Feu­er­ver­si­che­rung in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Schutz vor den finan­zi­el­len Fol­gen eines Bran­des: Die Feu­er­ver­si­che­rung im Über­blick

Feuerversicherung

Ein Brand kann nicht nur emo­tio­nal belas­tend sein, son­dern auch erheb­li­che finan­zi­el­le Schä­den ver­ur­sa­chen. Die Feu­er­ver­si­che­rung als Bestand­teil der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bie­tet Haus­be­sit­zern einen essen­zi­el­len Schutz vor den Kos­ten, die durch Feu­er, Blitz­schlag oder Explo­si­on ent­ste­hen kön­nen. In die­sem Rat­ge­ber erfah­ren Sie, wel­che Leis­tun­gen die Feu­er­ver­si­che­rung umfasst, wann sie greift und wor­auf Sie bei der Aus­wahl ach­ten soll­ten.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Umfas­sen­der Schutz: Die Feu­er­ver­si­che­rung deckt Schä­den durch Brand, Blitz­schlag, Explo­si­on, Implo­si­on sowie Fol­ge­schä­den wie Ruß- und Lösch­was­ser­schä­den ab

  • Ver­si­cher­te Bestand­tei­le: Ver­si­chert sind das Gebäu­de selbst sowie fest instal­lier­te Bestand­tei­le wie Hei­zungs­an­la­gen und Ein­bau­mö­bel.

  • Ver­si­che­rungs­sum­me: Die Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te dem aktu­el­len Neu­bau­wert des Gebäu­des ent­spre­chen, um eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den.

  • Bei­trags­be­rech­nung: Die Prä­mie rich­tet sich nach Fak­to­ren wie Bau­jahr, Bau­art, Lage des Gebäu­des und indi­vi­du­el­len Risi­ko­fak­to­ren.

  • Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung: Für Neu­bau­ten bie­ten vie­le Ver­si­che­rer eine prä­mi­en­freie Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung an, die wäh­rend der Bau­pha­se Schutz bie­tet.

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War­um Sie auf den Schutz durch eine Feu­er­ver­si­che­rung kei­nes­falls ver­zich­ten soll­ten

Feu­er – eine unter­schätz­te Gefahr für jedes Wohn­ge­bäu­de

Brän­de zäh­len zu den häu­figs­ten und kos­ten­in­ten­sivs­ten Scha­dens­ur­sa­chen in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Ein tech­ni­scher Defekt, ein umge­stürz­ter Ker­zen­stän­der oder ein Blitz­ein­schlag kann in Sekun­den fata­le Fol­gen haben. Was vie­le unter­schät­zen: Schon ein klei­ner Brand kann Repa­ra­tur­kos­ten im fünf- bis sechs­stel­li­gen Bereich ver­ur­sa­chen – ganz zu schwei­gen vom Kom­plett­ver­lust des Gebäu­des. Auch Ruß­schä­den, Rauch­gas­be­las­tung oder Lösch­was­ser sor­gen regel­mä­ßig für hohe Fol­ge­kos­ten.

Die Feu­er­ver­si­che­rung ist daher ein ele­men­ta­rer Bestand­teil jeder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Sie schützt Sie als Eigen­tü­mer vor den finan­zi­el­len Fol­gen eines sol­chen Ereig­nis­ses – sei es der Wie­der­auf­bau des Hau­ses, not­wen­di­ge Siche­rungs­maß­nah­men oder die Besei­ti­gung von Brand­rück­stän­den. Dabei gilt: Der Ver­si­che­rungs­schutz muss zu Ihrer Immo­bi­lie und Ihrem Risi­ko­pro­fil pas­sen. Denn Gebäu­de in Hang­la­gen, mit Kamin, älte­ren Strom­lei­tun­gen oder auf dem Land haben ganz ande­re Risi­ko­fak­to­ren als Neu­bau­ten im Wohn­park.

