KIG-Einstufung bei Kindern – Wann zahlt die Krankenkasse?
Erfahren Sie, was die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) bedeuten – und ab wann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist
KIG 1 bis 5: Warum diese Einstufung über tausende Euro entscheidet
Wenn der Kieferorthopäde das Gebiss Ihres Kindes vermisst, landet es in einer von fünf Schubladen: den Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Diese Einstufung ist für Eltern oft ein Schockmoment. Denn die gesetzliche Krankenkasse zieht eine harte Grenze:
Alles unter KIG 3 gilt als “nicht schwerwiegend genug” und muss zu 100 % privat bezahlt werden – auch wenn die Fehlstellung optisch stört oder später Probleme machen könnte. Aber selbst in den Stufen 3 bis 5 (Kassenleistung) drohen hohe Zuzahlungen für moderne Materialien. Eine gute Zahnzusatzversicherung hebelt dieses starre System aus: Sie leistet, egal welche Ziffer auf dem Befund steht.
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Das Wichtigste im Überblick
- Schutz vor der Kostenfalle: Zahnspangen können 3.000 € bis 8.000 € kosten. Eine gute Zusatzversicherung übernimmt bis zu 100 % dieser Kosten – auch für moderne Verfahren wie Aligner.
- Lückenschluss bei KIG 1–2: Die gesetzliche Kasse zahlt bei leichten Fehlstellungen nichts. Unsere Top-Tarife leisten hier vollen Ersatz, damit Sie nicht auf dem Eigenanteil sitzen bleiben.
- Bessere Behandlung (KIG 3–5): Auch wenn die Kasse zahlt (schwere Fälle), übernimmt die Versicherung die Mehrkosten für hochwertige Materialien, Retainer oder Mini-Brackets.
- Der “Diagnose-Schutz”: Der Abschluss ist nur möglich, solange keine Fehlstellung diagnostiziert ist. Wer im Vorschulalter handelt, sichert sich dauerhaft niedrige Beiträge und vollen Schutz.
- Sofortige Leistung (Prophylaxe): Nutzen Sie den Tarif ab Tag 1: Viele Anbieter zahlen sofort für professionelle Zahnreinigung, Versiegelung oder Füllungen – ohne Wartezeit.
- Keine Wartezeiten: Top-Tarife verzichten auf die übliche Wartezeit von 8 Monaten. Das bedeutet: Versicherungsschutz ab dem ersten Tag (wichtig z. B. bei Zahnunfällen).
KIG-Stufen im Überblick: Wann zahlt die Krankenkasse wirklich?
Die KIG-Einstufung (Kieferorthopädische Indikationsgruppen) entscheidet, ob eine Zahn- oder Kieferfehlstellung medizinisch notwendig ist – und ob die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt. Die Einteilung erfolgt in fünf Schweregrade. Ab Stufe 3 übernehmen gesetzliche Kassen die Kosten, bei Stufe 1 und 2 zahlen Eltern die Behandlung selbst. Für eine faire Versorgung – aber auch mit finanziellen Herausforderungen. Die folgenden Tabs zeigen Ihnen, worauf es wirklich ankommt:
Die KIG-Einstufung ist ein standardisiertes Bewertungssystem für Zahn- und Kieferfehlstellungen. Es wurde 2003 eingeführt, um die medizinische Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung objektiv einordnen zu können. Die Einteilung erfolgt in fünf Stufen – von leichten, ästhetischen Fehlstellungen (KIG 1) bis hin zu gravierenden medizinischen Problemen (KIG 5).
Die Einstufung wird ausschließlich durch einen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie vorgenommen. Dabei spielen z. B. die Abweichung der Bisslage, Fehlstellungen der Zähne oder funktionelle Einschränkungen eine Rolle. Wichtig: Die KIG dient nicht der Therapieplanung, sondern ausschließlich der Entscheidung, ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt.
KIG 1 und 2 beschreiben leichte oder ästhetisch relevante Fehlstellungen. Hierunter fallen etwa kleine Zahnlücken, leicht verdrehte Zähne, geringfügiger Engstand oder ein leicht abweichender Biss. Diese Behandlungen sind zwar medizinisch möglich – aber aus Sicht der GKV nicht zwingend notwendig.
