Dop­pel­ver­si­che­rung bei Wohn­ge­bäu­de- oder Haus­rat­ver­si­che­rung: So ver­mei­den Sie teu­re Feh­ler

War­um zwei Ver­trä­ge nicht dop­pel­ten Schutz bedeu­ten – son­dern im schlimms­ten Fall dop­pelt kos­ten

Junges Paar sitzt am Tisch und prüft Versicherungsunterlagen, wirkt nachdenklich wegen möglicher Doppelversicherung

Ob beim Haus­kauf, Woh­nungs­wech­sel oder durch eine unüber­sicht­li­che Ver­trags­si­tua­ti­on: Eine Dop­pel­ver­si­che­rung bei der Wohn­ge­bäu­de- oder Haus­rat­ver­si­che­rung pas­siert schnel­ler, als vie­le den­ken. Zwei Poli­cen für den­sel­ben Schutz – klingt auf den ers­ten Blick wie zusätz­li­che Sicher­heit, führt aber in Wirk­lich­keit zu über­flüs­si­gen Bei­trä­gen und mög­li­chen recht­li­chen Pro­ble­men.

Denn: Dop­pel­ver­si­che­rung ist laut § 78 VVG grund­sätz­lich zuläs­sig, führt im Scha­den­fall aber nicht zu dop­pel­ten Leis­tun­gen. Im Gegen­teil – die Ver­si­che­rer kön­nen sich auf­tei­len oder gegen­sei­tig auf den Ver­trag ver­wei­sen. Das kann zu Ver­zö­ge­run­gen, Kom­pli­ka­tio­nen oder gar Strei­tig­kei­ten füh­ren. Beson­ders beim Eigen­tü­mer­wech­sel eines Hau­ses oder bei ver­se­hent­lich dop­pelt abge­schlos­se­nen Ver­trä­gen ist Vor­sicht gebo­ten.

In die­sem Rat­ge­ber erfah­ren Sie, was genau eine Dop­pel­ver­si­che­rung ist, wann sie recht­lich pro­ble­ma­tisch wird, wie Sie sie erken­nen – und wie Sie sie ver­mei­den oder rück­ab­wi­ckeln kön­nen.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Eine Dop­pel­ver­si­che­rung liegt vor, wenn für die­sel­be Sache und den­sel­ben Zeit­raum meh­re­re Ver­si­che­run­gen mit glei­chem Inhalt bestehen.

  • Dop­pel­te Bei­trä­ge brin­gen kei­nen dop­pel­ten Schutz – im Scha­den­fall wird nur ein­mal geleis­tet.

  • Häu­fi­ge Ursa­chen: Eigen­tü­mer­wech­sel, Umzug, feh­len­de Ver­trags­kün­di­gung oder unüber­sicht­li­che digi­ta­le Ver­si­che­rungs­ord­ner.

  • Bei Dop­pel­ver­si­che­rung nach VVG § 78 haf­ten bei­de Ver­si­che­rer antei­lig – eine Regu­lie­rung durch bei­de ist jedoch nicht üblich.

  • Ein früh­zei­ti­ger Abgleich, eine Ver­trags­prü­fung oder die Unter­stüt­zung durch einen Ver­si­che­rungs­mak­ler schützt vor unnö­ti­gen Kos­ten.

Über 700 zufrie­de­ne Kun­den ver­trau­en uns

Google-Bewertungssiegel mit 5 Sternen und 144 Kundenrezensionen für amba-versicherungen.de
Goog­le

114 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Logo von ProvenExpert – Bewertungsplattform mit dem Claim „It’s All About Trust“
Pro­ven Expert

328 Bewer­tun­gen | 4,9 Ster­ne

Logo der Plattform makler.de mit Schriftzug und orangem Symbol auf transparentem Hintergrund
Makler.de

334 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Dop­pelt ver­si­chert – dop­pelt geschützt? Nicht immer eine gute Idee

Was ist eine Dop­pel­ver­si­che­rung?

Eine Dop­pel­ver­si­che­rung liegt vor, wenn das­sel­be Risi­ko bei meh­re­ren Ver­si­che­rern abge­si­chert ist – etwa zwei Haus­rat­ver­si­che­run­gen für den­sel­ben Haus­halt. Dies kann zu unnö­ti­gen Kos­ten füh­ren und im Scha­dens­fall recht­li­che Kom­pli­ka­tio­nen ver­ur­sa­chen.

