Ver­mie­ter­rechts­schutz: Schutz bei Miet­strei­tig­kei­ten und Kon­flik­ten

Ihr recht­li­cher Rück­halt als Ver­mie­ter

Vermieterrechtsschutz

Recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Mie­tern kön­nen teu­er und ner­ven­auf­rei­bend sein – vom Miet­aus­fall über Kün­di­gungs­pro­zes­se bis hin zu Strei­tig­kei­ten bei Neben­kos­ten. Mit einem Ver­mie­ter­rechts­schutz sichern Sie sich ab und blei­ben finan­zi­ell hand­lungs­fä­hig. Wir zei­gen Ihnen, was ver­si­chert ist, wel­che Leis­tun­gen wirk­lich wich­tig sind und wie Sie den pas­sen­den Tarif fin­den.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Über­nah­me der Kos­ten bei Streit mit Mie­tern, Behör­den oder Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten

  • Schutz bei Miet­rück­stän­den, Kün­di­gun­gen, Neben­kos­ten­strei­tig­kei­ten und mehr

  • Gilt für ein­zel­ne oder meh­re­re ver­mie­te­te Ein­hei­ten – unab­hän­gig von der Objekt­grö­ße

  • War­te­zei­ten und Selbst­be­tei­li­gung je nach Tarif­mo­dell – fle­xi­bel anpass­bar

  • Steu­er­lich absetz­bar als Betriebs­aus­ga­be für Ver­mie­ter

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Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

War­um Ver­mie­ter­rechts­schutz heu­te wich­ti­ger ist denn je

Ob Miet­rück­stän­de, Streit um Neben­kos­ten oder eine Kün­di­gung wegen Eigen­be­darf: Als Ver­mie­ter ste­hen Sie schnell vor recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen. Gericht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen ver­ur­sa­chen nicht nur Kos­ten, son­dern auch Zeit­ver­lust und Unsi­cher­heit. Der Ver­mie­ter­rechts­schutz bie­tet hier kla­re Vor­tei­le. Er über­nimmt nicht nur Anwalts- und Gerichts­kos­ten, son­dern stärkt Ihre Posi­ti­on in Kon­flik­ten. Sowohl pri­va­te Ein­zel­ver­mie­ter als auch Eigen­tü­mer meh­re­rer Ein­hei­ten pro­fi­tie­ren davon.

Ein Ver­mie­ter­rechts­schutz über­nimmt in der Regel fol­gen­de Leis­tun­gen:

  • Kos­ten für Anwalt, Gut­ach­ter und Gericht bei Strei­tig­kei­ten mit Mie­tern oder Behör­den

  • Rechts­schutz bei Miet­rück­stän­den, z. B. Kla­gen auf Zah­lung oder Räu­mung

  • Unter­stüt­zung bei Kün­di­gungs­pro­zes­sen (z. B. wegen Eigen­be­darf oder Ver­trags­ver­stö­ßen)

  • Recht­li­che Hil­fe bei Neben­kos­ten­strei­tig­kei­ten, Betriebs­kos­ten­ab­rech­nun­gen oder Moder­ni­sie­run­gen

  • Tele­fo­ni­sche Erst­be­ra­tung zu miet­recht­li­chen Fra­gen

  • Optio­nal: For­de­rungs­ma­nage­ment, Media­ti­on, Absi­che­rung von Miet­aus­fäl­len (je nach Tarif)

Die Ver­si­che­rung greift sowohl für eine ver­mie­te­te Ein­heit als auch für meh­re­re Objek­te. Auch Gewer­be­ein­hei­ten kön­nen je nach Anbie­ter ein­ge­schlos­sen wer­den.

