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Gebäudeversicherung für Hausverwaltungen – Verantwortung richtig absichern
Welche Pflichten tragen Hausverwalter bei Versicherungsschutz, Schadensfällen und Vertragsführung? Jetzt informieren
Als Hausverwalter tragen Sie eine enorme Verantwortung: Sie managen nicht nur Immobilien, sondern auch die finanziellen Risiken, die damit verbunden sind. Ein unzureichender Versicherungsschutz kann schnell zu hohen Haftungsansprüchen führen – mit existenzbedrohenden Folgen. Umso wichtiger ist es, die Gebäudeversicherung für Ihre Hausverwaltung sorgfältig zu wählen, Risiken umfassend abzusichern und gesetzliche Pflichten zu erfüllen.
Erfahren Sie, welche Versicherungen wirklich notwendig sind, wie Sie mit einem Vergleich bares Geld sparen und worauf Sie bei der Auswahl des Versicherungsschutzes besonders achten sollten.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Finanzielle Sicherheit für Ihre Immobilien
Warum eine Gebäudeversicherung für Hausverwaltungen unverzichtbar ist
Als Hausverwalter tragen Sie nicht nur die Verantwortung für den reibungslosen Betrieb der Immobilien, sondern auch für deren umfassenden Schutz vor finanziellen Risiken. Eine unzureichende oder fehlende Gebäudeversicherung kann im Ernstfall existenzielle Folgen für die Eigentümergemeinschaft – und auch für Sie persönlich – haben.
Verwaltete Objekte sind vielfältigen Gefahren ausgesetzt: Brände, Leitungswasserschäden, Sturmschäden, Hagel, Blitzschläge oder gar Überschwemmungen können erhebliche Schäden verursachen. Ohne passenden Versicherungsschutz stehen die Eigentümer vor enormen finanziellen Belastungen, die im schlimmsten Fall zur Insolvenz einer WEG führen können. Als Verwalter haften Sie unter Umständen persönlich für die Wahl eines unzureichenden oder zu teuren Versicherungsschutzes – das regelt § 27 WEG im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung.
Eine optimal gewählte Gebäudeversicherung schützt die Immobilien nicht nur vor den klassischen Risiken, sondern kann auch um wichtige Zusatzbausteine erweitert werden, die speziell für die Anforderungen von Hausverwaltungen relevant sind. Dazu zählen beispielsweise Policen gegen Elementarschäden, Mietnomaden oder auch unbenannte Gefahren, die den Versicherungsschutz deutlich erweitern.
Nutzen Sie die Möglichkeit, durch Rahmenverträge oder Sammelpolicen Kosten zu sparen, und stellen Sie gleichzeitig sicher, dass alle betreuten Objekte optimal abgesichert sind. Damit schützen Sie nicht nur die Immobilienwerte, sondern auch Ihre eigene Haftungsposition.
Zu den grundlegenden Gefahren, gegen die jede verwaltete Immobilie abgesichert sein sollte, gehören Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel. Diese Schäden treten am häufigsten auf und können schnell Reparatur- oder Sanierungskosten im sechsstelligen Bereich verursachen.
Feuer- und Brandschäden
Leitungswasserschäden (z. B. Rohrbrüche)
Sturm- und Hagelschäden
Blitzschlag und Überspannung
Naturkatastrophen nehmen auch in Deutschland immer weiter zu. Überschwemmungen, Starkregen oder Erdrutsche sind längst keine Ausnahmeereignisse mehr. Gerade bei älteren Objekten oder Immobilien in Risikogebieten ist der Schutz vor Elementargefahren ein entscheidender Faktor.
Überschwemmung und Rückstau
Starkregen und Hochwasser
Erdrutsch und Erdsenkung
Schneedruck und Lawinen
Neben den klassischen Risiken lohnt sich die Absicherung gegen spezielle Gefahren, die für Hausverwaltungen von großer Bedeutung sein können. Prüfen Sie, ob diese Bausteine im bestehenden Schutz enthalten sind oder ergänzt werden sollten.
Schäden durch Mietnomaden (inkl. Aufräum- und Renovierungskosten)
Glasversicherung für großflächige Fenster und Fassaden
Versicherung unbenannter Gefahren (z. B. Vandalismus, Materialfehler)
Gebäudebeschädigung durch Dritte (z. B. Graffiti, Einbruchfolgen)
Umfassender Schutz für Ihre verwalteten Immobilien
Leistungen der Wohngebäudeversicherung im Überblick
Als Hausverwalter tragen Sie die Verantwortung für die Absicherung der Ihnen anvertrauten Immobilien. Eine Wohngebäudeversicherung bietet dabei einen Schutz vor vielfältigen Risiken und finanziellen Belastungen.
