Cle­os Kat­zen­kran­ken­ver­si­che­rung: Leis­tun­gen, Tari­fe, Kos­ten

Erstat­tung nach ver­ein­bar­tem GOT Höchst­satz, kla­re War­te­zei­ten, pas­sen­der Schutz für Tier­arzt und Tier­kli­nik.

Junge Frau hält liebevoll ihre getigerte Katze im Arm und lächelt. Symbolbild für Sicherheit durch Cleos Katzenkrankenversicherung

Wel­che Leis­tun­gen bie­tet die Cle­os Kat­zen­kran­ken­ver­si­che­rung?

Tier­arzt­kos­ten tref­fen vie­le Kat­zen­hal­ter nicht nur bei einer Ope­ra­ti­on. Auch Dia­gnos­tik, Medi­ka­men­te oder ein Kli­nik­auf­ent­halt kön­nen schnell teu­er wer­den. Genau hier ent­schei­det sich, ob eine Kat­zen Kran­ken­ver­si­che­rung im All­tag wirk­lich hilft. Wich­tig sind nicht nur die Höhe der Erstat­tung, son­dern auch Details wie War­te­zei­ten, eine mög­li­che Selbst­be­tei­li­gung und die Fra­ge, wie der Schutz bei wie­der­keh­ren­den Beschwer­den oder bestimm­ten Krank­heits­bil­dern gere­gelt ist. Wenn Sie vor dem Abschluss die Eck­punk­te sau­ber prü­fen, ver­mei­den Sie spä­ter Über­ra­schun­gen.

Bei Cle­os sind grund­sätz­lich medi­zi­nisch not­wen­di­ge Behand­lun­gen mög­lich, je nach Absi­che­rung auch im ambu­lan­ten und sta­tio­nä­ren Bereich inklu­si­ve Dia­gnos­tik. Ope­ra­tio­nen, Vor­be­hand­lun­gen sowie Nach­be­hand­lun­gen sind im Rah­men der Bedin­gun­gen eben­falls ein zen­tra­les The­ma. Der Start des Schut­zes ist an War­te­zei­ten gekop­pelt: all­ge­mein 30 Tage, für bestimm­te Erkran­kun­gen und Ope­ra­tio­nen 6 Mona­te. Bei Unfäl­len ent­fällt die War­te­zeit, und auch eine tier­ärzt­li­che Kenn­zeich­nung kann eine Rol­le spie­len. Wenn unmit­tel­bar zuvor eine ver­gleich­ba­re Vor­ver­si­che­rung bestand, kann die Vor­lauf­zeit ange­rech­net wer­den. Abge­rech­net wird bis zum ver­ein­bar­ten Höchst­satz der GOT, und die maxi­ma­le Leis­tung ist an die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me pro Ver­si­che­rungs­jahr gebun­den.

Logo der Cleos Versicherung mit modernem Schriftzug und stilisiertem Blatt-Symbol auf transparentem Hintergrund
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Schnell zur pas­sen­den Absi­che­rung

Wel­che Cle­os Absi­che­rung passt zu Ihrer Kat­ze?

Je nach­dem, was Sie absi­chern möch­ten, kom­men zwei Wege infra­ge: Ent­we­der Sie star­ten mit der Cle­os Kat­zen­ver­si­che­rung als Über­sicht und wäh­len dort den pas­sen­den Schutz­bau­stein für Ihre Kat­ze, oder Sie gehen direkt zur Cle­os Kat­zen OP Ver­si­che­rung, wenn Ihr Fokus klar auf Ope­ra­tio­nen und den damit ver­bun­de­nen Kos­ten liegt. Für die Aus­wahl sind vor allem War­te­zei­ten, eine mög­li­che Selbst­be­tei­li­gung und die Erstat­tung nach der Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te rele­vant. Wenn Sie unsi­cher sind, begin­nen Sie mit der Über­sicht. So sehen Sie schnel­ler, wel­che Vari­an­te zu Alter, Gesund­heits­zu­stand und Ihrem Bud­get passt.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

Ver­trau­en ist mess­bar

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Gesund­heits­kos­ten abfe­dern. Schutz pas­send wäh­len.

War­um eine Kat­zen­kran­ken­ver­si­che­rung sinn­voll sein kann

Tier­arzt­kos­ten ent­ste­hen nicht nur bei einer Ope­ra­ti­on. Häu­fig sind es Dia­gnos­tik, Medi­ka­men­te, wie­der­keh­ren­de Behand­lun­gen oder ein Kli­nik­auf­ent­halt, die das Bud­get spren­gen. Seit der Anpas­sung der Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te sind vie­le Leis­tun­gen spür­bar teu­rer gewor­den. Bei Cle­os hängt die Erstat­tung davon ab, was in Ihrer Poli­ce ver­ein­bart ist, etwa der Höchst­satz nach GOT, eine mög­li­che Selbst­be­tei­li­gung, War­te­zei­ten und die maxi­ma­le Ver­si­che­rungs­sum­me pro Ver­si­che­rungs­jahr. Die fol­gen­den Tabs ord­nen die wich­tigs­ten Punk­te so, dass Sie schnel­ler erken­nen, wel­cher Schutz zu Ihrer Kat­ze und Ihrem All­tag passt.

Tier­arzt­ab­rech­nun­gen basie­ren auf der Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te. Je nach Dia­gno­se kön­nen Labor, Bild­ge­bung und Not­dienst den Rech­nungs­be­trag stark erhö­hen. Bei Cle­os wer­den medi­zi­nisch not­wen­di­ge Behand­lun­gen und Ope­ra­tio­nen im Rah­men der Bedin­gun­gen bis zum in der Poli­ce ver­ein­bar­ten Höchst­satz nach GOT erstat­tet.

Wich­tig für die Pra­xis: Ent­schei­dend ist nicht nur der Pro­zent­satz, son­dern auch, ob Ihre Ver­si­che­rungs­sum­me hoch genug ist und ob eine Selbst­be­tei­li­gung ver­ein­bart wur­de. So ver­mei­den Sie, dass bei meh­re­ren Behand­lun­gen im Jahr am Ende doch ein gro­ßer Teil bei Ihnen bleibt.

Kat­zen zei­gen Beschwer­den oft spät. Chro­ni­sche Ver­läu­fe, wie­der­keh­ren­de Ent­zün­dun­gen, Magen Darm Pro­ble­me oder alters­be­ding­te Ver­än­de­run­gen füh­ren dann zu regel­mä­ßi­gen Tier­arzt­be­su­chen. Eine Kran­ken­ver­si­che­rung kann genau dort hel­fen, weil sie nicht nur ein­zel­ne Ein­grif­fe betrach­tet, son­dern wie­der­keh­ren­de Behand­lun­gen im All­tag.

