Sie hier geziel­te Emp­feh­lun­gen für Ihre per­sön­li­che Vor­sor­ge, Ihre Gesund­heit sowie Ihre Absi­che­rung rund um Haus und Woh­nen. Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rem Über­blick über rele­van­te Ver­si­che­run­gen, die per­fekt zu Ihrer Tätig­keit als Frei­be­ruf­ler pas­sen.

Glückliche Familie mit zwei kleinen Kindern umarmt sich lachend im Sonnenlicht im Freien

Gesund­heit

Lachendes Paar sitzt auf dem Sofa und formt mit den Händen ein Hausdach – Symbol für Sicherheit rund um Haus und Wohnen

Haus & Woh­nen

Junge Frau macht ein Selfie in der Natur bei Sonnenuntergang und genießt sorglos den Moment dank frühzeitiger Vorsorge

Vor­sor­ge

Absi­che­rung von tech­ni­scher Aus­stat­tung, Ein­rich­tung und Arbeits­mit­teln

Inhalts­ver­si­che­rung für Frei­be­ruf­ler

Für Frei­be­ruf­ler ist das eige­ne Büro mehr als nur ein Arbeits­platz – es ist die Grund­la­ge der beruf­li­chen Exis­tenz. Ob IT-Equip­ment, Arbeits­un­ter­la­gen, Fach­li­te­ra­tur oder krea­ti­ve Tech­nik: Die Aus­stat­tung ist oft indi­vi­du­ell zusam­men­ge­stellt, hoch­wer­tig und von zen­tra­ler Bedeu­tung für den rei­bungs­lo­sen Ablauf der täg­li­chen Arbeit.

Die Inhalts­ver­si­che­rung schützt die­se Wer­te gegen Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Hagel, Ein­bruch­dieb­stahl, Van­da­lis­mus und wei­te­re Gefah­ren. Damit ent­spricht sie dem Prin­zip einer Haus­rat­ver­si­che­rung – jedoch spe­zi­ell für die gewerb­lich oder frei­be­ruf­lich genutz­te Ein­rich­tung.

Ver­si­chert sind alle beweg­li­chen Gegen­stän­de in den Räum­lich­kei­ten, die dem Betrieb die­nen. Dazu zäh­len Com­pu­ter, Moni­to­re, Note­books, Soft­ware­li­zen­zen, Kame­ras, Werk­zeu­ge, Möbel oder Lager­be­stän­de – je nach Berufs­bild. Auch gemie­te­te oder geleas­te Gerä­te kön­nen mit­ver­si­chert wer­den, eben­so wie tech­ni­sche Ein­rich­tun­gen oder spe­zi­el­le bran­chen­spe­zi­fi­sche Aus­stat­tun­gen. Kommt es zu einem Scha­den, ersetzt die Ver­si­che­rung in der Regel den Neu­wert oder über­nimmt Repa­ra­tur­kos­ten. Eini­ge Tari­fe beinhal­ten dar­über hin­aus die Über­nah­me von Aufräum‑, Trans­port- oder Ent­sor­gungs­kos­ten.

Ein beson­ders wich­ti­ger Aspekt ist der Schutz bei Betriebs­un­ter­bre­chung infol­ge eines ver­si­cher­ten Scha­dens. Vie­le Anbie­ter ermög­li­chen den Ein­schluss einer soge­nann­ten Ertrags­aus­fall- oder Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung. Die­se leis­tet, wenn der Betrieb nach einem Scha­den vor­über­ge­hend still­steht – etwa weil Arbeits­mit­tel ersetzt wer­den müs­sen oder der Zugang zu den Räu­men nicht mög­lich ist. Auch lau­fen­de Fix­kos­ten wie Mie­te oder Lea­sing­ra­ten kön­nen in die­sem Fall abge­si­chert sein.

Die Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te regel­mä­ßig an den tat­säch­li­chen Wert der Betriebs­ein­rich­tung ange­passt wer­den, um eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den. Je nach Anbie­ter kön­nen zusätz­li­che Bau­stei­ne wie Glas­ver­si­che­rung, Dieb­stahl­schutz außer­halb der Betriebs­stät­te (z. B. bei mobi­len Arbeits­plät­zen oder Ver­an­stal­tun­gen) oder Ele­men­tar­schutz ergänzt wer­den. Zu den aktu­el­len Anbie­tern zäh­len u. a. VHV, Alli­anz, HDI und Signal Iduna. Bei frei­be­ruf­li­cher Tätig­keit im Home­of­fice ist zu beach­ten, dass die pri­va­te Haus­rat­ver­si­che­rung meist kei­ne aus­rei­chen­de Deckung für beruf­lich genutz­tes Inven­tar bie­tet – hier ist die gewerb­li­che Inhalts­ver­si­che­rung der rich­ti­ge Weg.

