Ver­si­che­run­gen für Kin­der: So schüt­zen Sie Ihren Nach­wuchs rich­tig

Wel­che Ver­si­che­run­gen brau­chen Kin­der wirk­lich – und wor­auf soll­ten Eltern ach­ten?

Kind mit Fahrradhelm fährt auf einem Laufrad – steht für Bewegung, Schutz und frühzeitige Absicherung im Alltag

Kin­der sind neu­gie­rig, unge­stüm und vol­ler Taten­drang – genau das macht ihre Welt so beson­ders. Doch wo Aben­teu­er begin­nen, lau­ern manch­mal auch Risi­ken. Als Eltern möch­ten Sie Ihre Kin­der nicht nur beglei­ten, son­dern auch schüt­zen. Dabei stellt sich schnell die Fra­ge: Wel­che Ver­si­che­run­gen sind wirk­lich wich­tig für Kin­der – und wel­che eher optio­nal?

In die­sem Über­blick zei­gen wir Ihnen, wel­che Ver­si­che­run­gen für Kin­der sinn­voll sind, wie Sie Ihr Kind rund­um absi­chern – und wo Sie als Eltern eben­falls vor­sor­gen soll­ten, um das Fami­li­en­netz zu stär­ken. Von Kran­ken­ver­si­che­rung bis Ver­mö­gens­auf­bau – mit dem rich­ti­gen Schutz schaf­fen Sie eine soli­de Grund­la­ge für die Zukunft Ihres Nach­wuch­ses.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Kin­der sind über die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung bei­trags­frei mit­ver­si­chert – es sei denn, bei­de Eltern sind pri­vat ver­si­chert oder der pri­vat­ver­si­cher­te Eltern­teil ver­dient mehr.

  • Eine Fami­li­en­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt auch dann, wenn delikt­un­fä­hi­ge Kin­der (unter 7 Jah­ren) unbe­ab­sich­tigt Schä­den ver­ur­sa­chen.

  • Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung greift nur in Kita und Schu­le – für Frei­zeit­un­fäl­le ist eine pri­va­te Kin­der­un­fall­ver­si­che­rung unver­zicht­bar.

  • Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen für Kin­der decken kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lun­gen ab, die gesetz­lich oft nur ein­ge­schränkt über­nom­men wer­den.

  • Eine Berufs­un­fä­hig­keits- oder Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung der Eltern sichert die finan­zi­el­le Zukunft der Kin­der im Ernst­fall nach­hal­tig ab.

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Sinn­vol­ler Schutz für die Kleins­ten

Wel­che Ver­si­che­run­gen für Kin­der wirk­lich wich­tig sind

Kin­der sind neu­gie­rig, ver­spielt und vol­ler Ent­de­ckungs­drang – und damit ganz beson­de­ren Risi­ken aus­ge­setzt. Eini­ge Ver­si­che­run­gen sind des­halb bereits ab dem Klein­kind­al­ter sinn­voll, um gesund­heit­li­che, recht­li­che und finan­zi­el­le Fol­gen abzu­fe­dern. Wir zei­gen, wel­che Poli­cen wirk­lich not­wen­dig sind – und wor­auf Eltern ach­ten soll­ten.

Eine soli­de Grund­ab­si­che­rung für Kin­der beginnt bei der Kran­ken­ver­si­che­rung. In vie­len Fäl­len kön­nen Kin­der kos­ten­los in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) mit­ver­si­chert wer­den. Das gilt jedoch nur, wenn bei­de Eltern gesetz­lich ver­si­chert sind oder der gesetz­lich ver­si­cher­te Eltern­teil das höhe­re Ein­kom­men hat. Andern­falls – etwa wenn bei­de Eltern pri­vat ver­si­chert sind – ist eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung für das Kind erfor­der­lich, die mit Kos­ten, aber auch umfang­rei­chen Leis­tun­gen ein­her­geht.

Ein eben­so wich­ti­ger Bau­stein ist die Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung. Sie greift bei dau­er­haf­ter Beein­träch­ti­gung infol­ge von Krank­heit oder Unfall – unab­hän­gig von der Ursa­che. Anders als eine klas­si­sche Unfall­ver­si­che­rung bie­tet sie Schutz auch bei schwer­wie­gen­den Erkran­kun­gen wie Krebs oder Dia­be­tes, die zu Pfle­ge­be­dürf­tig­keit füh­ren kön­nen. Damit ergänzt sie die gesetz­li­che Absi­che­rung auf sinn­vol­le Wei­se und bie­tet lang­fris­ti­ge finan­zi­el­le Unter­stüt­zung, etwa in Form einer lebens­lan­gen Ren­te oder einer hohen Kapi­tal­leis­tung.

