Dop­pel­te Unfall­ver­si­che­rung: Wann zwei Poli­cen sinn­voll oder ris­kant sind

Dop­pelt ver­si­chert – lohnt sich das wirk­lich?

doppelte Unfallversicherung | doppelt

Eine Unfall­ver­si­che­rung schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen eines Unfalls – sei es im All­tag, beim Sport oder im Beruf. Doch was pas­siert, wenn Sie gleich zwei Unfall­ver­si­che­run­gen abschlie­ßen? Für man­che Berufs­grup­pen kann eine dop­pel­te Absi­che­rung sinn­voll sein, ande­re hin­ge­gen zah­len unnö­tig dop­pelt. In die­sem Bei­trag klä­ren wir, wann zwei Poli­cen tat­säch­lich zusätz­li­chen Schutz bie­ten – und wann sie zur Kos­ten­fal­le oder sogar zum Pro­blem wer­den. Zudem erfah­ren Sie, wel­che recht­li­chen Vor­ga­ben gel­ten, wie Sie häu­fi­ge Feh­ler ver­mei­den und wor­auf Sie bei Abschluss und Kom­bi­na­ti­on ach­ten soll­ten.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Eine dop­pel­te Unfall­ver­si­che­rung bedeu­tet, dass zwei Poli­cen par­al­lel bestehen – bei unter­schied­li­chen Ver­si­che­rern.

  • Im Leis­tungs­fall kön­nen Zah­lun­gen aus bei­den Ver­trä­gen erfol­gen, sofern die Sum­men­ver­si­che­rung ver­ein­bart ist.

  • Gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist die Offen­le­gung aller bestehen­den Poli­cen beim Abschluss – sonst droht Leis­tungs­ver­lust.

  • Dop­pel­te Absi­che­rung kann sinn­voll sein bei beson­de­ren Berufs­ri­si­ken (z. B. Musi­ker, Sport­ler).

  • Wer ver­se­hent­lich dop­pelt ver­si­chert ist (z. B. Ehe­paa­re), soll­te Ver­trä­ge prü­fen und opti­mie­ren las­sen.

Über 700 zufrie­de­ne Kun­den ver­trau­en uns

google-rating-badge
Goog­le

114 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

| doppelt
Pro­ven Expert

328 Bewer­tun­gen | 4,9 Ster­ne

makler.de | doppelt
Makler.de

334 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

Zwei Ver­trä­ge, dop­pel­ter Schutz – oder dop­pel­tes Risi­ko?

Dop­pelt ver­si­chert – was heißt das eigent­lich?

Der Begriff „dop­pel­te Unfall­ver­si­che­rung“ sorgt häu­fig für Ver­wir­rung – sowohl bei Ver­si­cher­ten als auch bei Ver­mitt­lern. Dabei ist die par­al­le­le Absi­che­rung bei zwei Gesell­schaf­ten grund­sätz­lich erlaubt, kann aber sowohl Vor­tei­le als auch gra­vie­ren­de Nach­tei­le mit sich brin­gen. Ent­schei­dend ist, wie die Ver­trä­ge gestal­tet sind – und wie offen damit umge­gan­gen wird.

Eine dop­pel­te Unfall­ver­si­che­rung liegt vor, wenn Sie bei zwei ver­schie­de­nen Ver­si­che­rern par­al­lel unfall­ver­si­chert sind – jeweils mit eige­nem Ver­trag, eige­nen Leis­tun­gen und Bei­trä­gen. Im Gegen­satz zur Sach­ver­si­che­rung (z. B. Haus­rat), bei der Dop­pel­ver­si­che­run­gen unzu­läs­sig sind, kann die Unfall­ver­si­che­rung auch mehr­fach abge­schlos­sen wer­den – sofern bestimm­te Regeln ein­ge­hal­ten wer­den.

Im Leis­tungs­fall ist ent­schei­dend, ob die Ver­trä­ge als Sum­men­ver­si­che­rung gel­ten. Nur dann wer­den Leis­tun­gen addiert und unab­hän­gig von­ein­an­der aus­ge­zahlt. Bei Leis­tungs­kür­zun­gen, z. B. wegen Mit­wir­kung bestehen­der Erkran­kun­gen, kann dies rele­vant sein.

