FAQ zur Unfall­ver­si­che­rung

Häu­fi­ge Fra­gen zur pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung – ver­ständ­lich erklärt und fach­lich geprüft

Ob beim Sport, im Haus­halt oder im Urlaub – ein Unfall kann jeder­zeit pas­sie­ren. Wer dau­er­haft gesund­heit­lich beein­träch­tigt ist, steht schnell vor finan­zi­el­len Her­aus­for­de­run­gen. Doch wel­che Leis­tun­gen sind über­haupt ver­si­chert? Wann zahlt die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung, was gilt bei Kin­dern oder im Aus­land, und wor­auf soll­te man beim Ver­trags­ab­schluss ach­ten?

Auf die­ser Sei­te fin­den Sie die Ant­wor­ten auf die häu­figs­ten Fra­gen rund um die Unfall­ver­si­che­rung – the­ma­tisch geglie­dert, fach­lich geprüft und klar for­mu­liert. Die Inhal­te hel­fen Ihnen, die pas­sen­de Absi­che­rung zu fin­den, Leis­tun­gen rich­tig ein­zu­ord­nen und häu­fi­ge Miss­ver­ständ­nis­se zu ver­mei­den.

Häu­fi­ge Fra­gen zur Unfall­ver­si­che­rung

Sie zahlt eine ver­ein­bar­te Leis­tung, wenn eine Per­son durch einen Unfall dau­er­haft kör­per­lich oder geis­tig beein­träch­tigt wird. Ver­si­chert sind Frei­zeit, Beruf, Sport, Haus­halt und Urlaub – unab­hän­gig vom Ort oder vom Ver­ur­sa­cher.

Für alle, die bei Unfäl­len finan­zi­ell abge­si­chert sein wol­len. Beson­ders wich­tig ist sie für Kin­der, Selbst­stän­di­ge, Senio­ren, sport­lich Akti­ve und Per­so­nen ohne Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung.

Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung schützt nur bei Arbeits- oder Schul­un­fäl­len und auf dem direk­ten Weg dort­hin. Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung greift welt­weit und rund um die Uhr – auch in der Frei­zeit.

Sie zahlt bei dau­er­haf­ter Beein­träch­ti­gung nach einem Unfall. Nicht ver­si­chert sind z. B. Erkran­kun­gen ohne Unfall­fol­ge, psy­chi­sche Reak­tio­nen ohne kör­per­li­che Ursa­che oder Unfäl­le durch Vor­satz.

Ein Unfall ist ein plötz­li­ches, von außen auf den Kör­per ein­wir­ken­des Ereig­nis mit unfrei­wil­li­ger Gesund­heits­schä­di­gung. Nicht ver­si­chert sind z. B. Über­las­tungs­schä­den oder Krank­hei­ten ohne äuße­re Ein­wir­kung.

PAUKE steht für plötz­lich, von außen, unfrei­wil­lig, auf den Körper einwir­ken­des Ereig­nis. Nur wenn alle Punk­te erfüllt sind, han­delt es sich im Sin­ne der Ver­si­che­rung um einen Unfall.

Die Glie­derta­xe legt fes­te Pro­zent­sät­ze für Inva­li­di­täts­gra­de fest – z. B. bei Ver­lust von Arm, Bein, Auge oder Gehör. Die­se Wer­te bestim­men die Höhe der Kapi­tal­leis­tung bei dau­er­haf­ter Schä­di­gung.

Die BU zahlt bei dau­er­haf­ter Arbeits­un­fä­hig­keit – auch durch Krank­heit. Die Unfall­ver­si­che­rung greift nur bei unfall­be­ding­ter Inva­li­di­tät. Bei­de Pro­duk­te ergän­zen sich sinn­voll, erset­zen sich aber nicht.

Ja. Eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung gilt 24 Stun­den am Tag, an jedem Ort – auch bei Rei­sen, im Aus­land, beim Sport oder in der Frei­zeit. Es gibt kei­ne Ein­schrän­kung auf Beruf oder Arbeits­zeit.

