Pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung – Leis­tun­gen, Schutz und Aus­zah­lung im Über­blick

Wie Sie sich und Ihre Fami­lie vor den finan­zi­el­len Fol­gen eines Unfalls schüt­zen

Leistungen Unfallversicherung

Ein Unfall kommt immer plötz­lich – ob beim Sport, im Haus­halt oder auf Rei­sen. Doch was vie­le nicht wis­sen: Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung greift nur in einem sehr begrenz­ten Rah­men – etwa bei Arbeits­un­fäl­len oder auf dem Weg zur Arbeit. Wer sich dar­über hin­aus absi­chern möch­te, braucht eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung. Sie bie­tet finan­zi­el­le Hil­fe, wenn ein Unfall das Leben dau­er­haft ver­än­dert – mit Leis­tun­gen wie Inva­li­di­täts­ent­schä­di­gung, Unfall­ren­te, Kran­ken­haus­ta­ge­geld oder auch Kos­ten­über­nah­men für kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen.

Wir zei­gen Ihnen in die­sem Bei­trag, wel­che Leis­tun­gen eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung bie­tet, wann sie zahlt – und wann nicht, und wor­auf Sie beim Ver­trags­ab­schluss ach­ten soll­ten. Mit kla­ren Begriffs­er­klä­run­gen, rea­len Scha­den­bei­spie­len und einem Über­blick über sinn­vol­le Zusatz­leis­tun­gen füh­ren wir Sie ver­ständ­lich durch alle wich­ti­gen The­men. So tref­fen Sie Ihre Ent­schei­dung auf Basis von Wis­sen – nicht aus Unsi­cher­heit.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung reicht meist nicht – sie schützt nur im beruf­li­chen Umfeld.

  • Eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung gilt welt­weit, rund um die Uhr – auch in der Frei­zeit.

  • Sie leis­tet bei dau­er­haf­ten kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Schä­den nach einem Unfall.

  • Zu den Leis­tun­gen gehö­ren u. a. Inva­li­di­täts­ent­schä­di­gung, Unfall­ren­te, Ber­gungs­kos­ten, Reha-Manage­ment und Assis­tance-Leis­tun­gen.

  • Aus­schlüs­se und Bedin­gun­gen sind je nach Tarif ver­schie­den – ein Ver­gleich lohnt sich.

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Wel­che Leis­tun­gen sind wirk­lich wich­tig?

Leis­tun­gen der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung im Über­blick

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung bie­tet weit mehr als eine ein­ma­li­ge Zah­lung bei Inva­li­di­tät. Wer einen leis­tungs­star­ken Tarif wählt, kann sich auf umfas­sen­de finan­zi­el­le Hil­fe ver­las­sen – von der Erst­ver­sor­gung bis zur lang­fris­ti­gen Absi­che­rung im All­tag. Ent­schei­dend ist, die ver­schie­de­nen Bau­stei­ne zu ken­nen, zu ver­ste­hen und rich­tig ein­zu­ord­nen. Unse­re Über­sicht zeigt Ihnen die wich­tigs­ten Leis­tun­gen auf einen Blick – ver­ständ­lich erklärt und direkt ver­gleich­bar.

Die Inva­li­di­täts­leis­tung ist das zen­tra­le Ele­ment jeder pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung. Sie wird gezahlt, wenn durch einen Unfall eine dau­er­haf­te Beein­träch­ti­gung der kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Leis­tungs­fä­hig­keit zurück­bleibt – unab­hän­gig davon, ob der Ver­si­cher­te wei­ter arbei­ten kann oder nicht. Die Höhe der Leis­tung hängt dabei von meh­re­ren Fak­to­ren ab: dem Inva­li­di­täts­grad, der ver­ein­bar­ten Grund­sum­me und dem gewähl­ten Pro­gres­si­ons­mo­dell.

Zur Ermitt­lung des Inva­li­di­täts­grads wird meist die soge­nann­te Glie­derta­xe ver­wen­det – eine Tabel­le, die für bestimm­te Kör­per­tei­le fes­te Wer­te angibt. Wer bei­spiels­wei­se durch einen Unfall eine Hand ver­liert, erhält je nach Tarif zwi­schen 50 und 70 % der Grund­sum­me. Bei schwe­re­ren Ver­let­zun­gen mit höhe­rem Inva­li­di­täts­grad kann sich die Leis­tung durch die Pro­gres­si­on deut­lich erhö­hen.

