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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – Schutz bei Haftungsrisiken rund ums Eigentum
Ob vermietetes Haus oder unbebautes Grundstück: Eigentümer haften – wir zeigen, wie Sie sich absichern können

Als Eigentümer eines Hauses oder Grundstücks haften Sie für Schäden, die Dritten durch Ihre Immobilie entstehen. Ob Mietshaus, unbebautes Grundstück oder Ferienhaus – schon kleine Versäumnisse bei der Verkehrssicherung können teuer werden. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie zuverlässig vor finanziellen Folgen und rechtlichen Risiken.
Das Wichtigste im Überblick
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Warum Eigentümer diese Versicherung brauchen
Wer eine Immobilie besitzt, trägt Verantwortung – auch rechtlich. Schon ein loser Stein auf dem Gehweg oder eine vereiste Außentreppe kann schwerwiegende Folgen haben. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie vor hohen Schadenersatzforderungen und rechtlichen Konsequenzen.
Als Eigentümer haften Sie für Schäden, die durch Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie entstehen – auch ohne eigenes Verschulden. Versichert sind unter anderem Personen- und Sachschäden, die Dritte auf Ihrem Grundstück erleiden. Auch Umweltschäden, etwa durch undichte Heizöltanks, sind in vielen Tarifen abgesichert.
Typische Leistungen:
Personenschäden (z. B. Sturz auf vereister Außentreppe)
Sachschäden (z. B. herabfallender Dachziegel beschädigt Auto)
Umweltschäden (z. B. Leckage in der Ölheizung)
Abwehr unberechtigter Forderungen durch passiven Rechtsschutz
Nicht alle Schäden sind automatisch gedeckt – und das birgt Risiko. Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder bauliche Veränderungen ohne Meldung an den Versicherer führen häufig zum Leistungsausschluss. Auch reine Vermögensschäden ohne Bezug zu einem Sach- oder Personenschaden sind nicht eingeschlossen.
Nicht versichert sind:
Vorsätzliche Pflichtverletzungen
Schäden durch nicht gemeldete Umbauten
Reine Vermögensschäden
Schäden am eigenen Gebäude (diese fallen unter Wohngebäudeversicherung)
Leistungen im Überblick
Was leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Als Eigentümer müssen Sie für Schäden haften, auch wenn Sie sie nicht selbst verschuldet haben. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt in solchen Fällen die finanzielle Verantwortung. Sie schützt Sie vor Forderungen Dritter – und vor den eigenen Anwalts- oder Gerichtskosten im Schadenfall.
Personen- und Sachschäden
Die Versicherung kommt für Schäden auf, die Dritten auf Ihrem Grundstück zustoßen. Typische Fälle sind verletzte Fußgänger durch vereiste Wege, herunterfallende Dachziegel oder Stolperstellen auf schlecht beleuchteten Treppen. Auch Schäden an fremdem Eigentum, etwa geparkten Autos oder Nachbargrundstücken, sind abgesichert.
Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten
Eigentümer haben die Pflicht, für Sicherheit auf dem Grundstück zu sorgen – auch auf unbebauten Flächen. Die Versicherung springt ein, wenn diese Pflicht verletzt wurde, z. B. durch fehlende Streupflicht im Winter, lose Gehwegplatten oder unsichere Baustellenabsicherungen.
Umweltschäden
Moderne Tarife enthalten Schutz bei Umweltschäden – etwa durch austretendes Heizöl, defekte Dämmstoffe oder Rohrbrüche, die Schadstoffe freisetzen. Auch Schäden an Boden, Luft oder Wasser, die von der Immobilie ausgehen, sind im Rahmen der gesetzlichen Haftung versichert.
Passive Rechtsschutzfunktion
Wenn unberechtigte Forderungen gegen Sie geltend gemacht werden, übernimmt die Versicherung die Abwehr. Das heißt: Prüfung des Sachverhalts, Stellungnahme, Kostenübernahme für Gutachten, Anwälte und gerichtliche Auseinandersetzungen.
Mitversicherung Dritter
Mitversichert sind in vielen Tarifen auch:
Hausverwalter und Eigentümergemeinschaften
Beauftragte Dienstleister (z. B. Gärtner, Hausmeister)
Ehepartner als Miteigentümer
Deckungssummen und Extras
Leistungsstarke Tarife bieten Deckungssummen von 10 bis 50 Millionen Euro – je nach Objektart. Viele Versicherer integrieren Sonderleistungen wie Allmählichkeitsschäden, erweiterte Umweltschäden oder Schäden durch Bauarbeiten bis zu einer bestimmten Bausumme.
Kosten & Tarifvergleich
Was kostet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Die Jahresbeiträge für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht beginnen bei etwa 20 Euro – bei einfachen Risiken wie unbebauten Grundstücken. Sobald mehrere Wohneinheiten vermietet werden, ein Altbau besteht oder Zusatzrisiken wie Photovoltaikanlagen hinzukommen, kann der Beitrag deutlich steigen. Entscheidend ist immer der Versicherungsbedarf – und der hängt von Ihrer Immobilie ab.