Die Wohngebäudeversicherung ist ein zentrales Instrument, um die finanziellen Risiken zu minimieren, die durch Schäden an den von Ihnen verwalteten Immobilien entstehen können. Sie bietet einen umfassenden Schutz, der sowohl die Bausubstanz der Gebäude als auch die Interessen der Eigentümergemeinschaft absichert. Zu den grundlegenden Leistungen gehören der Schutz vor Feuerschäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion verursacht werden können. Darüber hinaus umfasst die Versicherung die Absicherung gegen Leitungswasserschäden, etwa bei Rohrbrüchen oder Frostschäden, die zu erheblichen Reparaturkosten führen können. Auch Sturmschäden ab Windstärke 8 sowie Hagelschäden sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, sodass Ihre Immobilien vor den häufigsten und kostspieligsten Wetterereignissen zuverlässig geschützt sind.
Erweiterte Leistungen und Zusatzbausteine:
Elementarschäden: Absicherung gegen Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch oder Schneedruck.
Aufräumungs- und Abbruchkosten: Übernahme der Kosten für notwendige Aufräumarbeiten nach einem Schadenfall.
Mietausfall: Erstattung von Mietausfällen, wenn vermietete Einheiten aufgrund eines versicherten Schadens vorübergehend unbewohnbar sind.
Vandalismus und Graffiti: Schutz bei mutwilliger Beschädigung des Gebäudes durch Dritte.
Glasbruch: Versicherung von Schäden an fest eingebauten Verglasungen, wie Fenstern oder Türen.
Unbenannte Gefahren: Deckung für Schäden, die nicht explizit ausgeschlossen sind, z.B. durch unbekannte Risiken.
Es ist wichtig, die spezifischen Bedürfnisse Ihrer verwalteten Objekte zu analysieren und den Versicherungsschutz entsprechend anzupassen..
Kostenfaktoren und Einsparpotenziale für Hausverwaltungen
Kosten und Vergleich der Wohngebäudeversicherung für Hausverwaltungen
Die Kosten einer Wohngebäudeversicherung variieren je nach Lage, Größe und Zustand der Immobilie. Ein sorgfältiger Vergleich verschiedener Anbieter hilft Hausverwaltungen, den optimalen Schutz zu angemessenen Preisen zu finden.
Die Kosten einer Wohngebäudeversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Lage, die Bauart und der Zustand des Gebäudes sowie der gewünschte Leistungsumfang. Für Hausverwaltungen ist es entscheidend, die spezifischen Anforderungen der verwalteten Objekte zu berücksichtigen und den Versicherungsschutz entsprechend anzupassen.
Ein umfassender Vergleich verschiedener Versicherungsanbieter ermöglicht es, Tarife mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis zu identifizieren. Dabei sollten nicht nur die Prämien, sondern auch die enthaltenen Leistungen und eventuelle Ausschlüsse genau geprüft werden.
Zusätzlich können Hausverwaltungen durch den Abschluss von Rahmenverträgen oder die Bündelung mehrerer Policen bei einem Anbieter von Rabatten profitieren. Auch die Wahl eines angemessenen Selbstbehalts kann die Prämienhöhe beeinflussen.
Es ist ratsam, regelmäßig die bestehenden Versicherungsverträge zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz den aktuellen Gegebenheiten entspricht und keine Unter- oder Überversicherung besteht.
Diese Zusatzbausteine sollten Sie bei der Versicherung Ihrer verwalteten Objekte im Blick behalten
Ergänzender Schutz für Ihre Immobilien – sinnvoll erweitern und Risiken minimieren
Beim Abschluss oder Wechsel der Wohngebäudeversicherung ist es für Hausverwaltungen wichtig, nicht nur die Grunddeckung zu betrachten. Viele Risiken sind in Standardtarifen nicht automatisch enthalten, können jedoch gezielt über Zusatzbausteine abgesichert werden. Prüfen Sie daher sorgfältig, welche Erweiterungen für die von Ihnen verwalteten Immobilien sinnvoll oder sogar notwendig sind.
Elementarversicherung
Schützt Ihre Immobilien vor den finanziellen Folgen von Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck und weiteren Elementarschäden. Dieser Baustein wird vor allem bei zunehmenden Extremwetterereignissen immer wichtiger – gerade für Objekte in gefährdeten Regionen.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Unverzichtbar für Hausverwaltungen, die vermietete oder unbebaute Grundstücke betreuen. Deckt Schäden ab, die Dritten auf dem Grundstück oder durch das Gebäude entstehen – beispielsweise durch herabfallende Dachziegel, Glätteunfälle oder mangelhafte Verkehrssicherung.