Die Folge: Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Behandlungen bei KIG 1 oder 2 nicht. Eltern müssen die vollständigen Kosten selbst tragen oder privat vorsorgen – zum Beispiel über eine Zahnzusatzversicherung für Kinder. Diese springt – je nach Tarif – auch bei KIG 1 oder 2 ein und übernimmt die Behandlungskosten ganz oder teilweise.
Typische Beispiele für KIG 1 & 2:
Leichte Frontzahnlücken ohne funktionelle Einschränkungen
Geringer Zahndrehstand
Engstand ohne Gefahr für Zahnfleisch oder Kieferknochen
Leicht offener Biss ohne Beeinträchtigung der Kaufunktion
Ab KIG 3 liegt eine medizinische Indikation vor. Diese Stufen beschreiben Fehlstellungen, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder sogar die Kiefergesundheit beeinträchtigen können. In diesen Fällen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung – vorausgesetzt, die Behandlung beginnt vor dem 18. Lebensjahr.
KIG 3 bis 5 werden oft durch ausgeprägte Fehlbisse, tiefen Biss, offenen Biss, Überbiss oder Kreuzbiss definiert. Auch Verletzungen des Zahnfleisches durch Fehlstellungen oder stark eingeschränkte Kaufunktionen können zur Einstufung ab KIG 3 führen.
Wichtig: Der Kieferorthopäde muss einen Behandlungsplan bei der Krankenkasse einreichen. Erst mit Genehmigung wird die Kostenübernahme rechtswirksam. Eltern zahlen meist 20 % vor, erhalten diese jedoch nach erfolgreichem Abschluss zurück.
Typische Beispiele für KIG 3–5:
Frontzahn-Überbiss von mehr als 6 mm
Offener Biss mit beeinträchtigter Kaufunktion
Kreuzbiss mit Kiefergelenksbeteiligung
Zahnfehlstellungen mit drohender Zahnfleischverletzung
Kieferorthopädie in jedem Alter
Kinder vs. Erwachsene: Warum der Zeitpunkt über die Kosten entscheidet
Zahnkorrekturen sind heute keine Frage des Alters mehr – fast jeder dritte KFO-Patient ist erwachsen. Doch zwischen der Behandlung eines Kindes und eines Erwachsenen liegen medizinisch und finanziell Welten. Während wir bei Kindern das natürliche Wachstum nutzen können, sind Korrekturen im Alter oft aufwendiger und reine Privatleistung. Hier sehen Sie die Unterschiede im direkten Vergleich.
Kieferorthopädie bei Kindern
- Der ideale Zeitraum: Meist zwischen dem 9. und 14. Lebensjahr. Hier sind die Kiefer noch im Wachstum (“Wachstumsfugen offen”) und lassen sich sanft steuern.
- Das Ziel: Nicht nur Ästhetik, sondern vor allem Funktion: Vermeidung von Sprachfehlern, Karies durch Engstände oder falscher Abnutzung.
- Die Methoden: Von der losen “Platte” bis zur festen Spange oder Aligner.
- Die Kosten-Falle: Die gesetzliche Kasse zahlt nur bei KIG 3–5. Leichte Fehlstellungen (KIG 1–2) müssen Eltern komplett selbst zahlen – es sei denn, eine Zusatzversicherung besteht.
Kieferorthopädie bei Erwachsenen
- Die Machbarkeit: Zähne lassen sich ein Leben lang bewegen. Allerdings ist der Kieferknochen fester, was die Behandlung oft verlängert oder komplexer macht.
- Der Anlass: Oft ästhetische Wünsche oder schmerzhafte Kiefergelenksprobleme (CMD), die aus unbehandelten Fehlstellungen der Kindheit resultieren.
- Die Methoden: Meist diskrete Verfahren wie Invisalign (Aligner) oder Lingualtechnik (innenliegend).
- Der Finanz-Schock: Die Krankenkasse zahlt bei Erwachsenen gar nicht mehr (Ausnahme: schwere kombinierte kieferchirurgische Fälle). Sie tragen 100 % der Kosten selbst.