Zu den wichtigsten Einflussfaktoren auf den Beitrag gehören die Art der Immobilie, deren Nutzung und die gewünschte Versicherungssumme. Ein Einfamilienhaus verursacht andere Risiken als ein Mehrfamilienhaus oder ein leerstehendes Gebäude. Auch Ferienhäuser oder vermietete Wohnungen haben besondere Anforderungen. Die Versicherungssumme bewegt sich je nach Anbieter und Risiko meist zwischen 5 und 50 Millionen Euro. Je höher die Summe, desto umfassender der Schutz – aber auch der Beitrag.
Zusätzliche Risiken wie Bauprojekte, Hanglagen oder vorhandene Umweltanlagen können ebenfalls beitragsrelevant sein. Auch dann, wenn Dritte wie Hausverwalter oder Gärtner regelmäßig auf dem Grundstück tätig sind, sollten diese mitversichert sein.
Viele Versicherer bieten heute Kombitarife an, die zusammen mit einer Wohngebäude- oder Rechtsschutzversicherung vergünstigt abschließbar sind. Für Eigentümergemeinschaften gibt es spezialisierte Angebote mit erweitertem Leistungsumfang.
Vergleich bringt Klarheit:
Mit unserem Vergleichsrechner erhalten Sie auf einen Blick:
Ihre individuelle Beitragshöhe pro Jahr
Alle enthaltenen Leistungen und Deckungssummen
Eventuelle Einschlüsse wie Umweltschäden, Bauherrenrisiken oder Mitversicherungen
Ergänzen Sie Ihren Schutz gezielt
Weitere sinnvolle Versicherungen für Eigentümer
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bildet die Basis – doch je nach Immobilie und Nutzung empfehlen sich zusätzliche Absicherungen. Insbesondere Wohngebäude‑, Privat-Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen sorgen für umfassenden Schutz vor finanziellen Risiken.
Wohngebäudeversicherung
Schutz für Ihre Immobilie bei Schäden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser
Ob vermietetes Mehrfamilienhaus oder selbst genutztes Einfamilienhaus – die Wohngebäudeversicherung sichert das Bauwerk gegen zahlreiche Gefahren ab. Besonders wichtig bei älteren Gebäuden oder regional erhöhtem Unwetterrisiko.
Privathaftpflicht
Sinnvoll für selbstgenutzte Immobilien oder als Ergänzung für Familien
Wenn Sie ausschließlich in der Immobilie selbst wohnen, genügt die private Haftpflichtversicherung. Auch bei kleineren Schäden im Alltag oder bei Ansprüchen Dritter im privaten Umfeld schützt sie vor hohen Kosten.
Rechtsschutzversicherung
Absicherung bei Streitigkeiten rund um Ihre Immobilie
Gerade bei Vermietung oder Auseinandersetzungen mit Nachbarn, Mietern oder Behörden ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Sie übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten und hilft, Ihre Interessen durchzusetzen.
Für wen ist diese Versicherung wirklich relevant?
Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist keine Pflichtversicherung – in vielen Fällen aber unverzichtbar. Denn wer Eigentum besitzt und nicht selbst darin wohnt, trägt Verantwortung gegenüber Dritten. Der Bedarf ergibt sich oft aus der Nutzung der Immobilie – und genau hier passieren häufig Fehlentscheidungen.
Versichert sein sollten alle Eigentümer, die ihr Grundstück oder Gebäude nicht ausschließlich selbst nutzen – also insbesondere Vermieter, Eigentümergemeinschaften, Verpächter oder Erbengemeinschaften. Auch für unbebaute Grundstücke besteht ein erhebliches Risiko: Wer das Grundstück besitzt, ist haftbar für Schäden, die dort passieren – etwa durch Stolperfallen, ungesicherte Böschungen oder umgestürzte Bäume.
Auch bei leerstehenden Objekten oder Ferienhäusern im Ausland ist der Versicherungsschutz entscheidend. Denn wenn niemand regelmäßig vor Ort ist, können Risiken wie Glätte, lose Dachziegel oder Eindringlinge unentdeckt bleiben – und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
Typische Fälle, bei denen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht notwendig ist
Vermietete Wohnungen oder Häuser (auch Einliegerwohnung)
Unbebaute Grundstücke – egal ob innerorts oder ländlich
Ferienhäuser und ‑wohnungen – besonders bei seltener Nutzung
Leerstehende Immobilien – z. B. bei Eigentümerwechsel oder Sanierung
Mehrfamilienhäuser mit Eigentümergemeinschaft
Gebäude im Besitz von Erbengemeinschaften oder Verwaltungen
Nicht benötigt wird die Versicherung, wenn Sie ein Einfamilienhaus besitzen, das Sie ausschließlich selbst nutzen. In diesem Fall ist der Schutz bereits in der privaten Haftpflicht enthalten.
