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Brandschaden am Haus – Leistungen der Wohngebäudeversicherung
Ein Brand kann schwere Schäden verursachen – wir zeigen, was genau versichert ist, wie die Regulierung abläuft und worauf Sie achten müssen

Ein Brand zählt zu den schlimmsten Risiken, die ein Eigenheim bedrohen können – und tritt häufiger auf, als viele denken. Ob durch defekte Elektrogeräte, fahrlässiges Verhalten oder einen Blitzeinschlag: Ist das Feuer erst entfacht, bleibt oft nur noch Schutt und Asche zurück. Die Schäden sind nicht nur emotional belastend, sondern finanziell existenzbedrohend.
Hier kommt die Brandversicherung ins Spiel. Sie schützt Ihr Zuhause – und damit alles, was Sie sich aufgebaut haben – vor den finanziellen Folgen eines Feuers. In den meisten Fällen ist dieser Schutz Teil Ihrer Wohngebäudeversicherung und zusätzlich in der Hausratversicherung enthalten. Doch nicht jeder Tarif bietet ausreichenden Schutz – vor allem, wenn es um Folgeschäden oder grobe Fahrlässigkeit geht.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, warum der Brandschutz in der Gebäudeversicherung so entscheidend ist, welche Leistungen enthalten sind, wann Versicherer zahlen – und wann nicht – und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Ein Brand zerstört nicht nur Ihr Zuhause – sondern auch Ihre finanzielle Sicherheit. Die richtige Versicherung schützt.
Warum eine Brandversicherung unverzichtbar ist
Ein Brand entsteht oft plötzlich – durch technische Defekte, Fahrlässigkeit oder äußere Einflüsse. Die Folgen sind häufig dramatisch: Zerstörte Gebäude, beschädigter Hausrat und hohe Kosten für Wiederaufbau, Ersatz oder Unterbringung. Eine gute Brandversicherung, meist integriert in Wohngebäude- und Hausratversicherung, schützt vor genau diesen Risiken – und sichert Ihr Zuhause, Ihre Familie und Ihr Vermögen nachhaltig ab.
Die meisten Brände in Wohnhäusern entstehen durch alltägliche Fehler oder technische Defekte – und sie entwickeln sich oft schneller, als man reagieren kann:
Defekte Elektrogeräte und Kurzschlüsse
Offenes Feuer (z. B. Kerzen, Kamin, Grill)
Überhitztes Öl auf dem Herd
Blitzschlag oder Brandstiftung
Laut IFS-Statistik 2022 ist Elektrizität mit 28 % die häufigste Ursache.
Die Brandversicherung schützt Sie vor hohen Kosten, wenn Feuer oder Folgeschäden auftreten:
Reparatur oder Neubau des Gebäudes
Sanierung von Ruß- und Rauchschäden
Aufräum‑, Abriss- und Entsorgungskosten
Kosten für Hotel oder Ersatzunterkunft
Erstattung von Feuerwehreinsätzen
Wichtig: Auch Löschwasser kann erhebliche Schäden verursachen – ist aber meist mitversichert.
Ein großer Schwachpunkt vieler älterer Tarife: Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind nicht automatisch versichert.
Beispiele:
Kerze brennt unbeaufsichtigt weiter
Herd bleibt versehentlich eingeschaltet
Grill zu nah an der Hauswand
Moderne Tarife bieten Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit – und schützen Sie damit umfassender.
Auch während der Bauphase kann es brennen – etwa durch elektrische Arbeiten oder Blitzeinschlag.
Deshalb wichtig:
Feuerrohbauversicherung schützt schon während der Bauzeit
Oft beitragsfrei im 1. Jahr enthalten
Meist Voraussetzung bei Baufinanzierungen
Ohne diesen Schutz kann ein Brand während der Bauphase den kompletten Bau gefährden.
Vom Ruß bis zum Wiederaufbau – was die Brandversicherung tatsächlich leistet
Was ist in der Brandversicherung enthalten?
Eine gute Brandversicherung schützt nicht nur bei Feuer – sondern auch bei vielen damit verbundenen Schäden. Entscheidend ist, was genau versichert ist – und was nicht.
