Bau­art­klas­sen in der Gebäu­de­ver­si­che­rung: So beein­flusst Ihre Bau­wei­se den Bei­trag

Die Bau­art­klas­se Ihres Hau­ses ent­schei­det mit dar­über, wie hoch Ihre Ver­si­che­rungs­prä­mie aus­fällt – und ob im Scha­dens­fall über­haupt geleis­tet wird. Erfah­ren Sie jetzt, wel­che Bau­wei­se wie ein­ge­stuft wird und wie Sie durch rich­ti­ge Anga­ben bares Geld spa­ren kön­nen.

Bauartklassen

In der Gebäu­de­ver­si­che­rung ist kaum ein Fak­tor so unter­schätzt wie die Bau­art­klas­se – dabei hat sie enor­me Aus­wir­kun­gen auf die Höhe Ihrer Ver­si­che­rungs­prä­mie und den Umfang des Ver­si­che­rungs­schut­zes. Als Bau­art­klas­se (kurz: BAK) wird in der Ver­si­che­rungs­wirt­schaft die Ein­stu­fung eines Gebäu­des auf Basis sei­ner Kon­struk­ti­ons­merk­ma­le bezeich­net. Ent­schei­dend sind dabei vor allem die ver­wen­de­ten Mate­ria­li­en, die Art der Dach­de­ckung sowie der Feu­er­wi­der­stand der Bau­tei­le.

Ob Stahl­be­ton, Mas­siv­mau­er­werk, Holz­bau­wei­se oder Reet­dach – je nach­dem, wie „wider­stands­fä­hig“ ein Gebäu­de gegen­über äuße­ren Ein­flüs­sen wie Feu­er oder Sturm ist, ord­net der Ver­si­che­rer es in eine von bis zu fünf Bau­art­klas­sen ein. Die­se Ein­stu­fung beein­flusst nicht nur die Bei­trags­hö­he, son­dern auch, ob im Scha­dens­fall über­haupt geleis­tet wird – ins­be­son­de­re, wenn sich spä­ter her­aus­stellt, dass fal­sche Anga­ben gemacht wur­den.

Gera­de bei älte­ren Gebäu­den oder Umbau­ten kommt es häu­fig zu Feh­lern bei der Selbst­ein­schät­zung – mit zum Teil dras­ti­schen Fol­gen: von Leis­tungs­kür­zun­gen bis hin zur kom­plet­ten Leis­tungs­ver­wei­ge­rung. Umso wich­ti­ger ist es, die eige­ne Bau­art­klas­se kor­rekt zu ken­nen und die rich­ti­ge Ver­si­che­rungs­po­li­ce auf die­ser Grund­la­ge aus­zu­wäh­len.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Die Bau­art­klas­se bestimmt maß­geb­lich die Höhe Ihrer Ver­si­che­rungs­prä­mie.

  • Sie basiert auf Bau­ma­te­ria­li­en, Dach­form und Feu­er­wi­der­stand.

  • Falsch­an­ga­ben kön­nen zur Leis­tungs­ver­wei­ge­rung oder Kün­di­gung füh­ren.

  • Es gibt in der Regel 5 Bau­art­klas­sen – von BAK 1 (nied­ri­ges Risi­ko) bis BAK 5 (hohes Risi­ko).

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Was sind Bau­art­klas­sen?

Bau­art­klas­sen in der Gebäu­de­ver­si­che­rung

Bau­art­klas­sen (BAK) sind Kate­go­rien, die Gebäu­de basie­rend auf ihrer Bau­wei­se und den ver­wen­de­ten Mate­ria­li­en ein­tei­len. Sie hel­fen Ver­si­che­rern, das Risi­ko eines Gebäu­des, ins­be­son­de­re in Bezug auf Feu­er­schä­den, ein­zu­schät­zen. Die Klas­si­fi­zie­rung beein­flusst maß­geb­lich die Höhe der Ver­si­che­rungs­prä­mie.

