Gebäu­de­ver­si­che­rung für Ver­mie­ter im Ver­gleich – Kos­ten sen­ken & Mie­ter schüt­zen

Wie Sie Ihr ver­mie­te­tes Eigen­tum opti­mal absi­chern und die Kos­ten cle­ver umle­gen.

Gebaeudeversicherung Vermieter

Als Ver­mie­ter tra­gen Sie nicht nur Ver­ant­wor­tung für Ihre Immo­bi­lie, son­dern auch für deren finan­zi­el­len Schutz. Eine leis­tungs­star­ke Gebäu­de­ver­si­che­rung schützt Ihr Eigen­tum vor teu­ren Schä­den durch Feu­er, Sturm, Lei­tungs­was­ser und Ele­men­tar­schä­den. Doch wie fin­den Sie den bes­ten Tarif – und wie kön­nen Sie die Kos­ten rechts­si­cher auf Ihre Mie­ter umle­gen? In die­sem Rat­ge­ber erfah­ren Sie, wel­che Ver­si­che­rungs­bau­stei­ne sinn­voll sind, wie Sie bares Geld spa­ren und wor­auf es beim Ver­gleich wirk­lich ankommt. Star­ten Sie jetzt gut infor­miert in den Ver­si­che­rungs­ver­gleich.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Gebäu­de­ver­si­che­rung schützt Ihr Ein­kom­men und sichert Ihre Immo­bi­lie gegen teu­re Schä­den ab.

  • Kos­ten kön­nen über die Neben­kos­ten auf Mie­ter umge­legt wer­den, wenn dies im Miet­ver­trag gere­gelt ist.

  • Ele­men­tar­schä­den, Miet­aus­fall und Glas­bruch soll­ten als Zusatz­bau­stei­ne geprüft wer­den, um teu­re Risi­ken zu ver­mei­den.

  • Prü­fen Sie beim Ver­gleich nicht nur den Preis, son­dern auch den Leis­tungs­um­fang und mög­li­che Rabat­te bei Bün­del­ver­trä­gen.

  • Ein Ver­si­che­rungs­ver­gleich lohnt sich dop­pelt: Sie spa­ren Kos­ten und erhö­hen gleich­zei­tig den Schutz für Ihre Mie­ter und Ihr Ver­mö­gen.

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Finan­zi­el­len Risi­ken wirk­sam begeg­nen

War­um ist eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Ver­mie­ter wich­tig?

Als Ver­mie­ter tra­gen Sie nicht nur die Ver­ant­wor­tung für den Zustand Ihrer Immo­bi­lie, son­dern auch für die wirt­schaft­li­chen Fol­gen von Schä­den. Ein Feu­er, ein Lei­tungs­was­ser­scha­den oder ein hef­ti­ger Sturm kön­nen erheb­li­che Kos­ten ver­ur­sa­chen, die Ihre Ren­di­te gefähr­den oder im schlimms­ten Fall exis­tenz­be­dro­hend sein kön­nen. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt Ihr Ver­mö­gen, indem sie für Repa­ra­tur- und Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten auf­kommt – und das nicht nur bei klas­si­schen Gefah­ren, son­dern auch bei Natur­ka­ta­stro­phen, sofern Ele­men­tar­schä­den mit­ver­si­chert sind.

Beson­ders wich­tig für Ver­mie­ter: Die Kos­ten der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kön­nen, bei ent­spre­chen­der ver­trag­li­cher Rege­lung, über die Neben­kos­ten­ab­rech­nung auf die Mie­ter umge­legt wer­den. So sichern Sie Ihre Immo­bi­lie effek­tiv ab, ohne die lau­fen­den Kos­ten allein tra­gen zu müs­sen. Auch der Abschluss ergän­zen­der Bau­stei­ne wie Miet­aus­fall- oder Glas­bruch­ver­si­che­rung hilft, sich gegen wei­te­re finan­zi­el­le Risi­ken abzu­si­chern. Eine leis­tungs­star­ke Poli­ce schützt damit nicht nur Ihre Immo­bi­lie, son­dern auch Ihre wirt­schaft­li­che Sta­bi­li­tät.

