Gesetz­li­che oder pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung – was schützt wirk­lich?

Wer nur gesetz­lich abge­si­chert ist, geht im Ernst­fall oft leer aus.

Symbolbild mit Textfeld „Gesetzliche & private Unfallversicherung“ zwischen Alltagsszenen von Büroarbeit und Familie.

Ein Unfall kann plötz­lich das gesam­te Leben ver­än­dern – ob beim Sport, im Haus­halt oder auf dem Arbeits­weg. Vie­le Men­schen ver­las­sen sich dabei allein auf die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung. Doch was vie­le nicht wis­sen: Die­se greift aus­schließ­lich bei Arbeits­un­fäl­len oder auf dem direk­ten Weg zur Arbeits­stät­te. Wer in der Frei­zeit ver­un­glückt, erhält aus der gesetz­li­chen Ver­si­che­rung kei­nen Cent.

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung hin­ge­gen bie­tet umfas­sen­den Schutz – auch bei Freizeit‑, Haus­halts- oder Sport­un­fäl­len. Doch wie unter­schei­den sich die bei­den Absi­che­run­gen kon­kret? Wel­che Leis­tun­gen über­nimmt wer? Und wie kann man sich wirk­lich rund­um absi­chern?

In die­sem Rat­ge­ber geben wir Ihnen einen struk­tu­rier­ten Über­blick über die Unter­schie­de, Vor­tei­le und Gren­zen bei­der Ver­si­che­rungs­ar­ten. Ver­ständ­lich, klar und mit Fokus auf das, was für Sie wirk­lich zählt: finan­zi­el­le Sicher­heit im Ernst­fall – beruf­lich wie pri­vat.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung schützt nur bei Arbeits- und Wege­un­fäl­len – nicht in der Frei­zeit.

  • Über 70 % aller Unfäl­le pas­sie­ren pri­vat – z. B. beim Sport, im Gar­ten oder Haus­halt.

  • Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung leis­tet bei Inva­li­di­tät, zahlt Kapi­tal oder Ren­te und kann Zusatz­leis­tun­gen wie Kran­ken­haus­ta­ge­geld beinhal­ten.

  • Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler sind meist nicht gesetz­lich ver­si­chert und benö­ti­gen zwin­gend pri­va­ten Schutz.

  • Bei­de Absi­che­run­gen ergän­zen sich sinn­voll, erset­zen ein­an­der aber nicht.

Über 700 zufrie­de­ne Kun­den ver­trau­en uns

Google-Bewertungssiegel mit 5 Sternen und 144 Kundenrezensionen für amba-versicherungen.de
Goog­le

114 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Logo von ProvenExpert – Bewertungsplattform mit dem Claim „It’s All About Trust“
Pro­ven Expert

328 Bewer­tun­gen | 4,9 Ster­ne

Logo der Plattform makler.de mit Schriftzug und orangem Symbol auf transparentem Hintergrund
Makler.de

334 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

Zwei Sys­te­me – zwei Schutz­be­rei­che mit kla­ren Gren­zen.

Gesetz­lich vs. Pri­vat – die Unter­schie­de im Über­blick

Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung sichert beruf­li­che Risi­ken ab, die pri­va­te schützt in All­tag und Frei­zeit. Wer auf eine umfas­sen­de Absi­che­rung set­zen will, soll­te die Unter­schie­de ken­nen – und ver­ste­hen, war­um sich bei­de Sys­te­me nicht erset­zen, son­dern ergän­zen.

Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung deckt aus­schließ­lich Gesund­heits­schä­den ab, die durch Arbeits­un­fäl­le oder Wege­un­fäl­le ent­ste­hen. Sie greift also nur wäh­rend der beruf­li­chen Tätig­keit oder auf dem direk­ten Weg zur oder von der Arbeit. Zu den Leis­tun­gen zäh­len unter ande­rem medi­zi­ni­sche Reha­bi­li­ta­ti­on, beruf­li­che Wie­der­ein­glie­de­rung und Unfall­ren­te bei dau­er­haf­ter Beein­träch­ti­gung – jedoch nur, wenn die Erwerbs­fä­hig­keit dau­er­haft um min­des­tens 20 % gemin­dert ist.