BAK 1

Merk­ma­le: Mas­si­ve Bau­wei­se (z. B. Beton, Mau­er­werk), har­te Beda­chung (z. B. Zie­gel, Schie­fer)

Risi­ko: Gering

BAK 2

Merk­ma­le: Kom­bi­na­ti­on aus nicht brenn­ba­ren und schwer ent­flamm­ba­ren Mate­ria­li­en, har­te Beda­chung

Risi­ko: Nied­rig

BAK 3

Merk­ma­le: Holz­kon­struk­tio­nen mit har­ter Beda­chung

Risi­ko: Mit­tel

BAK 4

Merk­ma­le:  Wie BAK 1 oder 2, jedoch mit wei­cher Beda­chung (z. B. Holz, Schilf)

Risi­ko: Hoch

BAK 5

Merk­ma­le: Holz­kon­struk­tio­nen mit wei­cher Beda­chung

Risi­ko: Sehr hoch

Ein­fluss der Bau­art­klas­se auf die Ver­si­che­rungs­prä­mie

Die Bau­art­klas­se eines Gebäu­des hat direk­ten Ein­fluss auf die Höhe der Ver­si­che­rungs­prä­mie. Gebäu­de mit höhe­rem Risi­ko (z. B. BAK 5) füh­ren zu höhe­ren Prä­mi­en, wäh­rend sol­che mit gerin­ge­rem Risi­ko (z. B. BAK 1) güns­ti­ge­re Prä­mi­en erhal­ten. Eine kor­rek­te Anga­be der Bau­art­klas­se ist ent­schei­dend, da fal­sche Anga­ben im Scha­dens­fall zu Leis­tungs­kür­zun­gen oder ‑ver­wei­ge­run­gen füh­ren kön­nen.

Hin­weis: Die genaue Ein­stu­fung kann je nach Ver­si­che­rer vari­ie­ren. Es ist wich­tig, die Bau­art­klas­se kor­rekt anzu­ge­ben, um im Scha­dens­fall opti­mal abge­si­chert zu sein.

Ände­rung der Bau­art­klas­se durch bau­li­che Maß­nah­men

Es ist mög­lich, die Bau­art­klas­se eines Gebäu­des durch bau­li­che Maß­nah­men zu ver­bes­sern. Bei­spiels­wei­se kann der Aus­tausch einer wei­chen Dach­ein­de­ckung gegen eine har­te Beda­chung oder die Ver­wen­dung nicht brenn­ba­rer Mate­ria­li­en in der Kon­struk­ti­on zu einer nied­ri­ge­ren Bau­art­klas­se und damit zu güns­ti­ge­ren Ver­si­che­rungs­prä­mi­en füh­ren.

War­um die Bau­art­klas­se Ihre Bei­trä­ge beein­flusst

Ein­fluss der Bau­art­klas­se auf die Ver­si­che­rungs­prä­mie

Die Bau­art­klas­se (BAK) eines Gebäu­des ist ein zen­tra­ler Fak­tor bei der Berech­nung der Ver­si­che­rungs­prä­mie in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Sie bewer­tet das Risi­ko von Schä­den, ins­be­son­de­re durch Feu­er, basie­rend auf der Bau­wei­se und den ver­wen­de­ten Mate­ria­li­en. Je höher das Risi­ko, des­to höher fällt in der Regel die Prä­mie aus.

Bei­spiel­haf­te Prä­mi­en­un­ter­schie­de

Ein Ver­gleich zeigt die Aus­wir­kun­gen der Bau­art­klas­se auf die Ver­si­che­rungs­prä­mie:

  • BAK 1: Ein Ein­fa­mi­li­en­haus in Mas­siv­bau­wei­se mit har­ter Beda­chung kann eine Prä­mie von etwa 250 € jähr­lich haben.

  • BAK 5: Ein ver­gleich­ba­res Haus mit Holz­kon­struk­ti­on und wei­cher Beda­chung kann eine Prä­mie von bis zu 1.062 € jähr­lich errei­chen.

Wich­ti­ge Hin­wei­se

  • Kor­rek­te Anga­be der Bau­art­klas­se: Fal­sche Anga­ben kön­nen im Scha­dens­fall zu Leis­tungs­kür­zun­gen oder ‑ver­wei­ge­run­gen füh­ren.

  • Bera­tung nut­zen: Bei Unsi­cher­hei­ten emp­fiehlt es sich, einen Exper­ten oder Archi­tek­ten zur Bestim­mung der kor­rek­ten Bau­art­klas­se hin­zu­zu­zie­hen.