Um Miss­ver­ständ­nis­se und Ver­sor­gungs­lü­cken zu ver­mei­den, klä­ren wir die wich­tigs­ten Fra­gen zur Feu­er­ver­si­che­rung – kom­pakt, ver­ständ­lich und direkt anwend­bar.

Was ist eine Feu­er­ver­si­che­rung genau?

Die Feu­er­ver­si­che­rung schützt das Gebäu­de gegen Schä­den durch Brand, Blitz­schlag, Explo­si­on, Implo­si­on oder Absturz von Flug­ob­jek­ten. Ver­si­chert sind das Haus und fest instal­lier­te Bestand­tei­le wie Hei­zungs­an­la­gen oder Ein­bau­kü­chen.

  • Gebäu­de­schutz bei Brand und Blitz
  • Deckung von Lösch- und Sanie­rungs­kos­ten
  • Kein Schutz bei Vor­satz oder Krieg

War­um ist eine Feu­er­ver­si­che­rung so wich­tig?

Ein Brand kann Haus­be­sit­zer schnell rui­nie­ren. Die Feu­er­ver­si­che­rung schützt vor Ver­mö­gens­schä­den, Auf­räum­kos­ten, Miet­ein­bu­ßen und Sanie­rungs­pflich­ten.

  • Absi­che­rung im Total­scha­den­fall
  • Schutz vor Fol­ge- und Lösch­schä­den
  • Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung für Neu­bau­ten oft inklu­si­ve

Was ist der Unter­schied zur Haus­rat­ver­si­che­rung?

Die Feu­er­ver­si­che­rung deckt das Gebäu­de selbst ab, wäh­rend die Haus­rat­ver­si­che­rung für beweg­li­ches Eigen­tum wie Möbel oder Tech­nik zustän­dig ist.

  • Feu­er: Haus­rat + Gebäu­de = dop­pel­te Schä­den
  • Feu­er­wehr­kos­ten oft über bei­de Ver­si­che­run­gen gere­gelt
  • Wich­ti­ge Kom­bi­na­ti­on bei Brand­schä­den

Wie wählt man die rich­ti­ge Ver­si­che­rungs­sum­me?

Die Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te dem aktu­el­len Neu­bau­wert ent­spre­chen. Nur so lässt sich eine gefähr­li­che Unter­ver­si­che­rung ver­mei­den.

  • Wert regel­mä­ßig prü­fen (Bau­wert, Anbau­ten)
  • Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht nut­zen
  • Mak­ler­be­ra­tung zur Wert­ermitt­lung emp­feh­lens­wert

Wann greift die Feu­er­ver­si­che­rung – und was ist im Scha­dens­fall zu beach­ten?

Feu­er­ver­si­che­rung: Leis­tun­gen, Bedin­gun­gen und Ver­hal­ten im Ernst­fall

Ein Brand kann ver­hee­ren­de Schä­den anrich­ten und stellt für Haus­be­sit­zer eine ernst­haf­te Bedro­hung dar. Die Feu­er­ver­si­che­rung inner­halb der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bie­tet finan­zi­el­len Schutz vor den Fol­gen eines Feu­ers. Doch unter wel­chen Umstän­den greift die­se Ver­si­che­rung, und wel­che Schrit­te sind im Scha­dens­fall zu unter­neh­men?

Die Feu­er­ver­si­che­rung ist ein zen­tra­ler Bestand­teil der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung und deckt Schä­den ab, die durch Feu­er, Blitz­schlag, Explo­si­on, Implo­si­on oder den Absturz von Luft­fahr­zeu­gen ent­ste­hen kön­nen. Ver­si­chert sind dabei das Gebäu­de selbst sowie fest instal­lier­te Bestand­tei­le wie Hei­zungs­an­la­gen, Ein­bau­kü­chen oder Solar­an­la­gen. Auch Neben­ge­bäu­de wie Gara­gen oder Gar­ten­häu­ser kön­nen mit­ver­si­chert sein, sofern dies im Ver­trag fest­ge­hal­ten ist.

