Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung – Schutz vor Schä­den durch Ihr Pferd

Was pas­siert, wenn Ihr Pferd einen Scha­den ver­ur­sacht? Wir zei­gen, wie eine gute Pfer­de­haft­pflicht schützt – inkl. Anbie­ter- und Leis­tungs­ver­gleich

Frau steht an einem Pferdegehege und legt Stirn an den Kopf eines braunen Pferdes – Symbolbild für Nähe, Verantwortung und Haftung.

Ein eige­nes Pferd bringt Freu­de – und Ver­ant­wor­tung. Denn als Hal­ter haf­ten Sie gesetz­lich und unbe­grenzt für alle Schä­den, die Ihr Tier ver­ur­sacht – auch wenn Sie selbst kein Ver­schul­den trifft. Ein unvor­her­seh­ba­rer Tritt, ein Aus­bruch von der Wei­de oder eine gefähr­li­che Situa­ti­on im Stra­ßen­ver­kehr genü­gen: Die finan­zi­el­len Fol­gen kön­nen erheb­lich sein.

Die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie zuver­läs­sig vor Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen Drit­ter – bei Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den. Sie über­nimmt berech­tig­te Ansprü­che und wehrt unbe­rech­tig­te ab (pas­si­ver Rechts­schutz).
Auf die­ser Sei­te erfah­ren Sie, wel­che Leis­tun­gen sinn­voll sind, wie Sie Tari­fe ver­glei­chen – und wor­auf Sie beim Abschluss ach­ten soll­ten.

Inhalts­ver­zeich­nis

Ergän­zen­der Schutz für Ihr Pferd: OP- oder Kran­ken­ver­si­che­rung?

Die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht schützt Sie als Hal­ter vor Schä­den, die Ihr Pferd Drit­ten zufügt – doch was pas­siert, wenn Ihr Pferd selbst medi­zi­ni­sche Hil­fe benö­tigt? Ope­ra­tio­nen und inten­si­ve Behand­lun­gen kön­nen schnell meh­re­re tau­send Euro kos­ten. Ohne zusätz­li­chen Ver­si­che­rungs­schutz blei­ben Sie auf die­sen Aus­ga­ben sit­zen.

Ver­trau­en ist mess­bar
Google-Bewertungssiegel mit 5 Sternen und 144 Kundenrezensionen für amba-versicherungen.de
Goog­le

114 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Logo von ProvenExpert – Bewertungsplattform mit dem Claim „It’s All About Trust“
Pro­ven Expert

328 Bewer­tun­gen | 4,9 Ster­ne

Logo der Plattform makler.de mit Schriftzug und orangem Symbol auf transparentem Hintergrund
Makler.de

334 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Das Wich­tigs­te im Über­blick

Was ist eine Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht?

Schutz für Hal­ter – wenn Ihr Pferd zur Haf­tungs­fal­le wird

Pfer­de gel­ten zwar als fried­lich, doch ihr Ver­hal­ten ist nicht immer bere­chen­bar. Schon eine plötz­li­che Bewe­gung kann aus­rei­chen, um einen Unfall zu ver­ur­sa­chen – ob auf der Wei­de, im Stra­ßen­ver­kehr oder beim Aus­ritt. Als Hal­ter tra­gen Sie in Deutsch­land die vol­le Ver­ant­wor­tung: Sie haf­ten für sämt­li­che Schä­den, die Ihr Pferd ver­ur­sacht – auch wenn Sie per­sön­lich gar nichts dafür kön­nen. Eine Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie vor die­sen finan­zi­el­len Risi­ken. Sie über­nimmt die Kos­ten für berech­tig­te Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen und wehrt gleich­zei­tig unbe­rech­tig­te Ansprü­che ab – auch vor Gericht. Für Pfer­de­hal­ter ist sie daher eine der wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen über­haupt.

Eine Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht ist eine spe­zi­el­le Form der Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Sie springt ein, wenn Ihr Pferd einem Drit­ten Scha­den zufügt – ganz gleich, ob es sich um eine ver­letz­te Per­son, ein beschä­dig­tes Fahr­zeug oder einen zer­ris­se­nen Zaun han­delt. Ent­schei­dend ist: Als Hal­ter haf­ten Sie ver­schul­dens­un­ab­hän­gig, das heißt selbst dann, wenn Sie kei­ne direk­te Kon­trol­le über das Tier hat­ten.

Nach § 833 BGB haf­ten Tier­hal­ter für alle Schä­den, die durch ihr Tier ver­ur­sacht wer­den. Für Pfer­de gibt es kei­ne Aus­nah­me – selbst wenn das Tier über­ra­schend oder in Abwe­sen­heit des Hal­ters han­delt. Die Haf­tung ist nicht begrenzt und umfasst sowohl Sach- als auch Per­so­nen­schä­den in vol­ler Höhe. Ohne Ver­si­che­rung kann das schnell exis­tenz­be­dro­hend wer­den.

Ob beim Aus­ritt, auf dem Tur­nier­ge­län­de oder im Stall – Unfäl­le pas­sie­ren schnell:

  • Ein Pferd scheut und tritt ein par­ken­des Auto.

  • Auf der Wei­de durch­bricht es den Zaun und ver­letzt ein Kind.

  • Wäh­rend einer Reit­be­tei­li­gung stürzt der Rei­ter und erlei­det eine Frak­tur.
    In all die­sen Fäl­len schützt die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht vor finan­zi­el­len Fol­gen.

Je nach Tarif sind neben dem Hal­ter auch wei­te­re Per­so­nen ver­si­chert, zum Bei­spiel:

  • Reit­be­tei­li­gun­gen

  • Fremd­rei­ter und Gastrei­ter

  • Tier­hü­ter (z. B. wäh­rend Urlaubs)

  • gele­gent­li­che Rei­ter (Freun­de, Bekann­te)
    Wich­tig ist, die genau­en Bedin­gun­gen der Ver­si­che­rung zu prü­fen – nicht jeder Tarif deckt alle Per­so­nen­grup­pen glei­cher­ma­ßen ab.

Defi­ni­ti­on: Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht

Was bedeu­tet Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht im recht­li­chen Sin­ne?