Ver­si­chert sind nur dau­er­haf­te Beein­träch­ti­gun­gen, die inner­halb eines Jah­res nach dem Unfall fest­ge­stellt und inner­halb von 15 Mona­ten ärzt­lich bestä­tigt wer­den. Zeit­lich begrenz­te Ein­schrän­kun­gen oder voll­stän­dig heil­ba­re Ver­let­zun­gen füh­ren nicht zur Zah­lung.

Wich­tig: Die Inva­li­di­täts­leis­tung ist kei­ne monat­li­che Ren­te, son­dern eine ein­ma­li­ge Kapi­tal­zah­lung – sie soll hel­fen, das Leben nach dem Unfall neu zu orga­ni­sie­ren, etwa durch Umbau­ten, Hilfs­mit­tel oder Ver­dienst­aus­fäl­le.

Die Unfall­ren­te ergänzt die ein­ma­li­ge Inva­li­di­täts­leis­tung durch eine dau­er­haf­te finan­zi­el­le Unter­stüt­zung, wenn ein Unfall zu einer blei­ben­den Beein­träch­ti­gung führt. Sie wird monat­lich aus­ge­zahlt – solan­ge die Inva­li­di­tät besteht – und kann vor allem bei schwe­ren Unfäl­len die Exis­tenz absi­chern.

Im Gegen­satz zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist die Unfall­ren­te nicht an den aus­ge­üb­ten Beruf gebun­den, son­dern an den Grad der unfall­be­ding­ten Inva­li­di­tät. Vie­le Tari­fe set­zen dafür eine Min­destin­va­li­di­tät vor­aus – oft ab 50 %, bei hoch­wer­ti­ge­ren Tari­fen auch ab 25 %.

Je nach Ver­ein­ba­rung kann die Unfall­ren­te eine sinn­vol­le Ergän­zung sein, ins­be­son­de­re für Per­so­nen ohne aus­rei­chen­den gesetz­li­chen Schutz oder mit finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen.

Die Pro­gres­si­on ist ein Leis­tungs­he­bel inner­halb der Unfall­ver­si­che­rung, der bei schwe­ren Ver­let­zun­gen beson­ders ins Gewicht fällt. Sie sorgt dafür, dass die Ent­schä­di­gung über­pro­por­tio­nal steigt, je höher der Inva­li­di­täts­grad ist.

Bei­spiel:
Bei 100.000 € Grund­sum­me und 500 % Pro­gres­si­on erhält man bei 100 % Inva­li­di­tät nicht 100.000 €, son­dern 500.000 €. Bereits ab 30 % Inva­li­di­tät kann sich durch die Pro­gres­si­on ein deut­lich höhe­rer Betrag erge­ben als bei linea­rer Berech­nung.

Die Wahl der rich­ti­gen Pro­gres­si­on ist ent­schei­dend: Wer Wert auf hohe Absi­che­rung bei schwe­ren Unfäl­len legt, soll­te min­des­tens 350 % oder mehr ver­ein­ba­ren.

Die Todes­fall­leis­tung wird gezahlt, wenn der Ver­si­cher­te infol­ge eines Unfalls inner­halb eines ver­trag­lich fest­ge­leg­ten Zeit­raums (meist 12 Mona­te) ver­stirbt. Sie ist als ein­ma­li­ge Zah­lung an die Hin­ter­blie­be­nen gedacht und dient dazu, finan­zi­el­le Belas­tun­gen wie Bestat­tungs­kos­ten oder lau­fen­de Ver­pflich­tun­gen abzu­fe­dern.

Je nach Tarif kann die Höhe indi­vi­du­ell gewählt wer­den – üblich sind Sum­men zwi­schen 10.000 € und 50.000 €. Die Todes­fall­leis­tung ersetzt kei­ne Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung, kann aber einen wich­ti­gen Bau­stein in der fami­liä­ren Vor­sor­ge dar­stel­len.

