Betrieb­li­che Arbeits­kraft­si­che­rung – Mit­ar­bei­ten­de wirk­sam absi­chern und bin­den

Mit der betrieb­li­chen Arbeits­kraft­si­che­rung schüt­zen Unter­neh­men ihre Beleg­schaft und stei­gern gleich­zei­tig Attrak­ti­vi­tät und Loya­li­tät

Geschäftsleute gratulieren einer Kollegin bei der Arbeit – symbolisch für betriebliche Arbeitskraftabsicherung im Team

Als Unter­neh­men tra­gen Sie Ver­ant­wor­tung für Ihre Mit­ar­bei­ter – und damit auch für deren Exis­tenz­si­che­rung. Eine betrieb­li­che Arbeits­kraft­si­che­rung bie­tet die Mög­lich­keit, Ihre Beleg­schaft umfas­send gegen die finan­zi­el­len Fol­gen einer Berufs­un­fä­hig­keit abzu­si­chern. Gleich­zei­tig stei­gern Sie Ihre Attrak­ti­vi­tät als Arbeit­ge­ber und sichern sich ent­schei­den­de Wett­be­werbs­vor­tei­le. Wir zei­gen Ihnen, wie die betrieb­li­che Arbeits­kraft­si­che­rung funk­tio­niert, wel­che neu­en gesetz­li­chen Rege­lun­gen gel­ten und war­um sich eine früh­zei­ti­ge Umset­zung lohnt.

Betrieb­li­che Arbeits­kraft­si­che­rung kurz erklärt

  • Schützt Mit­ar­bei­ter zuver­läs­sig vor den finan­zi­el­len Fol­gen einer Berufs­un­fä­hig­keit.

  • Kei­ne auf­wän­di­gen Gesund­heits­prü­fun­gen bei arbeit­ge­ber­fi­nan­zier­ter Absi­che­rung.

  • Ver­ein­fach­te Auf­nah­me­pro­zes­se sor­gen für schnel­le und unkom­pli­zier­te Umset­zung.

  • Arbeit­ge­ber stär­ken die Mit­ar­bei­ter­bin­dung und erhö­hen ihre Attrak­ti­vi­tät als Arbeit­ge­ber.

  • Posi­ti­ve Wir­kung auf das Unter­neh­mens­image und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit.

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Ihre Mit­ar­bei­ter finan­zi­ell absi­chern – ein­fach, effi­zi­ent und nach­hal­tig

Was ist eine betrieb­li­che Arbeits­kraft­si­che­rung?

Als Unter­neh­men tra­gen wir nicht nur Ver­ant­wor­tung für das täg­li­che Arbeits­um­feld unse­rer Mit­ar­bei­ter, son­dern auch für deren lang­fris­ti­ge Absi­che­rung. Eine betrieb­li­che Arbeits­kraft­si­che­rung schützt Arbeit­neh­mer vor den finan­zi­el­len Fol­gen einer Berufs­un­fä­hig­keit – und bie­tet Unter­neh­men gleich­zei­tig eine effek­ti­ve Mög­lich­keit, ihre Attrak­ti­vi­tät als Arbeit­ge­ber nach­hal­tig zu stei­gern.
Durch neue gesetz­li­che Rege­lun­gen ist der Zugang zur Absi­che­rung heu­te deut­lich ein­fa­cher: Ohne auf­wän­di­ge Gesund­heits­prü­fun­gen und mit ver­ein­fach­ten Pro­zes­sen kön­nen Unter­neh­men ihren Mit­ar­bei­tern einen wert­vol­len Schutz bie­ten, der weit über klas­si­sche Leis­tun­gen hin­aus­geht.

Die betrieb­li­che Arbeits­kraft­si­che­rung ist Teil der moder­nen Mit­ar­bei­ter­bin­dung und wird zuneh­mend zum Stan­dard in zukunfts­ori­en­tier­ten Unter­neh­men.
Sie ergänzt die betrieb­li­che Vor­sor­ge und stärkt sowohl die sozia­le Ver­ant­wor­tung als auch die Wett­be­werbs­fä­hig­keit eines Unter­neh­mens am Markt.