Ergän­zend dazu sichern Zusatz­ver­si­che­run­gen wie Zahnzusatz‑, Kran­ken­haus­zu­satz- und Unfall­ver­si­che­rung gezielt Lücken ab, die im All­tag rele­vant wer­den kön­nen. Vor allem in der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung geht es um Kie­fer­or­tho­pä­die: Vie­le Kin­der benö­ti­gen Zahn­span­gen – doch die gesetz­li­che Kas­se zahlt nur bei schwer­wie­gen­den Fäl­len und auch dann oft nur teil­wei­se. Ähn­lich sieht es bei Kli­nik­auf­ent­hal­ten aus: Wer Wert auf Chef­arzt­be­hand­lung, Ein­bett­zim­mer und freie Kli­nik­wahl legt, kann mit einer sta­tio­nä­ren Zusatz­ver­si­che­rung das Kran­ken­haus­er­leb­nis für Kin­der deut­lich ver­bes­sern. Bei Frei­zeit­un­fäl­len – die in der Kita, im Gar­ten oder beim Sport pas­sie­ren – springt eine Kin­der­un­fall­ver­si­che­rung ein und über­nimmt Kos­ten für Reha, Umbau­ten, kos­me­ti­sche Ein­grif­fe oder Dau­er­fol­gen. In Sum­me ergibt sich ein durch­dach­ter Schutz, der indi­vi­du­ell an Alter, Gesund­heits­zu­stand und Lebens­si­tua­ti­on des Kin­des ange­passt wer­den soll­te.

Kind mit Fahrradhelm fährt auf einem Laufrad – steht für Bewegung, Schutz und frühzeitige Absicherung im Alltag

Im All­tag von Fami­li­en gibt es eini­ge Ver­si­che­rungs­the­men, die beson­ders häu­fig auf­tre­ten – sei es bei Zahn­be­hand­lun­gen, Unfäl­len auf dem Spiel­platz oder sta­tio­nä­ren Auf­ent­hal­ten im Kran­ken­haus. Damit Sie schnell erken­nen, wel­che Poli­cen in die­sen Berei­chen beson­ders sinn­voll sind, haben wir die drei wich­tigs­ten hier für Sie zusam­men­ge­fasst:

Kind mit Fahrradhelm liegt nach einem Sturz auf einem Feldweg am Boden, ein kleiner Hund läuft auf es zu

Kin­der­un­fall­ver­si­che­rung

Die meis­ten Unfäl­le pas­sie­ren in der Frei­zeit – und sind gesetz­lich nicht abge­si­chert. Die Kin­der­un­fall­ver­si­che­rung fängt finan­zi­el­le Fol­gen zuver­läs­sig auf und zahlt bei blei­ben­den Schä­den oder Inva­li­di­tät.

Lachendes Kind mit gesunden Zähnen und wehenden Haaren – Symbol für unbeschwertes Aufwachsen mit guter Zahnvorsorge

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Kin­der

Vie­le Kin­der benö­ti­gen eine Zahn­span­ge – doch die Kas­se über­nimmt nur einen Teil der Kos­ten. Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung schützt vor hohen Zuzah­lun­gen und sorgt für opti­ma­len Behand­lungs­kom­fort.

Eltern besuchen ihr lächelndes Kind im Krankenhausbett – Symbolbild für die Absicherung durch eine Zusatzversicherung

Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung

Ob Chef­arzt­be­hand­lung oder Ein­bett­zim­mer – mit einer Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung genie­ßen Kin­der eine bes­se­re medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung und mehr Ruhe bei sta­tio­nä­ren Auf­ent­hal­ten.

Absi­che­rung der Eltern – Sicher­heit für die Fami­lie

Wie Eltern mit den rich­ti­gen Ver­si­che­run­gen ihre Kin­der indi­rekt schüt­zen

Nicht nur Ver­si­che­run­gen für Kin­der selbst sind wich­tig – auch die Absi­che­rung der Eltern spielt eine zen­tra­le Rol­le. Denn wenn das Ein­kom­men aus­fällt oder im Ernst­fall der Haupt­ver­die­ner stirbt, ist oft die gan­ze Fami­lie betrof­fen. Mit bestimm­ten Poli­cen kön­nen Eltern dafür sor­gen, dass ihre Kin­der in jeder Lebens­la­ge gut abge­si­chert sind.