Die Brandversicherung ist ein fester Bestandteil moderner Wohngebäude- und Hausratversicherungen. Sie ersetzt nicht nur Schäden, die direkt durch Feuer entstehen, sondern auch Folgeschäden wie Ruß, Rauch oder Löschwasser – sofern sie vertraglich eingeschlossen sind. Bei der Gebäudeversicherung betrifft der Schutz insbesondere alle fest mit dem Haus verbundenen Bestandteile: Dach, Wände, Böden, Fenster, Türen und technische Anlagen. Die Hausratversicherung wiederum deckt bewegliche Gegenstände wie Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte ab.
Je nach Tarif und Versicherer kann der Leistungsumfang stark variieren. Besonders wichtig: Der Versicherungsschutz greift nur bei sogenanntem bestimmungswidrigem Brand – also wenn sich Feuer unkontrolliert und selbstständig ausbreitet. Geplante Feuer (z. B. Kamin) sind nur mit Zusatzbausteinen abgesichert.
Typische Leistungen der Brandversicherung
- Reparaturkosten für beschädigte Gebäudeteile
- Neubau oder Wiederherstellung der Immobilie (zum gleitenden Neuwert)
- Ruß‑, Rauch- und Löschwasserschäden
- Abriss- und Entsorgungskosten
- Kosten für Absicherung und Stützkonstruktionen
- Feuerwehrkosten und behördliche Gebühren
- Hotelübernachtungen oder Ersatzwohnung, wenn das Haus unbewohnbar ist
- Transport- und Lagerkosten für geborgene Gegenstände (Hausratversicherung)
Was nicht automatisch enthalten ist
- Seng- und Schmorschäden (z. B. durch Zigaretten oder überhitzte Geräte)
- Nutzfeuer-Schäden (z. B. im Kamin oder Backofen)
- Photovoltaikanlagen und andere technische Sonderbauten
- Schäden durch Blitzüberspannung, wenn nicht explizit mitversichert
- Brandschäden durch grobe Fahrlässigkeit, sofern keine entsprechende Klausel enthalten ist
Was kostet der Schutz vor Feuer? – Und wie Sie Unterversicherung vermeiden
Kosten und Tarifunterschiede bei der Brandversicherung
Die Kosten für eine Brandversicherung hängen stark vom Tarif, dem Versicherungsumfang und den Eigenschaften Ihrer Immobilie ab. Doch nicht nur der Preis, sondern vor allem der Schutzumfang entscheidet, ob ein Tarif wirklich sinnvoll ist.
Eine Brandversicherung ist in der Regel kein eigenständiger Vertrag, sondern Bestandteil der Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit etwa 120–150 m² Wohnfläche liegen die Kosten – je nach Region, Ausstattung und Tarifumfang – bei 150 € bis 350 € pro Jahr. In sehr günstigen Basistarifen sind jedoch oft wichtige Leistungen wie grobe Fahrlässigkeit oder Überspannungsschäden nicht enthalten. Hochwertige Tarife mit erweiterten Leistungen können auch deutlich teurer sein – bieten im Schadensfall aber eine deutlich höhere Sicherheit.
Die Prämienberechnung erfolgt meist auf Grundlage des 1914er-Werts, ergänzt durch aktuelle Daten wie Bauartklasse, Gebäudetyp, Wohnfläche, Ausstattungsstandard und Lage. Viele Versicherer setzen dabei auf den sogenannten gleitenden Neuwert, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz auch bei steigenden Baukosten ausreicht.
Beim Tarifvergleich sollten Sie besonders auf die enthaltene Deckungssumme achten – sie muss ausreichen, um Ihr Haus im Ernstfall vollständig wiederaufbauen zu können. Auch die Mitversicherung grober Fahrlässigkeit ist entscheidend, denn viele Feuerschäden entstehen durch kleine Unachtsamkeiten. Achten Sie außerdem darauf, welche Nebenleistungen im Schadenfall übernommen werden – etwa Aufräumkosten, Feuerwehreinsätze oder Hotelübernachtungen. Prüfen Sie, ob Seng- oder Schmorschäden, Schäden durch Nutzfeuer oder Photovoltaikanlagen ausdrücklich eingeschlossen sind. Auch eine vereinbarte Selbstbeteiligung kann sich auf die Beitragshöhe auswirken – sie senkt zwar die Prämie, reduziert aber auch die Versicherungsleistung im Ernstfall.