Damit Sie einen schnel­len Über­blick erhal­ten, haben wir die wich­tigs­ten Aspek­te in zwei The­men­be­rei­che auf­ge­teilt:

In der betrieb­li­chen Arbeits­kraft­si­che­rung exis­tie­ren ver­schie­de­ne Model­le, die auf die indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se eines Unter­neh­mens und sei­ner Beleg­schaft abge­stimmt wer­den kön­nen. Die häu­figs­ten Absi­che­rungs­for­men sind:

Je nach Unter­neh­mens­grö­ße und Mit­ar­bei­ter­schaft bie­ten sich unter­schied­li­che Model­le an. Wäh­rend die klas­si­sche Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung häu­fig gewählt wird, gewin­nen auch moder­ne Kon­zep­te wie die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder Mul­ti-Risk-Model­le zuneh­mend an Bedeu­tung. Die­se Optio­nen ermög­li­chen einen maß­ge­schnei­der­ten Schutz, der sich fle­xi­bel an die jewei­li­gen Risi­ken und Anfor­de­run­gen anpas­sen lässt.

Wich­ti­ge For­men im Über­blick:

  • Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Umfas­sen­der Schutz bei Ver­lust der Arbeits­kraft durch Krank­heit oder Unfall.

  • Grund­fä­hig­kei­ten­ver­si­che­rung: Absi­che­rung grund­le­gen­der kör­per­li­cher Fähig­kei­ten (z. B. Sehen, Gehen, Hören).

  • Mul­ti-Risk-Model­le: Kom­bi­na­ti­on meh­re­rer Absi­che­rungs­ar­ten, z. B. bei schwe­ren Krank­hei­ten oder Unfäl­len.

  • Betriebs­ren­ten­na­he Arbeits­kraft­ab­si­che­rung: Inte­gra­ti­on in bestehen­de Ver­sor­gungs­wer­ke oder Pen­si­ons­kas­sen.

Durch gesetz­li­che Neue­run­gen ist die Umset­zung einer betrieb­li­chen Arbeits­kraft­si­che­rung heu­te ein­fa­cher denn je. Unter­neh­men kön­nen ihren Mit­ar­bei­tern Zugang zu umfas­sen­dem Schutz bie­ten – ohne die klas­si­schen Hür­den, die frü­her vie­le abge­schreckt haben.

Ein gro­ßer Vor­teil der aktu­el­len Rege­lun­gen besteht dar­in, dass bei einer arbeit­ge­ber­fi­nan­zier­ten betrieb­li­chen Arbeits­kraft­si­che­rung kei­ne Gesund­heits­prü­fung mehr erfor­der­lich ist. Die Auf­nah­me erfolgt unkom­pli­ziert und schnell, was sowohl für Mit­ar­bei­ter als auch Arbeit­ge­ber eine enor­me Erleich­te­rung dar­stellt. Zudem las­sen sich hohe Ren­ten­leis­tun­gen absi­chern – oft­mals bis zu 3.000 Euro monat­lich oder mehr –, wodurch ein exis­tenz­si­chern­der Schutz gewähr­leis­tet wird.

Beson­de­re Vor­tei­le im Über­blick:

  • Weg­fall der Gesund­heits­prü­fung: Kei­ne Risi­ko­prü­fung bei arbeit­ge­ber­fi­nan­zier­ter Absi­che­rung not­wen­dig.

  • Ver­ein­fach­te Auf­nah­me­pro­zes­se: Schnel­le­re Ver­trags­ab­schlüs­se und mini­ma­ler Ver­wal­tungs­auf­wand.

  • Höhe­re Ren­ten­leis­tun­gen: Deut­lich ver­bes­ser­te Absi­che­rungs­ni­veaus gegen­über älte­ren Model­len.

  • Attrak­ti­vi­tät für alle Mit­ar­bei­ter­grup­pen: Ein­schließ­lich älte­rer oder vor­er­krank­ter Beschäf­tig­ter.