Nicht jeder Fall ist durch den Ver­mie­ter­rechts­schutz gedeckt. Fol­gen­de Aus­schlüs­se gel­ten übli­cher­wei­se:

  • Strei­tig­kei­ten, die vor Ver­si­che­rungs­be­ginn bereits bestan­den oder abseh­bar waren

  • Fäl­le inner­halb der War­te­zeit (meist 3 Mona­te), sofern kei­ne Vor­ver­si­che­rung bestand

  • Straf­ver­fah­ren, z. B. wegen mut­maß­li­cher Kör­per­ver­let­zung oder Steu­er­de­lik­te

  • Bau- und Grund­stücks­recht­li­che Strei­tig­kei­ten, die nichts mit der Ver­mie­tung zu tun haben

  • Schä­den, die vor­sätz­lich ver­ur­sacht wur­den

  • Kon­flik­te, die nicht zur gericht­li­chen oder außer­ge­richt­li­chen Klä­rung geeig­net sind (z. B. per­sön­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen ohne Rechts­an­spruch)

Bit­te beach­ten Sie, dass die genau­en Bedin­gun­gen vom jewei­li­gen Anbie­ter abhän­gen. Ein detail­lier­ter Ver­gleich ist daher immer emp­feh­lens­wert.

Rechts­si­cher­heit für Eigen­tü­mer – umfas­send und situa­ti­ons­ge­recht

Wel­che Leis­tun­gen bie­tet der Ver­mie­ter­rechts­schutz kon­kret?

Wer ver­mie­tet, geht Ver­pflich­tun­gen ein – und trägt Risi­ken. Miet­aus­fäl­le, Aus­ein­an­der­set­zun­gen über Betriebs­kos­ten oder die Durch­set­zung von Kün­di­gun­gen kos­ten schnell meh­re­re Tau­send Euro. Der Ver­mie­ter­rechts­schutz springt genau dann ein, wenn es dar­auf ankommt: in recht­li­chen Kon­flik­ten rund um das Miet­ver­hält­nis. Die Ver­si­che­rung schützt nicht nur vor finan­zi­el­len Belas­tun­gen, son­dern gibt Ihnen auch Rück­halt bei kom­ple­xen Fra­gen. Hier erfah­ren Sie, wel­che Leis­tun­gen kon­kret abge­deckt sind – und wor­auf Sie ach­ten soll­ten.

Miet­rück­stän­de und Zah­lungs­ver­zug

Bleibt die Mie­te aus, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten zur Durch­set­zung Ihrer Ansprü­che. Auch Mahn­ver­fah­ren und gericht­li­che Kla­gen sind abge­deckt.

Rechts­schutz bei Kün­di­gun­gen

Der Ver­mie­ter­rechts­schutz trägt die Kos­ten bei Eigen­be­darfs­kün­di­gun­gen, Streit um Fris­ten oder gericht­li­chen Räu­mungs­ver­fah­ren inklu­si­ve Voll­stre­ckung.

Streit um Neben­kos­ten und Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung

Feh­ler­haf­te Abrech­nun­gen füh­ren oft zu Kon­flik­ten. Der Rechts­schutz hilft bei juris­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen rund um Neben­kos­ten oder Umla­gen.

Unter­stüt­zung bei Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten oder Behör­den

Auch bei Streit mit Ämtern oder Ver­wal­tern sind Sie abge­si­chert – etwa bei Sanie­rungs­auf­la­gen, Nut­zungs­fra­gen oder Gemein­schafts­be­schlüs­sen.

Tele­fo­ni­sche Rechts­be­ra­tung & Anwalts­ser­vice

Eine tele­fo­ni­sche Erst­be­ra­tung ist in vie­len Tari­fen ent­hal­ten. Zusätz­lich erhal­ten Sie Hil­fe bei der Suche nach spe­zia­li­sier­ten Fach­an­wäl­ten.

Erwei­ter­te Leis­tun­gen in Pre­mi­um­ta­ri­fen

Erwei­ter­te Tari­fe bie­ten Zusatz­schutz bei Miet­aus­fall, Media­ti­on oder For­de­rungs­ma­nage­ment – indi­vi­du­ell anpass­bar je nach Objekt­grö­ße und Bedarf.

Ob Sie eine ein­zel­ne Woh­nung ver­mie­ten oder ein grö­ße­res Port­fo­lio absi­chern möch­ten – der Schutz ist fle­xi­bel gestalt­bar und kann exakt auf Ihre Ver­mie­tung zuge­schnit­ten wer­den.

Was kos­tet der Ver­mie­ter­rechts­schutz – und wor­auf soll­ten Sie beim Ver­gleich ach­ten?

