UKV Zahnzusatzversicherung: Starker Zahnschutz mit bis zu 100 % Erstattung
Zuverlässiger Schutz für Zahnersatz, Implantate & mehr – ohne Wartezeit abschließbar

Die UKV Zahnzusatzversicherung – identisch mit den Tarifen der Versicherungskammer Bayern – bietet Ihnen zuverlässigen Schutz für alle wichtigen zahnärztlichen Leistungen. Egal ob Implantate, Inlays, moderne Zahnerhaltung oder professionelle Zahnreinigung: Mit den Tarifen ZahnPRIVAT 100, 90 und 75 wählen Sie individuell den passenden Schutz für Ihre Bedürfnisse – bis zu 100 % Erstattung möglich. Besonders stark: Auch moderne Verfahren, Kieferorthopädie (KIG 1–5) und Behandlungen ohne Vorleistung der GKV sind abgedeckt. Und das ganz ohne Wartezeiten – ab dem ersten Tag auf der sicheren Seite.
Das Wichtigste im Überblick
Über 700 zufriedene Kunden vertrauen uns
114 Bewertungen | 5,0 Sterne
328 Bewertungen | 4,9 Sterne
334 Bewertungen | 5,0 Sterne
Die UKV Zahnzusatzversicherung im Tarifvergleich
Ob Basisabsicherung oder Premiumschutz – die UKV Zahnzusatzversicherung bietet mit den drei Tarifvarianten ZahnPRIVAT 75, 90 und 100 eine starke Auswahl. Alle Tarife sind identisch auch bei der Versicherungskammer Bayern erhältlich. Die Leistungen sind dabei klar strukturiert, ohne Wartezeit verfügbar und sowohl für Erwachsene als auch Kinder geeignet. Je nach Bedarf erhalten Sie Kostenerstattungen für Zahnersatz, hochwertige Füllungen, Prophylaxe oder Kieferorthopädie – auf Wunsch sogar bis zu 100 %.
Der Einsteigertarif ZahnPRIVAT 75 richtet sich an preisbewusste Versicherte, die solide Grundabsicherung für Zahnersatz und Behandlungen suchen. Die UKV übernimmt 75 % der Kosten nach Vorleistung der GKV – für Zahnersatz, Zahnbehandlungen, hochwertige Kunststofffüllungen sowie professionelle Zahnreinigung (2× jährlich). Auch Parodontose- und Wurzelbehandlungen sind mit abgedeckt.
Für Kieferorthopädie gibt es bis zu 1.000 € für Kinder in KIG 3–5, wenn die GKV leistet. KIG 1–2 werden nicht bezuschusst. Die Leistungen gelten sofort – eine Wartezeit besteht nicht.
ZahnPRIVAT 90 bietet ein starkes Preis-Leistungs-Verhältnis für Versicherte mit höherem Anspruch. Bis zu 90 % der Kosten werden übernommen – für Zahnersatz, Implantate, Inlays, Kunststofffüllungen und umfangreiche Zahnbehandlungen. Auch Prophylaxe, wie professionelle Zahnreinigung (bis 2× jährlich), ist voll enthalten.
Kinder erhalten bis zu 2.000 € für Kieferorthopädie (KIG 1–5). Erwachsene nach Unfallbehandlungen erhalten ebenfalls Erstattung. Auch dieser Tarif kommt ohne Wartezeiten aus und ist für viele Leistungen sofort verfügbar.
Der Premiumtarif ZahnPRIVAT 100 ist die leistungsstärkste Variante der UKV Zahnzusatzversicherung – identisch auch bei der Versicherungskammer Bayern buchbar. Er erstattet bis zu 100 % der Kosten für Zahnersatz (inkl. Implantate, Kronen, Brücken), hochwertige Zahnbehandlungen, moderne Diagnostikverfahren (z. B. DVT, Laser), professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe.
Für Kinder gibt es bis zu 5.000 € für kieferorthopädische Maßnahmen – unabhängig davon, ob die GKV vorleistet. Auch für Erwachsene nach Unfällen besteht umfassender KFO-Schutz. Es gibt keine Wartezeiten, sondern sofort vollen Versicherungsschutz. ZahnPRIVAT 100 gehört zu den Top-Tarifen laut Finanztest (Note 1,0).