Die finan­zi­el­le Ver­ant­wor­tung für Kin­der beginnt nicht erst mit dem ers­ten Schul­tag, son­dern bereits mit der Geburt. Eine der wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen in die­sem Zusam­men­hang ist die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) der Eltern. Fällt ein Eltern­teil durch Krank­heit oder Unfall dau­er­haft aus dem Berufs­le­ben, kann das zu erheb­li­chen Ein­kom­mens­ein­bu­ßen füh­ren. Die Fol­ge: Der gewohn­te Lebens­stan­dard der Fami­lie gerät unter Druck, was sich auch direkt auf die Kin­der aus­wirkt – etwa durch ein­ge­schränk­te Bil­dungs- und Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten. Eine früh­zei­tig abge­schlos­se­ne BU sichert das Ein­kom­men ab und schützt damit indi­rekt auch die Zukunft der Kin­der.

Noch gra­vie­ren­der sind die finan­zi­el­len Fol­gen im Todes­fall. Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung springt genau in die­sem Fall ein: Sie zahlt eine hohe Ver­si­che­rungs­sum­me aus, die bei­spiels­wei­se für Aus­bil­dungs­kos­ten, Mie­te oder All­tags­si­che­rung der Fami­lie ver­wen­det wer­den kann. Gera­de bei Allein­ver­die­nern oder Fami­li­en mit Kre­di­ten ist die­se Absi­che­rung unver­zicht­bar. Bei­de Ver­si­che­run­gen – BU und Risi­koLV – sind damit nicht nur indi­vi­du­el­le Vor­sor­ge­instru­men­te, son­dern zen­tra­le Schutz­me­cha­nis­men für die Fami­lie.

Auch die Fami­li­en­rechts­schutz­ver­si­che­rung kann eine sinn­vol­le Ergän­zung sein – beson­ders, wenn Strei­tig­kei­ten mit Behör­den, Schu­len oder Nach­barn auf­tre­ten. Zwar steht sie nicht an ers­ter Stel­le der Prio­ri­tä­ten­lis­te, kann aber je nach Lebens­si­tua­ti­on hilf­reich sein, etwa wenn juris­ti­sche Unter­stüt­zung schnell und unkom­pli­ziert benö­tigt wird. Eini­ge Tari­fe beinhal­ten zudem Leis­tun­gen für Groß­el­tern oder nicht berufs­tä­ti­ge Part­ner im sel­ben Haus­halt.

Umgekippte Weinglas mit Rotweinfleck auf hellem Teppich – typischer Schadenfall für die Privathaftpflichtversicherung.

Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Für Schä­den im All­tag – ob durch Kin­der oder Erwach­se­ne – bie­tet die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung umfas­sen­den Schutz. Beson­ders wich­tig bei delikt­un­fä­hi­gen Kin­dern unter 7 Jah­ren.

Gestresste Frau hält sich am Schreibtisch den Kopf, während ihr mehrere Aufgaben gleichzeitig zugeschoben werden

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Fällt ein Eltern­teil aus dem Beruf, feh­len wich­ti­ge Ein­nah­men. Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sichert das Fami­li­en­ein­kom­men und schützt die Kin­der vor finan­zi­el­len Ein­schnit­ten.

Junge Familie liegt lachend im Bett mit Baby – Symbolbild für Schutz und finanzielle Absicherung durch Risikolebensversicherung

Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung

Im Todes­fall sichert die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung die Exis­tenz der Fami­lie – durch eine hohe Aus­zah­lung, die Aus­bil­dungs­kos­ten, Kre­di­te oder Mie­te absi­chert.

Was wirk­lich schützt, wenn Kin­der dau­er­haft beein­träch­tigt sind

Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung oder Unfall­ver­si­che­rung – wor­auf es wirk­lich ankommt

Eltern wün­schen sich das Bes­te für ihr Kind – vor allem Gesund­heit. Doch was, wenn eine schwe­re Krank­heit oder ein Unfall das Leben grund­le­gend ver­än­dert? In sol­chen Fäl­len ist es ent­schei­dend, die rich­ti­ge Ver­si­che­rung gewählt zu haben. Und hier gibt es oft gro­ße Miss­ver­ständ­nis­se.