Die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung basiert auf § 833 Satz 1 BGB. Dar­in heißt es unmiss­ver­ständ­lich:

„Wird durch ein Tier ein Mensch getö­tet oder der Kör­per oder die Gesund­heit eines Men­schen ver­letzt oder eine Sache beschä­digt, so ist der­je­ni­ge, wel­cher das Tier hält, ver­pflich­tet, dem Ver­letz­ten den dar­aus ent­ste­hen­den Scha­den zu erset­zen.“

Die­se Rege­lung greift für soge­nann­te Luxus­tie­re – also Tie­re, die nicht dem Erwerb die­nen. Dazu zäh­len Reit- und Frei­zeit­pfer­de. Der Hal­ter haf­tet dabei ver­schul­dens­un­ab­hän­gig, weil das Gesetz von einer objek­ti­ven Gefähr­dungs­haf­tung aus­geht: Das blo­ße Hal­ten eines gro­ßen, unbe­re­chen­ba­ren Tie­res wie eines Pfer­des gilt als so ris­kant, dass dar­aus ein all­ge­mei­nes Haf­tungs­ri­si­ko ent­steht – unab­hän­gig davon, ob der Hal­ter vor­sich­tig war oder nicht.

Die Haf­tung greift in vol­ler Höhe – ohne Ober­gren­ze. Damit unter­schei­det sie sich etwa von der Kfz-Haft­pflicht, die gesetz­lich begrenz­te Deckungs­sum­men hat. Beson­ders bei Per­so­nen­schä­den, etwa durch Trit­te, Stür­ze oder Stra­ßen­un­fäl­le, kann ein ein­zi­ger Vor­fall zu For­de­run­gen in Höhe von meh­re­ren Hun­dert­tau­send Euro füh­ren – inklu­si­ve Schmer­zens­geld, Ver­dienst­aus­fall, Ren­ten­zah­lung und Regress­an­sprü­chen der Kran­ken­kas­se.

Typi­sche Streit­fäl­le aus der Pra­xis:

  • Ein frem­des Kind betritt uner­laubt die Wei­de – wird ver­letzt. Der Hal­ter haf­tet trotz­dem.

  • Eine Reit­be­tei­li­gung stürzt bei einem unkon­trol­lier­ten Galopp – auch hier kann der Hal­ter in Regress genom­men wer­den.

  • Ein Pferd schlägt bei einer Kutsch­fahrt aus – der Scha­den an par­ken­den Autos oder an Men­schen ist eben­falls vom Hal­ter zu tra­gen.

Des­halb gilt juris­tisch wie ver­si­che­rungs­tech­nisch:
Die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht ist für Hal­ter kein frei­wil­li­ger Luxus, son­dern ein ele­men­ta­rer Schutz, um nicht per­sön­lich haft­bar gemacht zu wer­den – mit dem gesam­ten Pri­vat­ver­mö­gen. Ohne die­sen Schutz ist das finan­zi­el­le Risi­ko unkal­ku­lier­bar.

So schützt Sie die Ver­si­che­rung – umfas­send, ziel­ge­rich­tet und recht­lich wirk­sam

Wel­che Leis­tun­gen bie­tet die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung?

Ein eige­nes Pferd bedeu­tet Ver­ant­wor­tung – nicht nur für das Tier, son­dern auch für mög­li­che Schä­den, die es Drit­ten zufügt. Die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt weit mehr ab als nur die klas­si­schen Scha­dens­fäl­le. Sie schützt nicht nur bei Per­so­nen- und Sach­schä­den, son­dern auch bei weni­ger offen­sicht­li­chen Risi­ken wie Flur­schä­den, Schä­den durch Reit­be­tei­li­gun­gen oder Ansprü­che Drit­ter wie Kran­ken­kas­sen.

Ent­schei­dend ist: Die Leis­tun­gen müs­sen zum All­tag mit Ihrem Pferd pas­sen – und genau hier unter­schei­den sich die Tari­fe deut­lich. Des­halb lohnt sich ein genau­er Blick auf die wich­tigs­ten Inhal­te, Erwei­te­run­gen und rea­le Fall­bei­spie­le.

Grund­sätz­lich über­nimmt die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht alle Schä­den, die Ihr Pferd Drit­ten zufügt – unab­hän­gig von Ihrem Ver­schul­den. Die wich­tigs­ten Scha­dens­ar­ten sind:

Per­so­nen­schä­den:
Wenn Ihr Pferd einen Men­schen ver­letzt – sei es durch einen Tritt, einen Sturz beim Aus­ritt oder durch eine plötz­li­che Bewe­gung auf dem Tur­nier – haf­ten Sie voll­um­fäng­lich für die dar­aus ent­ste­hen­den medi­zi­ni­schen Kos­ten, Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men, Ver­dienst­aus­fäl­le und ggf. Schmer­zens­geld. Bei blei­ben­den Schä­den kön­nen auch Ren­ten­an­sprü­che oder Regress­for­de­run­gen der Kran­ken­kas­se gel­tend gemacht wer­den. Die­se Fäl­le machen den größ­ten Anteil der Scha­den­hö­hen aus – oft im sechs­stel­li­gen Bereich.

Sach­schä­den:
Ihr Pferd reißt sich los und beschä­digt ein gepark­tes Auto? Oder zer­stört wäh­rend einer Kutsch­fahrt einen Gar­ten­zaun? Auch hier gilt: Sie haf­ten voll­stän­dig – unab­hän­gig davon, ob Sie per­sön­lich anwe­send waren. Sach­schä­den sind in nahe­zu jedem Tarif ent­hal­ten, unter­schei­den sich aber in der Höhe der Deckungs­sum­men für bestimm­te Objek­te (z. B. Anhän­ger, Stal­lun­gen, Ver­eins­ge­län­de).

Ver­mö­gens­schä­den:
Weni­ger bekannt, aber ver­si­che­rungs­recht­lich bedeut­sam: Ver­mö­gens­schä­den ent­ste­hen dann, wenn z. B. ein Drit­ter Ver­dienst­aus­fall oder Nut­zungs­aus­fall gel­tend macht – etwa weil er durch eine Ver­let­zung arbeits­un­fä­hig ist oder sein Eigen­tum (Auto, Arbeits­mit­tel) durch das Pferd beschä­digt wur­de. Die­se Schä­den sind meist an einen Per­so­nen- oder Sach­scha­den gekop­pelt, kön­nen aber hohe Zusatz­for­de­run­gen aus­lö­sen.

