Glie­derta­xe in der Unfall­ver­si­che­rung – Wie viel Geld steht mir wirk­lich zu?

Ver­ste­hen Sie, wie Ihre Ent­schä­di­gung nach einem Unfall berech­net wird – und wor­auf es bei der Glie­derta­xe ankommt.

Gliedertaxe

Wenn es durch einen Unfall zu dau­er­haf­ten kör­per­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen kommt, stellt sich schnell eine ent­schei­den­de Fra­ge: Wie viel zahlt die Unfall­ver­si­che­rung – und nach wel­chen Regeln? Die Ant­wort liegt in der soge­nann­ten Glie­derta­xe. Sie defi­niert, wie stark ein Kör­per­teil bewer­tet wird und wel­chen Anteil der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me Sie erhal­ten. Doch nicht jede Glie­derta­xe ist gleich. Je nach Tarif und Ver­si­che­rer gibt es erheb­li­che Unter­schie­de in der Bewer­tung. Wir zei­gen Ihnen, wie die Glie­derta­xe funk­tio­niert, wie der Inva­li­di­täts­grad ermit­telt wird und wor­auf Sie bei der Wahl Ihrer Unfall­ver­si­che­rung unbe­dingt ach­ten soll­ten.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Die Glie­derta­xe ist eine fes­te Tabel­le, die jedem Kör­per­teil einen pro­zen­tua­len Inva­li­di­täts­wert zuweist.

  • Die Höhe der Aus­zah­lung nach einem Unfall rich­tet sich nach dem Inva­li­di­täts­grad und der gewähl­ten Ver­si­che­rungs­sum­me.

  • Eine Pro­gres­si­on kann die Leis­tung bei höhe­ren Inva­li­di­täts­gra­den deut­lich erhö­hen.

  • Der tat­säch­li­che Inva­li­di­täts­grad wird durch ein ärzt­li­ches Gut­ach­ten fest­ge­stellt.

  • Jede Unfall­ver­si­che­rung hat eine eige­ne Glie­derta­xe – ver­glei­chen lohnt sich.

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Ver­ste­hen, berech­nen, ver­glei­chen – was Sie zur Glie­derta­xe wis­sen müs­sen.

So funk­tio­niert die Glie­derta­xe – Auf­bau, Bewer­tung und Rechen­bei­spie­le

Die Glie­derta­xe ist das Herz­stück der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung. Sie ent­schei­det, wie stark ein Unfall die finan­zi­el­le Leis­tung beein­flusst – und ob Sie im Ernst­fall wirk­lich abge­si­chert sind. Umso wich­ti­ger ist es, zu ver­ste­hen, wie die Glie­derta­xe auf­ge­baut ist, wie der Inva­li­di­täts­grad berech­net wird und wel­che Sum­men bei typi­schen Ver­let­zun­gen aus­ge­zahlt wer­den. Die fol­gen­den Tabs füh­ren Sie durch die wich­tigs­ten Aspek­te.

Die Glie­derta­xe ist eine fest defi­nier­te Tabel­le, die jedem Kör­per­teil oder Sin­nes­or­gan einen pro­zen­tua­len Inva­li­di­täts­wert zuord­net. Grund­la­ge ist die Annah­me, dass bestimm­te Kör­per­funk­tio­nen für die all­ge­mei­ne Leis­tungs­fä­hig­keit eines Men­schen unter­schied­lich wich­tig sind. Je nach Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft kön­nen die Wer­te leicht vari­ie­ren, der grund­sätz­li­che Auf­bau bleibt jedoch gleich.

Bei­spie­le für typi­sche Wer­te:

  • Ver­lust eines Arms: 70 %

  • Ver­lust einer Hand: 55 %

  • Ver­lust eines Beins: 70 %

  • Ver­lust eines Auges: 50 %

  • Ver­lust eines Dau­mens: 20 %

Die­se Pro­zent­wer­te gel­ten jeweils für den voll­stän­di­gen Ver­lust. Liegt eine teil­wei­se Beein­träch­ti­gung vor, wird der Inva­li­di­täts­grad antei­lig anhand eines ärzt­li­chen Gut­ach­tens ermit­telt.