Mehr Sicher­heit für Ihre Mit­ar­bei­ter – mehr Zukunfts­si­cher­heit für Ihr Unter­neh­men

Vor­tei­le der betrieb­li­chen Arbeits­kraft­si­che­rung

Die betrieb­li­che Arbeits­kraft­si­che­rung bie­tet Vor­tei­le auf meh­re­ren Ebe­nen: Unter­neh­men sichern ihre Wett­be­werbs­fä­hig­keit und stei­gern ihre Attrak­ti­vi­tät als Arbeit­ge­ber, wäh­rend Mit­ar­bei­ter sich auf einen ver­läss­li­chen Schutz bei Berufs­un­fä­hig­keit ver­las­sen kön­nen – unkom­pli­ziert, nach­hal­tig und mit deut­li­chem Mehr­wert für bei­de Sei­ten.

In einer Zeit zuneh­men­den Fach­kräf­te­man­gels und stei­gen­der Anfor­de­run­gen an sozia­le Ver­ant­wor­tung gewinnt die betrieb­li­che Arbeits­kraft­si­che­rung eine immer grö­ße­re Bedeu­tung. Unter­neh­men, die früh­zei­tig in den Schutz ihrer Mit­ar­bei­ter inves­tie­ren, sichern sich nicht nur deren Loya­li­tät, son­dern stär­ken auch ihr eige­nes Wachs­tum und ihre Resi­li­enz.

Wir zei­gen Ihnen die wich­tigs­ten Vor­tei­le aus Unter­neh­mens- und Mit­ar­bei­ter­sicht:

Vor­tei­le für Unter­neh­men

Die Ein­füh­rung einer betrieb­li­chen Arbeits­kraft­si­che­rung kann den ent­schei­den­den Unter­schied im Wett­be­werb um die bes­ten Talen­te machen. Arbeit­neh­mer ach­ten zuneh­mend auf zusätz­li­che sozia­le Leis­tun­gen, die über das Gehalt hin­aus­ge­hen. Mit einer betrieb­li­chen Arbeits­kraft­si­che­rung zei­gen Unter­neh­men, dass sie Ver­ant­wor­tung über­neh­men und sich aktiv für die Absi­che­rung ihrer Mit­ar­bei­ter ein­set­zen.

Kon­kret pro­fi­tie­ren Unter­neh­men von:

  • Stär­kung der Arbeit­ge­ber­mar­ke: Sozia­le Ver­ant­wor­tung wird sicht­bar und ver­bes­sert das Image nach­hal­tig.

  • Höhe­re Mit­ar­bei­ter­bin­dung: Beschäf­tig­te hono­rie­ren den zusätz­li­chen Schutz durch lang­fris­ti­ge Loya­li­tät.

  • Wett­be­werbs­vor­teil im Recrui­ting: Ins­be­son­de­re jün­ge­re Gene­ra­tio­nen ach­ten auf umfas­sen­de Bene­fits.

  • Redu­zier­ter Ver­wal­tungs­auf­wand: Durch stan­dar­di­sier­te, ver­ein­fach­te Auf­nah­me­ver­fah­ren bleibt die Orga­ni­sa­ti­on effi­zi­ent.

  • Steu­er­li­che Vor­tei­le: Arbeit­ge­ber­bei­trä­ge zur Arbeits­kraft­si­che­rung sind oft als Betriebs­aus­ga­ben absetz­bar.

Vor­tei­le für Mit­ar­bei­ter

Auch für Arbeit­neh­mer bedeu­tet eine betrieb­li­che Arbeits­kraft­si­che­rung einen erheb­li­chen Mehr­wert. Der Schutz vor den finan­zi­el­len Fol­gen einer Berufs­un­fä­hig­keit schafft Sicher­heit und Pla­nungs­spiel­raum – und das ohne die übli­chen büro­kra­ti­schen Hür­den.

Für Mit­ar­bei­ter erge­ben sich fol­gen­de Vor­tei­le:

  • Ein­fa­che Absi­che­rung ohne Gesund­heits­prü­fung: Kei­ne lan­gen Risi­ko­ab­fra­gen oder Aus­schlüs­se bei Vor­er­kran­kun­gen.

  • Hohe Ren­ten­leis­tun­gen: Absi­che­rung exis­tenz­si­chern­der Beträ­ge, oft bis über 3.000 Euro monat­lich mög­lich.