Unser Experten-Fazit: Je früher eine Fehlstellung erkannt und gelenkt wird, desto einfacher, kürzer und kostengünstiger ist die Therapie. Wer bei seinem Kind notwendige Korrekturen (auch KIG 1–2) aus Kostengründen aufschiebt, riskiert, dass das Kind später als Erwachsener mit Kieferproblemen kämpft – und dann die Rechnung von oft 5.000 € bis 8.000 € komplett allein tragen muss.
Sorgen Sie vor: Mit einer guten Zusatzversicherung ermöglichen Sie Ihrem Kind die Behandlung jetzt – unabhängig davon, ob die Kasse es für “schwerwiegend genug” hält oder nicht.
Finanzieller Schutz bei KIG 1 & 2
Die „leichte“ Fehlstellung: Warum Eltern hier oft die höchsten Kosten tragen
Viele Eltern fallen aus allen Wolken, wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt, obwohl der Kieferorthopäde eine Behandlung dringend empfohlen hat. Der Grund ist bürokratisch: Bei KIG 1 und 2 gilt eine Korrektur laut Gesetzgeber als „nicht wirtschaftlich notwendig“. Die Folge: Familien müssen Rechnungen von 3.000 € bis 6.000 € komplett aus eigener Tasche zahlen. Hier entscheidet die richtige Zusatzversicherung über die Machbarkeit der Therapie.
Zahnzusatzversicherungen mit Kieferorthopädie-Leistungen übernehmen – je nach Tarif – zwischen 60 % und 100 % der Kosten für Zahnspangen und begleitende Behandlungen. Wichtig ist dabei nicht nur die Höhe der Erstattung, sondern auch die Altersgrenze, zu der ein Kind versichert wird. In der Regel muss der Vertrag vor Behandlungsbeginn und möglichst früh – am besten vor dem 10. Lebensjahr – abgeschlossen werden.
Wann ist der Schutz besonders wertvoll?
Eine leistungsstarke Versicherung lohnt sich nicht erst, wenn die Zahnspange im Mund ist, sondern schützt Sie präventiv vor diesen Szenarien:
Bei KIG 1–2 (Die Lücke): Ihr Kind hat z. B. einen Überbiss von 5 mm. Das Kauen fällt schwer, optisch stört es. Die Kasse zahlt aber erst ab 6 mm (KIG 3). Eine gute Versicherung übernimmt hier 100 % der Privatkosten.
Für moderne Verfahren (Der Komfort): Sie möchten Ihrem Kind unauffällige Keramik-Brackets oder sanfte Aligner gönnen statt der einfachen Metallspange? Diese „Mehrkosten“ sind reine Privatleistung – auch bei schweren Fehlstellungen (KIG 3–5).
Für Geschwisterkinder: Da Fehlstellungen oft genetisch bedingt sind, lohnt sich der Abschluss für jüngere Geschwister oft schon präventiv, sobald das erste Kind eine Spange benötigt.
Worauf Sie in der Tabelle unten achten müssen
Nicht jeder Tarif leistet in allen Bereichen gleich gut. Unser Vergleich unten filtert die Anbieter anhand von vier harten Qualitätskriterien:
Zahlt der Tarif bei KIG 1–2? (Das wichtigste Kriterium, um nicht leer auszugehen).
Wie hoch ist die Erstattung? (Empfehlenswert sind Tarife mit mindestens 80–100 % Kostenübernahme).
Sind moderne Methoden inklusive? (Achten Sie auf Leistungen für Aligner, Retainer und Mini-Brackets).
Gibt es Wartezeiten? (Top-Tarife leisten sofort, sofern noch keine Behandlung angeraten wurde).