Kos­ten & Ver­gleich: Was Ver­mie­ter erwar­tet

Wenn Sie als Ver­mie­ter recht­lich auf der siche­ren Sei­te ste­hen möch­ten, soll­ten Sie nicht nur auf den Preis schau­en. Die Unter­schie­de zwi­schen den Anbie­tern sind oft groß – nicht nur bei den Bei­trä­gen, son­dern vor allem bei den ent­hal­te­nen Leis­tun­gen. Die Kos­ten hän­gen im Wesent­li­chen von der Anzahl Ihrer ver­mie­te­ten Ein­hei­ten, der Jah­res­brut­to­mie­te und dem gewünsch­ten Leis­tungs­um­fang ab. Je nach Anbie­ter bewe­gen sich die Bei­trä­ge in der Grund­ab­si­che­rung zwi­schen 100 und 150 Euro pro Jahr und Ein­heit. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten pau­scha­le Tari­fe für klei­ne­re Objek­te an, wäh­rend ande­re nach Miet­wert oder Risi­ko gestaf­fel­te Model­le nut­zen.

Ein ent­schei­den­der Punkt ist das Ver­hält­nis von Preis und Leis­tung. Anbie­ter wie ARAG oder DEURAG bie­ten umfang­rei­che Leis­tungs­bau­stei­ne, die neben Anwalts- und Gerichts­kos­ten auch Media­ti­on, tele­fo­ni­sche Rechts­be­ra­tung und in eini­gen Fäl­len sogar ein pro­fes­sio­nel­les For­de­rungs­ma­nage­ment beinhal­ten. Pre­mi­um­ta­ri­fe umfas­sen häu­fig auch Miet­aus­fall­ab­si­che­rung oder Rechts­schutz für gewerb­lich genutz­te Ein­hei­ten. Wer hin­ge­gen ledig­lich eine recht­li­che Grund­ab­si­che­rung bei Miet­strei­tig­kei­ten sucht, ist bei ein­fa­chen Tari­fen – etwa bei Advo­card oder ERGO – gut auf­ge­ho­ben. Wich­tig ist: Auch güns­ti­ge Tari­fe kön­nen sinn­voll sein, wenn sie zur Grö­ße und Art Ihrer Immo­bi­lie pas­sen.

Die War­te­zeit beträgt bei fast allen Anbie­tern 3 Mona­te – sie ent­fällt aller­dings häu­fig, wenn Sie direkt aus einer bestehen­den Vor­ver­si­che­rung wech­seln. Auch bei der Selbst­be­tei­li­gung gibt es Unter­schie­de: Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten Wahl­mög­lich­kei­ten zwi­schen fes­ten Beträ­gen (z. B. 150 oder 300 Euro), ande­re rabat­tie­ren höhe­re Selbst­be­tei­li­gun­gen beson­ders deut­lich. Die­se Stell­schrau­be beein­flusst den Bei­trag erheb­lich, soll­te aber stets zu Ihrem Risi­ko­pro­fil pas­sen.

In der Pra­xis bedeu­tet das: Wer eine Woh­nung oder ein klei­nes Mehr­fa­mi­li­en­haus ver­mie­tet, ist mit einem ein­fa­chen Tarif gut bera­ten, solan­ge alle gän­gi­gen Kon­flik­te abge­si­chert sind. Wer hin­ge­gen meh­re­re Objek­te betreut oder gewerb­li­che Ein­hei­ten ver­mie­tet, soll­te genau prü­fen, wel­che Fäl­le tat­säch­lich abge­deckt sind. Eini­ge Ver­si­che­rer – wie ROLAND in Koope­ra­ti­on mit Haus & Grund – bie­ten gezielt auf pri­va­te Ver­mie­ter zuge­schnit­te­ne Son­der­kon­di­tio­nen. Ande­re wie die Alli­anz oder ÖRAG punk­ten mit hohen Ver­si­che­rungs­sum­men und umfas­sen­dem Rechts­schutz auch bei Kon­flik­ten mit Behör­den oder Ver­wal­tern.

