Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung: Ihr Ein­kom­men zuver­läs­sig absi­chern

Ver­dienst­aus­fall bei Krank­heit gezielt kom­pen­sie­ren

Junge Frau sitzt entspannt auf dem Sofa, genießt mit geschlossenen Augen eine Tasse Tee im Sonnenlicht

Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung: So schlie­ßen Sie die Ein­kom­mens­lü­cke bei län­ge­rer Krank­heit

Wenn eine Krank­heit län­ger dau­ert, geht es schnell um mehr als Arzt­ter­mi­ne. Spä­tes­tens wenn die Lohn­fort­zah­lung endet, ent­steht bei vie­len eine ech­te Lücke im Monat. Mie­te, Kre­di­te und lau­fen­de Ver­trä­ge war­ten nicht. Genau hier setzt Kran­ken­ta­ge­geld an: Sie ver­ein­ba­ren einen Tages­satz, der im Ernst­fall Ihr Ein­kom­men sta­bi­li­siert, beson­ders dann, wenn Kran­ken­geld nicht reicht oder gar nicht greift. Als Ver­si­che­rungs­mak­ler sind wir nicht an einen Anbie­ter gebun­den. Wir ver­glei­chen Tari­fe, prü­fen die Bedin­gun­gen und zei­gen Ihnen klar, wel­che Stell­schrau­ben wirk­lich zäh­len.

Inhalts­ver­zeich­nis
Ver­trau­en ist mess­bar

Mehr als 700 Bewer­tun­gen auf Goog­le, Pro­ven­Ex­pert und makler.de durch­schnitt­lich 4,9 bis 5,0 Ster­ne für AMBA Ver­si­che­run­gen als Ver­si­che­rungs­mak­ler im All­gäu.

Google-Bewertungssiegel mit 5 Sternen und 144 Kundenrezensionen für amba-versicherungen.de
Goog­le

114 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Logo von ProvenExpert – Bewertungsplattform mit dem Claim „It’s All About Trust“
Pro­ven Expert

328 Bewer­tun­gen | 4,9 Ster­ne

Logo der Plattform makler.de mit Schriftzug und orangem Symbol auf transparentem Hintergrund
Makler.de

334 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Das Wich­tigs­te im Über­blick

Leis­tun­gen und Gren­zen im Klar­text

Was leis­tet eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung und was nicht?

Kran­ken­ta­ge­geld ist dafür da, Ihr Ein­kom­men bei län­ge­rer Arbeits­un­fä­hig­keit abzu­si­chern. Ent­schei­dend sind drei Punk­te: Was genau als Ver­si­che­rungs­fall gilt, ab wann gezahlt wird (Karenz­zeit) und wel­che Gren­zen oder Aus­schlüs­se im Ver­trag ste­hen. Hier fin­den Sie das Wich­tigs­te so erklärt, dass Sie es direkt ein­ord­nen kön­nen.

Die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ist eine pri­va­te Zusatz­ab­si­che­rung, die bei ärzt­lich beschei­nig­ter Arbeits­un­fä­hig­keit greift. Ver­si­cher­te erhal­ten einen zuvor ver­ein­bar­ten Tages­satz – unab­hän­gig von fixen Kos­ten oder tat­säch­li­chem Ver­dienst­aus­fall. Die­se Leis­tung beginnt nach Ablauf der gewähl­ten Karenz­zeit und wird ohne zeit­li­che Begren­zung gezahlt, solan­ge die Arbeits­un­fä­hig­keit besteht oder bis zur Fest­stel­lung einer Berufs­un­fä­hig­keit.

Wich­ti­ge Merk­ma­le:

  • Täg­li­che Aus­zah­lung steu­er­frei­er Leis­tun­gen

  • Leis­tung unab­hän­gig vom gesetz­li­chen Kran­ken­geld

  • Gül­tig­keit auch bei Auf­ent­hal­ten im EU-Aus­land, EWR und der Schweiz

  • Kom­bi­na­ti­on mit ande­ren Leis­tun­gen wie BU-Ren­te mög­lich

  • Auch wäh­rend medi­zi­ni­scher Reha-Pha­sen oder stu­fen­wei­ser Wie­der­ein­glie­de­rung

Beson­ders Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und Bes­ser­ver­die­nen­de pro­fi­tie­ren davon, da das gesetz­li­che Kran­ken­geld (sofern über­haupt vor­ge­se­hen) häu­fig nicht aus­reicht.

