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Betriebsschließungsversicherung: Schutz bei behördlicher Schließung
Existenzsicherung für Unternehmen im Ernstfall

Wenn der Betrieb plötzlich schließen muss – sei es wegen Infektionsgefahr, behördlicher Anordnung oder hygienischer Mängel – entstehen oft hohe Verluste. Laufende Kosten laufen weiter, während Einnahmen komplett wegbrechen. Genau hier greift die Betriebsschließungsversicherung: Sie sichert Unternehmer gegen die finanziellen Folgen einer zwangsweisen Schließung ab – individuell und branchengerecht.
Wir unterstützen Sie dabei, den passenden Schutz für Ihre Branche zu finden – transparent, unabhängig und mit Blick auf die aktuelle Marktsituation. Auch wenn viele Versicherer sich zurückgezogen haben, finden wir Lösungen.
Betriebsschließungsversicherung kurz erklärt
Über 700 zufriedene Kunden vertrauen uns
114 Bewertungen | 5,0 Sterne
328 Bewertungen | 4,9 Sterne
334 Bewertungen | 5,0 Sterne
Schutz bei Zwangsschließung durch Behörden
Was ist eine Betriebsschließungsversicherung?
Die Betriebsschließungsversicherung sichert Unternehmen finanziell ab, wenn es zu einer behördlich angeordneten Schließung kommt – zum Beispiel aufgrund eines meldepflichtigen Krankheitserregers oder schwerwiegender Hygienemängel. Die Versicherung zahlt in der Regel eine Tagesentschädigung, übernimmt Desinfektionskosten und kann auch für die Vernichtung kontaminierter Waren aufkommen. Sie ist vor allem in Branchen mit Kundenkontakt oder Lebensmittelverarbeitung unverzichtbar – wie Gastronomie, Hotellerie, Friseure, Fitnessstudios, Bäckereien oder Arztpraxen.
Wichtig zu wissen: Eine Betriebsschließungsversicherung wird in den meisten Fällen nicht als eigenständiger Vertrag, sondern als Baustein zur Inhaltsversicherung angeboten. Der Abschluss hängt stark von der Branche und der Risikoeinschätzung des Versicherers ab.
Schließung des Betriebs durch behördliche Einzelanordnung
Erkrankungen oder Verdacht auf meldepflichtige Krankheiten nach §§ 6 und 7 IfSG
Nachweis bestimmter Krankheitserreger (z. B. Salmonellen, E. coli, Scharlach)
Tätigkeitsverbot für Mitarbeiter durch Gesundheitsamt
Kostenübernahme für:
Desinfektionsmaßnahmen
Vernichtung kontaminierter Waren
Ertragsausfall (Tagesentschädigung)
Allgemeinverfügungen (z. B. flächendeckender Lockdown bei Pandemien)
Schäden durch Brand, Leitungswasser, Sturm, Einbruch (dafür ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung notwendig)
Quarantäne ohne behördliche Anordnung
Schließung wegen wirtschaftlicher Gründe
Viele Versicherer schließen Pandemien und Epidemien explizit aus
Keine Leistung, wenn das Ereignis nicht im Versicherungskatalog genannt ist (abhängig vom Tarif)
Finanzielle Entlastung bei behördlicher Schließung
Leistungen der Betriebsschließungsversicherung
Die Betriebsschließungsversicherung schützt Sie vor wirtschaftlichen Verlusten, wenn Ihr Betrieb aufgrund einer behördlichen Anordnung vorübergehend geschlossen werden muss. Je nach Tarif und Anbieter umfasst der Versicherungsschutz mehrere Leistungsbausteine, die auf die Risiken Ihrer Branche zugeschnitten sind.
In der Regel erhalten Versicherungsnehmer bei Eintritt eines versicherten Ereignisses eine Tagesentschädigung, die laufende Kosten wie Miete, Leasingraten oder Gehälter abfedern soll. Diese Zahlung erfolgt für die Dauer der Schließung und basiert auf dem individuell vereinbarten Tagessatz. Voraussetzung ist eine behördlich veranlasste Einzelanordnung, etwa nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), zum Beispiel wegen Salmonellen, Noroviren oder anderen meldepflichtigen Krankheitserregern.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Kostenübernahme für Desinfektionsmaßnahmen, wenn etwa Räume, Maschinen oder Arbeitsgeräte gereinigt und desinfiziert werden müssen. In vielen Tarifen sind auch die Vernichtung kontaminierter Waren und Vorräte versichert – zum Beispiel bei Lebensmittelbetrieben, wenn ganze Chargen aus dem Verkehr gezogen werden müssen.
