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Reiserücktrittsversicherung – Schutz vor hohen Stornokosten
Wenn Sie Ihre Reise unerwartet absagen müssen, springt der passende Versicherungsschutz ein.
Wer eine Reise plant, denkt an Entspannung, Abenteuer oder wertvolle Zeit mit der Familie. Doch manchmal kommt es anders – Krankheit, familiäre Notfälle oder ein unvorhergesehenes Ereignis können die Pläne durchkreuzen. Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt in solchen Fällen die anfallenden Stornokosten und schützt Ihr Reisebudget vor teuren Verlusten. Der Abschluss lohnt sich bereits bei kurzen Reisen und ist besonders bei teuren Urlaubs- oder Geschäftsreisen sinnvoll.
Das Wichtigste im Überblick
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Warum ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?
Eine Reiserücktrittsversicherung sichert Sie finanziell ab, wenn unvorhersehbare Ereignisse Ihre Reisepläne durchkreuzen. Besonders bei teuren Reisen, kurzfristigen Buchungen oder individuellen Reisebausteinen ist der Schutz sinnvoll – denn Stornokosten können schnell mehrere hundert oder tausend Euro betragen. Wer rechtzeitig vorsorgt, vermeidet hohe Verluste und startet entspannter in jede Urlaubsplanung.
Eine Reiserücktrittsversicherung greift, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können. Zu den häufigsten anerkannten Rücktrittsgründen zählen:
Unerwartete schwere Erkrankung
Unfall oder Tod eines nahen Angehörigen
Schwangerschaft oder Komplikationen
Impfunverträglichkeiten
Gerichtliche Ladung oder Wiederholungsprüfungen
Kurzarbeit oder Arbeitsplatzverlust
Schäden am Eigentum (z. B. Wohnungsbrand, Einbruch)
Erkrankung eines mitreisenden Haustiers
Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel bei Anreise
Erstattet werden die anfallenden Stornokosten. Bei verspätetem Reiseantritt übernimmt die Versicherung in der Regel die Mehrkosten der Ersatzanreise sowie nicht genutzte Reiseleistungen – je nach Anbieter bis zur Höhe des ursprünglichen Reisepreises.
Nicht jeder Grund ist automatisch versichert. Zu den häufigsten Ausschlüssen zählen:
Chronische oder bekannte Vorerkrankungen ohne akute Verschlechterung
Rücktritt aus persönlichen Gründen (z. B. keine Urlaubsgenehmigung, Unlust)
Schäden, die bereits bei Buchung absehbar waren
Rücktritt wegen Schwangerschaft, wenn diese bei Buchung bereits bekannt war
Rücktritt bei Nichterfüllung von Einreiseformalitäten (z. B. fehlendes Visum)
Zudem ist der Versicherungsschutz nur dann wirksam, wenn die Police fristgerecht abgeschlossen wurde – meist innerhalb von 30 Tagen nach Reisebuchung oder spätestens 14 Tage vor Reiseantritt.
Viele Versicherer bieten mittlerweile einen erweiterten Corona-Reiseschutz an. Versichert sind dabei insbesondere:
Stornierung wegen Quarantänepflicht (auch bei Kontaktpersonen)
Beförderungsverweigerung wegen Corona-Symptomen am Flughafen
Reisewarnung durch das Auswärtige Amt wegen Covid-19
Erkrankung durch Corona bei Ihnen selbst oder einer versicherten Person
Wichtig: Nicht alle Anbieter decken diese Punkte automatisch ab. Achten Sie auf die Tarifbedingungen oder wählen Sie einen speziellen Corona-Reiseschutz als Zusatzbaustein.
Viele Versicherer bieten Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung an. Die Unterschiede:
Mit Selbstbeteiligung: Die Versicherung ersetzt nur einen Teil der Stornokosten, z. B. abzüglich 20 % oder mindestens 100 €. Der Beitrag ist niedriger.
Ohne Selbstbeteiligung: Volle Kostenerstattung bei anerkanntem Rücktrittsgrund, dafür meist etwas höhere Prämie.
Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Ihrem Reisetyp ab: Bei günstigen Kurztrips kann der Selbstbehalt tragbar sein. Bei teuren Reisen empfiehlt sich der vollständige Schutz ohne Abzüge.
Was die Reiserücktrittsversicherung wirklich abdeckt
Leistungen der Reiserücktrittsversicherung
Eine gute Reiserücktrittsversicherung schützt nicht nur vor klassischen Stornokosten. Sie übernimmt auch Mehrkosten, wenn die Reise verspätet angetreten wird, oder Umbuchungskosten bei unvorhergesehenen Ereignissen. Welche Leistungen im Detail abgedeckt sind, hängt vom jeweiligen Tarif ab – die Grundstruktur ist aber bei allen seriösen Anbietern ähnlich.
Die zentrale Leistung einer Reiserücktrittsversicherung ist die Übernahme von Stornokosten, wenn eine Reise aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden kann. Diese Kosten können – je nach Zeitpunkt des Rücktritts – bis zu 100 % des Reisepreises betragen. Gerade bei kurzfristigen Absagen summieren sich die Ausgaben schnell auf mehrere Hundert oder Tausend Euro.
Zusätzlich bieten viele Tarife weitere Leistungen an, die häufig übersehen werden:
Erstattung von Mehrkosten, wenn eine Reise verspätet angetreten wird (z. B. wegen Krankheit oder Zugverspätung). Dazu zählen zusätzliche Transportkosten zum Urlaubsort sowie nicht genutzte Reiseleistungen anteilig.
Umbuchungskosten, wenn die Reise auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden muss. Einige Versicherer übernehmen diese auch ohne konkreten Rücktrittsgrund – z. B. bis 30 €.
Erstattung bei Teilrücktritt, etwa wenn eine mitreisende Person absagen muss, aber die übrigen Teilnehmer reisen.
Erstattung bei versäumten Anschlussflügen, wenn das Hauptverkehrsmittel unverschuldet verspätet ist und keine rechtzeitige Anreise möglich war.
Reiseassistenz-Leistungen, wie Notfall-Hotlines, Unterstützung bei Umbuchung, Kontakt zu Reiseveranstaltern oder ärztliche Beratung.
Einige Policen beinhalten zudem bereits eine Reiseabbruchversicherung, mit der auch der vorzeitige Abbruch oder die unfreiwillige Rückreise innerhalb der ersten Urlaubstage mitversichert ist.
Ob Einzeltarif oder Jahresvertrag – bei den Leistungen sollten Sie auf Transparenz, klare Definitionen und nachvollziehbare Ausschlüsse achten. Denn nur wenn der Rücktrittsgrund in den Versicherungsbedingungen konkret benannt ist, erfolgt auch eine Erstattung.
Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung – und welche Unterschiede gibt es?
Kosten & Anbieter im Vergleich
Die Beiträge für eine Reiserücktrittsversicherung variieren je nach Anbieter, Tarifdetails und individuellen Faktoren wie Alter und Reisepreis. Ein Vergleich der Leistungen und Konditionen hilft, den passenden Schutz zu finden.
Die Auswahl der richtigen Reiserücktrittsversicherung hängt nicht nur vom Preis ab, sondern auch von den enthaltenen Leistungen und Bedingungen. Einige Tarife bieten zusätzliche Absicherungen wie Reiseabbruchversicherung oder spezielle Leistungen bei pandemiebedingten Ereignissen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Angebote von HanseMerkur, ERGO und AXA für eine 30-jährige Einzelperson bei einem Reisepreis von 2.500 €.