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung hin­ge­gen schützt rund um die Uhr – unab­hän­gig vom Ort oder Zeit­punkt des Unfalls. Sie leis­tet bereits ab einem Inva­li­di­täts­grad von 1 % und zahlt je nach Ver­trag Kapi­tal­leis­tun­gen, eine Unfall­ren­te oder Zusatz­leis­tun­gen wie Kran­ken­haus­ta­ge­geld oder kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen.

Kurz zusam­men­ge­fasst:

  • Gesetz­lich: Nur bei Arbeit und direk­tem Weg

  • Pri­vat: Rund-um-die-Uhr-Schutz, auch bei Sport, Frei­zeit, Rei­sen

  • Pri­vat oft mit indi­vi­du­ell wähl­ba­ren Bau­stei­nen erwei­ter­bar

Gesetz­li­cher Schutz gilt nur in einem engen Rah­men: am Arbeits­platz, in der Schu­le, Kita oder Uni­ver­si­tät sowie auf dem direk­ten Hin- und Rück­weg. Auch Tätig­kei­ten im Rah­men von Ehren­äm­tern, gemein­nüt­zi­ger Arbeit oder bei offi­zi­el­len Ver­an­stal­tun­gen kön­nen ein­ge­schlos­sen sein.

Pri­va­te Unfall­ver­si­che­run­gen decken welt­weit alle Unfäl­le ab – egal ob im Haus­halt, beim Sport, im Urlaub oder im Stra­ßen­ver­kehr. Auch Risi­ken durch Eigen­be­we­gung oder klei­ne­re Miss­ge­schi­cke sind mit­ver­si­chert, sofern ver­trag­lich ver­ein­bart.

Kurz zusam­men­ge­fasst:

  • Gesetz­lich: Nur Arbeits-/Schul­kon­text, Deutsch­land-bezo­gen

  • Pri­vat: Welt­wei­ter Schutz, auch bei Urlaubs­rei­sen oder Hob­bys

Bei der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung rich­tet sich der Bei­trag nach dem Brut­to­ar­beits­ent­gelt und wird voll­stän­dig vom Arbeit­ge­ber getra­gen. Trä­ger sind Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten und Unfall­kas­sen. Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler müs­sen sich frei­wil­lig ver­si­chern – oft bei bran­chen­spe­zi­fi­schen Genos­sen­schaf­ten.

Bei der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung hän­gen die Bei­trä­ge vom gewähl­ten Leis­tungs­um­fang, dem Alter, Gesund­heits­zu­stand und der Gefah­ren­klas­se des Berufs ab. Anbie­ter sind Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men – ent­we­der öffent­lich-recht­lich, Ver­si­che­rungs­ver­ei­ne oder Akti­en­ge­sell­schaf­ten.

Kurz zusam­men­ge­fasst:

  • Gesetz­lich: Pflicht­ver­si­che­rung, Arbeit­ge­ber zahlt

  • Pri­vat: Frei­wil­lig, indi­vi­du­ell wähl­bar, Bei­trag nach Risi­ko & Leis­tung

Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung zahlt nur, wenn ein Unfall als Arbeits- oder Wege­un­fall aner­kannt wird und zu einer dau­er­haf­ten Beein­träch­ti­gung führt. Die Hür­de für eine Leis­tungs­aus­zah­lung ist hoch – oft gibt es Streit über die Aner­ken­nung des Unfalls.

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung zahlt, sobald der ver­trag­lich ver­ein­bar­te Inva­li­di­täts­grad erreicht ist – unab­hän­gig davon, ob der Unfall bei der Arbeit, beim Ski­fah­ren oder im eige­nen Gar­ten pas­siert ist. Sie bie­tet kla­re Leis­tungs­de­fi­ni­tio­nen und schnel­le­re Hil­fe im All­tag.