Wich­tig: Die Glie­derta­xe unter­schei­det sich von Anbie­ter zu Anbie­ter. Daher ist ein genau­er Tarif­ver­gleich unver­zicht­bar, um im Ernst­fall kei­ne finan­zi­el­len Nach­tei­le zu erlei­den.

Der Inva­li­di­täts­grad ist die Grund­la­ge für die Berech­nung Ihrer Ent­schä­di­gung nach einem Unfall. Er wird auf Basis der Glie­derta­xe und eines medi­zi­ni­schen Gut­ach­tens ermit­telt. Dabei gilt: Je höher der Inva­li­di­täts­grad, des­to höher die Aus­zah­lung.

So funk­tio­niert die Berech­nung:

  1. Der behan­deln­de Arzt beur­teilt die blei­ben­de Beein­träch­ti­gung eines Kör­per­teils.

  2. Die Beein­träch­ti­gung wird in Rela­ti­on zum in der Glie­derta­xe fest­ge­leg­ten Wert gesetzt.

  3. Die so ermit­tel­te Pro­zent­zahl ergibt den Inva­li­di­täts­grad.

  4. Die Ver­si­che­rung zahlt den ent­spre­chen­den Anteil der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me aus.

Wird bei­spiels­wei­se der rech­te Arm nur zu 50 % beein­träch­tigt und in der Glie­derta­xe mit 70 % bewer­tet, ergibt das einen Inva­li­di­täts­grad von 35 %.

Tipp: Eini­ge Tari­fe bie­ten bereits ab 1 % Inva­li­di­täts­grad eine Leis­tung – ande­re erst ab 20 %. Prü­fen Sie dies unbe­dingt vor Ver­trags­ab­schluss.

Pra­xis­bei­spie­le machen deut­lich, wie groß die Unter­schie­de in der Aus­zah­lung je nach Inva­li­di­täts­grad und Pro­gres­si­on sein kön­nen. Grund­la­ge ist dabei die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me – bei­spiels­wei­se 100.000 €.

Bei­spiel 1:
Eine Ampu­ta­ti­on des lin­ken Beins (Glie­derta­xe: 70 %) führt zu einer Aus­zah­lung von 70.000 €. Bei einer Pro­gres­si­on von 350 % erhöht sich der Betrag je nach Staf­fe­lung deut­lich – auf rund 130.000 €.

Bei­spiel 2:
Ein Dau­men­ver­lust (20 %) ergibt bei einer Grund­sum­me von 100.000 € eine Aus­zah­lung von 20.000 €. Mit 500 % Pro­gres­si­on und einem Inva­li­di­täts­grad von 60 % steigt der Betrag auf bis zu 200.000 €.

Bei­spiel 3:
Meh­re­re Ver­let­zun­gen, z. B. Ver­lust eines Auges (50 %) und eines Fin­gers (10 %), füh­ren zu einer Gesamt­in­va­li­di­tät von 60 %. Die Aus­zah­lung beträgt ohne Pro­gres­si­on 60.000 €, mit Pro­gres­si­on deut­lich mehr – abhän­gig vom gewähl­ten Tarif.

Die­se Bei­spie­le zei­gen, wie stark sich die Kom­bi­na­ti­on aus Glie­derta­xe, Inva­li­di­täts­grad und Pro­gres­si­on auf die tat­säch­li­che Leis­tung aus­wirkt.

War­um Pro­gres­si­on Ihre Leis­tung ver­viel­fa­chen kann – beson­ders bei schwe­ren Unfäl­len.

Pro­gres­si­on in der Unfall­ver­si­che­rung – So sichern Sie sich höhe­re Aus­zah­lun­gen

Die Pro­gres­si­on ist ein Zusatz­bau­stein in der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung, der bei schwe­ren Ver­let­zun­gen ent­schei­dend sein kann. Sie sorgt dafür, dass die Aus­zah­lung bei höhe­rem Inva­li­di­täts­grad über­pro­por­tio­nal ansteigt. Wer also eine schwe­re Beein­träch­ti­gung erlei­det, erhält ein Viel­fa­ches der ver­ein­bar­ten Grund­sum­me. Doch nicht jede Pro­gres­si­ons­staf­fel ist gleich – und auch hier lohnt sich ein genau­er Blick.

