Pflegepflichtversicherung – Wer ist versichert, was wird gezahlt?
Pflichtversicherung für alle: Wir zeigen, wie die Pflegeversicherung funktioniert, was sie leistet – und wo die Absicherung endet
Die Pflegepflichtversicherung ist seit 1995 fester Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie sorgt dafür, dass im Pflegefall grundlegende Leistungen zur Verfügung stehen – egal ob gesetzlich oder privat versichert. Doch wie hoch sind die Leistungen wirklich, welche Unterschiede bestehen zwischen gesetzlicher und privater Absicherung, und was bedeutet das für Ihre eigene Vorsorge? Hier finden Sie alle Antworten und erfahren, warum es sich lohnt, frühzeitig zu planen.
Das Wichtigste im Überblick
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Was die Pflegepflichtversicherung wirklich leistet – und was nicht
Die Pflegepflichtversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Absicherung – doch sie deckt nicht alle Pflegekosten vollständig ab. Erfahren Sie hier, welche Leistungen Ihnen konkret zustehen und wo Sie mit eigenen finanziellen Mitteln oder einer Zusatzversicherung vorsorgen sollten.
Die Pflegepflichtversicherung übernimmt – je nach Pflegegrad – verschiedene Grundleistungen. Dazu zählen:
Pflegegeld: für selbst organisierte Pflege durch Angehörige oder Bekannte.
Pflegesachleistungen: für professionelle Pflege durch ambulante Dienste.
Kombinationsleistungen: wenn Pflegegeld und Sachleistungen kombiniert genutzt werden.
Leistungen für stationäre Pflege: monatlicher Zuschuss bei Unterbringung in Pflegeheimen.
Pflegehilfsmittel & Wohnraumanpassung: z. B. Pflegebetten, Hausnotruf oder Zuschüsse für Umbauten.
Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad (2–5). Personen mit Pflegegrad 1 erhalten keine Geldleistungen, aber Anspruch auf Pflegeberatung und Hilfsmittel.
Trotz der Pflichtversicherung bleiben erhebliche Eigenanteile, insbesondere bei stationärer Pflege. Nicht übernommen werden:
Unterkunft & Verpflegung im Pflegeheim
Investitionskosten des Pflegeheims
Private Aufwendungen für zusätzliche Betreuung oder Haushaltshilfe
Kosten bei Auslandsaufenthalt (außerhalb EU)
Lücken durch nicht oder zu spät beantragte Leistungen
Zudem gilt: Ohne Einstufung in einen Pflegegrad gibt es keine Leistungen. Um die Versorgungslücke zu schließen, kann eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll sein.
Welche Unterstützung erhalten Sie im Pflegefall?
Leistungen der Pflegepflichtversicherung im Überblick
Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegepflichtversicherung unterschiedliche Leistungen – unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Dabei gelten einheitliche gesetzliche Vorgaben, die sicherstellen sollen, dass jeder Versicherte eine Grundabsicherung erhält. Doch wie hoch sind diese Leistungen tatsächlich, und für wen reichen sie aus?
| Pflegegrad | Pflegegeld (häuslich) | Pflegesachleistung (ambulant) | Stationäre Pflege |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – | – |
| Pflegegrad 2 | 332 € | 761 € | 770 € |
| Pflegegrad 3 | 573 € | 1.431 € | 1.262 € |
| Pflegegrad 4 | 765 € | 1.778 € | 1.775 € |
| Pflegegrad 5 | 947 € | 2.200 € | 2.005 € |
Zusätzlich stehen Leistungen für:
Kurzzeitpflege (bis zu 1.774 € jährlich, kombinierbar mit Verhinderungspflege)
Verhinderungspflege (bis zu 1.612 € jährlich)
Pflegehilfsmittel (bis zu 40 € monatlich)
Wohnraumanpassung (bis zu 4.000 € je Maßnahme)
Pflegegrad 1 bietet lediglich Anspruch auf Pflegeberatung, Hilfsmittel und Entlastungsbetrag (125 €/Monat), jedoch kein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
Wichtig: Die Leistungen decken nicht alle Kosten ab – Eigenanteile bei stationärer Pflege sowie persönliche Zusatzwünsche müssen selbst finanziert oder über private Zusatzversicherungen abgesichert werden.