Kurz zusam­men­ge­fasst:

  • Gesetz­lich: Leis­tung nur bei klar defi­nier­ten Arbeits­un­fäl­len

  • Pri­vat: Leis­tung auch bei Frei­zeit­un­fäl­len, oft schnel­ler & trans­pa­ren­ter

Wel­che Ver­si­che­rung schützt wann – und für wen ist was wirk­lich sinn­voll?

Unter­schie­de im Detail – wer braucht wel­che Absi­che­rung?

Die Unter­schie­de zwi­schen gesetz­li­cher und pri­va­ter Unfall­ver­si­che­rung betref­fen nicht nur den Leis­tungs­um­fang, son­dern auch die per­sön­li­che Rele­vanz. Denn je nach Beruf, Lebens­si­tua­ti­on und Frei­zeit­ver­hal­ten erge­ben sich unter­schied­li­che Absi­che­rungs­be­dar­fe.

Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung ist ein fes­ter Bestand­teil der deut­schen Sozi­al­ver­si­che­rung und schützt aus­schließ­lich Ange­stell­te, Schü­ler, Stu­die­ren­de und bestimm­te ehren­amt­lich Täti­ge. Sie greift nur bei klar defi­nier­ten Arbeits­un­fäl­len oder auf dem direk­ten Weg zur Arbeits­stät­te – und selbst dann nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen. Für Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler besteht dage­gen kein gesetz­li­cher Schutz, es sei denn, sie schlie­ßen frei­wil­lig eine bran­chen­spe­zi­fi­sche gesetz­li­che Ver­si­che­rung über die zustän­di­ge Berufs­ge­nos­sen­schaft ab.

Anders bei der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung: Sie steht grund­sätz­lich allen Per­so­nen offen, unab­hän­gig von Beruf oder Beschäf­ti­gungs­sta­tus. Beson­ders sinn­voll ist sie für Men­schen, die in ihrer Frei­zeit aktiv sind – etwa beim Sport, beim Heim­wer­ken oder im Haus­halt –, denn hier pas­sie­ren die meis­ten Unfäl­le. Auch Fami­li­en mit Kin­dern pro­fi­tie­ren vom erwei­ter­ten Schutz, da Kin­der in ihrer Frei­zeit nicht gesetz­lich abge­si­chert sind.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Punkt betrifft die Leis­tungs­vor­aus­set­zun­gen. Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung zahlt nur, wenn die Erwerbs­fä­hig­keit dau­er­haft um min­des­tens 20 % gemin­dert ist und der Unfall ein­deu­tig aner­kannt wur­de. Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung hin­ge­gen leis­tet bereits bei einem gerin­gen Inva­li­di­täts­grad, oft ab 1 %, und lässt sich indi­vi­du­ell mit Zusatz­bau­stei­nen wie Kran­ken­haus­ta­ge­geld, Unfall­ren­te, Kos­me­ti­sche OPs oder Über­gangs­leis­tun­gen erwei­tern.

Auch für älte­re Men­schen, Rent­ner oder Berufs­tä­ti­ge in Beru­fen mit erhöh­tem Frei­zeit­ri­si­ko – z. B. durch Sport oder hand­werk­li­che Tätig­kei­ten – ist die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung ein wert­vol­ler Bau­stein zur Exis­tenz­si­che­rung. Denn gera­de in die­sen Lebens­pha­sen sind die Fol­gen eines Unfalls häu­fig gra­vie­rend und mit hohen Fol­ge­kos­ten ver­bun­den, die ohne pas­sen­de Absi­che­rung nicht auf­ge­fan­gen wer­den kön­nen.

Fazit: Wer sich allein auf die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung ver­lässt, bleibt in vie­len Situa­tio­nen unge­schützt. Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung ergänzt nicht nur den gesetz­li­chen Schutz, son­dern ist für zahl­rei­che Lebens­si­tua­tio­nen die ein­zi­ge Absi­che­rung gegen die finan­zi­el­len Fol­gen eines Unfalls.

War­um sich vie­le auf die fal­sche Absi­che­rung ver­las­sen.

