FAQ Tierversicherung: häufige Fragen verständlich erklärt
Alle wichtigen Antworten rund um Leistungen, Kosten und Anbieter
Viele Tierhalter möchten wissen, welche Tierversicherung wirklich sinnvoll ist und wie sich die Leistungen der verschiedenen Anbieter unterscheiden. In diesem FAQ-Bereich finden Sie klare Informationen zu Erstattung, Wartezeiten, Selbstbeteiligung, Beiträgen und Leistungsumfang – egal ob für Hund, Katze oder Pferd. Die Inhalte helfen Ihnen dabei, Tarife richtig einzuordnen und typische Stolperfallen zu vermeiden. So erhalten Sie verlässliche Antworten auf die häufigsten Fragen zur Tierversicherung.
Häufige Fragen zur Tierversicherung
Allgemeines zur Tierversicherung
Was ist eine Tierversicherung?
Eine Tierversicherung schützt Tierhalter vor finanziellen Belastungen, die durch Krankheit, Operationen oder Schäden entstehen können. Je nach Versicherungsart werden Behandlungen beim Tierarzt, chirurgische Eingriffe oder Haftpflichtschäden abgedeckt.
Welche Tierversicherungen gibt es?
Es gibt drei Hauptarten: Tierkrankenversicherung (für umfassende Behandlungen), Tier-OP-Versicherung (nur für Operationen) und Tierhalterhaftpflicht (z. B. für Hunde oder Pferde bei Schäden gegenüber Dritten). Ergänzend gibt es spezielle Angebote für Kleintiere, Exoten oder Nutztiere.
Für wen ist eine Tierversicherung sinnvoll?
Für jeden, der ein Tier hält und nicht riskieren möchte, im Ernstfall mehrere hundert oder tausend Euro für Behandlungen oder Schadensersatz zahlen zu müssen. Besonders sinnvoll ist sie für Hunde‑, Katzen- und Pferdehalter.
Zahlt die Tierversicherung auch bei Unfällen?
Ja. Unfälle sind in Tier-OP- und Tierkrankenversicherungen in der Regel sofort abgesichert – ohne Wartezeit. Auch die Tierhalterhaftpflicht greift bei Schäden, die das Tier bei einem Unfall verursacht hat.
Deckt eine Tierversicherung auch Vorsorgebehandlungen ab?
Nur Tierkrankenversicherungen mit erweitertem Leistungskatalog übernehmen auch Vorsorge – z. B. Impfungen, Wurmkuren, Zahnsteinentfernung oder regelmäßige Untersuchungen. OP- und Haftpflichtversicherungen tun das nicht.
Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen Kranken‑, OP- und Haftpflichtversicherung?
Die Tierkrankenversicherung übernimmt nahezu alle medizinischen Leistungen – auch Medikamente, Diagnostik oder stationäre Aufenthalte. Die Tier OP-Versicherung zahlt ausschließlich bei chirurgischen Eingriffen. Die Tierhalterhaftpflicht kommt für Schäden auf, die das Tier gegenüber Dritten verursacht – etwa wenn ein Hund einen Menschen verletzt oder ein Pferd ausbricht.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Tierversicherung?
Für Hunde gilt in vielen Bundesländern eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Bei Pferden wird sie dringend empfohlen. Für Katzen, Kleintiere und Exoten besteht keine Versicherungspflicht, aber eine Absicherung ist dennoch sinnvoll – besonders bei hohen Tierarztkosten.
Was ist der Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Tierversicherungen?
Private Tierversicherungen decken Kosten im privaten Tierhaltungsbereich ab. Wer Tiere beruflich oder gewerblich hält (z. B. Züchter, Tierpensionen, Reitbetriebe), benötigt spezielle gewerbliche Tierversicherungslösungen mit erweitertem Schutz.
Gibt es auch Tierversicherungen für Tierheime oder Tierschutzorganisationen?
Ja. Einige Versicherer bieten Rahmenverträge oder Gruppenversicherungen für Vereine, Tierheime und Organisationen an. Diese beinhalten meist Haftpflichtschutz, manchmal auch OP- oder Krankenversicherung für die Tiere im Bestand.
Arten von Tierversicherungen
Was ist eine Tierkrankenversicherung?
Eine Tierkrankenversicherung übernimmt – je nach Tarif – die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente, Diagnostik, Vorsorgeuntersuchungen und teilweise alternative Heilmethoden. Sie ist die umfangreichste Form der Absicherung.
Was ist eine Tier-OP-Versicherung?