Im Ver­si­che­rungs­recht bezeich­net eine Dop­pel­ver­si­che­rung die mehr­fa­che Absi­che­rung des­sel­ben Inter­es­ses gegen die­sel­be Gefahr bei ver­schie­de­nen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men. Laut § 78 des Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­set­zes (VVG) darf die Gesamt­erstat­tung im Scha­dens­fall den tat­säch­li­chen Scha­den nicht über­stei­gen. Das bedeu­tet, dass Ver­si­che­rungs­neh­mer trotz meh­re­rer Poli­cen kei­nen finan­zi­el­len Vor­teil erzie­len dür­fen.

Typi­sche Bei­spie­le für Dop­pel­ver­si­che­run­gen kön­nen bei Hausrat‑, Haft­pflicht- oder Gebäu­de­ver­si­che­rung gefun­den wer­den.

Dop­pel­ver­si­che­run­gen füh­ren nicht nur zu unnö­ti­gen Mehr­kos­ten, son­dern kön­nen im Scha­dens­fall auch zu Ver­zö­ge­run­gen bei der Regu­lie­rung füh­ren. Die Ver­si­che­rer müs­sen unter­ein­an­der klä­ren, wer in wel­chem Umfang leis­tungs­pflich­tig ist. Zudem besteht das Risi­ko, dass der Ver­si­che­rungs­neh­mer bei betrü­ge­ri­scher Absicht – etwa dem Ver­such, den Scha­den bei bei­den Ver­si­che­rern gel­tend zu machen – mit recht­li­chen Kon­se­quen­zen rech­nen muss.

Häu­fig ent­steht eine Dop­pel­ver­si­che­rung beim Umzug: Die alte Haus­rat­ver­si­che­rung läuft noch, obwohl am neu­en Wohn­ort bereits eine neue abge­schlos­sen wur­de. Dies kann zu Mehr­kos­ten und dop­pel­ten Prä­mi­en füh­ren – ohne zusätz­li­chen Nut­zen. Kün­di­gung nicht ver­ges­sen!

Ein Ehe­paar hat zwei Ein­zel­po­li­cen – dabei reicht ein gemein­sa­mer Ver­trag völ­lig aus. Oder ein Kind ist dop­pelt ver­si­chert – über zwei Eltern­tei­le. Auch hier gilt: Die Leis­tung wird bei Scha­den nur antei­lig erbracht – das Geld für die zwei­te Poli­ce ist meist ver­schenkt.

Wenn z. B. nach dem Eigen­tü­mer­wech­sel eine neue Poli­ce abge­schlos­sen wird, obwohl die alte noch läuft. Pro­ble­ma­tisch: Bei­de Ver­si­che­rer müs­sen sich abstim­men. Das führt oft zu Zeit­ver­lust und Rück­fra­gen. Wich­tig: Nur eine Poli­ce ist not­wen­dig – und gül­tig ist meist die älte­re.

War­um dop­pelt nicht immer bes­ser ist – und wann es rich­tig teu­er wer­den kann

Wel­che Risi­ken ent­ste­hen durch Dop­pel­ver­si­che­run­gen?

Dop­pel­ver­si­che­run­gen kön­nen nicht nur zu unnö­ti­gen Kos­ten füh­ren, son­dern auch den Ver­si­che­rungs­schutz gefähr­den. Beson­ders im Scha­dens­fall kön­nen sie zu Kom­pli­ka­tio­nen füh­ren, die eine schnel­le und voll­stän­di­ge Regu­lie­rung erschwe­ren.

Eine Dop­pel­ver­si­che­rung liegt vor, wenn ein Ver­si­che­rungs­neh­mer das­sel­be Risi­ko bei meh­re­ren Ver­si­che­rern abge­si­chert hat. Dies kann unbe­ab­sich­tigt gesche­hen, etwa durch den Abschluss meh­re­rer Poli­cen mit ähn­li­chem Deckungs­um­fang. Im Scha­dens­fall kann dies zu ver­schie­de­nen Pro­ble­men füh­ren:

  • Leis­tungs­kür­zun­gen oder ‑ver­wei­ge­run­gen: Ver­si­che­rer könn­ten die Leis­tung kür­zen oder ver­wei­gern, wenn der Ver­dacht besteht, dass der Ver­si­che­rungs­neh­mer durch die Dop­pel­ver­si­che­rung einen finan­zi­el­len Vor­teil erzie­len woll­te.