In der folgenden Übersicht sehen Sie auf einen Blick, welche Versicherer die KIG-Lücke (Spalte 1) schließen und wo Sie mit Kassenleistung (Spalte 2) am besten fahren.
| Anbieter | KIG 1–2 ohne Kasse | KIG 3–5 mit Kasse | Füllungen | PZR | Beitrag (10 Jahre) |
|---|---|---|---|---|---|
| Concordia Zahn Sorglos Empfehlung |
100 % bis 8.000 € | 100 % | 100 % | 275 €/Jahr | 17,98 € plus Elternteil |
| UKV ZahnPRIVAT 100 Empfehlung |
100 % bis 5.000 € | 100 % bis 5.000 € | 100 % | 100 % | 20,73 € |
| Allianz Mein Zahnschutz 100 | 100 % bis 3.000 € | 100 % bis 3.000 € | 100 % | 100 % | 17,47 € |
| Münchener Verein ZahnGesund 100 | 65 % bis 5.000 € | 100 % bis 5.000 € | 100 % | 100 % / 2× Jahr | 13,30 € |
| Janitos Ja dental 100 | 100 % bis 5.000 € | 100 % bis 2.500 € | 100 % | 100 % | 22,43 € |
| Inter Z90 + Zpro | 80 % | 80 % bis 500 € je Kiefer | 90 % | 100 % / 1× KJ | 14,42 € |
| ARAG DENT 100 | 90 % bis 2.000 € | 90 % bis 2.000 € | 100 % | 100 % / 2× Jahr | 20,29 € |
| Signal Iduna ZahnTOPpur | 90 % | 90 % der Restkosten | 100 % | ❌ | 14,73 € |
| ERGO KFO Sofort | 250 € | 50–75 % | 100 % | 100 % | 12,70 € |
Ergänzende Leistungen zur Kieferorthopädie
Kieferorthopädie – mehr als nur Zahnspangen
Die Kieferorthopädie ist oft nur ein Teil der zahnmedizinischen Versorgung. Für einen langfristigen Behandlungserfolg sind ergänzende Maßnahmen wie eine professionelle Zahnreinigung oder die Fissurenversiegelung wichtig. Sie helfen, Zahnschäden vorzubeugen – besonders bei Kindern mit Zahnspangen.
Ob herausnehmbare Spangen, feste Brackets oder unsichtbare Schienen – die moderne Kieferorthopädie bietet viele Möglichkeiten zur Zahn- und Kieferkorrektur. Frühbehandlungen bei Kindern und präzise Therapien bei Erwachsenen verbessern nicht nur die Zahnstellung, sondern auch die Kieferfunktion und das Kauen.
Eine professionelle Zahnreinigung (PZR) beugt effektiv Karies und Zahnfleischentzündungen vor – besonders wichtig bei festsitzenden Zahnspangen. Beläge und Verfärbungen lassen sich dabei gründlich entfernen. Viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten ein- bis zweimal jährlich.
Tiefe Rillen und Grübchen auf den Kauflächen der Backenzähne sind besonders anfällig für Karies. Die Fissurenversiegelung schützt diese Stellen zuverlässig – oft schon im frühen Schulalter. Gerade bei Kindern mit kieferorthopädischer Behandlung ist sie ein sinnvoller präventiver Zusatz.
KIG 1–2 – Wenn die Kasse nicht zahlt
Wann lohnt sich eine Zusatzversicherung bei KIG?
Die kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) ist das Zünglein an der Waage: Sie entscheidet allein darüber, ob die gesetzliche Krankenkasse (GKV) die Kosten übernimmt – oder ob Sie alles selbst zahlen müssen. Eine private Zusatzversicherung ist deshalb vor allem dann unverzichtbar, wenn die Fehlstellung medizinisch zwar sinnvoll zu behandeln ist, aber durch das Raster der Kasse fällt.
Die gesetzliche Absicherung hat eine harte Grenze: Sie übernimmt Kosten nur für schwere Fehlstellungen der Stufen KIG 3 bis 5. Alles, was darunter fällt (KIG 1 und 2), gilt im Sozialgesetzbuch als „medizinisch nicht notwendig“ – also als reine Privatleistung.
Das konkrete Kostenrisiko für Eltern: Für Familien bedeutet das: Leichte bis mittlere Fehlstellungen wie Engstände, Zahnlücken oder ein leichter Kreuzbiss müssen ohne Zusatzversicherung vollständig aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Diese Behandlungen kosten oft mehrere tausend Euro, obwohl sie für die künftige Zahngesundheit und Ästhetik des Kindes enorm wichtig sind.
Hier greift der starke Tarif: Eine gute Zahnzusatzversicherung füllt genau diese Lücke auf. Je nach gewähltem Anbieter werden bis zu 100 % der Kosten übernommen – und zwar unabhängig von der KIG-Stufe.