Leistung / Merkmal | HanseMerkur | ERGO | AXA |
---|---|---|---|
Tarifname | RRV/RAB Single 2500 | Reiserücktrittsversicherung | Komfort-Tarif |
Jahresbeitrag | 97 € | 99 € | 105 € |
Selbstbeteiligung | Mit Selbstbeteiligung | Ohne Selbstbeteiligung | Ohne Selbstbeteiligung |
Reiseabbruchversicherung inklusive | Ja | Ja | Ja |
Covid-19 Leistungen enthalten | Ja | Ja | Ja |
Abschlussfrist vor Reiseantritt | 30 Tage | 30 Tage | 30 Tage |
Stornokosten Erstattung | 100 % | 100 % | 100 % |
Umbuchungskosten (ohne Grund) | Bis 30 € | Bis 50 € | Bis 50 € |
Mehrkosten Hinreise (z. B. Zugverspätung) | Ja | Ja | Ja |
Mitversicherte Risikopersonen | Ja | Ja | Ja |
Krankheit Haustier als Rücktrittsgrund | Ja | Ja | Ja |
Deckung bei Nachreise-Mehrkosten | Ja | Ja | Ja |
Hinweis: Die angegebenen Beiträge sind beispielhafte Richtwerte und können je nach individuellen Faktoren variieren.
Alle drei Anbieter bieten umfassende Leistungen für den Reiserücktrittsschutz. HanseMerkur überzeugt mit einem günstigen Beitrag, allerdings mit Selbstbeteiligung. ERGO und AXA bieten Tarife ohne Selbstbeteiligung, was im Schadensfall zu einer vollständigen Erstattung führt. Besonders hervorzuheben ist die inkludierte Reiseabbruchversicherung bei allen drei Anbietern sowie die Berücksichtigung von Covid-19-bedingten Rücktrittsgründen. Die Wahl des passenden Tarifs sollte daher nicht nur vom Preis, sondern auch von den individuellen Bedürfnissen und dem gewünschten Leistungsumfang abhängen.
Diese Reiseversicherungen passen perfekt dazu
Ergänzender Schutz für Ihre nächste Reise
Je nach Reisedauer, Ziel und persönlichen Umständen kann zusätzlicher Versicherungsschutz sinnvoll sein. Ob Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen müssen, länger ins Ausland gehen oder eine klassische Reisekrankenversicherung suchen – hier finden Sie die passenden Ergänzungen zur Reiserücktrittsversicherung.
Reiseabbruchversicherung
Wenn Sie Ihre Reise bereits angetreten haben und diese aus gesundheitlichen oder familiären Gründen vorzeitig beenden müssen, schützt Sie eine Reiseabbruchversicherung vor finanziellen Verlusten. Unterkunfts- und Rückreisekosten werden je nach Tarif erstattet – oft als sinnvolle Ergänzung zum Rücktrittsschutz.
Auslandskrankenversicherung
Wer länger als acht Wochen im Ausland bleibt – etwa bei Auslandssemestern, Work & Travel oder Langzeiturlauben – braucht eine umfassende Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt Behandlungskosten, Krankenhausaufenthalte und Rücktransporte. Ideal für Weltenbummler mit langfristigen Plänen.
Reisekrankenversicherung
Die klassische Reisekrankenversicherung schützt Sie auf Urlaubs- und Geschäftsreisen im Ausland vor hohen Behandlungskosten. Vom Arztbesuch bis zum Krankenhausaufenthalt – diese Police ist in vielen Ländern unerlässlich und häufig Voraussetzung für Visa und Einreisen.
Besonders wichtig für selbst gebuchte Reisen
Reiserücktritt bei individuell gebuchten Reisen
Wer sich seine Reise selbst zusammenstellt, trägt bei Stornierung oft das volle Kostenrisiko. Flug, Hotel und Mietwagen werden getrennt gebucht – ein Reiserücktritt kann hier schnell teuer werden. Eine passende Versicherung schützt auch in diesem Fall zuverlässig.
Bei Pauschalreisen übernimmt häufig der Veranstalter einen Teil der Stornokosten oder bietet kulante Umbuchungsmöglichkeiten. Anders sieht es bei Individualreisen aus: Wer Flug, Unterkunft, Mietwagen oder Zusatzleistungen einzeln bucht, haftet im Rücktrittsfall meist für jeden einzelnen Vertragspartner separat – oft ohne Rückerstattung.