Die Tier OP-Versicherung deckt ausschließlich chirurgische Eingriffe ab – inklusive Voruntersuchung, Narkose, Nachsorge und Klinikaufenthalt. Sie ist günstiger als eine Krankenversicherung, aber deutlich eingeschränkter im Leistungsumfang.
Was ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Die Tierhalterhaftpflicht schützt Sie als Halter, wenn Ihr Tier Dritten einen Schaden zufügt – z. B. wenn Ihr Hund jemanden beißt oder ein Pferd ein parkendes Auto beschädigt. Die Haftung ist gesetzlich unbegrenzt – eine Absicherung ist daher wichtig.
Welche Leistungen sind bei einer Krankenversicherung typischerweise enthalten?
Ambulante Behandlungen, Operationen, Medikamente, Laborkosten, Diagnostik (z. B. Röntgen, Ultraschall), stationäre Aufenthalte, Vorsorge, Impfungen, Zahnbehandlungen, Physiotherapie – je nach Tarifumfang.
Welche Leistungen sind bei einer OP-Versicherung typischerweise enthalten?
Kosten für chirurgische Eingriffe unter Narkose, notwendige Voruntersuchungen, Narkosemittel, OP-Nachsorge, Klinikaufenthalte, stationäre Versorgung bis zu einem festgelegten Tagessatz – je nach Tarif auch Notoperationen ohne Wartezeit.
Deckt die OP-Versicherung auch Kastrationen oder Sterilisationen ab?
In der Regel nur dann, wenn ein medizinischer Grund vorliegt – etwa bei Hormonstörungen oder Tumoren. Eine freiwillige Kastration wird meist nicht übernommen.
Welche Tierversicherung ist die richtige für mich?
Das hängt vom Tier, Alter, Gesundheitszustand und Ihrem finanziellen Rahmen ab. Wer umfassenden Schutz möchte, wählt eine Krankenversicherung. Wer vor allem hohe OP-Kosten absichern will, ist mit einer OP-Versicherung gut beraten. Die Haftpflichtversicherung ist für Hunde und Pferde meist unverzichtbar.
Gibt es auch Kombinationen aus OP- und Krankenversicherung?
Nein. Eine Tierkrankenversicherung beinhaltet automatisch auch alle Leistungen der OP-Versicherung – chirurgische Eingriffe sind immer mitversichert. Wer ausschließlich Operationen absichern möchte, kann einen reinen OP-Tarif wählen. Eine zusätzliche Kombination aus OP- und Krankenversicherung ist daher nicht nötig.
Kann ich mit jeder Tierversicherung zu jedem Tierarzt gehen?
Grundsätzlich ja – Tierbesitzer können selbst entscheiden, bei welchem Tierarzt oder welcher Tierklinik sie ihr Tier behandeln lassen. Wichtig ist jedoch, dass der Tierarzt nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abrechnet. Nur dann erstattet die Versicherung die Kosten. Für Spezialkliniken oder Notdienste kann ein höherer GOT-Satz gelten – dieser muss tariflich abgedeckt sein.
Deckt eine Haftpflichtversicherung auch Schäden am eigenen Tier?
Nein. Die Tierhalterhaftpflicht schützt nur bei Schäden gegenüber Dritten – also an Personen, fremdem Eigentum oder Tieren. Eigene Tierarztkosten müssen über eine OP- oder Krankenversicherung abgesichert werden.
Gibt es eine Tierversicherung mit Rundumschutz?
Einige Anbieter bieten sogenannte „Premium-Tarife“ an, die Kranken‑, OP- und teilweise Vorsorgeleistungen bündeln – mit hohen Erstattungssätzen (z. B. bis zu 100 % nach GOT). Trotzdem gilt: Jeder Tarif hat Ausschlüsse und Bedingungen.
Tierversicherung nach Tierart
Ab welchem Alter kann ich meinen Hund versichern?
Viele Versicherer bieten den Abschluss einer Hundeversicherung früh im Leben des Tieres an – teilweise ab der 8. Lebenswoche. Mit steigendem Eintrittsalter steigen in der Regel die Beiträge oder es werden bestimmte Altersgrenzen gesetzt.
Benötigt mein Hund eine Haftpflichtversicherung?
In vielen Bundesländern ist die Hundehalter‑Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Unabhängig davon ist sie dringend empfehlenswert, da Sie als Halter unbegrenzt für Schäden durch Ihr Tier haften.
Brauche ich eine Krankenversicherung für meine Katze?