Typi­sche Leis­tungs­ar­ten in bei­den Ver­trä­gen:

  • Inva­li­di­täts­leis­tung (Grund­sum­me + Pro­gres­si­on)

  • Todes­fall­sum­me

  • Unfall­ren­te

  • Über­gangs­leis­tun­gen

  • Kran­ken­haus­ta­ge­geld

Wer eine wei­te­re Unfall­ver­si­che­rung abschlie­ßen möch­te, ist gesetz­lich ver­pflich­tet, bereits bestehen­de Poli­cen anzu­ge­ben. Die­se Offen­le­gungs­pflicht ist im Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­setz (VVG) gere­gelt und dient der fai­ren Prä­mi­en­kal­ku­la­ti­on sowie der Ver­mei­dung von Über­ver­si­che­rung oder Miss­brauch.

Wird eine bestehen­de Unfall­ver­si­che­rung nicht ange­ge­ben, kann dies schwer­wie­gen­de Fol­gen haben:

  • Leis­tungs­ver­wei­ge­rung im Scha­den­fall

  • Ver­trags­kün­di­gung durch den Ver­si­che­rer

  • Rück­for­de­rung bereits gezahl­ter Leis­tun­gen

  • straf­recht­li­che Bewer­tung (Betrugs­ver­dacht)

Ein bekann­tes Urteil des Land­ge­richts Coburg (Az. 23 O 236/20) bestä­tigt: Wer eine zusätz­li­che Poli­ce ver­schweigt, ris­kiert auch bei schwe­ren Unfall­fol­gen den kom­plet­ten Leis­tungs­aus­fall.

Eine dop­pel­te Unfall­ver­si­che­rung kann sinn­voll sein, wenn beson­de­re Risi­ken abge­si­chert wer­den müs­sen, die über eine Stan­dard­po­li­ce hin­aus­ge­hen. Dies betrifft vor allem Berufs­grup­pen mit erhöh­ter Unfall­ge­fahr oder beson­de­rer kör­per­li­cher Abhän­gig­keit.

Bei­spie­le für sinn­vol­le dop­pel­te Absi­che­rung:

  • Berufs­mu­si­ker mit Absi­che­rung für Fin­ger & Hän­de

  • Selbst­stän­di­ge, die auf Ein­kom­mens­er­halt ange­wie­sen sind

  • Sport­lich akti­ve Per­so­nen mit Unfall­ri­si­ken im Frei­zeit­be­reich

  • Haus­hal­te mit Ein­zel­ver­trä­gen, die gezielt kom­bi­niert wer­den sol­len

Wich­tig ist: Nicht jeder braucht zwei Poli­cen. Ent­schei­dend ist die pass­ge­naue Gestal­tung – nicht die Anzahl der Ver­trä­ge.

Recht haben heißt nicht auto­ma­tisch Leis­tung bekom­men

Was ist erlaubt – was ist Pflicht bei dop­pel­ter Unfall­ver­si­che­rung?

Wer mehr Sicher­heit will, denkt häu­fig über eine zwei­te Unfall­ver­si­che­rung nach. Grund­sätz­lich ist das erlaubt – solan­ge alle Regeln beach­tet wer­den. Denn mit dem Abschluss einer wei­te­ren Poli­ce gehen nicht nur neue Leis­tun­gen, son­dern auch kla­re gesetz­li­che Ver­pflich­tun­gen ein­her. Wer hier fahr­läs­sig han­delt, ris­kiert den Ver­lust des Ver­si­che­rungs­schut­zes.

In Deutsch­land dür­fen Unfall­ver­si­che­run­gen grund­sätz­lich mehr­fach abge­schlos­sen wer­den. Anders als bei Haft­pflicht- oder Sach­ver­si­che­run­gen gibt es bei der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung kein Aus­schließ­lich­keits­prin­zip. Ent­schei­dend ist jedoch die Ver­trags­art: Nur wenn bei­de Poli­cen als Sum­men­ver­si­che­rung gel­ten, sind par­al­le­le Leis­tun­gen zuläs­sig. Dies bedeu­tet, dass im Scha­den­fall aus bei­den Ver­trä­gen unab­hän­gig von­ein­an­der Leis­tun­gen erbracht wer­den kön­nen – z. B. bei Inva­li­di­tät oder Todes­fall.

Doch genau hier liegt die ers­te recht­li­che Stol­per­fal­le: Bestehen­de Unfall­ver­si­che­run­gen müs­sen bei jedem neu­en Abschluss voll­stän­dig ange­ge­ben wer­den. Die­se Offen­le­gungs­pflicht ist im Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­setz (VVG § 19 ff.) ver­an­kert. Der Hin­ter­grund: Ver­si­che­rer müs­sen die Risi­ken kor­rekt kal­ku­lie­ren – und möch­ten Betrugs­ver­su­che durch über­höh­te Leis­tungs­er­war­tun­gen aus­schlie­ßen.