Unbenannte Gefahren
Erweiterung des Versicherungsschutzes auf plötzlich und unvorhergesehen eintretende Schäden, die nicht explizit in der Police aufgeführt sind. Dazu zählen z. B. Schäden durch Vandalismus, Materialfehler oder außergewöhnliche Ereignisse, die sonst nicht abgedeckt wären.
So senken Sie gezielt die Versicherungskosten Ihrer Immobilien
Tipps zur Kostenoptimierung und Vertragsgestaltung bei der Wohngebäudeversicherung
Versicherungsbeiträge zählen zu den festen Kosten in der Immobilienverwaltung. Mit der richtigen Strategie lassen sich diese dauerhaft senken, ohne dabei auf einen umfassenden Schutz zu verzichten. Erfahren Sie, wie Sie durch clevere Vertragsgestaltung und gezielte Maßnahmen bares Geld sparen.
Gerade in Zeiten steigender Bau- und Instandhaltungskosten ist eine effektive Kostenkontrolle auch im Bereich der Gebäudeversicherungen für Hausverwaltungen wichtiger denn je. Viele bestehende Verträge sind veraltet und bieten weder einen zeitgemäßen Schutz noch ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis. Durch eine gezielte Analyse und Optimierung der Versicherungsverträge lassen sich unnötige Ausgaben vermeiden und gleichzeitig der Versicherungsschutz verbessern.
Ein erster Schritt ist die regelmäßige Überprüfung aller bestehenden Policen. Prüfen Sie, ob der aktuelle Versicherungsumfang noch zu den Risiken der verwalteten Objekte passt und ob überflüssige Zusatzbausteine gekündigt werden können. Ebenso lohnt es sich, die Selbstbeteiligung zu prüfen. Eine moderate Erhöhung kann die Versicherungsprämie spürbar senken, ohne den Schutz im Schadensfall unzumutbar zu belasten.
Für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten bietet sich der Abschluss eines Rahmenvertrags an. Durch die Bündelung mehrerer Gebäudeversicherungen bei einem Anbieter lassen sich attraktive Rabatte aushandeln. Auch die Mitgliedschaft in Berufsverbänden kann Vorteile bringen: Viele Versicherer gewähren Verbandsmitgliedern Sonderkonditionen.
Achten Sie zudem bei Neuverträgen stets auf eine dynamische Wertanpassung, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Gleichzeitig sollten Sie die Kostenstruktur der Versicherer vergleichen – nicht nur die Prämie, sondern auch die Deckungssummen, Sublimits und Leistungen im Schadensfall sind entscheidend.
Besonderheiten bei WEGs und denkmalgeschützten Objekten im Blick behalten
Wichtige Hinweise für den Versicherungswechsel bei Eigentümergemeinschaften und denkmalgeschützten Immobilien
Ein Versicherungswechsel ist oft mit Einsparungen und besseren Leistungen verbunden. Doch gerade bei Eigentümergemeinschaften und denkmalgeschützten Immobilien gibt es spezielle Anforderungen, die Sie im Blick behalten sollten, um Versorgungslücken und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Der Wechsel der Gebäudeversicherung für Eigentümergemeinschaften (WEG) und denkmalgeschützte Immobilien erfordert besondere Sorgfalt. Bei WEGs ist der Hausverwalter verpflichtet, die Interessen aller Eigentümer zu wahren und den bestmöglichen Versicherungsschutz sicherzustellen. Ein übereilter Wechsel ohne gründliche Prüfung kann zu Unterversicherung, Streitigkeiten in der Gemeinschaft oder im schlimmsten Fall zu persönlichen Haftungsrisiken führen.
Stellen Sie vor dem Wechsel sicher, dass die neue Police alle gemeinschaftlichen und sondereigentumsbezogenen Risiken abdeckt. Wichtig sind ausreichend hohe Deckungssummen, eine klare Regelung zu Mietausfällen sowie der Einschluss von Elementargefahren und unbenannten Gefahren. Holen Sie vor dem Wechsel zudem einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft ein, um rechtliche Sicherheit zu schaffen.
Bei denkmalgeschützten Immobilien gelten nochmals verschärfte Anforderungen. Diese Objekte sind oft nicht nur baulich besonders, sondern auch in der Wiederherstellung nach einem Schaden deutlich teurer. Hier ist eine spezielle Versicherungslösung erforderlich, die die denkmalrechtlichen Vorgaben berücksichtigt und die oft höheren Wiederherstellungskosten abdeckt. Achten Sie auf Tarife, die eine „Wiederherstellung im denkmalgerechten Zustand“ vorsehen, und klären Sie im Vorfeld, ob auch Kosten für behördliche Auflagen im Schadenfall übernommen werden.
