Unfall-Kran­ken­ta­ge­geld – Ein­kom­mens­si­che­rung für Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler

Finan­zi­el­ler Schutz bei unfall­be­ding­ter Arbeits­un­fä­hig­keit

Junger Mann mit Gipsfuß sitzt entspannt auf dem Sofa, nutzt ein Tablet – Symbolbild für Unfallfolgen und Einkommensausfall.

Ein Unfall kann jeder­zeit pas­sie­ren – doch was, wenn Sie danach vor­über­ge­hend oder län­ger nicht mehr arbei­ten kön­nen? Beson­ders für Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler kann der Ver­dienst­aus­fall exis­tenz­be­dro­hend sein, da sie nicht durch die gesetz­li­che Lohn­fort­zah­lung abge­si­chert sind. Das Unfall-Kran­ken­ta­ge­geld bie­tet hier eine geziel­te Lösung: Es sichert Ihr Ein­kom­men bei unfall­be­ding­ter Arbeits­un­fä­hig­keit und schützt Sie vor finan­zi­el­len Eng­päs­sen. In die­sem Bei­trag zei­gen wir Ihnen, wie das Unfall­ta­ge­geld funk­tio­niert, für wen es sinn­voll ist und wor­auf Sie bei der Aus­wahl ach­ten soll­ten.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Das Unfall-Kran­ken­ta­ge­geld ersetzt bei unfall­be­ding­ter Arbeits­un­fä­hig­keit einen Teil des aus­fal­len­den Ein­kom­mens.

  • Beson­ders rele­vant ist es für Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und alle, die kei­nen gesetz­li­chen Anspruch auf Lohn­fort­zah­lung haben.

  • Die Leis­tung ist meist auf zwölf Mona­te ab Unfall­ereig­nis begrenzt und abhän­gig vom gewähl­ten Tarif sowie der Karenz­zeit.

  • Gesetz­li­che und pri­va­te Unfall­ver­si­che­run­gen unter­schei­den sich deut­lich im Leis­tungs­um­fang – das Kran­ken­ta­ge­geld ergänzt bei­de Sys­te­me.

  • Eine Kom­bi­na­ti­on mit BU-Ver­si­che­rung und Erwerbs­min­de­rungs­ren­te kann den Schutz sinn­voll abrun­den.

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Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

Geziel­te Absi­che­rung bei Ver­dienst­aus­fall nach einem Unfall

Was ist Unfall-Kran­ken­ta­ge­geld?

Das Unfall-Kran­ken­ta­ge­geld ist eine spe­zia­li­sier­te Leis­tung, die nicht mit dem klas­si­schen Kran­ken­ta­ge­geld ver­wech­selt wer­den darf. Es greift aus­schließ­lich bei unfall­be­ding­ter Arbeits­un­fä­hig­keit und rich­tet sich vor allem an Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler, die ohne gesetz­li­chen Anspruch auf Lohn­fort­zah­lung aus­kom­men müs­sen. Hier erhal­ten Sie einen umfas­sen­den Über­blick über Defi­ni­ti­on, Leis­tungs­rah­men, Unter­schie­de und Vor­aus­set­zun­gen.

Das Unfall-Kran­ken­ta­ge­geld ist eine Leis­tung aus der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung, die eine täg­li­che Geld­zah­lung ermög­licht, wenn Sie nach einem Unfall nicht arbei­ten kön­nen. Die Zah­lung beginnt nach Ablauf einer indi­vi­du­ell ver­ein­bar­ten Karenz­zeit und endet meist nach maxi­mal zwölf Mona­ten. Sie dient vor allem der Deckung lau­fen­der Kos­ten wie Mie­te, Lebens­hal­tung oder Betriebs­aus­ga­ben.
Beson­ders wich­tig für:

  • Selbst­stän­di­ge ohne Lohn­fort­zah­lung

  • Frei­be­ruf­ler ohne gere­gel­te Kran­ken­geld­an­sprü­che

  • Pri­vat­ver­si­cher­te mit Lücken in der Ein­kom­mens­si­che­rung

Das Unfall­ta­ge­geld greift nur bei Unfäl­len, nicht bei Krank­hei­ten.
Das klas­si­sche Kran­ken­ta­ge­geld – meist über die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung abge­schlos­sen – sichert dage­gen auch krank­heits­be­ding­te Aus­fäl­le ab. Der Unter­schied ist ent­schei­dend bei der Aus­wahl der rich­ti­gen Absi­che­rung.