Im Scha­dens­fall über­nimmt die Feu­er­ver­si­che­rung nicht nur die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren oder den Wie­der­auf­bau des Gebäu­des, son­dern auch für Auf­räum­ar­bei­ten, Siche­rungs­maß­nah­men und gege­be­nen­falls Miet­aus­fäl­le, wenn das Gebäu­de vor­über­ge­hend unbe­wohn­bar ist. Die genaue Höhe der Ent­schä­di­gung rich­tet sich nach der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me, die idea­ler­wei­se dem aktu­el­len Neu­bau­wert des Gebäu­des ent­spricht, um eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die Feu­er­ver­si­che­rung nur greift, wenn der Scha­den nicht vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig ver­ur­sacht wur­de. Bei­spiels­wei­se kann das unbe­auf­sich­tig­te Bren­nen­las­sen von Ker­zen oder das Über­las­ten von Steck­do­sen als gro­be Fahr­läs­sig­keit gewer­tet wer­den, was zu Leis­tungs­kür­zun­gen füh­ren kann. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten jedoch Tari­fe an, die auch bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit vol­len Schutz bie­ten.

Im Fal­le eines Bran­des soll­ten Haus­be­sit­zer fol­gen­de Schrit­te beach­ten:

  1. Sicher­heit gewähr­leis­ten: Ver­las­sen Sie umge­hend das Gebäu­de und brin­gen Sie alle Bewoh­ner in Sicher­heit.

  2. Feu­er­wehr alar­mie­ren: Rufen Sie die Feu­er­wehr unter der Not­ruf­num­mer 112.

  3. Scha­den doku­men­tie­ren: Machen Sie Fotos von den Schä­den, ohne sich selbst in Gefahr zu brin­gen.

  4. Ver­si­che­rung infor­mie­ren: Mel­den Sie den Scha­den so schnell wie mög­lich Ihrer Ver­si­che­rung und rei­chen Sie alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen ein.

Durch regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung und Anpas­sung der Ver­si­che­rungs­sum­me sowie die Beach­tung der Sicher­heits­vor­schrif­ten kön­nen Haus­be­sit­zer sicher­stel­len, dass sie im Ernst­fall opti­mal abge­si­chert sind.

Was beein­flusst die Kos­ten – und wie Sie gezielt spa­ren kön­nen

Bei­trags­be­rech­nung und Tarif­aus­wahl bei der Feu­er­ver­si­che­rung

Was kos­tet eine Feu­er­ver­si­che­rung eigent­lich – und war­um zah­len man­che Haus­be­sit­zer deut­lich mehr als ande­re? Die Ant­wort liegt in vie­len klei­nen Details, die oft unter­schätzt wer­den. Wir zei­gen Ihnen, wel­che Fak­to­ren den Bei­trag beein­flus­sen und wor­auf Sie bei der Tarif­aus­wahl unbe­dingt ach­ten soll­ten.

Die Bei­trä­ge zur Feu­er­ver­si­che­rung hän­gen nicht allein vom Wert des Gebäu­des ab. Viel­mehr flie­ßen zahl­rei­che indi­vi­du­el­le Kri­te­ri­en in die Berech­nung ein – etwa Bau­jahr, Stand­ort, Aus­stat­tung oder Risi­ko­ex­po­si­ti­on. Ein und das­sel­be Haus kann in Bay­ern güns­ti­ger ver­si­chert sein als in NRW, wenn es dort sel­te­ner zu Blitz- oder Brand­ein­schlä­gen kommt.

Beson­ders ent­schei­dend ist die Ver­si­che­rungs­sum­me: Sie soll­te dem rea­len Neu­bau­wert Ihres Hau­ses ent­spre­chen. Wird sie zu nied­rig ange­setzt – etwa, weil Aus­bau­ten, eine neue Hei­zungs­an­la­ge oder eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge nicht berück­sich­tigt wur­den – kann es im Scha­dens­fall zu einer Unter­ver­si­che­rung kom­men. Die Fol­ge: Sie erhal­ten nur einen Teil der tat­säch­li­chen Scha­dens­sum­me ersetzt.

