Hausratversicherung beim Umzug – Was jetzt wichtig ist
So bleibt Ihr Versicherungsschutz auch beim Wohnungswechsel lückenlos bestehen
Ein Wohnungswechsel bedeutet nicht nur neue Möbel und Kartons, sondern auch Anpassungsbedarf bei bestehenden Versicherungen. Besonders wichtig ist dabei die Hausratversicherung: Sie bleibt zwar grundsätzlich bestehen, muss aber an die neue Adresse, Wohnfläche und Risikosituation angepasst werden. Wer das versäumt, riskiert Lücken im Versicherungsschutz oder unnötige Mehrkosten. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihre Hausratversicherung beim Umzug richtig umstellen, was dabei zu beachten ist und wann Sonderregelungen gelten – inklusive Tipps zur Schadensvermeidung und zur Nutzung möglicher Einsparpotenziale.
Das Wichtigste auf einem Blick
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So stellen Sie sicher, dass Ihr Schutz auch beim Umzug lückenlos greift
Was passiert mit der Hausratversicherung beim Umzug?
Ein Umzug hat direkte Auswirkungen auf Ihre bestehende Hausratversicherung – doch viele Versicherte sind sich nicht sicher, was genau passiert: Bleibt die Police bestehen? Muss sie gekündigt werden? Welche Schritte sind nötig? Die gute Nachricht: Ihre Versicherung zieht mit um. Aber sie muss angepasst werden – und zwar rechtzeitig und korrekt. Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert.
Ihre Hausratversicherung endet nicht mit dem Auszug – sie zieht automatisch mit Ihnen um, sofern der Vertrag aktiv bleibt. Wichtig: Während des Umzugs besteht für maximal zwei Monate ein sogenannter Übergangsschutz, das heißt:
Ihr Hausrat ist in beiden Wohnungen gleichzeitig versichert
Voraussetzung: Sie haben den Versicherer über den Umzug informiert
Es besteht kein Schutz für Transportschäden, nur für Standorte
Nach Ablauf der zwei Monate muss der Schutz eindeutig auf die neue Wohnung übertragen werden
Sie müssen also keine neue Police abschließen – aber Sie müssen handeln, damit der bestehende Schutz korrekt weitergeführt wird.
Damit der Versicherungsschutz lückenlos bleibt und korrekt kalkuliert wird, sind folgende Maßnahmen notwendig:
Umzug frühzeitig melden – am besten, sobald das Umzugsdatum feststeht
Neue Adresse und Wohnfläche angeben
Sicherheitsmerkmale der neuen Wohnung (z. B. Türschlösser, Alarmanlagen) mitteilen
Wertveränderungen des Hausrats prüfen, z. B. durch neue Anschaffungen oder Ausmistaktionen
Versicherungssumme aktualisieren, um Unterversicherung zu vermeiden
Wird dies nicht rechtzeitig erledigt, drohen Leistungskürzungen oder im Extremfall der Verlust des Versicherungsschutzes im Schadenfall.
Wohnung gewechselt, Wert verändert – jetzt sollte auch die Versicherungssumme stimmen
Versicherungssumme anpassen – warum das nach dem Umzug so wichtig ist
Jede Veränderung im Haushalt kann Auswirkungen auf den Wert Ihres Hausrats haben – sei es durch neue Anschaffungen, kleinere Wohnfläche oder eine komplette Neuordnung. Wer nach dem Umzug die Versicherungssumme nicht anpasst, riskiert eine Unter- oder Überversicherung. Wir zeigen, worauf es jetzt ankommt – und wie Sie dauerhaft richtig abgesichert bleiben.
Die Versicherungssumme in der Hausratversicherung sollte immer den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert Ihres gesamten Hausrats widerspiegeln. Nach einem Umzug verändert sich dieser Wert oft – und zwar deutlich. Neue Möbel, Elektrogeräte, größere oder kleinere Wohnflächen, verschenkte Gegenstände oder andere Veränderungen wirken sich unmittelbar auf die korrekte Kalkulation aus.
Um eine Unterversicherung zu vermeiden – also eine zu niedrige Versicherungssumme –, empfiehlt sich ein pauschaler Richtwert von mindestens 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Für besonders hochwertig ausgestattete Haushalte kann auch ein höherer Wert, etwa 800 Euro/m², sinnvoll sein.
Beispiel:
Ziehen Sie von einer 60 m² Wohnung in eine 90 m² Wohnung um, steigt der empfohlene Mindestwert von 39.000 € auf 58.500 €. Wird dieser Betrag nicht angepasst, könnte die Versicherung im Schadensfall Leistungen kürzen.
Wer besonders genau arbeiten möchte, kann mithilfe eines Wertermittlungsbogens den Hausrat detailliert erfassen. Das lohnt sich vor allem bei höherwertigen Gegenständen, geerbten Stücken oder individuell wertvollem Besitz.
Wichtig:
Auch eine Überversicherung kann zum Problem werden – dann zahlen Sie zu viel Beitrag für eine Leistung, die im Ernstfall nicht höher ausfällt. Deshalb lohnt sich eine fachliche Einschätzung.