Was kostet die Pflegepflichtversicherung?
Beiträge, Unterschiede und Eigenanteile im Überblick
Die Pflegepflichtversicherung ist verpflichtend – doch wie hoch sind die Beiträge, wer zahlt was, und wie viel bleibt im Ernstfall als Eigenanteil? Wir geben Ihnen hier einen fundierten Überblick über die aktuellen Beitragssätze, Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten sowie die finanziellen Belastungen im Pflegefall.
Die Höhe der Beiträge richtet sich danach, ob Sie gesetzlich oder privat pflegepflichtversichert sind. In beiden Fällen ist die Versicherung verpflichtend und sichert die Grundleistungen im Pflegefall ab.
🔹 Gesetzlich Versicherte:
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Beitrag zur Pflegeversicherung:
3,6 % des Bruttoeinkommens
Für kinderlose Versicherte ab 23 Jahren: +0,6 %, also 4,2 %
Die Beiträge werden in der Regel je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Besonderheiten gelten für Eltern mit mehreren Kindern: Ab dem 2. Kind erfolgt ein Abschlag. Auch Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte) zahlen nur anteilig.
🔹 Privat Versicherte:
In der privaten Pflegepflichtversicherung hängt der Beitrag vom Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand sowie der Versicherungsgesellschaft ab. Die Beiträge werden kapitalgedeckt kalkuliert und bleiben über die Jahre meist stabil – steigen aber mit höherem Eintrittsalter.
🔹 Eigenanteile im Pflegefall:
Trotz der Pflichtversicherung müssen Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen einen erheblichen Anteil selbst tragen. Dazu zählen:
Kosten für Unterkunft & Verpflegung
Investitionskosten der Einrichtung
Nicht übernommene Pflegekosten ab Pflegegrad 2
Im Schnitt liegt der monatliche Eigenanteil im Pflegeheim (2025) bei 2.300 €, abhängig von Einrichtung und Bundesland. Diese Belastung kann durch eine private Pflegezusatzversicherung reduziert werden.
Welche Zusatzversicherungen für Sie sinnvoll sein können
Ergänzen Sie Ihren Schutz – mit passenden Pflegeversicherungen
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung reicht in vielen Fällen nicht aus, um die tatsächlichen Pflegekosten zu decken. Um finanzielle Lücken zu schließen, können Sie gezielt mit einer privaten Zusatzversicherung vorsorgen. Diese Produkte sind besonders beliebt – und sinnvoll.
Pflege-Bahr
Der Pflege-Bahr ist eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Sie eignet sich ideal für Menschen mit Vorerkrankungen oder kleinem Budget – und bringt jährlich 60 € Zuschuss vom Staat mit sich.
Pflegezusatzversicherung
Ob Sie zuhause oder stationär gepflegt werden: Die Pflegezusatzversicherung fängt die finanziellen Lücken der Pflichtversicherung auf. Sie kann als Pflegerente, Pflegekosten- oder Tagegeld-Modell abgeschlossen werden – individuell angepasst an Ihre Lebenssituation.
Pflegetagegeldversicherung
Die Pflegetagegeldversicherung zahlt im Pflegefall einen festen Betrag – unabhängig von tatsächlichen Kosten oder Nachweisen. Damit bleiben Sie flexibel und können selbst bestimmen, wie das Geld verwendet wird. Die Höhe des Tagessatzes lässt sich individuell festlegen.
Wie läuft ein Pflegefall in der Praxis ab?