Unfall­ta­ge­geld = Leis­tung bei Unfall

Kran­ken­ta­ge­geld = Leis­tung bei Krank­heit und ggf. Unfall

Vor­aus­set­zung ist ein ärzt­lich bestä­tig­ter unfall­be­ding­ter Arbeits­aus­fall. Je nach Ver­si­che­rer muss die Arbeits­un­fä­hig­keit zu min­des­tens 50–100 % vor­lie­gen. Die Aus­zah­lung beginnt nach Ablauf der ver­trag­lich gewähl­ten Karenz­zeit (z. B. 8, 15 oder 29 Tage).
Wei­te­re Merk­ma­le:

  • Leis­tung erfolgt für maxi­mal 1 Jahr ab Unfall

  • Nur gül­tig bei ein­deu­ti­gem Unfall­ereig­nis

  • Meist Aus­zah­lung nur bei voll­stän­di­ger Arbeits­un­fä­hig­keit

Unter­schied­li­che Leis­tun­gen je nach Ver­si­che­rungs­form

Gesetz­li­che und pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung – wer zahlt wann?

Ob ein Unfall auf dem Arbeits­weg oder in der Frei­zeit pas­siert – ent­schei­dend ist, wel­che Ver­si­che­rung im Ernst­fall greift. Die gesetz­li­che und die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung unter­schei­den sich deut­lich im Leis­tungs­um­fang und den ver­si­cher­ten Sze­na­ri­en. Für eine umfas­sen­de Absi­che­rung ist es daher wich­tig, die Zustän­dig­kei­ten und Leis­tungs­gren­zen zu ken­nen.

Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung ist ein Pflicht­schutz für Arbeit­neh­mer und deckt aus­schließ­lich Unfäl­le, die in direk­tem Zusam­men­hang mit der beruf­li­chen Tätig­keit ste­hen. Dazu zäh­len ins­be­son­de­re Arbeits­un­fäl­le, Wege­un­fäl­le (z. B. auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hau­se) sowie aner­kann­te Berufs­krank­hei­ten. Die Leis­tun­gen umfas­sen medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung, Reha-Maß­nah­men, Über­gangs­geld sowie unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Ver­letz­ten­ren­te.

Für Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und vie­le Berufs­grup­pen ohne Pflicht­mit­glied­schaft in der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung besteht hier jedoch kei­ne Absi­che­rung. Auch Frei­zeit­un­fäl­le – etwa beim Sport, im Haus­halt oder auf Rei­sen – sind in der gesetz­li­chen Absi­che­rung gene­rell aus­ge­schlos­sen. Genau hier setzt die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung an: Sie schützt rund um die Uhr, welt­weit und unab­hän­gig vom Ort oder der Ursa­che des Unfalls.

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung zahlt – je nach Ver­trags­in­halt – ein­ma­li­ge Kapi­tal­leis­tun­gen oder lebens­lan­ge Ren­ten, sobald durch einen Unfall eine dau­er­haf­te Beein­träch­ti­gung der kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Leis­tungs­fä­hig­keit ent­steht. Sie bie­tet damit eine wert­vol­le Ergän­zung zum gesetz­li­chen Schutz. Das Unfall-Kran­ken­ta­ge­geld ist in vie­len Tari­fen zusätz­lich inte­grier­bar oder als Ein­zel­bau­stein abschließ­bar. Es füllt die Ver­sor­gungs­lü­cke bei zeit­lich begrenz­ter Arbeits­un­fä­hig­keit infol­ge eines Unfalls – also genau dann, wenn kein gesetz­li­cher Anspruch besteht.