Ja, insbesondere bei Freigängern oder Rassekatzen ist der Versicherungsschutz sinnvoll, da Tierarztkosten schnell sehr hoch werden können. Eine Katzen‑Krankenversicherung bietet hier Schutz vor unerwarteten Kosten.
Muss ich für jede Katze einen eigenen Vertrag abschließen?
Ja, bei den meisten Versicherungen erhält jede Katze ihren eigenen Versicherungsvertrag. Rabatte oder Mehrtierkonditionen möglich, aber keine gemeinsamen Verträge für mehrere Tiere.
Welche Versicherungen sind für Pferde besonders wichtig?
Für Pferde ist meist eine Kombination aus Pferde OP‑Versicherung (für Operationen) oder Pferdekrankenversicherung und Pferdehaftpflichtversicherung (bei Schäden an Dritten) sinnvoll, da Pferdehaltung höhere Risiken und Kosten mit sich bringt.
Gibt es bei Pferdeversicherungen Altersgrenzen oder Besonderheiten?
Ja, bei Pferden gelten häufig Altersgrenzen oder Gesundheitsprüfungen. Manche Tarife schließen ältere Pferde vom Neuabschluss aus oder verlangen Risikozuschläge.
Kann ich auch Kaninchen oder Vögel versichern?
Ja — für Kleintiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gibt es spezielle Tier‑OP‑ oder Krankenversicherungen. Allerdings sind diese Bedingungen oft eingeschränkt (z. B. hinsichtlich Alter, Tierart oder Deckung).
Wie sieht der Versicherungsschutz für Reptilien oder exotische Tiere aus?
Für exotische Tiere wie Reptilien oder Papageien gibt es spezialisierte Versicherungen – häufig mit begrenztem Leistungsumfang oder speziellen Ausschlüssen. Vor Vertragsabschluss sollte genau geprüft werden, ob die Tierart abgedeckt ist.
Kann ich Esel oder andere Nutz‑/Großtiere versichern?
Ja – für Nutz‑ oder Großtiere wie Esel, Ponys oder Pferde gibt es entsprechende Tarife. Diese unterscheiden sich oft hinsichtlich Leistung, Beitrag und Bedingungen deutlich von denen für Haustiere.
Welche Besonderheiten gibt es bei Tarifen für Großtiere?
Großtier‑Tarife haben häufig höhere Beiträge, strengere Gesundheitsprüfungen, längere Wartezeiten oder Leistungsbegrenzungen. Auch Höchstaufnahmenalter oder Einschränkungen bei Nutzung (z. B. als Reittier) können zum Vertrag gehören.
Leistungen & Leistungsumfang
Welche Leistungen sind in der Tierkrankenversicherung enthalten?
Je nach Tarif werden ambulante und stationäre Behandlungen, Operationen, Diagnostik (z. B. Röntgen, Ultraschall), Medikamente, Verbandsmaterial, Laborleistungen, Zahnbehandlungen sowie Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen oder Wurmkuren übernommen.
Was übernimmt eine Tier-OP-Versicherung genau?
Die OP-Versicherung deckt chirurgische Eingriffe unter Narkose ab – inklusive Voruntersuchung, Narkosemittel, OP-Kosten, Nachsorge und ggf. stationärem Aufenthalt. Nicht gedeckt sind übliche Behandlungen oder Vorsorgemaßnahmen.
Zahlt eine Tierversicherung auch für Zahnbehandlungen?
Das hängt vom Tarif ab. Hochwertige Tierkrankenversicherungen übernehmen Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung, Extraktionen oder Wurzelbehandlungen – oft mit Höchstgrenzen oder besonderen Bedingungen. OP-Versicherungen decken nur chirurgische Eingriffe am Zahn ab, nicht jedoch professionelle Zahnreinigung.
Sind auch Impfungen mitversichert?
Ja, aber nur bei bestimmten Tarifen der Tierkrankenversicherung. Impfungen, Wurmkuren und andere Vorsorgemaßnahmen zählen zu den sogenannten prophylaktischen Leistungen und sind nicht automatisch enthalten.
Übernimmt die Versicherung auch alternative Heilmethoden?
Einige Krankenversicherungen erstatten auch homöopathische Behandlungen, Akupunktur, Lasertherapie oder Physiotherapie – wenn diese medizinisch notwendig sind und von einer Tierärztin oder einem Tierarzt durchgeführt werden. Die Details regelt der jeweilige Tarif.
Zahlt die Versicherung auch bei chronischen Erkrankungen?