Falsch­an­ga­ben zur Bau­art­klas­se: Eine ris­kan­te Ent­schei­dung

War­um feh­ler­haf­te Bau­art­an­ga­ben Ihren Ver­si­che­rungs­schutz kos­ten kön­nen

Schon klei­ne Unge­nau­ig­kei­ten bei der Bau­art­an­ga­be kön­nen im Scha­den­fall zu gro­ßen Pro­ble­men füh­ren. Vie­le Ver­si­che­rungs­neh­mer unter­schät­zen, wie sen­si­bel Ver­si­che­rer auf feh­ler­haf­te oder unvoll­stän­di­ge Anga­ben zur Bau­wei­se reagie­ren. Dabei kann eine fal­sche Ein­stu­fung fata­le finan­zi­el­le Fol­gen haben – bis hin zum Ver­lust des Ver­si­che­rungs­schut­zes.

Die Bau­art­klas­se eines Gebäu­des gehört zu den ent­schei­den­den Risi­kom­erk­ma­len für Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men. Sie beein­flusst nicht nur die Prä­mi­en­hö­he, son­dern auch die Risi­ko­prü­fung im Scha­dens­fall. Wird die Bau­wei­se falsch ange­ge­ben – etwa um in eine nied­ri­ge­re und damit güns­ti­ge­re Bau­art­klas­se ein­ge­stuft zu wer­den – droht im Ernst­fall eine kom­plet­te Leis­tungs­ver­wei­ge­rung durch den Ver­si­che­rer.

Beson­ders kri­tisch wird es, wenn sich die Abwei­chung erst im Nach­hin­ein, z. B. bei einem Brand­scha­den, her­aus­stellt. Ver­si­che­rer kön­nen sich dann auf eine soge­nann­te vor­ver­trag­li­che Anzei­ge­pflicht­ver­let­zung (§ 19 VVG) beru­fen. Die Fol­ge: Der Ver­si­che­rungs­ver­trag wird ange­foch­ten oder gekün­digt – selbst wenn der Feh­ler nicht vor­sätz­lich began­gen wur­de.

Noch schwer­wie­gen­der ist der Vor­wurf der arg­lis­ti­gen Täu­schung. Wer vor­sätz­lich fal­sche Anga­ben zur Bau­art­klas­se macht, ver­liert nicht nur sei­nen Anspruch auf Leis­tun­gen, son­dern ris­kiert auch zivil­recht­li­che Kon­se­quen­zen. Vie­le Ver­si­che­rer prü­fen im Leis­tungs­fall sehr genau, ob die Anga­ben zur Kon­struk­ti­on, Dach­ein­de­ckung oder zum ver­wen­de­ten Mate­ri­al kor­rekt und voll­stän­dig waren.

Daher gilt: Ehr­li­che und exak­te Anga­ben zur Bau­wei­se sind Pflicht. Wer sich unsi­cher ist, soll­te vor Abschluss der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung einen Archi­tek­ten, Bau­sach­ver­stän­di­gen oder erfah­re­nen Mak­ler hin­zu­zie­hen. Auch bau­li­che Ver­än­de­run­gen (z. B. neue Dach­ein­de­ckung, Fas­sa­den­ver­klei­dung) müs­sen unver­züg­lich gemel­det wer­den, da sie die Bau­art­klas­se ver­än­dern kön­nen.

Wer an der Wahr­heit spart, zahlt im Scha­dens­fall dop­pelt. Die kor­rek­te Bau­art­klas­se ist nicht nur eine For­ma­lie – sie ist Ihr finan­zi­el­les Sicher­heits­netz.

Die­se The­men soll­ten Sie eben­falls ken­nen

Wei­ter­füh­ren­de Rat­ge­ber zur Gebäu­de­ver­si­che­rung

Die Bau­art­klas­se ist nur ein Bau­stein im kom­ple­xen Sys­tem der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Wer sei­ne Immo­bi­lie rich­tig absi­chern will, soll­te auch die Grund­la­gen zum Ver­si­che­rungs­wert, die tat­säch­li­chen Kos­ten sowie mög­li­che Leis­tungs­aus­schlüs­se durch gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­ste­hen. In die­sen drei Bei­trä­gen ver­tie­fen wir die wich­tigs­ten Zusam­men­hän­ge – pra­xis­nah und ver­ständ­lich.

Was ist der Wert 1914?

Wert1914

Der Ver­si­che­rungs­wert in Mark – und war­um er heu­te noch zählt. Erfah­ren Sie, wie der Wert 1914 die Grund­la­ge Ihrer Ver­si­che­rungs­sum­me bil­det, wie er berech­net wird und war­um eine fal­sche Anga­be zu Unter­ver­si­che­rung füh­ren kann.