  • Schnel­le und unkom­pli­zier­te Auf­nah­me: Dank ver­ein­fach­ter Pro­zes­se ohne lan­ge War­te­zei­ten.

  • Wich­ti­ger Bestand­teil der Alters­vor­sor­ge: Ergän­zung zu bestehen­den pri­va­ten und gesetz­li­chen Siche­rungs­sys­te­men.

  • Finan­zi­el­le Sicher­heit im Ernst­fall: Schutz vor Ein­kom­mens­ver­lus­ten bei gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen.

Für wel­che Unter­neh­men ist die betrieb­li­che Arbeits­kraft­si­che­rung sinn­voll?

Betrieb­li­che Arbeits­kraft­si­che­rung ist nicht nur ein The­ma für Groß­un­ter­neh­men. Gera­de klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men (KMU) pro­fi­tie­ren von der Mög­lich­keit, ihren Mit­ar­bei­tern einen ech­ten Mehr­wert zu bie­ten und sich so im Wett­be­werb um qua­li­fi­zier­te Fach­kräf­te zu behaup­ten.

Grund­sätz­lich eig­net sich die betrieb­li­che Arbeits­kraft­si­che­rung für alle Betrie­be, die Wert auf lang­fris­ti­ge Mit­ar­bei­ter­bin­dung, ein posi­ti­ves Arbeit­ge­ber­image und sozia­le Ver­ant­wor­tung legen. Beson­ders sinn­voll ist sie für Unter­neh­men in Bran­chen mit erhöh­tem Fach­kräf­te­be­darf oder kör­per­lich anspruchs­vol­len Tätig­kei­ten.

Im Ein­zel­nen pro­fi­tie­ren fol­gen­de Unter­neh­men beson­ders:

  • Mit­tel­stän­di­sche Betrie­be: Gera­de in struk­tur­schwä­che­ren Regio­nen kann eine betrieb­li­che Arbeits­kraft­si­che­rung ein ent­schei­den­des Argu­ment sein, um qua­li­fi­zier­te Mit­ar­bei­ter zu gewin­nen und zu hal­ten.

  • Hand­werks­be­trie­be: Hier ist das Risi­ko einer Berufs­un­fä­hig­keit durch kör­per­li­che Arbeit über­durch­schnitt­lich hoch, wes­halb ein ergän­zen­der Schutz beson­ders sinn­voll ist.

  • Indus­trie­un­ter­neh­men: In indus­tri­el­len Fer­ti­gungs­be­trie­ben sorgt eine Arbeits­kraft­ab­si­che­rung für zusätz­li­che Sicher­heit bei pro­duk­ti­ons­re­le­van­ten Mit­ar­bei­tern.

  • IT- und Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men: Hoch­qua­li­fi­zier­te Wis­sens­ar­bei­ter erwar­ten heu­te umfas­sen­de Vor­sor­ge­lö­sun­gen als Teil eines attrak­ti­ven Arbeit­ge­ber­an­ge­bots.

  • Gesund­heits- und Pfle­ge­be­trie­be: In die­sen Bran­chen spielt die finan­zi­el­le Absi­che­rung eine zen­tra­le Rol­le, da das Risi­ko für krank­heits­be­ding­te Berufs­un­fä­hig­keit sta­tis­tisch erhöht ist.

Beson­ders her­vor­zu­he­ben ist: Mit den neu­en gesetz­li­chen Rege­lun­gen – etwa dem Weg­fall der Gesund­heits­prü­fung bei arbeit­ge­ber­fi­nan­zier­ter Absi­che­rung – kön­nen heu­te auch Mit­ar­bei­ter­grup­pen abge­si­chert wer­den, die frü­her auf­grund von Vor­er­kran­kun­gen oder Alters­gren­zen kaum Zugang zu einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung hat­ten. Damit wird die betrieb­li­che Arbeits­kraft­si­che­rung zu einem ech­ten Allein­stel­lungs­merk­mal für Unter­neh­men, die sozia­le Ver­ant­wor­tung ernst neh­men und gleich­zei­tig ihre Zukunfts­si­che­rung aktiv gestal­ten möch­ten.

