See­be­stat­tung: Ablauf, Kos­ten und Alter­na­ti­ven

Abschied auf hoher See – wür­de­voll, natur­nah und gesetz­lich gere­gelt

Seebestattung

Die See­be­stat­tung ist eine beson­de­re Form des Abschieds für Men­schen mit einer tie­fen Ver­bin­dung zum Meer. Sie ver­bin­det Natur­ver­bun­den­heit mit Wür­de und Ruhe – fern­ab klas­si­scher Fried­hofs­um­ge­bun­gen. In Deutsch­land ist die See­be­stat­tung klar gesetz­lich gere­gelt und nur nach vor­he­ri­ger Ein­äsche­rung mög­lich. Die Urne wird dem Meer in einem spe­zi­ell aus­ge­wie­se­nen See­ge­biet über­ge­ben – meist in der Nord- oder Ost­see, auf Wunsch auch mit fei­er­li­cher Zere­mo­nie an Bord. Vie­le Men­schen ent­schei­den sich bewusst für die­se stil­le Form der letz­ten Ruhe – sei es aus per­sön­li­chen Grün­den, reli­giö­ser Über­zeu­gung oder weil sie Ange­hö­ri­ge von der Grab­pfle­ge ent­las­ten möch­ten. Was Sie bei einer See­be­stat­tung beach­ten soll­ten, wie der Ablauf gestal­tet ist und wel­che Kos­ten ent­ste­hen kön­nen, erfah­ren Sie auf die­ser Sei­te.

Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

Was Sie zur Durch­füh­rung einer See­be­stat­tung wis­sen müs­sen

Ablauf, Vor­aus­set­zun­gen, Kos­ten und Trau­er­fei­er bei einer See­be­stat­tung

Die See­be­stat­tung folgt einem klar gere­gel­ten Ablauf und ist nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen erlaubt. Neben der Wahl der pas­sen­den Ree­de­rei spie­len auch die per­sön­li­chen Wün­sche der Hin­ter­blie­be­nen eine Rol­le. Ob stil­le Urnen­bei­set­zung oder Zere­mo­nie mit Ange­hö­ri­gen – jede See­be­stat­tung lässt sich indi­vi­du­ell gestal­ten. Die wich­tigs­ten Punk­te im Über­blick:

Die See­be­stat­tung setzt eine Ein­äsche­rung vor­aus. Nach dem Tod erfolgt zunächst die Kre­ma­ti­on. Anschlie­ßend über­führt das Bestat­tungs­un­ter­neh­men die Asche in eine spe­zi­el­le See­ur­ne. Die­se wird im Rah­men einer schlich­ten oder fei­er­li­chen Zere­mo­nie ins Meer über­ge­ben – je nach Wunsch der Ange­hö­ri­gen mit oder ohne Beglei­tung.

Typi­scher Ablauf:

  • Ein­äsche­rung des Ver­stor­be­nen

  • Über­füh­rung der Asche zum Bestatter/Reederei

  • Wahl der Urne (was­ser­lös­lich und umwelt­freund­lich)

  • Orga­ni­sa­ti­on der See­be­stat­tung (Ter­min, Beglei­tung, Rou­te)

  • Über­ga­be der Urne ins Meer (mit Kapi­täns­re­de oder still)

  • Aus­stel­lung einer See­kar­te mit Posi­ti­on der Bei­set­zung

In Deutsch­land ist eine See­be­stat­tung gesetz­lich erlaubt – aller­dings nur unter bestimm­ten Bedin­gun­gen. Die­se müs­sen nach­ge­wie­sen wer­den, meist durch eine form­lo­se Wil­lens­er­klä­rung der ver­stor­be­nen Per­son oder eine Begrün­dung durch die Ange­hö­ri­gen.

Erfor­der­lich sind:

  • Wil­lens­be­kun­dung zur See­be­stat­tung (z. B. hand­schrift­lich)

  • Ster­be­ur­kun­de und Toten­schein

  • Frei­ga­be zur Ein­äsche­rung (ärzt­li­che Zweit­un­ter­su­chung)

  • Geneh­mi­gung der zustän­di­gen Ord­nungs­be­hör­de (meist durch Bestat­ter erle­digt)

  • Wahl eines zuge­las­se­nen See­ge­bie­tes (z. B. Nord- oder Ost­see)

Die Kos­ten für eine See­be­stat­tung sind in der Regel güns­ti­ger als bei einer klas­si­schen Erd­be­stat­tung, da Fried­hofs­ge­büh­ren ent­fal­len. Der Preis hängt vom Umfang der Zere­mo­nie und dem gewähl­ten See­ge­biet ab.