Meist nach ärzt­li­cher Fest­stel­lung einer dau­er­haf­ten Inva­li­di­tät, also frü­hes­tens nach meh­re­ren Mona­ten. In vie­len Tari­fen ist zusätz­lich eine Sofort­leis­tung bei bestimm­ten Ver­let­zun­gen ent­hal­ten.

Die Inva­li­di­täts­leis­tung ist eine ein­ma­li­ge Kapi­tal­zah­lung bei dau­er­haf­ter Schä­di­gung durch einen Unfall. Die Höhe hängt vom Inva­li­di­täts­grad und der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me ab.

Die Pro­gres­si­on erhöht die Aus­zah­lung bei schwe­ren Inva­li­di­täts­gra­den. Je höher der Grad, des­to stär­ker steigt die Leis­tung – z. B. bei 100 % Inva­li­di­tät bis zum Drei­fa­chen der Grund­sum­me (300% Pro­gres­si­on).

Kos­ten für medi­zi­nisch not­wen­di­ge Schön­heits-OPs nach einem Unfall wer­den je nach Tarif bis zu einem bestimm­ten Betrag über­nom­men – z. B. bei sicht­ba­ren Nar­ben oder Gesichts­ver­let­zun­gen.

Vie­le Tari­fe zah­len eine Sofort­leis­tung, wenn bestimm­te Ver­let­zun­gen unmit­tel­bar nach­weis­bar sind – z. B. Schä­del-Hirn-Trau­ma oder Ampu­ta­ti­on. Die Zah­lung erfolgt unab­hän­gig vom Inva­li­di­täts­grad.

Kno­chen­brü­che füh­ren meist nicht zur Inva­li­di­tät. Bei län­ge­rer Kran­ken­haus­be­hand­lung oder bestimm­ten Tari­fen wird den­noch z. B. Kran­ken­haus­ta­ge­geld oder eine Sofort­leis­tung gezahlt.

Wenn die Ver­let­zung dau­er­haft ist, wird anhand der Glie­derta­xe ein Inva­li­di­täts­grad berech­net. Je nach Tarif erfolgt dann eine Kapi­tal­zah­lung, etwa bei ein­ge­schränk­ter Beweg­lich­keit der Schul­ter.

Vie­le Tari­fe beinhal­ten ein Kran­ken­haus­ta­ge­geld – meist ab dem ers­ten oder drit­ten Tag. Es wird pro Kalen­der­tag gezahlt, solan­ge ein sta­tio­nä­rer Auf­ent­halt wegen eines ver­si­cher­ten Unfalls besteht.

Bei schwe­rer unfall­be­ding­ter Inva­li­di­tät kann eine monat­li­che Ren­te ver­ein­bart wer­den – zusätz­lich zur Kapi­tal­leis­tung. Sie wird lebens­lang gezahlt, sobald der fest­ge­leg­te Inva­li­di­täts­grad erreicht ist.

In bes­se­ren Tari­fen ist eine Reha-Orga­ni­sa­ti­on ent­hal­ten: z. B. Bera­tung, Ter­min­pla­nung, Hilfs­mit­tel, Wohn­raum­an­pas­sung oder Wie­der­ein­glie­de­rung. Die­se Leis­tun­gen ergän­zen die Geld­zah­lung.

Eine Über­gangs­leis­tung ist eine ein­ma­li­ge Zah­lung, wenn sechs Mona­te nach dem Unfall bestimm­te Ein­schrän­kun­gen noch bestehen – z. B. ein­ge­schränk­te Geh­fä­hig­keit. Sie wird unab­hän­gig von der Inva­li­di­tät gezahlt.

Kin­der sind nur auf dem direk­ten Schul- oder Kita­weg gesetz­lich ver­si­chert. In der Frei­zeit, auf Rei­sen oder beim Sport greift nur eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung.