Ach­ten Sie bei Cle­os auf die War­te­zei­ten: Es gibt eine all­ge­mei­ne War­te­zeit von 30 Tagen. Für bestimm­te Erkran­kun­gen und Ope­ra­tio­nen gilt eine War­te­zeit von 6 Mona­ten, inklu­si­ve dazu­ge­hö­ri­ger Dia­gnos­tik sowie Vor und Nach­be­hand­lun­gen. Heil­be­hand­lun­gen und Ope­ra­tio­nen wegen vor­ver­trag­lich nicht bekann­ter Erkran­kun­gen oder ange­bo­re­ner Fehl­ent­wick­lun­gen sind erst nach sechs Mona­ten ab Ver­si­che­rungs­be­ginn mit­ver­si­chert.

Im Kern geht es um medi­zi­nisch not­wen­di­ge Heil­be­hand­lun­gen und Ope­ra­tio­nen, ambu­lant oder sta­tio­när, inklu­si­ve Dia­gnos­tik. Mit­ver­si­chert sind im Leis­tungs­fall auch Arz­nei­mit­tel, aus­ge­nom­men Mit­tel gegen Endo und Ekto­p­a­ra­si­ten, sowie Unter­brin­gung und Ver­pfle­gung bei Kli­nik­auf­ent­hal­ten. Tel­e­dia­gnos­tik und Tele­be­ra­tung für medi­zi­nisch not­wen­di­ge Kon­sul­ta­tio­nen kön­nen eben­falls mit abge­deckt sein.

Je nach Ver­ein­ba­rung in der Poli­ce kön­nen zusätz­lich ent­hal­ten sein:

  • Zahn­leis­tun­gen wie Zahn­ex­trak­tio­nen, Fül­lun­gen, Zahn­ersatz und Zahn­kor­rek­tu­ren

  • Alter­na­ti­ve Behand­lun­gen wie Aku­punk­tur, Homöo­pa­thie, Phy­sio­the­ra­pie, Osteo­pa­thie oder Heil­prak­ti­ker Behand­lun­gen im Zusam­men­hang mit einer ver­si­cher­ten Ope­ra­ti­on oder Behand­lung und inner­halb eines fest­ge­leg­ten Zeit­raums danach

  • Vor­sor­ge und wei­te­re Leis­tun­gen wie Imp­fun­gen, Para­si­ten­mit­tel, Kas­tra­ti­on oder Ste­ri­li­sa­ti­on, pro­phy­lak­ti­sche Zahn­rei­ni­gung oder Blut­checks

  • Ein Assis­tance Bau­stein, der in bestimm­ten Situa­tio­nen Unter­stüt­zung orga­ni­siert und Kos­ten über­nimmt

Der Schutz passt oft gut, wenn Sie die typi­schen All­tags­kos­ten beim Tier­arzt nicht allein tra­gen möch­ten, auch wenn es kei­ne Ope­ra­ti­on ist. Das betrifft vie­le Woh­nungs­kat­zen mit wie­der­keh­ren­den The­men genau­so wie Frei­gän­ger, bei denen Ver­let­zun­gen und Infek­tio­nen häu­fi­ger vor­kom­men.

Hilf­reich ist die Absi­che­rung häu­fig für:

  • Kat­zen mit erwart­bar regel­mä­ßi­gen Tier­arzt­be­su­chen

  • Hal­ter, die Dia­gnos­tik und Kli­nik­auf­ent­hal­te finan­zi­ell abfe­dern möch­ten

  • Haus­hal­te mit meh­re­ren Kat­zen, bei denen sich Kos­ten schnell sum­mie­ren

  • alle, die Wert auf klar gere­gel­te Bau­stei­ne legen, etwa Vor­sor­ge oder Zahn­leis­tun­gen, wenn die­se in der Poli­ce ent­hal­ten sind

Wenn Sie die Eck­punk­te für Ihre Kat­ze prü­fen möch­ten, kön­nen Sie den Bei­trag direkt berech­nen und die pas­sen­den Bau­stei­ne aus­wäh­len.

Drei Tarif­stu­fen, kla­rer Schutz für Tier­arzt und Tier­kli­nik

So leis­tungs­fä­hig ist die Cle­os Kat­zen­kran­ken­ver­si­che­rung

Wer Tier­arzt­kos­ten plan­bar hal­ten möch­te, soll­te nicht nur auf den Bei­trag schau­en, son­dern auf die Stell­schrau­ben, die im Ernst­fall wirk­lich zäh­len. Dazu gehö­ren War­te­zei­ten, der ver­ein­bar­te Höchst­satz nach GOT, eine mög­li­che Selbst­be­tei­li­gung und die maxi­ma­le Ver­si­che­rungs­sum­me pro Ver­si­che­rungs­jahr.

Cle­os Kat­zen­ver­si­che­rung wird in drei Tarif­stu­fen ange­bo­ten, die sich vor allem in der Höhe der Absi­che­rung und in den zusätz­lich ver­ein­ba­ren Leis­tun­gen unter­schei­den. In allen Stu­fen geht es um vete­ri­när­me­di­zi­nisch not­wen­di­ge Heil­be­hand­lun­gen und Ope­ra­tio­nen, je nach Situa­ti­on ambu­lant oder sta­tio­när, inklu­si­ve Dia­gnos­tik sowie Vor- und Nach­be­hand­lun­gen im ver­si­cher­ten Rah­men. Dazu kön­nen auch Leis­tun­gen wie Tel­e­dia­gnos­tik oder Tele­be­ra­tung durch einen Tier­arzt für medi­zi­nisch not­wen­di­ge Kon­sul­ta­tio­nen gehö­ren.

Wenn Sie ver­glei­chen, lohnt sich ein genau­er Blick auf zwei Punk­te, die häu­fig unter­schätzt wer­den: War­te­zei­ten und die Defi­ni­ti­on „beson­de­re Erkran­kun­gen und Ope­ra­tio­nen“. Es gibt eine all­ge­mei­ne War­te­zeit von 30 Tagen ab Ver­si­che­rungs­be­ginn. Für bestimm­te Erkran­kun­gen und Ope­ra­tio­nen gilt eine beson­de­re War­te­zeit von 6 Mona­ten, ein­schließ­lich dazu­ge­hö­ri­ger Dia­gnos­tik sowie Vor- und Nach­be­hand­lun­gen. Bei Unfäl­len besteht grund­sätz­lich kei­ne War­te­zeit, aus­ge­nom­men Leis­tungs­fäl­le im Zusam­men­hang mit den beson­de­ren Erkran­kun­gen und Ope­ra­tio­nen sowie ange­bo­re­nen Fehl­ent­wick­lun­gen.

