Veranstalterhaftpflicht – Schutz für Events, Aufbau, Abbau und rechtliche Sicherheit
Ob Hochzeit, Straßenfest oder Konzert: Wer ein Event plant, trägt Verantwortung – und braucht den passenden Schutz.
Wer eine Veranstaltung organisiert, übernimmt mehr als nur die Planung – er haftet auch für alles, was dabei passieren kann. Ein herunterfallender Lautsprecher, ein umgestürzter Maibaum oder verdorbene Lebensmittel: Die finanziellen Folgen können schnell existenzbedrohend sein. Mit einer Veranstalterhaftpflichtversicherung schützen Sie sich zuverlässig vor den Risiken – ob privat, gewerblich oder als Verein.
Das Wichtigste im Überblick
- Die Veranstalterhaftpflicht deckt Personen‑, Sach- und unechte Vermögensschäden ab, die durch Ihre Veranstaltung verursacht werden.
- Der Versicherungsschutz gilt in der Regel nicht nur während der Veranstaltung, sondern auch während Auf- und Abbauzeiten.
- Typische Ausschlussrisiken (z. B. vorsätzliche Schäden, motorisierte Fahrzeuge, Pyrotechnik ohne Sondervereinbarung) müssen geprüft und ggf. hinzugenommen werden.
- Kosten sind oft kalkulierbar: Ein Richtwert liegt typischerweise bei 25 – 30 Cent pro Besucher (abhängig von Risiko, Größe und Umfang).
- Insbesondere bei größeren Events (z. B. Festivals, Messen, Konzerte) sind ausreichend hohe Deckungssummen notwendig — insbesondere für Personenschäden.
- Nicht jede Veranstalterhaftpflicht enthält alle Risiken automatisch – Zusatzbausteine für Technik, Ausfall oder Rechtsstreit können erforderlich sein.

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Haftung bei Events – wer veranstaltet, trägt Verantwortung.
Was ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?
Die Veranstalterhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die Veranstalter gegen Schadensersatzansprüche Dritter absichert. Versichert sind Personen‑, Sach- und daraus resultierende unechte Vermögensschäden, die während einer Veranstaltung entstehen – etwa durch organisatorische Fehler, unzureichende Sicherheitsvorkehrungen oder fahrlässiges Verhalten von Helferinnen und Helfern. Der Schutz greift nicht nur während des Events selbst, sondern in der Regel auch beim Auf- und Abbau.
Ob es sich um eine private Feier, eine betriebliche Veranstaltung oder ein großes öffentliches Event handelt: Ohne Versicherung kann schon ein kleiner Vorfall zu großen finanziellen Folgen führen.
Schäden an Personen (z. B. Verletzungen durch herabfallende Gegenstände)
Schäden an fremdem Eigentum (z. B. zerstörte Einrichtung, beschädigte Technik)
Unechte Vermögensschäden (z. B. Einnahmeausfälle Dritter infolge eines Schadens)
Passiver Rechtsschutz (Abwehr unberechtigter Forderungen)
Schäden durch Mitarbeiter oder Hilfspersonal
Schutz auch für Aufbau- und Abbauzeiten
Privatpersonen, die z. B. Hochzeiten, runde Geburtstage oder Gartenfeste organisieren
Vereine, die z. B. Sommerfeste, Flohmärkte oder Schützenfeste veranstalten
Firmen, die Betriebsfeiern oder Kundenveranstaltungen durchführen
Gastronomen, die Räume für Events bereitstellen
Profis, die Konzerte, Märkte, Messen oder Festivals planen
Schutz, der passt – zu Ihrem Event und Ihrem Budget.
Leistungen und Kosten im Überblick
Die Veranstalterhaftpflicht schützt Sie umfassend vor finanziellen Risiken – und das zu überraschend fairen Konditionen. Die Leistungen decken weit mehr ab als nur den Veranstaltungszeitraum und lassen sich flexibel an Ihre individuellen Anforderungen anpassen.
