Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung – Jetzt ver­glei­chen & Eigen­tum opti­mal absi­chern

Schüt­zen Sie Ihr Zuhau­se vor Feu­er, Sturm, Lei­tungs­was­ser und Natur­ge­fah­ren – mit indi­vi­du­ell pas­sen­den Tari­fen und neu­tra­ler Bera­tung.

Mädchen läuft über eine Wiese auf ein modernes Einfamilienhaus mit Terrasse und Garten zu

Ein Haus ist mehr als nur ein Gebäu­de – es ist Rück­zugs­ort, Ver­mö­gens­wert und Lebens­mit­tel­punkt zugleich. Doch was pas­siert, wenn ein Sturm das Dach abdeckt, ein Feu­er aus­bricht oder ein Rohr­bruch das Mau­er­werk durch­weicht? Die finan­zi­el­len Fol­gen kön­nen schnell exis­tenz­be­dro­hend wer­den.

Mit einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sichern Sie Ihr Eigen­tum gegen genau die­se Risi­ken ab. Sie über­nimmt Repa­ra­tur­kos­ten, kommt für den Wie­der­auf­bau auf und schützt damit den Wert Ihrer Immo­bi­lie. Ob Ein­fa­mi­li­en­haus, ver­mie­te­te Immo­bi­lie oder Mehr­fa­mi­li­en­haus – wir fin­den gemein­sam den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz.

Als Ver­si­che­rungs­mak­ler unter­stüt­zen wir Sie dabei, die Tari­fe zahl­rei­cher Anbie­ter zu ver­glei­chen und eine leis­tungs­star­ke Lösung zu wäh­len, die zu Ihrer Immo­bi­lie und Ihrem Bud­get passt. Dank unse­res Online-Rech­ners erhal­ten Sie schnell und unkom­pli­ziert einen Über­blick über Prei­se, Leis­tun­gen und Optio­nen – auf Wunsch inklu­si­ve Zusatz­schutz wie Ele­men­tar­schä­den, Glas­bruch oder Pho­to­vol­ta­ik.

Sichern Sie Ihr Eigen­tum ab, bevor es zu spät ist – trans­pa­rent, zuver­läs­sig und mit per­sön­li­cher Unter­stüt­zung.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Schutz bei Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel – die häu­figs­ten Ursa­chen für Gebäu­de­schä­den

  • Ele­men­tar­schä­den wie Über­schwem­mung, Stark­re­gen oder Schnee­druck indi­vi­du­ell absi­cher­bar

  • Bei­trags­hö­he rich­tet sich nach Lage, Bau­art­klas­se, Aus­stat­tung und gewünsch­tem Schutz­um­fang

  • Absi­che­rung von Wohn­ge­bäu­den, Gara­gen, Neben­ge­bäu­den und fest instal­lier­ten Wär­me­pum­pen mög­lich

  • Mit unse­rem Rech­ner ver­glei­chen Sie schnell und unkom­pli­ziert die bes­ten Tari­fe füh­ren­der Anbie­ter

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War­um eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sinn­voll ist

Unvor­her­seh­ba­re Schä­den kön­nen jeden tref­fen – und sie kos­ten schnell meh­re­re Zehn­tau­send Euro. Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt Ihr Zuhau­se zuver­läs­sig vor den häu­figs­ten Risi­ken.

Natur­ge­wal­ten neh­men zu

Gewitterfront mit Starkregen und dunklen Wolken über bewaldeter Landschaft und Stadtgebiet

Ob Orkan, Stark­re­gen oder Schnee­druck – Wet­ter­ex­tre­me ver­ur­sa­chen jähr­lich Schä­den in Mil­li­ar­den­hö­he. Mit dem pas­sen­den Schutz blei­ben Sie nicht auf den Kos­ten sit­zen.

Schä­den sind oft exis­tenz­be­dro­hend

Wohnhaus in Flammen bei nächtlichem Großbrand mit starker Rauch- und Hitzeentwicklung

Ein Rohr­bruch oder Brand kann nicht nur die Sub­stanz des Gebäu­des zer­stö­ren, son­dern auch erheb­li­che Repa­ra­tur­kos­ten ver­ur­sa­chen. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung fängt das ab.

