Wohngebäudeversicherung kündigen – Fristen, Sonderkündigung & Vorlage
Wann dürfen Sie Ihre Gebäudeversicherung kündigen – und wie geht das korrekt? Wir zeigen Ihnen die häufigsten Gründe, rechtliche Besonderheiten und geben Ihnen ein kostenloses Kündigungsmuster an die Hand.
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Eigentümer unverzichtbar – doch was tun, wenn der Vertrag nicht mehr zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt? Ob nach einem Schadenfall, bei Beitragserhöhungen oder nach dem Hausverkauf: Es gibt viele legitime Gründe, eine Gebäudeversicherung zu kündigen. Wichtig dabei ist nicht nur das richtige Timing, sondern auch die korrekte Formulierung – denn eine falsche oder verspätete Kündigung kann Sie bares Geld kosten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann und wie Sie Ihre Wohngebäudeversicherung kündigen können, welche Fristen gelten, und worauf Sie beim Versicherungswechsel unbedingt achten sollten. Außerdem: Ein kostenloses Musterschreiben zur sofortigen Nutzung.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Ordentlich oder außerordentlich – so kündigen Sie richtig
Welche Kündigungsarten gibt es bei der Wohngebäudeversicherung?
Beim Kündigen einer Wohngebäudeversicherung unterscheidet man zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung. Die ordentliche Kündigung erfolgt regulär zum Ende der Vertragslaufzeit unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Fristen. Die außerordentliche Kündigung, auch Sonderkündigungsrecht genannt, ermöglicht eine vorzeitige Vertragsbeendigung unter bestimmten Voraussetzungen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der beiden Kündigungsarten mit den jeweiligen Voraussetzungen und Fristen:
Die ordentliche Kündigung ist die reguläre Beendigung des Versicherungsvertrags zum Ende der vereinbarten Laufzeit.
Voraussetzungen:
Kündigung muss schriftlich erfolgen
Einhaltung der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist (in der Regel drei Monate vor Vertragsende)
Keine Angabe von Gründen erforderlich
Wichtige Hinweise:
Bei mehrjährigen Verträgen kann die Kündigung frühestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres erfolgen .
Verpassen Sie die Kündigungsfrist, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Die außerordentliche Kündigung ermöglicht eine vorzeitige Beendigung des Vertrags unter bestimmten Bedingungen.
Mögliche Gründe:
Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung
Schadensfall (unabhängig von der Regulierung)
Eigentümerwechsel
Fristen:
Kündigung muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes erfolgen.
Wichtige Hinweise:
Bei einer Beitragserhöhung aufgrund gestiegener Baukosten (z. B. durch eine gleitende Neuwertversicherung) besteht kein Sonderkündigungsrecht .
Beim Eigentümerwechsel beginnt die Frist mit der Eintragung ins Grundbuch.
Bitte beachten Sie, dass die Kündigung stets schriftlich erfolgen sollte, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein, um einen Nachweis über den fristgerechten Eingang beim Versicherer zu haben.
Kündigung rechtssicher formulieren
Muster für ein Kündigungsschreiben der Wohngebäudeversicherung
Damit Ihre Kündigung wirksam ist, muss sie bestimmten formalen Anforderungen genügen. Eine klare Formulierung, die Angabe aller relevanten Daten und der richtige Versandweg sind entscheidend. Mit unserem Muster kündigen Sie sicher und fristgerecht.
Die Kündigung einer Wohngebäudeversicherung ist nicht an ein bestimmtes Formular gebunden, muss aber stets schriftlich erfolgen – am besten per Einschreiben mit Rückschein, um im Zweifelsfall den Nachweis über den fristgerechten Zugang beim Versicherer zu führen. Eine E‑Mail reicht nicht aus, sofern im Vertrag keine digitale Form ausdrücklich akzeptiert ist. Im Kündigungsschreiben sollten Sie deutlich Ihre Absicht zur Vertragsbeendigung erklären, den Kündigungszeitpunkt nennen und idealerweise um eine schriftliche Bestätigung bitten. Ebenfalls wichtig: Die korrekte Angabe der Versicherungsnummer sowie Ihre vollständige Adresse.
