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Unfallversicherung bei Eigenbewegung – wann Sie wirklich abgesichert sind
Verletzung ohne Fremdeinwirkung? Was bei Eigenbewegung wirklich versichert ist – und wann nicht.
Nicht jeder Unfall braucht einen Zusammenstoß, Sturz oder Fremdeinwirkung: Auch bei einer bloßen Eigenbewegung – etwa beim Joggen, Treppensteigen oder Stolpern – kann es zu schwerwiegenden Verletzungen kommen. Doch ob Ihre private Unfallversicherung in solchen Fällen leistet, hängt von entscheidenden Details ab. Viele Verträge schließen Schäden durch Eigenbewegung aus – oder decken sie nur unter bestimmten Bedingungen. Diese Unsicherheit betrifft nicht nur Hobbysportler, sondern auch Eltern, Senioren oder Berufstätige. Wir zeigen Ihnen, was versichert ist, wo die Stolperfallen lauern und welche Tarife tatsächlich Schutz bieten – geprüft, aktuell, verständlich.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Wie Eigenbewegungen die Unfallversicherung herausfordern
Eigenbewegung oder Unfall – wo liegt der Unterschied?
Viele Versicherte gehen davon aus, dass jede Verletzung automatisch ein Unfall ist. Doch wenn kein Fremdeinfluss vorliegt, sondern eine reine Eigenbewegung die Ursache ist, stellt sich die Frage: Handelt es sich noch um einen versicherten Unfall – oder greift der Schutz nicht?
Eine Eigenbewegung ist eine selbst eingeleitete körperliche Bewegung – ohne äußere Einwirkung. Beispiele sind das Umknicken des Fußes beim Gehen oder das Zerren eines Muskels beim Heben. Ob solche Bewegungen als Unfall gelten, hängt von der Definition im Vertrag ab.
Keine Fremdeinwirkung beteiligt
Bewegung wird aktiv vom Versicherten ausgelöst
Häufig beim Sport oder im Alltag
Nicht automatisch als Unfall anerkannt
Ob eine Eigenbewegung als Unfall anerkannt wird, hängt vom Tarif ab. Nur wenn zusätzliche Klauseln den Unfallbegriff erweitern, greift die Versicherung. Oft ist eine Kombination aus Eigenbewegung und unvorhersehbarem Ereignis nötig.
Erweiterter Unfallbegriff nötig
Häufige Ablehnung bei reiner Eigenbewegung
„Kraftanstrengungsklausel“ kann relevant sein
Stolpern oder Umknicken oft grenzwertig
Versicherer zahlen nur dann, wenn der Tarif Eigenbewegungen ausdrücklich abdeckt. Gute Tarife wie der OptimumPlus oder Premium-Tarif der Barmenia sichern typische Sportverletzungen ab. Andere schließen Eigenbewegung ausdrücklich aus.
Nur bei Tarifleistung für Eigenbewegung
Schutz z. B. bei Bänderriss, Muskelzerrung
Unterschiedliche Leistungen je nach Anbieter
Vergleich dringend empfohlen
Viele Tarife schließen Eigenbewegungen grundsätzlich aus. Auch typische Verletzungen wie Bandscheiben‑, Herz- oder Lungenschäden fallen oft unter Ausschlüsse. Fehlt die Dokumentation, kann der Schutz ebenfalls verfallen.
Ausschlüsse für bestimmte Körperregionen
Kein Schutz bei Eigenbewegung ohne Klausel
Ablehnung bei fehlender ärztlicher Bestätigung
Wichtige Fristen für die Meldung
Wenn eine alltägliche Bewegung zur Gefahr wird
Verletzungsrisiken & typische Eigenbewegungen
Ob im Haushalt, beim Sport oder auf dem Arbeitsweg – viele Verletzungen entstehen durch einfache Bewegungsabläufe, bei denen keine äußere Kraft einwirkt. Genau hier liegt das Risiko von Eigenbewegungen: Sie wirken harmlos, können jedoch schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. In diesem Abschnitt beleuchten wir, in welchen Situationen Eigenbewegungen häufig auftreten und wie daraus ernsthafte Unfälle entstehen können.
Eigenbewegungen sind Bewegungen des eigenen Körpers, die ohne äußere Einwirkung erfolgen – und trotzdem erhebliche Verletzungen zur Folge haben können. Typische Auslöser sind Stolpern, Umknicken, Verdrehen oder Stürze aus dem eigenen Bewegungsablauf heraus. Häufig passiert dies im Alltag: beim Treppensteigen, beim Joggen im Park oder beim Aussteigen aus dem Auto. Ein unachtsamer Schritt oder eine instabile Unterlage genügen, um einen Bänderriss, eine Zerrung oder sogar einen Knochenbruch zu verursachen.