Typi­sche Irr­tü­mer zur gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung

Vie­le Men­schen über­schät­zen den Schutz durch die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung – oder wis­sen nicht, wann sie greift. Hier klä­ren wir über die häu­figs­ten Miss­ver­ständ­nis­se auf und zei­gen, war­um der Schutz oft trü­ge­risch ist.

Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung gilt als soli­de Absi­che­rung – doch sie schützt nur einen sehr klei­nen Aus­schnitt all­täg­li­cher Risi­ken. Vie­le Men­schen ver­las­sen sich dar­auf, ohne die genau­en Leis­tungs­gren­zen zu ken­nen. Das kann im Ernst­fall zu her­ben finan­zi­el­len Fol­gen füh­ren.

Ein häu­fi­ger Irr­tum: Wer mor­gens stürzt, wäh­rend er das Kind zur Kita bringt, sei durch die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung abge­si­chert. Tat­säch­lich ist die­ser Umweg nicht ver­si­chert – nur der direk­te Arbeits­weg wäre geschützt. Auch Unfäl­le beim Heim­wer­ken, Fahr­rad­fah­ren, im Urlaub oder beim Sport fal­len grund­sätz­lich nicht unter die gesetz­li­che Absi­che­rung.

Eben­so unter­schätzt wird, dass die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung kei­ne Leis­tung bei ein­fa­chen Ver­let­zun­gen ohne blei­ben­de Beein­träch­ti­gung erbringt. Es braucht eine dau­er­haf­te Min­de­rung der Erwerbs­fä­hig­keit von min­des­tens 20 % – und selbst dann beginnt die Leis­tungs­pflicht erst nach 26 Wochen. Wer eine ein­ma­li­ge Inva­li­di­täts­zah­lung, Kran­ken­haus­ta­ge­geld oder eine Unfall­ren­te mit nied­ri­ger Ein­stiegs­schwel­le erwar­tet, wird ent­täuscht.

Ein wei­te­res Miss­ver­ständ­nis betrifft den Ver­si­che­rungs­trä­ger selbst. Vie­le wis­sen nicht, wer im Scha­den­fall über­haupt zustän­dig ist – oder wie die Aner­ken­nung eines Unfalls durch die Berufs­ge­nos­sen­schaft abläuft. Die Fol­ge: Lan­ge Prü­fungs­ver­fah­ren, Unsi­cher­hei­ten und in vie­len Fäl­len Ableh­nung der Leis­tung.

Auch Selbst­stän­di­ge glau­ben oft, auto­ma­tisch mit­ver­si­chert zu sein – das ist nicht der Fall. Wer nicht aus­drück­lich einen frei­wil­li­gen gesetz­li­chen Schutz über die Berufs­ge­nos­sen­schaft abschließt, hat im Fal­le eines Arbeits­un­falls kei­nen Anspruch auf Leis­tun­gen.

Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung ist zwei­fel­los ein wich­ti­ger Bestand­teil des deut­schen Sozi­al­ver­si­che­rungs­sys­tems – aber nur im Zusam­men­spiel mit einem pri­va­ten Unfall­schutz ergibt sich ein umfas­sen­des Sicher­heits­netz. Wer die­se Lücke nicht kennt oder unter­schätzt, geht im Ernst­fall ein ver­meid­ba­res Risi­ko ein.

Die­se The­men könn­ten für Sie eben­falls rele­vant sein.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen rund um Ihre Unfall­ab­si­che­rung

Unfall­ver­si­che­rung ist mehr als nur ein ein­ma­li­ger Schutz. Je nach Lebens­si­tua­ti­on, Fami­li­en­stand oder beruf­li­cher Tätig­keit erge­ben sich unter­schied­li­che Anfor­de­run­gen. In die­sen Bei­trä­gen ver­tie­fen wir wich­ti­ge Aspek­te und geben geziel­te Ant­wor­ten.

Braucht man Unfall­ver­si­che­rung?