Kos­ten der Gebäu­de­ver­si­che­rung

Gebaeudeversicherung-Kosten

Prä­mi­en, Qua­drat­me­ter­prei­se und Preis­fak­to­ren im Über­blick. Wir zei­gen Ihnen, wie sich die Kos­ten Ihrer Gebäu­de­ver­si­che­rung zusam­men­set­zen, wor­auf Sie ach­ten soll­ten – und wie Sie bares Geld spa­ren kön­nen.

Gro­be Fahr­läs­sig­keit

grobe-fahrlaessigkeit

Wenn ein klei­ner Feh­ler zum gro­ßen Pro­blem wird. Wann liegt gro­be Fahr­läs­sig­keit vor? Wie reagie­ren Ver­si­che­rer im Scha­den­fall – und wel­che Zusatz­bau­stei­ne schüt­zen Sie?

So bestim­men Sie Ihre Bau­art­klas­se kor­rekt

Wie Sie die rich­ti­ge Bau­art­klas­se für Ihre Immo­bi­lie ermit­teln

Vie­le Eigen­tü­mer ken­nen die Bau­art­klas­se ihres Hau­ses nicht – oder schät­zen sie falsch ein. Dabei ist eine kor­rek­te Ein­stu­fung ent­schei­dend für einen fai­ren Bei­trag und einen ver­läss­li­chen Ver­si­che­rungs­schutz im Scha­dens­fall. Doch wie lässt sich die rich­ti­ge Bau­art­klas­se zwei­fels­frei fest­stel­len?

Die Bau­art­klas­se beschreibt die Kon­struk­ti­on und das Brand­ver­hal­ten eines Gebäu­des – vor allem in Bezug auf Mate­ria­li­en wie Mau­er­werk, Holz oder Dach­de­ckung. Ver­si­che­rer grei­fen bei der Ein­stu­fung auf klar defi­nier­te Merk­ma­le zurück, etwa:

  • Art der tra­gen­den Wän­de (z. B. Zie­gel­mau­er­werk, Holz­rah­men­bau, Fach­werk)

  • Dach­kon­struk­ti­on und ‑ein­de­ckung (z. B. Zie­gel, Blech, Bitu­men, Reet)

  • Brand­schutz­ver­hal­ten der ein­ge­setz­ten Bau­stof­fe

  • Bau­wei­se des gesam­ten Hau­ses (z. B. Fer­tig­haus vs. Mas­siv­bau)

Die ein­fachs­te Mög­lich­keit zur Bestim­mung ist ein Blick in die Ver­si­che­rungs­un­ter­la­gen – dort ist die Bau­art­klas­se oft direkt auf­ge­führt. Fehlt die­ser Hin­weis, kann man auf alter­na­ti­ve Quel­len zurück­grei­fen: zum Bei­spiel die Bau­ak­te beim Bau­amt, das Expo­sé vom Kauf oder ein Gut­ach­ten eines Archi­tek­ten.

Für Neu­bau­ten oder sanier­te Gebäu­de emp­fiehlt sich zudem ein Gespräch mit dem Archi­tek­ten oder Bau­lei­ter – die­se ken­nen die ver­wen­de­ten Mate­ria­li­en und die Kon­struk­ti­ons­wei­se genau. Beson­ders wich­tig: Bei bau­li­chen Ver­än­de­run­gen (z. B. neue Fas­sa­de, Umde­ckung des Dachs) kann sich die Bau­art­klas­se ändern – was dann auch der Ver­si­che­rung gemel­det wer­den muss.

Übri­gens: Eini­ge Ver­si­che­rer arbei­ten mit ver­ein­fach­ten Anga­ben über soge­nann­te Fer­tig­haus­grup­pen oder stan­dar­di­sier­te Gebäu­de­ty­pen. Die­se kön­nen eben­falls zur Ermitt­lung der BAK die­nen – sind aber nicht immer exakt. Bei Unsi­cher­hei­ten soll­ten Sie sich nicht auf pau­scha­le Annah­men ver­las­sen.

Tipp: Nut­zen Sie unse­ren Ver­gleichs­rech­ner – durch Ihre Anga­ben zur Bau­wei­se, Dach­form und Kon­struk­ti­on ermit­teln wir auto­ma­tisch die pas­sen­de Bau­art­klas­se und zei­gen Ihnen pas­sen­de Tari­fe an. So stel­len Sie sicher, dass Ihre Anga­ben kor­rekt sind und der Ver­si­che­rungs­schutz im Ernst­fall nicht gefähr­det ist.