Das Kran­ken­haus­ta­ge­geld wird für jeden Tag eines unfall­be­ding­ten sta­tio­nä­ren Auf­ent­halts gezahlt – unab­hän­gig von den tat­säch­li­chen Behand­lungs­kos­ten. Es bie­tet zusätz­li­che Liqui­di­tät, um z. B. Fahrt­kos­ten, Zuzah­lun­gen oder Ver­dienst­aus­fäl­le zu kom­pen­sie­ren.

Je nach Tarif kann auch ein Gene­sungs­geld gezahlt wer­den, das anschlie­ßend an den Kran­ken­haus­auf­ent­halt für eine bestimm­te Dau­er gewährt wird – meist zwi­schen 10 und 30 Tagen. Die­ses Geld ist frei ver­füg­bar und steu­er­frei.

In Kom­bi­na­ti­on mit der Inva­li­di­täts­leis­tung bie­tet das Kran­ken­haus­ta­ge­geld eine wert­vol­le Sofort­hil­fe, vor allem bei län­ge­ren Kli­nik­auf­ent­hal­ten.

Vie­le Tari­fe ent­hal­ten heu­te ergän­zen­de Leis­tun­gen, die im Ernst­fall gro­ßen Unter­schied machen. Dazu zäh­len:

  • Such‑, Ret­tungs- und Ber­gungs­kos­ten: z. B. nach einem Unfall beim Wan­dern oder Ski­fah­ren

  • Kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen: Wie­der­her­stel­lung nach Nar­ben oder Gesichts­ver­let­zun­gen

  • Zahn­ersatz­kos­ten: nach Zahn­ver­lust durch Unfall

  • Reha-Manage­ment: Orga­ni­sa­ti­on und Kos­ten­über­nah­me für Reha-Maß­nah­men

  • Assis­tance-Leis­tun­gen: Hil­fe im Haus­halt, Fahr­diens­te, Kin­der­be­treu­ung

  • Sofort­leis­tung bei Schwer­ver­let­zun­gen: z. B. bei Ver­lust eines Kör­per­teils oder Quer­schnitts­läh­mung

Die­se Zusatz­bau­stei­ne machen den Unter­schied zwi­schen Basis­schutz und umfas­sen­der Ver­sor­gung. Sie soll­ten bei der Tarif­wahl bewusst mit­be­dacht wer­den.

Zah­lungs­be­din­gun­gen trans­pa­rent erklärt

Wann zahlt die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung wirk­lich?

Nicht jeder Vor­fall, bei dem eine Ver­let­zung ent­steht, gilt auto­ma­tisch als „Unfall“ im Sin­ne der Ver­si­che­rung. Damit Sie wis­sen, wann eine Leis­tung tat­säch­lich erbracht wird, ist es wich­tig, die Grund­la­gen der Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zu ver­ste­hen. Denn die Aus­zah­lung hängt von klar defi­nier­ten Kri­te­ri­en ab – und die­se soll­ten Sie ken­nen, bevor Sie sich auf den Schutz ver­las­sen.

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung zahlt, wenn ein Ereig­nis als ver­si­cher­ter Unfall aner­kannt wird. Laut Defi­ni­ti­on han­delt es sich dabei um eine plötz­li­che, von außen auf den Kör­per wir­ken­de Gesund­heits­schä­di­gung, die unfrei­wil­lig ein­tritt. Die Kom­bi­na­ti­on die­ser drei Merk­ma­le ist ent­schei­dend – fehlt eines davon, besteht in der Regel kein Anspruch auf Leis­tun­gen.

Ein klas­si­sches Bei­spiel: Ein Sturz auf Glatt­eis führt zu einem Bruch des Hand­ge­lenks. Hier liegt ein Unfall vor: plötz­lich (nicht vor­her­seh­bar), von außen (Sturz) und unfrei­wil­lig (nicht absicht­lich). In die­sem Fall wür­de eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung, je nach Ver­trags­de­tails, Inva­li­di­täts­leis­tung, Kran­ken­haus­ta­ge­geld oder sogar eine Unfall­ren­te zah­len – sofern blei­ben­de Schä­den auf­tre­ten.