Ein typisches Beispiel: Sie buchen einen Direktflug über ein Portal, ein Hotel über eine Plattform und einen Mietwagen direkt beim Anbieter vor Ort. Muss die Reise wegen Krankheit oder Unfall abgesagt werden, entstehen Stornokosten auf allen Ebenen. Fluggesellschaften und kleinere Anbieter gewähren selten freiwillige Rückerstattungen – selbst bei triftigem Grund. Besonders problematisch: Teilweise gelten abweichende Stornofristen, die nicht aufeinander abgestimmt sind.
Eine gute Reiserücktrittsversicherung übernimmt alle anfallenden Kosten, wenn der Rücktrittsgrund anerkannt ist – egal, wie viele Einzelbuchungen vorliegen. Wichtig ist hier, dass der gesamte Reisepreis im Vertrag korrekt angegeben wird. Einige Versicherer bieten außerdem Tarife speziell für Individualreisende an, bei denen auch Umbuchungskosten und Mehrkosten durch nicht genutzte Einzelleistungen mitversichert sind.
Unser Tipp: Wenn Sie Ihre Reise selbst zusammenstellen, sollten Sie die Versicherung zeitnah nach der ersten Buchung abschließen, um Fristen einzuhalten. Dokumentieren Sie alle Buchungsbelege sauber – sie sind im Leistungsfall erforderlich.
Antworten auf Fragen, die Sie sich vielleicht noch nicht gestellt haben
Was Sie schon immer über die Reiserücktrittsversicherung wissen wollten
Gilt der Versicherungsschutz auch bei Geschäftsreisen oder Seminaren?
Ja, viele Reiserücktrittsversicherungen können auch für geschäftlich veranlasste Reisen abgeschlossen werden – etwa für Kongresse, Fortbildungen oder Seminare. Wichtig ist dabei, dass der Versicherungsnehmer selbst der Kostenträger ist und die Reise privat gebucht wurde. Eine Abdeckung über den Arbeitgeber erfordert meist gesonderte Tarife.
Was passiert, wenn nur eine Person von mehreren nicht reisen kann?
In den meisten Policen sind gemeinsam gebuchte Personen mitversichert. Muss eine dieser Personen die Reise aus einem versicherten Grund absagen, können auch die Stornokosten der Mitreisenden erstattet werden – sofern sie dadurch die Reise nicht wie geplant durchführen können. Die Anzahl der mitversicherten Personen ist jedoch häufig begrenzt.
Gilt die Versicherung auch bei Buchungen über Airbnb oder Ferienwohnungen?
Ja, auch privat gebuchte Unterkünfte wie Ferienhäuser oder Airbnb-Aufenthalte können über die Reiserücktrittsversicherung abgesichert sein – vorausgesetzt, sie zählen zum Gesamtpreis der Reise und wurden ordnungsgemäß dokumentiert. Wichtig: Der Rücktrittsgrund muss auch hier versichert sein.
Wie detailliert müssen Rücktrittsgründe nachgewiesen werden?
Versicherer fordern je nach Fall ärztliche Atteste, Nachweise über Schadensereignisse (z. B. Polizeibericht bei Einbruch), Gerichtsdokumente oder Bestätigungen von Arbeitgebern. Eine bloße Absage ohne Beleg reicht nicht aus – die Nachweispflicht liegt beim Versicherten.
Kann ich die Versicherung auch für Reisen ins Inland nutzen?
Ja, der Schutz gilt meist auch für innerdeutsche Reisen – insbesondere, wenn es sich um teure Arrangements handelt (z. B. Hotel, Wellnessreise, Konzertwochenende). Entscheidend ist, dass es sich um eine klar definierte Reise mit gebuchter Leistung handelt.
Was passiert, wenn sich der Reisezeitraum nach Abschluss der Versicherung ändert?
Eine Terminverschiebung muss der Versicherung umgehend gemeldet werden. Je nach Anbieter kann der Schutz angepasst oder auf einen neuen Zeitraum übertragen werden – teilweise gegen Aufpreis. Erfolgt keine Meldung, kann der Versicherungsschutz entfallen.