Ein unvor­her­ge­se­he­ner Scha­den kann Ihre Immo­bi­lie schnell zum Kos­ten­ri­si­ko machen. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über­nimmt not­wen­di­ge Repa­ra­tur- und Sanie­rungs­kos­ten.

  • Kos­ten­über­nah­me bei Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel

  • Ver­mei­dung hoher Eigen­kos­ten im Scha­dens­fall

  • Wert­erhalt der Immo­bi­lie gesi­chert

Natur­ge­fah­ren neh­men zu – sichern Sie sich gezielt gegen exis­ten­zi­el­le Risi­ken ab, die durch Stark­re­gen, Hoch­was­ser oder Erd­be­ben ent­ste­hen kön­nen.

  • Schutz vor Über­schwem­mung, Erd­rutsch und Schnee­druck

  • Wich­tig bei Immo­bi­li­en in Risi­ko­ge­bie­ten

  • Ergänzt die klas­si­sche Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Nut­zen Sie die Mög­lich­keit, die Ver­si­che­rungs­kos­ten rechts­si­cher auf Ihre Mie­ter umzu­le­gen – und ent­las­ten Sie damit Ihr eige­nes Bud­get.

  • Umla­ge über die Neben­kos­ten­ab­rech­nung mög­lich

  • Ent­las­tung durch kla­re ver­trag­li­che Rege­lun­gen

  • Senkt Ihre lau­fen­den Fix­kos­ten

Ihre Immo­bi­lie hat sich ver­än­dert – aber Ihr Ver­si­che­rungs­schutz nicht? Dann besteht aku­te Gefahr der Unter­ver­si­che­rung. Grün­de dafür sind:

  • Umbau, Sanie­rung, Erwei­te­rung: z. B. Win­ter­gar­ten, Anbau, Moder­ni­sie­rung

  • Wert­stei­ge­rung: Neu­be­wer­tung der Ver­si­che­rungs­sum­me erfor­der­lich

  • Feh­len­der Schutz: Neue Risi­ken wie Wall­bo­xen, Wär­me­pum­pen oder Smart-Home nicht abge­deckt

Las­sen Sie die Poli­ce regel­mä­ßig anpas­sen oder wech­seln Sie zu einem Anbie­ter mit fle­xi­ble­ren Tari­fen.

Leis­tungs­um­fang gezielt prü­fen

Wel­che Leis­tun­gen soll­te die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Ver­mie­ter ent­hal­ten?

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist für Ver­mie­ter uner­läss­lich, um sich vor finan­zi­el­len Risi­ken zu schüt­zen. Doch nicht jede Poli­ce bie­tet den­sel­ben Schutz. Es ist ent­schei­dend, die ent­hal­te­nen Leis­tun­gen genau zu prü­fen und sicher­zu­stel­len, dass sie den spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen Ihrer ver­mie­te­ten Immo­bi­lie ent­spre­chen.

Eine leis­tungs­star­ke Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist für Ver­mie­ter ein unver­zicht­ba­res Instru­ment, um sich gegen finan­zi­el­le Ver­lus­te durch unvor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se abzu­si­chern. Wäh­rend die Stan­dard­ab­si­che­rung gegen Feu­er, Lei­tungs­was­ser­schä­den, Sturm und Hagel in nahe­zu jedem Tarif ent­hal­ten ist, rei­chen die­se Basis­leis­tun­gen oft nicht aus, um alle rele­van­ten Risi­ken bei ver­mie­te­ten Objek­ten abzu­de­cken. Ver­mie­te­te Immo­bi­li­en sind in beson­de­rem Maße äuße­ren und inne­ren Gefah­ren aus­ge­setzt – von Unwet­ter­schä­den bis hin zu Miet­aus­fäl­len nach einem Scha­den­er­eig­nis.