Die Veranstalterhaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für berechtigte Schadenersatzforderungen, wenn Gäste oder Dritte durch die Veranstaltung zu Schaden kommen. Dazu gehören Personenschäden, wie Verletzungen durch unsachgemäße Aufbauten, ebenso wie Sachschäden, z. B. durch umgestoßene Stände oder herunterfallende Technik. Selbst unechte Vermögensschäden – also finanzielle Folgen aus einem Personen- oder Sachschaden – sind mitversichert.
Ein großer Vorteil ist der passive Rechtsschutz: Die Versicherung prüft auf eigene Kosten, ob die Ansprüche berechtigt sind, und wehrt ungerechtfertigte Forderungen notfalls auch gerichtlich ab. Mitversichert sind dabei auch freiwillige Helfer, Mitorganisatoren sowie Schäden, die beim Auf- und Abbau entstehen.
Die Kosten einer Veranstalterhaftpflicht hängen vom Umfang, der Dauer und der Art der Veranstaltung ab. Beispielwerte zeigen:
Dorffest mit 4.000 Besuchern inkl. Zelten und Feuerwerk: ca. 1.150 €
Weihnachtsmarkt mit 4.000 Besuchern und Kutschfahrten: ca. 900 €
Leichtathletik-Event mit 1.000 Besuchern: ca. 200 €
Straßenfest mit 100 Personen: ca. 120 €
Ein guter Richtwert: 25–30 Cent pro Besucher. Viele Veranstalter kalkulieren die Versicherungskosten direkt in Eintritt oder Getränkepreise mit ein.
Vergleichen Sie gezielt und profitieren Sie von unserer Empfehlung.
Die passende Versicherung für Ihr Event – ein Vergleich lohnt sich
Die Auswahl der richtigen Veranstalterhaftpflichtversicherung ist entscheidend, um optimal abgesichert zu sein. Ein umfassender Vergleich hilft dabei, den passenden Schutz für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.
Bei der Vielzahl an Anbietern von Veranstalterhaftpflichtversicherungen ist es wichtig, die Leistungen und Konditionen genau zu vergleichen. Nicht jede Police deckt alle spezifischen Risiken Ihres Events ab. Ein sorgfältiger Vergleich ermöglicht es, eine Versicherung zu wählen, die sowohl umfassenden Schutz bietet als auch wirtschaftlich sinnvoll ist.
Aufgrund unserer Erfahrung und Marktkenntnis empfehlen wir eventAssec als spezialisierten Anbieter im Bereich Event- und Entertainment-Versicherungen. Mit über 25 Jahren Erfahrung und mehr als 215.000 versicherten Veranstaltungen bietet eventAssec maßgeschneiderte Lösungen für verschiedenste Eventarten. Ihre Produkte zeichnen sich durch einen modularen Aufbau aus, der es ermöglicht, den Versicherungsschutz individuell an die Anforderungen Ihres Events anzupassen.
Neben der Veranstalterhaftpflichtversicherung bietet eventAssec weitere Produkte an, die wir ebenfalls individuell vermitteln können:
Veranstaltungstechnikversicherung: Schutz für Ihre technische Ausrüstung wie Bühnen‑, Licht- und Tontechnik.
Veranstaltungsausfallversicherung: Absicherung gegen finanzielle Verluste bei unvorhergesehenem Ausfall oder Abbruch Ihrer Veranstaltung.
Event-All-Risk-Versicherung: Umfassender Schutz, der verschiedene Versicherungsbereiche kombiniert und somit eine Rundum-Absicherung bietet.
Ausstellungsversicherung: Spezieller Schutz für Ausstellungen und Messen, der Exponate und Messestände absichert.
Veranstaltungsrechtsschutz: Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Ihrer Veranstaltung.
Durch die Zusammenarbeit mit eventAssec können wir Ihnen individuelle Versicherungslösungen anbieten, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Ob privat oder gewerblich: Der Schutz gilt für viele Veranstaltertypen.