Ein kurzer Abgleich mit Ihrem Versicherer oder Makler kann verhindern, dass der Umzug zur Deckungslücke wird – und gibt Ihnen langfristige Sicherheit.
Was in Bewegung ist, muss trotzdem abgesichert sein – aber nicht alles ist gedeckt
Was gilt während des Umzugs?
Der Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung endet nicht am Tag des Umzugs – im Gegenteil: Für einen begrenzten Zeitraum gilt der Schutz sogar für beide Wohnungen. Dennoch gibt es klare Regeln, Fristen und Einschränkungen. Wer hier den Überblick behält, bleibt auch beim Übergang rundum geschützt.
Während eines Umzugs genießen Sie durch Ihre bestehende Hausratversicherung einen sogenannten Übergangsschutz. Dieser gilt in der Regel für bis zu zwei Monate und umfasst sowohl die alte als auch die neue Wohnung. Das bedeutet: Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Sturm sind in beiden Objekten versichert, solange sich Ihr Hausrat dort befindet.
Wichtig zu wissen:
Der Versicherungsschutz gilt nicht für Transportschäden. Wenn also beim Tragen oder Verladen Gegenstände beschädigt werden, greift die Hausratversicherung nicht. Hier haftet – sofern beauftragt – das Umzugsunternehmen im Rahmen einer eigenen Transportversicherung. Bei privaten Helfern tragen Sie das Risiko selbst.
Ein weiterer Punkt betrifft die Organisation:
Damit der Übergangsschutz greift, muss der Umzug beim Versicherer gemeldet worden sein – und zwar spätestens am Tag des Umzugs. Nur dann kann eine doppelte Absicherung erfolgen.
Wenn sich der Umzug verzögert oder über mehrere Wochen erstreckt, wird die alte Wohnung nach Ablauf der Frist wie eine Zweitwohnung behandelt – was zusätzliche Kosten oder eine separate Absicherung notwendig machen kann.
Unser Tipp: Planen Sie ausreichend Zeit für die Übergangsphase ein und klären Sie frühzeitig mit Ihrem Versicherer, wie lange der doppelte Schutz gilt und was im Detail abgesichert ist.
Gut informiert – die nächsten Themen für Ihre neue Wohnsituation
Diese Beiträge helfen Ihnen nach dem Umzug weiter
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Nicht jeder Umzug ist gleich – was bei Sonderfällen zu beachten ist
Sonderkündigung, Haushaltszusammenführung und Sonderfälle – was ist zu beachten?
Nicht jeder Umzug bedeutet einfach nur einen Wohnortwechsel. Ob Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen, eine Wohngemeinschaft verlassen oder ins Ausland ziehen – all diese Veränderungen haben Auswirkungen auf Ihre Hausratversicherung. Wer die Besonderheiten kennt, kann richtig reagieren und spart sich unnötige Beiträge oder Deckungslücken.
Sonderkündigungsrecht bei bestimmten Umzugsarten
Ein Umzug an sich begründet kein automatisches Kündigungsrecht. Es gibt jedoch besondere Konstellationen, in denen ein Sonderkündigungsrecht gilt – etwa bei einem Umzug ins Ausland. In diesem Fall endet der Versicherungsbedarf in Deutschland, sodass Sie Ihre Hausratversicherung außerordentlich kündigen können – unabhängig von der Vertragslaufzeit.
Auch wenn Sie in ein Pflegeheim ziehen oder die Wohnung vollständig aufgeben, kann eine Sonderkündigung möglich sein. Wichtig: Die Kündigung muss fristgerecht und mit Begründung erfolgen – idealerweise schriftlich und nachweisbar.
Haushaltszusammenführung – doppelt versichert?
Wenn zwei Personen zusammenziehen und beide eine Hausratversicherung besitzen, entsteht schnell eine Doppelversicherung. In solchen Fällen sollte eine der beiden Policen gekündigt werden – meist die mit dem späteren Abschlussdatum. Der verbleibende Vertrag kann an die neue gemeinsame Wohnfläche und den kombinierten Hausrat angepasst werden.
Zusätzlich sollten auch bestehende Haftpflichtversicherungen überprüft werden – denn oft reicht nach dem Zusammenzug ein einziger Vertrag für beide Personen.
Trennung oder Auszug aus Wohngemeinschaft
Wird eine Wohngemeinschaft aufgelöst oder zieht ein Partner aus, kann die bestehende Hausratversicherung auf den verbleibenden Versicherungsnehmer umgeschrieben werden. Der Ausziehende muss sich dann selbst um einen neuen Schutz kümmern – und sollte prüfen, ob der verbleibende Hausrat für eine neue Wohnung ausreichend abgesichert ist.
Unser Hinweis: In allen Sonderfällen gilt: Frühzeitig informieren, klare Zuständigkeiten klären und keine automatischen Annahmen treffen. Versicherer benötigen konkrete Angaben, um den Schutz richtig umzustellen oder zu beenden.
Neues Land, neue Regeln – wann Ihre Hausratversicherung endet
Umzug ins Ausland – was gilt für Ihre Hausratversicherung?