Recht­li­che Absi­che­rung bei Kon­flik­ten mit Auf­trag­ge­bern, Behör­den oder Mit­ar­bei­ten­den

Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung für Frei­be­ruf­ler

Auch Frei­be­ruf­ler sind im beruf­li­chen All­tag viel­fäl­ti­gen recht­li­chen Risi­ken aus­ge­setzt – sei es durch Strei­tig­kei­ten mit Auf­trag­ge­bern, Kon­flik­te mit dem Finanz­amt oder arbeits­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit frei­en Mit­ar­bei­ten­den.

Kommt es zu einer gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung, ent­ste­hen schnell erheb­li­che Kos­ten für Anwäl­te, Gerichts­ver­fah­ren, Gut­ach­ter und mög­li­cher­wei­se Ver­gleichs­ver­hand­lun­gen. Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt Frei­be­ruf­ler vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Rechts­strei­tig­kei­ten und ermög­licht die pro­fes­sio­nel­le Wahr­neh­mung der eige­nen Inter­es­sen.

Der Ver­si­che­rungs­um­fang vari­iert je nach Anbie­ter und Tarif, umfasst aber typi­scher­wei­se meh­re­re Bau­stei­ne. Dazu zäh­len etwa der All­ge­mei­ne Berufs­rechts­schutz für Strei­tig­kei­ten mit Kun­den oder Ver­trags­part­nern, der Arbeits­rechts­schutz, wenn es um Kün­di­gun­gen, Hono­rar­strei­tig­kei­ten oder sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Fra­gen geht, sowie der Steu­er­rechts­schutz im Rah­men von Ein­sprü­chen oder Kla­ge­ver­fah­ren gegen Steu­er­be­schei­de. Eben­falls häu­fig ent­hal­ten ist der Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­rechts­schutz, der bei Ver­stö­ßen gegen gesetz­li­che Auf­la­gen greift – etwa bei DSGVO-rele­van­ten Ver­fah­ren oder bei Pro­ble­men mit berufs­stän­di­schen Kam­mern.

Beson­ders rele­vant für Frei­be­ruf­ler ist, dass vie­le Ver­si­che­rer auch den soge­nann­ten erwei­ter­ten Ver­trags­rechts­schutz für Selbst­stän­di­ge anbie­ten. Damit sind Aus­ein­an­der­set­zun­gen aus zivil­recht­li­chen Ver­trä­gen mit Dienst­leis­tern, Auf­trag­ge­bern oder Ver­mie­tern abge­si­chert – ein Bereich, der in Stan­dard-Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen häu­fig aus­ge­schlos­sen ist. Auch Schutz bei der Wahr­neh­mung recht­li­cher Inter­es­sen im Inter­net (etwa bei Strei­tig­kei­ten um Domains, Urhe­ber­rech­te oder Bewer­tun­gen) kann ent­hal­ten sein.

Ver­si­chert ist je nach Tarif sowohl der Inha­ber der frei­be­ruf­li­chen Tätig­keit als auch ggf. mit­ar­bei­ten­de Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge oder freie Mit­ar­bei­ter im Rah­men ihrer Tätig­keit für das ver­si­cher­te Unter­neh­men. Die Kos­ten rich­ten sich nach Umfang, Bran­che, Selbst­be­halt und Ver­si­che­rungs­sum­me. Anbie­ter wie ARAG, DMB Rechts­schutz, Alli­anz oder die Roland Rechts­schutz bie­ten unter­schied­li­che Model­le, häu­fig auch in Kom­bi­na­ti­on mit Pri­vat­rechts­schutz. Wich­tig ist eine genaue Ana­ly­se des eige­nen Bedarfs: Nicht jeder Tarif ent­hält alle rele­van­ten Rechts­be­rei­che – ins­be­son­de­re nicht den Bereich Gesell­schafts­recht, bei dem oft ein geson­der­ter Zusatz­bau­stein not­wen­dig ist.