Besonders häufig treten Eigenbewegungen im sportlichen Kontext auf. Hier sind die Bewegungsabläufe komplexer, die Belastung höher und die Verletzungsgefahr entsprechend größer. Ein abrupter Richtungswechsel beim Fußball, ein unkontrollierter Sprung beim Volleyball oder ein ungünstiges Landen beim Skifahren – all das kann zu schweren Blessuren führen, ohne dass ein Gegner oder äußeres Objekt beteiligt ist.
Auch Kinder und ältere Menschen sind gefährdet: Kinder, weil sie sich häufig spontan und ohne Einschätzung der Gefahren bewegen – etwa beim Toben oder Rennen – und Senioren, weil Bewegungskoordination und Reaktionsfähigkeit im Alter abnehmen. Die Eigenbewegung ist also keineswegs ein seltenes Phänomen, sondern betrifft alle Alters- und Lebensphasen.
Gerade weil Eigenbewegungen oft als „selbstverschuldet“ empfunden werden, unterschätzen viele deren versicherungstechnische Relevanz. Wer denkt, dass eine private Unfallversicherung in solchen Fällen grundsätzlich nicht leistet, irrt – unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Eigenbewegung als Unfall gelten. Daher ist es umso wichtiger, beim Vertragsabschluss auf die Definitionen und Klauseln zum Thema Eigenbewegung zu achten.
Wann gilt Ihre Bewegung als Unfall?
Wann liegt bei Eigenbewegungen ein versicherter Unfall vor?
Ob ein Umknicken beim Joggen oder ein plötzlicher Schmerz beim Heben – nicht jede Eigenbewegung ist automatisch ein versicherter Unfall. Die Abgrenzung ist entscheidend, denn viele Versicherer setzen klare Kriterien voraus. Damit Sie Ihre Ansprüche nicht verlieren, sollten Sie wissen, wann eine Eigenbewegung als Unfall anerkannt wird – und wann nicht.
Bei der privaten Unfallversicherung gilt grundsätzlich: Ein Unfall liegt nur dann vor, wenn ein plötzliches, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung verursacht. Eigenbewegungen – also Bewegungen, die allein durch den Körper selbst ausgelöst werden – erfüllen diese Definition nur bedingt. Dennoch erkennen einige Versicherer bestimmte Eigenbewegungen als Unfall an, sofern zusätzliche Faktoren hinzukommen.
Ausschlaggebend ist, ob während der Eigenbewegung ein unvorhergesehener Einfluss auftritt, der die Bewegung unkontrollierbar macht. Ein klassisches Beispiel ist das Stolpern über eine Unebenheit, bei dem es durch die veränderte Dynamik zur Verletzung kommt. Auch eine abrupte Reaktion auf ein plötzliches Hindernis – etwa ein Ausweichmanöver beim Gehen oder Laufen – kann den Unfallcharakter begründen.
Die Versicherungsbedingungen müssen allerdings genau geprüft werden. Einige Tarife fordern ausdrücklich eine „von außen wirkende Kraft“, andere hingegen erweitern den Unfallbegriff und schließen auch Eigenbewegungen ein, wenn sie zu einem typischen Verletzungsbild wie Bänderriss oder Muskelzerrung führen. Diese sogenannte “erweiterte Unfalldefinition” ist jedoch nicht bei allen Anbietern Standard und oft mit besonderen Klauseln verknüpft.
Die Einordnung als versicherter Unfall hängt also vom Zusammenspiel mehrerer Faktoren ab:
Art und Verlauf der Bewegung
Vorhandensein unvorhergesehener Einflüsse
Tarifliche Regelung des Unfallbegriffs
Im Zweifel entscheidet der Versicherer im Einzelfall anhand medizinischer und vertraglicher Bewertung. Wer sich gegen diese Unsicherheit absichern möchte, sollte gezielt einen Tarif wählen, der Eigenbewegungen klar einbezieht und keine einschränkenden Ausschlüsse enthält. Wir beraten Sie gerne zu passenden Optionen.
Verletzungen mit Folgen: Typische Eigenbewegungs-Unfälle im Alltag und Sport
Diese Verletzungen durch Eigenbewegungen kommen häufig vor
Ob beim Sport, im Haushalt oder in alltäglichen Situationen – viele Verletzungen entstehen durch eigene Bewegungen ohne äußere Einwirkung. Gerade bei abrupten Bewegungen, Drehungen oder Stolpern zählen Meniskus- und Kreuzbandrisse sowie Zahnverletzungen zu den häufigsten Schadensbildern. Wir zeigen Ihnen drei typische Beispiele aus der Praxis, die verdeutlichen, warum der passende Unfallschutz so wichtig ist.