Starker Schutz für Zahnersatz, Zahnbehandlung & Prophylaxe
Leistungen der UKV und Versicherungskammer Bayern im Überblick
Die Tarife ZahnPRIVAT 75, 90 und 100 der UKV – identisch mit der Versicherungskammer Bayern – decken alle relevanten Bereiche moderner Zahnmedizin ab. Vom hochwertigen Zahnersatz über die professionelle Zahnreinigung bis hin zur Kieferorthopädie für Kinder und Erwachsene ist alles enthalten.
Mit dem Tarif ZahnPRIVAT 100 erhalten Versicherte die maximal mögliche Erstattung – und das nicht nur bei Standardleistungen, sondern auch bei fortschrittlicher Zahnmedizin. Dazu zählen Laserbehandlungen, DROS-Schienen, photoaktive Chemotherapie, 3D-Diagnostik (DVT), Cerec-Verfahren sowie moderne Betäubungsmethoden. Aber auch bei den kleineren Leistungen wie der Zahnreinigung überzeugt der Tarif: Zwei Sitzungen jährlich werden vollständig erstattet – ohne Betragsgrenze.
ZahnPRIVAT 90 bietet ein sehr gutes Verhältnis aus Beitrag und Leistung. Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie werden umfangreich abgedeckt. Die 90 %-Erstattung greift nicht nur bei Implantaten und Kronen, sondern auch bei professioneller Zahnreinigung, Versiegelungen, Füllungen und Parodontosebehandlungen. Besonders bei Kindern profitieren Eltern von einer soliden Absicherung bei kieferorthopädischem Bedarf.
ZahnPRIVAT 75 richtet sich an alle, die einen soliden Basisschutz suchen. Auch hier sind Füllungen, einfache Inlays, Zahnbehandlungen und Prophylaxe-Leistungen enthalten – mit bis zu 75 % Erstattung. Der Tarif eignet sich gut für Personen mit gesunder Zahnsubstanz, die dennoch nicht auf sinnvolle Vorsorge und eine gute Grundabsicherung verzichten wollen.
Alle drei Tarife verzichten vollständig auf Wartezeiten. Für fehlende Zähne wird ein Zuschlag erhoben – jedoch ist die Mitversicherung von bis zu 3 fehlenden Zähnen in bestimmten Fällen möglich. Die Beiträge richten sich nach Altersgruppen und sind in der nachfolgenden Tabelle ebenfalls abgebildet.
ZahnPRIVAT 100 Empfehlung |
ZahnPRIVAT 90 | ZahnPRIVAT 75 | |
---|---|---|---|
Kalkulation | ohne Altersrückstellung – Beitrag steigend | ohne Altersrückstellung – Beitrag steigend | ohne Altersrückstellung – Beitrag steigend |
Leistungen Zahnersatz im Überblick | |||
Implantate & Zahnersatz | 100% | 90% | 75% |
Funktionstherapie | ✅ | ✅ | ✅ |
Knochenaufbau | ✅ | ✅ | ✅ |
Verblendungen | ✅ bis Zahn 8 | ✅ bis Zahn 8 | ✅ bis Zahn 8 |
Inlays | 100% | 90% | 75% |
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung | |||
Professionelle Zahnreinigung | 100% ohne Begrenzung | 90% ohne Begrenzung | 75% max. 100 € pro Jahr |
Versiegelung | 100% | 90% | 75% max. 100 € pro Jahr |
Füllungen | 100% | 90% | 75% |
Wurzelbehandlung | 100% | 90% | 75% |
PA-Behandlung | 100% | 90% | 75% |
Kieferorthopädie für Erwachsene | |||
Kieferorthopädie | 100% nur bei Unfall | 90% nur bei Unfall | 75% nur bei Unfall |
Begrenzung | ✅ max. 5.000 € | ✅ max. 5.000 € | ✅ max. 5.000 € |
Kieferorthopädie für Kinder | |||
KIG 1–2 | 100% | 90% | ❌ |
Begrenzung KIG 1–2 | ✅ max. 5.000 € | ✅ max. 5.000 € | ❌ |
KIG 3–5 | 100% | 90% | ❌ |
Begrenzung KIG 3–5 | ✅ max. 5.000 € | ✅ max. 5.000 € | ❌ |
Wartezeiten für Leistungen | |||
Zahnersatz | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit |
Zahnbehandlung | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit |
Prophylaxe | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit |
Kieferorthopädie | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ❌ |
Leistungsstaffel in den ersten Jahren | |||
1. Jahr | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € |
1.–2. Jahr | 3.000 € | 3.000 € | 2.000 € |
1.–3. Jahr | 6.000 € | 6.000 € | 3.000 € |
Online-Abschluss | SOFORT-ABSCHLUSS » | SOFORT-ABSCHLUSS » | SOFORT-ABSCHLUSS » |
Die Tarife ZahnPRIVAT 100, 90 und 75 der UKV – identisch mit denen der Versicherungskammer Bayern – zählen aktuell zu den leistungsstärksten Zahnzusatzversicherungen in Deutschland. Besonders der Tarif ZahnPRIVAT 100 überzeugt mit einer 100-prozentigen Erstattung für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Prophylaxe – ohne Begrenzung bei der professionellen Zahnreinigung und mit umfassender Unterstützung auch bei kieferorthopädischen Maßnahmen für Kinder.