Jetzt Gebäu­de­ver­si­che­rung berech­nen

Bau­li­che Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung der Bau­art­klas­se

Wie Sie durch geziel­te Sanie­run­gen Ihre Ver­si­che­rungs­prä­mie sen­ken kön­nen

Durch bau­li­che Ver­bes­se­run­gen kön­nen Sie die Bau­art­klas­se Ihres Gebäu­des posi­tiv beein­flus­sen und somit Ihre Ver­si­che­rungs­prä­mie redu­zie­ren. Maß­nah­men wie die Ver­wen­dung feu­er­hem­men­der Mate­ria­li­en oder die Erneue­rung der Dach­ein­de­ckung kön­nen das Risi­ko von Brand­schä­den ver­rin­gern und zu einer güns­ti­ge­ren Ein­stu­fung füh­ren.

Die Bau­art­klas­se eines Gebäu­des ist ein ent­schei­den­der Fak­tor für die Höhe der Ver­si­che­rungs­prä­mie in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Sie bewer­tet das Risi­ko von Schä­den, ins­be­son­de­re durch Feu­er, basie­rend auf der Bau­wei­se und den ver­wen­de­ten Mate­ria­li­en. Je höher das Risi­ko, des­to höher fällt in der Regel die Prä­mie aus.

Durch geziel­te bau­li­che Maß­nah­men kön­nen Eigen­tü­mer die Bau­art­klas­se ihres Gebäu­des ver­bes­sern und somit die Ver­si­che­rungs­prä­mie sen­ken. Zu den effek­ti­ven Maß­nah­men zäh­len:

  • Erneue­rung der Dach­ein­de­ckung: Der Aus­tausch einer wei­chen Beda­chung (z. B. Reet oder Schin­deln) gegen eine har­te Beda­chung (z. B. Zie­gel oder Metall) kann die Feu­er­re­sis­tenz erhö­hen.

  • Ver­wen­dung feu­er­hem­men­der Mate­ria­li­en: Beim Umbau oder bei Reno­vie­run­gen soll­te auf den Ein­satz nicht brenn­ba­rer oder schwer ent­flamm­ba­rer Bau­stof­fe geach­tet wer­den.

  • Instal­la­ti­on von Brand­schutz­vor­rich­tun­gen: Die Nach­rüs­tung mit Rauch­mel­dern, Feu­er­lö­schern und Brand­schutz­tü­ren kann das Risi­ko von Brand­schä­den ver­rin­gern.

  • Moder­ni­sie­rung der Elek­trik: Eine Erneue­rung ver­al­te­ter elek­tri­scher Anla­gen redu­ziert die Gefahr von Kurz­schlüs­sen und Brän­den.

Es ist wich­tig, dass alle durch­ge­führ­ten Maß­nah­men doku­men­tiert und der Ver­si­che­rung mit­ge­teilt wer­den. Eini­ge Ver­si­che­rer erken­nen sol­che Ver­bes­se­run­gen an und pas­sen die Bau­art­klas­se ent­spre­chend an, was zu einer Redu­zie­rung der Prä­mie füh­ren kann. Es emp­fiehlt sich, vor Beginn der Maß­nah­men Rück­spra­che mit dem Ver­si­che­rer zu hal­ten, um sicher­zu­stel­len, dass die geplan­ten Ände­run­gen aner­kannt wer­den.

Sanie­run­gen und Moder­ni­sie­run­gen kön­nen Eigen­tü­mer nicht nur die Sicher­heit ihres Gebäu­des erhö­hen, son­dern auch lang­fris­tig Kos­ten bei der Gebäu­de­ver­si­che­rung spa­ren.

Prä­ven­ti­ve Maß­nah­men zur Risi­ko­min­de­rung

Wie Sie durch geziel­te Vor­sor­ge Schä­den ver­mei­den und Ihre Ver­si­che­rungs­kos­ten sen­ken

Ein effek­ti­ver Schutz Ihres Eigen­tums beginnt nicht erst im Scha­dens­fall – son­dern bereits mit prä­ven­ti­ven Maß­nah­men. Durch geziel­te Vor­sor­ge kön­nen Sie nicht nur das Risi­ko von Schä­den erheb­lich redu­zie­ren, son­dern auch von güns­ti­ge­ren Ver­si­che­rungs­prä­mi­en pro­fi­tie­ren.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt vie­le Risi­ken ab, doch durch prä­ven­ti­ve Maß­nah­men kön­nen Sie aktiv dazu bei­tra­gen, Schä­den zu ver­mei­den und somit Ihre Ver­si­che­rungs­prä­mie zu sen­ken. Ver­si­che­rer hono­rie­ren oft sol­che Vor­sor­ge­maß­nah­men mit Bei­trags­nach­läs­sen oder bes­se­ren Kon­di­tio­nen.