Eine junge Familie wandert gemeinsam durch eine Sommerwiese – Symbolbild für Freizeitaktivitäten und potenzielle Unfallrisiken im Alltag.

Vie­le Men­schen fra­gen sich, ob eine Unfall­ver­si­che­rung über­haupt not­wen­dig ist – vor allem bei bestehen­der Kran­ken­ver­si­che­rung. In die­sem Bei­trag zei­gen wir, wel­che Lücken bestehen und war­um gera­de Frei­zeit­un­fäl­le ein finan­zi­el­les Risi­ko dar­stel­len.

Unfall­ver­si­che­rung für Kin­der

Kind mit Fahrradhelm liegt nach einem Sturz auf einem Feldweg am Boden, ein kleiner Hund läuft auf es zu

Kin­der sind neu­gie­rig, aktiv – und ver­let­zungs­an­fäl­lig. Doch der gesetz­li­che Schutz greift nur wäh­rend Kita, Schu­le oder auf dem direk­ten Weg. Wir erklä­ren, wie Sie Ihr Kind umfas­send vor den Fol­gen von Frei­zeit­un­fäl­len absi­chern kön­nen.

Unfall­kran­ken­ta­ge­geld

Junger Mann mit Gipsfuß sitzt entspannt auf dem Sofa, nutzt ein Tablet – Symbolbild für Unfallfolgen und Einkommensausfall.

Ein Unfall kann schnell zu Arbeits­aus­fall füh­ren – und damit zu Ver­dienst­aus­fäl­len. Eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung kann mit einem Bau­stein für Kran­ken­ta­ge­geld ergänzt wer­den. Hier erfah­ren Sie, für wen das sinn­voll ist und wie die Leis­tun­gen aus­se­hen.

War­um die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung oft nicht allein aus­reicht.

Zusätz­li­cher Schutz durch pri­va­te Vor­sor­ge

Auch wenn die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung im Ver­gleich zur gesetz­li­chen deut­lich umfas­sen­der schützt – bestimm­te Fol­gen eines Unfalls las­sen sich nur mit zusätz­li­chen Absi­che­run­gen wir­kungs­voll auf­fan­gen. Vor allem bei län­ge­rer Arbeits­un­fä­hig­keit oder blei­ben­den Ein­schrän­kun­gen ist ergän­zen­de Vor­sor­ge ent­schei­dend.

Ein schwe­rer Unfall kann mehr als nur medi­zi­ni­sche Fol­gen haben – er beein­flusst oft die gesam­te Lebens­si­tua­ti­on. Wer dau­er­haft ein­ge­schränkt ist, kann sei­nen Beruf mög­li­cher­wei­se nicht mehr wie gewohnt aus­üben. Hier kommt die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) ins Spiel. Sie zahlt dann eine monat­li­che Ren­te, wenn die Arbeits­kraft ganz oder teil­wei­se ver­lo­ren geht – unab­hän­gig davon, ob die Ursa­che ein Unfall oder eine Erkran­kung ist. Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung allein reicht in sol­chen Fäl­len nicht aus.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Bau­stein ist das Kran­ken­ta­ge­geld. Es sichert den Ein­kom­mens­aus­fall ab, wenn man nach einem Unfall für län­ge­re Zeit krank­ge­schrie­ben ist. Beson­ders Selbst­stän­di­ge oder Frei­be­ruf­ler pro­fi­tie­ren davon, da sie kei­ne Lohn­fort­zah­lung erhal­ten und oft auf jedes Ein­kom­men ange­wie­sen sind.

Auch die Pro­gres­si­on inner­halb der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung ist ein zen­tra­les The­ma. Sie sorgt dafür, dass die Aus­zah­lung bei höhe­rem Inva­li­di­täts­grad über­pro­por­tio­nal steigt. Wer bei­spiels­wei­se eine Ver­si­che­rung mit 500 % Pro­gres­si­on abschließt, erhält bei einer 100 %-Inva­li­di­tät nicht nur die Grund­sum­me, son­dern das Fünf­fa­che davon – ein ent­schei­den­der Unter­schied im Ernst­fall.