Wichtige Informationen für Ihre tägliche Praxis als Hausverwalter
Was Sie als Hausverwalter schon immer über Gebäudeversicherung wissen wollten
Als Hausverwalter stehen Sie täglich vor der Herausforderung, Immobilien nicht nur effizient zu managen, sondern auch umfassend gegen finanzielle Risiken abzusichern. Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die in der Praxis besonders relevant sind – und wertvolle Hinweise, die bislang häufig unbeachtet bleiben.
Wann besteht die Pflicht, eine Gebäudeversicherung für verwaltete Objekte abzuschließen?
Eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung gibt es nicht. Allerdings sind Sie als Hausverwalter im Rahmen Ihrer Sorgfaltspflicht (§ 27 WEG) verpflichtet, einen angemessenen Versicherungsschutz sicherzustellen. Fehlt dieser und entsteht ein Schaden, können Eigentümer Sie persönlich haftbar machen.
Was ist bei der Versicherung von Objekten mit gemischter Nutzung (z. B. Wohnen und Gewerbe) zu beachten?
Bei gemischt genutzten Immobilien müssen Sie genau prüfen, ob die gewählten Tarife auch gewerbliche Einheiten vollständig absichern. Viele Standardpolicen schließen gewerbliche Risiken aus oder bieten nur einen eingeschränkten Schutz. Für solche Objekte ist eine gesonderte Versicherungslösung erforderlich, die die speziellen Risiken des Gewerbebetriebs abdeckt.
Welche Rolle spielt der aktuelle Gebäudezustand bei der Versicherung?
Der Zustand der Immobilie beeinflusst maßgeblich die Risikobewertung und damit die Prämienhöhe. Unrenovierte oder sanierungsbedürftige Gebäude werden oft mit höheren Beiträgen oder Risikozuschlägen belegt. Wichtig: Nach umfassenden Sanierungen sollten Sie den Versicherer informieren, um eine mögliche Reduzierung der Prämien zu erreichen und eine Überversicherung zu vermeiden.
Können Mängel am Gebäude den Versicherungsschutz gefährden?
Ja, bekannte Mängel, die nicht beseitigt werden, können im Schadensfall dazu führen, dass der Versicherer Leistungen kürzt oder ganz verweigert. Prüfen Sie regelmäßig den Zustand der verwalteten Immobilien und dokumentieren Sie durchgeführte Instandhaltungen. Eine aktive Schadensprävention kann sich zudem positiv auf die Prämiengestaltung auswirken.
Was ist eine gleitende Neuwertversicherung und ist sie für Hausverwaltungen sinnvoll?
Die gleitende Neuwertversicherung sorgt dafür, dass der Versicherungsschutz automatisch an die aktuellen Baukosten angepasst wird. Damit vermeiden Sie das Risiko einer Unterversicherung. Für Hausverwaltungen ist diese Variante besonders sinnvoll, da sie eine verlässliche Deckung auch bei stark steigenden Baupreisen gewährleistet.
Ist der Versicherungsschutz bei Leerstand der Immobilie weiterhin gewährleistet?
Viele Policen schließen den Versicherungsschutz bei längeren Leerständen (oft ab drei Monaten) ganz oder teilweise aus. Informieren Sie den Versicherer rechtzeitig über Leerstände und klären Sie, ob eine spezielle Absicherung erforderlich ist. Andernfalls riskieren Sie im Schadensfall eine Leistungsverweigerung.
Wie können Sie die Interessen der Eigentümergemeinschaft beim Versicherungswechsel rechtlich absichern?
Ein Versicherungswechsel sollte stets per Eigentümerbeschluss erfolgen, um Ihre persönliche Haftung zu vermeiden. Dokumentieren Sie den Beschluss sorgfältig im Protokoll der Eigentümerversammlung und stellen Sie sicher, dass der neue Versicherungsschutz mindestens den bisherigen Leistungen entspricht oder diese sinnvoll erweitert.
Wann ist es sinnvoll, eine Allgefahrendeckung (Versicherung gegen unbenannte Gefahren) zu ergänzen?
Diese Deckung empfiehlt sich besonders für hochwertige Immobilien und denkmalgeschützte Objekte, bei denen spezielle Risiken bestehen, die von der Standardpolice nicht abgedeckt werden. Dazu zählen beispielsweise Materialfehler, Vandalismus oder außergewöhnliche Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Gerade bei hochwertigen Bauten können solche Zusatzbausteine existenzielle Schäden vermeiden helfen.