Tipp: Ein zu günstiger Tarif kann im Schadensfall teuer werden – wer auf umfassenden Schutz setzt, ist besser beraten, in Qualität zu investieren.
Diese Bausteine sollten Sie im Blick behalten
Ergänzender Schutz für Ihre Immobilie – jetzt sinnvoll kombinieren
Eine Brandversicherung bildet die Basis – doch viele Gefahren lauern darüber hinaus. Nur in Kombination mit weiteren Elementen wie Leitungswasser‑, Sturm- oder Elementarschutz entsteht ein wirklich umfassender Gebäudeschutz. Besonders bei älteren Häusern, häufigerem Unwetter oder technischen Risiken lohnt es sich, die Zusatzbausteine genau zu prüfen – und gezielt abzusichern.
Elementarversicherung
Starkregen, Überschwemmung oder Erdrutsch – Naturgefahren nehmen zu und verursachen Millionenschäden. Die Elementarversicherung ist heute kein Luxus mehr, sondern wichtiger Zusatzschutz. Sie ergänzt die Brandversicherung um Risiken, die in der Basisdeckung oft fehlen.
Leitungswasserversicherung
Defekte Rohre, geplatzte Schläuche oder Frostschäden – Leitungswasserschäden gehören zu den häufigsten Gebäudeschäden in Deutschland. Diese Versicherung schützt Sie vor teuren Reparaturen an Böden, Wänden und Decken – auch bei Schimmelbildung durch Feuchtigkeit.
Sturmversicherung
Stürme mit Windstärken über 62 km/h können Dächer abdecken, Fenster zerstören oder ganze Fassaden beschädigen. Die Sturmversicherung ist oft Bestandteil der Gebäudeversicherung – ein gezielter Blick auf den Umfang lohnt sich dennoch. Auch Hagel ist meist mitversichert.
Zwei Versicherungen – zwei Perspektiven auf denselben Brand
Wohngebäude- oder Hausratversicherung – wer zahlt bei Brandschäden?
Viele Hausbesitzer fragen sich: Reicht eine Versicherung bei Brandschäden – oder brauche ich beide? Die klare Antwort: Wohngebäude- und Hausratversicherung greifen bei einem Brand an unterschiedlichen Stellen, ergänzen sich aber ideal. Wer nur eine davon besitzt, riskiert im Ernstfall hohe finanzielle Verluste.
Die Wohngebäudeversicherung deckt alle fest verbauten Teile des Hauses ab: Dach, Fassade, Böden, Fenster, Türen, Leitungen und technische Installationen wie Heizungen oder elektrische Anlagen. Wird das Haus durch einen Brand beschädigt, übernimmt sie die Kosten für Reparatur, Wiederaufbau, Sanierung sowie gegebenenfalls Abriss und Entsorgung.
Die Hausratversicherung hingegen schützt das gesamte bewegliche Inventar – also alles, was Sie beim Umzug theoretisch mitnehmen könnten. Dazu zählen Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte, Elektrogeräte, Bücher, Wertgegenstände, aber auch Einrichtungsgegenstände wie Teppiche, Lampen oder Vorhänge. Ist beispielsweise die Küche ausgebrannt oder das Wohnzimmer durch Rauch und Löschwasser zerstört, ersetzt die Hausratversicherung den Wert dieser Gegenstände.
Wichtig zu wissen: Auch Folgeschäden durch Ruß, Rauch oder Löschwasser sind – je nach Tarif – bei beiden Versicherungen mitversichert. Je hochwertiger der Tarif, desto besser die Erstattung. Einige Versicherer übernehmen darüber hinaus sogar Lagerkosten für geborgene Gegenstände oder die Kosten einer Ersatzunterkunft, wenn das Haus vorübergehend unbewohnbar ist.
Tipp: Nur mit beiden Policen – Wohngebäude und Hausrat – ist man im Fall eines Brandes rundum geschützt. Wer auf eine der beiden verzichtet, trägt im Schadensfall erhebliche finanzielle Risiken.