Ein herausragendes Merkmal dieser Tarife ist die Erstattung auch bei bereits angeratenen Zahnersatzmaßnahmen und bei fehlenden Zähnen – ein Punkt, den viele andere Versicherer komplett ausschließen oder nur mit hohen Zuschlägen versichern. Die Leistungsstaffelung in den ersten drei Versicherungsjahren ist marktüblich, fällt aber im Vergleich überdurchschnittlich großzügig aus (z. B. bis zu 6.000 € in den ersten drei Jahren bei ZahnPRIVAT 100).
Ein weiterer Pluspunkt ist die volle Erstattung moderner Behandlungsmethoden, wie Laserzahnmedizin, hochwertige Füllungen, Funktionsdiagnostik, digitale Volumentomographie oder auch alternative Narkoseformen. Selbst im Tarif ZahnPRIVAT 75, der primär für preissensible Versicherte gedacht ist, finden sich solide Leistungen für Zahnersatz und Zahnbehandlungen – ideal bei guter Zahnsubstanz.
Gerade für Familien mit Kindern bietet der KIG-Leistungsbereich bei ZahnPRIVAT 100 und 90 eine echte finanzielle Entlastung. Bis zu 5.000 € werden für kieferorthopädische Behandlungen auch in den KIG-Stufen 1 und 2 übernommen – unabhängig davon, ob die gesetzliche Krankenversicherung leistet. Auch Erwachsene profitieren bei unfallbedingten Maßnahmen von einer umfassenden Absicherung.
Mit kurzen oder gar keinen Wartezeiten, fairer Beitragsgestaltung ohne Altersrückstellungen und einem klar strukturierten Leistungskatalog überzeugen die UKV-Tarife sowohl in Tests (z. B. Finanztest Note 1,0 für ZahnPRIVAT 100) als auch in der praktischen Anwendung. Die einfache Abwicklung, schnelle Leistungsregulierung und digitale Einreichungsmöglichkeiten (z. B. über App) runden das Gesamtpaket ab.
Starke Leistungen im Test
Wie gut ist die UKV Zahnzusatzversicherung wirklich?
Die UKV Zahnzusatzversicherung zählt regelmäßig zu den bestbewerteten Tarifen am Markt. Doch wie schneiden die Angebote im Vergleich zu anderen Versicherern tatsächlich ab – und was sagen unabhängige Tests?
Die UKV Zahnzusatzversicherung – auch erhältlich über die Versicherungskammer Bayern – überzeugt nicht nur durch starke Leistungen auf dem Papier, sondern auch durch hervorragende Bewertungen in unabhängigen Vergleichen. So wurde der Tarif ZahnPRIVAT 100 von der Stiftung Warentest mit der Bestnote 1,0 ausgezeichnet und zählt laut Waizmanntabelle zu den leistungsstärksten Angeboten überhaupt. Der sogenannte WaizmannWert liegt bei 100 %, was bedeutet, dass die durchschnittliche Erstattung bei implantologischen Versorgungen im Vergleich zur Gesamtrechnung voll abgedeckt ist.