Die Aus­zah­lung erfolgt aber nicht auto­ma­tisch nach einem Arzt­be­such. Übli­cher­wei­se gilt:

  • Der Inva­li­di­täts­grad muss von einem Fach­arzt fest­ge­stellt wer­den.

  • Die Dia­gno­se muss inner­halb eines Jah­res nach dem Unfall vor­lie­gen.

  • Die Beein­träch­ti­gung muss inner­halb von 15 Mona­ten dau­er­haft fest­ge­stellt sein.

Dar­über hin­aus sind vie­le Poli­cen so aus­ge­stal­tet, dass sie auch bei Unfäl­len im Aus­land, in der Frei­zeit, beim Sport oder bei pri­va­ten Rei­sen gel­ten. Beson­ders hoch­wer­ti­ge Tari­fe beinhal­ten auch Sofort­leis­tun­gen bei Schwer­ver­let­zun­gen oder bie­ten Assis­tance-Hil­fe bereits ab dem ers­ten Tag.

Wich­tig ist: Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung leis­tet nicht für Krank­hei­ten oder für gesund­heit­li­che Schä­den, die nicht durch ein plötz­li­ches, von außen ein­wir­ken­des Ereig­nis aus­ge­löst wur­den. Auch wenn es sich um eine schwe­re Beein­träch­ti­gung han­delt, muss die Ursa­che in einem Unfall lie­gen – sonst zahlt die Ver­si­che­rung nicht.

Die­se Ein­schrän­kun­gen soll­ten Sie ken­nen

Wann zahlt die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung nicht?

Trotz umfas­sen­der Leis­tun­gen gibt es Situa­tio­nen, in denen eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung kei­ne Zah­lun­gen leis­tet. Die­se Aus­schlüs­se sind ver­trag­lich gere­gelt und betref­fen bestimm­te Unfall­ur­sa­chen, Ver­hal­tens­wei­sen oder gesund­heit­li­che Schä­den, die nicht unter den Schutz fal­len. Wer die­se Gren­zen kennt, kann unan­ge­neh­me Über­ra­schun­gen im Ernst­fall ver­mei­den.

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung schützt umfas­send – aber nicht gren­zen­los. In bestimm­ten Fäl­len besteht kein Leis­tungs­an­spruch, auch wenn ein Scha­den auf­tritt. Die häu­figs­ten Aus­schlüs­se betref­fen Situa­tio­nen, in denen der Ver­si­cher­te grob fahr­läs­sig, vor­sätz­lich oder unter dem Ein­fluss bestimm­ter Umstän­de gehan­delt hat, die das Risi­ko deut­lich erhö­hen.

Typi­sche Aus­schluss­grün­de im Über­blick:

  • Unfäl­le infol­ge von Bewusst­seins­stö­run­gen: etwa durch Alko­hol, Dro­gen oder Medi­ka­men­ten­miss­brauch.

  • Unfäl­le bei Straf­ta­ten: Wer sich wäh­rend einer vor­sätz­li­chen Straf­tat ver­letzt, ist nicht abge­si­chert.

  • Krieg, Bür­ger­krieg oder inne­re Unru­hen: Schä­den, die direkt oder indi­rekt damit zusam­men­hän­gen, sind aus­ge­schlos­sen.

  • Flug­sport und Motor­sport: Akti­ve Teil­nah­me an Ren­nen oder als Pilot eines Luft­fahr­zeugs fällt nicht unter den Schutz.

  • Strah­lung und Kern­ener­gie: Ver­let­zun­gen durch ioni­sie­ren­de Strah­lung oder ato­ma­re Ereig­nis­se sind grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen.

Auch bestimm­te gesund­heit­li­che Fol­gen sind regel­mä­ßig nicht ver­si­chert. Dazu gehö­ren:

  • Infek­tio­nen und Ver­gif­tun­gen, sofern sie nicht durch einen Unfall­me­cha­nis­mus ver­ur­sacht wur­den.

  • Psy­chi­sche Erkran­kun­gen, z. B. post­trau­ma­ti­sche Belas­tungs­stö­run­gen, wenn sie nicht direkt auf eine kör­per­li­che Ver­let­zung zurück­zu­füh­ren sind.