Der Leis­tungs­be­ginn hängt von Ihrer Karenz­zeit ab. Ange­stell­te wäh­len häu­fig einen Start ab dem 43. Tag, weil vor­her meist die Lohn­fort­zah­lung läuft. Selbst­stän­di­ge wäh­len den Start oft deut­lich frü­her, weil ab dem ers­ten Tag Ein­nah­men weg­bre­chen kön­nen.

Zur Leis­tungs­dau­er: Kran­ken­ta­ge­geld wird grund­sätz­lich für die Dau­er einer Arbeits­un­fä­hig­keit im ver­trag­li­chen Umfang gezahlt. Enden kann die Leis­tung, wenn kei­ne Arbeits­un­fä­hig­keit mehr besteht oder wenn eine Berufs­un­fä­hig­keit fest­ge­stellt wird, je nach Tarif­lo­gik und Bedin­gun­gen.

Nicht jeder Aus­fall führt auto­ma­tisch zur Zah­lung.

Typi­sche Gren­zen sind:

  • Kei­ne Leis­tung wäh­rend der Karenz­zeit, also bevor Ihr ver­ein­bar­ter Start­ter­min erreicht ist

  • Kei­ne Leis­tung ohne ärzt­lich fest­ge­stell­te Arbeits­un­fä­hig­keit und die ver­trag­lich gefor­der­ten Nach­wei­se

  • Kei­ne Zah­lung, wenn das ver­ein­bar­te Kran­ken­ta­ge­geld zusam­men mit ande­ren Leis­tun­gen Ihr nach­weis­ba­res Net­to­ein­kom­men über­stei­gen wür­de (Berei­che­rungs­ver­bot)

  • Ein­schrän­kun­gen kön­nen sich aus nicht ange­ge­be­nen Vor­er­kran­kun­gen oder Ver­trags­ver­stö­ßen erge­ben, je nach Ein­zel­fall und Bedin­gun­gen

Leis­tun­gen im Über­blick

Finan­zi­el­ler Schutz bei län­ge­rer Arbeits­un­fä­hig­keit

Eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung hilft, wenn Krank­heit Ihr Ein­kom­men län­ger unter­bricht. Sie ver­ein­ba­ren einen Tages­satz, der im Leis­tungs­fall aus­ge­zahlt wird, und legen fest, ab wann die Zah­lung star­ten soll. Damit lässt sich die finan­zi­el­le Lücke nach der Lohn­fort­zah­lung oder bei feh­len­dem Anspruch auf Kran­ken­geld gezielt abfe­dern.

Mit einer Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung sichern Sie sich eine täg­li­che Geld­leis­tung für den Fall einer ärzt­lich fest­ge­stell­ten Arbeits­un­fä­hig­keit. Bei Ange­stell­ten ent­steht der Bedarf häu­fig nach dem Ende der Lohn­fort­zah­lung. Bei Selbst­stän­di­gen kann die Ein­kom­mens­lü­cke deut­lich frü­her auf­tre­ten, weil lau­fen­de Fix­kos­ten wei­ter­lau­fen, wäh­rend Ein­nah­men aus­blei­ben.

Die Aus­zah­lung rich­tet sich nach dem ver­ein­bar­ten Tages­satz und der gewähl­ten Karenz­zeit. Wich­tig ist dabei das Über­si­che­rungs­prin­zip: Zusam­men mit ande­ren Ein­kom­mens­er­satz­leis­tun­gen darf das Kran­ken­ta­ge­geld Ihr nach­weis­ba­res durch­schnitt­li­ches Net­to­ein­kom­men in der Regel nicht über­stei­gen. Sinkt das Ein­kom­men dau­er­haft, soll­te der Tages­satz ange­passt wer­den, damit es im Leis­tungs­fall kei­ne Kür­zun­gen oder Rück­fra­gen gibt.

Wie lan­ge gezahlt wird, hängt vom Tarif und vom Ver­lauf der Arbeits­un­fä­hig­keit ab. Grund­sätz­lich endet die Leis­tung, wenn die Arbeits­un­fä­hig­keit endet. Je nach Bedin­gun­gen kann der Leis­tungs­an­spruch außer­dem an wei­te­re Punk­te geknüpft sein, etwa an lau­fen­de ärzt­li­che Behand­lung, Nach­wei­se oder beson­de­re Rege­lun­gen bei einem Über­gang in Berufs­un­fä­hig­keit.