Dar­über hin­aus sind – je nach Tarif – häu­fig auch wei­te­re Per­so­nen­grup­pen und beson­de­re Kon­stel­la­tio­nen abge­si­chert:

  • Reit­be­tei­li­gun­gen, Fremd­rei­ter und Gastrei­ter: Wenn ande­re Per­so­nen Ihr Pferd regel­mä­ßig oder gele­gent­lich rei­ten – ob gegen Ent­gelt oder unent­gelt­lich –, besteht ein erhöh­tes Haf­tungs­ri­si­ko. Gute Tari­fe schlie­ßen die­se Grup­pen mit ein, teils ohne Ein­schrän­kun­gen, teils mit beson­de­ren Bedin­gun­gen (z. B. nament­li­che Nen­nung der Reit­be­tei­li­gung). Im Scha­den­fall kann der Rei­ter gleich­zei­tig Geschä­dig­ter und Mit­ver­ur­sa­cher sein – was juris­tisch anspruchs­voll ist.

  • Tier­hü­ter (z. B. Urlaubs­ver­tre­tun­gen): Geben Sie Ihr Pferd wäh­rend des Urlaubs in frem­de Hän­de, blei­ben Sie den­noch haft­bar – auch wenn der Tier­hü­ter fahr­läs­sig han­delt. Die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht schützt Sie auch in die­ser Kon­stel­la­ti­on, sofern Tier­hü­ter mit­ver­si­chert sind. Ach­ten Sie auf For­mu­lie­run­gen wie „gele­gent­li­che Hüter“ oder „Haf­tung aus Über­las­sung“.

  • Gele­gent­li­che Rei­ter: Freun­de, Bekann­te oder Ver­eins­kol­le­gen, die Ihr Pferd ein­ma­lig oder spo­ra­disch nut­zen, fal­len nicht auto­ma­tisch unter den Begriff Reit­be­tei­li­gung. Eine umfas­sen­de Pfer­de­haft­pflicht erkennt auch die­se „Gele­gen­heits­rei­ter“ als mit­ver­si­chert an. Emp­feh­lens­wert sind Tari­fe, die jede berech­tig­te Nut­zung ohne Aus­schlüs­se ein­schlie­ßen.

  • Drit­te Anspruch­stel­ler (Kran­ken­kas­sen, Sozi­al­trä­ger, Arbeit­ge­ber): Im Scha­den­fall machen häu­fig nicht nur Geschä­dig­te selbst, son­dern auch Kran­ken­kas­sen, Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten oder Arbeit­ge­ber Ersatz­an­sprü­che gel­tend – etwa für Lohn­fort­zah­lun­gen, medi­zi­ni­sche Maß­nah­men oder Umschu­lun­gen. Gute Tari­fe berück­sich­ti­gen die­se Regress­an­sprü­che aus­drück­lich im Leis­tungs­ka­ta­log.

Miet­sach­schä­den
Wenn Ihr Pferd Schä­den an gemie­te­ten Stal­lun­gen, Reit­hal­len oder Pfer­de­an­hän­gern ver­ur­sacht, sind Sie haft­bar. Gute Tari­fe über­neh­men die Kos­ten für sol­che Miet­sach­schä­den – häu­fig bis zu fest­ge­leg­ten Höchst­be­trä­gen. Ach­ten Sie dar­auf, ob auch mobi­le Unter­künf­te und Wei­de­flä­chen ein­ge­schlos­sen sind.

For­de­rungs­aus­fall­de­ckung
Wird Ihnen selbst ein Scha­den durch ein frem­des Tier zuge­fügt und der Ver­ur­sa­cher kann nicht zah­len, springt die­se Leis­tung ein – sofern sie im Tarif ent­hal­ten ist. Die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung greift meist ab einer bestimm­ten Scha­dens­hö­he und schützt Sie bei Zah­lungs­aus­fall des Schä­di­gers – selbst bei Vor­satz ist der Schutz nicht immer garan­tiert.

Unge­woll­ter Deck­akt / Deck­schä­den
Ein frei­lau­fen­der Hengst deckt ver­se­hent­lich eine ros­si­ge Stu­te – die Fol­gen wie Tier­arzt­kos­ten oder Zucht­wert­ver­lus­te kön­nen teu­er wer­den. Gute Ver­si­che­run­gen schlie­ßen sol­che Fäl­le expli­zit ein. Teil­wei­se gibt es Ein­schrän­kun­gen auf bestimm­te Pfer­de­ar­ten oder Nut­zungs­for­men.

Pri­va­te Kutsch­fahr­ten
Nicht jede Poli­ce umfasst pri­va­te Aus­fahr­ten mit der Kut­sche. Dabei ber­gen die­se beson­de­re Risi­ken: Unfäl­le mit Pas­san­ten oder Brems­ver­sa­gen kön­nen hohe For­de­run­gen nach sich zie­hen. Emp­feh­lens­wert sind Tari­fe, die auch gele­gent­li­che Kutsch­fahr­ten ohne Ein­schrän­kung mit­ver­si­chern.

Tur­nie­re, Lehr­gän­ge, Reit­un­ter­richt
Ver­an­stal­tun­gen wie Reit­kur­se oder Tur­nie­re sind nicht auto­ma­tisch ver­si­chert. Wäh­rend ein­fa­che Basis­ta­ri­fe die­se häu­fig aus­schlie­ßen, decken umfas­sen­de Tari­fe Schä­den wäh­rend sol­cher Ein­sät­ze pro­blem­los mit ab – ob im Ver­ein, beim Ein­zel­un­ter­richt oder auf Ver­an­stal­tun­gen.

Tier­trans­port / Ver­la­de­un­fäl­le
Ver­let­zun­gen oder Schä­den beim Ein- und Aus­la­den, bei Trans­port­fahr­ten oder im Anhän­ger kön­nen erheb­li­che Kos­ten ver­ur­sa­chen. Gute Tari­fe schlie­ßen die­se Risi­ken ein – beson­ders dann, wenn Sie das Pferd selbst ver­la­den oder regel­mä­ßig trans­por­tie­ren.

Pas­si­ve Rechts­schutz­funk­ti­on
Im Scha­den­fall prüft der Ver­si­che­rer nicht nur die Ansprü­che gegen Sie, son­dern über­nimmt auch die juris­ti­sche Ver­tei­di­gung – inklu­si­ve Anwalts‑, Gut­ach­ter- und Gerichts­kos­ten. Die­se soge­nann­te pas­si­ve Rechts­schutz­funk­ti­on schützt Sie vor unbe­rech­tig­ten For­de­run­gen und ist in jeder Poli­ce auto­ma­tisch ent­hal­ten.