Ein Tarif­ver­gleich ist daher nicht nur emp­feh­lens­wert, son­dern not­wen­dig, um ein Ange­bot zu fin­den, das zu Ihrer Ver­mie­tung passt – ohne zu viel zu bezah­len oder auf wich­ti­ge Leis­tun­gen zu ver­zich­ten. Unser Ver­gleichs­rech­ner hilft Ihnen dabei, die pas­sen­den Tari­fe objek­tiv zu bewer­ten und direkt anzu­for­dern.

Wei­te­re wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen für Ver­mie­ter

Die­se Ver­si­che­run­gen ergän­zen Ihren Ver­mie­ter­rechts­schutz sinn­voll

Als Ver­mie­ter sichern Sie nicht nur recht­li­che Risi­ken ab – auch Sach- und Haft­pflicht­schä­den kön­nen Ihre Ver­mie­tung belas­ten. Eine pas­sen­de Kom­bi­na­ti­on aus Gebäu­de­ver­si­che­rung, Haft­pflicht und Ele­men­tar­schutz schützt Ihre Immo­bi­lie, Ihr Ver­mö­gen und Ihre recht­li­che Posi­ti­on. Die fol­gen­den Ver­si­che­run­gen ergän­zen den Ver­mie­ter­rechts­schutz opti­mal und soll­ten in kei­nem Ver­si­che­rungs­kon­zept feh­len.

Gebaeudeversicherung Vermieter

Gebäu­de­ver­si­che­rung für Ver­mie­ter

Als Eigen­tü­mer tra­gen Sie das finan­zi­el­le Risi­ko bei Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm oder Hagel. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt Ihre ver­mie­te­te Immo­bi­lie umfas­send und sichert Wer­te, die sonst aus der eige­nen Tasche ersetzt wer­den müss­ten.

Haus und Grundbesitzerhaftpflicht

Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht

Wenn Drit­te auf Ihrem Grund­stück zu Scha­den kom­men – etwa durch Glät­te, lose Dach­zie­gel oder maro­de Wege – haf­ten Sie als Eigen­tü­mer. Die­se Haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie vor Scha­den­er­satz­for­de­run­gen und hohen Fol­ge­kos­ten.

Elementarversicherung

Ele­men­tar­ver­si­che­rung

Stark­re­gen, Hoch­was­ser oder Erd­rutsch kön­nen mas­si­ve Schä­den ver­ur­sa­chen – auch an ver­mie­te­ten Gebäu­den. Die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung ergänzt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung um Risi­ken, die durch den Kli­ma­wan­del immer häu­fi­ger auf­tre­ten.

Erwei­ter­ter Schutz für kom­ple­xe Fäl­le und indi­vi­du­el­le Anfor­de­run­gen

Zusatz­leis­tun­gen & Media­ti­on – Mehr­wert durch Pre­mi­um­ta­ri­fe

Nicht jeder Streit­fall ist gleich. Gera­de bei schwie­ri­gen Miet­ver­hält­nis­sen, grö­ße­ren Immo­bi­li­en oder beson­de­ren Risi­ko­sze­na­ri­en kann es sinn­voll sein, den Ver­mie­ter­rechts­schutz gezielt zu erwei­tern. Pre­mi­um­ta­ri­fe bie­ten zusätz­li­che Leis­tun­gen, die über die rei­ne Kos­ten­über­nah­me bei Gerichts­ver­fah­ren hin­aus­ge­hen. Sie geben Ver­mie­tern mehr Fle­xi­bi­li­tät, Hand­lungs­spiel­raum und Sicher­heit – auch in außer­ge­richt­li­chen Kon­flikt­si­tua­tio­nen.

Ein zen­tra­ler Bau­stein vie­ler hoch­wer­ti­ger Tari­fe ist die Media­ti­on. Hier­bei han­delt es sich um ein struk­tu­rier­tes, außer­ge­richt­li­ches Ver­fah­ren, das von einem neu­tra­len Drit­ten – dem Media­tor – beglei­tet wird. Ziel ist es, eine ein­ver­nehm­li­che Lösung zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter zu fin­den, bevor es über­haupt zu einem gericht­li­chen Ver­fah­ren kommt. Das spart nicht nur Zeit und Geld, son­dern schont auch die Bezie­hung zwi­schen den Par­tei­en. Für uns ist klar: Media­ti­on ist vor allem dann ein Vor­teil, wenn Sie ein gutes Miet­ver­hält­nis auf­recht­erhal­ten möch­ten und den­noch eine rechts­si­che­re Klä­rung brau­chen.