Was pas­siert bei Nicht­an­ga­be?
Wer eine bereits bestehen­de Unfall­ver­si­che­rung ver­schweigt, begeht eine soge­nann­te Oblie­gen­heits­ver­let­zung. Die Fol­gen kön­nen gra­vie­rend sein:

  • Der Ver­si­che­rer kann im Scha­den­fall die Leis­tung ver­wei­gern

  • Bereits gezahl­te Sum­men dür­fen zurück­ge­for­dert wer­den

  • Der Ver­trag kann rück­wir­kend auf­ge­ho­ben wer­den

  • Im schlimms­ten Fall droht der Ver­dacht auf Ver­si­che­rungs­be­trug

Beson­ders auf­se­hen­er­re­gend war der Fall vor dem Land­ge­richt Coburg (Az. 23 O 236/20): Ein Ver­si­cher­ter hat­te eine zwei­te Unfall­ver­si­che­rung abge­schlos­sen, ohne die ers­te anzu­ge­ben. Nach einem schwe­ren Unfall ver­wei­ger­ten bei­de Ver­si­che­rer die Leis­tung – mit Erfolg vor Gericht. Das Urteil unter­streicht, wie hoch das Risi­ko bei feh­len­der Trans­pa­renz ist.

Fazit: Zwei Poli­cen sind erlaubt, aber nur dann sinn­voll, wenn sie kor­rekt abge­schlos­sen, offen kom­mu­ni­ziert und sinn­voll abge­stimmt sind. Ein pro­fes­sio­nel­les Bera­tungs­ge­spräch vor Ver­trags­ab­schluss ist daher drin­gend zu emp­feh­len.

Dop­pelt absi­chern – zwi­schen sinn­voll und über­flüs­sig

Wann sich zwei Poli­cen loh­nen – und wann nicht

Eine zwei­te Unfall­ver­si­che­rung kann sinn­voll sein – oder über­flüs­sig, teu­er und ris­kant. Ent­schei­dend ist nicht die Anzahl der Ver­trä­ge, son­dern deren Zusam­men­spiel, Qua­li­tät und Rele­vanz für Ihre Lebens­si­tua­ti­on. Die fol­gen­de Über­sicht zeigt, in wel­chen Fäl­len zwei Poli­cen Vor­tei­le brin­gen – und wann Sie bes­ser ver­zich­ten soll­ten.

Vor­tei­le

Nach­tei­le

Ver­wand­te The­men rund um Ihre Unfall­ab­si­che­rung

Die­se Bei­trä­ge könn­ten Sie eben­falls inter­es­sie­ren

Die Fra­ge nach einer dop­pel­ten Unfall­ver­si­che­rung ist nur ein Aspekt einer umfas­sen­den Absi­che­rungs­stra­te­gie. Je nach Lebens­si­tua­ti­on, Berufs­ri­si­ko oder Fami­li­en­si­tua­ti­on kön­nen auch ande­re The­men für Sie rele­vant sein. In den fol­gen­den Bei­trä­gen fin­den Sie wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen, die Ihnen hel­fen, Ihren Ver­si­che­rungs­schutz gezielt zu prü­fen und zu opti­mie­ren.

Unfall­ver­si­che­rung sinn­voll

Unfallversicherung-sinnvoll

Vie­le fra­gen sich, ob eine Unfall­ver­si­che­rung über­haupt not­wen­dig ist – und für wen sie sich lohnt. In die­sem Bei­trag zei­gen wir, für wel­che Lebens­la­gen sie sinn­voll ist, wel­che Leis­tun­gen wirk­lich wich­tig sind und wann eine ande­re Vor­sor­ge viel­leicht bes­ser passt.

Unfall­ver­si­che­rung Kind

Kinderunfallversicherung

Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung greift nur bei Kita oder Schu­le. Unfäl­le zu Hau­se, beim Spie­len oder im Urlaub sind nicht abge­deckt. Lesen Sie hier, wie Sie Ihre Kin­der opti­mal absi­chern – und wor­auf Eltern bei der Tarif­wahl ach­ten soll­ten.

Eigen­be­we­gung

undichtes-Dach

Stür­ze beim Auf­ste­hen, Umkni­cken beim Gehen – vie­le Unfäl­le pas­sie­ren ohne Fremd­ein­wir­kung. Ob und wann eine Unfall­ver­si­che­rung bei Eigen­be­we­gun­gen zahlt, hängt vom Tarif ab. Hier erfah­ren Sie, was gedeckt ist – und was nicht.