Sicher­heits­netz für Eigen­tü­mer

Familie mit zwei Kindern steht lächelnd vor dem eigenen Wohnhaus mit hell verputzter Fassade

Wer eine Immo­bi­lie besitzt, trägt Ver­ant­wor­tung. Die rich­ti­ge Ver­si­che­rung schützt nicht nur das Haus, son­dern auch Ihre finan­zi­el­le Sicher­heit – dau­er­haft und zuver­läs­sig.

Umfas­sen­der Schutz bei klas­si­schen Gebäu­de­schä­den

Leis­tun­gen der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung greift bei typi­schen Gefah­ren, die einem Haus erheb­li­chen Scha­den zufü­gen kön­nen. Sie sichert nicht nur das Gebäu­de selbst, son­dern auch alle fest ver­bau­ten Bestand­tei­le – vom Dach bis zur Hei­zung. Im Fol­gen­den fin­den Sie eine Über­sicht der wich­tigs­ten ver­si­cher­ten Risi­ken.

Ver­si­chert sind in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung grund­sätz­lich alle fest ver­bun­de­nen Gebäu­de­be­stand­tei­le – dazu zäh­len Außen­wän­de, Dach, Fas­sa­de, Fens­ter, Türen, aber auch Sani­tär­in­stal­la­tio­nen, Hei­zungs­an­la­gen oder Ein­bau­kü­chen. Die Poli­ce über­nimmt im Scha­dens­fall die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren oder den voll­stän­di­gen Wie­der­auf­bau – je nach Umfang des Vor­falls.

Ver­si­chert ist außer­dem typi­scher­wei­se das Zube­hör auf dem Grund­stück, das der Nut­zung des Gebäu­des dient – zum Bei­spiel Car­ports, Ter­ras­sen, Gar­ten­zäu­ne oder Müll­bo­xen. Auch Fol­ge­kos­ten, wie Auf­räum- und Abbruch­ar­bei­ten, Miet­aus­fall bei ver­mie­te­ten Objek­ten oder Hotel­kos­ten bei Unbe­wohn­bar­keit, kön­nen mit­ver­si­chert sein.

Die genaue Leis­tungs­stär­ke hängt vom gewähl­ten Tarif ab. Die nach­fol­gen­den Punk­te zei­gen die typi­schen ver­si­cher­ten Risi­ken, die in der Regel im Grund­schutz ent­hal­ten sind:

  • Abge­deckt sind Schä­den durch Brand, Blitz­schlag, Explo­si­on oder Implo­si­on.

  • Auch Fol­ge­schä­den wie Rauch‑, Ruß- und Lösch­was­ser­schä­den sind ein­ge­schlos­sen.

  • Ach­tung: Eine fahr­läs­si­ge Ver­ur­sa­chung (z. B. ver­ges­se­ne Ker­ze) kann je nach Tarif zu Leis­tungs­kür­zun­gen füh­ren.

  • Bei Blitz­schlag wer­den direk­te Schä­den am Gebäu­de über­nom­men (z. B. Ein­schlag ins Dach).

  • Explo­sio­nen und Implo­sio­nen – z. B. durch Hei­zungs­an­la­gen – gel­ten eben­falls als ver­si­cher­te Gefah­ren.

  • Über­span­nungs­schä­den an elek­tri­schen Lei­tun­gen oder Gerä­ten sind teils nur in höher­wer­ti­gen Tari­fen ent­hal­ten.

  • Ver­si­che­rungs­schutz besteht für Schä­den durch Sturm ab Wind­stär­ke 8, zum Bei­spiel abge­deck­te Dächer, zer­stör­te Fens­ter oder ein­ge­drück­te Rol­lä­den.

  • Hagel wird unab­hän­gig von der Wind­stär­ke mit­ver­si­chert.

  • Schä­den an Neben­ge­bäu­den, Car­ports oder Solar­an­la­gen sind je nach Tarif ein­ge­schlos­sen oder optio­nal zu ergän­zen.

  • Ver­si­chert sind Schä­den durch bestim­mungs­wid­rig aus­tre­ten­des Lei­tungs­was­ser – etwa durch Rohr­bruch, Frost­schä­den oder Undich­tig­kei­ten in Heizungs‑, Kli­ma- oder Was­ser­rohr­sys­te­men.

  • Auch Näs­se­schä­den in Wän­den und Böden wer­den in der Regel über­nom­men.