Ja – wenn die Erkrankung nicht bereits vor Vertragsbeginn bestanden hat und nicht durch besondere Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Gute Tarife leisten dauerhaft, auch bei chronischem Verlauf – z. B. Diabetes, CNI oder Allergien.
Sind Erbkrankheiten oder rassespezifische Leiden mitversichert?
Nicht immer. Viele Versicherer schließen rassetypische Erkrankungen wie z. B. Hüftgelenksdysplasie (HD), Patellaluxation oder Brachycephalie ausdrücklich aus – oder bieten nur eingeschränkten Schutz. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist hier unerlässlich.
Bis zu welchem GOT-Satz zahlt die Tierversicherung?
Je nach Tarif bis zum einfachen, zweifachen oder dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Für Notfälle am Wochenende oder nachts verlangen Tierkliniken oft den erhöhten Satz – dieser sollte im gewählten Tarif abgedeckt sein.
Was ist mit Kosten für stationäre Aufenthalte in der Tierklinik?
Diese Kosten sind meist in OP- und Krankenversicherungen enthalten – oft allerdings mit Tageshöchstsätzen (z. B. 20–50 € pro Tag) oder einer Maximaldauer. Ob Futterkosten, Intensivmedizin oder Überwachung ebenfalls erstattet werden, hängt vom Tarif ab.
Gibt es Erstattungsgrenzen oder Jahreslimits?
Ja. Einige Tarife begrenzen die Erstattung pro Jahr (z. B. auf 1.000–3.000 €), pro Behandlung oder pro Tierleben. Hochwertige Premiumtarife bieten unbegrenzte Leistungen oder sehr hohe Deckungssummen – oft gegen Aufpreis.
Übernimmt die Versicherung auch Kosten für Kastration oder Sterilisation?
Nur wenn ein medizinischer Grund vorliegt, z. B. bei hormonellen Störungen, Tumoren oder krankheitsbedingten Eingriffen. Eine freiwillige Kastration wird i. d. R. nicht übernommen – auch nicht in OP-Versicherungen.
Kosten & Beiträge
Was kostet eine Tierkrankenversicherung im Monat?
Die Beiträge liegen je nach Tierart, Alter, Rasse und Tarifumfang in der Regel zwischen 20 € und 400 € pro Monat. Premiumtarife mit hoher Erstattung und Vorsorgeleistungen sind teurer. Für Katzen beginnt der Schutz meist günstiger als für Hunde. Pferde sind vom Beitrag am teuersten.
Wie viel kostet eine Tier-OP-Versicherung?
OP-Versicherungen starten bereits ab ca. 6–10 € monatlich bei jungen Tieren. Bei älteren Tieren oder rassebedingten Risikofaktoren steigen die Beiträge. Der genaue Preis hängt vom Anbieter, Leistungsumfang und Eintrittsalter ab.
Was kostet eine Tierhalterhaftpflicht?
Die Haftpflichtversicherung für Hunde kostet durchschnittlich 4–8 € monatlich. Bei Pferden liegt der Beitrag meist zwischen 8 € und 15 € pro Monat. Die Prämien richten sich nach der gewünschten Deckungssumme und eventuellen Zusatzleistungen (z. B. Fremdreiterrisiko).
Welche Faktoren beeinflussen den Beitrag?
Wichtigste Einflussgrößen sind Tierart, Rasse, Alter, Gesundheitszustand, Wohnort, Tarifauswahl und Selbstbeteiligung. Auch Vorerkrankungen oder besondere Risiken (z. B. OP-Vorgeschichte) können zu Zuschlägen führen.
Wird der Beitrag im Alter automatisch teurer?
Das hängt vom Anbieter und der Tarifkalkulation ab. Manche Versicherer erhöhen den Beitrag jährlich mit dem Alter des Tieres, andere stufenweise ab einem bestimmten Alter (z. B. ab dem 3., 5. oder 7. Lebensjahr). Andere Tarife hingegen haben einen höheren Einstiegsbeitrag, bleiben dafür aber im Alter stabil – abgesehen von möglichen allgemeinen Beitragserhöhungen bei steigenden Tierarztkosten.
Gibt es Selbstbeteiligungen?
Ja. Viele Tarife enthalten eine Selbstbeteiligung – z. B. 10 %, 20 % oder feste Beträge pro Rechnung. Diese reduziert den monatlichen Beitrag. Tarife ohne Selbstbeteiligung sind entsprechend teurer.
Sind Rassehunde oder bestimmte Katzenrassen teurer versichert?