So zeigt sich dop­pel­te Absi­che­rung im ech­ten Leben

Bei­spie­le aus der Pra­xis

Ob gezielt abge­schlos­sen oder unbe­ab­sich­tigt ent­stan­den – dop­pel­te Unfall­ver­si­che­run­gen kom­men in der Rea­li­tät häu­fi­ger vor, als man denkt. Die fol­gen­den Bei­spie­le zei­gen, wie sich sol­che Kon­stel­la­tio­nen im All­tag aus­wir­ken kön­nen – posi­tiv wie nega­tiv. Sie hel­fen dabei, eige­ne Ver­trä­ge kri­tisch zu hin­ter­fra­gen und bes­ser zu pla­nen.

1. Berufs­mu­si­ker mit spe­zi­el­ler Risi­ko­ab­si­che­rung
Ein pro­fes­sio­nel­ler Vio­li­nist ist für sei­ne Arbeit auf die vol­le Beweg­lich­keit sei­ner Fin­ger ange­wie­sen. Zwar besitzt er bereits eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung, doch die Glie­derta­xe und die maxi­ma­le Inva­li­di­täts­sum­me sind begrenzt. Um sei­ne exis­ten­zi­el­le Abhän­gig­keit von der Hand­funk­ti­on geziel­ter abzu­si­chern, schließt er eine zwei­te Poli­ce mit höhe­ren Leis­tun­gen für Hand- und Fin­ger­ver­let­zun­gen ab. Bei­de Ver­trä­ge sind kor­rekt als Sum­men­ver­si­che­rung gestal­tet. Nach einem Sport­un­fall mit dau­er­haf­ter Ein­schrän­kung der Fein­mo­to­rik erhält der Musi­ker Leis­tun­gen aus bei­den Ver­trä­gen – und kann damit sei­ne Exis­tenz sichern.

2. Ehe­paar mit ver­se­hent­li­cher Dop­pel­ver­si­che­rung
Nach der Hoch­zeit behal­ten bei­de Part­ner ihre jewei­li­gen Ein­zel­ver­trä­ge. Eini­ge Jah­re spä­ter stel­len sie fest, dass bei­de Poli­cen nahe­zu iden­ti­sche Leis­tun­gen bie­ten – und sie Monat für Monat unnö­tig dop­pelt zah­len. Im Scha­dens­fall gäbe es kei­ne dop­pel­te Aus­zah­lung, da die Ver­trä­ge nicht als Sum­men­ver­si­che­rung ver­ein­bart sind. Erst durch eine Bera­tung erken­nen sie das Poten­zi­al zur Opti­mie­rung: Eine Poli­ce wird gekün­digt, die ver­blei­ben­de ange­passt und um sinn­vol­le Zusatz­bau­stei­ne ergänzt. Das spart Kos­ten und bringt mehr Klar­heit.

3. Selbst­stän­di­ger mit Ergän­zung zur Grund­ab­si­che­rung
Ein frei­be­ruf­li­cher Gra­fik­de­si­gner ist auf sei­ne Seh­kraft ange­wie­sen. Er besitzt eine klas­si­sche Unfall­ver­si­che­rung mit Basis­schutz. Nach einem Vor­fall im Haus­halt, bei dem er fast eine blei­ben­de Augen­ver­let­zung erlei­det, ent­schei­det er sich für eine zwei­te Poli­ce mit deut­lich höhe­rer Inva­li­di­täts­sum­me und spe­zi­fi­scher Pro­gres­si­on bei Ver­lust der Seh­kraft. Die bei­den Ver­trä­ge ergän­zen sich – und sor­gen für eine deut­lich stär­ke­re finan­zi­el­le Sicher­heit bei künf­ti­gen Risi­ken.

Ob bewusst abge­schlos­sen oder unbe­wusst ent­stan­den – dop­pel­te Unfall­ver­si­che­run­gen wir­ken sich sehr unter­schied­lich aus. Ent­schei­dend ist nicht, ob zwei Poli­cen bestehen – son­dern wie gut sie zusam­men­pas­sen. Eine regel­mä­ßi­ge Prü­fung durch einen Exper­ten ist der Schlüs­sel zu sinn­vol­lem Ver­si­che­rungs­schutz.