Zusätz­lich las­sen sich wei­te­re Leis­tun­gen wie Über­gangs­geld, Kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen, Ber­gungs­kos­ten oder Todes­fall­leis­tun­gen indi­vi­du­ell ergän­zen. Wel­che Bau­stei­ne sinn­voll sind, hängt vom per­sön­li­chen Risi­ko, der fami­liä­ren Situa­ti­on und der beruf­li­chen Tätig­keit ab.

Fazit: Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung ist ein star­kes Fun­da­ment, ersetzt aber nicht den geziel­ten Auf­bau einer umfas­sen­den Vor­sor­ge­stra­te­gie. Erst durch die Kom­bi­na­ti­on mit BU, Kran­ken­ta­ge­geld und durch­dach­ten Zusatz­bau­stei­nen ent­steht ein wir­kungs­vol­ler Schutz – genau dann, wenn er am drin­gends­ten gebraucht wird.

Vie­le mei­nen, sie brau­chen kei­ne Unfall­ver­si­che­rung – bis es pas­siert.

Wann wird eine Unfall­ver­si­che­rung über­haupt gebraucht?

Unfäl­le pas­sie­ren oft im pri­va­ten Umfeld – genau dort, wo die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung nicht greift. Mit all­täg­li­chen Bei­spie­len zei­gen wir, war­um der Bedarf an pri­va­ter Absi­che­rung häu­fig unter­schätzt wird.

Der klas­si­sche Arbeits­un­fall ist in der Rea­li­tät eher die Aus­nah­me – die meis­ten Unfäl­le ereig­nen sich im Haus­halt, beim Sport oder in der Frei­zeit. Doch genau hier endet der Schutz der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung. Ein harm­lo­ser Moment im All­tag reicht aus, um das Leben schlag­ar­tig zu ver­än­dern.

Ein Sturz von der Lei­ter beim Fens­ter­put­zen, ein Unfall beim Ski­fah­ren, ein Stol­pe­rer auf der Kel­ler­trep­pe – sol­che Sze­nen sind all­täg­lich und pas­sie­ren mil­lio­nen­fach. Die Fol­gen kön­nen gra­vie­rend sein: Kno­chen­brü­che, Gelenk­ver­let­zun­gen, lang­wie­ri­ge Reha, Ein­schrän­kun­gen in der Mobi­li­tät oder sogar blei­ben­de Inva­li­di­tät.

Gera­de die­se Unfäl­le füh­ren zu hohen Fol­ge­kos­ten: medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung, Umbau­ten in der Woh­nung, Ver­dienst­aus­fall – und häu­fig auch zu psy­chi­scher Belas­tung. Die gesetz­li­che Absi­che­rung greift in die­sen Fäl­len nicht ein. Ohne pri­va­ten Unfall­schutz droht eine Ver­sor­gungs­lü­cke, die aus Erspar­nis­sen oder Kre­di­ten gedeckt wer­den muss.

Hin­zu kommt: Auch im Ren­ten­al­ter oder bei nicht erwerbs­tä­ti­gen Per­so­nen – etwa Haus­frau­en, Kin­dern oder Stu­den­ten – besteht kein gesetz­li­cher Unfall­schutz. Dabei ist gera­de bei Kin­dern die Unfall­ge­fahr durch Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten beson­ders hoch.

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung springt genau dort ein, wo die gesetz­li­che auf­hört – und schützt Sie welt­weit, rund um die Uhr, unab­hän­gig vom Ort oder Aus­lö­ser. Sie ermög­licht finan­zi­el­le Hil­fe, wenn sie am drin­gends­ten gebraucht wird – und sichert nicht nur medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung, son­dern auch Lebens­qua­li­tät.

Wer glaubt, ohne Unfall­ver­si­che­rung aus­zu­kom­men, ver­lässt sich auf ein lücken­haf­tes Sys­tem. Die ent­schei­den­de Fra­ge ist nicht, ob ein Unfall pas­siert – son­dern wann. Und dann zählt, ob der rich­ti­ge Schutz vor­han­den ist.