Leis­tungs­merk­ma­le im Über­blick

  • Tages­satz und Karenz­zeit wer­den pas­send zu Ihrem Bedarf gewählt (häu­fig sind meh­re­re Start­ter­mi­ne mög­lich).

  • Leis­tung bei ärzt­lich nach­ge­wie­se­ner Arbeits­un­fä­hig­keit, inklu­si­ve tarif­li­cher Anfor­de­run­gen an Nach­wei­se und Ver­lauf.

  • Über­si­che­rung ver­mei­den: Kran­ken­ta­ge­geld plus ande­re Ersatz­leis­tun­gen soll das durch­schnitt­li­che Net­to­ein­kom­men nicht über­schrei­ten.

  • Stu­fen­wei­se Wie­der­ein­glie­de­rung: Anspruch besteht je nach Tarif, nicht auto­ma­tisch.

  • Aus­lands­auf­ent­hal­te: Leis­tun­gen sind je nach Tarif gere­gelt und soll­ten vor­ab geprüft wer­den, beson­ders bei län­ge­ren Auf­ent­hal­ten.

  • Steu­er­lich gilt häu­fig: pri­va­tes Kran­ken­ta­ge­geld ist in der Regel steu­er­frei und unter­liegt meist nicht dem Pro­gres­si­ons­vor­be­halt. Für den Ein­zel­fall ist eine steu­er­li­che Ein­ord­nung sinn­voll.

Maß­ge­schnei­der­ter Schutz, trans­pa­ren­te Bei­trä­ge

Kos­ten und Ver­gleich der Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung

Was Sie für Kran­ken­ta­ge­geld zah­len, hängt stark von Ihrer Situa­ti­on und den gewähl­ten Eck­da­ten ab. Wenn Sie gesetz­lich kran­ken­ver­si­chert sind, hilft Ihnen unser Ver­gleichs­rech­ner dabei, pas­sen­de Tari­fe zu fin­den und die wich­tigs­ten Unter­schie­de schnell zu ver­ste­hen.

Die Bei­trä­ge zur Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung rich­ten sich vor allem nach dem ver­ein­bar­ten Tages­satz, Ihrem Ein­tritts­al­ter, dem Start der Leis­tung (Karenz­zeit) und Ihrer beruf­li­chen Situa­ti­on. Je frü­her die Zah­lung begin­nen soll, des­to höher fällt der Bei­trag in der Regel aus. Zusätz­lich spie­len Gesund­heits­an­ga­ben und tarif­li­che Regeln eine Rol­le.

Gera­de bei gesetz­lich Ver­si­cher­ten ist nicht nur der Bei­trag ent­schei­dend, son­dern die Fra­ge, wie groß Ihre Ein­kom­mens­lü­cke nach der Lohn­fort­zah­lung und wäh­rend des Kran­ken­geld­be­zugs tat­säch­lich ist. Ein Ver­gleich lohnt sich des­halb beson­ders, um Tages­satz und Start­ter­min so zu wäh­len, dass der Schutz im Ernst­fall wirk­lich zu Ihren Fix­kos­ten passt, ohne dass Sie sich über- oder unter­ver­si­chern.

Ein Ver­gleich hilft Ihnen vor allem bei die­sen Punk­ten:

  • Ab wann wird gezahlt? Start­ter­min pas­send zu Lohn­fort­zah­lung, Rück­la­gen und Ihrem Bedarf

  • Wie hoch soll­te der Tages­satz sein? rea­lis­tisch nach Net­to­ein­kom­men und lau­fen­den Kos­ten

  • Wel­che Bedin­gun­gen gel­ten im Leis­tungs­fall? Nach­wei­se, Mel­de­fris­ten, lau­fen­de Behand­lung, mög­li­che Ein­schrän­kun­gen

  • Wie fle­xi­bel ist der Ver­trag spä­ter? Anpas­sung bei Ein­kom­mens­än­de­rung und Opti­ons­rech­te, je nach Tarif

  • Wor­auf soll­ten Selbst­stän­di­ge ach­ten? Start­ter­min und Höhe müs­sen zu Ihrer rea­len Ein­kom­mens­si­tua­ti­on pas­sen

Wenn Sie gesetz­lich ver­si­chert sind und wis­sen möch­ten, wel­che Tari­fe zu Ihrer Lebens­si­tua­ti­on pas­sen, ist ein neu­tra­ler Ver­gleich der schnells­te Ein­stieg. Auf Wunsch prü­fen wir anschlie­ßend die Tarif­de­tails mit Ihnen und sagen Ihnen offen, wo es im Klein­ge­druck­ten kri­tisch wer­den kann.