Gera­de im Bereich der Natur­ge­fah­ren wird eine umfas­sen­de Absi­che­rung immer wich­ti­ger. Star­ke Unwet­ter, Über­schwem­mun­gen und Stark­re­gen­er­eig­nis­se tre­ten in Deutsch­land immer häu­fi­ger auf. Ein guter Ver­si­che­rungs­schutz soll­te daher unbe­dingt eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung ent­hal­ten. Die­se schützt vor finan­zi­el­len Schä­den durch Natur­ka­ta­stro­phen, die im Basis­schutz nicht abge­deckt sind.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Punkt ist der Ver­zicht des Ver­si­che­rers auf die Ein­re­de der gro­ben Fahr­läs­sig­keit. Ohne die­sen Ver­zicht ris­kie­ren Ver­mie­ter, im Scha­den­fall teil­wei­se oder kom­plett auf den Kos­ten sit­zen zu blei­ben, wenn das Ver­hal­ten der Mie­ter oder des Ver­wal­ters als grob fahr­läs­sig ein­ge­stuft wird – bei­spiels­wei­se, wenn ein Fens­ter offen blieb und dadurch ein erheb­li­cher Was­ser­scha­den ent­stand.

Auch der Aus­fall von Miet­ein­nah­men nach einem ver­si­cher­ten Scha­den stellt ein ernst­zu­neh­men­des Risi­ko dar. Eine Miet­aus­fall­ver­si­che­rung schützt Sie in die­sen Fäl­len vor finan­zi­el­len Ein­bu­ßen und sorgt dafür, dass Ihre regel­mä­ßi­gen Ein­nah­men trotz eines Scha­dens­falls nicht kom­plett aus­blei­ben.

Ergän­zend soll­ten Ver­mie­ter auch eine Glas­ver­si­che­rung in Betracht zie­hen, da Schä­den an fest ver­bau­ten Ver­gla­sun­gen wie Fens­tern oder Glas­tü­ren teu­er wer­den kön­nen.

Neben die­sen Leis­tungs­punk­ten ist es ent­schei­dend, die Ver­si­che­rungs­sum­me kor­rekt zu kal­ku­lie­ren. Nur so lässt sich eine Unter­ver­si­che­rung ver­mei­den, die im Ernst­fall zu einer erheb­li­chen Kür­zung der Ent­schä­di­gungs­zah­lung führt. Eine regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung und Anpas­sung des Ver­si­che­rungs­schut­zes ist daher eben­so wich­tig wie ein geziel­ter Anbie­ter­ver­gleich, um von ver­bes­ser­ten Kon­di­tio­nen und aktu­el­len Markt­an­ge­bo­ten zu pro­fi­tie­ren.

Jetzt den bes­ten Tarif fin­den

Ver­si­che­rungs­ver­gleich für Ver­mie­ter – so sichern Sie sich den opti­ma­len Schutz

Ein geziel­ter Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft Ihnen, die idea­le Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Ihre ver­mie­te­ten Immo­bi­li­en zu fin­den. Dabei geht es nicht nur um den güns­tigs­ten Preis, son­dern vor allem um einen umfas­sen­den Schutz, der zu Ihrer Ver­mie­tungs­si­tua­ti­on passt.

Als Ver­mie­ter ste­hen Sie vor der Her­aus­for­de­rung, nicht nur Ihre Immo­bi­li­en best­mög­lich zu schüt­zen, son­dern dabei auch wirt­schaft­lich klu­ge Ent­schei­dun­gen zu tref­fen. Ein rei­ner Blick auf die Ver­si­che­rungs­prä­mie reicht dabei nicht aus – ent­schei­dend ist, wel­che Leis­tun­gen im Scha­dens­fall tat­säch­lich erbracht wer­den.

Ein pro­fes­sio­nel­ler Ver­si­che­rungs­ver­gleich ermög­licht es Ihnen, Tari­fe und Leis­tun­gen gezielt gegen­über­zu­stel­len und genau die Poli­ce zu fin­den, die den best­mög­li­chen Schutz für Ihre indi­vi­du­el­len Anfor­de­run­gen bie­tet. Prü­fen Sie dabei nicht nur die Höhe der Prä­mie, son­dern auch, ob wich­ti­ge Bau­stei­ne wie der Ver­zicht auf die Ein­re­de der gro­ben Fahr­läs­sig­keit, eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung und eine Miet­aus­fall­ab­si­che­rung im Tarif ent­hal­ten sind.