Typi­sche Kos­ten­punk­te:

  • Ein­äsche­rung & Kre­ma­to­ri­um: ca. 500–900 €

  • See­ur­ne (was­ser­lös­lich): ca. 100–250 €

  • See­be­stat­tung ohne Beglei­tung: ab 1.200 €

  • See­be­stat­tung mit Zere­mo­nie & Ange­hö­ri­gen an Bord: ab 2.000–3.000 €

  • Gedenk­fei­er oder Trau­er­an­zei­ge (optio­nal): indi­vi­du­ell

Auch bei einer See­be­stat­tung kann eine per­sön­li­che Abschieds­ze­re­mo­nie statt­fin­den. Die­se lässt sich indi­vi­du­ell gestal­ten – vor oder nach der Ein­äsche­rung oder direkt auf dem Schiff. Kapi­tä­ne oder Geist­li­che kön­nen die Zere­mo­nie beglei­ten.

Mög­li­che For­men der Trau­er­fei­er:

  • Abschied am Sarg vor der Ein­äsche­rung im Kre­ma­to­ri­um

  • Trau­er­fei­er an Bord mit Musik­wün­schen, Reden und Blu­men­ge­ste­cken

  • Stil­le Bei­set­zung ohne Beglei­tung (anony­me Über­ga­be)

  • Gedenk­fei­er an Land mit Ange­hö­ri­gen und Freun­den

War­um sich immer mehr Men­schen für die letz­te Ruhe im Meer ent­schei­den

Bedeu­tung der See­be­stat­tung für Ange­hö­ri­ge

Die See­be­stat­tung wird nicht nur wegen ihrer schlich­ten Wür­de geschätzt, son­dern auch wegen der emo­tio­na­len Bedeu­tung, die sie für vie­le Ange­hö­ri­ge hat. Sie sym­bo­li­siert Frei­heit, Wei­te und Ver­bun­den­heit mit der Natur. Gera­de Men­schen mit mari­ti­mer Lebens­ge­schich­te oder star­ker Natur­ver­bun­den­heit emp­fin­den die­sen Weg als beson­ders stim­mig.

Immer mehr Men­schen äußern zu Leb­zei­ten den Wunsch nach einer See­be­stat­tung – nicht allein aus prag­ma­ti­schen Grün­den, son­dern auch aus emo­tio­na­len Über­zeu­gun­gen. Die Vor­stel­lung, im offe­nen Meer zur Ruhe zu kom­men, emp­fin­den vie­le als befrei­end und fried­lich. Für Ange­hö­ri­ge kann der Gedan­ke tröst­lich sein, dass der Ver­stor­be­ne nicht „allein“ in einem Grab liegt, son­dern Teil eines natür­li­chen Kreis­laufs wird.

Die See­be­stat­tung folgt kla­ren öko­lo­gi­schen Vor­ga­ben: Die Urnen bestehen aus voll­stän­dig bio­lo­gisch abbau­ba­rem Mate­ri­al und lösen sich nach weni­gen Stun­den im Was­ser auf. Die Bei­set­zung fin­det aus­schließ­lich in frei­ge­ge­be­nen See­ge­bie­ten außer­halb der Drei-Mei­len-Zone statt. Eine Grab­pfle­ge ent­fällt – was für vie­le Hin­ter­blie­be­ne eine spür­ba­re Ent­las­tung dar­stellt, ins­be­son­de­re bei gro­ßer räum­li­cher Ent­fer­nung zum letz­ten Ruheort.

Auch ohne klas­si­sches Grab kön­nen Ange­hö­ri­ge Erin­ne­rungs­ri­tua­le pfle­gen. Vie­le Ree­de­rei­en stel­len eine See­kar­te mit den genau­en Koor­di­na­ten der Bei­set­zung aus. Eini­ge Fami­li­en ver­an­stal­ten regel­mä­ßig Gedenk­fahr­ten oder besu­chen sym­bo­li­sche Orte an Land. Für vie­le Hin­ter­blie­be­ne ent­steht so ein ganz neu­er Zugang zur Trau­er­ar­beit – frei von fes­ten For­men, aber tief in der Natur ver­an­kert.