Sinn­vol­le Ergän­zun­gen zum Kran­ken­ta­ge­geld

Wei­te­re pas­sen­de Ver­si­che­run­gen im Krank­heits­fall

Kran­ken­ta­ge­geld ist ein wich­ti­ger Bau­stein, aber nicht immer der ein­zi­ge. Je nach Situa­ti­on kann es sinn­voll sein, den Schutz gezielt zu ergän­zen. Die­se Sei­ten pas­sen the­ma­tisch beson­ders gut.

Frau sitzt am Tisch mit einem Stift in der Hand und prüft konzentriert ein Dokument in heller Büro- oder Wohnumgebung
Kran­ken­ta­ge­geld ohne Gesund­heits­fra­gen

Wenn Vor­er­kran­kun­gen den Abschluss erschwe­ren, kann es je nach Tarif Lösun­gen mit ver­ein­fach­ten Annah­me­re­geln geben. Wich­tig: Die­se Vari­an­ten sind häu­fig begrenzt, zum Bei­spiel bei Tages­satz, Leis­tungs­be­ginn oder Bedin­gun­gen. Hier sehen Sie, wor­auf Sie ach­ten soll­ten.

Gestresste Frau hält sich am Schreibtisch den Kopf, während ihr mehrere Aufgaben gleichzeitig zugeschoben werden
Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Kran­ken­ta­ge­geld hilft bei Arbeits­un­fä­hig­keit. Wenn Sie Ihren Beruf dau­er­haft nicht mehr aus­üben kön­nen, reicht es oft nicht aus. Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kann dann die lang­fris­ti­ge Ein­kom­mens­si­che­rung über­neh­men, je nach Ver­trag und Beruf.

Lächelnde Patientin liegt im Krankenhausbett und spricht mit einem Arzt in moderner Klinikumgebung
Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung

Wenn Ihnen im Kran­ken­haus Kom­fort und Wahl­leis­tun­gen wich­tig sind, kann eine Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung sinn­voll sein, zum Bei­spiel für Ein oder Zwei­bett­zim­mer und wahl­ärzt­li­che Behand­lung. Sie ergänzt die GKV dort, wo sonst Eigen­an­tei­le ent­ste­hen kön­nen.

Lücke berech­nen statt schät­zen

Kran­ken­ta­ge­geld rich­tig ein­schät­zen: Wie viel Absi­che­rung ist sinn­voll?

Zwei Ent­schei­dun­gen bestim­men, ob Kran­ken­ta­ge­geld im Ernst­fall wirk­lich hilft: ab wann gezahlt wird (Karenz­zeit) und wie hoch der Tages­satz sein soll. Bei­des hängt von Ihrer beruf­li­chen Situa­ti­on, Ihren Fix­kos­ten und Ihrem tat­säch­li­chen Net­to­ein­kom­men ab.

Für Ange­stell­te gilt häu­fig: In den ers­ten sechs Wochen über­nimmt der Arbeit­ge­ber die Lohn­fort­zah­lung. Danach ent­steht oft eine Ein­kom­mens­lü­cke, weil Kran­ken­geld das Net­to nicht voll­stän­dig ersetzt. Vie­le set­zen des­halb den Start des Kran­ken­ta­ge­gelds auf einen Zeit­punkt, der zu die­sem Über­gang passt.

Bei Selbst­stän­di­gen ist die Situa­ti­on anders: Je nach Absi­che­rung kann Ein­kom­men schon ab dem ers­ten Krank­heits­tag weg­bre­chen. Hier sind Start­ter­min und Höhe beson­ders wich­tig, weil lau­fen­de Kos­ten wei­ter­lau­fen und Ver­si­che­rer die Plau­si­bi­li­tät der Anga­ben häu­fig streng prü­fen.