Je nach Situation – reguläre Kündigung, Sonderkündigung nach Beitragserhöhung oder Kündigung wegen Schadenfall – ändern sich die Formulierungen geringfügig. Nutzen Sie deshalb unser Muster als Vorlage und passen Sie es an Ihre konkrete Situation an. Für Sonderkündigungen muss der Kündigungsgrund klar benannt werden, inklusive Angabe des Ereignisses (z. B. Datum der Beitragserhöhung, Schadensnummer, Verkaufsdatum). Denken Sie bei Sonderkündigungen auch an die einmonatige Frist ab Ereigniszeitpunkt (§ 40 VVG, § 92 VVG).
Vor Kündigung gut absichern
Was sollte man vor der Kündigung der Wohngebäudeversicherung beachten?
Bevor Sie Ihre aktuelle Wohngebäudeversicherung kündigen, sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass bereits ein neuer Versicherungsschutz besteht. Ein überhasteter Wechsel kann zu gefährlichen Lücken führen – mit teuren Folgen im Schadenfall.
Ein lückenloser Versicherungsschutz ist bei der Wohngebäudeversicherung essenziell – denn selbst ein einzelner Tag ohne Schutz kann bei einem Schadensfall immense Kosten verursachen, die Sie aus eigener Tasche zahlen müssten. Deshalb gilt der Grundsatz: Erst neue Versicherung abschließen – dann kündigen.
Gerade wenn Sie sich wegen einer Beitragserhöhung oder wegen unzufriedener Schadensabwicklung zu einem Wechsel entschließen, sollten Sie sich vorher ausreichend Zeit nehmen, verschiedene Angebote zu vergleichen. Dabei kommt es nicht nur auf den Preis an, sondern vor allem auf die Leistungen, Deckungssummen, Selbstbeteiligung und die Klauseln bei Elementarschäden.
Nutzen Sie unseren Vergleichsservice, um gezielt Anbieter zu finden, die zu Ihrer Immobilie und Risikosituation passen. Achten Sie dabei insbesondere auf:
Tarifleistungen bei Brand, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Blitzschlag, Überspannung und Elementarschäden
Anpassbare Selbstbeteiligungen
Unterversicherungsverzicht
aktuelle Kundenbewertungen
unkomplizierte Schadenregulierung
Nur wenn Sie eine neue, passende Police in der Hand haben – idealerweise mit bestätigtem Versicherungsbeginn – sollten Sie Ihre bestehende Wohngebäudeversicherung kündigen. So vermeiden Sie Versicherungslücken und bleiben im Ernstfall geschützt.
Zusätzlicher Schutz beim Wechsel
Diese Bausteine sollten Sie beim Kündigen Ihrer Wohngebäudeversicherung prüfen
Ein Versicherungswechsel ist die perfekte Gelegenheit, den Schutz Ihrer Immobilie zu optimieren. Viele Schäden sind im Basistarif nicht abgedeckt – durch Zusatzbausteine lassen sich aber wichtige Risiken zuverlässig absichern.
Elementarversicherung
Schützt Ihr Haus vor Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Schneelast und Erdbeben. Besonders bei Risikolagen ein unverzichtbarer Zusatzschutz, den Sie im neuen Tarif unbedingt berücksichtigen sollten.
Photovoltaik-Versicherung
Ideal für Häuser mit Solaranlage oder unbebauten Grundstücken. Deckt Schäden durch Witterungseinflüsse, herabfallende Teile oder auch Ansprüche Dritter ab. Wichtiger Baustein für Immobilien mit technischer Sonderausstattung.
Unbenannte Gefahren
Erweiterungsschutz für plötzlich eintretende und unvorhergesehene Schäden, z. B. durch Vandalismus, Materialfehler oder Konstruktionsmängel. Deckt alle Risiken, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind – sinnvoll für moderne Immobilien.
Versicherung nach Hauskauf prüfen
Sonderkündigungsrecht bei Eigentümerwechsel: Ihre Optionen nach dem Immobilienkauf
Beim Kauf einer Immobilie geht die bestehende Wohngebäudeversicherung automatisch auf Sie über. Als neuer Eigentümer haben Sie jedoch das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag außerordentlich zu kündigen. Erfahren Sie, wie Sie dieses Sonderkündigungsrecht nutzen und worauf Sie achten sollten.