Ein wei­te­res wich­ti­ges The­ma ist der Miet­aus­fall­schutz, der je nach Tarif mit­ver­si­chert wer­den kann. Kommt es zu einem gericht­li­chen Räu­mungs­ver­fah­ren und bleibt die Mie­te aus, über­nimmt die Ver­si­che­rung in vie­len Fäl­len die ent­gan­ge­nen Ein­nah­men – ent­we­der bis zur Neu­ver­mie­tung oder für eine fest­ge­leg­te Dau­er. Auch das For­de­rungs­ma­nage­ment gehört zu den Zusatz­leis­tun­gen eini­ger Anbie­ter: Dabei wird die Durch­set­zung offe­ner For­de­run­gen pro­fes­sio­nell abge­wi­ckelt, inklu­si­ve Mahn­ver­fah­ren und Inkas­so. Für Ver­mie­ter mit meh­re­ren Ein­hei­ten bedeu­tet das eine deut­li­che Ent­las­tung im Ver­wal­tungs­all­tag.

Erwei­te­run­gen wie der Rechts­schutz für gewerb­li­che Ein­hei­ten, die Mit­ver­si­che­rung meh­re­rer Objek­te in einem Ver­trag oder der Ver­zicht auf War­te­zeit bei Vor­ver­si­che­rung sind wei­te­re Bei­spie­le für sinn­vol­le Zusatz­op­tio­nen. Sie ermög­li­chen es, den Schutz exakt an die jewei­li­ge Ver­mie­tungs­si­tua­ti­on anzu­pas­sen – egal ob Sie eine Eigen­tums­woh­nung, ein Mehr­fa­mi­li­en­haus oder gemischt genutz­te Immo­bi­li­en ver­mie­ten.

Wir emp­feh­len, den eige­nen Bedarf genau zu ana­ly­sie­ren: Wie vie­le Ein­hei­ten ver­mie­ten Sie? Gibt es poten­zi­el­le Risi­ken, die über Stan­dard­fäl­le hin­aus­ge­hen? Lohnt sich ein erwei­ter­ter Tarif im Ver­hält­nis zum mög­li­chen Scha­den? Genau hier set­zen Pre­mi­um­ta­ri­fe an – mit mehr Schutz, mehr Leis­tung und deut­lich mehr Gelas­sen­heit im Ernst­fall.

Ihre häu­figs­ten Fra­gen – fun­diert beant­wor­tet

Was Sie schon immer über den Ver­mie­ter­rechts­schutz wis­sen woll­ten

In vie­len Tari­fen ist aus­schließ­lich die Ver­mie­tung von Wohn­raum ver­si­chert. Möch­ten Sie auch gewerb­lich genutz­te Ein­hei­ten absi­chern, benö­ti­gen Sie einen Tarif, der gewerb­li­chen Miet­rechts­schutz aus­drück­lich ein­schließt. Pre­mi­um­ta­ri­fe oder gewerb­li­che Rechts­schutz­lö­sun­gen bie­ten hier die nöti­ge Erwei­te­rung.

Nein, das ist nicht zwin­gend not­wen­dig. Vie­le Ver­si­che­rer ermög­li­chen den Schutz meh­re­rer Wohn­ein­hei­ten unter einem Ver­trag – sofern sie sich im sel­ben Gebäu­de befin­den. Für getrenn­te Objek­te, etwa in ver­schie­de­nen Städ­ten, ist meist eine sepa­ra­te Poli­ce erfor­der­lich. Der Bei­trag steigt mit Anzahl und Brut­to­mie­te.