Mit der Pro­gres­si­on wird der finan­zi­el­le Schutz bei schwe­ren Unfäl­len erheb­lich ver­stärkt. Wäh­rend bei leich­ten Beein­träch­ti­gun­gen die Aus­zah­lung line­ar zur Ver­si­che­rungs­sum­me erfolgt, greift die Pro­gres­si­on ab einem fest­ge­leg­ten Inva­li­di­täts­grad – meist ab 25 % – und ver­viel­facht die Leis­tung.

Die Höhe der Pro­gres­si­on lässt sich bei Ver­trags­ab­schluss indi­vi­du­ell wäh­len. Gän­gi­ge Stu­fen sind 225 %, 350 % oder 500 %. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten sogar eine Pro­gres­si­on bis 1.000 % an. Die Staf­fe­lung bestimmt, wie stark die Leis­tung bei stei­gen­der Inva­li­di­tät anwächst.

Bei­spiel:
Bei einem Inva­li­di­täts­grad von 70 % und einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 100.000 € ergibt sich mit 500 % Pro­gres­si­on eine Aus­zah­lung von rund 290.000 €. Ohne Pro­gres­si­on wären es ledig­lich 70.000 €.

Die Pro­gres­si­on wird in jeder Poli­ce mit einer eige­nen Tabel­le abge­bil­det. Dort erken­nen Sie, wie viel Geld bei wel­chem Inva­li­di­täts­grad gezahlt wird. Beson­ders wich­tig: Je höher die gewähl­te Pro­gres­si­on, des­to stär­ker pro­fi­tie­ren Sie bei schwe­ren Unfall­fol­gen – gleich­zei­tig stei­gen aber auch die Bei­trä­ge.

Für vie­le Ver­si­cher­te ist eine Pro­gres­si­on von 350 % oder 500 % sinn­voll, da sie einen guten Mit­tel­weg zwi­schen Bei­trag und Leis­tung bie­tet. Gera­de Fami­li­en, Selbst­stän­di­ge oder kör­per­lich akti­ve Men­schen soll­ten die­sen Bau­stein nicht ver­nach­läs­si­gen.

Wie viel Absi­che­rung brau­chen Sie wirk­lich? So fin­den Sie die pas­sen­de Ver­si­che­rungs­sum­me.

Die rich­ti­ge Ver­si­che­rungs­sum­me – Grund­la­ge für Ihre finan­zi­el­le Sicher­heit nach einem Unfall

Die Ver­si­che­rungs­sum­me bil­det die Basis jeder Unfall­ver­si­che­rung. Sie ent­schei­det dar­über, wie hoch Ihre Aus­zah­lung im Scha­dens­fall aus­fällt. Wer hier zu nied­rig ansetzt, ris­kiert im Ernst­fall gro­ße finan­zi­el­le Lücken – selbst bei hoher Pro­gres­si­on. Wir zei­gen, wie Sie die opti­ma­le Sum­me für Ihre Lebens­si­tua­ti­on berech­nen.

Die Grund­ver­si­che­rungs­sum­me – oft auch Inva­li­di­täts­grund­sum­me genannt – ist der zen­tra­le Wert, von dem sämt­li­che Leis­tun­gen der Unfall­ver­si­che­rung abhän­gen. Sie legt fest, wie viel Geld Sie bei einem Inva­li­di­täts­grad von 100 % erhal­ten. Von die­sem Wert aus wird die antei­li­ge Aus­zah­lung für jede Beein­träch­ti­gung berech­net – ergänzt durch die gewähl­te Pro­gres­si­on.