Gemäß § 95 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geht die Wohngebäudeversicherung beim Eigentumswechsel automatisch auf den neuen Eigentümer über. Dies stellt sicher, dass der Versicherungsschutz nahtlos bestehen bleibt. Als neuer Eigentümer sind Sie jedoch nicht verpflichtet, den bestehenden Vertrag fortzuführen. Sie haben das Recht, die Versicherung innerhalb eines Monats nach Eintragung im Grundbuch außerordentlich zu kündigen (§ 96 VVG).
Die Frist beginnt mit dem Tag der Grundbucheintragung. Sollten Sie erst später von der bestehenden Versicherung erfahren, startet die Frist ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sollte eine Kopie des Grundbuchauszugs enthalten, um den Eigentumsübergang nachzuweisen.
Beachten Sie, dass der bisherige Eigentümer nach der Kündigung Anspruch auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Prämien hat. Die Aufteilung der Beiträge sollte idealerweise im Kaufvertrag geregelt sein, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Vor der Kündigung empfiehlt es sich, verschiedene Angebote für Wohngebäudeversicherungen zu vergleichen, um einen nahtlosen Übergang und optimalen Schutz für Ihre Immobilie zu gewährleisten.
Sonderkündigung bei Beitrag oder Schaden
Wann Sie Ihre Wohngebäudeversicherung außerordentlich kündigen können
In bestimmten Situationen haben Sie das Recht, Ihre Wohngebäudeversicherung außerordentlich zu kündigen – etwa nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadenfall. Erfahren Sie, welche Fristen gelten und worauf Sie besonders achten sollten, um Ihren Versicherungsschutz optimal zu gestalten.
Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht es Versicherungsnehmern, ihre Wohngebäudeversicherung außerhalb der regulären Kündigungsfristen zu beenden. Zwei Hauptgründe berechtigen zu einer solchen außerordentlichen Kündigung.
Beitragserhöhung
Erhöht der Versicherer die Beiträge, ohne gleichzeitig die Leistungen zu verbessern, haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung beim Versicherer eingehen. Sie wird zu dem Zeitpunkt wirksam, ab dem die höhere Prämie zu zahlen wäre.
Wichtige Hinweise:
Bei Beitragserhöhungen aufgrund gestiegener Baukosten (z. B. durch eine gleitende Neuwertversicherung) besteht kein Sonderkündigungsrecht.
Schadenfall
Nach einem Versicherungsfall haben sowohl Sie als auch der Versicherer das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung erfolgen.
Wichtige Hinweise:
Das Sonderkündigungsrecht besteht unabhängig davon, ob der Schaden reguliert wurde oder nicht.
Beim Wechsel zu einem neuen Versicherer sind Sie verpflichtet, alle relevanten Vorschäden anzugeben. In der Regel verlangen Versicherer Angaben zu Schäden der letzten fünf Jahre, bei Elementarschäden sogar der letzten zehn Jahre. Verschweigen von Vorschäden kann zur Leistungsverweigerung oder zur Kündigung des Vertrags führen.
Klarheit zu häufigen Fragen
Was Sie schon immer über die Kündigung Ihrer Wohngebäudeversicherung wissen wollten
Viele Hausbesitzer haben ähnliche Fragen zur Kündigung ihrer Wohngebäudeversicherung – sei es zur Laufzeit, zu Sonderfällen oder zur Rolle der Bank bei finanzierten Immobilien. Wir haben die wichtigsten Punkte gesammelt und verständlich beantwortet.
Wann ist der beste Zeitpunkt, um die Wohngebäudeversicherung zu kündigen?
Am besten kündigen Sie drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Prüfen Sie Ihren Vertrag, da das Versicherungsjahr nicht immer dem Kalenderjahr entspricht.
Was passiert, wenn ich keine neue Versicherung abschließe?
Sie riskieren eine gefährliche Deckungslücke. Im Schadensfall müssen Sie ohne gültige Police selbst für alle Kosten aufkommen. Deshalb: Immer erst neu versichern – dann kündigen.
Kann ich meine Versicherung auch während der Laufzeit kündigen?
Nur mit einem Sonderkündigungsgrund, z. B. nach einem Schadensfall oder bei einer Beitragserhöhung. Ansonsten ist die Kündigung erst zum Ende der Laufzeit möglich.