Pass­ge­naue Arbeits­kraft­ab­si­che­rung für Ihre Bran­che

Gewer­be im Über­blick

Jede Bran­che stellt beson­de­re Anfor­de­run­gen an den Schutz der Arbeits­kraft. Ob pro­du­zie­ren­des Gewer­be, Hand­werk oder freie Beru­fe – eine ziel­ge­rich­te­te betrieb­li­che Arbeits­kraft­si­che­rung berück­sich­tigt die jewei­li­gen Risi­ken und Her­aus­for­de­run­gen opti­mal.

Fir­men & Gewer­be­trei­ben­de

Einzelhändlerin verkauft Kleidung in Boutique mit direktem Kundenkontakt

Für Ein­zel­han­dels­un­ter­neh­men, Dienst­leis­ter oder pro­du­zie­ren­de Betrie­be ist die Absi­che­rung der Arbeits­kraft ein zen­tra­les The­ma. Krank­heit oder Berufs­un­fä­hig­keit kön­nen zu län­ge­ren Aus­fäl­len füh­ren und die betrieb­li­che Sta­bi­li­tät gefähr­den. Eine soli­de Arbeits­kraft­ab­si­che­rung bie­tet nicht nur Schutz für die Mit­ar­bei­ter, son­dern trägt auch zur Siche­rung des lau­fen­den Geschäfts­be­triebs bei.

Hand­werks­be­trie­be

Handwerker plant in seiner Werkstatt am Laptop die Gründung eines eigenen Handwerksbetriebs mit Katze an seiner Seite

Im Hand­werk ste­hen kör­per­li­che Belas­tung und prak­ti­sche Tätig­kei­ten im Mit­tel­punkt. Hier ist das Risi­ko von Unfäl­len und berufs­be­ding­ten Erkran­kun­gen beson­ders hoch. Eine betrieb­li­che Arbeits­kraft­si­che­rung schützt Hand­werks­be­trie­be davor, im Fall einer Berufs­un­fä­hig­keit wich­ti­ge Fach­kräf­te zu ver­lie­ren, und sorgt gleich­zei­tig für die not­wen­di­ge Pla­nungs­si­cher­heit.

Freie Beru­fe & Selbst­stän­di­ge

Junge Fotografin mit grünblonden Haaren sitzt an einem Schreibtisch und hält eine Kamera in der Hand, im Hintergrund ein Monitor mit Bildbearbeitung

Bera­ten­de, krea­ti­ve oder hei­len­de Tätig­kei­ten erfor­dern ein hohes Maß an Ver­ant­wor­tung und Ver­läss­lich­keit. Ein krank­heits­be­ding­ter Aus­fall kann bei Frei­be­ruf­lern und Selbst­stän­di­gen gra­vie­ren­de finan­zi­el­le Fol­gen haben. Mit einer pas­sen­den Arbeits­kraft­si­che­rung las­sen sich die­se Risi­ken mini­mie­ren und die Exis­tenz lang­fris­tig absi­chern – ein wich­ti­ges Signal an Kun­den und Part­ner.

Leis­tun­gen der betrieb­li­chen Arbeits­kraft­si­che­rung

Die betrieb­li­che Arbeits­kraft­si­che­rung bie­tet fle­xi­ble Leis­tun­gen, die auf die Bedürf­nis­se moder­ner Unter­neh­men und deren Mit­ar­bei­ter zuge­schnit­ten sind. Vom Weg­fall der Gesund­heits­prü­fung bis hin zu attrak­ti­ven Ren­ten­leis­tun­gen pro­fi­tie­ren Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer glei­cher­ma­ßen von einem zuver­läs­si­gen Schutz­kon­zept.

Eine moder­ne betrieb­li­che Arbeits­kraft­si­che­rung deckt ver­schie­de­ne Aspek­te ab, um den Schutz im Fall einer Berufs­un­fä­hig­keit umfas­send und nach­hal­tig zu gestal­ten. Unter­neh­men kön­nen auf stan­dar­di­sier­te Leis­tungs­pa­ke­te zurück­grei­fen oder indi­vi­du­el­le Lösun­gen ent­wi­ckeln, die genau auf die jewei­li­ge Beleg­schaft zuge­schnit­ten sind.