Wenn es gebrannt hat – diese Schritte entscheiden über Ihre Entschädigung
Was tun nach einem Brand? – So verhalten Sie sich richtig im Schadensfall
Ein Brand ist ein Schockmoment – doch wie Sie danach handeln, beeinflusst maßgeblich, ob und wie schnell Ihre Versicherung zahlt. Ein durchdachtes Vorgehen spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern sichert auch Ihre finanziellen Ansprüche.
Nach einem Brand zählt vor allem eines: schnell, korrekt und strukturiert zu handeln. Sobald Gefahr für Leib und Leben gebannt ist und die Feuerwehr den Brand gelöscht hat, beginnt die Aufarbeitung. Und die ist nicht nur emotional belastend, sondern auch organisatorisch fordernd. Versäumnisse oder Fehler in den ersten Stunden und Tagen nach dem Vorfall können dazu führen, dass die Versicherung Leistungen kürzt oder ganz verweigert.
Zunächst sollten Sie den Schaden dokumentieren – am besten mit Fotos oder Videos direkt nach dem Feuer. Lassen Sie die betroffene Immobilie von Fachleuten begutachten und fertigen Sie ein Verzeichnis der beschädigten oder zerstörten Gegenstände an (bei Hausrat). Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung, idealerweise schriftlich und mit allen verfügbaren Belegen. Viele Versicherer erwarten die Meldung innerhalb von 3 Tagen – bei grober Verzögerung drohen Leistungskürzungen.
Wichtig ist außerdem, dass keine eigenmächtigen Reparaturen durchgeführt werden, bevor der Versicherer den Schaden nicht begutachtet oder freigegeben hat. Kleine Sicherungsmaßnahmen (z. B. gegen Folgeschäden durch Regen) dürfen Sie jedoch sofort einleiten. Bei Verdacht auf Brandstiftung oder Fahrlässigkeit sollten Sie die Polizei hinzuziehen – auch das erwartet der Versicherer als Teil Ihrer Mitwirkungspflichten.
Checkliste: Was Sie nach einem Brand tun sollten
Feuerwehr, Polizei und ggf. Rettung rufen
Gefahrstelle absichern – Zutritt nur mit Freigabe durch Profis
Fotos und Videos vom Schaden machen
Fotos und Videos vom Schaden machen
Versicherung schnellstmöglich informieren
Aufstellung beschädigter Gegenstände erstellen
Keine Aufräumarbeiten ohne Rücksprache durchführen
Maßnahmen zur Schadenminderung treffen (z. B. Abdecken)
Alle Dokumente aufbewahren: Feuerwehrbericht, Kostenvoranschläge, Kaufbelege
Gut informiert – bevor es brennt
Wichtige Fragen zur Brandversicherung, die sich viele stellen
Viele Hausbesitzer beschäftigen sich erst nach einem Schadensfall mit ihrer Brandversicherung – und stellen dann fest, dass wichtige Leistungen fehlen oder unklar sind. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen, die sich Eigentümer und Versicherte häufig stellen, noch bevor sie sich für einen Tarif entscheiden:
Ist Brandschutz in jeder Wohngebäudeversicherung automatisch enthalten?
Ja, die Brandversicherung ist in der Regel ein fester Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Versichert sind Schäden durch Feuer, Blitzschlag und Explosion – je nach Tarif auch Folgeschäden durch Ruß oder Löschwasser. Dennoch lohnt sich ein Blick in die genauen Bedingungen, da Leistungsumfang und Erstattungshöhen variieren können.
Welche Schäden zählen bei der Brandversicherung überhaupt als versichert?
Versichert sind Schäden durch offenes Feuer, das sich unkontrolliert ausbreitet. Dazu zählen auch Schäden an festverbauten Teilen wie Wänden, Dach oder Installationen sowie Kosten für Sanierung, Abriss, Entsorgung, Wiederaufbau, Aufräumarbeiten oder Hotelübernachtungen. Rauch‑, Ruß- und Löschwasserschäden sind meist mitversichert.
Was ist der Unterschied zwischen Brand, Sengschaden und Nutzfeuer – und was ist abgedeckt?