Volle Leistung: Erstattet werden nicht nur die Zahnspangen selbst, sondern auch wichtige Stabilisierungsmaßnahmen wie Retainer und begleitende Behandlungen.
Flexibilität bei Entwicklungen: Selbst Kinder, die zunächst nur in KIG 1 eingestuft wurden, später aber eine aufwendigere Therapie benötigen, profitieren vom vollen Versicherungsschutz.
Der Zeit-Vorteil: Je jünger das Kind beim Abschluss ist, desto besser sind die Konditionen. Viele Versicherer verzichten bei einem frühzeitigen Einstieg auf die sonst üblichen Wartezeiten oder begrenzen diese auf wenige Monate. Zudem bleiben die monatlichen Beiträge für Kinder über viele Jahre sehr günstig, während der potenzielle finanzielle Nutzen (durch hohe KFO-Erstattungen) extrem hoch ist.
Fazit: Wer rechtzeitig vorsorgt, schützt sich nicht nur vor hohen Ausgaben, sondern stellt auch sicher, dass notwendige Behandlungen nicht aus Kostengründen hinausgezögert werden müssen.
Häufige Fragen zur KIG
Was Sie schon immer über kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) wissen wollten
Was ist der genaue Unterschied zwischen KIG 1–2 und KIG 3–5?
Die KIG-Einstufung entscheidet über den Geldhahn der Krankenkasse.
KIG 1 & 2: Hier liegt eine „leichte“ Fehlstellung vor (z. B. eine kleine Lücke oder ein leichter Überbiss). Aus Sicht der Kasse ist eine Behandlung nicht zwingend notwendig – Sie erhalten 0 € Zuschuss.
KIG 3 bis 5: Hier ist die Fehlstellung so ausgeprägt, dass sie medizinisch behandelt werden muss. Die Kasse zahlt die einfache Basis-Versorgung. Wichtig: Eine gute Zusatzversicherung leistet in beiden Fällen – sie übernimmt die Kosten bei KIG 1–2 komplett und zahlt bei KIG 3–5 die Mehrkosten für bessere Materialien.
Ab wann lohnt sich der Abschluss der Versicherung?
Der ideale Zeitpunkt ist so früh wie möglich, spätestens jedoch im Vorschulalter (ca. 3–6 Jahre). Der Grund: Sobald ein Zahnarzt oder Kieferorthopäde eine Fehlstellung in der Patientenakte vermerkt („angeraten“), ist ein Abschluss für diesen Fall oft nicht mehr möglich. Wer vorsorgt, solange das Kind noch „gesund“ ist, umgeht dieses Risiko und profitiert von günstigen Einstiegsbeiträgen.
Kann ich mein Kind versichern, wenn die Fehlstellung schon diagnostiziert ist?
Das ist schwierig. Zahnzusatzversicherungen funktionieren nach dem Prinzip des Risikoschutzes. Brennt das Haus schon (Diagnose steht), kann man es nicht mehr gegen Feuer versichern. Es gibt wenige Ausnahmen mit begrenzten Leistungen oder Wartezeiten, aber die volle Erstattung für bereits angeratene Behandlungen ist in der Regel ausgeschlossen. Daher: Handeln Sie bevor der erste Befund vorliegt.
Zahlt die Versicherung auch, wenn mein Kind doch keine Spange braucht?
Ja, definitiv! Ein starker Tarif für Kinder ist mehr als nur eine „Spangen-Versicherung“. Er leistet sofort für:
Professionelle Zahnreinigung (PZR) und Fissurenversiegelung (Kariesschutz).
Hochwertige Kunststofffüllungen statt Amalgam/Zement.
Narkose oder Lachgas bei Angstpatienten.
Wurzelbehandlungen und Unfallfolgen. Sie zahlen also nicht „umsonst“, sondern nutzen hochwertige Leistungen für die Zahngesundheit ab Tag 1.
Werden Retainer (Haltedrähte) übernommen?