Beson­ders loh­nens­wert ist der Ver­gleich bei ver­mie­te­ten Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern, bei denen hohe Ver­si­che­rungs­sum­men im Raum ste­hen. Hier kön­nen bereits klei­ne Unter­schie­de in den Kon­di­tio­nen erheb­li­che Ein­spar­po­ten­zia­le bie­ten. Gleich­zei­tig soll­ten Sie dar­auf ach­ten, ob eine Umla­ge der Kos­ten auf die Mie­ter mög­lich ist und ob Ihr Ver­trag eine fle­xi­ble Anpas­sung bei ver­än­der­ten Miet­ver­hält­nis­sen erlaubt.

Nut­zen Sie jetzt unse­ren Ver­gleichs­rech­ner und fin­den Sie in weni­gen Schrit­ten her­aus, wel­cher Tarif zu Ihren Immo­bi­li­en passt. So sichern Sie sich nicht nur einen star­ken Ver­si­che­rungs­schutz, son­dern opti­mie­ren auch Ihre Kos­ten­struk­tur – ein wich­ti­ger Schritt für Ihre Ren­di­te.

Gebäu­de­ver­si­che­rung ver­glei­chen

Erwei­te­run­gen für maxi­ma­le Sicher­heit

Die­se Bau­stei­ne soll­ten Sie als Ver­mie­ter prü­fen

Der Stan­dard­ta­rif einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt längst nicht alle Risi­ken ab, die bei ver­mie­te­ten Immo­bi­li­en auf­tre­ten kön­nen. Prü­fen Sie daher gezielt, wel­cher Zusatz­schutz Ihre Poli­ce sinn­voll ergänzt, um Mie­ter, Ver­mö­gen und Ein­nah­men opti­mal zu schüt­zen.

Ele­men­tar­ver­si­che­rung

Elementarversicherung

Natur­ka­ta­stro­phen neh­men zu – Stark­re­gen, Über­schwem­mun­gen, Rück­stau oder Erd­rutsch kön­nen schwe­re Schä­den an Ihrer Immo­bi­lie ver­ur­sa­chen. Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung schützt Ihr Eigen­tum vor genau die­sen Risi­ken und soll­te bei jeder Immo­bi­li­en­la­ge sorg­fäl­tig geprüft wer­den.

Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht

Haus-und-Grundbesitzerhaftpflicht

Als Ver­mie­ter haf­ten Sie für Schä­den, die von Ihrem Grund­stück oder Gebäu­de aus­ge­hen. Ob glat­te Geh­we­ge, her­ab­fal­len­de Dach­zie­gel oder bau­li­che Män­gel – die­ser Zusatz­bau­stein schützt Sie zuver­läs­sig vor Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen und recht­li­chen Kon­se­quen­zen.

Ver­mie­ter­rechts­schutz

Rechtsschutzversicherung

Recht­li­che Kon­flik­te mit Mie­tern sind kei­ne Sel­ten­heit. Der Ver­mie­ter­rechts­schutz hilft Ihnen, Ihre Ansprü­che durch­zu­set­zen und unter­stützt Sie bei Miet­strei­tig­kei­ten, Kün­di­gun­gen oder offe­nen Miet­for­de­run­gen. Ide­al, um kost­spie­li­ge Anwalts- und Gerichts­kos­ten zu ver­mei­den.

Gut infor­miert zum bes­ten Schutz

Was soll­ten Sie vor dem Abschluss einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung beach­ten?

Bevor Sie eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Ihre ver­mie­te­ten Immo­bi­li­en abschlie­ßen, soll­ten Sie die Ver­trags­be­din­gun­gen genau prü­fen. Nur so stel­len Sie sicher, dass Ihre Poli­ce alle rele­van­ten Risi­ken abdeckt und kei­ne finan­zi­el­len Lücken ent­ste­hen.