  • Wich­tig: Schä­den durch auf­stei­gen­des Grund­was­ser sind nicht ver­si­chert (ein Anbie­ter ver­si­chert es).

  • Über­span­nungs­schä­den ent­ste­hen oft durch nahe­ge­le­ge­ne Blitz­ein­schlä­ge, die elek­tri­sche Lei­tun­gen oder Steu­er­an­la­gen zer­stö­ren.

  • Eini­ge Tari­fe decken Über­span­nung auto­ma­tisch ab, bei ande­ren muss der Schutz zusätz­lich ver­ein­bart wer­den.

  • Beson­ders rele­vant bei Gebäu­den mit Smart-Home-Tech­nik oder PV-Anla­gen.

  • Auf­räum- und Abbruch­kos­ten: Ent­sor­gung und Rück­bau beschä­dig­ter Gebäu­de­tei­le nach einem ver­si­cher­ten Scha­den­er­eig­nis.

  • Miet­aus­fall bei ver­mie­te­ten Objek­ten: Wenn ver­miet­ba­re Flä­chen vor­über­ge­hend unbe­wohn­bar sind, kön­nen ent­gan­ge­ne Miet­ein­nah­men ersetzt wer­den.

  • Hotel- oder Unter­brin­gungs­kos­ten: Für Eigen­nut­zer wer­den Kos­ten für alter­na­ti­ve Unter­brin­gung (z. B. Hotel­zim­mer) bis zu einem defi­nier­ten Betrag über­nom­men.

Die genaue Defi­ni­ti­on und Abgren­zung der Leis­tun­gen vari­iert je nach Ver­si­che­rer und Tarif. Beson­ders bei älte­ren Poli­cen oder Stan­dard­ta­ri­fen lohnt sich ein Ver­gleich, da vie­le neue Tari­fe umfas­sen­der absi­chern – z. B. auch Auf­wen­dun­gen für Dekon­ta­mi­na­ti­on, Schutz bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit oder Schutz für Außen­an­la­gen.

Was kos­tet eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung?

Kos­ten­fak­to­ren im Über­blick

Die Kos­ten einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung las­sen sich nicht pau­schal bezif­fern – sie hän­gen von vie­len Fak­to­ren ab. Ein genau­er Ver­gleich lohnt sich in jedem Fall.

Die Bei­trä­ge für eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wer­den indi­vi­du­ell kal­ku­liert – je nach Immo­bi­lie, Lage, Aus­stat­tung und gewähl­tem Ver­si­che­rungs­schutz. Ein ein­fa­cher Tarif für ein klei­ne­res Ein­fa­mi­li­en­haus kann bei rund 150 bis 300 Euro pro Jahr lie­gen. Für hoch­wer­ti­ge Gebäu­de, Objek­te in Risi­ko­zo­nen oder bei umfang­rei­chen Zusatz­leis­tun­gen kann die Prä­mie jedoch auch 800 Euro oder mehr pro Jahr betra­gen.

Die­se Fak­to­ren beein­flus­sen den Bei­trag maß­geb­lich:

  • Lage des Gebäu­des: Häu­ser in hoch­was­ser- oder sturm­ge­fähr­de­ten Regio­nen ver­ur­sa­chen höhe­re Prä­mi­en.

  • Gebäu­de­typ und Bau­art­klas­se: Mas­siv­bau­wei­se ist güns­ti­ger ver­si­cher­bar als Fach­werk oder Holz­bau.

  • Wohn­flä­che und Aus­stat­tung: Grö­ße­re Flä­chen und hoch­wer­ti­ge Aus­stat­tun­gen wie Fuß­bo­den­hei­zung oder Kamin erhö­hen den Wert – und damit den Bei­trag.

  • Selbst­be­tei­li­gung: Wer bereit ist, im Scha­dens­fall einen bestimm­ten Betrag selbst zu tra­gen, spart meist deut­lich bei der Prä­mie.

  • Wert 1914 & glei­ten­der Neu­wert: Die Berech­nungs­grund­la­ge stellt sicher, dass das Haus stets zum aktu­el­len Wie­der­her­stel­lungs­wert ver­si­chert ist – beein­flusst aber auch die Bei­trags­hö­he.

  • Tarif­aus­wahl & Leis­tungs­um­fang: Basis‑, Kom­fort- oder Pre­mi­um­schutz – je mehr Leis­tun­gen ein­ge­schlos­sen sind, des­to höher der Bei­trag.