Wich­ti­ge Leis­tungs­merk­ma­le im Über­blick:

  • Weg­fall der Gesund­heits­prü­fung:
    Mit­ar­bei­ter kön­nen ohne umfang­rei­che Gesund­heits­fra­gen abge­si­chert wer­den, wenn der Arbeit­ge­ber die Bei­trä­ge finan­ziert. Dadurch wird der Zugang zur Absi­che­rung erheb­lich erleich­tert, ins­be­son­de­re für älte­re oder gesund­heit­lich vor­be­las­te­te Mit­ar­bei­ter.

  • Ver­ein­fach­te Auf­nah­me­ver­fah­ren:
    Dank moder­ner Grup­pen­ver­trä­ge ent­fällt auf­wen­di­ger Papier­kram. Eine Anmel­dung zur Absi­che­rung kann unkom­pli­ziert und schnell erfol­gen – meist mit weni­gen Anga­ben.

  • Absi­che­rung exis­tenz­si­chern­der Ren­ten­be­trä­ge:
    Die betrieb­li­che Arbeits­kraft­si­che­rung ermög­licht Ren­ten­hö­hen, die indi­vi­du­ell ange­passt wer­den kön­nen. Absi­che­run­gen von bis zu 3.000 Euro monat­lich oder mehr sind je nach Anbie­ter rea­li­sier­bar und bie­ten im Leis­tungs­fall eine soli­de finan­zi­el­le Grund­la­ge.

  • Inte­gra­ti­on in bestehen­de Vor­sor­ge­lö­sun­gen:
    Auf Wunsch kann die Arbeits­kraft­si­che­rung mit ande­ren betrieb­li­chen Bene­fits wie betrieb­li­cher Alters­vor­sor­ge oder Gesund­heits­pro­gram­men kom­bi­niert wer­den. Dadurch ent­steht ein umfas­sen­des Schutz­pa­ket für die Beleg­schaft.

  • Fle­xi­ble Anpas­sungs­mög­lich­kei­ten:
    Unter­neh­men kön­nen fle­xi­bel wäh­len, ob die Bei­trä­ge voll­stän­dig arbeit­ge­ber­fi­nan­ziert, arbeit­neh­mer­fi­nan­ziert oder als Misch­mo­dell gestal­tet wer­den. Eben­so kön­nen Zusatz­op­tio­nen wie eine Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie oder Leis­tun­gen bei schwe­ren Krank­hei­ten inte­griert wer­den.

Mit die­sen Leis­tun­gen bie­tet die betrieb­li­che Arbeits­kraft­si­che­rung nicht nur einen effek­ti­ven Schutz vor den finan­zi­el­len Fol­gen einer Berufs­un­fä­hig­keit, son­dern auch einen erheb­li­chen Mehr­wert für die stra­te­gi­sche Per­so­nal­ent­wick­lung. Mit­ar­bei­ter füh­len sich wert­ge­schätzt und lang­fris­tig abge­si­chert – ein ent­schei­den­der Vor­teil im Wett­be­werb um qua­li­fi­zier­te Fach­kräf­te.

Ergän­zen­der Schutz, der zählt

Wei­te­re wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen für Ihr Unter­neh­men

Ein umfas­sen­der Schutz Ihrer Mit­ar­bei­ter ist ein zen­tra­ler Bau­stein moder­ner Unter­neh­mens­vor­sor­ge – doch in der Pra­xis braucht ein Betrieb noch mehr. Es gibt Risi­ken, die außer­halb einer Arbeits­kraft­ab­si­che­rung lie­gen und den­noch exis­tenz­be­dro­hend sein kön­nen. Dazu gehö­ren Schä­den gegen­über Drit­ten, Ver­mö­gens­ver­lus­te oder Betriebs­aus­fäl­le. Die­se Ver­si­che­run­gen ergän­zen Ihre betrieb­li­che Arbeits­kraft­si­che­rung sinn­voll und soll­ten in kei­nem Vor­sor­ge­kon­zept feh­len.