Der Ver­mie­ter­rechts­schutz endet in der Regel mit dem Eigen­tums­über­gang. Bereits begon­ne­ne Ver­fah­ren blei­ben jedoch mit­ver­si­chert, sofern sie vor dem Ver­kauf ein­ge­lei­tet wur­den. Infor­mie­ren Sie Ihre Ver­si­che­rung früh­zei­tig über die Ände­rung, um eine kor­rek­te Abwick­lung zu gewähr­leis­ten.

Ja, auch bei befris­te­ten Miet­ver­hält­nis­sen greift der Schutz – etwa bei Strei­tig­kei­ten über die Dau­er des Ver­trags, bei Ver­län­ge­run­gen oder der ord­nungs­ge­mä­ßen Rück­ga­be der Woh­nung. Wich­tig ist, dass der Rechts­kon­flikt im Rah­men des Miet­ver­hält­nis­ses ent­steht und wäh­rend der Ver­si­che­rungs­dau­er beginnt.

Ja, vie­le Ver­si­che­rer bie­ten Kom­bi­ta­ri­fe oder Rabatt­mo­del­le, wenn Sie zusätz­lich eine Wohngebäude‑, Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht oder eine Pri­vat­rechts­schutz­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Das kann sich vor allem für Eigen­tü­mer meh­re­rer Objek­te loh­nen und ver­ein­facht die Ver­wal­tung.

Solan­ge sich der Streit auf das Miet­ver­hält­nis bezieht, greift der Schutz auch rück­wir­kend – etwa bei Scha­den­er­satz­for­de­run­gen nach Aus­zug oder aus­ste­hen­den Miet­zah­lun­gen. Vor­aus­set­zung ist, dass der Kon­flikt wäh­rend der Ver­si­che­rungs­dau­er ent­steht und nicht vor Ver­trags­be­ginn abseh­bar war.

In der Regel gilt eine War­te­zeit von drei Mona­ten. Wenn Sie jedoch naht­los von einer Vor­ver­si­che­rung wech­seln, ent­fällt die­se häu­fig. Eini­ge Son­der­ta­ri­fe – z. B. über Ver­bän­de oder spe­zia­li­sier­te Mak­ler – kön­nen eben­falls eine sofor­ti­ge Absi­che­rung bie­ten. Wich­tig: Lau­fen­de oder ange­kün­dig­te Streit­fäl­le sind grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen.

Auch in die­sem Fall schützt der Ver­mie­ter­rechts­schutz Ihre Inter­es­sen. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten der Abwehr, sofern es sich um zivil­recht­li­che For­de­run­gen im Zusam­men­hang mit dem Miet­ver­hält­nis han­delt. Das gilt zum Bei­spiel für Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen oder Anfech­tun­gen einer Kün­di­gung

Wei­te­re The­men, die für Ver­mie­ter wich­tig sind

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Rea­le Situa­tio­nen, in denen der Ver­mie­ter­rechts­schutz hilft

Typi­sche Streit­fäl­le aus der Pra­xis

Vom Miet­aus­fall bis zum Streit um die Neben­kos­ten: Recht­li­che Kon­flik­te gehö­ren für vie­le Ver­mie­ter zum All­tag. Die fol­gen­den Bei­spie­le zei­gen typi­sche Fäl­le, in denen der Ver­mie­ter­rechts­schutz die finan­zi­el­len Fol­gen abge­fe­dert hat – und wie­so er dabei oft den Unter­schied macht.

Bei­spiel 1: Miet­rück­stand nach Job­ver­lust

Ein Mie­ter ver­lor nach fünf Jah­ren das Arbeits­ver­hält­nis und zahl­te meh­re­re Mona­te kei­ne Mie­te. Der Ver­mie­ter schal­te­te einen Anwalt ein, um das Miet­ver­hält­nis zu kün­di­gen und eine Räu­mung zu erwir­ken. Der Ver­mie­ter­rechts­schutz über­nahm sämt­li­che Anwalts‑, Gerichts- und Voll­stre­ckungs­kos­ten.

Bei­spiel 2: Streit um Neben­kos­ten­ab­rech­nung

Ein Mie­ter wei­ger­te sich, die Nach­zah­lung aus der Jah­res­ab­rech­nung zu leis­ten – mit Ver­weis auf angeb­lich über­höh­te Heiz­kos­ten. Das Ver­fah­ren ende­te mit einem Ver­gleich vor Gericht. Die Ver­si­che­rung trug sowohl die eige­nen Anwalts­kos­ten als auch einen Teil der Ver­gleichs­kos­ten.