Vie­le Eltern schlie­ßen für ihre Kin­der früh­zei­tig eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung ab – in der Annah­me, sie sei­en damit umfas­send abge­si­chert. Dabei wird häu­fig über­se­hen, dass die­se nur dann greift, wenn die Beein­träch­ti­gung tat­säch­lich durch einen Unfall ver­ur­sacht wur­de. Schwe­re Erkran­kun­gen, die viel häu­fi­ger zu dau­er­haf­ten Ein­schrän­kun­gen füh­ren – etwa Krebs, Dia­be­tes Typ 1, ange­bo­re­ne Defek­te oder Hirn­er­kran­kun­gen – sind damit nicht abge­deckt. Genau an die­ser Stel­le kommt die Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung ins Spiel.

Die­se spe­zi­el­le Ver­si­che­rung ist dar­auf aus­ge­legt, dann ein­zu­sprin­gen, wenn ein Kind durch Krank­heit oder Unfall dau­er­haft inva­li­de wird – unab­hän­gig von der Ursa­che. Sie zahlt ent­we­der eine monat­li­che Ren­te oder eine Ein­mal­zah­lung, die dazu dient, den All­tag neu zu orga­ni­sie­ren: behin­der­ten­ge­rech­ter Umbau der Woh­nung, medi­zi­ni­sche Gerä­te, Pfle­ge­hil­fe oder För­der­an­ge­bo­te. Auch die lang­fris­ti­ge Absi­che­rung über die Voll­jäh­rig­keit hin­aus wird damit gestärkt – denn häu­fig ist der Staat nur zu einer Grund­ver­sor­gung in der Lage.

Ver­brau­cher­schüt­zer wie Finanz­tip und Stif­tung Waren­test emp­feh­len daher seit Jah­ren, die Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung vor der Unfall­ver­si­che­rung zu prio­ri­sie­ren – oder zumin­dest als Ergän­zung zu betrach­ten. Der Grund: Die Wahr­schein­lich­keit, dass ein Kind durch eine schwe­re Erkran­kung zum Pfle­ge­fall wird, ist deut­lich höher als durch einen klas­si­schen Unfall. Wer den­noch bei­de Risi­ken absi­chern möch­te, kann kom­bi­nier­te Tari­fe wäh­len, soll­te dabei jedoch auf fai­re Leis­tungs­gren­zen, nied­ri­ge Aus­schlüs­se und rea­lis­ti­sche Gesund­heits­fra­gen ach­ten.

Ein wei­te­rer Vor­teil: Gute Tari­fe ver­zich­ten auf abs­trak­te Ver­wei­sung – das bedeu­tet, dass ein kon­kre­ter, aner­kann­ter Inva­li­di­täts­grad zur Aus­zah­lung führt, ohne dass der Ver­si­che­rer prü­fen darf, ob das Kind noch „irgend­ei­ne ande­re Tätig­keit“ aus­üben könn­te. Eltern soll­ten außer­dem auf fle­xi­ble Nach­ver­si­che­rungs­mög­lich­kei­ten ach­ten, damit der Schutz auch nach dem 18. Lebens­jahr wei­ter­ge­führt wer­den kann.

Die rich­ti­ge Ent­schei­dung für eine Inva­li­di­täts­ab­si­che­rung kann im Ernst­fall einen lebens­lan­gen Unter­schied machen – für das betrof­fe­ne Kind eben­so wie für die Fami­lie. Es lohnt sich daher, die Ange­bo­te genau zu ver­glei­chen und sich unab­hän­gig bera­ten zu las­sen.

Zusätz­li­che Absi­che­rung und finan­zi­el­le Vor­sor­ge

Wel­che Zusatz­ver­si­che­run­gen und Spar­lö­sun­gen Fami­li­en eben­falls ken­nen soll­ten

Neben den wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen gibt es ergän­zen­de Lösun­gen, die den Schutz von Kin­dern wei­ter ver­bes­sern oder ihre Zukunft gezielt för­dern. Ob Rei­sen, alter­na­ti­ve Heil­me­tho­den oder finan­zi­el­le Vor­sor­ge – auch die­se Berei­che soll­ten Eltern bei ihrer Pla­nung berück­sich­ti­gen.