1. Instal­la­ti­on von Rauch­mel­dern: In vie­len Bun­des­län­dern besteht bereits eine Rauch­mel­der­pflicht. Die­se Gerä­te kön­nen Leben ret­ten und das Aus­maß von Brand­schä­den mini­mie­ren. Eine regel­mä­ßi­ge War­tung und Funk­ti­ons­prü­fung ist dabei uner­läss­lich.

2. War­tung der elek­tri­schen Anla­gen: Defek­te oder ver­al­te­te elek­tri­sche Instal­la­tio­nen zäh­len zu den häu­figs­ten Brand­ur­sa­chen. Las­sen Sie daher Ihre Elek­trik regel­mä­ßig von einem Fach­mann über­prü­fen und gege­be­nen­falls erneu­ern.

3. Schutz vor Lei­tungs­was­ser­schä­den: Undich­te oder ver­al­te­te Was­ser­lei­tun­gen kön­nen erheb­li­che Schä­den ver­ur­sa­chen. Eine regel­mä­ßi­ge Inspek­ti­on und War­tung der Lei­tun­gen sowie der Ein­bau von Lecka­ge-Detek­to­ren kön­nen hier vor­beu­gen.

4. Sturm­si­che­re Dach­ein­de­ckung: Ein gut gewar­te­tes und sturm­si­che­res Dach schützt vor Schä­den durch Unwet­ter. Regel­mä­ßi­ge Kon­trol­len und gege­be­nen­falls Ver­stär­kun­gen kön­nen das Risi­ko mini­mie­ren.

5. Hoch­was­ser­schutz: In hoch­was­ser­ge­fähr­de­ten Gebie­ten soll­ten Maß­nah­men wie Rück­stau­klap­pen, was­ser­dich­te Fens­ter und Türen sowie die Erhö­hung von Haus­ein­gän­gen in Betracht gezo­gen wer­den.

6. Brand­schutz­kon­zept: Ein indi­vi­du­ell erstell­tes Brand­schutz­kon­zept kann hel­fen, Risi­ken zu iden­ti­fi­zie­ren und ent­spre­chen­de Maß­nah­men zu ergrei­fen. Dies ist beson­ders bei Neu­bau­ten oder grö­ße­ren Reno­vie­run­gen sinn­voll.

Durch die Umset­zung die­ser prä­ven­ti­ven Maß­nah­men erhö­hen Sie nicht nur die Sicher­heit Ihres Hau­ses, son­dern kön­nen auch von finan­zi­el­len Vor­tei­len bei Ihrer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung pro­fi­tie­ren. Es emp­fiehlt sich, mit Ihrem Ver­si­che­rer über mög­li­che Prä­mi­en­nach­läs­se für durch­ge­führ­te Vor­sor­ge­maß­nah­men zu spre­chen.

Was tun, wenn ein Scha­den ein­tritt?

Schnel­les und rich­ti­ges Han­deln kann im Scha­dens­fall den Unter­schied machen – sowohl finan­zi­ell als auch im Hin­blick auf Ihre Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen. Wer vor­be­rei­tet ist und die rich­ti­gen Schrit­te kennt, erspart sich im Ernst­fall viel Ärger.

Ob Lei­tungs­was­ser­scha­den durch Rohr­bruch, Sturm­scha­den am Dach oder mut­wil­li­ger Van­da­lis­mus: In sol­chen Fäl­len zählt jede Minu­te. Ver­si­che­rer erwar­ten eine unver­züg­li­che Mel­dung und eine lücken­lo­se Doku­men­ta­ti­on. Doch nicht nur das – auch Sie selbst sind ver­pflich­tet, ers­te Siche­rungs­maß­nah­men zu ergrei­fen, um Fol­ge­schä­den zu ver­mei­den.