Von der Antragstellung bis zur Leistung: So funktioniert der Pflegefall in der Realität
Wenn ein Pflegefall eintritt, müssen viele Entscheidungen schnell getroffen werden. Gleichzeitig sind Betroffene und Angehörige oft überfordert. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung beantragen und welche Abläufe wichtig sind, um schnell Unterstützung zu erhalten.
Sobald ein Angehöriger oder Sie selbst pflegebedürftig werden, ist schnelles und strukturiertes Handeln gefragt. Nur wer den Ablauf kennt, kann Fehler vermeiden und Verzögerungen verhindern. Hier die wichtigsten Schritte im Überblick:
1. Pflegebedürftigkeit vermuten
Erste Anzeichen sind Einschränkungen im Alltag – etwa bei Mobilität, Körperpflege oder Orientierung. Angehörige, Hausärzte oder Pflegekräfte können eine Einschätzung geben.
2. Antrag stellen
Der Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung wird bei der jeweiligen Pflegekasse eingereicht – bei gesetzlich Versicherten meist über die Krankenkasse, bei Privatversicherten direkt beim PKV-Unternehmen.
3. Begutachtung durch den MD oder Medicproof
Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person und bewertet anhand eines strukturierten Fragenkatalogs die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Die Skala reicht von Mobilität über Kommunikation bis zur Selbstversorgung.
4. Pflegegrad-Feststellung
Nach Auswertung des Gutachtens erfolgt die Zuteilung eines Pflegegrades (1–5). Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen.
5. Entscheidung & Bewilligung
Die Pflegekasse informiert Sie schriftlich über den festgestellten Pflegegrad und die damit verbundenen Ansprüche. Bei Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden.
6. Organisation der Pflege
Jetzt beginnt die konkrete Pflegeplanung: ambulant, stationär oder kombiniert. Auch eine Pflegeberatung kann in Anspruch genommen werden – etwa über die compass Pflegeberatung.
Antworten auf Fragen, die Sie sich vielleicht noch gar nicht gestellt haben
Was Sie schon immer über die Pflegepflichtversicherung wissen wollten
Kann ich mir den Pflegegrad selbst aussuchen, wenn ich eine bestimmte Pflegeleistung benötige?
Nein. Der Pflegegrad wird ausschließlich nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (gesetzlich) oder Medicproof (privat) vergeben. Ausschlaggebend sind objektive Kriterien, keine individuellen Wünsche.
Was passiert, wenn ich im Ausland pflegebedürftig werde?
Innerhalb der EU gelten bestimmte Abkommen, die eine Weiterversicherung ermöglichen. Außerhalb Europas sind Leistungen nur sehr eingeschränkt oder gar nicht abrufbar. Hier hilft nur eine Auslandspflegeversicherung oder private Vorsorge.
Muss ich Leistungen auch dann beantragen, wenn ich bereits Pflegegeld erhalte?
Ja. Für jede zusätzliche Leistung (z. B. Verhinderungspflege, Wohnraumanpassung) ist ein gesonderter Antrag erforderlich – auch bei bestehendem Pflegegrad.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig bekommen?
Ja. Die sogenannte Kombinationsleistung ermöglicht es, anteilig Pflegedienste zu nutzen und trotzdem Pflegegeld zu beziehen. Der Anspruch wird entsprechend anteilig verrechnet.
Was ist, wenn sich mein Gesundheitszustand verschlechtert – muss ich einen neuen Antrag stellen?
Ja. Eine Höherstufung des Pflegegrads muss beantragt werden. Es erfolgt dann erneut eine Begutachtung. Leistungen werden nur ab dem Zeitpunkt der neuen Feststellung gezahlt.
Ist mein Ehepartner verpflichtet, Pflegekosten zu übernehmen, wenn meine Mittel nicht ausreichen?
Im Regelfall ja. Ehepartner gelten als unterhaltspflichtig. Erst wenn deren Einkommen bestimmte Freigrenzen unterschreitet, kann das Sozialamt einspringen.
Gibt es einen Anspruch auf Pflegeberatung durch die Pflegekasse?