Handwerker bei Montagearbeiten an einem Haus – Symbolbild für betriebliche Haftung und Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebs­haft­pflicht

Die Betriebs­haft­pflicht schützt Ihr Unter­neh­men, wenn durch Ihre betrieb­li­che Tätig­keit Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den ent­ste­hen. Beson­ders für Hand­werks­be­trie­be, Dienst­leis­ter und pro­du­zie­ren­de Unter­neh­men ist die­se Absi­che­rung uner­läss­lich. Schon klei­ne Feh­ler kön­nen erheb­li­che Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen nach sich zie­hen, die ohne Ver­si­che­rung exis­tenz­be­dro­hend wer­den könn­ten. Eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt die­se Risi­ken ab und sichert Ihr Unter­neh­men zuver­läs­sig ab.

Führungskräfte und Bauleiter besprechen am Tablet die Umsetzung betrieblicher Vorsorgelösungen auf der Baustelle

Betrieb­li­che Vor­sor­ge

Mit einer betrieb­li­chen Vor­sor­ge bie­ten Sie Ihren Mit­ar­bei­tern zusätz­li­che finan­zi­el­le Sicher­heit – sei es im Krank­heits­fall, bei Inva­li­di­tät oder im Ruhe­stand. Über indi­vi­du­el­le Vor­sor­ge­kon­zep­te, wie etwa die betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung oder die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge, stär­ken Sie nicht nur das Ver­trau­en Ihrer Beleg­schaft, son­dern stei­gern gleich­zei­tig Ihre Attrak­ti­vi­tät als Arbeit­ge­ber.

Büromitarbeitende an modernen Arbeitsplätzen – Symbolbild für betriebliche Unfallversicherung und Arbeitssicherheit im Unternehmen

Betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung

Unfäl­le kön­nen trotz aller Vor­sichts­maß­nah­men jeder­zeit pas­sie­ren – sowohl am Arbeits­platz als auch auf dem Weg dort­hin. Die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung sichert Ihre Mit­ar­bei­ter im Ernst­fall umfas­send ab und schließt die Lücken der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung. Sie über­nimmt Kos­ten für Behand­lung, Reha-Maß­nah­men und im schlimms­ten Fall auch Ren­ten­zah­lun­gen, damit Ihre Mit­ar­bei­ter best­mög­lich geschützt sind.

Ant­wor­ten auf Ihre wich­tigs­ten Fra­gen

Was Sie schon immer über die betrieb­li­che Arbeits­kraft­si­che­rung wis­sen woll­ten

Die betrieb­li­che Arbeits­kraft­si­che­rung wirft oft vie­le Fra­gen auf – von den kon­kre­ten Vor­tei­len über die Umset­zung bis hin zu den Vor­aus­set­zun­gen. Damit Sie schnell einen Über­blick erhal­ten, beant­wor­ten wir die wich­tigs­ten Punk­te kom­pakt und ver­ständ­lich.

Die betrieb­li­che Arbeits­kraft­si­che­rung ist eine Vor­sor­ge­lö­sung, mit der Unter­neh­men ihre Mit­ar­bei­ter gegen die finan­zi­el­len Fol­gen einer Berufs­un­fä­hig­keit absi­chern. Sie ergänzt den gesetz­li­chen Schutz und bie­tet exis­tenz­si­chern­de Leis­tun­gen – meist ohne auf­wen­di­ge Gesund­heits­prü­fung und mit ver­ein­fach­ten Auf­nah­me­ver­fah­ren.

Unter­neh­men, die eine Arbeits­kraft­si­che­rung anbie­ten, stär­ken ihre Arbeit­ge­ber­mar­ke, erhö­hen die Mit­ar­bei­ter­bin­dung und sichern sich ent­schei­den­de Wett­be­werbs­vor­tei­le. Gleich­zei­tig zei­gen sie sozia­le Ver­ant­wor­tung und schaf­fen finan­zi­el­le Sicher­heit für ihre Beleg­schaft.