  • Kom­pli­zier­te Scha­dens­ab­wick­lung: Die Koor­di­na­ti­on zwi­schen meh­re­ren Ver­si­che­rern kann zu Ver­zö­ge­run­gen und Unsi­cher­hei­ten füh­ren, wer letzt­lich für den Scha­den auf­kommt.

  • Recht­li­che Kon­se­quen­zen: Bei vor­sätz­li­cher Dop­pel­ver­si­che­rung mit dem Ziel der Berei­che­rung kann der Ver­trag als nich­tig ange­se­hen wer­den, und es dro­hen recht­li­che Schrit­te.

Um die­se Risi­ken zu ver­mei­den, soll­ten Ver­si­che­rungs­neh­mer ihre Poli­cen regel­mä­ßig über­prü­fen und sicher­stel­len, dass kei­ne unnö­ti­gen Über­schnei­dun­gen bestehen. Bei Unsi­cher­hei­ten kann eine Bera­tung durch einen Ver­si­che­rungs­exper­ten hilf­reich sein.

Dop­pelt ver­si­chert – und trotz­dem unge­schützt? So erken­nen Sie über­flüs­si­ge Poli­cen recht­zei­tig

Wie erkennt man eine Dop­pel­ver­si­che­rung?

Eine Dop­pel­ver­si­che­rung bleibt oft lan­ge unbe­merkt – bis der Scha­den ein­tritt und zwei Ver­si­che­rer gleich­zei­tig zustän­dig wären. Dann beginnt der büro­kra­ti­sche Auf­wand, ver­bun­den mit Ärger, Ver­zö­ge­run­gen und im schlimms­ten Fall Leis­tungs­ein­schrän­kun­gen. Dabei lässt sich eine unnö­ti­ge Über­ver­si­che­rung früh­zei­tig erken­nen – mit etwas Auf­merk­sam­keit oder digi­ta­ler Unter­stüt­zung.

Dop­pel­ver­si­che­run­gen ent­ste­hen häu­fig durch Unwis­sen­heit, unko­or­di­nier­te Ver­trags­ab­schlüs­se oder unüber­sicht­li­che Papier­ord­ner. Typisch ist der Abschluss einer neu­en Hausrat‑, Wohn­ge­bäu­de- oder Haft­pflicht­ver­si­che­rung, ohne den bestehen­den Schutz zu kün­di­gen. Auch bei Part­nern, Mie­tern oder Eigen­tü­mer­wech­seln schlei­chen sich dop­pel­te Poli­cen ein – beson­ders dann, wenn Ver­si­che­run­gen auto­ma­tisch über­nom­men oder ver­ges­sen wur­den.

Ein ers­tes Warn­si­gnal ist der glei­che Ver­si­che­rungs­ge­gen­stand bei zwei Anbie­tern – z. B. die­sel­be Adres­se in zwei Haus­rat­po­li­cen. Auch wie­der­keh­ren­de Abbu­chun­gen ohne bekann­te Ver­trags­grund­la­ge soll­ten hell­hö­rig machen. Lei­der geben die Ver­si­che­rer nicht aktiv Bescheid, wenn bereits Schutz für das Objekt besteht – es liegt am Ver­si­che­rungs­neh­mer, sol­che Über­schnei­dun­gen selbst zu erken­nen und zu mel­den.

Typi­sche Situa­tio­nen, in denen sich Dop­pel­ver­si­che­run­gen ein­schlei­chen:

  • Haus­rat­ver­si­che­run­gen bei Umzug oder Haus­halts­zu­sam­men­le­gung

  • Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Eigen­tü­mer­wech­sel

  • Unfall­ver­si­che­run­gen über Betrieb & pri­vat gleich­zei­tig

  • Pri­vat­haft­pflicht bei Part­nern mit je eige­ner Poli­ce

  • Zusatz­ver­si­che­run­gen in Kom­bi­pro­duk­ten (z. B. Kre­dit­kar­te + sepa­ra­ter Ver­trag)

Beson­ders kri­tisch: Ist eine Leis­tung dop­pelt ver­si­chert, darf nicht dop­pelt kas­siert wer­den. Die Ver­si­che­rer regu­lie­ren nur ein­mal – und for­dern ggf. Bei­trä­ge zurück oder ver­wei­gern antei­lig Leis­tun­gen. Neben dem finan­zi­el­len Nach­teil kann das auch Ver­trau­en kos­ten.