Die wich­tigs­ten Sofort­maß­nah­men im Über­blick:

  • Scha­den mel­den: Infor­mie­ren Sie Ihre Ver­si­che­rung umge­hend – am bes­ten digi­tal über eine App oder das Kun­den­por­tal. Bei schwer­wie­gen­den Fäl­len auch die Poli­zei (z. B. bei Ein­bruch, Van­da­lis­mus).

  • Bewei­se sichern: Fotos, Vide­os und eine detail­lier­te Auf­lis­tung der beschä­dig­ten Tei­le sind essen­zi­ell für die spä­te­re Regu­lie­rung.

  • Wei­te­re Schä­den ver­hin­dern: Ein abge­deck­tes Dach oder abge­stell­ter Haupt­was­ser­hahn kann grö­ße­re Fol­ge­pro­ble­me ver­hin­dern.

  • Doku­men­te griff­be­reit hal­ten: Hal­ten Sie Ihre Poli­ce, Kon­takt­da­ten, Gut­ach­ten und frü­he­re War­tungs­nach­wei­se bereit.

  • Kon­tak­tie­ren Sie Ihre Mak­ler- oder Betreu­ungs­per­son

Tipp: Wenn Sie häu­fi­ger unter­wegs oder Ver­mie­ter sind – ver­ein­fa­chen Apps und Not­fall­kar­ten die Scha­dens­ab­wick­lung deut­lich. So geht kei­ne Frist ver­lo­ren.

Die häu­figs­ten Gebäu­de­schä­den, die schnel­les Han­deln erfor­dern, sind:

  • Was­ser­schä­den durch Rohr­brü­che, Frost oder undich­te Lei­tun­gen

  • Sturm- und Hagel­schä­den, z. B. an Dächern, Fas­sa­den oder Fens­tern

  • Van­da­lis­mus bei Ein­bruch oder Beschä­di­gung leer­ste­hen­der Gebäu­de

Nach­fol­gend fin­den Sie einen kom­pak­ten Über­blick zu die­sen typi­schen Scha­den­ar­ten – inklu­si­ve Hin­wei­se, wann Ihre Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung leis­tet:

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Was­ser­scha­den

Rohr­bruch, geplatz­te Lei­tun­gen oder Rück­stau füh­ren häu­fig zu erheb­li­chen Schä­den an Wän­den, Decken und Böden. Ihre Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten – sofern Sie regel­mä­ßig war­ten und im Leer­stand absper­ren.

Sturmschaden

Sturm- und Hagel­schä­den

Sturm ab Wind­stär­ke 8, abge­deck­te Dächer oder zer­bro­che­ne Fens­ter: Gera­de im Früh­ling und Herbst zäh­len Unwet­ter­schä­den zu den häu­figs­ten Fäl­len. Wich­tig ist: Schä­den sofort mel­den und alles foto­gra­fisch sichern.

vandalismus-gebaeudeversicherung

Van­da­lis­mus

Zer­kratz­te Fas­sa­den, ein­ge­tre­te­ne Türen, zer­stör­te Fens­ter – mut­wil­li­ge Beschä­di­gung tritt beson­ders bei unbe­wohn­ten Objek­ten auf. Vie­le Tari­fe bie­ten Schutz, oft nur mit Zusatz­bau­stein oder bei Anzei­ge bei der Poli­zei.

Wei­te­re wich­ti­ge The­men für Haus­be­sit­zer

Wel­che Ver­si­che­run­gen und Aspek­te spie­len neben der Bau­wei­se noch eine Rol­le?

Wer ein Wohn­ge­bäu­de besitzt oder gera­de baut, soll­te über mehr wis­sen als nur die Bau­art­klas­se. Ob ergän­zen­de Absi­che­run­gen, steu­er­li­che Vor­tei­le oder der rich­ti­ge Umgang mit tech­ni­schen Anla­gen – die­se The­men hel­fen Ihnen, Ihren Ver­si­che­rungs­schutz lücken­los zu gestal­ten.

photovoltaik-versicherung

Pho­to­vol­ta­ik-Ver­si­che­rung

Eine Pho­to­vol­ta­ik-Ver­si­che­rung sichert nicht nur Schä­den an Modu­len und Wech­sel­rich­tern ab, son­dern auch Ertrags­aus­fäl­le, wenn die Anla­ge durch Blitz­schlag, Kurz­schluss, Dieb­stahl oder Hagel nicht mehr ein­speist.