Bei­spiel­rech­nung:
Ein Haus mit 140 m² Wohn­flä­che in einer Regi­on ohne beson­de­re Natur­ge­fah­ren (Bau­art­klas­se 1) ver­ur­sacht durch­schnitt­lich 250 – 400 Euro Jah­res­bei­trag. Mit erwei­ter­tem Schutz inkl. Ele­men­tar­ver­si­che­rung und Hotel­kos­ten­ab­si­che­rung kann sich die­ser Betrag auf 450 – 600 Euro erhö­hen.

Indi­vi­du­el­le Lösun­gen für Eigen­tü­mer und Haus­ver­wal­ter

Für jede Wohn­si­tua­ti­on die pas­sen­de Absi­che­rung

Ob Sie ein Ein­fa­mi­li­en­haus selbst nut­zen, meh­re­re Woh­nun­gen ver­mie­ten oder eine Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft ver­tre­ten – die Anfor­de­run­gen an den Ver­si­che­rungs­schutz unter­schei­den sich. Mit geziel­tem Wis­sen und dem rich­ti­gen Tarif­kon­zept lässt sich das Risi­ko effi­zi­ent absi­chern.

Zwei Frauen unterhalten sich vor einer modernen Wohnanlage mit mehreren Eigentumswohnungen

Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten

Die Absi­che­rung von Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern oder WEGs erfor­dert spe­zi­el­le Tari­fe, da es nicht nur um ein Ein­fa­mi­li­en­haus, son­dern oft um gan­ze Wohn­an­la­gen geht. Wich­tig ist hier u. a. die Klä­rung der Zustän­dig­kei­ten im Scha­dens­fall.

Nachdenklicher Hausverwalter am Schreibtisch vor dem Laptop mit Unterlagen und Kaffeetasse

Haus­ver­wal­tun­gen

Haus­ver­wal­ter benö­ti­gen pro­fes­sio­nel­le Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen, die wirt­schaft­lich kal­ku­liert sind und zugleich zuver­läs­sig im Scha­den­fall grei­fen. Eine trans­pa­ren­te Scha­dens­ab­wick­lung ist dabei uner­läss­lich.

Rat­ge­ber Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Der Rat­ge­ber bie­tet umfas­sen­de Hin­ter­grund­in­fos, Pra­xis­bei­spie­le und recht­li­che Hin­wei­se für alle Eigen­tü­mer – kom­pakt, ver­ständ­lich und lau­fend aktua­li­siert.

Tari­fe ver­glei­chen und bares Geld spa­ren

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung im Ver­gleich

Nicht jede Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist gleich – Unter­schie­de gibt es bei Leis­tung, Bei­trag und Leis­tungs­ab­wick­lung. Wer pau­schal abschließt, zahlt oft zu viel oder ist im Ernst­fall nicht opti­mal geschützt. Genau des­halb lohnt sich ein genau­er Blick auf die Tarif­de­tails.

Mit unse­rem Ver­gleichs­rech­ner ana­ly­sie­ren Sie in weni­gen Schrit­ten die bes­ten Ange­bo­te am Markt – ange­passt auf Ihre Immo­bi­lie, Ihre Lage und Ihre Absi­che­rungs­wün­sche. So stel­len Sie sicher, dass Sie im Ernst­fall weder unter- noch über­ver­si­chert sind.

Jetzt Gebäu­de­ver­si­che­rung berech­nen

Mehr Sicher­heit für Ihr Eigen­tum

Wich­ti­ge Zusatz­bau­stei­ne zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung lässt sich durch ver­schie­de­ne Zusatz­bau­stei­ne erwei­tern – je nach Gebäu­de­la­ge, Aus­stat­tung oder Nut­zung kann das sinn­voll oder sogar not­wen­dig sein. Mit den fol­gen­den Optio­nen sichern Sie sich gezielt gegen häu­fi­ge, teu­re oder exis­ten­zi­el­le Risi­ken ab.