  • Kör­per­li­che Ein­grif­fe oder Heil­maß­nah­men, etwa Kom­pli­ka­tio­nen nach Ope­ra­tio­nen, wenn die­se nicht Fol­ge eines Unfalls sind.

Wich­tig zu wis­sen: Der Begriff „Unfall“ ist recht­lich klar defi­niert. Eigen­be­we­gun­gen ohne äuße­ren Ein­fluss, z. B. ein Menis­kus­riss beim Jog­gen ohne Sturz, gel­ten in vie­len Tari­fen nicht als Unfall – es sei denn, sol­che Fäl­le sind expli­zit mit­ver­si­chert. Wer also etwa auf Leis­tun­gen bei Kreuz­band­riss, Seh­nen­riss oder Band­schei­ben­vor­fall hofft, soll­te bei der Tarif­wahl genau hin­se­hen.

Pas­sen­de The­men zur Ver­tie­fung

Wei­te­re inter­es­san­te Berei­che rund um die Unfall­ver­si­che­rung

Je nach Lebens­si­tua­ti­on sind ganz unter­schied­li­che Anfor­de­run­gen an eine Unfall­ver­si­che­rung wich­tig. Ob für Fami­li­en, Kin­der oder bei Bau­pro­jek­ten im pri­va­ten Umfeld – die­se The­men­sei­ten hel­fen Ihnen, den pas­sen­den Schutz gezielt zu fin­den. Kli­cken Sie sich durch und ent­de­cken Sie, wor­auf es in Ihrer Situa­ti­on beson­ders ankommt.

Kin­der­un­fall­ver­si­che­rung

Kinderunfallversicherung

Ob beim Klet­tern, Toben oder auf dem Schul­weg – Kin­der sind beson­ders unfall­ge­fähr­det. Eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung schützt sie welt­weit und rund um die Uhr, wenn der gesetz­li­che Schutz nicht greift. Eltern sichern so blei­ben­de Fol­gen finan­zi­ell ab.

Fami­li­en-Unfall­ver­si­che­rung

Familienunfallversicherung

Mit einer Fami­li­en-Unfall­ver­si­che­rung las­sen sich meh­re­re Per­so­nen unter einem Ver­trag absi­chern – meist güns­ti­ger als Ein­zel­ver­trä­ge. Ide­al für Eltern, Kin­der oder Lebens­part­ner, die gemein­sam auf umfas­sen­den Schutz set­zen wol­len.

Unfall­ver­si­che­rung Bau­hel­fer

Bauhelferversicherung

Wer Freun­de oder Ver­wand­te auf der Bau­stel­le hilft, trägt Ver­ant­wor­tung – auch ver­si­che­rungs­tech­nisch. Eine pri­va­te Bau­hel­fer-Unfall­ver­si­che­rung schützt vor hohen Fol­ge­kos­ten bei Unfäl­len und ergänzt die Bau­her­ren­pflich­ten sinn­voll.

So sieht der Ernst­fall wirk­lich aus

Typi­sche Scha­dens­sze­na­ri­en in der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung

Ein Blick in die Pra­xis hilft, die Bedeu­tung einer pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung bes­ser zu ver­ste­hen. Ob beim Sport, im Urlaub oder im All­tag – Unfäl­le pas­sie­ren schnel­ler, als man denkt. Die fol­gen­den Bei­spie­le zei­gen typi­sche Situa­tio­nen, in denen Ver­si­cher­te Leis­tun­gen aus ihrer pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung erhal­ten haben – mit den jeweils rele­van­ten Bau­stei­nen und Fol­gen.

Sport­ver­let­zung – Kreuz­band­riss mit Ope­ra­ti­on

Beim Fuß­ball­spie­len reißt das vor­de­re Kreuz­band. Die Ope­ra­ti­on und Reha dau­ern meh­re­re Mona­te, der Ver­si­cher­te kann sei­nen Beruf zeit­wei­se nicht aus­üben. Die Ver­si­che­rung zahlt Kran­ken­haus­ta­ge­geld und eine Inva­li­di­täts­leis­tung, da eine dau­er­haf­te Ein­schrän­kung bleibt.