Leis­tung in der Pra­xis – ein rea­les Bei­spiel

Eine Reit­be­tei­li­gung führt das Pferd eines Hal­ters zum Pad­dock. Das Tier erschrickt, reißt sich los und ver­letzt dabei einen Spa­zier­gän­ger schwer. Die Haf­tung liegt voll­um­fäng­lich beim Pfer­de­hal­ter – medi­zi­ni­sche Maß­nah­men, Reha­bi­li­ta­ti­ons­kos­ten und Schmer­zens­geld sum­mie­ren sich auf über 75.000 Euro. Die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht prüft die For­de­run­gen, trägt die Kos­ten und schützt den Hal­ter vor einem auf­wen­di­gen Rechts­streit.

Ergän­zen­der Schutz rund ums Pferd

Gesund­heits­kos­ten und Gebüh­ren im Blick behal­ten

Neben der Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht sind auch die The­men Tier­arzt­kos­ten und OP-Vor­sor­ge ent­schei­dend für die Absi­che­rung Ihres Pfer­des. Die fol­gen­den Bei­trä­ge bie­ten Ihnen ver­tie­fen­de Infor­ma­tio­nen und zei­gen, wor­auf Sie als Hal­ter ach­ten soll­ten.

Frau geht mit ihrem Hund an der Leine in eine Tierarztpraxis – Symbolbild für Tierarztbesuche und die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te

Die Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te (GOT) legt fest, was tier­ärzt­li­che Leis­tun­gen kos­ten dür­fen – auch bei Pfer­den. Wir zei­gen, wel­che Sät­ze üblich sind, was der 2- und 3‑fache Satz bedeu­tet und wor­auf Sie ach­ten müs­sen.

Frau umarmt ihr braunes Pferd in sonnigem Außenbereich, beide wirken entspannt – Symbolbild für emotionale Bindung und OP-Vorsorge.
Pfer­de-OP-Ver­si­che­rung

Wenn eine Kolik-OP oder ein Bruch ope­ra­tiv behan­delt wer­den muss, kön­nen schnell meh­re­re Tau­send Euro fäl­lig wer­den. Eine Pfer­de-OP-Ver­si­che­rung über­nimmt die­se Kos­ten – auch bei Not­fäl­len und unter Nar­ko­se.

Junge Frau berührt liebevoll die Nüstern eines braunen Pferdes auf der Weide – Symbolbild für Vertrauen, Fürsorge und Tiergesundheit.
Pfer­de­kran­ken­ver­si­che­rung

Ob Zahn­be­hand­lung, Lahm­heits­dia­gno­se oder sta­tio­nä­rer Kli­nik­auf­ent­halt: Eine Pfer­de­kran­ken­ver­si­che­rung schützt Sie vor hohen Tier­arzt­kos­ten im All­tag – inklu­si­ve Vor­sor­ge und Dia­gnos­tik.

Was kos­tet eine Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht?

Bei­trä­ge, Ein­fluss­fak­to­ren und sinn­vol­le Tari­fe im Über­blick

Die Kos­ten für eine Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht lie­gen in der Regel zwi­schen 60 und 150 Euro im Jahr – abhän­gig vom gewähl­ten Leis­tungs­um­fang, der Ver­si­che­rungs­sum­me und indi­vi­du­el­len Tarif­merk­ma­len. Beson­ders güns­ti­ge Ange­bo­te gibt es bereits ab etwa 5 Euro im Monat. Doch der Preis allein sagt wenig über die Qua­li­tät des Ver­si­che­rungs­schut­zes aus.

Ent­schei­dend ist, wie umfang­reich der gewähl­te Tarif Sie als Hal­ter absi­chert – etwa bei Tur­nie­ren, Gastrei­tern oder For­de­rungs­aus­fall­de­ckung. Auch die Ver­si­che­rungs­sum­me (emp­foh­len: min­des­tens 10 Mio. Euro pau­schal für Per­so­nen- und Sach­schä­den) hat Ein­fluss auf die Prä­mie. Wei­te­re Fak­to­ren, die die Bei­trags­hö­he beein­flus­sen, sind:

  • Anzahl der ver­si­cher­ten Pfer­de

  • gewünsch­te Zusatz­leis­tun­gen (z. B. Reit­be­tei­li­gung, Miet­sach­schä­den, Deck­schä­den)

  • Zah­lungs­wei­se (monat­lich, jähr­lich)

  • Höhe der Selbst­be­tei­li­gung

Wich­tig: Auch güns­ti­ge Tari­fe kön­nen soli­de Leis­tun­gen bie­ten – wenn gezielt ver­gli­chen wird. Ein Tarif­ver­gleich lohnt sich daher immer.

Leis­tun­gen Die Haft­pflicht­kas­se Dege­nia NV-Ver­si­che­run­gen Adcu­ri (Bar­me­nia)
Ver­si­che­rungs­sum­men
Per­so­nen- und Sach­schä­den 50.000.000 EUR 40.000.000 EUR 50.000.000 EUR 50.000.000 EUR
Ver­mö­gens­schä­den 50.000.000 EUR 40.000.000 EUR 50.000.000 EUR 50.000.000 EUR
Miet­sach­schä­den an unbe­weg­li­chen Objek­ten bis 10.000 EUR 40.000.000 EUR, SB 250 EUR bis 5.000.000 EUR 50.000.000 EUR
Miet­sach­schä­den an beweg­li­chen Objek­ten bis 10.000 EUR 40.000.000 EUR bis 5.000.000 EUR 50.000.000 EUR
Selbst­be­tei­li­gung im Scha­den­fall optio­nal optio­nal optio­nal optio­nal
Scha­den­er­satz­an­sprü­che gegen den Ver­si­che­rungs­neh­mer
Ehe­part­ner als Hüter ℹ️
Lebens­ge­fähr­te als Hüter ℹ️
Unver­hei­ra­te­te Kin­der als Hal­ter ℹ️ ℹ️
Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge als Hal­ter ℹ️ ℹ️ ℹ️
Frem­der Tier­hü­ter
Fremd­rei­ter
Reit­be­tei­li­gung
Regress­an­sprü­che der Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger
For­de­rungs­aus­fall­de­ckung
For­de­rungs­aus­fall­de­ckung ℹ️ ℹ️ ℹ️ ℹ️
Rechts­schutz zur Aus­fall­de­ckung ℹ️ ℹ️
Ver­si­cher­te Tätig­kei­ten
Pfer­de­ren­nen ℹ️ ℹ️
Tur­nie­re ℹ️
Schau­vor­füh­run­gen
Kutsch­fahr­ten ℹ️
Neben­be­ruf­li­che Tätig­kei­ten ℹ️ ℹ️ ℹ️
Aus­lands­auf­ent­halt ℹ️ ℹ️ ℹ️ ℹ️
Unge­woll­ter Deck­akt
Gewäs­ser­schä­den
Flur­schä­den ℹ️
Tie­ri­sche Aus­schei­dun­gen
Sons­ti­ges
Jung­tie­re des Pfer­des ℹ️ ℹ️ ℹ️ ℹ️
Vor­sor­ge­ver­si­che­rung ℹ️
Bei­trag berech­nen & online abschlie­ßen Haft­pflicht­kas­se berech­nen Dege­nia berech­nen NV-Ver­si­che­rung berech­nen Bar­me­nia berech­nen