Ja, das ist ein entscheidender Punkt. Nach der Zahnspange wollen die Zähne oft in die alte Position zurückwandern. Die Kasse zahlt meist nur herausnehmbare Platten, die oft nicht getragen werden. Gute Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für festsitzende Retainer (geklebte Drähte hinter den Zähnen), die den Erfolg dauerhaft sichern – auch wenn die eigentliche KFO-Behandlung schon vorbei ist.
Lohnt sich der Tarif auch für Erwachsene (z. B. KIG bei Erwachsenen)?
Jein. Die meisten Kindertarife sind speziell kalkuliert. Für Erwachsene gelten andere Regeln: Die gesetzliche Kasse zahlt hier fast nie (außer bei schweren kieferchirurgischen Eingriffen). Es gibt spezielle Tarife für Erwachsene, die KFO abdecken – diese leisten aber oft nur bei unfallbedingten Fehlstellungen oder schweren Kiefergelenksproblemen, selten für reine Ästhetik. Prüfen Sie hier genau das Kleingedruckte.
Gibt es eine Wartezeit, bevor ich Leistungen in Anspruch nehmen kann?
Das kommt auf den Tarif an. Viele klassische Zahnzusatzversicherungen haben eine Wartezeit von 8 Monaten für kieferorthopädische Leistungen. Das bedeutet: Sie schließen heute ab, dürfen aber erst in 8 Monaten eine Behandlung beginnen. Aber: Es gibt moderne Tarife (siehe Vergleichstabelle), die auf diese Wartezeit verzichten. Wichtig ist hierbei immer: Die Fehlstellung darf bei Vertragsabschluss noch nicht diagnostiziert sein. Bei Unfällen entfällt die Wartezeit in der Regel sofort.
Was hat es mit der „Zahnstaffel“ (Summenbegrenzung) auf sich?
Um die Beiträge stabil zu halten, begrenzen fast alle Versicherer die maximale Auszahlung in den ersten 4 bis 5 Jahren (z. B. 1.000 € im ersten Jahr, 2.000 € im zweiten usw.). Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass die Staffel hoch genug ist, um eine frühe KFO-Behandlung abzudecken, oder wählen Sie Tarife wie den Concordia Zahn Sorglos, die sehr großzügige Anfangsgrenzen bieten. Ab dem 5. Jahr (oder bei Unfällen) leisten gute Tarife dann meist unbegrenzt.
Sind auch unsichtbare Zahnspangen (Invisalign / Aligner) versichert?
Ja, das ist ein großer Vorteil der Zusatzversicherung. Während die gesetzliche Kasse meist nur einfache Metallbrackets („Kassengestell“) bezahlt, übernehmen Premium-Tarife auch die Kosten für transparente Kunststoffschienen (Aligner) oder innenliegende Spangen (Lingualtechnik). Besonders bei KIG 1–2 (wo die Kasse gar nichts zahlt) ist dies für viele Eltern der Hauptgrund für den Abschluss, um dem Kind eine diskrete Behandlung zu ermöglichen.
Zahlt die Versicherung nur bis zum 18. Lebensjahr?
Nicht zwingend. Entscheidend ist meist der Behandlungsbeginn. Wenn eine kieferorthopädische Maßnahme vor dem 18. oder 19. Lebensjahr begonnen wurde, leisten gute Tarife so lange weiter, bis die Therapie medizinisch erfolgreich abgeschlossen ist – auch wenn das Kind währenddessen volljährig wird. Erwachsene, die nach dem 18. Lebensjahr eine ganz neue Behandlung starten wollen, benötigen jedoch spezielle Erwachsenen-Tarife (die oft weniger leisten).
Typische Fehlstellungen im Überblick
3 häufige Befunde in der Kieferorthopädie
Nicht jede Zahnfehlstellung ist gleich – und nicht jede erfordert zwingend eine Behandlung. Dennoch zählen bestimmte Befunde wie Überbiss, Kreuzbiss oder Engstand zu den häufigsten Gründen für eine kieferorthopädische Therapie. Hier ein kurzer Überblick.
Ein Überbiss liegt vor, wenn die oberen Schneidezähne die unteren deutlich überragen. Dies kann zu funktionellen Problemen beim Kauen oder Sprechen führen und erhöht das Risiko für Zahnverletzungen. Korrekturen erfolgen meist mit festsitzenden Apparaturen oder Alignern.