Darüber hinaus loben Expertenportale wie zahnzusatzversicherung-experten.de die besonders hohe Leistung bei Prophylaxe, die Erstattung von modernsten Verfahren wie Laserzahnmedizin oder Cerec sowie die überdurchschnittlich hohe KFO-Leistung für Kinder. Positiv hervorgehoben wird außerdem die Möglichkeit, auch angeratene Zahnersatzmaßnahmen und bis zu drei fehlende Zähne mitzuversichern – ein Punkt, den viele andere Versicherer kategorisch ausschließen.
Ein weiterer Pluspunkt: Die UKV bietet alle ZahnPRIVAT-Tarife ohne Altersrückstellungen an. Dadurch bleiben die Beiträge zunächst günstiger, auch wenn sie altersgruppenbedingt im Lauf der Zeit steigen können. In Kombination mit sofortiger Leistungsfreiheit ohne Wartezeiten und der unkomplizierten digitalen Abwicklung ergibt sich ein Gesamtpaket, das besonders für anspruchsvolle Versicherte attraktiv ist.
Wer Wert auf umfassende Zahnleistungen, hohe Erstattungsquoten und einen exzellent bewerteten Tarif legt, trifft mit der UKV Zahnzusatzversicherung eine fundierte Wahl.
Für jede Lebenslage der passende Zahnschutz
Weitere Zahnzusatzversicherungen entdecken
Die UKV Zahnzusatzversicherung bietet viele Vorteile – doch nicht immer ist sie für jede Lebenssituation die perfekte Lösung. Deshalb lohnt sich der Blick auf weitere Angebote speziell für Kinder, Familien oder ältere Versicherte. Informieren Sie sich hier über sinnvolle Ergänzungen und Alternativen.
Zahnzusatzversicherung Kinder
Kieferorthopädische Behandlungen können schnell teuer werden – vor allem, wenn die gesetzliche Krankenkasse nur eingeschränkt leistet. Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sichert frühzeitig ab und übernimmt Leistungen für Zahnspangen, professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelung.
Zahnzusatzversicherung Rentner
Im Alter steigt das Risiko für Zahnersatz deutlich. Eine gute Zahnzusatzversicherung für Rentner hilft dabei, auch hochwertige Implantate oder Prothesen finanzierbar zu machen – ohne Wartezeiten und mit angepassten Leistungen für ältere Versicherte.
Zahnzusatzversicherung Familie
Wenn gleich mehrere Familienmitglieder abgesichert werden sollen, ist eine individuell kombinierbare Zahnzusatzversicherung ideal. Familienversicherungen bieten Tarife für Eltern und Kinder – abgestimmt auf den jeweiligen Bedarf und mit attraktiven Kombinationsvorteilen.
Moderne Kalkulation mit Zukunftsvorteil
Warum eine Zahnzusatzversicherung ohne Altersrückstellungen sinnvoll sein kann
Viele Zahnzusatzversicherungen kalkulieren mit sogenannten Altersrückstellungen – andere wie die UKV setzen bewusst auf ein flexibleres Modell ohne diesen Sparanteil. Doch worin liegt der Unterschied, und wann ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Altersrückstellungen die bessere Wahl?
Bei klassischen Versicherungstarifen mit Altersrückstellungen wird ein Teil des monatlichen Beitrags bereits in jungen Jahren „angespart“, um die voraussichtlich höheren Kosten im Alter abzufedern. Dadurch sind die Beiträge zwar anfangs höher, bleiben dafür langfristig stabil. Dieses Modell ist vor allem dann sinnvoll, wenn Versicherte bereits in jungen Jahren einen Tarif abschließen und diesen ein Leben lang beibehalten möchten.
Zahnzusatzversicherungen ohne Altersrückstellungen – wie bei der UKV ZahnPRIVAT oder den identischen Tarifen der Versicherungskammer Bayern – verzichten bewusst auf diesen Sparanteil. Stattdessen steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter in festgelegten Altersgruppen an. Der Vorteil: Gerade in jungen Jahren profitieren Versicherte von deutlich günstigeren Beiträgen, ohne auf umfangreiche Leistungen verzichten zu müssen.