Als Faust­re­gel emp­fiehlt sich:

  • Bis 30 Jah­re: das Sechs­fa­che des Brut­to­jah­res­ein­kom­mens

  • Bis 40 Jah­re: das Fünf­fa­che

  • Ab 50 Jah­ren: das Vier­fa­che

  • Min­dest­emp­feh­lung: immer min­des­tens 100.000 €, bes­ser 150.000–200.000 €, abhän­gig von Beruf, Lebens­stan­dard und fami­liä­ren Ver­pflich­tun­gen

Die Wahl der Ver­si­che­rungs­sum­me hängt aber nicht nur vom Ein­kom­men ab, son­dern auch vom per­sön­li­chen Risi­ko. Kör­per­lich akti­ve Men­schen, Eltern oder Selbst­stän­di­ge soll­ten eine höhe­re Absi­che­rung wäh­len. Auch die geplan­te Pro­gres­si­on beein­flusst die Grund­sum­me: Wer eine hohe Pro­gres­si­on (z. B. 500 %) nutzt, kann eine gerin­ge­re Grund­sum­me wäh­len, ohne auf Leis­tungs­stär­ke zu ver­zich­ten – dafür zahlt man jedoch mehr Bei­trag.

Unser Tipp: Las­sen Sie sich pro­fes­sio­nell bera­ten und prü­fen Sie Ihre Lebens­si­tua­ti­on rea­lis­tisch. Nur so stel­len Sie sicher, dass die Ver­si­che­rungs­sum­me im Fall der Fäl­le wirk­lich aus­reicht, um Umbau­kos­ten, Ver­dienst­aus­fäl­le oder not­wen­di­ge Umstel­lun­gen zu finan­zie­ren.

Ver­tie­fen­de The­men rund um Ihre Unfall­ver­si­che­rung – gezielt für Ihre Lebens­si­tua­ti­on.

Wei­te­re pas­sen­de The­men zur Unfall­ver­si­che­rung ent­de­cken

Die Glie­derta­xe ist nur ein Bau­stein im Sys­tem der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung. Je nach Lebens­la­ge gibt es ganz unter­schied­li­che Anfor­de­run­gen – etwa für Fami­li­en, Kin­der oder hand­werk­lich Täti­ge. Die fol­gen­den The­men füh­ren Sie gezielt wei­ter, wenn Sie sich umfas­sen­der absi­chern möch­ten.

Kin­der-Unfall­ver­si­che­rung

Kinderunfallversicherung

Kin­der kön­nen kei­ne Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschlie­ßen – umso wich­ti­ger ist ein zuver­läs­si­ger Unfall­schutz. Erfah­ren Sie, wel­che Leis­tun­gen bei Unfäl­len auf dem Spiel­platz, in der Schu­le oder im Stra­ßen­ver­kehr wich­tig sind und wor­auf Sie beim Abschluss ach­ten soll­ten.

Fami­li­en­un­fall­ver­si­che­rung

Familienunfallversicherung

Wer sei­ne Fami­lie absi­chern will, braucht indi­vi­du­el­le Lösun­gen. Wir zei­gen Ihnen, wie Sie Part­ner und Kin­der gemein­sam schüt­zen, wel­che Leis­tun­gen sinn­voll sind und wor­auf Fami­li­en beim Ver­gleich der Unfall­ver­si­che­run­gen beson­ders ach­ten soll­ten.

Unfall­ver­si­che­rung für Bau­hel­fer

Bauhelferversicherung

Auf der Bau­stel­le dro­hen täg­lich neue Risi­ken – gera­de für pri­va­te Bau­hel­fer. Wir erklä­ren, wie Sie sich oder Ihre Hel­fer wäh­rend der Bau­pha­se kor­rekt absi­chern und wel­che Beson­der­hei­ten bei der Unfall­ver­si­che­rung für Bau­hel­fer gel­ten.

Was gilt bei Ver­let­zun­gen, die in der Glie­derta­xe nicht expli­zit auf­ge­führt sind?

Spe­zi­al­fäl­le in der Glie­derta­xe – So wird bei nicht gelis­te­ten Kör­per­tei­len ent­schie­den

Nicht jede Ver­let­zung lässt sich direkt einem fes­ten Wert in der Glie­derta­xe zuord­nen. Was pas­siert, wenn ein Kör­per­teil fehlt oder die Beein­träch­ti­gung kom­ple­xer ist? In sol­chen Fäl­len greift ein medi­zi­ni­sches Gut­ach­ten – und das kann je nach Ver­si­che­rung stark unter­schied­li­che Fol­gen haben.