Läh­mung nach Tauch­un­fall im Aus­land

Wäh­rend eines Tauch­gangs ver­liert ein Urlau­ber das Bewusst­sein und wird mit einer Läh­mung aus dem Was­ser geret­tet. Inten­si­ve Reha, Hilfs­mit­tel und Umbau­ten sind nötig. Die Unfall­ver­si­che­rung zahlt Inva­li­di­täts­leis­tung, Reha-Manage­ment und Unter­stüt­zung im Haus­halt.

Dau­er­haf­te Hand­beein­träch­ti­gung nach Sturz

Beim Put­zen rutscht eine Ver­si­cher­te auf nas­sem Boden aus. Der Bruch der Hand ver­heilt schlecht, Beweg­lich­keit bleibt ein­ge­schränkt. Nach der Glie­derta­xe ergibt sich eine Inva­li­di­täts­ent­schä­di­gung, zusätz­lich wird ein ein­ma­li­ges Gene­sungs­geld gezahlt.

Ant­wor­ten, die über das Klein­ge­druck­te hin­aus­ge­hen

Was Sie schon immer über die Leis­tun­gen der Unfall­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Dau­er­haft heißt, dass eine kör­per­li­che oder geis­ti­ge Funk­ti­ons­stö­rung vor­aus­sicht­lich lebens­lang bestehen bleibt. Der Grad der Beein­träch­ti­gung muss ärzt­lich fest­ge­stellt und nach Ablauf eines Jah­res noch bestehen. Erst dann greift die Inva­li­di­täts­ent­schä­di­gung.

Sofort­leis­tun­gen sind Ein­mal­zah­lun­gen, die unab­hän­gig vom Inva­li­di­täts­grad direkt nach bestimm­ten Ver­let­zun­gen aus­ge­zahlt wer­den – z. B. bei Ampu­ta­tio­nen oder Quer­schnitts­läh­mung. Sie bie­ten schnel­le finan­zi­el­le Hil­fe, bevor die Inva­li­di­täts­fest­stel­lung abge­schlos­sen ist.

Die meis­ten pri­va­ten Unfall­ver­si­che­run­gen gel­ten welt­weit und rund um die Uhr. Das heißt: Auch im Urlaub oder auf Geschäfts­rei­sen greift der Ver­si­che­rungs­schutz – unab­hän­gig von der Dau­er oder dem Land, solan­ge kei­ne Aus­schluss­grün­de wie Kriegs­ge­bie­te vor­lie­gen.

Rei­ne psy­chi­sche Erkran­kun­gen sind oft aus­ge­schlos­sen. Wenn sie jedoch direkt Fol­ge eines phy­si­schen Unfalls sind – etwa nach einem Schä­del-Hirn-Trau­ma – kön­nen sie unter bestimm­ten Bedin­gun­gen mit­ver­si­chert sein. Hoch­wer­ti­ge Tari­fe bie­ten hier erwei­ter­ten Schutz.

Ja – die Inva­li­di­täts­leis­tung ist nicht an die Berufs­fä­hig­keit gekop­pelt. Ent­schei­dend ist allein, ob eine dau­er­haf­te kör­per­li­che oder geis­ti­ge Ein­schrän­kung besteht, unab­hän­gig davon, ob Sie beruf­lich noch tätig sein kön­nen.

Ja, vie­le Tari­fe beinhal­ten eine Erstat­tung für unfall­be­ding­ten Zahn­ver­lust. Die Höhe vari­iert stark und hängt vom gewähl­ten Tarif ab. Wich­tig ist, dass es sich ein­deu­tig um einen Unfall han­delt, z. B. durch einen Sturz oder Schlag.

Stan­dard­mä­ßig sind Eigen­be­we­gun­gen – z. B. ein Mus­kel­fa­ser­riss ohne äuße­re Ein­wir­kung – nicht ver­si­chert. Eini­ge Anbie­ter bie­ten jedoch Tari­fe an, die auch sol­che Ver­let­zun­gen ein­schlie­ßen. Ach­ten Sie auf ent­spre­chen­de Klau­seln.

Als Faust­re­gel gilt: Das Drei- bis Fünf­fa­che des Brut­to­jah­res­ein­kom­mens ist sinn­voll. In Kom­bi­na­ti­on mit Pro­gres­si­on (z. B. 350 % oder 500 %) ergibt sich dar­aus ein trag­fä­hi­ger Schutz auch bei schwe­ren Unfall­fol­gen.