Gilt die Versicherung auch bei Naturkatastrophen oder politischen Unruhen?
Nicht automatisch. Solche Ereignisse sind meist nur dann versichert, wenn sie nachweislich unvorhersehbar sind und eine ausdrückliche Reisewarnung durch das Auswärtige Amt vorliegt. Einige Anbieter schließen solche Risiken grundsätzlich aus – andere bieten sie als Zusatzbaustein.
Muss der Rücktrittsgrund unmittelbar vor Reiseantritt eintreten?
Nein, entscheidend ist nicht der Zeitpunkt, sondern die Unvorhersehbarkeit. Auch wenn der Grund z. B. zwei Wochen vor Reisebeginn eintritt, kann die Versicherung leisten – sofern er nicht schon bei Buchung absehbar war. Frühzeitige Nachweise erhöhen die Wahrscheinlichkeit der Anerkennung.
Gilt die Versicherung auch, wenn nur ein Teil der Reise storniert wird?
Teilrücktritte – etwa bei einer mehrwöchigen Reise mit mehreren Stationen – sind versicherbar, wenn eine Teilleistung nicht angetreten werden kann. Ob der Versicherer hier anteilig erstattet, hängt vom Tarif ab und muss vorab geprüft werden.
Was ist der Unterschied zwischen Rücktritt und Nichtantritt der Reise?
Ein Rücktritt liegt vor, wenn Sie die Reise vor Beginn absagen. Beim Nichtantritt ohne vorherige Meldung (z. B. durch Versäumnis oder fehlende Dokumente) kann der Versicherungsschutz erlöschen. Eine formale Stornierung ist daher immer erforderlich.
Für besondere Reiseformen und zusätzliche Risiken
Diese Versicherungen könnten für Sie ebenfalls relevant sein
Nicht jede Reise ist gleich – besonders junge Menschen, Individualreisende oder Au-pairs benötigen spezielle Versicherungslösungen. Auch der zusätzliche Schutz bei Unfällen im Ausland ist ein wichtiger Aspekt. Hier finden Sie passende Ergänzungen zur Reiserücktrittsversicherung.
Work & Travel
Für alle, die längere Zeit im Ausland arbeiten und reisen möchten, ist eine spezielle Work & Travel Versicherung unverzichtbar. Sie kombiniert Auslandskranken‑, Haftpflicht- und Unfallversicherung und schützt vor hohen Kosten bei Krankheit oder Schäden – oft weltweit einsetzbar.
Au-pair-Versicherung
Als Au-pair sind Sie besonders auf Schutz im Gastland angewiesen. Die passende Versicherung deckt medizinische Behandlungen, Haftpflichtansprüche und Rücktransporte ab. Oft ist auch ein Reiseunfall- oder Rechtsschutz integriert – abgestimmt auf die Bedürfnisse junger Erwachsener.
Reiseunfallversicherung
Ein Unfall auf Reisen kann nicht nur gesundheitliche, sondern auch finanzielle Folgen haben. Eine Reiseunfallversicherung sichert dauerhaft bleibende Schäden, Invalidität oder Unfalltod ab – sinnvoll besonders bei Aktivurlauben oder Sportreisen.
Damit Sie im Ernstfall wissen, was zu tun ist
So melden Sie einen Reiserücktritt richtig
Wenn der Reiserücktritt plötzlich notwendig wird, ist schnelles und korrektes Handeln gefragt. Versicherer verlangen eine strukturierte Schadenmeldung – inklusive Fristen, Nachweise und formaler Stornierung. Fehler in der Abwicklung können zur Leistungsverweigerung führen.
Eine korrekt durchgeführte Schadenmeldung ist entscheidend, damit die Reiserücktrittsversicherung im Fall der Fälle auch leistet. Dabei gelten je nach Versicherer bestimmte Vorgaben – inhaltlich aber ähneln sich die Abläufe. Wer diese kennt und vorbereitet ist, vermeidet unnötige Verzögerungen oder Ablehnungen.