Straße und Häuser stehen nach starkem Hochwasser unter Wasser in einer überfluteten Ortschaft

Ele­men­tar­ver­si­che­rung

Vater und Sohn blicken gemeinsam durch eine große Fensterscheibe ins Freie

Glas­bruch­ver­si­che­rung

Reihen moderner Wohnhäuser bei Nacht mit beleuchteten Fenstern in ruhiger Siedlung

Unbe­nann­te Gefah­ren

Paar steht vor dem Hauseingang eines Stadthauses und blickt sich lächelnd an

Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht

Drohnenaufnahme eines Industriegebäudes mit großflächiger Photovoltaikanlage auf dem Dach – Symbolbild für Photovoltaik-Versicherung

Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung

Wenn’s pas­siert – die­se Fäl­le kom­men häu­fi­ger vor, als gedacht

Typi­sche Scha­dens­fäl­le aus der Pra­xis

Ein klei­ner Defekt, ein hef­ti­ger Sturm oder ein unbe­merk­ter Rohr­bruch – Gebäu­de­schä­den ent­ste­hen oft plötz­lich und unvor­her­ge­se­hen. Damit Sie sich ein rea­lis­ti­sches Bild machen kön­nen, zei­gen wir drei kon­kre­te Scha­dens­sze­na­ri­en, die in Deutsch­land immer wie­der vor­kom­men.

Rohr­bruch im Alt­bau

Freigelegte Wand mit beschädigten Wasserrohren nach einem Rohrbruch in einem Badezimmer

In einem älte­ren Ein­fa­mi­li­en­haus platz­te eine unent­deck­te Hei­zungs­lei­tung im Kel­ler. Das Was­ser drang über meh­re­re Stun­den unbe­merkt in den Boden ein. Est­rich, Däm­mung und Wand­putz muss­ten voll­stän­dig erneu­ert wer­den. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über­nahm den Groß­teil der Sanie­rungs­kos­ten.

Sturm­scha­den nach Orkan

Stark beschädigtes Ziegeldach nach einem Sturm mit freiliegender Dachkonstruktion

Ein Orkan mit Wind­stär­ken über 100 km/h deck­te gro­ße Tei­le des Zie­gel­dachs eines Zwei­fa­mi­li­en­hau­ses ab. Durch ein­drin­gen­den Regen wur­den Decken und Böden in Mit­lei­den­schaft gezo­gen. Die Ver­si­che­rung griff – inklu­si­ve Kos­ten für Not­ab­dich­tung und Trock­nung.

Brand durch Elek­tro­feh­ler

Verbrannte Küche nach Schmorbrand mit Rußschäden an Wänden, Möbeln und Elektrogeräten

Ein tech­ni­scher Defekt an einem alten Küchen­ge­rät lös­te nachts einen Schmor­brand aus. Die Feu­er­wehr konn­te Schlim­me­res ver­hin­dern, den­noch ent­stan­den Rauch- und Ruß­schä­den in meh­re­ren Räu­men. Auch hier über­nahm die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung die Sanie­rungs­ar­bei­ten.

Was über­nimmt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung – und was nicht?

Klar­heit im Scha­dens­fall

Nie­mand liest ger­ne das Klein­ge­druck­te – wir haben es für Sie getan. Damit Sie wis­sen, wor­auf Sie sich ver­las­sen kön­nen, zei­gen wir Ihnen trans­pa­rent, wel­che Schä­den typi­scher­wei­se abge­si­chert sind und wo die Gren­zen lie­gen.

Ihre Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zahlt, bei …

Ihre Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zahlt nicht, bei …

Unter­schied zwi­schen Wohn­ge­bäu­de- und Haus­rat­ver­si­che­rung

Bei­de Ver­si­che­run­gen sind wich­tig – aber sie decken unter­schied­li­che Din­ge ab. Damit Sie im Scha­den­fall genau wis­sen, wel­cher Schutz greift, erklä­ren wir die Unter­schie­de ver­ständ­lich und pra­xis­nah.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt das Haus als fes­tes Bau­werk inklu­si­ve aller dau­er­haft ein­ge­bau­ten Tei­le. Dazu gehö­ren Dach, Wän­de, Böden, Fens­ter, Türen, Hei­zungs­an­la­gen, fest ver­leg­te Lei­tun­gen sowie Gara­gen, Car­ports oder Neben­ge­bäu­de. Sie greift bei­spiels­wei­se bei Sturm‑, Lei­tungs­was­ser- oder Feu­er­schä­den am Gebäu­de selbst.