Für eine sau­be­re Ent­schei­dung hel­fen die­se zwei Schrit­te:

  • Fix­kos­ten rea­lis­tisch erfas­sen: Mie­te, Kre­di­te, Ver­si­che­run­gen, Lebens­hal­tung, Rück­la­gen.

  • Tages­satz pas­send wäh­len: so, dass die Lücke geschlos­sen wird, ohne das nach­weis­ba­re Net­to­ein­kom­men zu über­schrei­ten.

Tipp: Nut­zen Sie den Lücken­rech­ner direkt im Anschluss. Damit sehen Sie auf einen Blick, wie groß Ihre per­sön­li­che Ein­kom­mens­lü­cke tat­säch­lich ist.

Ant­wor­ten auf häu­fig gestell­te Fra­gen

Was Sie schon immer über die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ist eine pri­va­te Absi­che­rung, die bei ärzt­lich fest­ge­stell­ter Arbeits­un­fä­hig­keit einen ver­ein­bar­ten Tages­satz aus­zahlt. Sie soll Ein­kom­mens­lü­cken schlie­ßen, die ent­ste­hen, wenn das gesetz­li­che Kran­ken­geld nicht reicht oder erst spä­ter greift. Wann die Zah­lung beginnt, steu­ern Sie über die ver­ein­bar­te Karenz­zeit.

Sinn­voll ist sie für alle, die bei län­ge­rer Krank­heit lau­fen­de Fix­kos­ten wei­ter­zah­len müs­sen und deren Ein­kom­men durch Kran­ken­geld nicht aus­rei­chend abge­si­chert ist. Häu­fig betrifft das Ange­stell­te mit höhe­rem Net­to und hohen Ver­pflich­tun­gen, eben­so Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler, wenn der Anspruch auf Kran­ken­geld fehlt oder die Lücke früh ent­steht. Ob es in Ihrem Fall passt, hängt von Ihrer rea­len Ein­kom­mens­lü­cke ab, nicht von einer pau­scha­len Emp­feh­lung.

Die Zah­lung star­tet nach der ver­ein­bar­ten Karenz­zeit, also ab dem Tag, den Sie im Ver­trag fest­le­gen. Bei Ange­stell­ten wird der Start häu­fig so gewählt, dass er zum Ende der Lohn­fort­zah­lung und dem Beginn des gesetz­li­chen Kran­ken­gel­des passt. Bei Selbst­stän­di­gen kann ein frü­he­rer Start sinn­voll sein, wenn Ein­nah­men sofort weg­fal­len. Der genaue Beginn steht immer im Tarif.

Das Kran­ken­ta­ge­geld soll­te so gewählt wer­den, dass es Ihre Ein­kom­mens­lü­cke schließt, ohne Ihr nach­weis­ba­res Net­to­ein­kom­men zu über­schrei­ten. In der Pra­xis prü­fen Ver­si­che­rer häu­fig Ein­kom­mens­nach­wei­se, damit kei­ne Über­ver­si­che­rung ent­steht. Ein sinn­vol­ler Weg ist: Fix­kos­ten plus lau­fen­de Ver­pflich­tun­gen ermit­teln und dann den Tages­satz pas­send dazu fest­le­gen.

Vie­le Ver­trä­ge lau­fen unbe­fris­tet und kön­nen unter Ein­hal­tung von Fris­ten gekün­digt wer­den. Gezahlt wird grund­sätz­lich so lan­ge, wie eine Arbeits­un­fä­hig­keit besteht und die tarif­li­chen Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind. Je nach Bedin­gun­gen kann die Leis­tung zum Bei­spiel enden, wenn die Arbeits­un­fä­hig­keit endet, wenn eine Berufs­un­fä­hig­keit fest­ge­stellt wird oder wenn tarif­li­che Alters­gren­zen erreicht wer­den.

Beim gesetz­li­chen Kran­ken­geld ist die Zah­lung in der Regel steu­er­frei, sie kann aber dem Pro­gres­si­ons­vor­be­halt unter­lie­gen. Pri­va­tes Kran­ken­ta­ge­geld ist häu­fig nicht ein­kom­men­steu­er­pflich­tig und unter­liegt meist nicht dem Pro­gres­si­ons­vor­be­halt, Details hän­gen vom Ein­zel­fall ab. Bei­trä­ge kön­nen als Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen eine Rol­le spie­len, der Effekt ist indi­vi­du­ell unter­schied­lich.