Für alle, die nicht durch ein Ange­stell­ten­ver­hält­nis abge­si­chert sind oder ihre Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten aktiv gestal­ten, ist eine Kom­bi­na­ti­on aus pri­va­ter Unfall­ver­si­che­rung und ergän­zen­dem Unfall­ta­ge­geld häu­fig die bes­te Lösung.

Für wen sich Unfall­ta­ge­geld lohnt – und wo die Gren­zen lie­gen

Vor­tei­le und Nach­tei­le des Unfall-Kran­ken­ta­ge­gelds

Das Unfall-Kran­ken­ta­ge­geld kann eine geziel­te finan­zi­el­le Absi­che­rung bie­ten – vor allem für Per­so­nen, die kei­ne Lohn­fort­zah­lung erhal­ten. Wie bei jeder Ver­si­che­rung gibt es jedoch auch hier Aspek­te, die vor Abschluss genau geprüft wer­den soll­ten. Wir zei­gen Ihnen die wich­tigs­ten Stär­ken und Schwä­chen im direk­ten Ver­gleich.

Vor­tei­le

Nach­tei­le

Die­se Ver­si­che­run­gen ergän­zen das Unfall­ta­ge­geld sinn­voll

Wei­te­re Absi­che­run­gen für Ihre finan­zi­el­le Sicher­heit

Das Unfall-Kran­ken­ta­ge­geld deckt nur einen klar defi­nier­ten Bereich ab – die unfall­be­ding­te Arbeits­un­fä­hig­keit für maxi­mal ein Jahr. Um im Ernst­fall wirk­lich umfas­send abge­si­chert zu sein, soll­ten Sie Ihre Vor­sor­ge gezielt ergän­zen. Die fol­gen­den Ver­si­che­run­gen schlie­ßen wich­ti­ge Lücken und bie­ten lang­fris­ti­ge Sicher­heit bei Krank­heit, Inva­li­di­tät oder anhal­ten­dem Ein­kom­mens­aus­fall.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Gestresste Frau hält sich am Schreibtisch den Kopf, während ihr mehrere Aufgaben gleichzeitig zugeschoben werden

Lang­fris­ti­ger Schutz bei dau­er­haf­ter Arbeits­un­fä­hig­keit

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist der wich­tigs­te Bau­stein für den lang­fris­ti­gen Ein­kom­mens­schutz. Sie leis­tet unab­hän­gig davon, ob die Ursa­che ein Unfall oder eine Krank­heit ist – und zwar dau­er­haft, bis zum Ren­ten­al­ter. Beson­ders für Selbst­stän­di­ge ist sie die opti­ma­le Ergän­zung zum zeit­lich begrenz­ten Unfall­ta­ge­geld.

Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung

Junge Frau sitzt entspannt auf dem Sofa, genießt mit geschlossenen Augen eine Tasse Tee im Sonnenlicht

Sichert Ihr Ein­kom­men bei Krank­heit

Die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung springt ein, wenn Sie wegen Krank­heit nicht arbei­ten kön­nen – also in Situa­tio­nen, in denen das Unfall­ta­ge­geld nicht greift. Sie ersetzt das feh­len­de Ein­kom­men ab der ver­ein­bar­ten Karenz­zeit und lässt sich indi­vi­du­ell auf Ihren Bedarf abstim­men.

Pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung

Vater spielt bei Sonnenuntergang mit seinen zwei Kindern Fußball auf einer Wiese

Rund­um­schutz bei Frei­zeit- und Arbeits­un­fäl­len

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung bie­tet finan­zi­el­len Schutz bei dau­er­haf­ten kör­per­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen durch einen Unfall. Sie zahlt Kapi­tal­leis­tun­gen oder Ren­ten – unab­hän­gig davon, ob Sie ange­stellt, selbst­stän­dig oder in der Frei­zeit unter­wegs sind. Das Unfall-Kran­ken­ta­ge­geld kann hier als ergän­zen­der Leis­tungs­bau­stein inte­griert wer­den.