Dop­pel­te Bei­trä­ge ver­mei­den – gezielt absi­chern

So ver­mei­den Sie unnö­ti­ge Kos­ten

Nicht jede dop­pel­te Unfall­ver­si­che­rung ist auto­ma­tisch falsch – aber vie­le sind unnö­tig teu­er, schlecht abge­stimmt oder ver­al­tet. Mit einem geziel­ten Ver­si­che­rungs­check und pro­fes­sio­nel­ler Bera­tung las­sen sich über­flüs­si­ge Poli­cen erken­nen, vor­han­de­ne Ver­trä­ge ver­bes­sern und die Absi­che­rung auf Ihre aktu­el­le Lebens­si­tua­ti­on abstim­men.

Wer sei­ne Unfall­ver­si­che­rung vor Jah­ren abge­schlos­sen hat, kennt meist weder die exak­ten Ver­trags­in­hal­te noch die aktu­el­len Alter­na­ti­ven. Gera­de bei dop­pel­ten Poli­cen ent­ste­hen häu­fig unnö­ti­ge Mehr­kos­ten – ohne ech­ten Leis­tungs­ge­winn. Umso wich­ti­ger ist es, den eige­nen Ver­si­che­rungs­schutz regel­mä­ßig zu prü­fen und gezielt zu opti­mie­ren.

1. Ver­trä­ge ana­ly­sie­ren und ver­glei­chen
Der ers­te Schritt ist die Ana­ly­se: Wel­che Ver­trä­ge bestehen aktu­ell? Wie hoch sind die jewei­li­gen Leis­tun­gen – und wo über­schnei­den sie sich? Wich­tig ist dabei nicht nur die Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­men, son­dern auch Details wie Pro­gres­si­on, Glie­derta­xe oder Aus­schlüs­se. Nur durch direk­ten Ver­gleich lässt sich erken­nen, ob die Poli­cen sich sinn­voll ergän­zen – oder dop­pelt abge­si­chert sind.

2. Auf Lebens­um­stän­de abstim­men
Ver­än­de­run­gen wie Hei­rat, Selbst­stän­dig­keit, Kin­der oder ein Wohn­ort­wech­sel haben direk­ten Ein­fluss auf den Ver­si­che­rungs­be­darf. Was frü­her sinn­voll war, kann heu­te über­flüs­sig sein – oder nicht mehr aus­rei­chen. Beson­ders häu­fig über­se­hen wird, dass eini­ge Tätig­kei­ten oder Risi­ken durch neue Hob­bys, Beru­fe oder Lebens­pha­sen hin­zu­kom­men. Wer sei­ne Ver­si­che­rung nicht dar­an anpasst, zahlt ent­we­der zu viel – oder hat im Ernst­fall nicht den benö­tig­ten Schutz.

3. Poli­cen kom­bi­nie­ren oder anpas­sen
Statt zwei sepa­ra­te Ver­trä­ge zu behal­ten, kann es sinn­vol­ler sein, einen leis­tungs­star­ken Tarif mit höhe­rer Grund­sum­me, sinn­vol­ler Pro­gres­si­on und optio­na­len Bau­stei­nen (z. B. Kran­ken­haus­ta­ge­geld, Unfall­ren­te) zu wäh­len. Man­che Anbie­ter bie­ten Kom­bi-Pake­te für Paa­re oder Fami­li­en an – häu­fig güns­ti­ger und mit bes­se­rer Über­sicht. Ent­schei­dend ist: Die Leis­tun­gen müs­sen zuein­an­der pas­sen, der Schutz muss ver­ständ­lich und ver­läss­lich sein.

4. Fach­kun­di­ge Bera­tung in Anspruch neh­men
Die Viel­zahl an Tari­fen, Leis­tungs­de­tails und Ver­trags­for­men macht es schwer, als Laie den Über­blick zu behal­ten. Eine neu­tra­le, pro­fes­sio­nel­le Bera­tung hilft, Dop­pel­ver­si­che­run­gen auf­zu­de­cken, Lücken zu schlie­ßen und den Ver­si­che­rungs­schutz auf den Punkt zu brin­gen. Gera­de bei kom­ple­xe­ren Kon­stel­la­tio­nen – etwa mit beson­de­ren Berufs­ri­si­ken oder bestehen­den Vor­schä­den – lohnt sich die Ein­schät­zung durch einen erfah­re­nen Exper­ten.

Die bes­te Unfall­ver­si­che­rung ist nicht die teu­ers­te – son­dern die, die passt. Wer regel­mä­ßig prüft, cle­ver kom­bi­niert und sich gezielt bera­ten lässt, spart bares Geld und ist im Ernst­fall opti­mal geschützt.