Kein Anspruch besteht typi­scher­wei­se, wenn kei­ne ärzt­lich fest­ge­stell­te Arbeits­un­fä­hig­keit vor­liegt oder wenn Sie sich noch in der Karenz­zeit befin­den. Eben­falls kri­tisch sind fal­sche oder unvoll­stän­di­ge Anga­ben bei den Gesund­heits­fra­gen sowie Ver­stö­ße gegen Mit­wir­kungs­pflich­ten, zum Bei­spiel feh­len­de Nach­wei­se. Auch wenn der ver­ein­bar­te Tages­satz nicht zum nach­ge­wie­se­nen Ein­kom­men passt, kann es im Leis­tungs­fall zu Anpas­sun­gen kom­men.

Gesetz­li­ches Kran­ken­geld kommt von der Kran­ken­kas­se und folgt gesetz­li­chen Regeln zu Höhe, Dau­er und Vor­aus­set­zun­gen. Pri­va­tes Kran­ken­ta­ge­geld kommt vom Ver­si­che­rer und rich­tet sich nach Ihrem Ver­trag, vor allem nach Tages­satz und Karenz­zeit. Der gro­ße Unter­schied ist die Gestal­tungs­frei­heit, Sie legen Start und Höhe mit fest, müs­sen dafür aber Gesund­heits­an­ga­ben machen und Bedin­gun­gen ein­hal­ten.

Die Karenz­zeit bestimmt, ab wann gezahlt wird und beein­flusst den Bei­trag deut­lich. Kür­ze­re Karenz­zei­ten kos­ten meist mehr, län­ge­re Karenz­zei­ten sind oft güns­ti­ger, hel­fen aber erst spä­ter. Leis­tungs­aus­schlüs­se und Bedin­gun­gen legen fest, wann nicht gezahlt wird oder wel­che Nach­wei­se erfor­der­lich sind. Genau hier unter­schei­den sich Tari­fe in der Pra­xis stark.

Ach­ten Sie auf den Start der Leis­tung, die Höhe des Tages­sat­zes und dar­auf, wel­che Nach­wei­se im Leis­tungs­fall ver­langt wer­den. Wich­tig sind auch Rege­lun­gen zu Ein­kom­mens­än­de­run­gen, Optio­nen zur Anpas­sung und die Fra­ge, wie der Tarif mit län­ge­ren Ver­läu­fen umgeht. Wenn Sie gesetz­lich ver­si­chert sind, soll­te der Tarif zur Kran­ken­geld­si­tua­ti­on pas­sen, damit die Lücke wirk­lich geschlos­sen wird.

Ja, das ist mög­lich, meist mit ver­trag­li­chen Kün­di­gungs­fris­ten zum Ende einer Ver­si­che­rungs­pe­ri­ode. Ein Wech­sel soll­te gut geplant sein, weil beim neu­en Tarif wie­der Gesund­heits­fra­gen gestellt wer­den kön­nen und es neue Bedin­gun­gen geben kann. Den alten Ver­trag kün­di­gen Sie am bes­ten erst, wenn der neue Schutz schrift­lich bestä­tigt ist.

Das ist tarif­ab­hän­gig. Man­che Tari­fe leis­ten auch bei Auf­ent­hal­ten im Aus­land, ande­re nur ein­ge­schränkt oder unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen. Rele­vant ist oft, wie die Arbeits­un­fä­hig­keit nach­ge­wie­sen wird und ob der Auf­ent­halt nur vor­über­ge­hend ist. Wenn Sie häu­fi­ger rei­sen oder län­ge­re Aus­lands­auf­ent­hal­te pla­nen, soll­te das vor Abschluss geprüft wer­den.

Pas­sen­de Ergän­zun­gen zur GKV

Das könn­te Sie auch inter­es­sie­ren

Kran­ken­ta­ge­geld schützt Ihr Ein­kom­men bei län­ge­rer Krank­heit. Je nach Bedarf kön­nen wei­te­re Bau­stei­ne sinn­voll sein, um typi­sche Ver­sor­gungs­lü­cken der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung gezielt zu schlie­ßen.