Muss ich bei finanzierten Immobilien etwas Besonderes beachten?
Ja. Holen Sie unbedingt das Einverständnis der Bank ein, bevor Sie kündigen oder wechseln – die Versicherung dient als Sicherheit für den Kredit.
Wer zahlt zu viel geleistete Beiträge nach Kündigung zurück?
Die Versicherung zahlt zu viel gezahlte Prämien zurück – meist anteilig ab dem Tag, an dem die Kündigung wirksam wird. Am besten geben Sie direkt Ihre Bankverbindung im Kündigungsschreiben an.
Darf mein Versicherer den Vertrag kündigen?
Ja, zum Beispiel nach einem Schaden oder wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen. Die Gesellschaft hat in bestimmten Fällen ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Kann ich direkt nach Hauskauf kündigen, auch wenn der Verkäufer versichert war?
Ja, innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag. Nutzen Sie dieses Sonderkündigungsrecht und prüfen Sie, ob der Altvertrag zu Ihrer Risikolage passt.
Muss ich Vorschäden beim neuen Versicherer angeben?
Unbedingt! Schäden der letzten fünf (bei Elementarschäden zehn) Jahre müssen ehrlich gemeldet werden. Wer lügt, riskiert den Versicherungsschutz.
Was ist, wenn ich die Kündigungsfrist verpasst habe?
Dann verlängert sich der Vertrag automatisch – meist um ein weiteres Jahr. In diesem Fall können Sie nur bei einem Sonderkündigungsgrund aussteigen.
Wie kündige ich am sichersten?
Immer schriftlich, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen Nachweis über den Zugang und die Einhaltung der Fristen.
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Zusammenfassung
Die Kündigung einer Wohngebäudeversicherung erfordert gute Planung, genaue Fristenkenntnis und das richtige Vorgehen – insbesondere beim Wechsel oder nach einem Schaden. Mit dem richtigen Wissen vermeiden Sie Risiken und sichern sich optimal ab.
Bevor Sie Ihre Wohngebäudeversicherung kündigen, prüfen Sie unbedingt die geltenden Fristen und Ihre persönliche Ausgangssituation: Erfolgt die Kündigung regulär zum Vertragsende oder nutzen Sie ein Sonderkündigungsrecht? In jedem Fall sollten Sie bereits vor der Kündigung einen neuen Versicherer gefunden haben, um lückenlosen Schutz zu garantieren. Denken Sie auch daran, Zusatzbausteine wie die Elementarversicherung oder die Absicherung unbenannter Gefahren gleich mit zu prüfen.
Sonderfälle wie Eigentümerwechsel oder Schadenfälle erfordern besondere Aufmerksamkeit – sowohl im Timing der Kündigung als auch bei der Auswahl des neuen Anbieters. Besonders wichtig ist die vollständige Angabe von Vorschäden, um spätere Leistungsprobleme zu vermeiden.
Nutzen Sie jetzt unseren Vergleichsservice, um schnell und einfach eine neue Wohngebäudeversicherung zu finden, die wirklich zu Ihrem Objekt passt.
häufige Fragen
Kann ich meine Wohngebäudeversicherung per E‑Mail kündigen?
Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen. Einige Versicherer akzeptieren E‑Mails, andere verlangen ein unterschriebenes Schreiben per Post oder Fax. Prüfen Sie die Bedingungen Ihres Vertrags
Was passiert, wenn ich meine Wohngebäudeversicherung nicht kündige?
Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch, meist um ein weiteres Jahr. Eine Kündigung ist dann nur noch zum nächsten Ablaufdatum oder bei Vorliegen eines Sonderkündigungsrechts möglich.
Kann ich meine Wohngebäudeversicherung kündigen, wenn ich das Haus verkaufe?
Beim Verkauf geht die Versicherung auf den neuen Eigentümer über. Sie können die Versicherung nicht selbst kündigen; der Käufer hat jedoch ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag.
Was ist, wenn meine Wohngebäudeversicherung die Kündigung nicht bestätigt?
Fordern Sie schriftlich eine Bestätigung an. Wenn keine Reaktion erfolgt, wenden Sie sich an den Versicherungsombudsmann oder suchen Sie rechtlichen Rat.