Je nach Ver­ein­ba­rung kön­nen zusätz­lich Vor­sor­ge­leis­tun­gen ein­ge­schlos­sen sein, etwa pro­phy­lak­ti­sche Zahn­rei­ni­gung, Kenn­zeich­nung per Micro­chip, Kas­tra­ti­on oder Ste­ri­li­sa­ti­on, Imp­fun­gen, Para­si­ten­mit­tel, Blut­checks oder Ver­hal­tens­the­ra­pien. Für man­che Zusatz­leis­tun­gen ist rele­vant, dass sie in einem klar defi­nier­ten Zeit­raum nach einer ver­si­cher­ten Ope­ra­ti­on oder Behand­lung erbracht wer­den müs­sen und in einem sach­li­chen Zusam­men­hang damit ste­hen.

Leis­tungs­über­sicht Cle­os Kat­zen­kran­ken­ver­si­che­rung

War­te­zei­ten, Höchst­satz nach GOT, Ver­si­che­rungs­sum­men, Nach­be­hand­lungs­rah­men, mög­li­che Selbst­be­tei­li­gung und optio­na­le Zusatz­leis­tun­gen ent­schei­den, wie stark der Schutz im All­tag und bei grö­ße­ren Rech­nun­gen tat­säch­lich greift.

Leis­tung Basis Rund­um­schutz
Rund­um Plus
Preis-Leis­tungs­sie­ger
All­ge­mei­ne War­te­zeit 30 Tage
Beson­de­re War­te­zeit
(z. B. HD, ED, Herz, Fehl­stel­lun­gen)
6 Mona­te
Ver­si­che­rungs­sum­me sta­tio­när 3.000 € 10.000 € unbe­grenzt
Ver­si­che­rungs­sum­me ambu­lant 3.000 € 10.000 € unbe­grenzt
Erstat­tung GOT-Satz bis 3‑fach bis 4‑fach bis 4‑fach
Nach­be­hand­lungs­zeit 15 Tage 30 Tage 45 Tage
Selbst­be­tei­li­gung 0 / 150 / 300 € 0 / 150 / 300 € 0 / 150 / 300 €
Zahn­be­hand­lung / Zahn­zu­satz
Alter­na­ti­ve Heil­be­hand­lun­gen (300 €)
nach ver­si­cher­ter OP
Osteo­pa­thie & Heil­prak­ti­ker (150 €)
nach ver­si­cher­ter OP
Vor­sor­ge­bau­stein (150 €) optio­nal
Imp­fung, Zahn­stein, Blut­check, Kas­tra­ti­on, Chip
Bestat­tungs­kos­ten­zu­schuss 500 € 500 €
Tele­me­di­zin / Tier­arzt­wahl
Ver­zicht auf Scha­den­fall­kün­di­gung
nach 6 Mona­ten
Monat­li­cher Bei­trag* ab 25,34 € ab 27,29 € ab 29,24 €

* Bei­trä­ge abhän­gig von Alter, Ein­tritts­zeit­punkt und gewähl­ter Selbst­be­tei­li­gung.
Hin­weis: Es han­delt sich um einen Aus­zug. Maß­geb­lich für den Ver­si­che­rungs­schutz sind aus­schließ­lich die aktu­ell gül­ti­gen AVB der Cle­os.

Ein Punkt, der bei der Tarif­wahl oft den Unter­schied macht, ist der Ver­zicht auf die Kün­di­gung nach einem Ver­si­che­rungs­fall. Wenn die­ser in der Ver­si­che­rungs­po­li­ce ver­ein­bart ist, ver­zich­tet der Ver­si­che­rer nach Ablauf der beson­de­ren War­te­zeit auf die Kün­di­gung nach einem Ver­si­che­rungs­fall. Das sorgt für mehr Plan­bar­keit, weil ein regu­lier­ter Fall nicht auto­ma­tisch das Risi­ko einer kurz­fris­ti­gen Ver­trags­be­en­di­gung nach sich zieht.

Ergän­zend kann ein SOS Schutz ver­ein­bart sein. Die­ser greift nur, wenn die Hil­fe über den Ver­si­che­rer orga­ni­siert wird, und unter­stützt in typi­schen Aus­nah­me­si­tua­tio­nen. Dazu zäh­len zum Bei­spiel die Ver­mitt­lung und Kos­ten­über­nah­me für die Unter­brin­gung in einer Tier­pen­si­on bei einem Betreu­ungs­not­stand, Unter­stüt­zung bei Besor­gun­gen rund um Fut­ter und not­wen­di­ge Medi­ka­men­te sowie Hil­fe bei aku­ten Fäl­len durch Über­nah­me von Trans­port­kos­ten zum Tier­arzt oder in die Tier­kli­nik im ver­ein­bar­ten Rah­men. Auch Ser­vices wie recht­li­che tele­fo­ni­sche Bera­tung in bestimm­ten Situa­tio­nen oder digi­ta­le psy­cho­lo­gi­sche Bera­tung nach dem Tod des Tie­res kön­nen dazu­ge­hö­ren.

Wenn Sie sich unsi­cher sind, wel­che Tarif­stu­fe passt, ist eine ein­fa­che Leit­fra­ge hilf­reich: Soll vor allem der „All­tag beim Tier­arzt“ abge­si­chert wer­den, oder geht es Ihnen zusätz­lich um mehr Puf­fer bei wie­der­keh­ren­den Behand­lun­gen, Dia­gnos­tik und optio­na­len Zusatz­bau­stei­nen. Danach lässt sich der Schutz sau­ber über die ver­ein­bar­ten Para­me­ter steu­ern.

Trans­pa­rent, kal­ku­lier­bar, anpass­bar, so indi­vi­du­ell wie Ihre Kat­ze

Was kos­tet die Cle­os Kat­zen­kran­ken­ver­si­che­rung und wel­cher Tarif passt zu Ihrer Kat­ze?

Die Cle­os Kat­zen­kran­ken­ver­si­che­rung ist in drei Tarif­stu­fen erhält­lich. Der Bei­trag star­tet ab 25,34 € pro Monat und hängt vor allem von Alter, Kat­zen­ras­se, Tarif­wahl und mög­li­cher Selbst­be­tei­li­gung ab.

Die monat­li­chen Kos­ten erge­ben sich im Kern aus zwei Stell­schrau­ben: Wie viel Schutz Sie pro Jahr absi­chern möch­ten und ob Sie eine Selbst­be­tei­li­gung wäh­len. Dazu kommt der Ein­tritts­zeit­punkt, denn ver­si­cher­bar sind Kat­zen ab der ach­ten Lebens­wo­che bis zum sieb­ten Geburts­tag. Für die Pra­xis heißt das: Wer früh star­tet, kann Bei­trä­ge bes­ser kal­ku­lie­ren und muss sich sel­te­ner mit Aus­schlüs­sen für bereits bekann­te The­men beschäf­ti­gen.