Diese Gruppen profitieren besonders von einer Veranstalterhaftpflicht
Veranstaltungen gibt es in allen Größen und Formen – und ebenso vielfältig sind die Zielgruppen, die eine passende Absicherung benötigen. Die Veranstalterhaftpflicht ist nicht nur für Profis, sondern auch für Privatpersonen, Vereine und Unternehmen relevant.
Die Veranstalterhaftpflichtversicherung richtet sich an alle, die ein Event planen oder ausrichten – ganz gleich, ob einmalig oder regelmäßig, öffentlich oder privat, mit Eintritt oder ohne. Denn sobald Gäste, Technik, Bühnen oder gastronomische Angebote im Spiel sind, tragen Sie als Veranstalter die volle Verantwortung.
🎤 Konzertveranstalter
Für Festivals, Open-Air-Events, Clubkonzerte oder Tourneen – bei Menschenmengen und Bühnentechnik ist ein leistungsstarker Schutz unerlässlich.
🎉 Privatpersonen als Gastgeber
Hochzeiten, runde Geburtstage, Gartenpartys oder Jubiläen mit Gästen – auch hier können schnell Schäden entstehen.
🏛️ Vereine und gemeinnützige Organisationen
Von Schützenfesten über Kinderfeste bis hin zu Sportturnieren – viele Kommunen verlangen den Nachweis einer Versicherung.
🏢 Firmen & Gewerbetreibende
Ob Kundenveranstaltungen, Tag der offenen Tür oder Weihnachtsfeier – Ihr Unternehmen sollte rundum geschützt sein.
🍻 Gastwirte und Caterer
Wer Räume oder Gelände für Feiern bereitstellt oder gastronomische Leistungen anbietet, trägt Mitverantwortung.
📚 Seminar- und Messeveranstalter
Auch scheinbar „ruhige“ Events bergen Risiken – z. B. durch umfallende Technik, Brandschutzmängel oder verletzte Besucher.
Kleine Ursache, große Wirkung: Was bei Veranstaltungen schnell passieren kann.
Schadensfälle aus der Praxis – deshalb ist Absicherung so wichtig
Veranstaltungen laufen selten komplett reibungslos. Bereits kleine Missgeschicke können enorme Kosten verursachen – mit einer Veranstalterhaftpflicht sind Sie auf der sicheren Seite.
Bei jeder Art von Event – ob privat, gewerblich oder öffentlich – besteht das Risiko, dass Menschen verletzt oder Gegenstände beschädigt werden. In solchen Fällen haftet der Veranstalter in vollem Umfang. Ohne passende Versicherung kann ein einzelner Vorfall schnell zur finanziellen Katastrophe werden.
Typische Schadensszenarien sind zum Beispiel:
🥴 Verdorbene Lebensmittel bei Vereins- oder Straßenfesten führen zu massenhaften Vergiftungen – Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Schadenersatzansprüche summieren sich.
🧯 Ein umgekippter Lautsprecher verletzt einen Besucher schwer – inklusive Krankenhauskosten und möglicher Invaliditätsfolgekosten.
🔥 Dekoration fängt Feuer, weil eine elektrische Leitung unsachgemäß verlegt wurde – es entstehen Personen- und Gebäudeschäden im fünfstelligen Bereich.
🎠 Hüpfburg kippt um bei starkem Wind, mehrere Kinder verletzen sich – die Aufsichtspflicht lag beim Veranstalter.
🐎 Pferd geht beim Umzug durch und verletzt ein Kind schwer – ein Fall mit lebenslangen Folgekosten.
🍺 Ein Bierfass fällt vom Stand und trifft eine Besucherin – Haftung inkl. Verdienstausfall und Schmerzensgeld.
🧒 Kinder spielen unbeaufsichtigt mit Technik – es kommt zu einem Stromunfall.
Weitere wichtige Versicherungen
Die Veranstalterhaftpflicht bietet starken Basisschutz – doch viele Events bringen zusätzliche Risiken mit sich. Ob wertvolle Technik, Künstlerausfälle oder abgesagte Veranstaltungen: Diese ergänzenden Versicherungen sorgen dafür, dass Sie auch im Ausnahmefall bestens geschützt sind.