Der Abschluss einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist für Ver­mie­ter ein wich­ti­ger Schritt, um das eige­ne Immo­bi­li­en­ver­mö­gen und die lau­fen­den Miet­ein­nah­men zuver­läs­sig abzu­si­chern. Doch nicht jede Ver­si­che­rung passt auto­ma­tisch zu Ihrem indi­vi­du­el­len Bedarf. Prü­fen Sie daher vor­ab genau, wel­che Risi­ken Ihr Gebäu­de birgt und ob die­se im gewähl­ten Tarif aus­rei­chend berück­sich­tigt wer­den.

Ein häu­fi­ger Feh­ler ist die Fokus­sie­rung auf den rei­nen Preis. Güns­ti­ge Tari­fe bie­ten oft nur einen Basis­schutz, der im Ernst­fall nicht aus­reicht. Ach­ten Sie des­halb beson­ders dar­auf, dass exis­ten­zi­el­le Risi­ken wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel voll­um­fäng­lich ver­si­chert sind. Ergän­zend soll­ten Sie prü­fen, ob wich­ti­ge Zusatz­bau­stei­ne wie eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung, die Miet­aus­fall­ver­si­che­rung oder der Ver­zicht auf die Ein­re­de der gro­ben Fahr­läs­sig­keit ent­hal­ten sind.

Eben­so wich­tig ist die kor­rek­te Ermitt­lung der Ver­si­che­rungs­sum­me. Die­se soll­te dem aktu­el­len Wie­der­her­stel­lungs­wert Ihrer Immo­bi­lie ent­spre­chen, um eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den. Beson­ders bei älte­ren Gebäu­den kann es hier zu Abwei­chun­gen kom­men, die im Scha­den­fall teu­er wer­den.

Ver­ges­sen Sie zudem nicht, die Umla­ge­fä­hig­keit der Ver­si­che­rungs­kos­ten auf die Mie­ter zu prü­fen. Nur wenn die­se im Miet­ver­trag aus­drück­lich gere­gelt ist, kön­nen Sie die Bei­trä­ge im Rah­men der Neben­kos­ten­ab­rech­nung rechts­si­cher wei­ter­ge­ben.

Bevor Sie den Ver­trag unter­schrei­ben, lohnt sich ein Ver­gleich meh­re­rer Ange­bo­te. So kön­nen Sie nicht nur die Prä­mi­en, son­dern auch die Leis­tun­gen gezielt gegen­über­stel­len und den opti­ma­len Tarif für Ihre indi­vi­du­el­len Anfor­de­run­gen fin­den.

Wenn der Ernst­fall ein­tritt

Drei typi­sche Scha­den­fäl­le bei ver­mie­te­ten Immo­bi­li­en – und wie die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt

Ob Was­ser­scha­den, Brand­scha­den oder Van­da­lis­mus – ver­mie­te­te Immo­bi­li­en sind viel­fäl­ti­gen Risi­ken aus­ge­setzt. Mit der rich­ti­gen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schüt­zen Sie Ihr Eigen­tum vor finan­zi­el­len Belas­tun­gen und sichern Ihre Miet­ein­nah­men auch im Ernst­fall zuver­läs­sig ab.

Sturm­schä­den durch umstür­zen­de Bäu­me

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Ein schwe­res Unwet­ter lässt einen alten Baum auf das Dach eines ver­mie­te­ten Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses stür­zen. Die Dach­kon­struk­ti­on wird stark beschä­digt, Regen­was­ser dringt in die obe­ren Stock­wer­ke ein. Die Ver­si­che­rung über­nimmt sowohl die Repa­ra­tur der Dach­ein­de­ckung als auch die Trock­nungs- und Sanie­rungs­kos­ten für die betrof­fe­nen Miet­woh­nun­gen. Dank Miet­aus­fall­ver­si­che­rung blei­ben die Ein­nah­men des Ver­mie­ters gesi­chert.