Ratgeber-Wohngebaeudeversicherung

Feu­er­ver­si­che­rung

Feu­er zählt zu den teu­ers­ten Scha­dens­ar­ten in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Neben dem Wie­der­auf­bau sind auch Fol­ge­kos­ten ent­schei­dend.

Zusam­men­fas­sung

Die Bau­art­klas­se spielt bei der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung eine zen­tra­le Rol­le – sie beein­flusst nicht nur die Ver­si­che­rungs­prä­mie, son­dern auch die Risi­ko­ein­schät­zung im Scha­dens­fall. Ob Stahl­be­ton­haus oder Holz­bau­wei­se: Je nach ver­wen­de­ten Mate­ria­li­en und Dach­kon­struk­ti­on wird das Gebäu­de in eine der fünf Bau­art­klas­sen ein­ge­stuft – mit spür­ba­ren Aus­wir­kun­gen auf die Bei­trags­hö­he.

Wer eine fal­sche Ein­stu­fung angibt, ris­kiert im Ernst­fall Leis­tungs­kür­zun­gen oder sogar den voll­stän­di­gen Ver­lust des Ver­si­che­rungs­schut­zes. Umso wich­ti­ger ist es, bei der Antrag­stel­lung ehr­lich zu blei­ben und die eige­nen Gebäu­de­ei­gen­schaf­ten kor­rekt anzu­ge­ben. Gleich­zei­tig lohnt es sich, prä­ven­ti­ve Maß­nah­men wie feu­er­hem­men­de Bau­ma­te­ria­li­en, Rauch­mel­der oder regel­mä­ßi­ge War­tung umzu­set­zen – denn die­se sen­ken das Risi­ko und kön­nen sich auch finan­zi­ell loh­nen.

Unser Tipp: Ver­glei­chen Sie Tari­fe nicht nur nach Preis, son­dern auch nach Deckungs­tie­fe und Zusatz­bau­stei­nen – ins­be­son­de­re wenn es um spe­zi­el­le Risi­ken wie Ele­men­tar­schä­den oder Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen geht. Mit der rich­ti­gen Bau­art­klas­si­fi­zie­rung und einer durch­dach­ten Absi­che­rung schüt­zen Sie nicht nur Ihre Immo­bi­lie, son­dern auch Ihre finan­zi­el­le Sicher­heit.

häu­fi­ge Fra­gen

Die Bau­art­klas­se beschreibt die Kon­struk­ti­ons­wei­se eines Gebäu­des – ins­be­son­de­re die ver­wen­de­ten Mate­ria­li­en und die Art der Dach­kon­struk­ti­on. Sie dient Ver­si­che­rern als Grund­la­ge zur Risi­ko­be­wer­tung, ins­be­son­de­re in Bezug auf Feu­er­schä­den. Je schwe­rer ent­flamm­bar ein Haus ist, des­to nied­ri­ger fällt in der Regel die Ver­si­che­rungs­prä­mie aus.

Ein Holz­haus wird je nach Kon­struk­ti­on meist in die Bau­art­klas­se 3 oder 4 ein­ge­ord­net. Ent­schei­dend ist, ob eine har­te Beda­chung vor­liegt (z. B. Zie­gel oder Metall) oder eine wei­che Beda­chung (z. B. Schilf, Stroh). Auch die Feu­er­wi­der­stands­fä­hig­keit der Innen­wän­de kann die Ein­stu­fung beein­flus­sen.

Ja – durch Moder­ni­sie­run­gen wie die Erneue­rung des Dachs, den Ein­satz feu­er­hem­men­der Mate­ria­li­en oder die Erneue­rung der Fas­sa­de lässt sich die Bau­art­klas­se ver­bes­sern. Das kann zu nied­ri­ge­ren Prä­mi­en füh­ren. Wich­tig: Ände­run­gen soll­ten immer der Ver­si­che­rung mit­ge­teilt und gege­be­nen­falls durch Nach­wei­se (z. B. Hand­wer­ker­rech­nun­gen) belegt wer­den.

Eine fal­sche Bau­art­klas­se kann im Scha­dens­fall gra­vie­ren­de Fol­gen haben: Von der Kür­zung der Leis­tun­gen bis hin zur voll­stän­di­gen Leis­tungs­ver­wei­ge­rung ist alles mög­lich. Ver­si­che­rungs­neh­mer sind ver­pflich­tet, wahr­heits­ge­mä­ße Anga­ben zu machen – andern­falls kann der Ver­trag als arg­lis­ti­ge Täu­schung gewer­tet wer­den.