Tarif­hö­he, Karenz­zeit, Lauf­zeit – was wirk­lich zählt

Wich­ti­ge Aus­wahl­kri­te­ri­en beim Unfall-Kran­ken­ta­ge­geld

Nicht jede Unfall­ta­ge­geld-Ver­si­che­rung passt zu jeder Lebens­si­tua­ti­on. Die Wahl des rich­ti­gen Tarifs hängt von meh­re­ren Fak­to­ren ab, die sich direkt auf den Schutz und Ihre finan­zi­el­le Sicher­heit aus­wir­ken. Damit Sie im Ernst­fall abge­si­chert sind, soll­ten Sie fol­gen­de Punk­te beson­ders beach­ten.

Die wich­tigs­te Ent­schei­dung betrifft die Höhe des Tage­gelds. Die­se soll­te so gewählt wer­den, dass sie Ihre lau­fen­den Fix­kos­ten im Krank­heits­fall zuver­läs­sig deckt – inklu­si­ve Lebens­un­ter­halt, Mie­te und even­tu­ell wei­ter­lau­fen­der Betriebs­aus­ga­ben. Zu nied­rig ange­setz­te Sum­men rei­chen im Ernst­fall oft nicht aus, um die finan­zi­el­len Lücken zu schlie­ßen.

Eben­so ent­schei­dend ist die Dau­er der Leis­tungs­zah­lung. In den meis­ten Tari­fen ist die­se auf maxi­mal zwölf Mona­te begrenzt. Das bedeu­tet: Nach einem Jahr endet die Zah­lung unab­hän­gig vom Gesund­heits­zu­stand. Wenn der Hei­lungs­pro­zess län­ger dau­ert oder es zu Fol­ge­schä­den kommt, soll­ten ande­re Ver­si­che­run­gen (z. B. Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung) grei­fen.

Ein wei­te­rer zen­tra­ler Punkt ist die Karenz­zeit, also der Zeit­raum zwi­schen dem Unfall und dem Beginn der Aus­zah­lung. Je kür­zer die Karenz­zeit, des­to frü­her erhal­ten Sie Leis­tun­gen – aller­dings steigt mit einer kur­zen Karenz­zeit meist auch der Bei­trag. Gän­gi­ge Optio­nen lie­gen bei 8, 15, 29 oder 43 Tagen. Die Wahl hängt davon ab, wie lan­ge Sie im Not­fall finan­zi­ell über­brü­cken kön­nen.

Ach­ten Sie außer­dem dar­auf, ob der Ver­si­che­rer eine Leis­tung nur bei 100 %iger Arbeits­un­fä­hig­keit erbringt – oder bereits bei 50 %. Vie­le Tari­fe zah­len das Tage­geld aus­schließ­lich bei voll­stän­di­gem Aus­fall, was für Men­schen mit Teil­zeit­tä­tig­keit oder fle­xi­blen Arbeits­mo­del­len kri­tisch sein kann.

Schließ­lich lohnt sich ein Blick auf mög­li­che Ver­zichts­klau­seln, z. B. auf das ordent­li­che Kün­di­gungs­recht durch den Ver­si­che­rer im Leis­tungs­fall. Ein sol­cher Ver­zicht bie­tet Ihnen zusätz­li­che Sicher­heit, gera­de wenn Sie bereits Leis­tun­gen bezie­hen.

Mehr Sicher­heit durch geziel­te Kom­bi­na­ti­on von Ver­si­che­run­gen

Ergän­zen­de Absi­che­rungs­mög­lich­kei­ten bei län­ge­rer Arbeits­un­fä­hig­keit

Das Unfall-Kran­ken­ta­ge­geld ist zeit­lich begrenzt. Bei anhal­ten­der oder dau­er­haf­ter Arbeits­un­fä­hig­keit rei­chen die Leis­tun­gen oft nicht aus. Des­halb ist es sinn­voll, den Ver­si­che­rungs­schutz um wei­te­re Absi­che­run­gen zu ergän­zen – ins­be­son­de­re für Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler, die voll­stän­dig auf ihr Ein­kom­men ange­wie­sen sind.