Ebenso kann ein Tätigkeitsverbot einzelner Mitarbeiter abgesichert sein, wenn diese aufgrund eines Verdachtsfalls vom Gesundheitsamt aus dem Verkehr gezogen werden. Einige Versicherer schließen außerdem sogenannte Wechselwirkungsschäden mit ein – etwa wenn durch den Ausfall einer Abteilung der gesamte Betrieb nicht mehr arbeitsfähig ist.
Zu beachten ist, dass die Leistungen nur greifen, wenn der jeweilige Erreger oder die Krankheit im Versicherungskatalog namentlich genannt ist. Auch Wartezeiten oder Entschädigungsgrenzen variieren je nach Anbieter und müssen sorgfältig geprüft werden. Eine individuelle Prüfung der Vertragsbedingungen ist deshalb unerlässlich.
Beitrag richtet sich nach Branche und Risiko
Kosten & Beitragshöhe
Die Kosten einer Betriebsschließungsversicherung hängen von mehreren Faktoren ab – vor allem von der Art Ihres Unternehmens, dem Risikoprofil Ihrer Branche und dem gewünschten Leistungsumfang. Pauschale Preisangaben sind daher nicht möglich.
In der Praxis variieren die Beiträge je nach Anbieter, Tarifmodell und individuellen Risikomerkmalen deutlich. Einflussfaktoren sind unter anderem:
Branche (z. B. Gastronomie = höheres Risiko als Einzelhandel)
Betriebsgröße und Umsatz
Höhe der gewünschten Tagesentschädigung
Dauer der Entschädigung (z. B. 30 oder 60 Tage)
Deckungserweiterungen wie Warenvernichtung oder Teilschließung
Regionale Gegebenheiten und bisherige Schadenhistorie
Beispiel: Ein kleiner Gastronomiebetrieb mit durchschnittlichem Umsatz und einem Tagessatz von 300 € kann mit jährlichen Beiträgen zwischen 400 € und 1.200 € rechnen – je nach Anbieter und Einschluss der Zusatzleistungen. In Branchen mit geringerer Kundenfrequenz oder ohne Lebensmittelverarbeitung sind die Beiträge oft niedriger.
Wichtig: Viele Versicherer bieten die Betriebsschließungsversicherung nur in Verbindung mit einer Inhaltsversicherung an. Diese Voraussetzung wirkt sich ebenfalls auf die Gesamtkosten aus. Da sich die Tariflandschaft seit der Corona-Pandemie stark verändert hat, ist eine individuelle Prüfung unerlässlich.
Ergänzender Schutz, der zählt
Weitere wichtige Versicherungen für Ihr Unternehmen
Jeder Betrieb bringt individuelle Risiken mit sich – umso wichtiger ist ein ganzheitlicher Versicherungsschutz. Ergänzen Sie Ihre Betriebsschließungsversicherung durch weitere sinnvolle Absicherungen und schützen Sie, was Ihr Unternehmen trägt: Ihre Verantwortung, Ihre Infrastruktur und Ihre Daten.
Betriebshaftpflicht
Unerwartete Schäden können schnell hohe Forderungen nach sich ziehen – ob durch fehlerhafte Arbeiten, Missgeschicke im Kundenkontakt oder Sachschäden auf dem Firmengelände. Die Betriebshaftpflicht schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen von Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen Ihrer betrieblichen Tätigkeit entstehen.
Firmengebäudeversicherung
Ihr Firmengebäude ist das Fundament Ihres Unternehmens – und gleichzeitig zahlreichen Risiken ausgesetzt: Feuer, Sturm, Leitungswasserschäden oder Einbruchdiebstahl können massive Kosten verursachen. Die Firmengebäudeversicherung schützt Ihre Immobilie zuverlässig und sorgt dafür, dass Sie im Schadenfall schnell wieder handlungsfähig sind.
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Digitale Angriffe auf Unternehmen nehmen rasant zu. Ein einziger Hackerangriff kann Betriebsabläufe lahmlegen, Daten vernichten und hohe Kosten verursachen. Die Cyberversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Cyberkriminalität – inklusive IT-Forensik, Schadenersatzansprüchen und Betriebsunterbrechung.
Absicherung für Branchen mit direktem Kundenkontakt
Für wen ist die Betriebsschließungsversicherung sinnvoll?