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Entdecken Sie weitere Themen, die Ihnen als Hausverwalter wertvolle Einblicke und praxisnahe Lösungen bieten. Ob es um spezielle Versicherungen, rechtliche Fragestellungen oder den gezielten Vergleich von Policen geht – hier finden Sie die passenden Informationen, um Ihre täglichen Herausforderungen erfolgreich zu meistern.
Versicherungen für Hausverwalter
Sichern Sie sich umfassend ab und minimieren Sie Haftungsrisiken im Verwaltungsalltag. Erfahren Sie, welche Versicherungen für Hausverwalter verpflichtend sind, welche Policen zusätzlichen Schutz bieten und wie Sie diese optimal miteinander kombinieren.
Grobe Fahrlässigkeit
Ein kleines Versehen kann große finanzielle Folgen haben. Ob vergessenes Fenster bei Sturm oder ein übersehenes Leck – erfahren Sie, wann der Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit greift und wie Sie teure Leistungsausschlüsse vermeiden.
Zusammenfassung
Als Hausverwalter tragen Sie eine große Verantwortung für die Ihnen anvertrauten Immobilien und die finanziellen Interessen der Eigentümergemeinschaften. Ein umfassender und aktueller Versicherungsschutz ist dabei unverzichtbar, um Haftungsrisiken zu minimieren und im Ernstfall optimal abgesichert zu sein.
Nutzen Sie die Möglichkeiten, durch regelmäßige Vertragsprüfungen, gezielte Tarifvergleiche und die geschickte Auswahl von Zusatzbausteinen die Kosten zu senken und gleichzeitig den Versicherungsschutz zu optimieren. Besonders bei Eigentümergemeinschaften und denkmalgeschützten Immobilien sollten Sie großen Wert auf individuelle Lösungen legen, die den besonderen Anforderungen gerecht werden.
Ob durch den Abschluss von Rahmenverträgen, die Ergänzung sinnvoller Zusatzbausteine oder eine klare Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft – mit dem richtigen Versicherungskonzept handeln Sie verantwortungsbewusst und schützen sowohl Ihre Objekte als auch sich selbst vor finanziellen Folgen.
häufige Fragen
Für was haftet der Hausverwalter?
Hausverwalter haften im Rahmen ihrer Tätigkeit insbesondere für Pflichtverletzungen, die zu einem finanziellen Schaden der Eigentümergemeinschaft führen. Dazu zählen beispielsweise der Abschluss unzureichender Versicherungen, das Versäumnis von Instandhaltungsmaßnahmen oder Fehler bei der Verwaltung von Gemeinschaftsgeldern. Die Haftung kann sich auf Vermögensschäden, aber auch auf Sach- und Personenschäden erstrecken, wenn z. B. Verkehrssicherungspflichten verletzt werden.
Was kostet eine Hausverwalterversicherung?
Die Kosten für eine Hausverwalterversicherung hängen von mehreren Faktoren ab: der Anzahl der verwalteten Objekte, dem Umfang der abzusichernden Risiken und den gewünschten Deckungssummen. Für die Vermögensschadenhaftpflicht, die zu den wichtigsten Policen gehört, liegen die Beiträge in der Regel zwischen 300 und 1.500 Euro pro Jahr. Zusätzliche Versicherungen wie eine Betriebshaftpflicht oder spezielle Gebäudeversicherungen erhöhen die Gesamtkosten entsprechend. Ein individueller Versicherungsvergleich lohnt sich in jedem Fall.
Was darf der Hausverwalter nicht?
Ein Hausverwalter darf keine Entscheidungen treffen, die die Eigentümergemeinschaft nicht ausdrücklich genehmigt hat, sofern diese nicht durch einen Beschluss gedeckt sind. Er darf keine größeren Investitionen oder Maßnahmen durchführen, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung hinausgehen. Auch der Abschluss von langfristigen Verträgen ohne Beschlussfassung oder die unrechtmäßige Verfügung über Gemeinschaftsgelder sind unzulässig und können haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Welche Sorgfaltspflichten hat die Hausverwaltung?
Die Sorgfaltspflichten der Hausverwaltung ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (§ 27 WEG) und umfassen unter anderem die ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, die Absicherung durch notwendige Versicherungen, die rechtzeitige Instandhaltung und die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten. Hausverwalter müssen zudem für die ordnungsgemäße Buchführung sorgen und Beschlüsse der Eigentümerversammlung korrekt umsetzen. Werden diese Pflichten verletzt, kann die Hausverwaltung haftbar gemacht werden.