Ein Brand ist ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist und sich selbstständig ausbreitet – nur das ist in der Basisdeckung abgesichert. Sengschäden (z. B. angekokelter Teppich) und Nutzfeuer (z. B. Kamin) gelten nicht automatisch als Brand und müssen über Zusatzbausteine separat abgesichert werden.
Zahlt die Versicherung auch, wenn der Brand durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist?
Nur wenn der Tarif ausdrücklich einen Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit enthält. Ist das nicht der Fall, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Moderne Premiumtarife beinhalten diesen Schutz oft automatisch – ältere Verträge sollten geprüft und ggf. angepasst werden.
Welche Rolle spielt der Versicherungsschutz während der Bauphase oder bei Modernisierung?
Während der Bauphase ist eine Feuerrohbauversicherung erforderlich, die bei vielen Gesellschaften in der Wohngebäudeversicherung beitragsfrei integriert ist. Sie schützt vor Brandschäden während der Errichtung. Bei Modernisierungen oder Umbauten müssen bauliche Veränderungen dem Versicherer gemeldet werden, da sich der Versicherungswert und das Risiko verändern können.
Muss ich nach einem Brand selbst einen Gutachter beauftragen – oder kümmert sich die Versicherung?
In der Regel beauftragt die Versicherung einen eigenen Sachverständigen zur Schadenfeststellung. Sie dürfen jedoch auch einen eigenen Gutachter hinzuziehen, z. B. zur Überprüfung der Schadenhöhe oder zur Absicherung Ihrer Ansprüche. Die Kosten werden teilweise übernommen, wenn die Einschaltung erforderlich war.
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Zusammenfassung
Ein Brand kann alles zerstören – Ihr Zuhause, Ihren Besitz und Ihre finanzielle Sicherheit. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig für den Ernstfall vorzusorgen. Die Brandversicherung, meist Bestandteil der Wohngebäude- und Hausratversicherung, schützt vor den finanziellen Folgen eines Feuers – einschließlich Löschwasser‑, Ruß- und Rauchschäden. Doch nicht alle Tarife leisten gleich gut: Entscheidend ist, welche Schäden mitversichert sind und ob auch grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen ist.
Ein umfassender Versicherungsschutz beginnt mit einer individuellen Tarifprüfung, berücksichtigt den gleitenden Neuwert und umfasst – im Idealfall – auch Zusatzrisiken wie Sengschäden, Nutzfeuer oder Schäden an Photovoltaikanlagen. Wer sich zusätzlich informiert, wie man sich im Schadensfall richtig verhält und welche Schritte für eine reibungslose Abwicklung notwendig sind, ist auf der sicheren Seite. Denn Brandschutz endet nicht bei Rauchmeldern – er beginnt mit der richtigen Police.
häufige Fragen
Kann man die Brandversicherung einfach wechseln?
Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich – entweder regulär zum Ende der Vertragslaufzeit oder außerordentlich, z. B. nach einem Schaden oder einer Beitragserhöhung. Wichtig: Der neue Vertrag sollte lückenlos anschließen, um Versicherungslücken zu vermeiden.
Kann ich meine Brandversicherung jederzeit kündigen?
Nein. Die Kündigung ist in der Regel nur zum Ende der Laufzeit möglich, mit einer Frist von drei Monaten. Bei besonderen Umständen – etwa Beitragserhöhungen, Leistungsreduzierungen oder Schadensfällen – besteht jedoch ein Sonderkündigungsrecht.
Ist eine Brandversicherung auch ohne Grundbucheintrag möglich?
Nicht im Rahmen der Wohngebäudeversicherung. Diese darf nur vom Eigentümer abgeschlossen werden – und dieser muss im Grundbuch eingetragen sein. Für Mieter ist stattdessen eine Hausratversicherung mit Brandschutz sinnvoll.
Welche ist die beste Brandversicherung für mein Haus?
Die beste Brandversicherung ist individuell – sie hängt vom Objekt, Wohnort, Risiko, Modernisierungsstand und gewünschtem Leistungsumfang ab. Besonders wichtig: ausreichende Deckungssumme, Einschluss grober Fahrlässigkeit und ergänzende Bausteine wie Überspannung, Elementar oder PV-Schutz. Ein Tarifvergleich lohnt sich!