Die Betriebsschließungsversicherung richtet sich an alle Unternehmer, deren Betrieb durch hygienische Risiken oder Infektionsgefahren ins Visier der Gesundheitsämter geraten kann – ganz gleich, ob in der Gastronomie, im Dienstleistungsbereich oder in medizinischen Berufen. Entscheidend ist: Sobald Kunden, Patienten oder Lebensmittel im Spiel sind, steigt das Risiko einer behördlichen Schließung erheblich.
In der Praxis betrifft das besonders Restaurants, Bäckereien, Metzgereien, Hotels, Friseursalons, Kosmetik- und Massagestudios, aber auch Fitnessstudios, Pflegeeinrichtungen, Kitas und Arztpraxen. Hier besteht ein erhöhtes Risiko, dass durch meldepflichtige Krankheitsausbrüche, fehlende Hygienemaßnahmen oder behördliche Kontrollen eine Schließung angeordnet wird – oft von heute auf morgen.
Auch Unternehmen mit mehreren Standorten oder hoher Kundenfrequenz, etwa im Einzelhandel oder Veranstaltungsbereich, sind besonders gefährdet. Selbst eine Infektion oder der Verdacht bei nur einem Mitarbeiter kann ausreichen, um den Betrieb zumindest teilweise lahmzulegen. Die Betriebsschließungsversicherung fängt diese Risiken finanziell ab, indem sie unter anderem Desinfektionskosten, Warenvernichtung und den entgangenen Gewinn über Tagespauschalen erstattet.
Vor allem kleinere Betriebe, bei denen schon wenige Tage Einnahmeausfall existenzbedrohend sein können, profitieren von dieser Absicherung. Aber auch mittelständische und größere Unternehmen, die sich auf langfristige Planung und stabile Abläufe verlassen, setzen zunehmend auf diese Versicherungslösung – nicht zuletzt, weil viele Risiken durch Corona stärker ins Bewusstsein gerückt sind.
Gerade weil die Betriebsschließungsversicherung heute nur noch bei ausgewählten Anbietern und unter engen Voraussetzungen erhältlich ist, lohnt sich eine individuelle Beratung. Wir helfen Ihnen dabei, die passende Lösung für Ihre Branche und Ihre Anforderungen zu finden.
Passgenaue Absicherung für jede Branche
Gewerbe im Überblick
Jede Branche bringt eigene Risiken und Anforderungen mit. Deshalb entwickeln wir individuelle Versicherungskonzepte, die exakt auf Ihre Tätigkeit abgestimmt sind – egal ob Sie ein Ladengeschäft betreiben, im Handwerk tätig sind oder als Selbstständiger arbeiten. So sichern Sie Ihr Unternehmen rundum ab.
Firmen & Gewerbetreibende
Vom Einzelhandel bis zum Büro: Gewerbetreibende benötigen Lösungen, die ihre Abläufe und Werte zuverlässig schützen. Wir bieten Ihnen genau die Absicherung, die zu Ihrer Branche passt.
Handwerksbetriebe
Ob Bau, Sanitär oder Elektrotechnik – im Handwerk zählt nicht nur Können, sondern auch ein solider Versicherungsschutz. Wir beraten Sie branchenspezifisch und leistungsstark.
Freie Berufe & Selbstständige
Freiberufler und Selbstständige tragen viel Verantwortung. Wir unterstützen Sie mit individuellen Lösungen für Ihre Praxis, Ihr Studio oder Ihre kreative Tätigkeit.
Klarheit schaffen. Risiken verstehen. Richtig absichern.
Was Sie über Betriebsschließungsversicherung wissen wollen
Die Betriebsschließungsversicherung gehört zu den komplexeren gewerblichen Versicherungen – gerade weil die Bedingungen je nach Anbieter stark variieren. In den folgenden Punkten klären wir die häufigsten Fragen, die sich Unternehmer vor dem Abschluss stellen sollten.
Warum ist eine Betriebsschließungsversicherung wichtig?
Weil eine behördlich angeordnete Schließung den laufenden Betrieb innerhalb weniger Stunden zum Stillstand bringen kann – bei weiterlaufenden Fixkosten. Die Versicherung bietet finanzielle Entlastung und sichert den Fortbestand Ihres Unternehmens in dieser Krisensituation ab.
Welche Gründe können zu einer Betriebsschließung führen?