Seniorengruppe sitzt lachend an einem Gartentisch, eine Pflegekraft macht ein gemeinsames Selfie mit dem Smartphone
Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung

Pfle­ge­be­dürf­tig­keit kann jeden tref­fen und wird oft unter­schätzt. Eine Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung hilft, Eigen­an­tei­le abzu­fe­dern und Ange­hö­ri­ge finan­zi­ell zu ent­las­ten, wenn Pfle­ge­leis­tun­gen nicht aus­rei­chen.

Lächelnde Frau gibt einer Ärztin die Hand bei einem Beratungsgespräch in einer hellen Praxis mit Untersuchungsliege
Ambu­lan­te Zusatz­ver­si­che­rung

Mit einer ambu­lan­ten Zusatz­ver­si­che­rung las­sen sich Leis­tun­gen ergän­zen, die die GKV häu­fig nur begrenzt über­nimmt, zum Bei­spiel Seh­hil­fen oder bestimm­te natur­heil­kund­li­che Behand­lun­gen. Ent­schei­dend sind Bud­gets, Erstat­tungs­sät­ze und Bedin­gun­gen.

Frau mit strahlendem Lächeln im Vordergrund, Mann unscharf im Hintergrund – Symbol für Zahngesundheit und Lebensfreude
Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Zahn­ersatz und hoch­wer­ti­ge Zahn­be­hand­lun­gen füh­ren oft zu hohen Eigen­an­tei­len. Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung kann die­se Kos­ten je nach Tarif deut­lich redu­zie­ren. Ach­ten Sie beson­ders auf Staf­fe­lun­gen, War­te­zei­ten und Rege­lun­gen bei bereits ange­ra­te­nen Behand­lun­gen.

Kran­ken­ta­ge­geld Tari­fe und Anbie­ter im Über­blick

Wel­cher Tarif passt zu Ihnen und wor­auf kommt es wirk­lich an?

Nicht jede Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ist gleich. Unter­schie­de zei­gen sich nicht nur beim Bei­trag, son­dern vor allem in den Bedin­gun­gen. Damit Sie als gesetz­lich Ver­si­cher­te eine Lösung wäh­len, die im Ernst­fall funk­tio­niert, lohnt sich ein Blick auf die­se Punk­te.

Dar­auf soll­ten Sie im Ver­gleich ach­ten:

  • Start der Leis­tung (Karenz­zeit): Ab wann soll gezahlt wer­den, pas­send zu Lohn­fort­zah­lung, Kran­ken­geld und Ihren Rück­la­gen?

  • Höhe des Tages­sat­zes: Rea­lis­tisch nach Net­to­ein­kom­men und Fix­kos­ten wäh­len, damit es im Leis­tungs­fall nicht zu Kür­zun­gen kommt.

  • Nach­wei­se und Ablauf im Leis­tungs­fall: Wel­che Beschei­ni­gun­gen sind nötig, wel­che Fris­ten gel­ten, wie streng ist die Prü­fung?

  • Leis­tungs­dau­er und End­punk­te: Wel­che Rege­lun­gen grei­fen, wenn die Arbeits­un­fä­hig­keit lan­ge dau­ert oder sich die Situa­ti­on ver­än­dert?

  • Fle­xi­bi­li­tät bei Ände­run­gen: Was pas­siert bei Gehalts­än­de­rung, Job­wech­sel oder schwan­ken­dem Ein­kom­men? Gibt es Opti­ons­rech­te?

  • Gesund­heits­an­ga­ben: Wie umfang­reich sind Gesund­heits­fra­gen, und wie wird mit Vor­er­kran­kun­gen umge­gan­gen?

Wel­che Lösung ist für Ihre Situa­ti­on typisch?

Wenn Sie ange­stellt sind, steht häu­fig der Über­gang nach der Lohn­fort­zah­lung im Mit­tel­punkt. Dann ist ent­schei­dend, dass Start­ter­min und Tages­satz sau­ber auf Ihre Ein­kom­mens­lü­cke abge­stimmt sind.
Wenn Sie selbst­stän­dig sind und gesetz­lich ver­si­chert blei­ben, kommt es zusätz­lich dar­auf an, wie Ihr Anspruch auf Kran­ken­geld gere­gelt ist und wie früh Sie die Leis­tung benö­ti­gen.