Der pas­sen­de Tarif ist sel­ten „der teu­ers­te“, son­dern der, der zu Ihrem All­tag passt. Ent­schei­dend sind dabei die jähr­li­chen Ver­si­che­rungs­sum­men und der Leis­tungs­rah­men, zum Bei­spiel für ambu­lan­te und sta­tio­nä­re Behand­lun­gen, Dia­gnos­tik und Medi­ka­men­te. Wich­tig für die Plan­bar­keit: Der Schutz gilt auch bei Aus­lands­auf­ent­hal­ten bis zu 12 Mona­ten, Erstat­tun­gen sind dann jedoch auf das Niveau der in Deutsch­land gel­ten­den GOT begrenzt.

Wenn Sie eine Selbst­be­tei­li­gung ver­ein­ba­ren, wird die­se pro Rech­nungs­ein­rei­chung abge­zo­gen. Als eine Rech­nungs­ein­rei­chung zählt die Sum­me aller Rech­nun­gen, die inner­halb eines Kalen­der­ta­ges ein­ge­reicht wer­den. Das kann sinn­voll sein, wenn Sie klei­ne­re Rech­nun­gen selbst tra­gen möch­ten, um den Bei­trag zu drü­cken. Gleich­zei­tig soll­ten Sie dar­auf ach­ten, dass bestimm­te Vor­sor­ge und Zusatz­leis­tun­gen je nach Ver­ein­ba­rung ohne Abzug der Selbst­be­tei­li­gung lau­fen kön­nen, das ist für vie­le Hal­ter der spür­ba­re Unter­schied im All­tag.

Bei der Tarif­wahl lohnt ein Blick auf die Bau­stei­ne, die nicht jeder Hal­ter braucht, die aber teu­er wer­den kön­nen, wenn sie feh­len. Dazu zäh­len je nach Ver­ein­ba­rung Leis­tun­gen rund um Zahn­be­hand­lun­gen wie Extrak­tio­nen, Fül­lun­gen, Zahn­ersatz oder Kor­rek­tu­ren sowie alter­na­ti­ve Heil­be­hand­lun­gen und wei­te­re Bau­stei­ne im Zusam­men­hang mit einer ver­si­cher­ten Behand­lung oder Ope­ra­ti­on. Wenn Sie Wert auf lang­fris­ti­ge Ver­trags­si­cher­heit legen, ist der Punkt „Kün­di­gungs­ver­zicht nach dem Scha­den­fall“ rele­vant, die­ser kann ver­ein­bart sein und greift nach Ablauf der beson­de­ren War­te­zeit.

Für vie­le unter­schätzt, aber im All­tag manch­mal Gold wert: der optio­nal ver­ein­ba­re SOS Schutz. Hier geht es nicht um Tier­arzt­kos­ten, son­dern um Orga­ni­sa­ti­on und Hil­fe in Aus­nah­me­si­tua­tio­nen. Dazu gehö­ren zum Bei­spiel Fahr­ten per Taxi zur Tier­arzt­pra­xis oder Tier­kli­nik bis 100 € je Ver­si­che­rungs­fall und Nach­sor­ge­fahr­ten bis 200 € inner­halb von vier Wochen, sowie Unter­stüt­zung bei Tier­be­treu­ung bis zu vier Wochen je Ver­si­che­rungs­fall mit einem Jah­res­ma­xi­mum von 1.500 €. Gera­de wenn Zeit, Mobi­li­tät oder ein kurz­fris­ti­ger Eng­pass ein The­ma sind, kann das die Ver­sor­gung spür­bar erleich­tern.

Rat­ge­ber, Krank­hei­ten und Ras­sen kom­pakt erklärt

Mehr Wis­sen rund um Ihre Kat­ze

Eine Kat­zen­kran­ken­ver­si­che­rung kann Kos­ten abfe­dern, ersetzt aber nicht den Blick auf die Ursa­chen. Wer typi­sche Krank­heits­bil­der kennt, Warn­zei­chen frü­her erkennt und ras­se­spe­zi­fi­sche Beson­der­hei­ten ein­ord­net, trifft bes­se­re Ent­schei­dun­gen, bei der Vor­sor­ge genau­so wie bei der Tarif­wahl. In den fol­gen­den Berei­chen fin­den Sie ver­ständ­li­che Inhal­te, die Ihnen hel­fen, Sym­pto­me rich­tig ein­zu­ord­nen, Risi­ken rea­lis­tisch abzu­schät­zen und den All­tag Ihrer Kat­ze gesün­der zu gestal­ten.

Mehrere Katzen verschiedener Rassen – u. a. Maine Coon, Orientalisch Kurzhaar und Sphynx – liegen nebeneinander auf einer Fensterbank.
Kat­zen­ras­sen

Man­che Kat­zen­ras­sen brin­gen beson­de­re Merk­ma­le mit, die sich auf Gesund­heit und All­tag aus­wir­ken kön­nen. Hier fin­den Sie Steck­brie­fe, typi­sche Beson­der­hei­ten und Hin­wei­se, wor­auf Hal­ter ach­ten soll­ten. Das hilft, Risi­ken bes­ser ein­zu­ord­nen und Vor­sor­ge geziel­ter zu pla­nen. Prak­tisch auch, wenn Sie Schutz pas­send zur Lebens­si­tua­ti­on wäh­len möch­ten.

Junge Frau streichelt ihre schwarz-weiße Katze auf einem Tisch – Symbolbild für liebevollen Umgang und Katzenwissen im Alltag.
Kat­zen­rat­ge­ber

Von Fut­ter und Gewicht bis Zahn­pfle­ge, Para­si­ten und Ver­hal­ten: Klei­ne The­men wer­den schnell teu­er, wenn sie lan­ge unbe­merkt blei­ben. Im Rat­ge­ber­be­reich fin­den Sie kla­re Ant­wor­ten auf häu­fi­ge Fra­gen. Mit Check­lis­ten, Tipps für den All­tag und kon­kre­ten Warn­si­gna­len. So erken­nen Sie frü­her, wann ein Tier­arzt­be­such sinn­voll ist.

Eine Frau hält ihre kranke Katze liebevoll im Arm – beide liegen auf dem Sofa, eng aneinandergeschmiegt und in einem ruhigen Moment vereint.
Kat­zen­krank­hei­ten

Vie­le Erkran­kun­gen ent­wi­ckeln sich schlei­chend, etwa an Zäh­nen, Nie­ren oder im Magen Darm Bereich. Hier wer­den typi­sche Krank­heits­bil­der erklärt, inklu­si­ve Sym­pto­men, Dia­gno­se­we­gen und Behand­lungs­mög­lich­kei­ten. Sie erfah­ren, wel­che Kos­ten­punk­te häu­fig ent­ste­hen und wor­auf es bei der Nach­sor­ge ankommt. Das unter­stützt Sie, schnel­ler zu reagie­ren und bes­ser zu pla­nen.