Wichtige Fragen rund um Ihre Verantwortung als Eigentümer
Was Sie schon immer über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wissen wollten
Warum reicht die private Haftpflicht bei Eigentümern nicht aus?
Die private Haftpflicht deckt ausschließlich selbstgenutzte Einfamilienhäuser ab. Sobald Sie vermieten, nicht dauerhaft selbst vor Ort sind oder mehrere Wohneinheiten besitzen, brauchen Sie eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – selbst bei Ferienhäusern oder Leerstand.
Wann haftet man als Eigentümer auch ohne eigenes Verschulden?
Bereits die Verletzung von sogenannten Verkehrssicherungspflichten reicht aus – z. B. wenn ein Gehweg nicht geräumt oder eine Außentreppe nicht gesichert wurde. Als Eigentümer tragen Sie die Verantwortung, auch wenn Sie Aufgaben an Dienstleister abgegeben haben.
Bin ich auch haftbar, wenn mein Mieter einen Schaden verursacht?
Ja – sofern der Schaden durch einen Mangel an der Immobilie möglich war. Die Versicherung prüft im Einzelfall, ob der Eigentümer seiner Instandhaltungspflicht nachgekommen ist. Nur wenn diese erfüllt ist, haftet der Mieter selbst.
Was gilt für Erbengemeinschaften oder unklare Eigentumsverhältnisse?
Alle Eigentümer haften gesamtschuldnerisch – unabhängig von Eigentumsanteilen. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kann auf die Erbengemeinschaft abgeschlossen werden, schützt dann aber nur, wenn die Immobilie eindeutig als versichert gemeldet wurde.
Gilt die Versicherung auch für vermietete Garagen oder Stellplätze?
Ja, wenn diese zum Grundstück gehören. Schäden durch Glatteis oder bauliche Mängel (z. B. herabfallende Putzteile) sind abgedeckt – auch dann, wenn nur ein Stellplatz auf einem ansonsten unbebauten Grundstück vermietet wird.
Gibt es besondere Vorschriften bei denkmalgeschützten Gebäuden?
Bei denkmalgeschützten Immobilien gelten oft erhöhte Anforderungen an Instandhaltung und Absicherung. Die Versicherung deckt auch hier Schäden ab, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder bewusste Pflichtverletzung vorliegt. Eine spezielle Risikoprüfung ist meist nötig.
Was passiert, wenn ich Umbauten vornehme?
Kleinere Bauarbeiten sind in vielen Tarifen automatisch mitversichert – häufig bis zu einer Bausumme von 50.000 bis 100.000 Euro. Größere Umbauten müssen gemeldet werden, da sie neue Gefahrenquellen schaffen. Andernfalls kann die Leistung verweigert werden.
Ist ein Leerstand ein versicherungsrelevanter Risikofaktor?
Ja – leerstehende Gebäude unterliegen besonderen Risiken (z. B. Vandalismus, unentdeckte Schäden, fehlende Streupflicht). Der Leerstand muss dem Versicherer gemeldet werden, sonst kann der Schutz erlöschen.
Was ist bei Photovoltaikanlagen auf dem Dach zu beachten?
Diese können zusätzliche Risiken darstellen – z. B. durch Dacharbeiten, Brandgefahr oder unsachgemäße Installation. Viele Versicherer verlangen die Nennung solcher Anlagen. Eine separate Photovoltaikversicherung kann ergänzend sinnvoll sein.
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Zusammenfassung
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Eigentümer zuverlässig vor Schadenersatzforderungen, die durch ihr Grundstück oder ihre Immobilie entstehen können. Ob vermietet, leerstehend oder unbebaut – sobald Dritte betroffen sind, haften Sie. Eine passende Versicherung nimmt Ihnen dieses Risiko ab. Wichtig ist, dass der Tarif zu Ihrer konkreten Nutzung passt und mögliche Zusatzrisiken berücksichtigt. Mit dem richtigen Schutz sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite – und finanziell entspannt.
häufige Fragen
Ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, sie ist keine Pflichtversicherung. Sie wird aber dringend empfohlen, da Eigentümer gesetzlich für Schäden haften, die durch ihre Immobilie oder ihr Grundstück entstehen – auch ohne eigenes Verschulden.
Kann ich die Kosten auf meine Mieter umlegen?
Ja, das ist über die Betriebskostenabrechnung möglich – sofern die Versicherung im Mietvertrag oder der Abrechnung transparent aufgeführt ist.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Empfohlen werden mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden. Für größere Objekte oder besondere Risiken sind höhere Deckungssummen sinnvoll.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
In der Regel ab dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt – häufig sofort nach Abschluss oder rückwirkend zum Monatsanfang. Wichtig: Vorschäden vor Versicherungsbeginn sind nicht gedeckt.