Lei­tungs­was­ser­schä­den und Feuch­tig­keits­fol­gen

Gebaeudeversicherung-Schimmel

Ein geplatz­tes Hei­zungs­rohr in einer Miet­woh­nung ver­ur­sacht erheb­li­che Was­ser­schä­den an Böden und Wän­den. Schim­mel­bil­dung brei­tet sich schnell aus, eini­ge Woh­nun­gen sind vor­über­ge­hend unbe­wohn­bar. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung trägt die Sanie­rungs­kos­ten, über­nimmt die Schim­mel­be­sei­ti­gung und gleicht Miet­aus­fäl­le aus, bis die Woh­nun­gen wie­der ver­miet­bar sind.

Brand­schä­den nach einem Woh­nungs­brand

Brandversicherung

Ein tech­ni­scher Defekt führt zu einem Brand in einer ver­mie­te­ten Woh­nung. Der ent­stan­de­ne Feu­er­scha­den betrifft nicht nur die betrof­fe­ne Woh­nung, son­dern auch angren­zen­de Berei­che des Gebäu­des. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die kom­plet­ten Instand­set­zungs­kos­ten und stellt die Finan­zie­rung einer Ersatz­un­ter­kunft für die Mie­ter sicher, bis die Sanie­rung abge­schlos­sen ist.

Ver­tie­fen­des Wis­sen für Ver­mie­ter

Was Sie schon immer als Ver­mie­ter über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Neben den Grund­la­gen gibt es zahl­rei­che Detail­fra­gen, die für Ver­mie­ter rele­vant sind. Hier fin­den Sie Ant­wor­ten auf häu­fig gestell­te Fra­gen, die über das Basis­wis­sen hin­aus­ge­hen und Ihnen hel­fen, Ihre Immo­bi­lie opti­mal abzu­si­chern.

Die­ser Ver­zicht stellt sicher, dass die Ver­si­che­rung auch dann zahlt, wenn ein Scha­den durch grob fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten ent­stan­den ist, bei­spiels­wei­se wenn ein Fens­ter offen gelas­sen wur­de und es zu einem Was­ser­scha­den kommt.

Mit dem Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht garan­tiert der Ver­si­che­rer, dass im Scha­dens­fall kei­ne Kür­zung der Leis­tung erfolgt, selbst wenn die Ver­si­che­rungs­sum­me nied­ri­ger als der tat­säch­li­che Gebäu­de­wert ist.

Der glei­ten­de Neu­wert­fak­tor passt die Ver­si­che­rungs­sum­me jähr­lich an die Bau­kos­ten­ent­wick­lung an, um sicher­zu­stel­len, dass im Scha­dens­fall die aktu­el­len Wie­der­auf­bau­kos­ten gedeckt sind

Der Wert 1914 dient als Basis zur Berech­nung des glei­ten­den Neu­werts. Er ermög­licht eine ein­heit­li­che Bewer­tung von Gebäu­den unab­hän­gig von Infla­ti­on und Bau­preis­stei­ge­run­gen.

Bei einem Eigen­tü­mer­wech­sel geht die bestehen­de Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auto­ma­tisch auf den neu­en Eigen­tü­mer über. Die­ser hat jedoch ein Son­der­kün­di­gungs­recht und kann den Ver­trag inner­halb eines Monats nach Grund­buch­ein­trag kün­di­gen.

Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung deckt Schä­den durch Natur­er­eig­nis­se wie Über­schwem­mun­gen, Erd­rut­sche, Erd­be­ben oder Schnee­druck ab, die nicht in der Stan­dard-Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ent­hal­ten sind.

Die Kos­ten der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kön­nen über die Neben­kos­ten­ab­rech­nung auf die Mie­ter umge­legt wer­den, sofern dies im Miet­ver­trag ver­ein­bart ist. Die Umla­ge erfolgt in der Regel antei­lig nach Wohn­flä­che

Bei län­ge­rem Leer­stand kann der Ver­si­che­rungs­schutz ein­ge­schränkt sein. Ver­mie­ter soll­ten den Ver­si­che­rer über den Leer­stand infor­mie­ren und gege­be­nen­falls eine ent­spre­chen­de Ver­ein­ba­rung tref­fen, um den Schutz auf­recht­zu­er­hal­ten.