In den meis­ten Unfall-Tari­fen gilt der Kin­der­schutz bis zum 18. Lebens­jahr. Danach wird auto­ma­tisch auf den Erwach­se­nen­ta­rif umge­stellt – meist mit Wahl­recht zur Anpas­sung.

Ja. Im Ruhe­stand greift die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung nicht mehr. Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung schützt bei Frei­zeit­un­fäl­len und hilft bei Umbau­kos­ten, Pfle­ge­be­darf oder Mobi­li­täts­hil­fen.

Teil­wei­se ja – wenn das Ehren­amt unter gesetz­li­chem Schutz steht. Eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung leis­tet jedoch unab­hän­gig davon und deckt auch Frei­zeit und Aus­land ab.

Nur arbeits­be­zo­ge­ne Tätig­kei­ten sind gesetz­lich ver­si­chert. Wer z. B. beim Kaf­fee­ko­chen stürzt, geht leer aus. Eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung deckt auch die­se Lücken ab.

Selbst­stän­di­ge haben oft kei­ne gesetz­li­che Absi­che­rung bei Unfäl­len. Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung schützt vor Ein­kom­mens­aus­fall und finan­zi­el­len Fol­gen bei dau­er­haf­ten Ein­schrän­kun­gen.

In vie­len Fäl­len ja – denn es geht um unfall­be­ding­te Schä­den, nicht um Krank­hei­ten. Man­che Anbie­ter stel­len Gesund­heits­fra­gen, ande­re ver­zich­ten dar­auf in bestimm­ten Tari­fen.

Unfäl­le beim Sport sind grund­sätz­lich mit­ver­si­chert. Bei Risi­ko­s­port­ar­ten wie Klet­tern oder Motor­sport kön­nen Leis­tungs­aus­schlüs­se gel­ten – hier lohnt ein Blick in die Tarif­be­din­gun­gen.

Man­che Tari­fe leis­ten auch bei bestimm­ten schwe­ren Erkran­kun­gen wie Krebs oder Dia­be­tes – meist in Form einer ein­ma­li­gen Kapi­tal­zah­lung zusätz­lich zum Unfall­schutz.

Nur bei kör­per­li­cher Ursa­che – z. B. nach einem Schä­del-Hirn-Trau­ma. Rei­ne psy­chi­sche Belas­tun­gen ohne kör­per­li­che Ver­let­zung sind in der Regel nicht ver­si­chert.

In der Regel beträgt die Erst­lauf­zeit 1 – 3 Jah­re und ver­län­gert sich danach auto­ma­tisch um jeweils ein Jahr, wenn kei­ne Kün­di­gung erfolgt.

Vie­le Anbie­ter erlau­ben den Neu­ab­schluss bereits ab dem 16. Lebens­jahr oder auch früh­zei­ti­ger für Kin­der; das Höchst­al­ter vari­iert je nach Gesell­schaft.

Eine ordent­li­che Kün­di­gung ist meist mit einer Frist von drei Mona­ten zum Ende der Ver­trags­lauf­zeit mög­lich. Auch nach Scha­dens­fall oder Leis­tungs­er­brin­gung besteht oft ein Son­der­kün­di­gungs­recht.

Ja. Die Bei­trä­ge ori­en­tie­ren sich unter ande­rem am Risi­ko (z. B. Beruf, Hob­bys, Alter) und kön­nen im Lau­fe der Zeit stei­gen.

Maß­geb­lich sind unter ande­rem die Ver­si­che­rungs­sum­me, Pro­gres­si­on, Beruf/Hobbys, Gesund­heits­fra­gen sowie Zusatz­leis­tun­gen (z. B. Unfall­ren­te, Sofort­leis­tung).

Ja. Man­che Tari­fe sehen War­te­zei­ten vor, bevor Leis­tun­gen grei­fen – etwa bei kos­me­ti­schen Ope­ra­tio­nen oder bei Über­gangs­leis­tun­gen.