Bes­ser früh star­ten, bevor es drin­gend wird

In wel­chen Fäl­len ist der Abschluss der Cle­os Kat­zen­kran­ken­ver­si­che­rung beson­ders sinn­voll?

Eine Kat­zen­kran­ken­ver­si­che­rung hilft vor allem dann, wenn sie recht­zei­tig star­tet und zu Ihrem All­tag passt. Ent­schei­dend sind Ein­tritts­al­ter, War­te­zei­ten, ver­si­cher­te Leis­tun­gen und die Fra­ge, wie mit bereits bekann­ten The­men umge­gan­gen wird.

Beson­ders sinn­voll ist der Abschluss, wenn Ihre Kat­ze noch jung ist und Sie den Schutz von Anfang an sau­ber auf­bau­en möch­ten. Ver­si­cher­bar sind Kat­zen ab der ach­ten Lebens­wo­che bis zum sie­ben­ten Geburts­tag. Wer früh star­tet, hat meis­tens mehr Spiel­raum bei der Aus­wahl von Tarif­stu­fe und Bau­stei­nen und ver­mei­det, dass ers­te Befun­de bereits vor Ver­trags­be­ginn „im Raum ste­hen“. Das ist wich­tig, weil bereits vor Ver­trags­ab­schluss bekann­te Vor­er­kran­kun­gen sowie begon­ne­ne oder vete­ri­när­me­di­zi­nisch ange­ra­te­ne Unter­su­chun­gen und Behand­lun­gen vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen sind.

Ein wei­te­rer typi­scher Fall sind Kat­zen, bei denen regel­mä­ßig Tier­arzt­ter­mi­ne zu erwar­ten sind. Dazu zäh­len Woh­nungs­kat­zen mit wie­der­keh­ren­den The­men wie Zäh­nen, Gewicht oder Stoff­wech­sel, eben­so Frei­gän­ger, bei denen Ver­let­zun­gen, Infek­tio­nen oder Biss­wun­den häu­fi­ger vor­kom­men. In der Pra­xis kom­men Kos­ten oft durch Dia­gnos­tik, Medi­ka­men­te und wie­der­keh­ren­de Behand­lun­gen zustan­de. Hier zählt, wie hoch die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me pro Ver­si­che­rungs­jahr ist, bis zu wel­chem GOT-Höchst­satz erstat­tet wird und ob eine Selbst­be­tei­li­gung ver­ein­bart wur­de.

Sehr sinn­voll ist der Abschluss auch dann, wenn Sie nicht erst im Akut­fall fest­stel­len möch­ten, dass War­te­zei­ten grei­fen. Es gibt eine all­ge­mei­ne War­te­zeit von 30 Tagen. Für bestimm­te Erkran­kun­gen und Ope­ra­tio­nen gilt eine beson­de­re War­te­zeit von 6 Mona­ten inklu­si­ve zuge­hö­ri­ger Dia­gnos­tik sowie Vor- und Nach­be­hand­lun­gen. Das betrifft auch Unfäl­le, wenn der Leis­tungs­fall in die­sen Bereich fällt. Wer recht­zei­tig abschließt, hat die War­te­zei­ten im All­tag „hin­ter sich“, bevor die ers­te grö­ße­re Rech­nung ansteht.

Für vie­le Hal­ter ist außer­dem die Ver­trags­si­cher­heit nach einem Ver­si­che­rungs­fall ein zen­tra­les The­ma. Nach Ein­tritt eines Ver­si­che­rungs­falls kann nicht nur der Ver­si­che­rungs­neh­mer, son­dern auch der Ver­si­che­rer kün­di­gen. Die Kün­di­gung des Ver­si­che­rers wird dabei nicht sofort, son­dern erst einen Monat nach Zugang wirk­sam. Je nach Ver­ein­ba­rung in der Ver­si­che­rungs­po­li­ce kann ein Kün­di­gungs­ver­zicht nach einem Ver­si­che­rungs­fall ent­hal­ten sein. Die­ser greift nach Ablauf der beson­de­ren War­te­zeit. Selbst wenn der Ver­si­che­rer zum Ver­trags­ab­lauf kün­digt, ist im Kün­di­gungs­ver­zicht vor­ge­se­hen, dass ein Ange­bot für eine OP-Ver­si­che­rung unter­brei­tet wird, ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung, und die bis­he­ri­ge Lauf­zeit als War­te­zeit ange­rech­net wird.

Auch für Hal­ter von soge­nann­ten Hybrid­ras­sen wie Ben­gal­kat­ze, Sav­an­nah oder Ser­val ist die Cle­os Kran­ken­ver­si­che­rung inter­es­sant. Die­se exo­ti­schen Tie­re gel­ten in vie­len Poli­cen als Wild­kat­zen und wer­den häu­fig aus­ge­schlos­sen. In der Cle­os Kat­zen­kran­ken­ver­si­che­rung und auch in der Kat­zen OP-Ver­si­che­rung von Cle­os kön­nen sie unter Beach­tung der nor­ma­len Annah­me­kri­te­ri­en ver­si­chert wer­den. Zudem bie­tet Cle­os für die­se beson­de­ren Kat­zen­ras­sen eine pas­sen­de Kat­zen­haft­pflicht­ver­si­che­rung an. Die­se ist vor allem rele­vant, wenn Ihre Kat­ze Frei­gang hat oder in einem Bun­des­land gehal­ten wird, in dem ein spe­zi­el­ler Haft­pflicht­schutz für Wild­tie­re vor­ge­schrie­ben ist.

Häu­fi­ge Fra­gen zur Cle­os Kat­zen­kran­ken­ver­si­che­rung

Was Sie schon immer über die Cle­os Kat­zen­kran­ken­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Ver­si­chert sind medi­zi­nisch not­wen­di­ge Behand­lun­gen beim Tier­arzt oder in der Tier­kli­nik, je nach ver­ein­bar­tem Leis­tungs­um­fang. Dazu zäh­len typi­scher­wei­se ambu­lan­te und sta­tio­nä­re Heil­be­hand­lun­gen, Dia­gnos­tik und Medi­ka­men­te sowie, wenn es medi­zi­nisch nötig ist, auch Ope­ra­tio­nen. Erstat­tet wird im Rah­men der ver­ein­bar­ten Bedin­gun­gen, Ver­si­che­rungs­sum­men und des maxi­ma­len GOT-Sat­zes Ihres Tarifs.