Teilweise ja – bei Rassen mit bekanntem Krankheitsrisiko (z. B. französische Bulldogge, Perserkatze, Berner Sennenhund) erheben Versicherer höhere Beiträge oder schließen bestimmte Erkrankungen aus.
Wie wird die Prämie bei mehreren Tieren berechnet?
Jedes Tier erhält einen eigenen Vertrag. Manche Anbieter bieten Rabatte ab dem zweiten oder dritten Tier – z. B. 5–10 % Preisnachlass pro weiterem Tier. Die genaue Beitragshöhe richtet sich dennoch individuell nach jedem Tier.
Gibt es Einmalzahlungen oder jährliche Zahlweise?
Neben der monatlichen Zahlweise bieten viele Versicherer auch jährliche oder halbjährliche Zahlungsoptionen – oft mit kleinem Preisvorteil. Eine Einmalzahlung für die gesamte Vertragslaufzeit ist nicht üblich.
Was passiert, wenn ich den Beitrag nicht zahle?
Bleibt der Beitrag aus, kann der Versicherungsschutz ruhen oder der Vertrag gekündigt werden. Eine Mahnung erfolgt in der Regel nach 14 Tagen. Im Leistungsfall ohne gezahlten Beitrag besteht kein Anspruch.
Vertragsabschluss & Bedingungen
Muss mein Tier gesund sein, um eine Versicherung abschließen zu können?
In vielen Tarifen ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Das kann eine Selbstauskunft im Antrag sein oder eine tierärztliche Bescheinigung. Vorerkrankungen können zu Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen führen. Manche Anbieter verzichten bei bestimmten Tarifen auf eine Prüfung – oft mit eingeschränktem Schutz.
Gibt es ein Höchstalter für den Abschluss?
Ja. Die meisten Anbieter setzen ein Höchstalter für den Vertragsbeginn – z. B. 5, 7 oder 10 Jahre. Für ältere Tiere ist ein Neuabschluss oft nicht mehr möglich oder nur mit stark reduziertem Leistungsumfang. Bestehende Verträge laufen aber meist ein Leben lang weiter.
Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
Das hängt vom Versicherer ab. In der Regel beginnt der Versicherungsschutz nach Annahme des Antrags und Zahlung des ersten Beitrags – jedoch greift die Leistung oft erst nach Ablauf der Wartezeit.
Wie lange sind die Wartezeiten?
Allgemein: meist 30 Tage ab Vertragsbeginn. Für bestimmte Leistungen (z. B. Zahnsanierungen, Kreuzbandriss, Kastration, bestimmte Diagnosen) gelten besondere Wartezeiten von 3, 6 oder 24 Monaten – je nach Tarif. Unfälle sind häufig sofort mitversichert.
Kann ich die Versicherung jederzeit kündigen?
Verträge haben meist eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Danach kann mit Frist – meist 1 bis 3 Monate – zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Bei Beitragserhöhung oder Schadenfall besteht oft ein Sonderkündigungsrecht.
Wie lange ist die Mindestvertragslaufzeit?
Üblich sind 12 oder 24 Monate. Einige Anbieter binden Neukunden für zwei Jahre, andere ermöglichen eine jährliche Kündigung ab Vertragsbeginn. Die genauen Bedingungen finden sich in den Versicherungsbedingungen.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn mein Tier stirbt?
Im Todesfall kann der Vertrag jederzeit außerordentlich beendet werden. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge ist meist nicht vorgesehen – es sei denn, der Tod tritt unmittelbar nach Vertragsbeginn ein.
Ist ein Wechsel der Versicherung möglich?
Ja – ein Anbieterwechsel ist grundsätzlich möglich, aber nicht immer sinnvoll. Wartezeiten beginnen beim neuen Vertrag von vorn, Vorerkrankungen könnten ausgeschlossen werden. Der bestehende Versicherungsschutz sollte nicht gekündigt werden, bevor der neue Vertrag rechtskräftig angenommen wurde.
Kann ich den Tarif während der Laufzeit wechseln oder anpassen?
Viele Versicherer bieten Tarifwechsel an – z. B. in eine höhere oder niedrigere Leistungsstufe. Dabei gelten teilweise neue Wartezeiten und Konditionen. Ein Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif ist oft mit erneuter Gesundheitsprüfung verbunden.
Was ist bei einer Versicherungspause oder Unterbrechung zu beachten?
Die meisten Anbieter bieten keine beitragsfreie Ruhestellung. Eine Unterbrechung führt meist zur Kündigung. Bei Wiederaufnahme des Schutzes gelten erneut Wartezeiten, und es können Leistungsausschlüsse wegen zwischenzeitlich aufgetretener Erkrankungen entstehen.