Auch die Bau­wei­se beein­flusst die Prä­mie: Ein Mas­siv­haus mit moder­ner Elek­trik ver­ur­sacht aus Sicht des Ver­si­che­rers weni­ger Risi­ko als ein Fach­werk­ge­bäu­de mit alter Holz­ver­klei­dung. Zudem spielt der Brand­schutz eine gro­ße Rol­le: Rauch­mel­der, Brand­schutz­tü­ren oder eine gut erreich­ba­re Lösch­was­ser­ver­sor­gung kön­nen sich posi­tiv auf den Bei­trag aus­wir­ken.

Nicht zu ver­ges­sen: Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten heu­te unter­schied­li­che Tari­fe an – von Basis über Kom­fort bis hin zu Pre­mi­um – mit teils erheb­li­chen Leis­tungs­un­ter­schie­den. In man­chen Tari­fen ist etwa gro­be Fahr­läs­sig­keit abge­deckt, in ande­ren nicht. Auch Zusatz­leis­tun­gen wie Hotel­kos­ten bei Unbe­wohn­bar­keit oder Miet­aus­fall bei ver­mie­te­ten Immo­bi­li­en sind nicht immer ent­hal­ten.

Des­halb ist es wich­tig, dass Sie nicht nur auf den Bei­trag schau­en, son­dern auf das Gesamt­pa­ket. Prü­fen Sie die Ver­trags­de­tails genau, ins­be­son­de­re die Bedin­gun­gen bei Brand­ur­sa­chen und Ent­schä­di­gungs­gren­zen. Eine Bera­tung oder ein fun­dier­ter Ver­gleich lohnt sich in jedem Fall – auch, um Tari­fe zu fin­den, die wirk­lich zu Ihrer Immo­bi­lie und Lebens­si­tua­ti­on pas­sen.

Unser Ver­gleichs­rech­ner hilft Ihnen dabei, schnell und unkom­pli­ziert die pas­sen­de Feu­er­ver­si­che­rung zu fin­den – mit opti­ma­lem Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis, unab­hän­gig von ein­zel­nen Anbie­tern.

Feu­er­ver­si­che­rung ver­glei­chen

Ergän­zen­der Schutz für Ihre Immo­bi­lie – jetzt sinn­voll kom­bi­nie­ren

Mehr als nur Brand­schutz: Wei­te­re wich­ti­ge Bau­stei­ne der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Die Feu­er­ver­si­che­rung ist ein zen­tra­ler Bestand­teil der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung – aber sie allein schützt nicht vor allen Gefah­ren. Lei­tungs­was­ser­schä­den, Sturm­schä­den oder Natur­ge­wal­ten wie Stark­re­gen und Über­schwem­mung gehö­ren heu­te zu den häu­figs­ten Scha­den­ur­sa­chen an Gebäu­den. Des­halb lohnt sich ein Blick auf ergän­zen­de Ver­si­che­rungs­bau­stei­ne, die Sie indi­vi­du­ell mit Ihrem Brand­schutz kom­bi­nie­ren kön­nen – für einen umfas­sen­den Schutz Ihrer Immo­bi­lie.

Ele­men­tar­ver­si­che­rung

Elementarversicherung

Stark­re­gen, Über­schwem­mung, Schnee­druck oder Erd­rutsch – die­se Risi­ken neh­men in ganz Deutsch­land zu und sind in der Basis­ver­si­che­rung meist nicht ent­hal­ten. Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Natur­er­eig­nis­se und ist in vie­len Regio­nen mitt­ler­wei­le unver­zicht­bar.