Wich­tig ist: Nicht jede Leis­tung ist auto­ma­tisch ent­hal­ten. Man­che Bau­stei­ne wie Vor­sor­ge oder bestimm­te Zusatz­leis­tun­gen müs­sen in der Poli­ce aus­drück­lich ver­ein­bart sein.

Die Tarif­stu­fen hei­ßen Basis, Rund­um­schutz und Rund­um Plus. Der Kern­un­ter­schied liegt in der Höhe der ver­ein­bar­ten Absi­che­rung (Ver­si­che­rungs­sum­me), dem maxi­ma­len GOT-Satz sowie in mög­li­chen Zusatz­leis­tun­gen.

Wenn Sie eher „soli­de Grund­ab­si­che­rung“ möch­ten, star­ten vie­le Hal­ter mit Basis. Rund­um­schutz und der Preis-Leis­tungs­sie­ger Rund­um Plus sind meist dann pas­send, wenn Sie mehr Spiel­raum bei Erstat­tung und Zusatz­leis­tun­gen wün­schen oder lang­fris­tig mehr Pla­nungs­si­cher­heit ein­bau­en möch­ten.

Ja. Es gilt eine all­ge­mei­ne War­te­zeit von 30 Tagen. Für bestimm­te Erkran­kun­gen und Ein­grif­fe gilt zusätz­lich eine beson­de­re War­te­zeit von 6 Mona­ten.

Die all­ge­mei­ne War­te­zeit ent­fällt bei Unfäl­len und bei der tier­ärzt­li­chen Kenn­zeich­nung per Chip, sofern die­se Leis­tung mit­ver­si­chert ist. Eine vor­he­ri­ge, ver­gleich­ba­re Absi­che­rung kann unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eben­falls ange­rech­net wer­den.

Die Erstat­tung rich­tet sich nach der Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te (GOT) und dem in Ihrem Tarif ver­ein­bar­ten Höchst­satz. Je nach Tarif ist eine Erstat­tung bis zum 3‑fachen oder bis zum 4‑fachen GOT-Satz mög­lich.

Heißt prak­tisch: Je höher der ver­ein­bar­te GOT-Höchst­satz, des­to mehr Luft haben Sie bei teu­re­ren Behand­lun­gen, Not­dienst oder spe­zia­li­sier­ten Kli­ni­ken, wenn höhe­re Sät­ze berech­net wer­den.

Vor­sor­ge ist nicht auto­ma­tisch ver­si­chert. Wenn der Vor­sor­ge­bau­stein in der Poli­ce ver­ein­bart ist, kön­nen bestimm­te Vor­sor­ge­leis­tun­gen bis zur ver­ein­bar­ten Pau­scha­le erstat­tet wer­den. Dazu zäh­len u. a. Imp­fun­gen, Para­si­ten­mit­tel, pro­phy­lak­ti­sche Blut­checks sowie Zahn­pro­phy­la­xe (z. B. Zahnreinigung/Zahnsteinentfernung/Zahnpolitur).

Auch wei­te­re Leis­tun­gen wie Chip-Kenn­zeich­nung oder Kas­tra­ti­on kön­nen je nach ver­ein­bar­tem Schutz dar­un­ter fal­len.

Zahn­leis­tun­gen sind mög­lich, wenn sie in der Poli­ce als Zusatz­leis­tung ver­ein­bart sind. Dazu gehö­ren je nach Ver­ein­ba­rung z. B. Zahn­ex­trak­tio­nen, Zahn­fül­lun­gen, Zahn­ersatz und Zahn­kor­rek­tu­ren.

Wich­tig zur Ein­ord­nung: Zahn­pro­phy­la­xe (z. B. Rei­ni­gung) ist ein ande­res The­ma als Zahn­be­hand­lung. Pro­phy­la­xe läuft, wenn ver­ein­bart, über den Vor­sor­ge­bau­stein. Behand­lun­gen wie Extrak­tio­nen oder Fül­lun­gen fal­len in den Zahn­zu­satz­schutz, wenn die­ser Bestand­teil Ihres Tarifs ist. Als Ergän­zung bie­tet sich die Uelz­e­ner Kat­zen Zahn­ver­si­che­rung an.

Wenn eine Selbst­be­tei­li­gung ver­ein­bart ist, wird sie bei jeder Rech­nungs­ein­rei­chung vom erstat­tungs­fä­hi­gen Betrag abge­zo­gen. Als „Rech­nungs­ein­rei­chung“ gilt die Sum­me aller Rech­nun­gen, die inner­halb eines Kalen­der­ta­ges ein­ge­reicht wer­den.

Aus­ge­nom­men sind Vor­sor­ge­leis­tun­gen aus dem Vor­sor­ge­bau­stein, wenn die­ser abge­schlos­sen ist. Für die­se Vor­sor­ge­maß­nah­men wird die Selbst­be­tei­li­gung nicht abge­zo­gen.

Ein Neu­ab­schluss ist ab der 8. Lebens­wo­che mög­lich. Für den Neu­ab­schluss gilt eine Alters­gren­ze: bis zum 7. Geburts­tag.

Wenn der Ver­trag ein­mal besteht, läuft er wei­ter, solan­ge er nicht gekün­digt wird. Ent­schei­dend ist also vor allem der Zeit­punkt des Abschlus­ses.

Nicht ver­si­chert sind u. a. Behand­lun­gen und Ein­grif­fe, die in eine War­te­zeit fal­len, sowie Fol­gen von Män­geln oder Krank­hei­ten, die bereits bekannt sind oder vor Ablauf der War­te­zei­ten auf­tre­ten. Eben­falls aus­ge­schlos­sen sind vie­le frei­wil­li­ge Vor­sor­ge­maß­nah­men, wenn kein Vor­sor­ge­bau­stein ver­ein­bart wur­de.

Auch typi­sche Kos­ten­po­si­tio­nen wie nicht­me­di­zi­ni­sche Ver­wal­tungs­ge­büh­ren, Rei­se- und Fahrt­kos­ten oder bestimm­te Hilfs­mit­tel sind in der Regel nicht Bestand­teil des Ver­si­che­rungs­schut­zes. Zusätz­lich sind Behand­lun­gen infol­ge von Epi­de­mien oder Pan­de­mien aus­ge­schlos­sen.

Für Aus­lands­auf­ent­hal­te besteht Ver­si­che­rungs­schutz bis zu 12 Mona­ten. Erstat­tet wird dabei maxi­mal in dem Umfang, der nach der in Deutsch­land gel­ten­den GOT vor­ge­se­hen ist.

Kün­di­gen kön­nen Sie monat­lich mit 14 Tagen Frist zum Ende des jewei­li­gen Ver­si­che­rungs­mo­nats in Text­form. Nach einem Ver­si­che­rungs­fall besteht grund­sätz­lich eben­falls ein Kün­di­gungs­recht. Wenn aller­dings ein Kün­di­gungs­ver­zicht ver­ein­bart ist, kann die­ser Punkt ein­ge­schränkt sein.