sim­plr als digi­ta­le Lösung gegen dop­pel­te Ver­trä­ge

Mit der kos­ten­lo­sen Ver­si­che­rungs-App sim­plr kön­nen Ver­si­cher­te ihre bestehen­den Poli­cen digi­tal ver­wal­ten und auf Dop­pel­ver­si­che­run­gen über­prü­fen las­sen. Die App zeigt nicht nur Ver­trags­lauf­zei­ten und Bei­trags­hö­hen, son­dern macht auch Über­schnei­dun­gen oder inak­ti­ve Poli­cen sicht­bar. Zudem lässt sich direkt prü­fen, ob ein Ver­trag noch sinn­voll ist oder ob ein Wech­sel Vor­tei­le bringt.

Die intel­li­gen­te Ver­trags­über­sicht hilft vor allem Men­schen mit meh­re­ren Ver­si­che­run­gen – z. B. Haus­be­sit­zern, Selbst­stän­di­gen oder Fami­li­en – den Über­blick zu behal­ten und über­flüs­si­ge Bei­trä­ge zu ver­mei­den

Drei Smartphones mit simplr App zeigen Vertragsübersicht, Dokumentenverwaltung und Benutzeroberfläche zur Neukundenregistrierung

Ach­tung Dop­pel­ver­si­che­rung: Die­se Ver­trä­ge prü­fen sich beson­ders kri­tisch

Wo sich Ver­si­che­run­gen häu­fig dop­peln – und wie Sie das ver­mei­den

Dop­pel­ver­si­che­run­gen sind nicht nur teu­er, son­dern oft völ­lig unnö­tig – ins­be­son­de­re bei Poli­cen, die bereits über Part­ner­ver­trä­ge, Kre­dit­kar­ten­leis­tun­gen oder Zusatz­bau­stei­ne in ande­ren Ver­si­che­run­gen ent­hal­ten sind. Wer meh­re­re Ver­si­che­run­gen abge­schlos­sen hat oder in einem Haus­halt mit meh­re­ren Ver­trä­gen lebt, soll­te fol­gen­de Berei­che beson­ders genau unter die Lupe neh­men:

Modernes Wohnzimmer mit Couch und Dekoration – Symbolbild für Hausratversicherung

Haus­rat­ver­si­che­rung

Vie­le Ehe- oder Lebens­part­ner füh­ren ver­se­hent­lich zwei Haus­rat­ver­trä­ge für den­sel­ben Haus­halt. Dabei genügt eine Poli­ce für die gesam­te Woh­nung – egal, wer Eigen­tü­mer ist. Prü­fen Sie bei Zusam­men­zug oder Umzug, ob eine Kün­di­gung oder Zusam­men­le­gung sinn­voll ist.

Frau sitzt mit ausgebreiteten Armen auf Felsen und blickt in bewaldete Berglandschaft während einer Wanderreise

Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung

Eini­ge Kre­dit­kar­ten beinhal­ten bereits eine Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung – trotz­dem wird häu­fig sepa­rat eine wei­te­re Poli­ce abge­schlos­sen. Die Fol­ge: dop­pel­te Bei­trä­ge, aber im Scha­dens­fall greift meist nur eine Ver­si­che­rung. Hier lohnt ein Blick ins Klein­ge­druck­te.

Dop­pelt hält bes­ser? Wann Mehr­fach­ver­si­che­run­gen tat­säch­lich von Vor­teil sind

Wel­che Mehr­fach­ver­si­che­run­gen sogar sinn­voll sein kön­nen

Nicht jede Mehr­fach­ver­si­che­rung ist über­flüs­sig oder pro­ble­ma­tisch. In bestimm­ten Fäl­len kann es durch­aus sinn­voll sein, meh­re­re Poli­cen für den­sel­ben oder ähn­li­chen Schutz abzu­schlie­ßen

Wäh­rend Mehr­fach­ver­si­che­run­gen bei Scha­den­ver­si­che­run­gen wie Haus­rat oder Haft­pflicht in der Regel zu ver­mei­den sind, gibt es Berei­che, in denen sie Vor­tei­le bie­ten kön­nen.