Das könn­te Sie auch inter­es­sie­ren

Als Ver­mie­ter lohnt es sich, auch angren­zen­de The­men der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zu ken­nen. Ent­de­cken Sie wei­te­re rele­van­te Inhal­te, mit denen Sie Ihre Immo­bi­li­en opti­mal absi­chern und Ihre wirt­schaft­li­che Pla­nung gezielt opti­mie­ren kön­nen.

Gebaeudeversicherung-steuerlich-absetzen

Gebäu­de­ver­si­che­rung abset­zen

Wuss­ten Sie, dass die Kos­ten für die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung steu­er­lich absetz­bar sind? Erfah­ren Sie, wie Sie Ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge kor­rekt als Wer­bungs­kos­ten gel­tend machen und so Ihre Steu­er­last als Ver­mie­ter effek­tiv sen­ken kön­nen.

Gebaeudeversicherung-auf-Mieter-umlegen

Auf Mie­ter umle­gen

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kann unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen auf die Mie­ter umge­legt wer­den. Lesen Sie, wel­che gesetz­li­chen Vor­ga­ben dabei gel­ten, wie Sie die Umla­ge kor­rekt in den Miet­ver­trä­gen regeln und typi­sche Feh­ler ver­mei­den.

Zusam­men­fas­sung

Die rich­ti­ge Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt Ihr Ver­mö­gen und sichert Ihre Miet­ein­nah­men auch im Ernst­fall. Prü­fen Sie nicht nur den Preis, son­dern vor allem die Leis­tun­gen und Mög­lich­kei­ten der Kos­ten­um­la­ge auf Ihre Mie­ter.

Als Ver­mie­ter tra­gen Sie eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung für den Erhalt Ihrer Immo­bi­lie und den finan­zi­el­len Schutz vor unvor­her­ge­se­he­nen Schä­den. Eine gut gewähl­te Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt nicht nur die klas­si­schen Risi­ken wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser und Sturm ab, son­dern schützt Sie auch bei spe­zi­el­len Sze­na­ri­en wie Miet­aus­fäl­len oder Ele­men­tar­schä­den.

Ach­ten Sie bei der Aus­wahl auf eine aus­rei­chen­de Ver­si­che­rungs­sum­me, den Ver­zicht auf die Ein­re­de gro­ber Fahr­läs­sig­keit und prü­fen Sie, ob Zusatz­bau­stei­ne wie die Miet­aus­fall- und Ele­men­tar­ver­si­che­rung sinn­voll für Ihre Immo­bi­lie sind. Gleich­zei­tig lohnt es sich, den aktu­el­len Ver­si­che­rungs­schutz regel­mä­ßig zu über­prü­fen und bei Bedarf zu opti­mie­ren.

häu­fi­ge Fra­gen

Der Ver­mie­ter schließt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ab und zahlt zunächst die Bei­trä­ge. Über die Neben­kos­ten­ab­rech­nung kann er die Kos­ten auf die Mie­ter umle­gen, sofern dies im Miet­ver­trag aus­drück­lich ver­ein­bart ist.

Emp­foh­len wird eine umfas­sen­de Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, idea­ler­wei­se ergänzt durch eine Ele­men­tar­scha­den- und Miet­aus­fall­ver­si­che­rung. Zusätz­lich ist die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht sinn­voll, um sich gegen Haf­tungs­ri­si­ken abzu­si­chern.

Nicht umla­ge­fä­hig sind alle Kos­ten, die nicht direkt im Zusam­men­hang mit der lau­fen­den Instand­hal­tung und dem Betrieb der Immo­bi­lie ste­hen – dazu gehö­ren Verwaltungs‑, Finan­zie­rungs- und Instand­hal­tungs­kos­ten sowie nicht ver­si­cher­te Eigen­ri­si­ken.

Die Kos­ten wer­den im Rah­men der Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung antei­lig auf die Mie­ter ver­teilt, in der Regel nach dem Anteil der Wohn­flä­che. Grund­la­ge ist die Betriebs­kos­ten­ver­ord­nung (§2 Nr. 13 BetrKV). Wich­tig: Die Umla­ge muss im Miet­ver­trag klar gere­gelt sein.