Ja. Bei vie­len Tari­fen müs­sen gesund­heit­li­che Anga­ben gemacht wer­den. Bei ande­ren Ange­bo­ten ist der Ver­zicht auf Gesund­heits­prü­fung mög­lich – je nach Anbie­ter und Tarif.

Ja. Vie­le Unfall­ver­si­che­run­gen bie­ten Mit­ver­si­che­rung von Kin­dern oder Umstel­lung auf einen Erwach­se­nen­ta­rif ohne neue Gesund­heits­prü­fung an.

Ja. Eini­ge Tari­fe ent­hal­ten Dyna­mik (Leistungs‑ und Bei­trags­an­pas­sung) oder Beitragsrückgewähr‑Modelle. Die­se sind jedoch häu­fig teu­er und soll­ten kri­tisch geprüft wer­den.

In vie­len Fäl­len ja. Tarif‑Upgrades, Erhö­hung der Ver­si­che­rungs­sum­me oder Zusatz­bau­stei­ne (z. B. Unfall­ren­te) sind mög­lich – abhän­gig von Anbie­ter und Ver­trags­be­din­gun­gen.

Ja. Bei­trä­ge zur pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung zäh­len zu den sons­ti­gen Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen und kön­nen als Son­der­aus­ga­ben gel­tend gemacht wer­den – soweit der Höchst­be­trag noch nicht aus­ge­schöpft ist.

Bei rein pri­va­ter Nut­zung in der „Anla­ge Vor­sor­ge­auf­wand“. Bei beruf­li­cher Nut­zung (z. B. Berufs­unfall) wird der Anteil in der „Anla­ge N“ als Wer­bungs­kos­ten ange­ge­ben.

Ja. Bei Arbeit­neh­mern und Rent­nern liegt die Gren­ze für sons­ti­ge Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen bei 1.900 €, bei Selbst­stän­di­gen bei 2.800 € pro Jahr. Über­schrei­tet man die­se durch Kranken‑, Pflege‑ oder Unfall­ver­si­che­run­gen, ent­fällt der Vor­teil.

Kapi­tal­leis­tun­gen nach einem Unfall sind in der Regel steu­er­frei. Wird jedoch ein Arbeit­ge­ber / Versicherer‑Vertrag durch­ge­führt, z. B. Gruppen‑Unfallversicherung, kann steu­er­li­cher Sach­be­zug auf­tre­ten.

Die Han­se­Mer­kur Unfall­ver­si­che­rung bie­tet z. B. eine hohe Inva­li­di­täts­leis­tung bis 1 Mio €, welt­wei­ten Schutz rund um die Uhr sowie optio­na­le Pro­gres­si­on und Sofort­leis­tung. Beson­der­hei­ten erge­ben sich im Leis­tungs­fall durch ergän­zen­de Ser­vices wie Reha‑Management.

Die Haft­pflicht­kas­se Unfall­ver­si­che­rung fokus­siert auf Bestands‑ und Gewer­be­kun­den. Sie bie­tet neben Standard‑Invaliditätsleistung auch Leis­tun­gen bei kos­me­ti­schen Ope­ra­tio­nen und hohe Kom­fort­leis­tun­gen bei sta­tio­nä­rer Behand­lung.

Die Baloi­se Unfall­ver­si­che­rung punk­tet mit modu­la­ren Bau­stei­nen: z. B. Unfall­ren­te, Kran­ken­haus­ta­ge­geld, Aus­lands­schutz und Sport­de­ckung. Damit kann der Schutz gezielt auf per­sön­li­che Risi­ken ange­passt wer­den.

Die VHV Unfall­ver­si­che­rung bie­tet als Opti­on eine lebens­lan­ge Unfall­ren­te, inno­va­ti­ve Pro­gres­sio­nen bis 350 % und beson­de­re Kon­di­tio­nen für jun­ge Erwach­se­ne. Zudem zählt eine digi­ta­le Scha­den­mel­dung via App zum Leis­tungs­um­fang.