Meniskusriss
Ein Meniskusriss entsteht häufig durch Verdrehungen im Knie, etwa beim Joggen, schnellen Richtungswechseln oder beim Abfangen eines Sturzes. Besonders tückisch: Viele Unfallversicherer werten Meniskusschäden nicht als versicherten Unfall, sondern als degenerative Erkrankung. Daher ist es entscheidend, Tarife zu wählen, die auch unfallähnliche Schädigungen abdecken.
Kreuzbandriss
Ein Kreuzbandriss zählt zu den häufigsten Sportverletzungen – besonders beim Fußball, Skifahren oder beim intensiven Training. Die Ursache liegt meist in einer ruckartigen Eigenbewegung, zum Beispiel bei einer plötzlichen Richtungsänderung oder Landung nach einem Sprung. Ob der Schaden versichert ist, hängt vom Tarif und der genauen Definition des Unfallbegriffs ab.
Zahn abgebrochen
Ein abgebrochener Zahn durch Eigenbewegung – etwa durch Stolpern oder das Anecken an einem Möbelstück – ist keine Seltenheit. Solche Verletzungen sind jedoch nicht automatisch versichert, wenn keine äußere Gewalt im Spiel war. Nur ausgewählte Unfalltarife bieten hier umfassenden Schutz, etwa über erweiterte Zahnschutzbausteine oder spezielle Unfallklauseln.
Unfall oder Eigenbewegung? Die rechtliche Abgrenzung ist entscheidend
Wann gilt eine Eigenbewegung als versicherter Unfall?
Nicht jede Verletzung durch Eigenbewegung fällt automatisch unter den Versicherungsschutz. Entscheidend ist die rechtliche Definition und Abgrenzung zwischen klassischem Unfall und Eigenbewegung – insbesondere, wenn keine äußere Einwirkung vorliegt. In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wo die Grenzen verlaufen.
Die Definition eines Unfalls in der privaten Unfallversicherung ist eindeutig geregelt: Ein Unfall liegt vor, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung führt. Eigenbewegungen – also Bewegungen, die ausschließlich durch den Versicherten selbst ausgelöst werden – erfüllen diese Kriterien in der Regel nicht, da die äußere Einwirkung fehlt.
Es gibt jedoch Grenzfälle, in denen Gerichte entschieden haben, dass eine Eigenbewegung dennoch als Unfall gewertet werden kann – etwa wenn ein externer Einfluss wie ein unerwartetes Hindernis, eine rutschige Fläche oder ein plötzlicher Impuls zu einem unkontrollierten Bewegungsablauf führt. In solchen Fällen wird die Eigenbewegung durch äußere Umstände verstärkt, was den Unfallbegriff erweitern kann.
Versicherungstechnisch ist dies relevant, da viele Tarife explizit nur klassische Unfälle absichern. Einige moderne Tarife – wie beispielsweise bei der VHV, Degenia oder Askuma – erweitern jedoch die Definition gezielt auf Eigenbewegungen ohne Fremdeinwirkung. Ausschlaggebend ist hier die jeweilige Formulierung in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB).
Auch die sogenannte Kraftanstrengungsklausel kann relevant sein: Führt eine außergewöhnlich starke Muskelanspannung ohne äußere Einwirkung zu einem Riss von Bändern, Sehnen oder Kapseln, kann dies je nach Tarif ebenfalls unter den Unfallbegriff fallen. Die juristische Bewertung solcher Fälle hängt stark vom konkreten Bewegungsablauf und der medizinischen Begutachtung ab.
Klarheit schaffen: Wer ist besonders von Eigenbewegungen betroffen?
Risikogruppen: Wann Eigenbewegungen besonders relevant sind
Nicht jeder Mensch ist gleichermaßen von Verletzungen durch Eigenbewegung betroffen. In der Praxis gibt es bestimmte Gruppen, für die das Risiko besonders hoch ist – sowohl im privaten als auch beruflichen Umfeld. In diesem Abschnitt beleuchten wir, für wen Eigenbewegungen besonders häufig zu Unfällen führen und was das für den Versicherungsschutz bedeutet.
Zu den am häufigsten betroffenen Gruppen zählen Freizeitsportler, ältere Menschen sowie körperlich aktive Berufstätige. Besonders bei sportlichen Aktivitäten kommt es oft zu unkontrollierten Bewegungsabläufen, die ohne Fremdeinwirkung zu Verstauchungen, Rissen oder Knochenbrüchen führen. Hierzu zählen etwa Kreuzbandrisse beim Fußball, Meniskusverletzungen beim Joggen oder Bänderrisse beim Skifahren.
Ebenso gefährdet sind Senioren: Mit zunehmendem Alter nimmt die Muskelkraft ab, die Reaktionsfähigkeit sinkt – das Risiko, durch eine Eigenbewegung zu stürzen, steigt deutlich. Auch alltägliche Situationen wie das Aufstehen, Treppensteigen oder das Tragen von Gegenständen können dann Verletzungen verursachen.