Noch mehr Wis­sen für Ihre Absi­che­rung

Die­se The­men könn­ten für Sie eben­falls rele­vant sein

Sie möch­ten sich noch geziel­ter infor­mie­ren? Die fol­gen­den Sei­ten grei­fen wei­te­re wich­ti­ge Aspek­te rund um die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung auf – von beson­de­ren Risi­ko­fäl­len bis zu Tari­fen ohne Gesund­heits­prü­fung. Außer­dem fin­den Sie nütz­li­che Hin­wei­se zu häu­fi­gen Ver­let­zun­gen, Zusatz­bau­stei­nen und steu­er­li­chen Fra­gen.

Sportunfall

Schutz bei Sport­un­fäl­len

Sport gehört für vie­le zum All­tag – doch das Ver­let­zungs­ri­si­ko ist hoch. Eine gute Unfall­ver­si­che­rung schützt auch bei Sport­un­fäl­len wie Kreuz­band­riss oder Bän­der­riss, sofern die Bedin­gun­gen stim­men.

Unfallversicherung-ohne-Gesundheitsfragen

Unfall­ver­si­che­rung ohne Gesund­heits­fra­gen

Eini­ge Anbie­ter bie­ten Tari­fe an, bei denen kei­ne Gesund­heits­fra­gen gestellt wer­den. Beson­ders geeig­net für Per­so­nen mit Vor­er­kran­kun­gen oder alle, die schnell und unkom­pli­ziert Schutz wün­schen.

Zusam­men­fas­sung

Die Leis­tun­gen einer pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung gehen weit über das hin­aus, was vie­le ver­mu­ten. Neben der zen­tra­len Inva­li­di­täts­leis­tung spie­len auch Unfall­ren­te, Pro­gres­si­on, Todes­fall­schutz oder Assis­tance-Leis­tun­gen eine wich­ti­ge Rol­le – je nach per­sön­li­chem Bedarf. Ent­schei­dend ist, die Tarif­de­tails zu ken­nen und auf Fall­stri­cke wie Leis­tungs­aus­schlüs­se oder zu nied­ri­ge Grund­sum­men zu ach­ten.

Wer sich infor­miert und ver­gleicht, pro­fi­tiert von maß­ge­schnei­der­tem Schutz – und schafft finan­zi­el­le Sicher­heit, wenn der All­tag plötz­lich nicht mehr der alte ist. Ob für Sie selbst, Ihre Fami­lie oder Ihre Kin­der: Eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung ist ein sinn­vol­ler und indi­vi­du­ell gestalt­ba­rer Bau­stein für Ihre Absi­che­rung.

häu­fi­ge Fra­gen

Wenn ein Unfall im Sin­ne der Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen vor­liegt: also eine plötz­lich, von außen wir­ken­de, unfrei­wil­li­ge Gesund­heits­schä­di­gung – z. B. ein Sturz, ein Sport­un­fall oder ein Unfall im Urlaub mit blei­ben­der Beein­träch­ti­gung.

Das hängt von der ver­ein­bar­ten Grund­sum­me, dem Inva­li­di­täts­grad und der Pro­gres­si­on ab. Bei 100.000 € Grund­sum­me und 500 % Pro­gres­si­on kön­nen im Extrem­fall bis zu 500.000 € aus­ge­zahlt wer­den.

Die Glie­derta­xe ist eine Tabel­le, die je nach betrof­fe­ner Kör­per­re­gi­on einen fes­ten Pro­zent­satz für die Inva­li­di­tät fest­legt – z. B. 70 % für den Ver­lust einer Hand oder 50 % für ein Auge. Sie dient als Basis zur Berech­nung der Aus­zah­lung.

Bei Unfäl­len durch Alko­hol, Dro­gen, Straf­ta­ten, Kriegs­er­eig­nis­se, Motor­sport, Eigen­be­we­gun­gen ohne äuße­re Ein­wir­kung oder bei nicht dau­er­haft blei­ben­den Beein­träch­ti­gun­gen wird meist kei­ne Leis­tung erbracht.