1. Unfall­ver­si­che­run­gen:
Unfall­ver­si­che­run­gen sind per­so­nen­be­zo­gen und zah­len im Scha­dens­fall die ver­ein­bar­te Sum­me aus. Es ist mög­lich, meh­re­re Unfall­ver­si­che­run­gen abzu­schlie­ßen, um den Schutz zu erhö­hen oder unter­schied­li­che Leis­tun­gen abzu­de­cken. Wich­tig ist, dass im Scha­dens­fall alle Ver­si­che­rer infor­miert wer­den, um Trans­pa­renz zu gewähr­leis­ten.

2. Lebens- und Ren­ten­ver­si­che­run­gen:
Bei Lebens- und Ren­ten­ver­si­che­run­gen kann es sinn­voll sein, meh­re­re Poli­cen zu besit­zen, um die Alters­vor­sor­ge zu opti­mie­ren oder ver­schie­de­ne Zie­le zu ver­fol­gen. Da die­se Ver­si­che­run­gen sum­men­ba­siert sind, kön­nen sie sich ergän­zen, ohne dass es zu Pro­ble­men kommt.

3. Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung:
Eine zusätz­li­che Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kann sinn­voll sein, um den Lebens­stan­dard im Fal­le einer Erwerbs­un­fä­hig­keit abzu­si­chern. Aller­dings ist zu beach­ten, dass die Gesamt­leis­tung aller Poli­cen das Net­to­ein­kom­men nicht über­stei­gen darf, um eine Über­ver­si­che­rung zu ver­mei­den.

4. Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung:
Für Viel­rei­sen­de kann es sinn­voll sein, neben der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung eine zusätz­li­che Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, um im Aus­land umfas­send abge­si­chert zu sein. Dies gilt ins­be­son­de­re für Län­der mit hohen Behand­lungs­kos­ten.

5. Rechts­schutz­ver­si­che­rung:
In bestimm­ten Fäl­len kann es sinn­voll sein, eine zusätz­li­che Rechts­schutz­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, um spe­zi­fi­sche Berei­che abzu­de­cken, die in der bestehen­den Poli­ce nicht ent­hal­ten sind. Dies soll­te jedoch sorg­fäl­tig geprüft wer­den, um Über­schnei­dun­gen zu ver­mei­den.

Mehr­fach­ver­si­che­run­gen kön­nen in bestimm­ten Berei­chen sinn­voll sein, ins­be­son­de­re wenn sie unter­schied­li­che Risi­ken abde­cken oder den Schutz erwei­tern. Es ist jedoch wich­tig, die Poli­cen regel­mä­ßig zu über­prü­fen und sicher­zu­stel­len, dass kei­ne unnö­ti­gen Über­schnei­dun­gen bestehen. Eine sorg­fäl­ti­ge Pla­nung und Bera­tung hilft Ihnen dabei, den opti­ma­len Ver­si­che­rungs­schutz zu gewähr­leis­ten.

Dop­pelt ver­si­chert? So kün­di­gen Sie rich­tig – und recht­zei­tig

Kün­di­gung der Dop­pel­ver­si­che­rung – wor­auf genau ach­ten?

Eine Dop­pel­ver­si­che­rung kann nicht nur unnö­ti­ge Kos­ten ver­ur­sa­chen, son­dern im Scha­dens­fall auch zu Kom­pli­ka­tio­nen füh­ren. Des­halb ist es wich­tig, bei der Kün­di­gung einer über­flüs­si­gen Poli­ce sorg­fäl­tig vor­zu­ge­hen.

Wenn Sie fest­stel­len, dass Sie für das­sel­be Risi­ko meh­re­re Ver­si­che­run­gen abge­schlos­sen haben, soll­ten Sie umge­hend han­deln. In der Regel gilt: Der jün­ge­re Ver­trag kann gekün­digt wer­den, ins­be­son­de­re wenn kei­ne betrü­ge­ri­sche Absicht vor­liegt. Dabei ist es wich­tig, die Kün­di­gungs­fris­ten zu beach­ten, die je nach Ver­trag vari­ie­ren kön­nen.

Ein Son­der­kün­di­gungs­recht besteht oft, wenn die Dop­pel­ver­si­che­rung unbe­ab­sich­tigt ent­stan­den ist, bei­spiels­wei­se durch Hei­rat oder Zusam­men­zug. In sol­chen Fäl­len kann der neue­re Ver­trag meist inner­halb eines Monats nach Kennt­nis­nah­me gekün­digt wer­den. Es ist rat­sam, die Kün­di­gung schrift­lich ein­zu­rei­chen und eine Bestä­ti­gung vom Ver­si­che­rer anzu­for­dern.