Die Haus­rat­ver­si­che­rung hin­ge­gen schützt das beweg­li­che Eigen­tum im Inne­ren des Hau­ses – also alles, was man theo­re­tisch bei einem Umzug mit­neh­men könn­te. Dazu zäh­len Möbel, Elek­tro­ge­rä­te, Klei­dung, Tep­pi­che, Küchen­in­ven­tar oder Fahr­rä­der. Die Haus­rat­ver­si­che­rung greift etwa bei Ein­bruch, Van­da­lis­mus, Lei­tungs­was­ser­schä­den oder Brand­schä­den am Inven­tar.

Mehr Wis­sen, gezielt ver­tieft

Die­se The­men rund um die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung könn­ten Sie auch inter­es­sie­ren

Sie möch­ten noch tie­fer ins The­ma ein­stei­gen oder ste­hen vor einer kon­kre­ten Ent­schei­dung? Hier fin­den Sie hilf­rei­che Infor­ma­tio­nen für beson­de­re Gebäu­de­ar­ten, steu­er­li­che Fra­gen und häu­fi­ge Sze­na­ri­en wie einen Eigen­tü­mer­wech­sel.

Modernes Einfamilienhaus mit Satteldach auf leichtem Hanggrundstück am Waldrand

Ein­fa­mi­li­en­haus

Ein Ein­fa­mi­li­en­haus ist für vie­le mehr als nur ein Zuhau­se – es ist Lebens­mit­tel­punkt und Wert­an­la­ge. Wor­auf es bei der Absi­che­rung ankommt, wel­che Leis­tun­gen sinn­voll sind und was Eigen­tü­mer wirk­lich wis­sen soll­ten, erfah­ren Sie hier.

Junges Paar übernimmt Schlüssel für neues Haus beim Eigentümerwechsel

Eigen­tü­mer­wech­sel

Beim Ver­kauf oder Erwerb eines Hau­ses geht die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auto­ma­tisch auf die neu­en Eigen­tü­mer über. Doch was bedeu­tet das kon­kret für Käu­fer und Ver­käu­fer? Hier klä­ren wir, was zu beach­ten ist.

Ant­wor­ten auf häu­fi­ge Fra­gen – kom­pakt und ver­ständ­lich

Was Sie schon immer über Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist ein kom­ple­xes The­ma mit vie­len Facet­ten. Hier fin­den Sie Ant­wor­ten auf die häu­figs­ten Fra­gen, die uns gestellt wer­den.

Die Stan­dard­de­ckung umfasst in der Regel Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel. Wei­te­re Gefah­ren kön­nen je nach Tarif vari­ie­ren.

Ele­men­tar­schä­den sind Schä­den durch Natur­er­eig­nis­se wie Über­schwem­mun­gen, Erd­rut­sche oder Stark­re­gen. Eine zusätz­li­che Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung kann Schutz bie­ten.

Die Ver­si­che­rungs­sum­me basiert oft auf dem soge­nann­ten “Wert 1914”, der den Neu­bau­wert des Gebäu­des im Jahr 1914 in Gold­mark angibt. Die­ser Wert wird mit dem aktu­el­len Bau­preis­in­dex mul­ti­pli­ziert, um den heu­ti­gen Neu­bau­wert zu berech­nen.

Der “Wert 1914″ ist eine fik­ti­ve Rechen­grö­ße, die als Grund­la­ge zur Ermitt­lung des Gebäu­den­eu­bau­werts dient. Er ermög­licht eine ein­heit­li­che Berech­nung der Ver­si­che­rungs­sum­me.

Fak­to­ren wie Bau­art, Lage des Gebäu­des, Aus­stat­tung, Nut­zungs­art und der gewähl­te Ver­si­che­rungs­schutz beein­flus­sen die Prä­mi­en­hö­he.

Der glei­ten­de Neu­wert­fak­tor sorgt dafür, dass die Ver­si­che­rungs­sum­me auto­ma­tisch an stei­gen­de Bau­kos­ten ange­passt wird, um eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den.

Fest instal­lier­te Wall­bo­xen gel­ten als Gebäu­de­be­stand­teil und sind in der Regel durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt. Es ist jedoch rat­sam, dies mit dem Ver­si­che­rer zu klä­ren.

Zur Wohn­flä­che zäh­len alle Räu­me, die zu Wohn­zwe­cken genutzt wer­den. Nicht ange­rech­net wer­den bei­spiels­wei­se unbe­heiz­te Kel­ler­räu­me oder Dach­bö­den.