Alter­na­ti­ve Wege zur letz­ten Ruhe – im Ver­gleich zur See­be­stat­tung

Wei­te­re Bestat­tungs­for­men im Über­blick

Die See­be­stat­tung ist eine beson­de­re Form der Bei­set­zung. Doch sie steht nicht allein: Auch die Feuer‑, Erd- und Baum­be­stat­tung zäh­len zu den häu­fig gewähl­ten Optio­nen in Deutsch­land. Jede Bestat­tungs­form hat eige­ne Vor­aus­set­zun­gen, Abläu­fe und Sym­bo­li­ken – und spricht unter­schied­li­che Bedürf­nis­se und Lebens­we­ge an. Ein kur­zer Über­blick hilft, die pas­sen­de Wahl für sich oder Ange­hö­ri­ge zu tref­fen.

Feu­er­be­stat­tung

Feuerbestattung

Bei der Feu­er­be­stat­tung wird der Ver­stor­be­ne ein­ge­äschert. Die­se Form der Bestat­tung ist Vor­aus­set­zung für die See­be­stat­tung, ermög­licht aber auch Urnen­bei­set­zun­gen auf Fried­hö­fen oder in Natur­be­stat­tungs­an­la­gen. Sie ist oft güns­ti­ger als die klas­si­sche Erd­be­stat­tung und lässt mehr Frei­raum bei der Gestal­tung des Abschieds.

Erd­be­stat­tung

Erdbestattung

Die tra­di­tio­nel­le Erd­be­stat­tung erfolgt im Sarg in einem Wahl- oder Rei­hen­grab. Sie ist in Deutsch­land wei­ter­hin weit ver­brei­tet, ins­be­son­de­re aus reli­giö­sen Grün­den oder bei einem Wunsch nach einem klas­si­schen Grab­stein. Der Ablauf ist meist fest vor­ge­ge­ben und mit Fried­hofs­pfle­ge ver­bun­den.

Baum­be­stat­tung

Baumbestattung

Die Baum­be­stat­tung fin­det in spe­zi­ell aus­ge­wie­se­nen Wald­ge­bie­ten statt. Nach der Ein­äsche­rung wird die bio­lo­gisch abbau­ba­re Urne am Fuße eines Bau­mes bei­gesetzt. Die­se natur­na­he Form der Bestat­tung wird oft von Men­schen gewählt, die sich mit dem Wald und dem Kreis­lauf der Natur ver­bun­den füh­len.

Was recht­lich und orga­ni­sa­to­risch bei einer See­be­stat­tung zu beach­ten ist

Vor­aus­set­zun­gen & gesetz­li­che Rege­lun­gen bei der See­be­stat­tung

Im Gegen­satz zur klas­si­schen Fried­hofs­bei­set­zung gel­ten für See­be­stat­tun­gen eige­ne gesetz­li­che Vor­ga­ben. Die­se betref­fen sowohl die Ein­äsche­rung als auch den Ort und Ablauf der Bei­set­zung. Wer eine See­be­stat­tung wünscht, soll­te sich früh­zei­tig mit den recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen und orga­ni­sa­to­ri­schen Abläu­fen ver­traut machen – oder dies im Rah­men einer Bestat­tungs­vor­sor­ge klar regeln.

In Deutsch­land ist die See­be­stat­tung nur nach vor­he­ri­ger Ein­äsche­rung mög­lich. Die Asche wird in einer spe­zi­el­len was­ser­lös­li­chen Urne über­ge­ben, die voll­stän­dig bio­lo­gisch abbau­bar ist. Die eigent­li­che Bei­set­zung erfolgt durch spe­zi­ell zuge­las­se­ne Ree­de­rei­en, meist außer­halb der soge­nann­ten Drei-Mei­len-Zone – also in aus­rei­chen­der Ent­fer­nung zur Küs­te. Gän­gig sind See­be­stat­tun­gen in Nord­see und Ost­see, aber auch im Mit­tel­meer oder Atlan­tik ist sie unter bestimm­ten Bedin­gun­gen mög­lich.

Ein zen­tra­les Kri­te­ri­um für die Geneh­mi­gung ist das soge­nann­te „per­sön­li­che Ver­hält­nis zum Meer“. Dies muss in vie­len Bun­des­län­dern durch eine schrift­li­che Erklä­rung oder durch Aus­sa­gen naher Ange­hö­ri­ger nach­ge­wie­sen wer­den. Dabei geht es bei­spiels­wei­se um beruf­li­che Ver­bin­dun­gen zur See­fahrt oder eine nach­weis­ba­re emo­tio­na­le Bin­dung zum Meer. In eini­gen Bun­des­län­dern – wie Bre­men oder Schles­wig-Hol­stein – wur­de die­se Nach­weis­pflicht bereits gelo­ckert.