Unser Tipp: Wei­te­re, wich­ti­ge Ant­wor­ten zur Kat­zen Kran­ken­ver­si­che­rung fin­den Sie in unse­ren häu­fig gestell­ten Fra­gen.

Häu­fi­ge Dia­gno­sen, wie­der­keh­ren­de Kos­ten

War­um sich Kran­ken­ver­si­che­rungs­schutz bei die­sen Erkran­kun­gen aus­zah­len kann

Vie­le Kat­zen ent­wi­ckeln im Lau­fe ihres Lebens Beschwer­den, die nicht mit einer ein­zi­gen Behand­lung erle­digt sind. Gera­de bei chro­ni­schen Ver­läu­fen oder wie­der­keh­ren­den Schü­ben ent­ste­hen Kos­ten oft durch Dia­gnos­tik, Medi­ka­men­te und regel­mä­ßi­ge Kon­trol­len. Die­se drei Bei­spie­le zei­gen typi­sche Situa­tio­nen, in denen ein früh gestar­te­ter Schutz finan­zi­ell ent­las­ten kann.

Zahn­pro­ble­me / FORL

Zahn­stein, Ent­zün­dun­gen und FORL gehö­ren bei Kat­zen zu den häu­figs­ten und teu­ers­ten Zahn­the­men. Oft braucht es Den­tal­rönt­gen, eine Nar­ko­se und meh­re­re Extrak­tio­nen. Dazu kom­men Schmerz­mit­tel, Anti­bio­ti­ka und Kon­trol­len. Wer hier nur auf den Ein­griff schaut, unter­schätzt die Nach­sor­ge. Sinn­voll ist ein Tarif, der Zahn­be­hand­lun­gen je nach Ver­ein­ba­rung abdeckt.

Chro­ni­sche Nie­ren­in­suf­fi­zi­enz (CNI)

Chro­ni­sche Nie­ren­er­kran­kun­gen ent­wi­ckeln sich meist schlei­chend und beglei­ten vie­le Kat­zen über Jah­re. Typisch sind regel­mä­ßi­ge Blut und Urin­wer­te, Blut­druck­mes­sun­gen und Ver­laufs­kon­trol­len. Häu­fig kom­men Spe­zi­al­fut­ter, Infu­sio­nen oder Medi­ka­men­te hin­zu. Die ein­zel­nen Rech­nun­gen wir­ken oft mode­rat, die Sum­me über Zeit ist es nicht. Ein Schutz kann hel­fen, die­se Dau­er­be­las­tung plan­ba­rer zu machen.

Magen-Darm-Erkran­kun­gen

Erbre­chen, Durch­fall oder Appe­tit­ver­lust wir­ken harm­los, kön­nen aber schnell auf­wen­dig wer­den. Oft fol­gen Kot­un­ter­su­chun­gen, Blut­bild, Ultra­schall oder Rönt­gen, manch­mal auch sta­tio­nä­re Betreu­ung. Vie­le Ver­läu­fe sind wie­der­keh­rend und brau­chen Diät­pha­sen plus Medi­ka­men­te. Dadurch ent­ste­hen meh­re­re Rech­nun­gen in kur­zer Zeit. Ein Tarif, der ambu­lan­te Dia­gnos­tik mit­trägt, kann hier spür­bar ent­las­ten.

Gut infor­miert ent­schei­den, damit der Schutz spä­ter passt

Die­se Punk­te soll­ten Sie vor dem Antrag genau prü­fen

Eine Kat­zen­kran­ken­ver­si­che­rung hilft nur dann, wenn sie zu Ihrer Kat­ze und zu Ihrem All­tag passt. Vor dem Antrag lohnt ein genau­er Blick auf Ein­tritts­al­ter, Gesund­heits­an­ga­ben, War­te­zei­ten und die Bau­stei­ne, die Sie wirk­lich nut­zen möch­ten. So ver­mei­den Sie Über­ra­schun­gen, wenn die ers­te grö­ße­re Rech­nung kommt.

1) Ein­tritts­al­ter und Ver­si­cher­bar­keit
Neu­ver­trä­ge sind nur mög­lich, wenn Ihre Kat­ze alt genug ist, aber noch inner­halb der Annah­me­gren­ze liegt. Ver­si­cher­bar sind Kat­zen ab der ach­ten Lebens­wo­che bis zum sie­ben­ten Geburts­tag. Bestehen­de Ver­trä­ge lau­fen wei­ter, nur ein spä­te­rer Neu­ein­stieg ist dann nicht mehr mög­lich. Wenn Ihre Kat­ze bereits älter ist, zählt des­halb vor allem, ob der Schutz bereits besteht oder ob Sie recht­zei­tig star­ten.

2) Gesund­heits­fra­gen und Aus­schlüs­se sau­ber ver­ste­hen
Beim Antrag wer­den Gesund­heits­an­ga­ben abge­fragt. Wich­tig ist, dass hier alles kor­rekt und voll­stän­dig ist. Vom Schutz aus­ge­schlos­sen sind bereits vor Ver­trags­ab­schluss bekann­te Vor­er­kran­kun­gen sowie begon­ne­ne oder vete­ri­när­me­di­zi­nisch ange­ra­te­ne Unter­su­chun­gen, Behand­lun­gen oder Ope­ra­tio­nen, jeweils inklu­si­ve Dia­gnos­tik sowie Vor und Nach­be­hand­lun­gen. Prak­tisch heißt das: Wenn bereits Sym­pto­me, Befun­de oder geplan­te Abklä­run­gen im Raum ste­hen, kann das spä­ter eine Rol­le spie­len.

3) War­te­zei­ten nicht unter­schät­zen
Es gibt eine all­ge­mei­ne War­te­zeit von 30 Tagen ab Ver­si­che­rungs­be­ginn. Für bestimm­te Erkran­kun­gen und Ope­ra­tio­nen gilt eine beson­de­re War­te­zeit von 6 Mona­ten, inklu­si­ve dazu­ge­hö­ri­ger Dia­gnos­tik sowie Vor und Nach­be­hand­lun­gen. Bei Unfäl­len besteht grund­sätz­lich kei­ne War­te­zeit, aus­ge­nom­men Fäl­le, die unter die beson­de­ren Erkran­kun­gen und Ope­ra­tio­nen fal­len. Wenn es um The­men mit beson­de­rer War­te­zeit geht, kann zudem rele­vant sein, wann die Dia­gno­se gestellt wird. Das soll­te vor­ab klar sein, damit Sie den Schutz rea­lis­tisch ein­schät­zen.