Beach­ten Sie, dass bei einer Dop­pel­ver­si­che­rung kein Anspruch auf dop­pel­te Leis­tun­gen besteht. Im Scha­dens­fall tei­len sich die Ver­si­che­rer die Kos­ten ent­spre­chend der Ver­si­che­rungs­sum­men. Ein Ver­such, den Scha­den bei bei­den Ver­si­che­run­gen voll­stän­dig gel­tend zu machen, kann als Betrug gewer­tet wer­den und recht­li­che Kon­se­quen­zen nach sich zie­hen.

Um zukünf­ti­ge Dop­pel­ver­si­che­run­gen zu ver­mei­den, emp­fiehlt es sich, regel­mä­ßig einen Ver­si­che­rungs-Check durch­zu­füh­ren und bei Lebens­ver­än­de­run­gen wie Umzug oder Hei­rat die bestehen­den Poli­cen zu über­prü­fen. Digi­ta­le Tools wie sim­plr oder unse­re Bera­tung kön­nen dabei hilf­reich sein.

Mehr­fach ver­si­chert – dop­pelt geschützt oder dop­pelt bezahlt?

Was Sie schon immer über Mehr­fach­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Mehr­fach­ver­si­che­run­gen kön­nen unbe­merkt ent­ste­hen – etwa durch Umzü­ge, Part­ner­schaf­ten oder Tarif­wech­sel. Doch was bedeu­tet das für Ihren Ver­si­che­rungs­schutz? Hier beant­wor­ten wir die häu­figs­ten Fra­gen rund um das The­ma.

Eine Mehr­fach­ver­si­che­rung liegt vor, wenn das­sel­be Risi­ko bei meh­re­ren Ver­si­che­rern abge­si­chert ist und die Ver­si­che­rungs­sum­men den tat­säch­li­chen Ver­si­che­rungs­wert über­stei­gen. Dies kann bei­spiels­wei­se bei Haus­rat- oder Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen der Fall sein.

Grund­sätz­lich ist eine Mehr­fach­ver­si­che­rung nicht ver­bo­ten. Aller­dings ist sie in den meis­ten Fäl­len wirt­schaft­lich nicht sinn­voll, da im Scha­dens­fall kei­ne dop­pel­te Ent­schä­di­gung erfolgt. Eine Aus­nah­me bil­den bestimm­te Vor­sor­ge­ver­si­che­run­gen wie Lebens­ver­si­che­run­gen.

Häu­fig ent­steht sie unbe­ab­sich­tigt, etwa wenn nach einem Umzug die alte Haus­rat­ver­si­che­rung nicht gekün­digt wird und eine neue abge­schlos­sen wird. Auch beim Zusam­men­zie­hen von Part­nern kann es zu Über­schnei­dun­gen kom­men.

Neben unnö­ti­gen Kos­ten kann es im Scha­dens­fall zu Pro­ble­men bei der Regu­lie­rung kom­men. Ver­si­che­rer könn­ten sich auf Sub­si­dia­ri­täts­klau­seln beru­fen, was zu Ver­zö­ge­run­gen oder Ableh­nun­gen füh­ren kann.

Eine Sub­si­dia­ri­täts­klau­sel legt fest, dass ein Ver­si­che­rer nur dann leis­tet, wenn kein ande­rer Ver­si­che­rer für den Scha­den auf­kommt. Bei meh­re­ren sol­chen Klau­seln kann es zu Strei­tig­kei­ten zwi­schen den Ver­si­che­rern kom­men.

Über­prü­fen Sie regel­mä­ßig Ihre Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge und ver­glei­chen Sie die ver­si­cher­ten Risi­ken. Digi­ta­le Ver­si­che­rungs­ma­na­ger wie sim­plr kön­nen dabei hel­fen, den Über­blick zu behal­ten.

In der Regel kön­nen Sie den jün­ge­ren Ver­trag kün­di­gen oder anpas­sen. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten Son­der­kün­di­gungs­rech­te bei Dop­pel­ver­si­che­run­gen an. Es emp­fiehlt sich, dies mit dem jewei­li­gen Ver­si­che­rer zu klä­ren.

Ja, bei bestimm­ten Vor­sor­ge­ver­si­che­run­gen wie Lebens- oder Unfall­ver­si­che­run­gen kann eine Mehr­fach­ver­si­che­rung sinn­voll sein, um den indi­vi­du­el­len Schutz zu erhö­hen. Bei Scha­dens­ver­si­che­run­gen hin­ge­gen ist sie meist unnö­tig.