Lei­tungs­was­ser­ver­si­che­rung

Leitungswasserversicherung

Ein geplatz­tes Rohr, ein defek­ter Boi­ler oder eine undich­te Hei­zungs­lei­tung kön­nen enor­me Schä­den am Mau­er­werk ver­ur­sa­chen. Die Lei­tungs­was­ser­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Trock­nung, Repa­ra­tur und Fol­ge­schä­den – damit klei­ne Lecks nicht zu gro­ßen Pro­ble­men wer­den.

Sturm­ver­si­che­rung

Sturmversicherung

Stür­me wie Sabi­ne, Yle­nia oder Zeynep zei­gen: Schon Böen ab Wind­stär­ke 8 kön­nen Dach­zie­gel lösen, Fas­sa­den beschä­di­gen oder Bäu­me ent­wur­zeln. Die Sturm­ver­si­che­rung greift bei sol­chen Schä­den und sichert damit nicht nur das Gebäu­de, son­dern auch den Wert­erhalt Ihrer Immo­bi­lie.

Was ist wirk­lich ver­si­chert – und wo endet der Schutz?

Leis­tun­gen der Feu­er­ver­si­che­rung: Abge­deck­te und aus­ge­schlos­se­ne Schä­den im Über­blick

Nicht jeder Brand­scha­den ist auto­ma­tisch ver­si­chert – und nicht jede Ursa­che führt zur Leis­tungs­pflicht. Umso wich­ti­ger ist es, die genau­en Leis­tun­gen und Aus­schlüs­se der Feu­er­ver­si­che­rung zu ken­nen.

Die Feu­er­ver­si­che­rung inner­halb der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen eines Brand­scha­dens – das ist grund­sätz­lich rich­tig. Doch in der Pra­xis hängt der Leis­tungs­um­fang stark vom jewei­li­gen Tarif ab. Was als Stan­dard gilt: Ver­si­chert sind Schä­den durch Brand, Blitz­schlag, Explo­si­on, Implo­si­on sowie der Absturz von Flug­zeu­gen oder deren Tei­len. Das gilt sowohl für das Haupt­ge­bäu­de als auch für fest instal­lier­te Bestand­tei­le wie Hei­zungs­an­la­gen, Ein­bau­kü­chen oder PV-Anla­gen – sofern die­se im Ver­trag genannt sind.

Vie­le Tari­fe beinhal­ten dar­über hin­aus die Kos­ten für Lösch­ein­sät­ze, Auf­räum­ar­bei­ten und Wie­der­her­stel­lung des Gebäu­des. Auch Siche­rungs­maß­nah­men, die zur Gefah­ren­ab­wehr not­wen­dig sind, sowie Miet­aus­fäl­le bei ver­mie­te­ten Objek­ten kön­nen erstat­tet wer­den. Wich­tig ist jedoch, dass die­se Leis­tun­gen expli­zit im Ver­trag genannt sind – denn pau­schal sind sie nicht immer ein­ge­schlos­sen.

Was hin­ge­gen nicht ver­si­chert ist: Schä­den, die durch Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit des Ver­si­che­rungs­neh­mers ent­ste­hen – etwa durch unbe­auf­sich­tig­te bren­nen­de Ker­zen, eine blo­ckier­te Hei­zung oder defek­te Elek­tro­ge­rä­te. Aller­dings bie­ten eini­ge Tari­fe inzwi­schen Schutz bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit an – ein Leis­tungs­merk­mal, das bei der Tarif­aus­wahl sehr zu emp­feh­len ist.

Dar­über hin­aus sind auch soge­nann­te all­ge­mei­ne Risi­ko­aus­schlüs­se zu beach­ten. Dazu zäh­len:

  • Schä­den durch Krieg oder inne­re Unru­hen

  • Schä­den infol­ge nuklea­rer Ereig­nis­se oder radio­ak­ti­ver Strah­lung

  • Vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­te Brän­de

  • Schä­den, die durch Über­schwem­mung, Rück­stau oder Erd­rutsch ver­ur­sacht wur­den (→ Ele­men­tar­ver­si­che­rung nötig)

Beson­de­re Auf­merk­sam­keit ver­die­nen auch Roh­bau­ten: Wäh­rend der Bau­pha­se besteht ohne spe­zi­el­le Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung in der Regel kein Schutz. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten die­se jedoch bei­trags­frei an, sofern der Ver­trag zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bereits abge­schlos­sen wur­de.