Wer dauerhaft ins Ausland zieht, muss sich nicht nur um Visa, Umzugslogistik und Verträge kümmern – auch bestehende Versicherungen in Deutschland gehören auf den Prüfstand. Besonders wichtig: Die Hausratversicherung. Denn der Versicherungsschutz endet dort, wo Ihr Hausrat nicht mehr dauerhaft in Deutschland gelagert wird. Wann eine Kündigung möglich ist und was Sie beachten sollten, erfahren Sie hier.
Ziehen Sie dauerhaft ins Ausland, endet der Geltungsbereich Ihrer deutschen Hausratversicherung – denn der Versicherungsschutz bezieht sich stets auf eine Adresse innerhalb Deutschlands. Eine Fortführung ist in den meisten Fällen nicht möglich, da sich die Risiken und rechtlichen Grundlagen im Zielland unterscheiden.
Die Lösung: Sie können Ihre Hausratversicherung außerordentlich kündigen, sobald der Umzug ins Ausland erfolgt ist. Dieses Sonderkündigungsrecht greift unabhängig von der Laufzeit – ein einfacher Nachweis über den Umzug (z. B. Abmeldebestätigung oder Auszugsdatum) genügt in der Regel.
Wichtig: Kündigen Sie aktiv – und warten Sie nicht darauf, dass der Vertrag automatisch endet. Informieren Sie Ihren Versicherer frühzeitig und klären Sie, welche Nachweise für die Beendigung erforderlich sind.
Nach der Kündigung benötigen Sie im neuen Land einen lokalen Versicherungsschutz, sofern Sie dort einen festen Wohnsitz mit eigenem Hausrat begründen. Die Anforderungen und Leistungen können je nach Land stark abweichen – lassen Sie sich am besten von einem ortskundigen Versicherungsexperten beraten.
Unser Tipp: Klären Sie schon vor dem Auszug aus Deutschland, welche Fristen, Formalitäten und Übergangsfristen gelten. So vermeiden Sie unnötige Doppelzahlungen und bleiben lückenlos abgesichert.
Mehr Schutz, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern
Diese Absicherungen sind nach einem Umzug besonders relevant
Ein Umzug ist der ideale Zeitpunkt, um bestehende Versicherungen zu überprüfen und gezielt zu erweitern. Ob neue Risiken, veränderte Wohnlage oder höherer Wert Ihres Hausrats – hier finden Sie die passenden Themen, die genau zu Ihrer neuen Wohnsituation passen.
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Sturm, Starkregen oder Überschwemmung – bei einem Umzug kann sich das Risiko für Naturgefahren deutlich verändern. Wir zeigen, wann und wie Sie sich umfassend absichern.
Zusammenfassung
Ein Umzug bringt nicht nur neue Räume, sondern auch neue Anforderungen an Ihre Hausratversicherung. Wer frühzeitig meldet, Änderungen wie Wohnfläche, Wert oder Adresse korrekt angibt und seinen Schutz anpasst, bleibt auch in der Übergangszeit vollständig abgesichert. Besonders wichtig: Die Versicherungssumme muss stimmen – nur so vermeiden Sie eine Unterversicherung. Denken Sie auch an mögliche Sonderkündigungsrechte, prüfen Sie Ihre Zusatzbausteine und sichern Sie sich bei Bedarf gegen neue Risiken wie Glasbruch oder Elementarschäden ab. Mit einer rechtzeitigen Umstellung ist Ihre Hausratversicherung auch nach dem Umzug rundum auf Sie abgestimmt.
häufige Fragen
Was passiert mit meiner Hausratversicherung beim Umzug?
Die Hausratversicherung zieht mit Ihnen um – sie bleibt also bestehen. Wichtig ist, dass Sie den Umzug rechtzeitig melden und die neue Adresse sowie eventuelle Änderungen (z. B. Wohnfläche oder Sicherheitsstandard) mitteilen. Nur so bleibt der Schutz lückenlos.
Besteht Versicherungsschutz während des Umzugs an beiden Wohnorten?
Ja, in der Regel besteht für bis zu zwei Monate ein sogenannter Übergangsschutz. In dieser Zeit ist Ihr Hausrat sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung abgesichert – jedoch nur gegen klassische Risiken wie Feuer, Einbruch oder Leitungswasser, nicht beim Transport.
Wer haftet, wenn beim Umzug etwas kaputtgeht?
Schäden beim Tragen, Verladen oder Transportieren sind nicht über die Hausratversicherung versichert. Bei professionellen Umzugsfirmen greift deren Transportversicherung. Bei privaten Helfern haften Sie selbst – hier kann eine private Haftpflichtversicherung oder Transportzusatz sinnvoll sein.
Kann ich meine Hausratversicherung beim Umzug kündigen?
Ein normaler Umzug ist kein Kündigungsgrund. Ausnahmen gelten bei Umzug ins Ausland, beim Zusammenzug mit Partnern oder bei vollständiger Haushaltsauflösung. In solchen Fällen besteht ein Sonderkündigungsrecht – die Bedingungen sind mit dem Versicherer abzuklären.