Ein neu­tra­ler Ver­gleich hilft, Bei­trä­ge und Bedin­gun­gen struk­tu­riert neben­ein­an­der zu sehen. So wäh­len Sie nicht den „güns­tigs­ten“ Tarif, son­dern den, der zu Ihrer Ein­kom­mens­si­tua­ti­on passt.

Zusam­men­fas­sung

Eine Krank­heit kann plötz­lich kom­men – und mit ihr oft ein erheb­li­cher Ver­dienst­aus­fall. Die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung schützt Sie genau dann, wenn das Ein­kom­men aus­bleibt, lau­fen­de Kos­ten aber blei­ben. Sie erhal­ten eine steu­er­freie Leis­tung ab dem Zeit­punkt, an dem Ihr Anspruch auf Lohn­fort­zah­lung endet – indi­vi­du­ell wähl­bar, anpass­bar und ver­läss­lich. Ange­stell­te, Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler pro­fi­tie­ren glei­cher­ma­ßen von die­ser Absi­che­rung. Wer zusätz­lich auf fle­xi­ble Tari­fe, trans­pa­ren­te Bedin­gun­gen und eine abge­stimm­te Karenz­zeit ach­tet, stellt sicher, dass die Leis­tung auch lang­fris­tig zu sei­ner Lebens­si­tua­ti­on passt.

Ob klas­si­sche Vari­an­te mit Gesund­heits­prü­fung oder alter­na­ti­ve Lösun­gen ohne Risi­ko­fra­gen – mit dem rich­ti­gen Tarif schüt­zen Sie Ihre Exis­tenz und erhal­ten Ihre finan­zi­el­le Hand­lungs­fä­hig­keit. Jetzt ver­glei­chen, absi­chern und beru­higt in die Zukunft bli­cken.

Häu­fi­ge Fra­gen

Kann ich das ver­ein­bar­te Kran­ken­ta­ge­geld im Nach­hin­ein noch erhö­hen?

Teil­wei­se ja, das hängt vom Tarif ab. Man­che Ver­trä­ge erlau­ben eine Erhö­hung bei gestie­ge­nem Ein­kom­men, oft mit Ein­kom­mens­nach­weis und teils auch mit erneu­ter Risi­ko­prü­fung. Ohne pas­sen­den Nach­weis oder ohne tarif­li­che Opti­on ist eine Erhö­hung meist nur über einen neu­en Antrag mög­lich.

Bei der stu­fen­wei­sen Wie­der­ein­glie­de­rung gel­ten Betrof­fe­ne häu­fig wei­ter­hin als arbeits­un­fä­hig, die Details zur Zah­lung hän­gen aber vom Ver­trag ab. In man­chen Tari­fen läuft das Kran­ken­ta­ge­geld wei­ter, in ande­ren kann es Anpas­sun­gen geben, wenn Ein­kom­men oder ande­re Leis­tun­gen ange­rech­net wer­den. Wich­tig ist, dass die Situa­ti­on sau­ber doku­men­tiert ist und Sie die Bedin­gun­gen Ihres Tarifs dazu ken­nen.

Hier ist zuerst zu klä­ren, ob und ab wann Sie in der GKV Anspruch auf Kran­ken­geld haben, das ist nicht auto­ma­tisch gege­ben. Danach wird die Karenz­zeit so gewählt, dass die Ein­nah­me­lü­cke rea­lis­tisch geschlos­sen wird. Ver­si­che­rer schau­en bei Selbst­stän­di­gen häu­fig genau­er auf Ein­kom­mens­nach­wei­se und Schwan­kun­gen, damit der Tages­satz plau­si­bel bleibt.

Gehen Sie in drei Schrit­ten vor: Ers­tens Fix­kos­ten und lau­fen­de Ver­pflich­tun­gen erfas­sen. Zwei­tens prü­fen, wel­che Leis­tung aus der GKV im Krank­heits­fall rea­lis­tisch zu erwar­ten ist und wie groß die Lücke ist. Drit­tens Tages­satz und Karenz­zeit so wäh­len, dass die Lücke geschlos­sen wird, ohne zu hoch zu kal­ku­lie­ren. Der Bei­trag ergibt sich dann vor allem aus Alter, Beruf, Gesund­heits­an­ga­ben, Tages­satz und Start­ter­min.

Über den Autor