Ins­ge­samt zeigt sich: Die Feu­er­ver­si­che­rung schützt umfas­send – aber eben nicht gren­zen­los. Des­halb ist es rat­sam, nicht nur die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zu prü­fen, son­dern auch gezielt nach Erwei­te­run­gen wie Ele­men­tar­schä­den oder gro­be Fahr­läs­sig­keit zu fra­gen. Nur so ver­mei­den Haus­be­sit­zer, dass es im Ernst­fall zu bösen Über­ra­schun­gen kommt.

War­um die rich­ti­ge Ver­si­che­rungs­sum­me ent­schei­dend ist

Unter­ver­si­che­rung ver­mei­den: So schüt­zen Sie sich vor finan­zi­el­len Ein­bu­ßen

Eine zu nied­rig ange­setz­te Ver­si­che­rungs­sum­me kann im Scha­dens­fall teu­er wer­den. Erfah­ren Sie, wie Sie eine Unter­ver­si­che­rung erken­nen und effek­tiv ver­mei­den kön­nen.

Eine Unter­ver­si­che­rung liegt vor, wenn die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me unter dem tat­säch­li­chen Wert Ihres Gebäu­des liegt. Im Scha­dens­fall bedeu­tet das: Die Ver­si­che­rung ersetzt den Scha­den nur antei­lig, ent­spre­chend dem Ver­hält­nis der Ver­si­che­rungs­sum­me zum tat­säch­li­chen Wert. Das kann zu erheb­li­chen finan­zi­el­len Belas­tun­gen füh­ren.

Bei­spiel:
Ange­nom­men, Ihr Haus hat einen Wie­der­auf­bau­wert von 400.000 €. Sie haben es jedoch nur mit 300.000 € ver­si­chert. Das ent­spricht einer Unter­ver­si­che­rung von 25 %. Kommt es nun zu einem Scha­den von 100.000 €, wür­de die Ver­si­che­rung nur 75.000 € erstat­ten – die rest­li­chen 25.000 € müss­ten Sie selbst tra­gen.

Wie kön­nen Sie eine Unter­ver­si­che­rung ver­mei­den?

  1. Exak­te Wert­ermitt­lung:
    Las­sen Sie den Wie­der­auf­bau­wert Ihres Gebäu­des pro­fes­sio­nell ermit­teln. Berück­sich­ti­gen Sie dabei alle fes­ten Bestand­tei­le und aktu­el­len Bau­kos­ten.

  2. Glei­ten­der Neu­wert­fak­tor:
    Nut­zen Sie Tari­fe, die den glei­ten­den Neu­wert­fak­tor anwen­den. Die­ser passt die Ver­si­che­rungs­sum­me auto­ma­tisch an stei­gen­de Bau­kos­ten an und schützt so vor Unter­ver­si­che­rung.

  3. Regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung:
    Über­prü­fen Sie Ihre Ver­si­che­rungs­sum­me regel­mä­ßig, ins­be­son­de­re nach Umbau­ten, Moder­ni­sie­run­gen oder Wert­stei­ge­run­gen Ihres Hau­ses.

  4. Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht:
    Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten einen soge­nann­ten Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht an. Das bedeu­tet, dass im Scha­dens­fall auf die Prü­fung einer Unter­ver­si­che­rung ver­zich­tet wird, sofern bestimm­te Bedin­gun­gen erfüllt sind.

Indem Sie die­se Punk­te beach­ten, stel­len Sie sicher, dass Sie im Ernst­fall opti­mal abge­si­chert sind und kei­ne finan­zi­el­len Nach­tei­le erlei­den.