Wenn die unfall­be­ding­te Arbeits­un­fä­hig­keit län­ger als ein Jahr andau­ert oder in eine dau­er­haf­te Ein­schrän­kung über­geht, greift das Unfall­ta­ge­geld nicht mehr. Um in sol­chen Fäl­len nicht in finan­zi­el­le Schwie­rig­kei­ten zu gera­ten, emp­fiehlt sich eine Kom­bi­na­ti­on mit wei­te­ren Absi­che­rungs­in­stru­men­ten wie der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder der gesetz­li­chen Erwerbs­min­de­rungs­ren­te.

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) ist für vie­le Selbst­stän­di­ge der wich­tigs­te Bau­stein: Sie schützt Ihr Ein­kom­men, wenn Sie Ihren zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf dau­er­haft nicht mehr aus­üben kön­nen – unab­hän­gig davon, ob die Ursa­che ein Unfall oder eine Krank­heit ist. Die BU-Ren­te wird meist bis zum ver­trag­lich ver­ein­bar­ten End­al­ter gezahlt und ergänzt somit den begrenz­ten Zeit­raum des Unfall­ta­ge­gelds sinn­voll.

Ergän­zend kann auch ein Anspruch auf gesetz­li­che Erwerbs­min­de­rungs­ren­te (EM) bestehen, wenn Sie nur noch ein­ge­schränkt oder gar nicht mehr arbei­ten kön­nen. Hier unter­schei­det der Gesetz­ge­ber zwi­schen teil­wei­ser und vol­ler Erwerbs­min­de­rung – je nach­dem, ob Sie noch zwi­schen drei und sechs Stun­den oder weni­ger als drei Stun­den täg­lich arbeits­fä­hig sind. Die Höhe der EM-Ren­te ist aller­dings begrenzt und reicht in vie­len Fäl­len nicht aus, um den bis­he­ri­gen Lebens­stan­dard auf­recht­zu­er­hal­ten.

Gera­de des­halb ist es wich­tig, den eige­nen Schutz indi­vi­du­ell zu kom­bi­nie­ren: Wäh­rend das Unfall­ta­ge­geld bei kurz­fris­ti­gen Aus­fäl­len hilft, bie­tet die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung eine lang­fris­ti­ge Absi­che­rung. Wer zusätz­lich auf staat­li­che Leis­tun­gen wie die Erwerbs­min­de­rungs­ren­te zurück­grei­fen kann, schafft sich eine finan­zi­el­le Basis für schwie­ri­ge Lebens­si­tua­tio­nen.

Unfall­schutz im Detail – was Betrof­fe­ne wirk­lich wis­sen müs­sen

Unfall­ver­si­che­rung ver­ste­hen – wich­ti­ge The­men im Über­blick

Ein Unfall hat oft mehr als nur kör­per­li­che Fol­gen. Ob kom­pli­zier­te Hei­lungs­ver­läu­fe, medi­zi­ni­sche Aus­schlüs­se oder Ein­schrän­kun­gen durch Vor­er­kran­kun­gen – es gibt vie­le Aspek­te, die über die rei­ne Geld­leis­tung hin­aus­ge­hen. Die fol­gen­den The­men hel­fen Ihnen, die Unfall­ver­si­che­rung noch bes­ser ein­zu­ord­nen und Fall­stri­cke zu ver­mei­den.

Junge Frau mit Gipsbein liegt auf dem Sofa, Krücken neben ihr – Symbolbild für Verletzung, Auszeit und Anspruch auf Genesungsgeld.