Wer aus­schließ­lich auf den Preis ach­tet, über­sieht oft wich­ti­ge Absi­che­run­gen – z. B. für Fremd­rei­ter, Kutsch­fahr­ten oder Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen durch Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger. Ent­schei­dend ist, ob der gewähl­te Tarif auch wirk­lich zu Ihrem Reit­ver­hal­ten und den Hal­tungs­be­din­gun­gen passt. Ein hoch­wer­ti­ger Schutz muss nicht teu­er sein – er muss nur zu Ihrem Pferd und All­tag pas­sen. Nut­zen Sie daher unbe­dingt Ver­gleichs­mög­lich­kei­ten und prü­fen Sie nicht nur die Bei­trags­hö­he, son­dern auch:

  • Wie hoch sind die Ver­si­che­rungs­sum­men für Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den?

  • Wel­che Zusatz­bau­stei­ne sind ent­hal­ten?

  • Sind Tur­nie­re, Lehr­gän­ge oder Tier­hü­ter mit­ver­si­chert?

  • Wird die pas­si­ve Rechts­schutz­funk­ti­on gebo­ten?

Jetzt Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht ver­glei­chen

Schutz vor unkal­ku­lier­ba­ren Risi­ken im All­tag mit Ihrem Pferd

War­um eine Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht sinn­voll ist

Ein eige­nes Pferd bringt nicht nur Freu­de, son­dern auch Ver­ant­wor­tung – recht­lich wie finan­zi­ell. Denn laut § 833 BGB haf­ten Sie als Tier­hal­ter unbe­grenzt für alle Schä­den, die Ihr Pferd ver­ur­sacht – selbst dann, wenn Sie kei­ner­lei Ver­schul­den trifft.

Die­se soge­nann­te Gefähr­dungs­haf­tung gilt unab­hän­gig von der Tier­art oder Nut­zung. Schon ein klei­ner Aus­rut­scher auf der Wei­de, ein erschreck­tes Tier beim Aus­ritt oder ein beschä­dig­ter Zaun kön­nen schnell vier- bis fünf­stel­li­ge Scha­dens­sum­men ver­ur­sa­chen.

Genau hier greift die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht – und schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher unvor­her­seh­ba­ren Ereig­nis­se. Sie über­nimmt nicht nur berech­tig­te Scha­den­er­satz­for­de­run­gen, son­dern wehrt unbe­rech­tig­te Ansprü­che aktiv ab (pas­si­ver Rechts­schutz). Damit bie­tet sie Ihnen als Hal­ter Sicher­heit im All­tag – ob im Stall, auf der Wei­de, beim Trai­ning oder im Gelän­de.

Beson­ders sinn­voll ist der Abschluss für:

  • Frei­zeit- und Hob­by­rei­ter, die ihr Pferd pri­vat nut­zen

  • Rei­ter mit Gast- oder Fremd­rei­tern, da hier beson­de­re Haf­tungs­ri­si­ken bestehen

  • Pfer­de­hal­ter mit Offen­stall- oder Wei­de­hal­tung, wo Schä­den durch Aus­bruch mög­lich sind

  • Pfer­de­be­sit­zer mit Reit­be­tei­li­gun­gen oder Kutsch­fahr­ten

Eine gute Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht schützt nicht nur Sie – son­dern auch Ihr finan­zi­el­les Fun­da­ment. Sie ist für alle Pfer­de­hal­ter nicht nur emp­feh­lens­wert, son­dern aus recht­li­cher Sicht fak­tisch unver­zicht­bar.

Typi­sche und über­ra­schen­de Scha­dens­fäl­le

War­um Sie als Pfer­de­hal­ter auf Absi­che­rung ver­trau­en soll­ten

Ihr Pferd kann unbe­merkt in Situa­tio­nen gera­ten, die Sie als Hal­ter nicht beein­flus­sen – etwa durch einen Aus­bruch, im Kutsch­be­trieb oder bei der Arbeit mit Drit­ten. Sol­che Fäl­le füh­ren schnell zu hohen Scha­dens­for­de­run­gen. Die fol­gen­den acht Bei­spie­le ver­an­schau­li­chen typi­sche und weni­ger offen­sicht­li­che Risi­ken – und zei­gen, war­um eine umfas­sen­de Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Pfer­de­hal­ter unver­zicht­bar ist.

All die­se Bei­spie­le zei­gen: Schä­den ent­ste­hen schnell, oft uner­war­tet und in erheb­li­cher Höhe. Sei es durch Aus­bruch, Nut­zung durch Drit­te, Tier­hü­ter, Kutsch­fahr­ten oder sogar Raub­tie­re – damit Pfer­de­hal­ter nicht in finan­zi­el­le Not­si­tua­tio­nen gera­ten, ist ein umfas­sen­der Haft­pflicht­schutz drin­gend gebo­ten.

🐎 1. Aus­bruch aus der Kop­pel → Ver­kehrs­un­fall oder Flur­schä­den

Ein häu­fig vor­kom­men­der, aber dra­ma­ti­scher Scha­dens­fall: Ihr Pferd reißt sich von der Kop­pel los und läuft auf eine nahe­ge­le­ge­ne Stra­ße. Dort kommt es zu einem Ver­kehrs­un­fall mit einem Pkw – die Repa­ra­tur­kos­ten des Autos betra­gen 5.000 €. Zusätz­lich ver­ur­sacht das Pferd bei der Flucht Schä­den an einem benach­bar­ten Gar­ten­zaun und am Wild­wuchs. Der Eigen­tü­mer des Grund­stücks for­dert von Ihnen 2.000 € für den Zaun und eine Ent­schä­di­gung für den Wild­scha­den. In sol­chen Fäl­len müs­sen Sie als Hal­ter für alle ver­ur­sach­ten Schä­den auf­kom­men – die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht über­nimmt die­se For­de­run­gen. Ein sol­cher Vor­fall kann schnell zu 5.000–10.000 € an Scha­den­er­satz­for­de­run­gen füh­ren, je nach Umfang der Schä­den und den betei­lig­ten Par­tei­en.