Wis­sen, das schützt – ver­ständ­lich erklärt

Was Sie schon immer über Feu­er­ver­si­che­run­gen wis­sen woll­ten

Nicht jeder Brand ist gleich – und nicht jede Feu­er­ver­si­che­rung leis­tet auto­ma­tisch in jedem Fall. Des­halb haben wir häu­fi­ge, aber oft über­se­he­ne Fra­gen rund um den Ver­si­che­rungs­schutz, typi­sche Irr­tü­mer und wich­ti­ge Son­der­re­ge­lun­gen für Sie zusam­men­ge­stellt – ver­ständ­lich, pra­xis­nah und auf dem neu­es­ten Stand.

Ja – vie­le Tari­fe decken auch Schä­den durch Rauch, Ruß oder Hit­ze ab, selbst wenn kein offe­nes Feu­er ent­stan­den ist. Vor­aus­set­zung: Es muss sich um ein ver­si­cher­tes Ereig­nis han­deln, z. B. durch einen tech­ni­schen Defekt oder Blitz­schlag. Ach­ten Sie auf die exak­ten For­mu­lie­run­gen im Ver­trag.

Wenn der Brand nicht grob fahr­läs­sig ver­ur­sacht wur­de (z. B. durch über­las­te­te Kabel oder mani­pu­lier­te Gerä­te), greift die Feu­er­ver­si­che­rung. Bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit leis­ten nur spe­zi­el­le Tari­fe, die die­sen Fall expli­zit mit­ver­si­chern.

Nicht immer. In vie­len Tari­fen müs­sen Neben­ge­bäu­de sepa­rat ange­ge­ben oder als Bestand­teil mit­ver­si­chert wer­den. Wich­tig: Auch Car­ports, Ein­frie­dun­gen oder Müll­häus­chen soll­ten bei Ver­trags­ab­schluss ange­ge­ben wer­den.

Ja, unbe­dingt. Sie schützt Ihr Gebäu­de bereits wäh­rend der Bau­pha­se gegen Brand­schä­den. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten sie bei­trags­frei für 6 bis 24 Mona­te an, wenn im Anschluss eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wird.

Der glei­ten­de Neu­wert stellt sicher, dass Ihr Gebäu­de immer zum aktu­el­len Wie­der­her­stel­lungs­wert ver­si­chert ist – auch wenn sich Bau­prei­se erhö­hen. Die Ver­si­che­rungs­sum­me wird dabei jähr­lich ange­passt (Inde­xie­rung), um Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den.

Die Feu­er­ver­si­che­rung deckt kei­ne Schä­den durch Natur­ge­fah­ren wie Über­schwem­mung, Rück­stau, Erd­rutsch oder Stark­re­gen. Die­se Risi­ken müs­sen über den Zusatz­bau­stein „Ele­men­tar“ sepa­rat abge­si­chert wer­den – beson­ders wich­tig in gefähr­de­ten Regio­nen.

Sie soll­ten den Scha­den unver­züg­lich mel­den – am bes­ten inner­halb von 3 Tagen. Je schnel­ler Sie reagie­ren, des­to rei­bungs­lo­ser läuft die Scha­den­re­gu­lie­rung. Wich­tig ist zudem die sofor­ti­ge Siche­rung von Beweis­mit­teln und Fotos.

Vie­le Tari­fe über­neh­men auch Hotel­kos­ten oder Miet­aus­fäl­le, wenn das Gebäu­de nach einem Brand unbe­wohn­bar wird. Die­ser Schutz ist aber nicht auto­ma­tisch ent­hal­ten – prü­fen Sie unbe­dingt, ob sol­che Leis­tun­gen im Ver­trag ste­hen.