Bei­spiel 3: Eigen­be­darfs­kün­di­gung eska­liert

Ein Eigen­tü­mer woll­te die ver­mie­te­te Woh­nung für die eige­ne Toch­ter nut­zen und kün­dig­te wegen Eigen­be­darfs. Der Mie­ter zwei­fel­te die Begrün­dung an und klag­te auf Fort­set­zung des Miet­ver­hält­nis­ses. Der Fall ging durch zwei Instan­zen. Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nahm alle Ver­fah­rens­kos­ten.

Bei­spiel 4: Behörd­li­cher Streit um Nut­zungs­än­de­rung

Eine Ver­mie­tung an eine Wohn­ge­mein­schaft wur­de vom Bau­amt bean­stan­det. Der Eigen­tü­mer muss­te sich gegen einen Nut­zungs­un­ter­sa­gungs­be­scheid weh­ren. Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nahm die anwalt­li­che Ver­tre­tung und die Gerichts­kos­ten bis zum erfolg­rei­chen Abschluss.

Zusam­men­fas­sung

Der Ver­mie­ter­rechts­schutz ist eine sinn­vol­le Ergän­zung für alle, die Wohn­raum oder gewerb­li­che Ein­hei­ten ver­mie­ten. Die Absi­che­rung reicht von Miet­rück­stän­den über Kün­di­gungs­strei­tig­kei­ten bis hin zu Kon­flik­ten mit Behör­den. Wer sich vor hohen Anwalts- und Gerichts­kos­ten schüt­zen will, fin­det in einem maß­ge­schnei­der­ten Tarif eine zuver­läs­si­ge Lösung. Beson­ders bei meh­re­ren Wohn­ein­hei­ten oder grö­ße­ren Objek­ten lohnt sich ein genau­er Ver­gleich der Anbie­ter. Zusatz­leis­tun­gen wie Media­ti­on, Miet­aus­fall­ab­si­che­rung oder For­de­rungs­ma­nage­ment sor­gen für zusätz­li­che Sicher­heit. Unser Tipp: Las­sen Sie sich indi­vi­du­ell bera­ten, prü­fen Sie Leis­tun­gen und War­te­zei­ten – und sichern Sie sich recht­lich ab, bevor der Streit­fall ein­tritt.

häu­fi­ge Fra­gen

Ja, eini­ge Anbie­ter bie­ten Tari­fe ohne Selbst­be­tei­li­gung an. Die­se sind jedoch in der Regel teu­rer. In vie­len Fäl­len lohnt sich ein Tarif mit mode­ra­ter Selbst­be­tei­li­gung, da sich dadurch die Jah­res­prä­mie deut­lich sen­ken lässt.

Stan­dard­mä­ßig gilt eine War­te­zeit von drei Mona­ten. Die­se ent­fällt, wenn Sie von einer bestehen­den Vor­ver­si­che­rung ohne Unter­bre­chung wech­seln. Für bereits lau­fen­de oder ange­kün­dig­te Streit­fäl­le besteht grund­sätz­lich kein Ver­si­che­rungs­schutz.

Nein, die Ver­si­che­rung rich­tet sich aus­schließ­lich an ein­zel­ne Eigen­tü­mer. Die recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten der Gemein­schaft fal­len nicht unter den klas­si­schen Ver­mie­ter­rechts­schutz, son­dern erfor­dern spe­zi­el­le Rechts­schutz­lö­sun­gen für WEGs oder Haus­ver­wal­tun­gen.

Das hängt vom Tarif ab. Eini­ge Anbie­ter schlie­ßen kurz­zei­ti­ge Ver­mie­tung, z. B. über Feri­en­por­ta­le, aus. Wenn Sie Feri­en­woh­nun­gen ver­mie­ten, soll­ten Sie unbe­dingt dar­auf ach­ten, dass die Nut­zung in der Poli­ce aus­drück­lich ein­ge­schlos­sen ist.