Rei­sen gehö­ren für vie­le Fami­li­en zum All­tag – ob in den Feri­en oder bei Ver­wand­ten­be­su­chen im Aus­land. Doch außer­halb Euro­pas ist die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung oft nicht aus­rei­chend. Eine Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung gehört des­halb zu den wich­tigs­ten Ergän­zun­gen: Sie über­nimmt im Krank­heits­fall im Aus­land not­wen­di­ge Behand­lun­gen, Kli­nik­auf­ent­hal­te und Rück­trans­por­te. Beson­ders prak­tisch für Fami­li­en: Vie­le Anbie­ter bie­ten güns­ti­ge Fami­li­en­ta­ri­fe an, bei denen Kin­der bis zum Alter von 21 Jah­ren oder sogar dar­über hin­aus kos­ten­frei mit­ver­si­chert sind. Das spart nicht nur Geld, son­dern sorgt auch für beru­hi­gen­de Sicher­heit auf Rei­sen.

Für Eltern, die Wert auf ganz­heit­li­che Behand­lungs­an­sät­ze legen, ist zudem eine ambu­lan­te Zusatz­ver­si­che­rung inter­es­sant. Sie über­nimmt die Kos­ten für alter­na­ti­ve Heil­me­tho­den – wie Osteo­pa­thie, Homöo­pa­thie oder Natur­heil­kun­de –, die von der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se nicht oder nur teil­wei­se erstat­tet wer­den. Auch hier gibt es Tari­fe, die auf Kin­der zuge­schnit­ten sind oder mit­ver­si­chert wer­den kön­nen.

Mädchen hält ein Sparschwein in den Händen – Symbolbild für finanzielle Vorsorge und Absicherung von Kindern

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Bau­stein – auch wenn er nicht unter „Ver­si­che­rung“ im enge­ren Sin­ne fällt – ist der früh­zei­ti­ge Ver­mö­gens­auf­bau. Wer von Geburt an regel­mä­ßig spart, schafft eine soli­de Grund­la­ge für Aus­bil­dung, Füh­rer­schein oder den Start ins Berufs­le­ben. Ob klas­si­sches Spar­buch, ETF-Spar­plan oder Aus­bil­dungs­vor­sor­ge mit Kapi­tal­ga­ran­tie – die Mög­lich­kei­ten sind viel­fäl­tig. Wich­tig ist, recht­zei­tig zu begin­nen und die Pro­duk­te auf Fle­xi­bi­li­tät und Kos­ten zu prü­fen. So ver­bin­den Eltern akti­ven Ver­si­che­rungs­schutz mit einer nach­hal­ti­gen finan­zi­el­len Per­spek­ti­ve für ihr Kind.

Ein beson­ders zukunfts­ori­en­tier­ter Schutz ist die Schü­ler-Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Sie greift, wenn ein Kind oder Jugend­li­cher spä­ter aus gesund­heit­li­chen Grün­den dau­er­haft nicht arbei­ten kann – ganz gleich, ob nach der Schu­le, im Stu­di­um oder in der Aus­bil­dung. Wer früh ein­steigt, pro­fi­tiert nicht nur von nied­ri­gen Bei­trä­gen, son­dern sichert sich auch den Gesund­heits­zu­stand ohne spä­te­re Aus­schlüs­se. Vie­le Tari­fe las­sen sich spä­ter fle­xi­bel anpas­sen – etwa bei Berufs­start. Das macht sie zu einer der sinn­volls­ten früh­zei­ti­gen Absi­che­run­gen über­haupt.

Fröhliche Familie spielt mit ihrem Kind am Strand bei Sonnenschein während eines Urlaubs am Meer

Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung

Im Aus­land zahlt die gesetz­li­che Kas­se oft nicht. Eine Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung schützt Kin­der und Eltern bei Krank­heit auf Rei­sen – und ist im Fami­li­en­ta­rif beson­ders güns­tig.

Kind bei physiotherapeutischer Behandlung auf Matte – Symbolbild für ambulante Zusatzleistungen und frühzeitige Versorgung

Ambu­lan­te Zusatz­ver­si­che­rung

Osteo­pa­thie, Homöo­pa­thie & Co. – vie­le Eltern set­zen auf alter­na­ti­ve Heil­me­tho­den. Eine ambu­lan­te Zusatz­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten, die die GKV nicht zahlt.