👫 2. Rei­ter­sturz durch Pfer­de­scheu­heit

Ein Rei­ter stürzt, weil Ihr Pferd auf dem Aus­ritt erschrickt und sich plötz­lich win­det. Der Sturz endet mit einem kom­pli­zier­ten Bein­bruch, der eine Kran­ken­haus­be­hand­lung und Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men not­wen­dig macht. Die Ver­si­che­rung des Rei­ters for­dert Schmer­zens­geld sowie Ver­dienst­aus­fall in Höhe von 10.000 €. Sol­che Unfäl­le sind nicht sel­ten, vor allem bei uner­fah­re­nen Rei­tern oder unvor­her­seh­ba­rem Pfer­de­ver­hal­ten. Bei einem schwer­wie­gen­den Sturz kön­nen die For­de­run­gen leicht 5.000–15.000 € betra­gen, je nach Schwe­re der Ver­let­zung und dem ent­gan­ge­nen Ein­kom­men des Rei­ters. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die­se Ansprü­che, auch die Abwehr unbe­rech­tig­ter For­de­run­gen.

🚗 3. Zer­stör­te Stall­box oder Anhän­ger

Wenn Ihr Pferd in einer gemie­te­ten Stall­box oder auf einem Pfer­de­an­hän­ger aus­bricht und dabei einen erheb­li­chen Scha­den ver­ur­sacht – etwa indem es die Wand der Box durch­bricht oder den Anhän­ger beschä­digt – kön­nen schnell hohe Repa­ra­tur­kos­ten ent­ste­hen. Ein sol­cher Vor­fall könn­te bei­spiels­wei­se 3.000 € für die Repa­ra­tur des Anhän­gers und 1.500 € für den Scha­den an der Stall­box kos­ten. Vie­le Tari­fe beinhal­ten Miet­sach­schä­den, aber die­se sind oft auf eine bestimm­te Höchst­sum­me begrenzt. Daher ist es wich­tig, auf die genaue Deckungs­hö­he zu ach­ten, wenn Ihr Pferd in gemie­te­ten Unter­künf­ten gehal­ten wird.

🤕 4. Ver­let­zung bei Fremd­rei­tern oder Tier­hü­tern

Wenn Ihr Pferd einem Gastrei­ter oder einem Tier­hü­ter Scha­den zufügt, z. B. durch einen Sturz oder Tritt, haf­ten Sie als Besit­zer. Ein Bei­spiel: Ihr Pferd schießt auf der Wei­de plötz­lich los, der Rei­ter fällt und zieht sich eine schwer­wie­gen­de Ver­let­zung zu. Der Scha­den beläuft sich auf 5.000 € für medi­zi­ni­sche Behand­lung und 2.000 € für ent­gan­ge­nen Lohn. Obwohl der Rei­ter auf dem Pferd sitzt, bleibt der Hal­ter haft­bar – und ohne die rich­ti­ge Ver­si­che­rung kann dies zu erheb­li­chen finan­zi­el­len Belas­tun­gen füh­ren. In vie­len moder­nen Haft­pflicht­po­li­cen sind sol­che Fäl­le bereits inte­griert.

🐶 5. Unfall bei pri­va­ter Kutsch­fahrt

Bei einer pri­va­ten Kutsch­fahrt wird der Kut­scher durch ein plötz­lich scheu­en­des Pferd abge­wor­fen. Das Pferd zieht unkon­trol­liert einen Wagen hin­ter sich, beschä­digt meh­re­re par­ken­de Autos und ver­letzt einen Pas­san­ten. Der Sach­scha­den an den Autos beträgt 4.000 €, der ver­letz­te Pas­sant for­dert Schmer­zens­geld und Heil­be­hand­lungs­kos­ten von 5.000 €. Der­ar­ti­ge Schä­den kön­nen teu­er wer­den, wenn die Kut­sche durch das Pferd beschä­digt wird. Hier schützt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung vor den For­de­run­gen von Pas­san­ten und Fahr­zeug­hal­tern, die durch das Pferd zu Scha­den kom­men.

🧛‍♂️ 6. Schä­den durch unge­woll­ten Deck­akt

Ein Hengst hat wäh­rend eines Aus­ritts eine unge­woll­te Deckung mit einer Stu­te voll­zo­gen. Der Scha­den für den Besit­zer der Stu­te ist hoch, da die Stu­te nun tra­gend ist und der Deck­akt nicht geplant war. Die Kos­ten für die Geburt und die mög­li­che recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung belau­fen sich auf 3.000–5.000 €. In eini­gen Poli­cen ist der Deck­akt expli­zit als Scha­den­er­eig­nis ent­hal­ten, was den Pfer­de­hal­ter vor den Kos­ten schützt, die durch sol­che Vor­fäl­le ent­ste­hen.

🐺 7. Pfer­de­rip­per- oder Wolfs­riss-Schä­den

In der Offen­stall­hal­tung kön­nen Pfer­de durch Raub­tie­re wie Wolfs­ru­del oder Pfer­de­rip­per ver­letzt wer­den. Sol­che Fäl­le sind zum Glück sel­ten, kön­nen aber enor­me Kos­ten ver­ur­sa­chen. Eine Wolfs­at­ta­cke auf ein Pferd könn­te etwa 4.000–6.000 € an Behand­lungs­kos­ten nach sich zie­hen. Eini­ge spe­zi­el­le Tari­fe bie­ten eine Wolfs­riss­de­ckung, die Schä­den die­ser Art abdeckt. Die­se Leis­tung ist ins­be­son­de­re für Pfer­de­hal­ter in länd­li­chen Regio­nen oder bei Offen­stall­hal­tung von Bedeu­tung.