An- und Umbau­ten soll­ten dem Ver­si­che­rer gemel­det wer­den, da sie den Ver­si­che­rungs­wert beein­flus­sen kön­nen. Unter­las­se­ne Mel­dun­gen kön­nen im Scha­dens­fall zu Pro­ble­men füh­ren.

Im Scha­dens­fall soll­te der Scha­den umge­hend der Ver­si­che­rung gemel­det und Maß­nah­men zur Scha­den­min­de­rung ergrif­fen wer­den. Doku­men­tie­ren Sie den Scha­den aus­führ­lich.

Ein Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht stellt sicher, dass im Scha­dens­fall kei­ne Kür­zung der Leis­tung erfolgt, selbst wenn die Ver­si­che­rungs­sum­me unter dem tat­säch­li­chen Wert liegt.

Eine Kün­di­gung ist in der Regel zum Ende der Ver­trags­lauf­zeit mit einer Frist von drei Mona­ten mög­lich. Bei Bei­trags­er­hö­hun­gen oder Scha­dens­fäl­len kann ein Son­der­kün­di­gungs­recht bestehen.

Eine Selbst­be­tei­li­gung kann die Prä­mi­en­hö­he redu­zie­ren, bedeu­tet jedoch, dass Sie im Scha­dens­fall einen Teil der Kos­ten selbst tra­gen.

Bei einem Eigen­tü­mer­wech­sel geht die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auto­ma­tisch auf den neu­en Eigen­tü­mer über. Die­ser kann den Ver­trag inner­halb eines Monats kün­di­gen.

Ja, auch ein Neu­bau kann über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­si­chert wer­den. Bereits wäh­rend der Bau­pha­se ist in vie­len Tari­fen eine bei­trags­freie Roh­bau-Feu­er­ver­si­che­rung ent­hal­ten. Die­se deckt Schä­den durch Brand, Blitz­schlag und Explo­si­on ab.

Sobald das Gebäu­de bezugs­fer­tig ist, wan­delt sich der Ver­si­che­rungs­schutz auto­ma­tisch in eine voll­um­fäng­li­che Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung um – inklu­si­ve Absi­che­rung gegen Lei­tungs­was­ser, Sturm, Hagel und optio­nal Ele­men­tar­schä­den. Wich­tig ist: Der Antrag soll­te früh­zei­tig gestellt und der Bau­fort­schritt kor­rekt gemel­det wer­den, damit der Schutz durch­ge­hend gewähr­leis­tet ist.

Rund­um abge­si­chert – über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung hin­aus

Wei­te­re wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen für Immo­bil­i­ne­be­sit­zer

Als Eigen­tü­mer tra­gen Sie nicht nur Ver­ant­wor­tung für Ihr Haus, son­dern auch für recht­li­che, tech­ni­sche und haf­tungs­be­zo­ge­ne Risi­ken. Neben der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung gibt es daher wei­te­re Poli­cen, die je nach Nut­zung und Aus­stat­tung Ihrer Immo­bi­lie sinn­voll oder sogar not­wen­dig sein kön­nen. Wir zei­gen Ihnen drei häu­fig über­se­he­ne, aber wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen für Haus­be­sit­zer.

Zwei Personen geben sich die Hand neben Justiz-Symbolen – Rechtsschutzvereinbarung und juristische Absicherung im Fokus

Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Ob Streit mit einem Hand­wer­ker, Ärger mit Nach­barn oder Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Mie­tern – recht­li­che Kon­flik­te rund um Immo­bi­li­en sind kei­ne Sel­ten­heit. Eine Woh­nungs- oder Immo­bi­li­en­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt Anwalts- und Gerichts­kos­ten und stärkt Ihre Posi­ti­on als Eigen­tü­mer.

Techniker prüft Leitungen und Ventile an einem Öltank in einem Heizungsraum

Öltank­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Wird Heiz­öl frei­ge­setzt, kann das Umwelt- und Gebäu­de­schä­den ver­ur­sa­chen – die Ver­ant­wor­tung liegt immer beim Eigen­tü­mer. Die Öltank­haft­pflicht sichert die­ses Risi­ko ab und ist in vie­len Fäl­len gesetz­lich vor­ge­schrie­ben.