Auch bei See­be­stat­tun­gen bleibt die soge­nann­te Bestat­tungs­pflicht bestehen: Die Ange­hö­ri­gen müs­sen dafür sor­gen, dass der Ver­stor­be­ne ord­nungs­ge­mäß bei­gesetzt wird. Für die See­be­stat­tung ist zusätz­lich eine behörd­li­che Geneh­mi­gung erfor­der­lich. Die­se wird in der Regel vom Bestat­ter oder der Ree­de­rei ein­ge­holt. Wich­tig: Eine See­be­stat­tung ist in Deutsch­land grund­sätz­lich nur auf See, nicht in Bin­nen­ge­wäs­sern erlaubt.

Die meis­ten Ree­de­rei­en stel­len den Ange­hö­ri­gen nach der Bei­set­zung eine See­kar­te mit den exak­ten Koor­di­na­ten des Bei­set­zungs­or­tes aus. Auf Wunsch kön­nen Ange­hö­ri­ge an der Bei­set­zung teil­neh­men – ent­we­der im Rah­men einer stil­len Zere­mo­nie oder mit einer fei­er­li­chen Trau­er­re­de an Bord. Für vie­le Fami­li­en ist dies eine wür­de­vol­le Alter­na­ti­ve zum klas­si­schen Fried­hofs­ri­tu­al.

Die­se Mög­lich­kei­ten könn­ten für Ihre Ent­schei­dung eben­falls rele­vant sein

Alter­na­ti­ve Bestat­tungs­for­men & wich­ti­ge The­men im Über­blick

Sterbegeldversicherung

Ster­be­geld­ver­si­che­rung

Mit einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung sor­gen Sie gezielt für die finan­zi­el­le Ent­las­tung Ihrer Hin­ter­blie­be­nen vor. Die Ver­si­che­rungs­sum­me kann frei für die Beer­di­gungs­kos­ten ver­wen­det wer­den – ein­schließ­lich See­be­stat­tung – und deckt häu­fig auch Über­füh­rungs- und Fried­hofs­ge­büh­ren ab. Beson­ders im Alter oder bei Vor­er­kran­kun­gen ist der pas­sen­de Tarif ent­schei­dend.

anonyme-bestattung

Anony­me Bestat­tung

Auch bei der anony­men Bestat­tung erfolgt oft zunächst eine Feu­er­be­stat­tung. Die Urne wird ohne Namens­kenn­zeich­nung in einem Gemein­schafts­grab­feld bei­gesetzt. Die­se Form der Bei­set­zung bie­tet eine kos­ten­re­du­zier­te und pfle­ge­freie Lösung – ist aber nicht für jeden emo­tio­nal geeig­net, da es kei­ne indi­vi­du­ell zugäng­li­che Grab­stel­le gibt.

Häu­fig gestell­te Fra­gen zur Sym­bo­lik, Orga­ni­sa­ti­on und Bedeu­tung

Was Sie schon immer über die See­be­stat­tung wis­sen woll­ten

Grund­vor­aus­set­zung ist die Ein­äsche­rung des Ver­stor­be­nen. In eini­gen Bun­des­län­dern muss zusätz­lich ein Wil­le zur See­be­stat­tung zu Leb­zei­ten doku­men­tiert wor­den sein – etwa in Form einer schrift­li­chen Erklä­rung oder in Abspra­che mit Ange­hö­ri­gen.

Eine stil­le See­be­stat­tung erfolgt ohne Beglei­tung durch Ange­hö­ri­ge. Die Urne wird von der Ree­de­rei allein ins Meer über­führt – meist im engs­ten Kreis der Besat­zung und mit kur­zer Zere­mo­nie. Es ist die schlich­tes­te Form der See­be­stat­tung.

Nein, da die Urne im offe­nen Meer bei­gesetzt wird, ent­fällt ein phy­si­scher Grab­stein. Statt­des­sen wird meist eine See­kar­te mit den Koor­di­na­ten der Bei­set­zungs­stel­le über­reicht. Pfle­ge ent­fällt – was vie­le Ange­hö­ri­ge auch als ent­las­tend emp­fin­den.

Ja, es gibt beglei­te­te See­be­stat­tun­gen, bei denen die Fami­lie an Bord des Schif­fes mit­fährt. Die Zere­mo­nie kann indi­vi­du­ell gestal­tet wer­den – mit Reden, Musik oder Blu­men. Die Ree­de­rei­en sind dabei sehr erfah­ren in der Aus­rich­tung wür­de­vol­ler Abschie­de.