Dies könn­te Sie auch inter­es­sie­ren

Glückliche Familie mit zwei kleinen Kindern umarmt sich lachend im Sonnenlicht im Freien

Gesund­heit & Vor­sor­ge

Ob Zahn­zu­satz, Kran­ken­ta­ge­geld oder Berufs­un­fä­hig­keit – die rich­ti­ge Vor­sor­ge schützt vor finan­zi­el­len Eng­päs­sen bei Krank­heit oder Unfall. Hier erfah­ren Sie, wel­che Gesund­heits­ver­si­che­run­gen sinn­voll sind und wie Sie lang­fris­tig vor­sor­gen kön­nen.

Junges Paar sitzt entspannt auf dem Sofa und schaut gemeinsam auf ein Smartphone

Recht & Eigen­tum

Von Haus­rat über Wohn­ge­bäu­de bis Rechts­schutz – wer Eigen­tum besitzt, soll­te umfas­send abge­si­chert sein. In die­sem Bereich fin­den Sie alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen rund um Absi­che­rung, Schä­den und recht­li­che Fra­gen zum Eigen­tum.

Zusam­men­fas­sung

Eine Dop­pel­ver­si­che­rung klingt auf den ers­ten Blick wie ein Sicher­heits­plus – doch in Wahr­heit kann sie teu­er, ver­wir­rend und sogar nach­tei­lig sein. Wenn zwei Ver­si­che­run­gen den­sel­ben Scha­den­fall abde­cken, kommt es im Ernst­fall nicht zu dop­pel­ter Leis­tung, son­dern zu Zustän­dig­keits­strei­tig­kei­ten oder antei­li­ger Zah­lung. Das bedeu­tet: mehr Büro­kra­tie, lang­sa­me Scha­den­re­gu­lie­rung und oft unnö­ti­ge Bei­trä­ge für Leis­tun­gen, die Sie schon woan­ders ver­si­chert haben.

Beson­ders häu­fig kommt es in den Berei­chen Haus­rat, Pri­vat­haft­pflicht, Unfall- oder auch Gebäu­de­ver­si­che­rung zu Dop­pel­ver­si­che­run­gen – etwa durch Umzü­ge, Arbeit­ge­ber­leis­tun­gen oder unüber­sicht­li­che Poli­cen. Wer sei­ne bestehen­den Ver­trä­ge regel­mä­ßig prüft und zen­tral ver­wal­tet, spart nicht nur Geld, son­dern schützt sich vor Kom­pli­ka­tio­nen. Mit digi­ta­len Lösun­gen wie sim­plr behal­ten Sie alle Poli­cen im Blick – und erken­nen unnö­ti­ge Über­schnei­dun­gen früh­zei­tig.

häu­fi­ge Fra­gen

In der Regel zah­len die Ver­si­che­rer den Scha­den antei­lig – oder einer ver­weist auf den ande­ren. Eine dop­pel­te Aus­zah­lung ist aus­ge­schlos­sen. Zudem müs­sen Bei­trä­ge für bei­de Ver­trä­ge wei­ter­ge­zahlt wer­den, was zu unnö­ti­gen Kos­ten führt.

Nein, sie ist grund­sätz­lich erlaubt – aber wirt­schaft­lich unsin­nig. Pro­ble­ma­tisch wird es nur, wenn bewusst ver­sucht wird, von bei­den Ver­si­che­run­gen dop­pelt zu kas­sie­ren. Das wäre Ver­si­che­rungs­be­trug und somit straf­bar.

Am bes­ten durch einen struk­tu­rier­ten Ver­si­che­rungs­check. Tools wie sim­plr hel­fen dabei, alle bestehen­den Ver­trä­ge zu erfas­sen und auf Über­schnei­dun­gen zu prü­fen – digi­tal, zen­tral und unab­hän­gig.

Sobald Sie eine Dop­pel­ver­si­che­rung fest­stel­len, soll­ten Sie den über­flüs­si­gen Ver­trag kün­di­gen. Ach­ten Sie dabei auf Kün­di­gungs­fris­ten und prü­fen Sie, ob ggf. ein Son­der­kün­di­gungs­recht besteht – etwa bei Über­schnei­dun­gen durch neu­en Arbeit­ge­ber oder Part­ner­ver­trag.