Die Glie­derta­xe ist eine stan­dar­di­sier­te Tabel­le, doch sie kann nicht alle kör­per­li­chen Beson­der­hei­ten oder Ver­let­zungs­mus­ter erfas­sen. Für Kör­per­tei­le oder Sin­nes­or­ga­ne, die nicht expli­zit in der Tabel­le gelis­tet sind – wie z. B. Schul­ter, Wir­bel­säu­le oder Sprach­fä­hig­keit – wird der Inva­li­di­täts­grad indi­vi­du­ell durch ein ärzt­li­ches Gut­ach­ten bestimmt.

Das ärzt­li­che Gut­ach­ten bewer­tet die Ein­schrän­kung der kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Leis­tungs­fä­hig­keit im Ver­gleich zu einer gesun­den Durch­schnitts­per­son glei­chen Alters. Dabei kommt es nicht nur auf die Art der Ver­let­zung an, son­dern vor allem auf deren Aus­wir­kun­gen im All­tag.

Bei­spiel: Eine dau­er­haf­te Bewe­gungs­ein­schrän­kung der Schul­ter nach einem Unfall wird nicht direkt über die Glie­derta­xe gere­gelt. Der Arzt schätzt den Ein­fluss die­ser Beein­träch­ti­gung auf Ihre all­ge­mei­ne Leis­tungs­fä­hig­keit ein – etwa im Beruf oder bei all­täg­li­chen Auf­ga­ben – und schlägt auf die­ser Basis einen Inva­li­di­täts­grad vor.

Beson­der­hei­ten:

  • Der Ver­si­che­rer kann das Gut­ach­ten prü­fen und bei Bedarf ein wei­te­res ver­lan­gen.

  • Die Bewer­tung kann je nach Ver­si­che­rer unter­schied­lich aus­fal­len.

  • Bei sehr gerin­gen Inva­li­di­täts­gra­den (z. B. 1–5 %) leis­ten nur weni­ge Tari­fe – prü­fen Sie Ihre Poli­ce genau.

Unser Rat: Ach­ten Sie beim Abschluss der Unfall­ver­si­che­rung dar­auf, dass auch unty­pi­sche Ver­let­zun­gen klar gere­gelt sind – oder eine nied­ri­ge Min­destin­va­li­di­tät (z. B. ab 1 %) ver­si­chert ist. Denn gera­de in die­sen Spe­zi­al­fäl­len ent­schei­det der Tarif über Leis­tung oder Ableh­nung.

Zwei Poli­cen, zwei Schutz­be­rei­che – war­um bei­de Absi­che­run­gen wich­tig sein kön­nen.

Unfall­ver­si­che­rung und Berufs­un­fä­hig­keit – getrennt, aber sinn­voll kom­bi­nier­bar

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung schützt Sie bei dau­er­haf­ten Schä­den durch einen Unfall. Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung leis­tet bei krank­heits- oder unfall­be­ding­tem Ver­lust der Arbeits­kraft. Zwei eigen­stän­di­ge Poli­cen – mit unter­schied­li­chen Leis­tun­gen und Ziel­set­zun­gen. Rich­tig ein­ge­setzt, ergän­zen sie sich wir­kungs­voll.

Unfall­ver­si­che­rung und Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sind zwei eigen­stän­di­ge Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge – mit klar abge­grenz­ten Auf­ga­ben: Die Unfall­ver­si­che­rung zahlt bei kör­per­li­chen Dau­er­fol­gen durch einen Unfall, meist in Form einer ein­ma­li­gen Kapi­tal­leis­tung. Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung hin­ge­gen leis­tet eine monat­li­che Ren­te, wenn Sie aus gesund­heit­li­chen Grün­den – ob durch Unfall oder Krank­heit – nicht mehr in Ihrem Beruf arbei­ten kön­nen.

Die Kom­bi­na­ti­on bei­der Poli­cen ist des­halb sinn­voll, weil sie unter­schied­li­che Lebens­be­rei­che absi­chern:

  • Die Unfall­ver­si­che­rung greift schnell, oft schon ab 1 % Inva­li­di­tät, und hilft bei Umbau­ten, Mobi­li­täts­hil­fen oder Ein­kom­mens­aus­fäl­len nach einem Unfall.

  • Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sichert den lang­fris­ti­gen Ver­dienst­aus­fall – unab­hän­gig von der Ursa­che.

Gera­de weil Krank­hei­ten wie psy­chi­sche Lei­den, Herz-Kreis­lauf-Erkran­kun­gen oder Krebs häu­fig zur Berufs­un­fä­hig­keit füh­ren, reicht eine Unfall­ver­si­che­rung allein nicht aus. Umge­kehrt schützt eine BU-Ver­si­che­rung nicht vor den finan­zi­el­len Fol­gen eines schwe­ren Unfalls, wenn kei­ne Berufs­un­fä­hig­keit ein­tritt.

Wich­tig: Es han­delt sich nicht um eine Kom­bi­po­li­ce. Bei­de Ver­trä­ge müs­sen sepa­rat abge­schlos­sen und auf­ein­an­der abge­stimmt wer­den. Wer cle­ver plant, sorgt mit bei­den Poli­cen für umfas­sen­den Schutz – abge­stimmt auf Alter, Beruf und Lebens­si­tua­ti­on.

Ver­tie­fen Sie Ihr Wis­sen – rund um Leis­tun­gen, Kos­ten und Aus­zah­lungs­bei­spie­le.

Wei­te­re The­men, die für Ihre Unfall­ver­si­che­rung ent­schei­dend sein kön­nen

Wie hoch sind die Kos­ten für eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung? Wel­che Sum­men wer­den bei typi­schen Ver­let­zun­gen gezahlt? Und was müs­sen Sie bei Abschluss und Leis­tungs­er­halt beach­ten? Die fol­gen­den The­men geben Ihnen wert­vol­le Ein­bli­cke in beson­ders häu­fi­ge Fra­gen und Ent­schei­dungs­kri­te­ri­en.

Unfallversicherung-Kosten

Kos­ten der Unfall­ver­si­che­rung

Wie teu­er ist guter Unfall­schutz wirk­lich? Wir zei­gen Ihnen, wel­che Fak­to­ren den Bei­trag beein­flus­sen – vom Alter über die Gefah­ren­grup­pe bis hin zur Pro­gres­si­on. Mit Rechen­bei­spie­len für ver­schie­de­ne Lebens­si­tua­tio­nen.

Auszahlung-Unfallversicherung

Aus­zah­lung bei Inva­li­di­tät

Inva­li­di­tät, Glie­derta­xe, Pro­gres­si­on – wir erklä­ren an kon­kre­ten Bei­spie­len, wie hoch die Aus­zah­lung im Ernst­fall aus­fällt und wor­auf es bei der Tarif­wahl ankommt.

Häu­fig über­se­he­ne Fra­gen – ver­ständ­lich und kon­kret beant­wor­tet.

Was Sie schon immer über die Glie­derta­xe wis­sen woll­ten

Die Glie­derta­xe ist nicht gesetz­lich ein­heit­lich gere­gelt. Jeder Ver­si­che­rer legt in sei­nen Bedin­gun­gen selbst fest, wie ein­zel­ne Kör­per­tei­le bewer­tet wer­den. So kann der Ver­lust eines Dau­mens bei Anbie­ter A mit 20 %, bei Anbie­ter B mit 25 % ange­setzt sein. Des­halb ist ein Ver­gleich der Tarif­be­din­gun­gen ent­schei­dend, bevor Sie eine Poli­ce abschlie­ßen.

Ja. Bei einer teil­wei­sen Beein­träch­ti­gung wird der Inva­li­di­täts­grad antei­lig berech­net. Grund­la­ge ist dabei das ärzt­li­che Gut­ach­ten. Bei­spiel: Ist die Hand nur noch zur Hälf­te funk­ti­ons­fä­hig, wird die Hälf­te des Glie­derta­xe­werts (z. B. 55 % → 27,5 %) ange­setzt.