Schülerin denkt verträumt im Klassenzimmer nach, im Hintergrund lernen Mitschüler – Symbol für Zukunft und Absicherung

Schü­ler BU

Berufs­un­fä­hig trotz Schul­ab­schluss? Eine Schü­ler-BU schützt früh und güns­tig – bei Krank­heit oder Unfall. Sie sichert die spä­te­re Arbeits­kraft und lässt sich fle­xi­bel anpas­sen.

Ant­wor­ten auf tie­fer­ge­hen­de Fra­gen rund um den Kin­der­schutz

Was Sie schon immer über Ver­si­che­run­gen für Kin­der wis­sen woll­ten

Man­che Fra­gen rund um Kin­der und Ver­si­che­rungs­schutz las­sen sich nicht in einem Satz beant­wor­ten. Wir grei­fen hier häu­fi­ge, aber oft unter­schätz­te oder kom­ple­xe­re Aspek­te auf – mit kla­ren, fun­dier­ten Ant­wor­ten für infor­mier­te Ent­schei­dun­gen.

Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten BU-Tari­fe bereits ab dem 10. Lebens­jahr an – in bestimm­ten Fäl­len auch frü­her. Je frü­her Sie abschlie­ßen, des­to güns­ti­ger sind die Bei­trä­ge und des­to bes­ser ist die Gesund­heits­prü­fung. Emp­feh­lens­wert ist der Abschluss spä­tes­tens mit Beginn der wei­ter­füh­ren­den Schu­le.

Die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung zahlt nur in bestimm­ten Län­dern oder unter ein­ge­schränk­ten Bedin­gun­gen. Eine pri­va­te Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung über­nimmt welt­weit not­wen­di­ge Behand­lun­gen, Kran­ken­haus­kos­ten und ggf. Rück­trans­port – auch in Län­dern ohne Sozi­al­ver­si­che­rungs­ab­kom­men.

Ja, in bestimm­ten Kon­stel­la­tio­nen. Ist ein Eltern­teil pri­vat ver­si­chert und ver­dient mehr als der gesetz­lich ver­si­cher­te Eltern­teil, besteht kein Anspruch auf bei­trags­freie GKV-Mit­ver­si­che­rung. Dann muss das Kind pri­vat ver­si­chert wer­den – mit ent­spre­chen­den Bei­trä­gen.

Die Kin­der­un­fall­ver­si­che­rung zahlt nur bei Beein­träch­ti­gun­gen durch Unfäl­le. Die Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung leis­tet hin­ge­gen auch bei schwe­ren Krank­hei­ten. Letz­te­re wird von Exper­ten oft als sinn­vol­le­re Wahl emp­foh­len, da Krank­hei­ten häu­fi­ger zur Inva­li­di­tät füh­ren.

Ja, in der Regel sind min­der­jäh­ri­ge Kin­der in der Fami­li­en­haft­pflicht auto­ma­tisch mit­ver­si­chert – inklu­si­ve Stief‑, Adop­tiv- und Pfle­ge­kin­der. Ach­ten Sie jedoch dar­auf, dass auch delikt­un­fä­hi­ge Kin­der unter sie­ben Jah­ren mit­ver­si­chert sind und kei­ne Auf­sichts­pflicht­prü­fung erfolgt.

Ja – vor allem dann, wenn kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lun­gen abseh­bar sind. Vie­le Tari­fe sichern bei früh­zei­ti­gem Abschluss bes­se­re Leis­tun­gen, höhe­re Erstat­tun­gen und gerin­ge­re War­te­zei­ten. Je frü­her abge­schlos­sen wird, des­to ein­fa­cher ist auch die Gesund­heits­prü­fung.

Teil­wei­se. Die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung über­nimmt Roo­ming-in nur bei Kin­dern bis neun Jah­ren und nur in Kran­ken­häu­sern, die die­ses Modell mit der Kas­se abrech­nen. Eine Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung bie­tet hier mehr Fle­xi­bi­li­tät und über­nimmt auch Unter­brin­gungs­kos­ten für Eltern älte­rer Kin­der.

In eini­gen Berei­chen ja – etwa bei Haftpflicht‑, Rechts­schutz- oder Rei­se­ver­si­che­run­gen. Vie­le Anbie­ter bie­ten güns­ti­ge Fami­li­en­ta­ri­fe an, bei denen meh­re­re Kin­der ohne Zusatz­kos­ten mit­ver­si­chert sind. Bei BU oder Inva­li­di­täts­ab­si­che­run­gen ist hin­ge­gen eine indi­vi­du­el­le Poli­ce nötig.