Die Hand­ara Unfall­ver­si­che­rung zeich­net sich durch beson­ders güns­ti­ge Ein­stei­ger­ta­ri­fe mit guter Aus­stat­tung aus – z. B. Sofort­leis­tung bei schwe­rer Ver­let­zung, auto­ma­ti­sche Dyna­mik und eine Kinder‑Mitversicherung ohne Auf­preis.

Die Alte­os Unfall­ver­si­che­rung stellt groß­zü­gi­ge Inva­li­di­täts­leis­tun­gen bis 1,5 Mio € in Aus­sicht, inklu­diert vie­le Freizeit‑Risiken ohne Aus­schluss und bie­tet fle­xi­ble Opti­ons­mög­lich­kei­ten für spä­te­ren Tarif­wech­sel.

Die Alli­anz Unfall­ver­si­che­rung über­zeugt durch eine star­ke Service‑Infrastruktur, optio­na­len Assistance‑Leistungen (Mobilitäts‑ und Reha‑Service) und umfang­rei­che Online‑Tools zur Scha­den­ver­wal­tung.

Die Inter­Risk Unfall­ver­si­che­rung bie­tet inno­va­ti­ve Zusatz­mo­du­le wie Kosmetik‑OP, Pfle­ge­kos­ten­zu­schuss und Bei­trags­be­frei­ung bei dau­er­haf­ter Inva­li­di­tät. Zudem gilt ein sehr brei­ter Freizeit‑ und Aus­lands­schutz.

Ein Sturz gilt als Unfall, wenn er plötz­lich und unge­wollt pas­siert. Bleibt eine dau­er­haf­te kör­per­li­che Beein­träch­ti­gung zurück, leis­tet die Unfall­ver­si­che­rung – z. B. nach Trep­pen­sturz oder beim Aus­rut­schen.

Nur, wenn die­se Fol­ge eines kör­per­lich nach­weis­ba­ren Unfalls sind – etwa nach Schä­del-Hirn-Trau­ma oder Ampu­ta­ti­on. Rei­ne psy­chi­sche Reak­tio­nen ohne Unfall sind aus­ge­schlos­sen.

Man­che Ver­si­che­rer leis­ten bereits ab 1 % Inva­li­di­tät – oft nur bei ent­spre­chen­der Ver­ein­ba­rung. Die Aus­zah­lung rich­tet sich antei­lig nach Ver­si­che­rungs­sum­me und Glie­derta­xe.

Ja. Vie­le Anbie­ter gewäh­ren Kom­bi­ra­bat­te bei Abschluss meh­re­rer Ver­trä­ge (z. B. Haft­pflicht, Haus­rat). Die Unfall­ver­si­che­rung kann in sol­chen Pake­ten güns­ti­ger sein.

Eine Bei­trags­ga­ran­tie bedeu­tet, dass der Bei­trag für einen bestimm­ten Zeit­raum nicht erhöht wird. Üblich sind zwei bis drei Jah­re, danach kann der Ver­si­che­rer anpas­sen.

Ja. Der Ver­si­che­rungs­schutz gilt in der Regel welt­weit – auch auf Rei­sen, im Urlaub oder bei län­ge­ren Aus­lands­auf­ent­hal­ten. Genaue Bedin­gun­gen hän­gen vom Tarif ab.

Leis­tung bei Inva­li­di­tät, Sofort­leis­tung bei schwe­ren Ver­let­zun­gen, ggf. Ein­mal­zah­lung bei bestimm­ten Krank­hei­ten. Vie­le Tari­fe bie­ten zusätz­lich Kran­ken­haus­ta­ge­geld oder Ber­gungs­kos­ten.

Ja. Wenn der Sturz plötz­lich, unge­wollt und unfall­ty­pisch erfolgt, leis­tet die Ver­si­che­rung – auch im Haus­halt. Eine dau­er­haf­te Ein­schrän­kung muss nach­weis­bar sein.