Typische Auslöser sind meldepflichtige Krankheiten oder Krankheitserreger wie Salmonellen, Noroviren oder Scharlach, die bei Mitarbeitenden festgestellt werden. Aber auch Hygienemängel, Kontrollen durch das Gesundheitsamt oder Tätigkeitsverbote für Schlüsselpersonal können eine Schließung notwendig machen.
Was ist nicht abgedeckt?
Nicht abgedeckt sind unter anderem flächendeckende Allgemeinverfügungen wie ein Lockdown, wirtschaftlich motivierte Betriebsschließungen oder Risiken, die explizit im Vertrag ausgeschlossen wurden – zum Beispiel Pandemien oder bestimmte nicht genannte Erreger.
Was sind typische Ausschlussklauseln?
Viele Tarife schließen Pandemien, Epidemien und COVID-19 explizit aus. Ebenso oft nicht mitversichert sind Quarantänemaßnahmen ohne behördliche Anordnung, Schließungen aufgrund bloßer Verdachtsmomente sowie Krankheiten, die nicht im Katalog des Versicherers genannt sind.
Wie lang ist die Dauer der versicherten Ausfallzeit (Haftzeit)?
Die Haftzeit bezeichnet den Zeitraum, für den Leistungen wie Tagesentschädigungen gezahlt werden. Je nach Anbieter liegt sie meist bei 30 Tagen, kann aber in bestimmten Tarifen auf 60 oder mehr Tage verlängert werden. Die genaue Dauer muss individuell vereinbart werden.
Gibt es eine Wartezeit nach Abschluss des Vertrages?
Ja, viele Versicherer sehen eine Wartezeit von 14 bis 30 Tagen vor, bevor der Versicherungsschutz aktiv wird. Schäden, die vor Ablauf dieser Frist entstehen, sind in der Regel nicht versichert.
Warum ist die Betriebsschließungsversicherung für die Gastronomie besonders wichtig?
Weil Gastronomiebetriebe ein besonders hohes Risiko tragen: Sie verarbeiten Lebensmittel, haben engen Kundenkontakt und unterliegen strengen Hygieneauflagen. Ein einziger Infektionsfall kann zur vollständigen Schließung führen – mit erheblichen finanziellen Folgen.
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Zusammenfassung
Die Betriebsschließungsversicherung ist ein wichtiger Baustein für alle Unternehmer, deren Betrieb durch Infektionen, Hygieneprobleme oder behördliche Anordnungen plötzlich stillstehen kann. Sie schützt vor finanziellen Engpässen, übernimmt Desinfektions- und Entsorgungskosten und bietet Planungssicherheit in unsicheren Zeiten. Besonders für Unternehmen mit Kundenkontakt oder in lebensmittelnahen Branchen lohnt sich diese Absicherung – nicht zuletzt, weil viele Versicherer strenge Annahmerichtlinien haben. Wir helfen Ihnen dabei, den passenden Schutz zu finden – individuell, unabhängig und auf Ihre Branche zugeschnitten.
häufige Fragen
Wie kann ich prüfen, ob mein Betrieb versicherbar ist?
Nicht jeder Betrieb wird automatisch angenommen. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Unternehmen in eine der aktuell versicherbaren Risikogruppen fällt und ob eine Absicherung möglich ist – unter Berücksichtigung Ihrer Branche, Größe und Hygienestandards.
Muss die Schließung immer schriftlich angeordnet sein?
Ja. Eine behördlich schriftlich dokumentierte Einzelanordnung ist in fast allen Policen Voraussetzung für die Leistungspflicht. Mündliche Hinweise, bloße Empfehlungen oder freiwillige Schließungen führen in der Regel zu keinem Versicherungsschutz.
Ist der Verdienstausfall meiner Mitarbeiter mitversichert?
Nein. Die Betriebsschließungsversicherung deckt in erster Linie den wirtschaftlichen Schaden des Unternehmens. Die Löhne und Ausfälle von Mitarbeitern sind nicht separat abgesichert. Hier greift ggf. das Infektionsschutzgesetz (IfSG) oder andere staatliche Regelungen.
Kann ich auch nur eine Teilschließung absichern?
Manche Tarife sehen eine Absicherung von Teilbetriebsschließungen vor, z. B. wenn nur eine Abteilung betroffen ist. Dies hängt jedoch vom gewählten Anbieter und Tarif ab – wir beraten Sie, ob und wie dieser Schutz für Ihren Betrieb sinnvoll integrierbar ist.