Rund­um abge­si­chert im Berufs­all­tag

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Elek­tro­nik­ver­si­che­rung

Lap­tops, Ser­ver, Mobil­ge­rä­te und ande­re tech­ni­sche Gerä­te sind für Frei­be­ruf­ler oft das Herz­stück der täg­li­chen Arbeit. Die Elek­tro­nik­ver­si­che­rung schützt Ihre Tech­nik vor Schä­den durch Kurz­schluss, Über­span­nung, Bedien­feh­ler, Dieb­stahl oder Van­da­lis­mus – auch unter­wegs oder im Home­of­fice. Damit bleibt Ihre Arbeits­fä­hig­keit gesi­chert, selbst wenn ein­mal etwas schief­geht.

Cyber­ver­si­che­rung

Cyber­an­grif­fe, Daten­ver­lust oder Schad­soft­ware kön­nen zu Betriebs­un­ter­bre­chun­gen, Haf­tungs­fäl­len und Daten­schutz­ver­stö­ßen füh­ren. Eine Cyber­ver­si­che­rung bie­tet Schutz vor den finan­zi­el­len Fol­gen digi­ta­ler Risi­ken – inklu­si­ve IT-Foren­sik, Daten­wie­der­her­stel­lung und Rechts­hil­fe im Ernst­fall. Beson­ders für digi­tal arbei­ten­de Frei­be­ruf­ler ein wich­ti­ger Bestand­teil des Risi­ko­ma­nage­ments.

Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht

Wenn durch Ihre beruf­li­che Tätig­keit ein rei­ner Ver­mö­gens­scha­den bei Drit­ten ent­steht – etwa durch eine feh­ler­haf­te Ana­ly­se, Frist­ver­säum­nis oder feh­ler­haf­te Bera­tung – haf­ten Sie unbe­grenzt. Die Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Feh­ler und über­nimmt auch die Abwehr unbe­grün­de­ter Ansprü­che.

häu­fi­ge Fra­gen

Frei­be­ruf­ler benö­ti­gen vor allem eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, um sich vor Ver­mö­gens­schä­den durch beruf­li­che Feh­ler zu schüt­zen. Je nach Tätig­keit ist auch eine Betriebs­haft­pflicht sinn­voll, ins­be­son­de­re bei Kun­den­kon­takt oder Raum­nut­zung. Wei­te­re wich­ti­ge Absi­che­run­gen sind eine Inhalts­ver­si­che­rung für Büro­aus­stat­tung, eine Cyber­ver­si­che­rung bei digi­ta­ler Arbeit sowie eine pri­va­te Kran­ken- und ggf. Ren­ten­ver­si­che­rung, da hier kei­ne gesetz­li­che Pflicht besteht.

In vie­len Fäl­len besteht kei­ne gesetz­li­che Ver­si­che­rungs­pflicht – mit einer wich­ti­gen Aus­nah­me: Für bestimm­te Berufs­grup­pen wie Steu­er­be­ra­ter, Ärz­te, Archi­tek­ten oder Rechts­an­wäl­te ist eine Berufs­haft­pflicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Für die Kran­ken­ver­si­che­rung besteht eben­falls eine Pflicht, aller­dings kön­nen Frei­be­ruf­ler zwi­schen gesetz­li­cher und pri­va­ter Kran­ken­ver­si­che­rung wäh­len. Eine Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht besteht nur für bestimm­te freie Beru­fe mit Pflicht­mit­glied­schaft in berufs­stän­di­schen Ver­sor­gungs­wer­ken.

Die Kos­ten hän­gen stark vom Ver­si­che­rungs­pro­dukt, der Bran­che, dem Jah­res­um­satz und der gewünsch­ten Deckungs­sum­me ab. Eine Berufs­haft­pflicht beginnt bei ein­fa­chen Tätig­kei­ten bereits ab etwa 100 Euro jähr­lich. Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen star­ten häu­fig bei rund 150–250 Euro. Für umfas­sen­de Deckung, etwa inklu­si­ve Cyber- oder Inhalts­ver­si­che­rung, kön­nen jähr­lich meh­re­re hun­dert Euro anfal­len. Ein Ver­gleich ver­schie­de­ner Anbie­ter lohnt sich.

Die Kos­ten für eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung rich­ten sich nach Art und Umfang der Tätig­keit, dem Umsatz, dem Risi­ko­pro­fil und der gewünsch­ten Ver­si­che­rungs­sum­me. Für freie Beru­fe mit gerin­gem Risi­ko – etwa Tex­ter oder Über­set­zer – lie­gen die Bei­trä­ge oft zwi­schen 100 und 300 Euro pro Jahr. In bera­tungs­in­ten­si­ven oder haf­tungs­kri­ti­schen Beru­fen wie IT, Inge­nieur­we­sen oder Coa­ching kann der Bei­trag deut­lich höher aus­fal­len.

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