Dieses Modell eignet sich hervorragend für preisbewusste Versicherte, Familien mit mehreren zu versichernden Personen oder Personen, die nicht lebenslang denselben Tarif behalten möchten, sondern Wert auf Flexibilität und Anpassungsfähigkeit legen.
Ein weiterer Vorteil: Durch den Wegfall der Altersrückstellungen entsteht keine langfristige Kapitalbindung, was die wirtschaftliche Planung transparenter und überschaubarer macht. Und wer später einmal in einen anderen Tarif oder Anbieter wechseln möchte, muss keine hohen „verlorenen“ Rückstellungen in Kauf nehmen.
Eine Zahnzusatzversicherung ohne Altersrückstellungen kann in vielen Lebensphasen die bessere Wahl sein – vor allem dann, wenn niedrige Einstiegsbeiträge, flexible Laufzeiten und ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen.
Kompakt erklärt – für Ihre sichere Entscheidung
Was Sie schon immer über die UKV Zahnzusatzversicherung wissen wollten
Welche Unterschiede gibt es zwischen UKV und Versicherungskammer Bayern?
Die Tarife der UKV und der Versicherungskammer Bayern sind inhaltlich identisch. Unterschiede bestehen lediglich in der Markenführung – beide Gesellschaften gehören zur Consal Beteiligungsgesellschaft und bieten die gleichen Leistungen an.
Wie lange gilt die Zahnstaffel bei UKV ZahnPRIVAT?
Die Erstattung ist in den ersten drei Kalenderjahren begrenzt: Im ersten Jahr bis 1.000 €, im zweiten Jahr bis 3.000 €, im dritten Jahr bis 6.000 €. Ab dem vierten Kalenderjahr entfällt die Leistungsbegrenzung vollständig.
Gibt es bei UKV ZahnPRIVAT eine Gesundheitsprüfung?
Ja. Beim Antrag werden Fragen zum aktuellen Zahnstatus gestellt. Dazu gehören z. B. bestehender Zahnersatz, angeratene Maßnahmen oder Parodontalerkrankungen. Je nach Zustand kann es zu Risikozuschlägen oder Ablehnungen kommen.
Werden bei UKV auch Behandlungen übernommen, die vor Vertragsbeginn angeraten wurden?
Nein, bereits angeratene oder begonnene Behandlungen werden nicht übernommen.
Gibt es eine Leistung für fehlende Zähne?
Ja, maximal 3 fehlende Zähne können versichert werden – allerdings gegen Zuschlag. Die genaue Prämie hängt von der Anzahl und dem gewählten Tarif ab.
Deckt die UKV auch Prophylaxe-Leistungen vollständig ab?
Im Tarif ZahnPRIVAT 100 ja – dort werden 100 % der Kosten für professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung und Fluoridierung übernommen. In den anderen Tarifen gelten Begrenzungen, z. B. maximal 100 € pro Jahr im Tarif 75.
Wie schnell erfolgt die Kostenerstattung?
In der Regel sehr zügig: Bei vollständiger Einreichung über das digitale Kundenportal oder per App erfolgt die Erstattung meist innerhalb weniger Werktage.
Wie unterscheidet sich die UKV Zahnzusatzversicherung von günstigen Discount-Tarifen?
Die UKV bietet umfangreiche Leistungen – auch für hochwertige Behandlungen, moderne Verfahren und Implantate. Günstige Basistarife anderer Anbieter verzichten oft auf diese Leistungen oder begrenzen die Erstattung deutlich.
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So vermeiden Sie Ablehnungen bei der Zahnzusatzversicherung
Wer einen leistungsstarken Zahntarif wie die UKV Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, sollte bei der Antragstellung einige Dinge beachten – besonders dann, wenn bereits Zahnprobleme bestehen oder Behandlungen angeraten wurden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie häufige Stolperfallen vermeiden und Ihren Versicherungsschutz erfolgreich sichern.
Viele Zahnzusatzversicherungen – darunter auch die Tarife der UKV bzw. der identischen Versicherungskammer Bayern – prüfen den Gesundheitszustand Ihrer Zähne zum Zeitpunkt des Antrags. Dabei geht es weniger um eine ärztliche Untersuchung, sondern vielmehr um die ehrliche und vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag.