Eini­ge Ver­si­che­rer unter­schei­den in ihren Bedin­gun­gen zwi­schen rech­ter und lin­ker Hand – ins­be­son­de­re bei Rechts­hän­dern. Für Links­hän­der kann eine abwei­chen­de Bewer­tung gel­ten, sofern die domi­nan­te Hand betrof­fen ist. Das muss ver­trag­lich gere­gelt sein. In vie­len Tari­fen wird aber pau­schal bewer­tet – unab­hän­gig von der Hän­dig­keit.

In die­sem Fall wer­den die Inva­li­di­täts­gra­de addiert – maxi­mal bis 100 %. Bei sehr schwe­ren Unfäl­len mit meh­re­ren betrof­fe­nen Kör­per­be­rei­chen kön­nen hohe Gesamt­gra­de erreicht wer­den. Die gewähl­te Pro­gres­si­on beein­flusst hier die Höhe der Aus­zah­lung ent­schei­dend.

Nein. Die Glie­derta­xe bezieht sich aus­schließ­lich auf kör­per­li­che oder sinn­li­che Beein­träch­ti­gun­gen. Psy­chi­sche Erkran­kun­gen wie Depres­sio­nen oder Angst­stö­run­gen sind nicht über die Unfall­ver­si­che­rung abge­deckt – selbst wenn sie unfall­be­dingt sind. Hier greift aus­schließ­lich die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung.

Das hängt vom Tarif ab. Gute Unfall­ver­si­che­run­gen leis­ten bereits ab 1 % Inva­li­di­täts­grad. Ande­re zah­len erst ab 20 %. Ach­ten Sie auf die Min­destin­va­li­di­tät in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen – gera­de für All­tags­ver­let­zun­gen kann das den Unter­schied machen.

Zusam­men­fas­sung

Die Glie­derta­xe legt fest, wie stark bestimm­te Kör­per­tei­le bei einer dau­er­haf­ten Beein­träch­ti­gung bewer­tet wer­den – und bestimmt damit maß­geb­lich die Höhe Ihrer Ent­schä­di­gung nach einem Unfall. Jeder Ver­si­che­rer ver­wen­det eige­ne Tabel­len und Bewer­tungs­maß­stä­be. Umso wich­ti­ger ist es, Tari­fe zu ver­glei­chen und auf Min­destin­va­li­di­tät, Pro­gres­si­on und Ver­si­che­rungs­sum­me zu ach­ten. Die Glie­derta­xe kann für ein­fa­che wie kom­ple­xe Ver­let­zun­gen genutzt wer­den, vor­aus­ge­setzt, die Beein­träch­ti­gung ist medi­zi­nisch objek­ti­vier­bar. Wer umfas­send vor­sorgt, soll­te außer­dem über eine ergän­zen­de Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung nach­den­ken – als sepa­ra­te Poli­ce für den lang­fris­ti­gen Ein­kom­mens­schutz.

häu­fi­ge Fra­gen

Jeder Kör­per­teil ist mit einem fes­ten Pro­zent­satz ver­se­hen. Nach einem Unfall wird anhand ärzt­li­cher Gut­ach­ten fest­ge­stellt, wie stark der Kör­per­teil dau­er­haft beein­träch­tigt ist. Dar­aus ergibt sich der Inva­li­di­täts­grad, der die Aus­zah­lung bestimmt.

Emp­foh­len wird das Vier- bis Sechs­fa­che Ihres Brut­to­jah­res­ein­kom­mens. Die pas­sen­de Sum­me hängt von Alter, Beruf und Lebens­stil ab – und davon, ob Sie zusätz­lich eine hohe Pro­gres­si­on wäh­len.

Ja. Kin­der-Unfall­ver­si­che­run­gen ent­hal­ten eben­falls eine Glie­derta­xe. Sie dient auch hier der Berech­nung der Inva­li­di­täts­leis­tung – z. B. nach Ver­let­zun­gen beim Spie­len, in der Schu­le oder im Stra­ßen­ver­kehr.

In die­sem Fall ent­schei­det ein ärzt­li­ches Gut­ach­ten über den Inva­li­di­täts­grad. Die Ver­si­che­rung prüft dann indi­vi­du­ell, wie stark die dau­er­haf­te Ein­schrän­kung die kör­per­li­che Leis­tungs­fä­hig­keit min­dert.