Mehr Wis­sen für bes­se­re Ent­schei­dun­gen

Die­se The­men hel­fen Ihnen bei der rich­ti­gen Absi­che­rung

Ob ver­se­hent­lich dop­pelt ver­si­chert oder gezielt ergänzt – rund um die Unfall­ver­si­che­rung gibt es vie­le Fra­gen, die nicht mit einem ein­zi­gen Bei­trag beant­wor­tet sind. In die­sen wei­te­ren The­men fin­den Sie kon­kre­te Hil­fe­stel­lun­gen, Spe­zi­al­wis­sen und ver­tie­fen­de Infor­ma­tio­nen, die Ihnen hel­fen, Ihre Absi­che­rung rich­tig ein­zu­ord­nen und gezielt wei­ter­zu­ent­wi­ckeln.

Unfallversicherung-ohne-Gesundheitsfragen

Unfall­ver­si­che­rung ohne Gesund­heits­fra­gen

Wer bereits gesund­heit­li­che Ein­schrän­kun­gen hat oder bei ande­ren Anbie­tern abge­lehnt wur­de, kann auf Tari­fe ohne Gesund­heits­prü­fung aus­wei­chen. Hier erfah­ren Sie, wie die­se funk­tio­nie­ren, für wen sie sinn­voll sind – und wor­auf Sie ach­ten soll­ten.

Sportunfall

Unfall­ver­si­che­rung bei Sport­ver­let­zung

Ob Ski­fah­ren, Klet­tern oder Moun­tain­bike – vie­le Sport­ar­ten sind mit erhöh­tem Ver­let­zungs­ri­si­ko ver­bun­den. Doch nicht jede Poli­ce deckt sol­che Frei­zeit­un­fäl­le ab. Hier erfah­ren Sie, wie Sie Ihren Ver­si­che­rungs­schutz dar­auf abstim­men kön­nen.

Zusam­men­fas­sung

Eine dop­pel­te Unfall­ver­si­che­rung kann gezielt ein­ge­setzt wer­den, um Lücken in der Absi­che­rung zu schlie­ßen – etwa bei beson­de­ren Berufs­ri­si­ken oder bei sport­lich akti­ven Men­schen. Gleich­zei­tig birgt sie aber auch Risi­ken: unnö­ti­ge Kos­ten, kom­pli­zier­te Scha­dens­ab­wick­lung oder sogar Leis­tungs­ver­lust bei feh­len­der Offen­le­gung.

Wich­tig ist des­halb nicht die Anzahl der Poli­cen, son­dern ihre Qua­li­tät, Abstim­mung und Pas­sung zur Lebens­si­tua­ti­on. Wer bereits dop­pelt ver­si­chert ist oder eine zwei­te Poli­ce plant, soll­te dies nicht allein ent­schei­den, son­dern durch einen fach­kun­di­gen Ver­gleich prü­fen las­sen. Eine pro­fes­sio­nel­le Bera­tung hilft, Dop­pe­lun­gen auf­zu­de­cken, sinn­vol­le Kom­bi­na­tio­nen zu fin­den und den Ver­si­che­rungs­schutz dau­er­haft zu opti­mie­ren.

häu­fi­ge Fra­gen

Ja, das ist grund­sätz­lich erlaubt. Bei­de Ver­trä­ge müs­sen jedoch als Sum­men­ver­si­che­rung abge­schlos­sen sein – sonst kann es zu Leis­tungs­kür­zun­gen kom­men.

In die­sem Fall ris­kie­ren Sie eine Oblie­gen­heits­ver­let­zung. Der Ver­si­che­rer kann im Scha­dens­fall die Leis­tung ver­wei­gern oder den Ver­trag rück­wir­kend kün­di­gen.

Nur wenn bei­de Ver­trä­ge unab­hän­gig von­ein­an­der leis­ten dür­fen (Sum­men­ver­si­che­rung). Andern­falls kann es zu einer antei­li­gen Kür­zung oder Ver­rech­nung kom­men.

Beson­ders bei spe­zi­el­len Berufs­ri­si­ken, feh­len­der gesetz­li­cher Absi­che­rung oder Risi­ko­s­port­ar­ten kann eine zusätz­li­che Poli­ce sinn­voll sein – vor­aus­ge­setzt, sie ist gezielt aus­ge­wählt und kor­rekt abge­schlos­sen.