Anbieter & Tarife
Wie gut ist die Cleos Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen?
Cleos Tierversicherung bietet für Hunde und Katzen mehrere leistungsstarke Tarife an – darunter OP- und Krankenversicherungen mit bis zu 100 % Erstattung. Die Tarife sind klar strukturiert, GOT-konform und beinhalten auch Leistungen wie Zahnbehandlungen oder Vorsorge. Besonders positiv: Direktabrechnung mit dem Tierarzt ist optional möglich.
Welche Leistungen bietet die HanseMerkur Tierkrankenversicherung?
Die HanseMerkur Tierkrankenversicherung bietet für Hunde und Katzen eine breite Tarifauswahl. Je nach Tarif werden Vorsorge, Zahnbehandlungen, alternative Heilmethoden und Klinikaufenthalte abgedeckt. Die Beiträge sind altersabhängig kalkuliert, mit stabiler Preisstruktur für junge Tiere bei langfristiger Bindung.
Was leistet die Lassie Tierversicherung für Hunde?
Lassie fokussiert sich auf digitale Prozesse und Prävention. Die Hundeversicherung ist modular aufgebaut, mit OP- und Krankenversicherung als separate Tarife. Besonderheit: Bei gesundheitsförderndem Verhalten (z. B. Teilnahme an Webinaren) kann ein Beitragsrabatt aktiviert werden.
Ist Panda als Tierversicherung empfehlenswert?
Panda Tierversicherung bietet moderne, digital abschließbare Versicherungen mit verschiedenen Leistungsstufen. Besonders bekannt ist der umfassende OP-Schutz. Die Abwicklung erfolgt online, mit schneller Schadenbearbeitung. Einige Tarife enthalten Erstattungen bis zum 3‑fachen GOT-Satz.
Welche Leistungen bietet die Uelzener für Tiere?
Die Uelzener ist einer der ältesten Spezialversicherer für Tiere in Deutschland. Sie bietet OP- und Krankenversicherungen für Hunde, Katzen und Pferde an – mit flexiblen Selbstbeteiligungen, unterschiedlichen Leistungsniveaus und auch Tarifen ohne Wartezeit bei Unfall.
Wie sind die Tierkrankenversicherungen der Allianz aufgebaut?
Die Allianz bietet für Hunde und Katzen gestaffelte Tarife vom Basisschutz bis zur Premiumabsicherung. Leistungen reichen von Operationen über Diagnostik bis hin zu Vorsorgeleistungen. Die Beiträge sind abhängig vom Eintrittsalter, der Tierart und dem gewünschten Leistungsumfang.
Was unterscheidet die Barmenia von anderen Tierversicherern?
Die Barmenia bietet transparente Tierkrankenversicherungen mit hoher Erstattung (bis zu 100 %) und ohne generelle Ausschlüsse bei bestimmten Rassen. Zudem bietet sie Kombitarife für OP + ambulante Leistungen mit guten Bedingungen für Zahnbehandlungen.
Welche Besonderheiten bietet die DFV Tierversicherung?
Die Deutsche Familienversicherung (DFV) wirbt mit “Sofortschutz” und digitalen Prozessen. Es gibt keine Gesundheitsprüfung, aber gestaffelte Leistungsfreigabe in den ersten Vertragsjahren. Der Schutz gilt für Hunde und Katzen – Vorsorge ist in höheren Tarifen inkludiert.
Bietet die Allianz auch Tierversicherungen für Pferde an?
Ja. Die Allianz bietet aktuell neben Hunde- und Katzenversicherungen auch Pferdeversicherungen. Für Pferde sind Anbieter wie Uelzener oder R+V besser geeignet.
Sind alle Anbieter auch für exotische Tiere geeignet?
Nein – viele bekannte Anbieter beschränken sich auf Hunde, Katzen und Pferde. Exotenversicherungen (z. B. für Papageien, Reptilien oder Frettchen) werden nur von wenigen Spezialanbietern angeboten, z. B. Exotic Animal Care, Petplan oder Cleos Tierversicherung.
Verhalten im Schadensfall
Wie reiche ich eine Tierarztrechnung bei der Versicherung ein?
Die Rechnung kann je nach Anbieter per App, Onlineportal, E‑Mail oder Post eingereicht werden. Wichtig: Sie muss vollständig, lesbar und nach GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) ausgestellt sein. Oft wird auch die Behandlungsdokumentation mit angefordert.