🎓 8. Tur­nier- oder Lehr­gangs­un­fäl­le

Ein Pferd scheut auf einem Tur­nier und stößt gegen einen Zuschau­er oder ein ande­res Pferd. Der Zuschau­er zieht sich eine Arm­frak­tur zu und for­dert Schmer­zens­geld und Behand­lungs­kos­ten von ins­ge­samt 7.000 €. Nicht alle Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen decken sol­che Scha­dens­fäl­le wäh­rend Tur­nie­ren, Lehr­gän­gen oder Reit­un­ter­richt ab. Wer regel­mä­ßig an Wett­be­wer­ben teil­nimmt oder in Reit­ver­ei­nen aktiv ist, soll­te dar­auf ach­ten, dass die­se Fäl­le aus­drück­lich im Tarif ein­ge­schlos­sen sind.

Klar­heit im Scha­den­fall

Wann zahlt die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht – und wann nicht?

Ihre Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht zahlt, wenn …

Ihre Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht zahlt nicht, wenn …

Die 10 häu­figs­ten Fra­gen zur Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Was Sie schon immer über die Pfer­de­haft­pflicht wis­sen woll­ten

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung (auch Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht) sichert Sie als Tier­hal­ter gegen Scha­den­er­satz­an­sprü­che Drit­ter ab, wenn Ihr Pferd Per­so­nen ver­letzt oder Fremd­ei­gen­tum beschä­digt.

Nein, in Deutsch­land gibt es kei­ne bun­des­ein­heit­li­che Pflicht zur Pfer­de­haft­pflicht. Den­noch ist sie sehr emp­feh­lens­wert, da Sie sonst mit Ihrem Pri­vat­ver­mö­gen haf­ten – und zwar unbe­grenzt.

Ver­si­chert sind meist Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den. Dazu zäh­len etwa: Unfäl­le durch scheu­en­des Pferd, Beschä­di­gung von Wei­de­zäu­nen, Flur­schä­den, Miet­sach­schä­den an Stal­lun­gen oder Pfer­de­trans­port­an­hän­gern.

Ja, ein guter Tarif inklu­diert das Fremd­rei­ter­ri­si­ko sowie Mit- oder Hüter­per­so­nen – sofern kei­ne gewerb­li­che Nut­zung vor­liegt.

Bei vie­len Anbie­tern sind Foh­len des ver­si­cher­ten Pfer­des bei­trags­frei bis zu einem bestimm­ten Alter (z. B. 12, 24 oder 36 Mona­te) mit­ver­si­chert – sofern Sie noch nicht gerit­ten oder vor die Kut­sche gespannt wur­den.

Emp­foh­len wer­den oft Ver­si­che­rungs­sum­men ab 5 bis 10 Mio. € pau­schal für Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den. Höhe­re Sum­men bie­ten zusätz­li­chen Sicher­heits­spiel­raum.

Miet­sach­schä­den ent­ste­hen, wenn Ihr Pferd gemie­te­te oder gelie­he­ne Räu­me, Stal­lun­gen, Boxen oder Ein­rich­tun­gen beschä­digt. Sol­che Schä­den sind in vie­len, aber nicht allen Tari­fen ent­hal­ten.

Notie­ren Sie Datum, Ort und Umstän­de des Vor­falls, sichern Sie Fotos, neh­men Sie Zeu­gen­aus­sa­gen auf, infor­mie­ren Sie umge­hend Ihren Ver­si­che­rer und drü­cken Sie kei­ne vor­schnel­len Schuld­an­er­kennt­nis­se aus.

Ja. Bei Ver­kauf oder Auf­ga­be des Pfer­des kann gekün­digt wer­den. Bei einem Anbie­ter­wech­sel sind meist Fris­ten ein­zu­hal­ten und bereits geleis­te­te Bei­trä­ge wer­den antei­lig zurück­ge­zahlt.

Typi­sche Aus­schlüs­se sind gewerb­li­che Nut­zung, vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den, Eigen­schä­den am Pferd, Schä­den, die bereits bei Ver­trags­ab­schluss bekannt waren, und Schä­den durch den Rei­ter selbst (z. B. gesund­heit­li­che Beein­träch­ti­gun­gen).

Wei­te­re Ver­si­che­run­gen rund ums Pferd

Ergän­zen­der Schutz für Rei­ter, Hal­ter und Tier

Nicht nur eine Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht ist wich­tig: Wer als Rei­ter, Hal­ter oder Pfer­de­be­sit­zer umfas­send abge­si­chert sein möch­te, soll­te auch wei­te­re Poli­cen in Betracht zie­hen. Vor allem bei dau­er­haf­ten gesund­heit­li­chen Schä­den des Rei­ters oder bei schwe­ren Erkran­kun­gen oder Tod des Pfer­des sind zusätz­li­che Ver­si­che­run­gen sinn­voll – auch im Hin­blick auf die meist hohen Wer­te eines Pfer­des.

Frau kniet auf einer Weide neben weißem Pferd, das frisst – im Hintergrund ein weiteres Pferd, Symbolbild für Pferdelebensversicherung.
Pfer­de­le­bens­ver­si­che­rung

Schützt den finan­zi­el­len Wert Ihres Tie­res im Fal­le von Krank­heit, Unfall oder Tod. Beson­ders emp­feh­lens­wert für Tur­nier­pfer­de oder hoch­prei­si­ge Zucht­tie­re. Die Ver­si­che­rung kann auch Kos­ten bei Eutha­na­sie oder Dieb­stahl über­neh­men.

Junge Reiterin mit Helm sitzt sicher auf einem weißen Pferd auf einem Reitplatz – Symbolbild für Unfallrisiken beim Reitsport.
Rei­ter­un­fall­ver­si­che­rung

Die­se Poli­ce greift, wenn Sie als Rei­ter durch einen Sturz oder Unfall mit dem Pferd dau­er­haft ver­letzt wer­den. Sie ergänzt die gesetz­li­che Absi­che­rung und kann z. B. eine Inva­li­di­täts­leis­tung oder ein Kran­ken­haus­ta­ge­geld ent­hal­ten – beson­ders rele­vant für Frei­zeit­rei­ter ohne eige­ne Unfall­ver­si­che­rung.

Gut geschützt in allen Lebens­la­gen

Auch über die Pfer­de­hal­tung hin­aus ist es sinn­voll, sich umfas­send abzu­si­chern. Die­se Ver­si­che­run­gen ergän­zen Ihren per­sön­li­chen Schutz:

Anbie­ter im Über­blick

Die­se Ver­si­che­rer bie­ten star­ke Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht-Tari­fe

Die Wahl der rich­ti­gen Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht ist mehr als nur ein Preis­ver­gleich. Es geht um den opti­ma­len Schutz – für Sie, Ihr Pferd und alle, die im Umfeld mit dem Tier zu tun haben.