Beim Kreuzbiss beißen Zähne des Oberkiefers nicht wie üblich außen auf die des Unterkiefers, sondern nach innen. Das führt häufig zu asymmetrischem Kieferwachstum oder Kiefergelenkproblemen. Eine frühzeitige kieferorthopädische Behandlung ist hier besonders wichtig.
Von Engstand spricht man, wenn die Zähne nicht ausreichend Platz im Kiefer haben und sich verschieben oder verdrehen. Dies kann die Zahnpflege erschweren und zu Karies oder Parodontitis führen. Die Korrektur erfolgt meist durch Zahnspangen oder Aligner.
Darauf sollten Sie vor dem Abschluss achten
Worauf beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie zu achten ist
Nicht jede Zahnzusatzversicherung deckt kieferorthopädische Behandlungen in gleichem Umfang ab – vor allem bei Kindern oder Jugendlichen mit KIG 1–2 ist eine gezielte Auswahl entscheidend. Neben dem Leistungsumfang zählen auch Wartezeiten, Altersgrenzen und Vertragsdetails zu den wichtigsten Auswahlkriterien.
Wenn eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden soll, um kieferorthopädische Behandlungen abzusichern, müssen mehrere Aspekte sorgfältig geprüft werden. Ein zentrales Kriterium ist, ob KFO-Leistungen überhaupt enthalten sind – insbesondere für Behandlungen bei KIG-Stufe 1 oder 2, die gesetzlich nicht übernommen werden. Gute Tarife leisten hier oft mehrere hundert bis tausend Euro, abhängig vom gewählten Leistungsniveau.
Zudem ist auf die Wartezeit zu achten: Viele Versicherer setzen eine Wartezeit von 8 Monaten an, bevor kieferorthopädische Leistungen in Anspruch genommen werden können. Tarife ohne Wartezeit oder mit verkürzter Wartefrist sind seltener, können aber bei rechtzeitiger Absicherung sinnvoll sein – etwa vor Beginn eines konkreten Behandlungsplans.
Ein weiteres Kriterium ist die Altersgrenze: Viele Zahnzusatzversicherungen bieten KFO-Leistungen nur bis zum Alter von 18 oder 21 Jahren an. Danach reduziert sich entweder die Leistung deutlich oder sie entfällt komplett. Wer sich für eine spätere Behandlung absichern möchte, muss gezielt nach Tarifen mit Leistungen im Erwachsenenalter suchen.
Auch die Erstattungshöhe unterscheidet sich teils erheblich. Während einfache Tarife 500–1.000 € erstatten, leisten hochwertige Verträge bis zu 2.000 € oder sogar unbegrenzt – oft gestaffelt über mehrere Jahre. Zu prüfen ist auch, ob die Erstattung pro Behandlungsfall oder pro Jahr gilt.
Abschließend sind die Vertragsdetails entscheidend: Gibt es Summenbegrenzungen? Erfolgt die Leistung auch bei bereits begonnenen Behandlungen? Werden private Aufbauten wie Retainer oder Aligner übernommen? Wie flexibel ist der Tarif kündbar? Diese Details finden sich meist nur im Kleingedruckten, haben aber einen großen Einfluss auf die tatsächliche Absicherung.
Wer sich umfassend absichern möchte, sollte deshalb Tarife sorgfältig vergleichen – am besten mithilfe eines Vergleichsrechners oder einer unabhängigen Beratung mit Blick auf die individuelle Situation des Kindes oder Erwachsenen.
Absicherung für Kinder, Familien & Zahnspangen
Frühzeitig vorsorgen – für ein gesundes Lächeln
Ob KIG-Stufe 1 oder aufwendige Zahnspange: Ohne passende Versicherungslösungen kann Kieferorthopädie schnell teuer werden. Mit durchdachter Absicherung für Kinder und Familien lassen sich hohe Eigenbeteiligungen vermeiden – ganz ohne Wartezeiten oder Gesundheitsfragen.
Die spezielle Zahnspangenversicherung deckt Leistungen ab, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt – vor allem bei KIG 1–2. Je nach Tarif werden bis zu 100 % der Kosten für festsitzende Spangen, Retainer und begleitende Maßnahmen übernommen. Ideal für Kinder im Wachstum.