Gene­sungs­geld

Das Gene­sungs­geld ist eine Zusatz­leis­tung, die nach einem sta­tio­nä­ren Auf­ent­halt gezahlt wird – meist für bis zu 100 Tage nach dem Unfall. Es soll Mehr­auf­wän­de in der Gene­sungs­pha­se abfe­dern und bie­tet zusätz­li­chen Schutz bei schwe­ren Unfall­fol­gen. Vor allem bei län­ge­ren Kli­nik­auf­ent­hal­ten ist die­ser Bau­stein eine sinn­vol­le Ergän­zung zur Unfall­ver­si­che­rung.

Mann kniet verletzt im Herbstwald auf dem Weg und hält sich schmerzverzerrt das Knie – Joggingkleidung und Stirnband

Mit­wir­kungs­an­teil

Vie­le Unfall­ver­si­che­run­gen berück­sich­ti­gen soge­nann­te Mit­wir­kungs­an­tei­le – also Vor­schä­den oder Erkran­kun­gen, die den Unfall­ver­lauf ver­schlim­mern. Ab einem fest­ge­leg­ten Pro­zent­satz (z. B. 25 %) kann dies zu Leis­tungs­kür­zun­gen füh­ren. Wer Vor­er­kran­kun­gen hat, soll­te die­sen Punkt genau prü­fen und Tari­fe mit fai­rer Rege­lung wäh­len.

Immer auf dem neu­es­ten Stand sein

Regel­mä­ßi­ge Anpas­sung schützt vor Lücken im Leis­tungs­fall

Ein Unfall kann nicht geplant wer­den – Ihr Ver­si­che­rungs­schutz aber sehr wohl. Damit die Leis­tun­gen im Ernst­fall wirk­lich grei­fen, soll­te die Unfall­ta­ge­geld-Ver­si­che­rung regel­mä­ßig über­prüft und an ver­än­der­te Lebens­si­tua­tio­nen ange­passt wer­den. Wir zei­gen Ihnen, wor­auf es bei der Opti­mie­rung ankommt.

Vie­le Ver­si­cher­te schlie­ßen ihr Unfall-Kran­ken­ta­ge­geld ein­mal ab und las­sen den Ver­trag dann jah­re­lang unan­ge­tas­tet. Dabei ver­än­dern sich Ein­kom­men, Lebens­hal­tungs­kos­ten und beruf­li­che Rah­men­be­din­gun­gen häu­fig – gera­de bei Selbst­stän­di­gen. Des­halb ist es ent­schei­dend, bestehen­de Poli­cen in regel­mä­ßi­gen Abstän­den zu prü­fen und bei Bedarf zu aktua­li­sie­ren.

Ein zen­tra­ler Punkt ist die Höhe des Tage­gelds: Sie soll­te sich immer an den tat­säch­li­chen Ein­kom­mens­ver­hält­nis­sen und monat­li­chen Fix­kos­ten ori­en­tie­ren. Wenn sich Ihr Umsatz, Ihre pri­va­ten Aus­ga­ben oder fami­liä­re Ver­pflich­tun­gen ver­än­dern, muss auch der Ver­si­che­rungs­schutz ange­passt wer­den. Zu nied­rig ange­setz­te Tage­gel­der füh­ren im Leis­tungs­fall schnell zu Ver­sor­gungs­lü­cken.

Ein wei­te­rer Aspekt ist der Ver­zicht des Ver­si­che­rers auf das ordent­li­che Kün­di­gungs­recht. Eini­ge Anbie­ter behal­ten sich vor, im Leis­tungs­fall oder nach einer bestimm­ten Frist den Ver­trag zu kün­di­gen. Tari­fe, die auf die­ses Kün­di­gungs­recht ver­zich­ten, bie­ten deut­lich mehr Sicher­heit – gera­de wenn Sie bereits auf Zah­lun­gen ange­wie­sen sind.

Auch Karenz­zei­ten und Leis­tungs­dau­er soll­ten in regel­mä­ßi­gen Abstän­den hin­ter­fragt wer­den. Wer bei­spiels­wei­se über aus­rei­chen­de Rück­la­gen ver­fügt, kann eine län­ge­re Karenz­zeit wäh­len und dadurch Bei­trä­ge spa­ren. Umge­kehrt ist eine kür­ze­re Karenz­zeit sinn­voll, wenn finan­zi­el­le Puf­fer feh­len.