Ein häufiger Ablehnungsgrund ist die Nichtangabe von angeratenen oder laufenden Behandlungen. Sobald z. B. eine Krone, ein Implantat oder eine kieferorthopädische Maßnahme bereits geplant oder ärztlich empfohlen wurde, übernehmen Zahnzusatzversicherungen hierfür in der Regel keine Leistungen – oder lehnen den Antrag ganz ab.
Damit Sie eine Absicherung ohne Risiko eingehen, empfehlen wir folgendes Vorgehen:
Aktuellen Zahnstatus vom Zahnarzt einholen: Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass keine angeratene Zahnersatzmaßnahme vorliegt. Diese Bestätigung hilft bei der Antragstellung.
Gesundheitsfragen exakt und wahrheitsgemäß beantworten: Vermeiden Sie pauschale Angaben oder Mutmaßungen – Unsicherheiten lieber vorher mit dem Versicherer oder Makler klären.
Schnell handeln bei gesundem Zahnstatus: Wer aktuell keine Probleme hat, sollte nicht zu lange zögern. Denn später auftretende Befunde können zum Ablehnungsgrund werden.
Besonders vorteilhaft: Die UKV Zahnzusatzversicherung verzichtet in vielen Tarifen auf eine Wartezeit und sichert bereits bestehende Lücken oder angeratene Maßnahmen teilweise ab – ein klarer Vorteil gegenüber anderen Anbietern. Dennoch gilt: Nur wer sauber und korrekt startet, profitiert später von voller Leistung.
Zusammenfassung
Die UKV Zahnzusatzversicherung – identisch mit den Tarifen der Versicherungskammer Bayern – zählt zu den leistungsstärksten Angeboten am Markt. Mit den drei Tarifstufen ZahnPRIVAT 100, 90 und 75 bietet sie passgenaue Lösungen für nahezu jedes Bedürfnis – von der Basisabsicherung bis hin zur Premium-Versorgung.
Besonders hervorzuheben ist die hohe Erstattungsquote für Zahnersatz, Zahnbehandlungen, Prophylaxe und Kieferorthopädie – teils ohne Wartezeiten und mit sofortiger Absicherung auch für bereits fehlende Zähne. Der Tarif ZahnPRIVAT 100 wurde von Finanztest mit der Note 1,0 bewertet und gilt als Testsieger in seinem Segment.
Dank transparenter Beitragstabellen ohne Altersrückstellungen und digitaler Services überzeugt die UKV Zahnzusatzversicherung nicht nur inhaltlich, sondern auch in der praktischen Anwendung – ob für Familien, Senioren oder Kinder mit kieferorthopädischem Bedarf.
häufige Fragen
Welche Leistungen übernimmt die UKV Zahnzusatzversicherung?
Die UKV übernimmt – je nach Tarif – bis zu 100 % der Kosten für Zahnersatz, Zahnbehandlungen, professionelle Zahnreinigung, Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen sowie Kieferorthopädie. Auch moderne Verfahren wie Laserbehandlungen, CEREC oder Invisalign sind je nach Tarif enthalten.
Was kostet die UKV Zahnzusatzversicherung?
Die Beiträge richten sich nach der Altersgruppe und dem gewählten Tarif. Für den Tarif ZahnPRIVAT 100 liegen die Beiträge z. B. bei 21,55 € für Kinder und 84,14 € für Erwachsene ab 60 Jahren. Es gibt keine Altersrückstellungen – der Beitrag steigt mit dem Alter.
Gibt es eine Wartezeit bei der UKV Zahnzusatzversicherung?
Nein, in den Tarifen ZahnPRIVAT 100, 90 und 75 entfallen die Wartezeiten vollständig – sowohl für Zahnersatz, Zahnbehandlungen als auch für Prophylaxe und Kieferorthopädie (sofern enthalten). Leistungen sind somit ab Versicherungsbeginn verfügbar.
Was ist die Leistungsstaffel bei der UKV Zahnzusatzversicherung?
In den ersten drei Kalenderjahren gelten Erstattungsgrenzen. Im Tarif ZahnPRIVAT 100 sind dies: 1.000 € im 1. Jahr, 3.000 € kumuliert nach 2 Jahren, 6.000 € nach 3 Jahren. Ab dem 4. Jahr entfällt die Begrenzung. Bei unfallbedingten Behandlungen greifen die Begrenzungen nicht.