In Deutsch­land gibt es eini­ge Ver­si­che­rer, die mit beson­ders star­ken Leis­tun­gen und hoher Sicht­bar­keit über­zeu­gen. Wer regel­mä­ßig gesucht wird, bie­tet meist auch gut doku­men­tier­te und trans­pa­ren­te Tari­fe – ein Plus­punkt bei Abschluss und im Scha­den­fall.

Die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen, wenn Ihr Pferd Per­so­nen- oder Sach­schä­den ver­ur­sacht. Typi­sche Leis­tun­gen umfas­sen:

  • hohe Deckungs­sum­men von 10 bis 100 Mil­lio­nen Euro für Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den

  • Mit­ver­si­che­rung von Reit­be­tei­li­gun­gen und Fremd­rei­tern

  • Schutz bei Wei­de­gang, auf Tur­nie­ren, bei Reit­un­ter­richt oder im Aus­land

  • Ersatz bei Miet­sach­schä­den und Flur­schä­den

  • Deckung bei Schä­den durch den gewoll­ten oder unge­woll­ten Deck­akt

  • Zusatz­bau­stei­ne für Schul­pfer­de, Reit­un­ter­richt oder Pfer­de­sit­ting

Ein hoch­wer­ti­ger Tarif schützt somit nicht nur in klas­si­schen All­tags­si­tua­tio­nen, son­dern auch bei sel­te­ne­ren oder außer­ge­wöhn­li­chen Scha­dens­fäl­len. Und genau das unter­schei­det star­ke Anbie­ter von schwa­chen. Beson­ders häu­fig gesucht und bewährt haben sich in die­sem Zusam­men­hang Ver­si­che­rer wie die Uelz­e­ner, Alli­anz, Zurich, HUK-Coburg, DEVK und R+V. Sie über­zeu­gen mit trans­pa­ren­ten Bedin­gun­gen, hohen Ver­si­che­rungs­sum­men, fle­xi­blen Zusatz­bau­stei­nen und Tari­fen, die auch Reit­be­tei­li­gun­gen oder Kutsch­fahr­ten abde­cken. Unter­schie­de zei­gen sich dabei nicht nur beim Preis, son­dern vor allem bei der Defi­ni­ti­on der ver­si­cher­ten Risi­ken, bei mög­li­chen Aus­schlüs­sen und bei der Fra­ge, wie mit Son­der­fäl­len wie Opfer­schutz, Pfer­de­sit­ting oder Schä­den durch frem­de Rei­ter umge­gan­gen wird.

Ein sorg­fäl­ti­ger Tarif­ver­gleich ist des­halb unver­zicht­bar, wenn Sie für sich und Ihr Pferd den bes­ten Schutz fin­den möch­ten – ange­passt an Ihre indi­vi­du­el­le Hal­tung, Nut­zung und die Risi­ken im All­tag.

Zusam­men­fas­sung

Eine Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht ist für alle Pfer­de­be­sit­zer unver­zicht­bar. Denn recht­lich gilt ein Pferd als soge­nann­tes „Luxus­tier“, was bedeu­tet: Der Hal­ter haf­tet grund­sätz­lich für alle Schä­den, die das Tier ver­ur­sacht – und zwar unab­hän­gig von eige­nem Ver­schul­den. Die Ver­si­che­rung schützt nicht nur vor hohen Scha­den­er­satz­for­de­run­gen, son­dern über­nimmt auch die Klä­rung der Haf­tungs­fra­ge, die Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprü­che und die Regu­lie­rung tat­säch­li­cher Schä­den.

Im Fokus ste­hen typi­sche Risi­ken wie Wei­de­aus­bruch, Reit­un­fäl­le, Miet­schä­den an Stall­an­la­gen oder auch sel­te­ne­re Fäl­le wie Deck­ak­te und Kutsch­fahr­ten. Gute Tari­fe leis­ten zudem bei beson­de­ren Nut­zungs­si­tua­tio­nen – etwa bei Teil­nah­me an Reit­ver­an­stal­tun­gen oder Schä­den durch eine Reit­be­tei­li­gung.

Wich­tig ist: Die Leis­tun­gen der Anbie­ter unter­schei­den sich teils deut­lich. Beson­ders emp­feh­lens­wert sind Tari­fe, die eine hohe Ver­si­che­rungs­sum­me (mind. 10 Mio. €), kla­re Rege­lun­gen zur Reit­be­tei­li­gung, Miet­schä­den, Aus­lands­schutz und fle­xi­ble Zusatz­bau­stei­ne beinhal­ten. Ein Tarif­ver­gleich hilft dabei, nicht nur den güns­tigs­ten, son­dern den pas­sends­ten Schutz für sich und das Pferd zu fin­den – egal ob Frei­zeit­pferd, Tur­nier­pferd oder Schul­pferd.

Häu­fi­ge Fra­gen

Wie wirkt sich die Nut­zung (Frei­zeit, Tur­nier, Zucht) auf den Ver­si­che­rungs­ta­rif aus?

Der Ein­satz­be­reich Ihres Pfer­des beein­flusst das Risi­ko: Bei Tur­nier­nut­zung oder gewerb­li­cher Zucht kön­nen Ein­schrän­kun­gen oder Zusatz­de­ckun­gen erfor­der­lich sein. Tei­len Sie dem Ver­si­che­rer Ihre geplan­ten Akti­vi­tä­ten offen mit.

Ja. Vie­le Versicherungs­anbieter ermög­li­chen eine nach­träg­li­che Anpas­sung der Deckungs­sum­men oder die Ergän­zung von Zusatz­de­ckun­gen – meist mit Ver­trags­än­de­rung zum nächs­ten Ver­si­che­rungs­jahr.

Die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung greift, wenn eine geg­ne­ri­sche Par­tei kei­nen Ver­si­che­rungs­schutz besitzt oder zah­lungs­un­fä­hig ist. Damit sind Sie selbst vor Kos­ten geschützt, die Ihnen durch frem­de Schä­den ent­ste­hen.

Ein ord­nungs­ge­mäß gesi­cher­ter Zaun ist oft Vor­aus­set­zung. Bei man­geln­der Zaun­si­cher­heit kann es Ein­schrän­kun­gen oder Leis­tungs­ab­zü­ge im Scha­dens­fall geben. Prü­fen Sie Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen auf Anfor­de­run­gen zur Umzäu­nung.