Mehr Klar­heit rund um Leis­tun­gen, Tari­fe und indi­vi­du­el­le Anpas­sung.

Ergän­zen­de Infor­ma­tio­nen zur pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung

Wenn Sie mehr über die kon­kre­ten Leis­tun­gen, die Bedeu­tung von Pro­gres­si­on oder den Nut­zen einer Unfall­ver­si­che­rung erfah­ren möch­ten, fin­den Sie hier wei­te­re Bei­trä­ge, die Ihnen fun­dier­te Ant­wor­ten lie­fern.

Fröhliche junge Familie macht ein Selfie bei einer Wanderung im Freien – Symbolbild für unbeschwerten Alltag mit Absicherung.

Unfall­ver­si­che­rung sinn­voll?

Vie­le fra­gen sich, ob eine Unfall­ver­si­che­rung wirk­lich not­wen­dig ist – vor allem bei bestehen­den Ver­si­che­run­gen wie Kranken‑, Ren­ten- oder Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. In die­sem Arti­kel erfah­ren Sie, war­um gera­de die Unfall­ver­si­che­rung eine wich­ti­ge Ergän­zung sein kann.

Hand zeichnet mit Kreide ein steigendes Balkendiagramm mit gelber Progressionskurve auf eine Tafel – Symbolbild für Progression in der Unfallversicherung.

Bedeu­tung der Pro­gres­si­on

Die Pro­gres­si­on ent­schei­det dar­über, wie hoch Ihre Leis­tung bei schwe­rer Inva­li­di­tät aus­fällt. Sie sorgt dafür, dass bei hohem Inva­li­di­täts­grad deut­lich mehr Geld zur Ver­fü­gung steht. Wir erklä­ren, wie das Prin­zip funk­tio­niert – und wor­auf Sie ach­ten soll­ten.

Zusam­men­fas­sung

Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung bie­tet nur begrenz­ten Schutz – und greift aus­schließ­lich bei Arbeits- oder Wege­un­fäl­len. Frei­zeit­un­fäl­le, Sport­un­fäl­le oder häus­li­che Miss­ge­schi­cke blei­ben unver­si­chert. Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung schließt die­se Lücke: Sie leis­tet welt­weit, rund um die Uhr und lässt sich fle­xi­bel an Ihre Lebens­si­tua­ti­on anpas­sen. Beson­ders sinn­voll ist sie für Selbst­stän­di­ge, Fami­li­en, Sport­ak­ti­ve oder älte­re Men­schen.

Wer sich umfas­send absi­chern möch­te, soll­te nicht auf die gesetz­li­che Ver­si­che­rung ver­trau­en, son­dern den Schutz gezielt erwei­tern. Erst die Kom­bi­na­ti­on aus pri­va­ter Unfall­ver­si­che­rung, optio­na­len Bau­stei­nen wie Pro­gres­si­on, Kran­ken­ta­ge­geld oder BU schafft ech­te Sicher­heit.

häu­fi­ge Fra­gen

Nur bei Arbeits­un­fäl­len, Wege­un­fäl­len oder Unfäl­len wäh­rend schu­li­scher bzw. betrieb­li­cher Tätig­kei­ten. Frei­zeit­un­fäl­le sind nicht abge­si­chert.

Je nach Ver­trag erhal­ten Sie eine ein­ma­li­ge Kapi­tal­leis­tung oder eine Unfall­ren­te. Die Höhe rich­tet sich nach dem Inva­li­di­täts­grad und dem gewähl­ten Ver­si­che­rungs­schutz.

Ja, die Bei­trä­ge kön­nen als Vor­sor­ge­auf­wand in der Steu­er­erklä­rung ange­ge­ben wer­den – aller­dings nur antei­lig.

Selbst­stän­di­ge, Fami­li­en, Senio­ren, Hob­by­sport­ler und alle, die viel in der Frei­zeit aktiv sind oder kei­nen gesetz­li­chen Unfall­schutz haben.