Spe­zia­li­sier­te See­be­stat­tungs­ree­de­rei­en gibt es ent­lang der Nord- und Ost­see­küs­te. Vie­le Bestat­ter arbei­ten mit fes­ten Part­nern zusam­men. Die Aus­wahl kann indi­vi­du­ell getrof­fen wer­den – je nach Regi­on, Ter­min­wunsch und Aus­stat­tung des Schif­fes.

 

Nach einer kur­zen Zere­mo­nie an Bord wird die was­ser­lös­li­che Urne außer­halb der Drei-Mei­len-Zone dem Meer über­ge­ben. Die Über­ga­be erfolgt nach see­män­ni­schem Brauch – mit Glo­cken­schlag, Flag­gen auf Halb­mast und Kurs­än­de­rung als letz­ter Gruß.

Der Kapi­tän oder ein Crew­mit­glied über­nimmt bei vie­len See­be­stat­tun­gen die Lei­tung der Zere­mo­nie. Er spricht ein paar Wor­te, liest Gedich­te oder über­gibt die Urne fei­er­lich dem Meer. Auf Wunsch kann auch ein Geist­li­cher anwe­send sein.

Die Zere­mo­nie auf See dau­ert meist zwi­schen 1,5 und 2 Stun­den. Nach dem Able­gen erfolgt die Fahrt zur Bei­set­zungs­po­si­ti­on, die Zere­mo­nie und anschlie­ßend die Rück­fahrt. Die Ange­hö­ri­gen erhal­ten im Anschluss eine Urkun­de mit den genau­en Koor­di­na­ten.

Zusam­men­fas­sung

Die See­be­stat­tung ist eine beson­de­re Form des Abschieds für Men­schen mit star­ker Ver­bun­den­heit zum Meer oder dem Wunsch nach einer stil­len und natur­na­hen Bestat­tungs­form. Sie erfor­dert eine Ein­äsche­rung, wird in deut­schen Gewäs­sern aus­schließ­lich außer­halb der Drei-Mei­len-Zone durch­ge­führt und bie­tet Ange­hö­ri­gen die Mög­lich­keit einer per­sön­li­chen oder stil­len Zere­mo­nie. Die Wahl zwi­schen Nord­see, Ost­see und wei­te­ren Regio­nen, die sym­bo­li­sche Bedeu­tung der See und der Ver­zicht auf Grab­pfle­ge machen die­se Form der Bestat­tung für vie­le attrak­tiv. Wer sich für eine See­be­stat­tung ent­schei­det, soll­te früh­zei­tig eine ent­spre­chen­de Wil­lens­er­klä­rung ver­fas­sen und die orga­ni­sa­to­ri­schen Schrit­te mit einem erfah­re­nen Bestat­ter pla­nen. Die Wahl eines Treu­hand­kon­tos oder einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung kann zusätz­lich finan­zi­el­le Sicher­heit bie­ten.

häu­fi­ge Fra­gen

Die Kos­ten für eine See­be­stat­tung lie­gen in der Regel zwi­schen 2.500 und 4.500 Euro – abhän­gig von der Ree­de­rei, der Regi­on und dem Umfang der Zere­mo­nie. Stil­le See­be­stat­tun­gen sind meist güns­ti­ger als beglei­te­te Vari­an­ten mit Trau­er­fei­er an Bord.

Erlaubt sind See­be­stat­tun­gen in der Nord­see, Ost­see sowie im Mit­tel­meer. In Deutsch­land muss die Urne außer­halb der Drei-Mei­len-Zone bei­gesetzt wer­den – dies ent­spricht etwa 5,5 Kilo­me­tern vor der Küs­te.

Ja, bei der stil­len See­be­stat­tung ist kein Fami­li­en­mit­glied anwe­send. Die Urne wird von der Ree­de­rei allei­ne bei­gesetzt. Ange­hö­ri­ge erhal­ten im Anschluss eine Urkun­de mit den Bei­set­zungs­ko­or­di­na­ten und kön­nen auf Wunsch eine spä­te­re Gedenk­fahrt buchen.

Für die See­be­stat­tung wer­den spe­zi­el­le, bio­lo­gisch abbau­ba­re See­ur­nen ver­wen­det. Sie bestehen meist aus gepress­ter Zel­lu­lo­se, Salz oder Sand­stein und lösen sich voll­stän­dig im Meer­was­ser auf – ent­spre­chend den mari­ti­men Umwelt­vor­ga­ben.