Auch bei Kin­dern sind Gesund­heits­fra­gen ent­schei­dend. Eltern soll­ten die­se sorg­fäl­tig, aber wahr­heits­ge­mäß beant­wor­ten. Früh­zei­ti­ger Abschluss sichert meist bes­se­re Kon­di­tio­nen – vor allem bei Poli­cen mit lang­fris­ti­ger Bin­dung wie BU oder Inva­li­di­täts­ver­si­che­rung.

Min­des­tens ein­mal im Jahr – oder bei wesent­li­chen Ver­än­de­run­gen: Schul­ein­tritt, Wech­sel der Kran­ken­ver­si­che­rung, gesund­heit­li­che Ver­än­de­run­gen oder Aus­lands­rei­sen. Auch Tarif­leis­tun­gen ändern sich regel­mä­ßig – ein Ver­gleich lohnt sich.

Zusam­men­fas­sung

Eltern möch­ten ihre Kin­der beschüt­zen – nicht nur im All­tag, son­dern auch finan­zi­ell. Der rich­ti­ge Ver­si­che­rungs­schutz bil­det dafür eine zen­tra­le Grund­la­ge. Ob Kran­ken­ver­si­che­rung, Haft­pflicht, Unfall- oder Inva­li­di­täts­ver­si­che­rung: Jede Poli­ce erfüllt eine wich­ti­ge Auf­ga­be und soll­te indi­vi­du­ell zum Alter und zur Lebens­si­tua­ti­on des Kin­des pas­sen.

Gleich­zei­tig dür­fen auch die Ver­si­che­run­gen der Eltern nicht außer Acht gelas­sen wer­den. Denn wer als Mut­ter oder Vater gut abge­si­chert ist – etwa durch eine Berufs­un­fä­hig­keits- oder Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung – sorgt indi­rekt auch für Sicher­heit und Sta­bi­li­tät im Leben sei­ner Kin­der.

Ergän­zen­de Leis­tun­gen wie Zahnzusatz‑, Kran­ken­haus­zu­satz- oder Schü­ler-BU-Ver­si­che­rung ermög­li­chen dar­über hin­aus eine geziel­te Absi­che­rung ein­zel­ner Lebens­be­rei­che. In Kom­bi­na­ti­on mit einer regel­mä­ßi­gen Über­prü­fung des Ver­si­che­rungs­schut­zes ergibt sich so ein lücken­lo­ses Sicher­heits­netz für die gesam­te Fami­lie.

Wenn Sie wis­sen möch­ten, wel­che Kom­bi­na­ti­on für Sie und Ihr Kind sinn­voll ist, unter­stüt­zen wir Sie ger­ne per­sön­lich und unab­hän­gig.

häu­fi­ge Fra­gen

Für Klein­kin­der sind eine Fami­li­en­haft­pflicht­ver­si­che­rung, eine Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV oder PKV) sowie eine Kin­der­in­va­li­di­täts- oder Unfall­ver­si­che­rung beson­ders rele­vant. Zahn- und Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­run­gen kön­nen je nach Bedarf ergänzt wer­den.

Die Kos­ten vari­ie­ren je nach Anbie­ter, Alter und gewähl­tem Leis­tungs­um­fang. Gute Kin­der­un­fall­ver­si­che­run­gen begin­nen ab etwa 5 – 10 Euro pro Monat. Eine höhe­re Ver­si­che­rungs­sum­me oder zusätz­li­che Leis­tun­gen erhö­hen die Bei­trä­ge ent­spre­chend.

In der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung ist eine bei­trags­freie Fami­li­en­ver­si­che­rung in der Regel bis zum 25. Lebens­jahr mög­lich – sofern das Kind stu­diert. Bei nicht erwerbs­tä­ti­gen Kin­dern gilt eine Gren­ze von 23 Jah­ren.

Ja, wenn bei­de Eltern pri­vat ver­si­chert sind – oder der pri­vat­ver­si­cher­te Eltern­teil das höhe­re Ein­kom­men hat und über der Jah­res­ar­beits­ent­gelt­gren­ze liegt – muss auch das Kind pri­vat ver­si­chert wer­den. Ein Anspruch auf bei­trags­freie GKV-Mit­ver­si­che­rung besteht dann nicht.