Ja. Pflegebedürftige und Angehörige haben Anspruch auf kostenfreie Pflegeberatung, z. B. über die compass Pflegeberatung. Diese kann telefonisch, digital oder persönlich erfolgen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe?
Die Pflegestufen wurden 2017 durch Pflegegrade ersetzt. Die Pflegegrade bewerten nicht nur körperliche, sondern auch geistige und psychische Einschränkungen umfassender.
Können pflegende Angehörige selbst abgesichert werden?
Ja. Unter bestimmten Bedingungen zahlt die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige – z. B. bei mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche und keinem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf.
Was geschieht, wenn ich keine Pflegepflichtversicherung habe?
Das ist in Deutschland nicht möglich. Die Versicherung ist verpflichtend. Wer privat versichert ist und den Nachweis nicht führt, wird automatisch zu einem Basistarif zwangsversichert.
Weitere Versicherungen, die im Ernstfall den Unterschied machen
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Die Pflegepflichtversicherung ist ein wichtiger Baustein – doch sie deckt nicht alle Risiken des Lebens ab. Je nach Lebenssituation kann es sinnvoll sein, zusätzliche Absicherungen in Betracht zu ziehen. Diese drei Themen werden besonders häufig gemeinsam mit der Pflegeversicherung recherchiert.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann zur Berufsunfähigkeit führen – oft schon vor dem Rentenalter. Die BU-Versicherung sichert Ihre Arbeitskraft ab und schützt Ihr Einkommen, wenn Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können.
Krankenzusatzversicherung
Ob Zahnzusatz, Krankenhaus oder ambulante Behandlung – mit einer privaten Krankenzusatzversicherung verbessern Sie Ihre medizinische Versorgung und schließen Lücken in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Private Unfallversicherung
Ein Sturz oder Verkehrsunfall kann aus dem Nichts zur Pflegebedürftigkeit führen. Die Unfallversicherung bietet finanzielle Hilfe für Reha, Umbauten oder den Verlust der Selbstständigkeit – und das weltweit.
Zusammenfassung
Die Pflegepflichtversicherung ist ein fester Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt sicher, dass im Pflegefall eine Grundversorgung gewährleistet ist. Die Leistungen orientieren sich am Pflegegrad und bieten finanzielle Unterstützung – von ambulanter Pflege über stationäre Betreuung bis hin zu Pflegehilfsmitteln. Trotz einheitlicher gesetzlicher Regelung reichen die Mittel jedoch oft nicht aus, um alle entstehenden Kosten abzudecken. Besonders die Eigenanteile im Pflegeheim oder bei umfassender häuslicher Pflege stellen viele Betroffene vor finanzielle Herausforderungen. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und zusätzliche Absicherungen wie eine Pflegetagegeld- oder Pflegezusatzversicherung in Erwägung zu ziehen.
häufige Fragen
Wer muss eine Pflegepflichtversicherung abschließen?
Alle gesetzlich oder privat Krankenversicherten in Deutschland sind automatisch pflegepflichtversichert. Die Versicherung ist seit 1995 gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht abgewählt werden.
Wie hoch ist der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung?
Der Beitragssatz beträgt aktuell (Stand 2025) 3,6 % des Bruttoeinkommens. Für Kinderlose ab 23 Jahren erhöht sich der Satz auf 4,2 %. Bei privat Versicherten wird der Beitrag individuell berechnet.
Welche Leistungen umfasst die Pflegepflichtversicherung?
Die Versicherung bietet Grundleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Zuschüsse für stationäre Pflege, Hilfsmittel und Beratung. Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad.
Reicht die Pflegepflichtversicherung aus, um alle Pflegekosten zu decken?
Nein. Insbesondere bei stationärer Pflege oder umfangreicher häuslicher Versorgung entstehen erhebliche Eigenanteile. Eine private Pflegezusatzversicherung kann diese Lücke reduzieren.