Was passiert, wenn ich mehrere Behandlungen gleichzeitig einreiche?
Die meisten Versicherer erlauben Sammelabrechnungen. Voraussetzung: Alle Behandlungen liegen im Versicherungszeitraum und sind vollständig dokumentiert. Jede Rechnung muss einzeln geprüft und klar zugeordnet sein.
Wie lange dauert die Erstattung durch die Versicherung?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Anbieter. Bei digitalen Einreichungen per App erfolgt die Erstattung oft innerhalb weniger Werktage. Bei postalischer Einreichung oder Rückfragen kann es länger dauern – durchschnittlich 5 bis 14 Tage.
Kann ich mir den Tierarzt frei aussuchen?
Ja – grundsätzlich haben Sie freie Tierarztwahl, solange der Arzt nach GOT abrechnet. Für Kliniken, Notdienste oder Spezialisten ist ggf. ein höherer GOT-Satz nötig, der vom Tarif gedeckt sein muss.
Was passiert, wenn die Rechnung höher ausfällt als der Erstattungsrahmen?
Sie zahlen die Differenz selbst. Hat Ihr Tarif z. B. eine Jahresobergrenze von 2.000 € oder nur Erstattung bis zum 2‑fachen GOT-Satz, sind darüber hinausgehende Kosten nicht versichert.
Was ist bei Notfällen außerhalb der regulären Sprechzeiten zu beachten?
Tierärzte dürfen in diesen Fällen den 3‑fachen oder sogar 4‑fachen GOT-Satz berechnen. Gute Tarife erstatten auch diesen erhöhten Satz – prüfen Sie das vorab in Ihren Versicherungsbedingungen.
Gibt es Fristen zur Einreichung von Rechnungen?
Ja. Die meisten Versicherer setzen Fristen von 3 bis 6 Monaten nach Rechnungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anspruch verfallen – auch wenn die Behandlung versichert gewesen wäre.
Was mache ich, wenn ich die Rechnung verloren habe?
Fordern Sie beim Tierarzt eine Kopie an – idealerweise mit neuem Ausstellungsdatum oder Vermerk „Zweitschrift“. Versicherer akzeptieren in der Regel nur vollständige, originalgetreue Unterlagen.
Was ist, wenn ich vor der Behandlung wissen möchte, ob etwas übernommen wird?
Sie können einen Heil- und Kostenplan beim Versicherer einreichen. Besonders bei teuren oder geplanten Operationen empfiehlt sich eine vorherige Leistungszusage – das schafft Klarheit über die Erstattung.
Kann ich auch direkt über die Versicherung abrechnen lassen (Direktabrechnung)?
Einige Anbieter bieten optional die Direktabrechnung mit dem Tierarzt an. Voraussetzung: Der Tierarzt muss zustimmen und mit dem Versicherer zusammenarbeiten. Diese Option ist meist auf bestimmte Tarife oder Anbieter beschränkt.
Zusatzleistungen & Besonderheiten
Gibt es Tierversicherungen mit Auslandsschutz?
Ja. Viele Tierkranken- und OP-Versicherungen beinhalten Schutz innerhalb Europas oder weltweit – meist für Reisen bis zu 6 oder 12 Wochen. Wichtig: Der Versicherungsschutz gilt nur für akute Behandlungen während des Aufenthalts, nicht für geplante OPs oder Vorsorge.
Werden alternative Heilmethoden wie Homöopathie oder Physiotherapie erstattet?
Einige Krankenversicherungstarife übernehmen auch alternative Verfahren wie Akupunktur, Lasertherapie, Osteopathie oder homöopathische Behandlungen – sofern diese durch Tierärzte oder zugelassene Therapeuten durchgeführt und medizinisch begründet sind.
Was ist eine Vorsorgepauschale in der Tierversicherung?
Hochwertige Krankenversicherungstarife enthalten oft eine jährliche Vorsorgepauschale (z. B. 100–150 €), die für Impfungen, Entwurmungen, Gesundheits-Checks oder Zahnsteinentfernung verwendet werden kann. Diese Pauschale wird unabhängig von konkreten Krankheiten gezahlt.
Ist Zahnprophylaxe mitversichert?
Nur in einigen Krankenversicherungstarifen – z. B. professionelle Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung, Zahnkontrollen. In OP-Tarifen sind solche Leistungen in der Regel nicht enthalten. Für Katzen gibt es die Zahnzusatzversicherung der Uelzener.
Gibt es spezielle Leistungen bei schweren Diagnosen wie Krebs?