Das könn­te Sie auch inter­es­sie­ren

Auch außer­halb der klas­si­schen Feu­er­ver­si­che­rung gibt es The­men, die für Haus­be­sit­zer und Bau­her­ren ent­schei­dend sind. Ob steu­er­li­che Fra­gen, Zusatz­ver­si­che­run­gen oder Son­der­re­ge­lun­gen: Hier fin­den Sie pas­sen­de Inhal­te, die Ihr Wis­sen ergän­zen und Ihnen hel­fen, opti­mal abge­si­chert zu sein.

Wert1914

Wert 1914

Der Wert 1914 ist die Grund­la­ge zur Berech­nung Ihrer Ver­si­che­rungs­sum­me – unab­hän­gig von aktu­el­len Markt­prei­sen. Er hilft dabei, den glei­ten­den Neu­wert zu bestim­men und schützt vor Unter­ver­si­che­rung. War­um die­ser fik­ti­ve Bau­wert für Sie als Eigen­tü­mer so wich­tig ist, erfah­ren Sie hier.

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Gro­be Fahr­läs­sig­keit

Ein ver­ges­se­nes Bügel­eisen oder eine unbe­auf­sich­tig­te Ker­ze – sol­che Feh­ler pas­sie­ren schnell. Doch wann spricht man von gro­ber Fahr­läs­sig­keit, und leis­tet die Feu­er­ver­si­che­rung trotz­dem? Wir zei­gen Ihnen, wor­auf Sie ach­ten müs­sen – und wel­che Tari­fe auch in kri­ti­schen Fäl­len zah­len.

Zusam­men­fas­sung

Die Feu­er­ver­si­che­rung zählt zu den wich­tigs­ten Bau­stei­nen der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Sie schützt vor erheb­li­chen finan­zi­el­len Fol­gen bei Brän­den, Explo­sio­nen, Blitz­schä­den und ver­gleich­ba­ren Ereig­nis­sen. Ent­schei­dend ist jedoch, dass die Ver­si­che­rungs­sum­me rea­lis­tisch gewählt und regel­mä­ßig über­prüft wird – denn nur so kann Unter­ver­si­che­rung ver­hin­dert wer­den. Zusätz­li­che Leis­tun­gen wie Schutz bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit oder die Absi­che­rung von Neben­ge­bäu­den erhö­hen den Sicher­heits­um­fang spür­bar. Wer sich früh­zei­tig infor­miert und Tari­fe ver­gleicht, erhält nicht nur den pas­sen­den Schutz, son­dern kann auch bares Geld spa­ren.

häu­fi­ge Fra­gen

Die Kos­ten hän­gen u. a. vom Stand­ort, dem Bau­jahr, der Aus­stat­tung und der Ver­si­che­rungs­sum­me ab. Für ein durch­schnitt­li­ches Ein­fa­mi­li­en­haus lie­gen die Bei­trä­ge bei ca. 200 – 450 € jähr­lich – abhän­gig vom gewähl­ten Tarif­um­fang und Selbst­be­halt.

Nein, eine Feu­er­ver­si­che­rung ist nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Aller­dings ist sie in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ent­hal­ten, die von Ban­ken bei Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­run­gen häu­fig ver­langt wird. In der Pra­xis gilt sie daher oft als „fak­tisch not­wen­dig“.

Ver­si­chert sind Schä­den am Gebäu­de durch Brand, Blitz­schlag, Explo­si­on, Implo­si­on sowie der Absturz von Luft­fahr­zeu­gen. Je nach Tarif sind auch Rauch‑, Ruß- und Lösch­schä­den sowie Neben­ge­bäu­de und Miet­aus­fäl­le mit­ver­si­chert.

Wenn der Scha­den vor­sätz­lich oder durch gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wur­de (sofern letz­te­res nicht ein­ge­schlos­sen ist), kann die Leis­tung ver­wei­gert oder gekürzt wer­den. Auch Krieg, Kern­ener­gie und nicht ver­si­cher­te Neben­ge­fah­ren wie Über­schwem­mung sind aus­ge­schlos­sen.