Älterer Mann räumt bei starkem Schneefall den Gehweg vor seinem Einfamilienhaus frei

Pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Auch für selbst genutz­te Immo­bi­li­en gilt: Kommt z. B. ein Pas­sant auf dem ver­eis­ten Geh­weg zu Scha­den, haf­ten Sie als Eigen­tü­mer. Die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt die­se Risi­ken ab – ein unver­zicht­ba­rer Basis­schutz für jeden Haus­be­sit­zer.

Zusam­men­fas­sung

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist für Immo­bi­li­en­be­sit­zer unver­zicht­bar. Sie schützt das Gebäu­de und sei­ne fest ver­bau­ten Bestand­tei­le – vom Dach bis zum Heiz­kes­sel – gegen eine Viel­zahl exis­tenz­be­dro­hen­der Gefah­ren wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm oder Hagel. Wer zusätz­lich gegen Natur­ge­fah­ren wie Über­schwem­mung, Stark­re­gen oder Erd­rutsch abge­si­chert sein möch­te, kann die Ver­si­che­rung um Ele­men­tar­schutz erwei­tern.

Die Kos­ten hän­gen von Fak­to­ren wie Bau­art, Lage, Wohn­flä­che, Aus­stat­tung und gewähl­ten Zusatz­bau­stei­nen ab. Ein regel­mä­ßi­ger Ver­gleich lohnt sich, da sich Leis­tun­gen und Prä­mi­en der Anbie­ter teils erheb­lich unter­schei­den.

Wich­tig ist auch, den Ver­si­che­rungs­schutz regel­mä­ßig zu über­prü­fen – zum Bei­spiel nach Moder­ni­sie­run­gen, dem Ein­bau einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge oder einer geän­der­ten Nut­zung. Nur so lässt sich Unter­ver­si­che­rung ver­mei­den. Auch ergän­zen­de Ver­si­che­run­gen wie Hausrat‑, Rechts­schutz- oder Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung kön­nen je nach Situa­ti­on sinn­voll sein.

Unser Fazit: Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung gehört zu den wich­tigs­ten Absi­che­run­gen für Haus­be­sit­zer – sie schützt Ihr Eigen­tum und Ihre finan­zi­el­le Exis­tenz im Ernst­fall. Wer rich­tig ver­gleicht, spart nicht nur Bei­trä­ge, son­dern sichert sich im Scha­den­fall ver­läss­li­che Hil­fe.

häu­fi­ge Fra­gen

Nein, es besteht in Deutsch­land kei­ne gesetz­li­che Pflicht zum Abschluss einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Aller­dings ver­lan­gen nahe­zu alle Ban­ken im Rah­men einer Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung eine ent­spre­chen­de Absi­che­rung als Vor­aus­set­zung für die Kre­dit­ver­ga­be – somit ist sie in der Pra­xis fast immer not­wen­dig.

Die Dau­er der Scha­dens­re­gu­lie­rung hängt vom Umfang des Scha­dens und der Reak­ti­ons­ge­schwin­dig­keit aller Betei­lig­ten ab. Klei­ne­re Schä­den wer­den häu­fig inner­halb weni­ger Tage bear­bei­tet, grö­ße­re Fäl­le mit Gut­ach­ter­ein­satz dau­ern teils meh­re­re Wochen. Eine voll­stän­di­ge Doku­men­ta­ti­on beschleu­nigt die Abwick­lung erheb­lich.

Bleibt die Zah­lung der Prä­mie aus, kann der Ver­si­che­rer nach einer Mah­nung den Ver­si­che­rungs­schutz aus­set­zen oder den Ver­trag kün­di­gen. Im schlimms­ten Fall ent­fällt der Ver­si­che­rungs­schutz im Scha­dens­fall – ins­be­son­de­re bei Rück­stän­den nach der Erst­prä­mie. Eine recht­zei­ti­ge Zah­lung ist daher zwin­gend erfor­der­lich.

Gara­gen, Car­ports und Neben­ge­bäu­de auf dem glei­chen Grund­stück sind in vie­len Tari­fen mit­ver­si­chert – aller­dings nicht immer auto­ma­tisch. Ent­schei­dend ist, dass sie in der Ver­si­che­rungs­po­li­ce auf­ge­führt sind. Bei Unsi­cher­heit soll­te dies mit dem Ver­si­che­rer oder Mak­ler abge­klärt wer­den.