So gehen Sie richtig vor:
Reise sofort stornieren: Sobald klar ist, dass Sie nicht reisen können, sollten Sie die Buchung offiziell stornieren – möglichst per E‑Mail oder über das Kundenportal des Anbieters. Die Stornorechnung benötigen Sie für die Schadenmeldung.
Versicherung zeitnah informieren: Je nach Anbieter gelten Meldefristen zwischen 24 und 72 Stunden nach Eintritt des Rücktrittsgrundes. Eine schriftliche oder digitale Schadensanzeige ist in der Regel erforderlich – viele Versicherer bieten Onlineformulare an.
Nachweise beifügen: Der Rücktrittsgrund muss mit aussagekräftigen Dokumenten belegt werden, z. B.:
Ärztliches Attest bei Krankheit (nicht älter als 48 Stunden)
Polizeibericht bei Einbruch oder Unfall
Arbeitgeberbestätigung bei Kündigung
Gerichtliche Ladung oder Quarantäneanordnung
Totenschein im Todesfall eines Angehörigen
Unterlagen vollständig einreichen: Neben den Nachweisen sollten Sie folgende Dokumente beilegen:
Buchungsbestätigung der Reise
Versicherungspolice / Nachweis über den Versicherungsschutz
Stornorechnung mit Angabe des erstatteten bzw. offenen Betrags
Rückfragen zügig beantworten: Die Schadenabteilung kann Rückfragen stellen oder weitere Nachweise anfordern. Reagieren Sie schnell und vollständig, um die Bearbeitung nicht zu verzögern.
Wichtig:
Der Rücktritt muss begründet, dokumentiert und formal korrekt sein. Eine fehlende Stornorechnung, ein unklarer Rücktrittsgrund oder eine verspätete Meldung gehören zu den häufigsten Ablehnungsgründen. Halten Sie daher alle Reiseunterlagen und Kontaktdaten griffbereit – idealerweise digital verfügbar.
Zusammenfassung
Die Reiserücktrittsversicherung ist ein unverzichtbarer Bestandteil jeder Reiseplanung – insbesondere bei hohen Reisekosten, kurzfristigen Buchungen oder individuell organisierten Reisen. Sie übernimmt nicht nur Stornokosten, sondern schützt auch vor finanziellen Folgen bei verspäteter Anreise, Umbuchung oder pandemiebedingten Ausfällen. Besonders sinnvoll ist die Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung oder dem Einschluss von Corona-Leistungen.
Je nach Anbieter unterscheiden sich Tarife hinsichtlich Preis, Selbstbeteiligung und Leistungsumfang. Ein individueller Vergleich lohnt sich – ebenso wie der frühzeitige Abschluss direkt nach der Buchung. Wer vorbereitet ist, spart im Ernstfall nicht nur Geld, sondern auch Nerven.
häufige Fragen
Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung für eine Reise von 2.500 €?
Je nach Anbieter und gewähltem Tarif liegt der Beitrag zwischen 90 € und 130 € – abhängig von Alter, Laufzeit, Selbstbeteiligung und Leistungsumfang.
Was ist der Unterschied zwischen Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung greift vor Reisebeginn, wenn die Reise nicht angetreten werden kann. Die Reiseabbruchversicherung leistet bei einem vorzeitigen Abbruch nach Reiseantritt – etwa bei Krankheit oder Notfällen im Familienkreis.
Welche Gründe sind bei der Reiserücktrittsversicherung versichert?
Typisch sind Krankheit, Unfall, Tod eines Angehörigen, Quarantäne, Schwangerschaft, Gerichtsladung, Schadensereignisse am Eigentum oder Kündigung. Die genauen Gründe hängen vom Tarif ab.
Bis wann muss man die Reiserücktrittsversicherung abschließen?
In der Regel gilt eine Frist von 30 Tagen nach Reisebuchung. Bei kurzfristigen Reisen oft auch bis zu 3 Tage nach Buchung – abhängig vom Anbieter. Eine rechtzeitige Absicherung ist wichtig für die Leistungsberechtigung.