4) Leis­tungs­rah­men, GOT und Selbst­be­tei­li­gung
Ver­glei­chen Sie nicht nur den Bei­trag, son­dern den Rah­men, in dem erstat­tet wird. Dazu gehö­ren die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me pro Ver­si­che­rungs­jahr und der Höchst­satz nach der Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te. Wenn eine Selbst­be­tei­li­gung ver­ein­bart ist, wird sie pro Rech­nungs­ein­rei­chung abge­zo­gen. Als eine Rech­nungs­ein­rei­chung zählt die Sum­me aller Rech­nun­gen, die inner­halb eines Kalen­der­ta­ges ein­ge­reicht wer­den. Das kann den Bei­trag sen­ken, wirkt sich aber auf die Kos­ten­ver­tei­lung im All­tag aus.

5) Zusatz­leis­tun­gen, Kün­di­gung und Plan­bar­keit
Man­che Leis­tun­gen sind nur ent­hal­ten, wenn sie in Ihrer Poli­ce als zusätz­li­che Leis­tun­gen ver­ein­bart sind, etwa bestimm­te Vor­sor­ge­bau­stei­ne oder wei­te­re Extras. Prü­fen Sie außer­dem, ob ein SOS Schutz Bestand­teil Ihres Ver­trags ist, falls Ihnen orga­ni­sa­to­ri­sche Hil­fe in Aus­nah­me­si­tua­tio­nen wich­tig ist. Für die Plan­bar­keit lohnt auch ein Blick auf die Ver­trags­re­geln: Der Ver­trag kann unab­hän­gig von der ver­ein­bar­ten Lauf­zeit monat­lich mit 14 Tagen Frist gekün­digt wer­den. Nach einem Ver­si­che­rungs­fall gibt es zudem ein Kün­di­gungs­recht. Wenn Ihnen Sta­bi­li­tät nach einem Leis­tungs­fall wich­tig ist, prü­fen Sie, ob ein Kün­di­gungs­ver­zicht in der Poli­ce ver­ein­bart ist und ab wann er greift.

Zusam­men­fas­sung

Die Cle­os Kat­zen­kran­ken­ver­si­che­rung ist für Hal­ter inter­es­sant, die Tier­arzt­kos­ten für Behand­lun­gen und Kli­nik­auf­ent­hal­te plan­ba­rer machen möch­ten. Je nach Tarif sind ambu­lan­te und sta­tio­nä­re Leis­tun­gen mög­lich, inklu­si­ve Dia­gnos­tik, Medi­ka­men­te sowie Vor und Nach­be­hand­lung im ver­ein­bar­ten Rah­men. Unter­schie­de erge­ben sich vor allem über die ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­men, den Höchst­satz nach GOT, die Nach­be­hand­lungs­zeit sowie optio­na­le Bau­stei­ne, etwa Zahn­leis­tun­gen, alter­na­ti­ve Heil­me­tho­den oder ein Vor­sor­ge­bau­stein, sofern die­se in der Poli­ce ent­hal­ten sind.

Sinn­voll ist der Abschluss meist dann, wenn die Kat­ze noch jung ist und noch kei­ne bekann­ten Vor­er­kran­kun­gen oder ange­ra­te­nen Unter­su­chun­gen im Raum ste­hen, da sol­che The­men vom Schutz aus­ge­schlos­sen sein kön­nen. Bei­trä­ge star­ten ab 25,34 € im Monat und las­sen sich über Tarif­wahl und eine mög­li­che Selbst­be­tei­li­gung beein­flus­sen. Wer beson­de­ren Wert auf Plan­bar­keit nach einem Leis­tungs­fall legt, soll­te zusätz­lich prü­fen, ob ein Kün­di­gungs­ver­zicht nach dem Scha­den­fall in der Poli­ce ver­ein­bart ist und ab wann er greift.

Häu­fi­ge Fra­gen

Was bedeu­tet „Ver­zicht auf Kün­di­gung nach einem Ver­si­che­rungs­fall“?

Wenn die­ser Punkt in der Poli­ce ver­ein­bart ist, ver­zich­tet der Ver­si­che­rer nach Ablauf der beson­de­ren War­te­zeit auf die Kün­di­gung nach einem Ver­si­che­rungs­fall. Das kann für Hal­ter wich­tig sein, die Wert auf Sta­bi­li­tät nach grö­ße­ren Rech­nun­gen legen.

Eine Kün­di­gung zum regu­lä­ren Ver­trags­ab­lauf bleibt mög­lich. Für die­sen Fall ist vor­ge­se­hen, dass ein Ange­bot zum Abschluss einer OP-Ver­si­che­rung gemacht wird, ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung, wobei die bis­he­ri­ge Lauf­zeit als War­te­zeit ange­rech­net wird.

Ja, das kann mög­lich sein, wenn unmit­tel­bar vor­her ein Vor­ver­trag mit ver­gleich­ba­rem Deckungs­um­fang bestan­den hat und bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind. Dafür kann es nötig sein, dass Unter­la­gen zur Vor­ver­si­che­rung vor­ge­legt wer­den.

Das ist vor allem dann rele­vant, wenn Sie wech­seln und ver­mei­den möch­ten, dass Sie erneut eine vol­le War­te­zeit „von vorn“ haben.

Es gibt eine jähr­li­che Bei­trags­er­hö­hung von 3 % auf­grund des fort­schrei­ten­den Alters der Kat­ze, begin­nend ab dem fol­gen­den Ver­si­che­rungs­jahr. Zusätz­lich kön­nen Bei­trä­ge im Rah­men einer regel­mä­ßi­gen Über­prü­fung an die Scha­den- und Kos­ten­ent­wick­lung ange­passt wer­den.

Wenn Ihnen Plan­bar­keit wich­tig ist, lohnt es sich, die­se Mecha­nik vor dem Abschluss bewusst ein­zu­pla­nen und den Bei­trag nicht nur „heu­te“, son­dern auch mit­tel­fris­tig zu bewer­ten.

Der SOS-Schutz ist ein optio­na­ler Zusatz­bau­stein, der Unter­stüt­zung in beson­de­ren Situa­tio­nen bie­tet, zum Bei­spiel wenn kurz­fris­tig Hil­fe rund um Betreu­ung, Orga­ni­sa­ti­on oder bestimm­te Not­la­gen gebraucht wird.

Wenn Sie häu­fi­ger allein orga­ni­sie­ren müs­sen, wenig zeit­li­che Fle­xi­bi­li­tät haben oder sich „für den Ernst­fall“ Unter­stüt­zung wün­schen, kann die­ser Bau­stein sinn­voll sein. Wenn Sie so etwas sicher selbst abfan­gen kön­nen, ist er meist ver­zicht­bar.

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