Grund­sätz­lich kön­nen alle sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Mit­ar­bei­ter abge­si­chert wer­den. Durch den Weg­fall der Gesund­heits­prü­fung bei arbeit­ge­ber­fi­nan­zier­ten Model­len pro­fi­tie­ren ins­be­son­de­re auch älte­re Mit­ar­bei­ter oder Beschäf­tig­te mit Vor­er­kran­kun­gen von die­ser Absi­che­rung.

Bei arbeit­ge­ber­fi­nan­zier­ten Grup­pen­ver­trä­gen ent­fällt die indi­vi­du­el­le Gesund­heits­prü­fung kom­plett. Vor­aus­set­zung ist, dass alle teil­nah­me­be­rech­tig­ten Mit­ar­bei­ter ein­be­zo­gen oder eine defi­nier­te Min­dest­an­zahl erreicht wird. Dies ermög­licht einen schnel­len, unkom­pli­zier­ten Schutz ohne Risi­ko­aus­schlüs­se.

Die Ren­ten­hö­hen sind fle­xi­bel gestalt­bar. Vie­le Anbie­ter ermög­li­chen Absi­che­run­gen von bis zu 3.000 Euro monat­lich oder sogar dar­über hin­aus. Die genaue Höhe rich­tet sich nach dem gewähl­ten Tarif und den indi­vi­du­el­len Ver­ein­ba­run­gen im Unter­neh­men.

Ja, die Arbeits­kraft­si­che­rung lässt sich ide­al mit wei­te­ren betrieb­li­chen Vor­sor­ge­lö­sun­gen wie der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge oder einer betrieb­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung kom­bi­nie­ren. So ent­steht ein umfas­sen­des Schutz­pa­ket, das die Bedürf­nis­se der Mit­ar­bei­ter opti­mal abdeckt.

Zusam­men­fas­sung

Mit der betrieb­li­chen Arbeits­kraft­si­che­rung bie­ten wir Ihrem Unter­neh­men eine zukunfts­wei­sen­de Mög­lich­keit, Mit­ar­bei­ter nach­hal­tig abzu­si­chern und sich gleich­zei­tig stra­te­gi­sche Vor­tei­le im Wett­be­werb zu sichern. Durch die neu­en gesetz­li­chen Rege­lun­gen, die den Weg­fall der Gesund­heits­prü­fung und ver­ein­fach­te Auf­nah­me­pro­zes­se ermög­li­chen, ist die Umset­zung heu­te ein­fa­cher und effi­zi­en­ter denn je.

Unter­neh­men aller Grö­ßen – vom Hand­werks­be­trieb bis zum Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men – pro­fi­tie­ren von fle­xi­blen Absi­che­rungs­lö­sun­gen, die exis­tenz­si­chern­de Ren­ten­be­trä­ge absi­chern und sich pro­blem­los in bestehen­de Vor­sor­ge­kon­zep­te inte­grie­ren las­sen. Eine Inves­ti­ti­on in die Arbeits­kraft­si­che­rung stärkt nicht nur die Mit­ar­bei­ter­bin­dung, son­dern auch das Ver­trau­en in Ihr Unter­neh­men und Ihre sozia­le Ver­ant­wor­tung als Arbeit­ge­ber.

Durch die Ergän­zung mit wei­te­ren Ver­si­che­run­gen wie der Betriebs­haft­pflicht, der betrieb­li­chen Vor­sor­ge und der betrieb­li­chen Unfall­ver­si­che­rung schaf­fen Sie ein umfas­sen­des Schutz­kon­zept, das Ihre Beleg­schaft und Ihr Unter­neh­men glei­cher­ma­ßen absi­chert. So legen Sie heu­te den Grund­stein für eine erfolg­rei­che, sta­bi­le und zukunfts­ori­en­tier­te Unter­neh­mens­ent­wick­lung.

Wenn Sie mehr dar­über erfah­ren möch­ten, wie die betrieb­li­che Arbeits­kraft­si­che­rung auch in Ihrem Betrieb erfolg­reich imple­men­tiert wer­den kann, ste­hen wir Ihnen jeder­zeit ger­ne per­sön­lich zur Ver­fü­gung.