Die richtige Zahnzusatzversicherung schützt Kinderzähne von Anfang an – mit Leistungen für KFO, Zahnreinigung, Füllungen und Versiegelung. Gerade bei kieferorthopädischem Bedarf kann sie finanzielle Sicherheit schaffen und frühzeitig wichtige Behandlungen ermöglichen.
Eine Familienversicherung bietet gebündelten Schutz für Kinder und Erwachsene. Eltern profitieren von Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Prophylaxe, während Kinder bei Zahnspangen und Vorsorge abgesichert sind. So bleibt der Zahnarztbesuch für alle bezahlbar.
Lassen Sie sich nicht von KIG-Ziffern einschränken
Ob KIG 1, 2 oder 5: Für Eltern ist die Einstufung oft ein bürokratisches Glücksspiel, doch für das Kind geht es um mehr als nur Zahlen. Eine unbehandelte Fehlstellung – auch wenn sie “nur” in KIG 1 oder 2 fällt – kann das Selbstbewusstsein und die Zahngesundheit ein Leben lang beeinträchtigen. Verlassen Sie sich daher nicht allein auf die strengen Wirtschaftlichkeits-Kriterien der gesetzlichen Krankenkasse.
Die Lösung ist einfach: Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung hebelt das starre KIG-System aus. Sie garantiert, dass Ihr Kind medizinisch bestmöglich versorgt wird – unabhängig davon, in welche Schublade der Kieferorthopäde den Befund steckt.
Handeln Sie rechtzeitig: Da fast alle Tarife Gesundheitsfragen stellen oder Wartezeiten haben, ist der Abschluss vor der ersten Diagnose entscheidend. Sichern Sie Ihrem Kind jetzt den Zugang zu modernen, sanften und ästhetischen Behandlungen.
Häufige Fragen
Gibt es Wartezeiten für Kieferorthopädie
Das variiert je nach Tarif. Klassische Zahnzusatzversicherungen haben oft eine Wartezeit von 8 Monaten, bevor Sie Leistungen einreichen können. Es gibt jedoch moderne Tarife, die auf diese Wartezeit verzichten und Sofort-Schutz bieten. Wichtig: Auch bei Tarifen ohne Wartezeit gilt, dass die Fehlstellung bei Vertragsabschluss noch nicht diagnostiziert oder angeraten sein darf (“laufende Versicherungsfälle” sind meist ausgeschlossen).
Was bedeutet die “Zahnstaffel” in den ersten Jahren?
Um die Beiträge stabil zu halten, begrenzen Versicherer die Auszahlungssummen in den ersten 4 bis 5 Jahren nach Abschluss (z. B. max. 1.000 € im 1. Jahr, 2.000 € im 2. Jahr etc.). Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass die Staffelbeträge hoch genug sind oder bei unfallbedingten Behandlungen entfallen. Gute Tarife wie der Concordia Zahn Sorglos bieten hier besonders faire Grenzen, die auch frühe Behandlungen gut abdecken.
Werden auch moderne Methoden wie Aligner oder Keramikbrackets bezahlt?
Ja, das ist ein entscheidender Vorteil gegenüber der Kasse. Während die GKV nur einfache Metallbrackets vorsieht (“Regelversorgung”), erstatten gute Zusatzversicherungen auch Mehrkosten für ästhetische Alternativen. Dazu gehören unsichtbare Zahnschienen (Aligner/Invisalign), weiße Keramikbrackets, thermo-elastische Bögen oder die Lingualtechnik (innenliegende Spange).
Wie lange leistet die Versicherung für mein Kind?
In der Regel läuft der Schutz bis zum Ende der medizinisch notwendigen Behandlung. Kieferorthopädie bei Kindern findet meist zwischen dem 9. und 14. Lebensjahr statt. Sollte eine Behandlung über den 18. Geburtstag hinaus andauern, leisten gute Tarife weiter, sofern der Behandlungsbeginn noch in die Minderjährigkeit fiel. Für neue Behandlungen im Erwachsenenalter gelten oft andere Bedingungen.