Ja – viele Tierkrankenversicherungen übernehmen auch die Kosten für onkologische Therapien, z. B. Chemotherapie oder Bestrahlung. Allerdings können Höchstgrenzen oder Leistungsausschlüsse gelten. Ein Blick in die AVB ist hier wichtig.
Wird psychologische Behandlung bei Verhaltensauffälligkeiten übernommen?
In der Regel nein. Verhaltenstherapie oder Verhaltenstraining wird nur in Ausnahmefällen übernommen – wenn z. B. ein medizinischer Auslöser nachgewiesen werden kann. Die meisten Versicherer schließen solche Behandlungen aus.
Was ist eine Tierverfügung und ist das versichert?
Eine Tierverfügung regelt, wer das Tier im Notfall übernimmt (z. B. bei Unfall oder Tod des Halters). Sie ist kein Teil der Versicherung, kann aber bei manchen Anbietern ergänzend als Service registriert werden. Versicherungsleistungen sind davon nicht betroffen.
Sind Futterkosten oder Nahrungsergänzungsmittel erstattungsfähig?
Nein. Tiernahrung, Diätfutter, Spezialnahrung oder Ergänzungsmittel sind grundsätzlich nicht versichert – auch dann nicht, wenn sie vom Tierarzt empfohlen wurden. Nur medizinisch notwendige Medikamente sind erstattungsfähig.
Gibt es eine Versicherung für Tierpension oder Tierbetreuung?
Einige Anbieter bieten ergänzende Zusatzleistungen für Tierpensionen an – z. B. bei Krankenhausaufenthalt des Halters. Diese Leistungen sind jedoch meist begrenzt (z. B. 5–10 Tage, bis zu 30 €/Tag) und in einfachen Tarifen nicht enthalten.
Was ist eine Leistungshöchstgrenze pro Tierleben?
Einige Versicherer begrenzen die Jahresgesamtleistung auf einen Maximalbetrag – z. B. 10.000 oder 20.000 €. Ist dieser Betrag ausgeschöpft, wird in diesem Jahr nicht mehr erstattet, trotz laufendem Vertrag. Hochwertige Tarife verzichten auf solche Summenbegrenzungen.
Mehrere Tiere & Rabattmöglichkeiten
Einige Versicherer begrenzen die Jahresgesamtleistung auf einen Maximalbetrag – z. B. 10.000 oder 20.000 €. Ist dieser Betrag ausgeschöpft, wird in diesem Jahr nicht mehr erstattet, trotz laufendem Vertrag. Hochwertige Tarife verzichten auf solche Summenbegrenzungen.
Muss ich für jedes Tier einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen?
Ja. Jedes Tier erhält einen eigenen Versicherungsvertrag – auch wenn es sich um denselben Halter oder Haushalt handelt. Die Gesundheitsprüfung und Beitragshöhe erfolgen individuell pro Tier.
Gibt es Rabatte, wenn ich mehrere Tiere versichere?
Viele Versicherer bieten Mehrtier-Rabatte an – z. B. 5–10 % ab dem zweiten oder dritten Tier. Die genaue Staffelung unterscheidet sich je nach Anbieter und Tarif.
Kann ich Hunde und Katzen in einem Vertrag gemeinsam versichern?
Nein. Auch bei gleichem Halter benötigen Hund und Katze jeweils ihren eigenen Vertrag. Eine echte Kombiversicherung über mehrere Tierarten hinweg existiert nicht.
Wie erfolgt die Abrechnung bei mehreren Tieren?
Die Abrechnung erfolgt separat je Vertrag. Tierarztkosten müssen jeweils dem passenden Tier und Tarif zugeordnet werden. Bei Online-Portalen oder Apps wird pro Tier ein eigenes Profil angelegt.
Was passiert, wenn ich ein neues Tier aufnehme?
Für das neue Tier kann ein zusätzlicher Vertrag abgeschlossen werden – idealerweise so früh wie möglich, um Wartezeiten zu umgehen. Bestehende Rabatte können ggf. erweitert oder neu beantragt werden.
Gibt es Anbieter mit besonders fairen Konditionen für Mehrtierhalter?
Einige Anbieter wie die HanseMerkur bieten automatische Mehrtier-Rabatte oder vereinfachte Antragstellung bei weiteren Tieren. Für Pferdehalter ist besonders die Herden-OP-Versicherung der Uelzener interessant – damit können mehrere Pferde in einem Vertrag gebündelt versichert werden. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je nach Tarif und sollten vor Abschluss genau geprüft werden.