Im beruflichen Umfeld sind insbesondere Bauhelfer, Pflegekräfte und Handwerker betroffen, die täglich körperlich fordernde Tätigkeiten ausüben. Ein falscher Tritt auf der Baustelle oder ein unbedachter Griff im Pflegealltag kann ausreichen, um durch Eigenbewegung einen Unfall zu erleiden – mit weitreichenden Folgen.
Für alle diese Gruppen ist es daher besonders wichtig, auf einen Unfallversicherungsschutz zu achten, der Eigenbewegungen ausdrücklich mit einschließt. Andernfalls droht im Schadensfall eine Leistungslücke – selbst bei schwerwiegenden Verletzungen.
Wichtige Ergänzungen rund um Familien, Sport und Versicherungsdetails
Unfallversicherung gezielt absichern: Familien, Sport und Gesundheitsfragen im Blick
Unfälle treffen nicht nur Einzelpersonen – besonders Kinder, ganze Familien und Freizeitsportler sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Gleichzeitig stellen sich viele Versicherte die Frage, wie Gesundheitsfragen den Versicherungsschutz beeinflussen oder ob eine Unfallversicherung überhaupt sinnvoll ist. In diesem Abschnitt finden Sie passende Themen, um den Schutz für sich und Ihre Familie optimal aufzustellen und häufige Fragen zur Leistungspraxis direkt zu beantworten.
Kinderunfallversicherung
Kinder sind ständig in Bewegung – ob beim Toben, Radfahren oder auf dem Schulweg. Eine Kinderunfallversicherung bietet finanziellen Rückhalt, wenn durch Eigenbewegungen Verletzungen entstehen, die nicht von der gesetzlichen Absicherung gedeckt sind. Besonders bei Eigenbewegungen ohne Fremdeinwirkung ist privater Schutz entscheidend.
Familienunfallversicherung
Ein einziger Vertrag für alle: Die Familienunfallversicherung schützt Eltern und Kinder bei Eigenbewegungen, Sportunfällen und anderen unvorhersehbaren Ereignissen. Gerade im Alltag kommt es oft zu Verletzungen ohne Fremdeinwirkung – mit der richtigen Absicherung sind Sie vorbereitet.
Weitere Themen
- Unfallversicherung bei Sportunfällen
- Mitwirkungsanteil bei Vorerkrankungen
- Gesundheitsfragen in der Unfallversicherung
- Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen
- Ist eine Unfallversicherung sinnvoll?
- Beste Unfallversicherung im Vergleich
- Leistungen der Unfallversicherung im Überblick
Zusammenfassung
Verletzungen durch Eigenbewegung stellen in der privaten Unfallversicherung eine besondere Herausforderung dar. Während klassische Unfälle klar definiert sind, bewegen sich Eigenbewegungen häufig in einer Grauzone – insbesondere bei sportlicher Betätigung oder alltäglichen Bewegungen wie Stolpern oder Umknicken. Wichtig ist: Nicht jeder Tarif bietet hierfür Schutz. Rund 60 % der Policen schließen Eigenbewegungen vollständig oder teilweise aus. Wer als Freizeitsportler, aktiver Mensch oder körperlich Tätiger auf umfassenden Versicherungsschutz Wert legt, sollte gezielt nach Tarifen suchen, die diesen Schutz enthalten. Im Ernstfall entscheidet eine präzise Dokumentation über die Anerkennung. Unser Tipp: Tarifbedingungen gründlich prüfen – oder direkt mit uns den optimalen Schutz finden.v
häufige Fragen
Was zählt als Eigenbewegung in der Unfallversicherung?
Als Eigenbewegung gilt jede Bewegung, die allein aus dem eigenen Körper heraus erfolgt – also ohne äußere Krafteinwirkung. Dazu zählen etwa das Umknicken beim Gehen oder ein Sturz über den eigenen Teppich.
Deckt jede Unfallversicherung auch Eigenbewegungen ab?
Nein. Viele Tarife schließen Eigenbewegungen explizit aus. Es gibt jedoch moderne Tarife, die auch Gesundheitsschäden durch Eigenbewegungen mitversichern – häufig in leistungsstarken Produktlinien.
Was muss ich tun, wenn ich mich durch eine Eigenbewegung verletzt habe?
Suchen Sie sofort ärztliche Hilfe, dokumentieren Sie den Unfallhergang detailliert und melden Sie den Schaden zeitnah bei Ihrer Versicherung. Eine schnelle Reaktion verbessert die Chancen auf Anerkennung.
Ist ein Bänderriss beim Joggen über eine Eigenbewegung versichert?
Nur, wenn der gewählte Tarif Eigenbewegungen mit abdeckt. Gerade bei sportlichen Eigenbewegungen wie Umknicken, Zerrungen oder Rissen ist die Tarifwahl entscheidend. Ohne entsprechende Klausel ist kein Schutz gegeben.