Zudem lohnt sich ein Blick auf mög­li­che Dop­pel­ver­si­che­run­gen oder Leis­tungs­kür­zun­gen, die durch par­al­le­le Absi­che­run­gen ent­ste­hen kön­nen – etwa durch eine BU-Ver­si­che­rung oder eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung mit inte­grier­tem Kran­ken­ta­ge­geld. Ein erfah­re­ner Bera­ter kann hel­fen, die ver­schie­de­nen Bau­stei­ne sinn­voll auf­ein­an­der abzu­stim­men.

Nicht zuletzt ist die Ver­trags­ak­tua­li­sie­rung bei älte­ren Poli­cen rat­sam. Vie­le Alt­ver­trä­ge ent­hal­ten Klau­seln, die aus heu­ti­ger Sicht ungüns­tig sind – oder ver­zich­ten auf moder­ne Zusatz­bau­stei­ne wie Gene­sungs­geld, Unfall­ren­te oder Mit­wir­kungs­re­ge­lun­gen mit höhe­rer Tole­ranz­schwel­le.

Wer sei­nen Ver­si­che­rungs­schutz regel­mä­ßig prüft, gezielt ergänzt und mit ande­ren Leis­tun­gen abstimmt, schafft lang­fris­ti­ge Sicher­heit – auch bei unvor­her­seh­ba­ren Ereig­nis­sen.

Zusam­men­fas­sung

Das Unfall-Kran­ken­ta­ge­geld ist für Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler ein wich­ti­ger Schutz­bau­stein, wenn es nach einem Unfall zu vor­über­ge­hen­der Arbeits­un­fä­hig­keit kommt. Im Gegen­satz zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung han­delt es sich um eine kurz­fris­ti­ge Leis­tung, die klar an das Unfall­ereig­nis gebun­den ist. Wich­tig ist die pas­sen­de Wahl von Höhe, Karenz­zeit und Leis­tungs­dau­er sowie die regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung bestehen­der Ver­trä­ge. Wer das Unfall­ta­ge­geld sinn­voll mit ande­ren Ver­si­che­run­gen kom­bi­niert, kann Ein­kom­mens­lü­cken gezielt ver­mei­den und im Ernst­fall auf eine sta­bi­le Absi­che­rung ver­trau­en.

häu­fi­ge Fra­gen

Kran­ken­ta­ge­geld leis­tet bei krank­heits­be­ding­ter Arbeits­un­fä­hig­keit, unab­hän­gig vom Unfall. Unfall­ta­ge­geld greift aus­schließ­lich bei unfall­be­ding­ter 100 %iger Arbeits­un­fä­hig­keit. Bei­de Leis­tun­gen schlie­ßen sich nicht aus, son­dern kön­nen sinn­voll kom­bi­niert wer­den.

In der Regel beträgt die maxi­ma­le Leis­tungs­dau­er zwölf Mona­te ab Unfall­tag. Vor­aus­set­zung ist eine ärzt­lich fest­ge­stell­te voll­stän­di­ge Arbeits­un­fä­hig­keit infol­ge eines Unfalls.

In man­chen Tari­fen ist der Leis­tungs­be­ginn ab dem ers­ten Tag mög­lich. Übli­cher sind jedoch Karenz­zei­ten von 8, 15, 29 oder 43 Tagen, um Bei­trä­ge zu sen­ken oder indi­vi­du­el­le Rück­la­gen zu berück­sich­ti­gen.

Ja. Das Unfall-Kran­ken­ta­ge­geld gehört nicht zum steu­er­pflich­ti­gen Ein­kom­men und muss in der Steu­er­erklä­rung nicht ange­ge­ben wer­den. Es han­delt sich um eine pri­va­te Ver­si­che­rungs­leis­tung.