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Unternehmen im Tagesgeschäft – unabhängig davon, ob Sie gerade eine Veranstaltung planen oder nicht. Sie greift, wenn Dritte durch Ihre betriebliche Tätigkeit zu Schaden kommen – z. B. bei handwerklichen Arbeiten, Kundenbesuchen oder im Umgang mit Produkten. Für viele Gewerbetreibende ist sie eine unverzichtbare Grundabsicherung.
Wer beratend, planend oder organisierend tätig ist – etwa als Eventagentur, Projektleiter oder künstlerischer Dienstleister – haftet persönlich für Fehler. Die Berufshaftpflicht schützt vor Vermögensschäden wie verpasste Deadlines, falsche Beratung oder Vertragsfehler – auch bei Events.
Technik, Möbel, Werbematerial oder Gastronomiebedarf: Ihre Betriebsausstattung ist ein Vermögenswert, der geschützt werden sollte. Die Inhaltsversicherung deckt Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Vandalismus ab – auch während eines Events oder bei Lagerung zwischen den Einsätzen.
Nicht jede Police schützt gleich – diese Punkte sollten Sie prüfen.
Die wichtigsten Kriterien beim Abschluss einer Veranstalterhaftpflicht
Nicht jede Veranstalterhaftpflicht ist automatisch vollständig. Prüfen Sie die Bedingungen genau – oder lassen Sie sich von uns beraten, um Lücken im Schutz zu vermeiden.
Bevor Sie eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen, sollten Sie genau prüfen, welche Risiken Ihre Veranstaltung mit sich bringt – und ob diese auch wirklich abgesichert sind. Hier einige zentrale Punkte:
Deckungssummen: Achten Sie auf ausreichend hohe Versicherungssummen – besonders bei Personenschäden sind schnell Summen im Millionenbereich realistisch.
Versicherungsdauer: Der Schutz sollte nicht nur für den Veranstaltungstag selbst gelten, sondern auch Aufbau und Abbau abdecken.
Besondere Risiken: Klären Sie, ob spezielle Risiken wie Hüpfburgen, Feuerwerk, Tiere, Fahrzeuge oder Wasseranlagen mitversichert sind – oder ggf. zusätzlich beantragt werden müssen.
Verpflegung & Ausschank: Die Abgabe von Speisen und Getränken (inkl. Alkohol) sollte explizit im Vertrag enthalten sein – besonders bei privaten oder Vereinsfeiern.
Mitversicherte Personen: Prüfen Sie, ob Helfer, Vereinsmitglieder oder Dienstleister ebenfalls abgesichert sind.
Passiver Rechtsschutz: Wichtig ist, dass unberechtigte Forderungen aktiv abgewehrt werden – inklusive Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten.
Tipp: Veranstalter sollten alle verwendeten Gegenstände, Fahrzeuge und Geräte in einer Übersicht erfassen – so können Deckungslücken leichter erkannt und vermieden werden.
Diese Risiken sind typischerweise ausgeschlossen – oder nur gegen Aufpreis versicherbar.
Grenzen der Veranstalterhaftpflicht – was Sie wissen sollten
Nicht alle Schäden sind automatisch mitversichert. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie auch die Ausschlüsse im Blick haben.
Die Veranstalterhaftpflicht bietet einen breiten Basisschutz – doch wie bei jeder Versicherung gibt es auch hier Einschränkungen. Je nach Anbieter können bestimmte Risiken ausgeschlossen oder nur über Zusatzbausteine absicherbar sein. Zu den häufigsten Ausschlüssen gehören:
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Schäden durch Diebstahl oder Abhandenkommen von Gegenständen
Haftungsansprüche zwischen mitversicherten Personen (z. B. Mitorganisatoren)
Schäden durch den Betrieb motorisierter Fahrzeuge, Boote oder Fluggeräte
Schäden durch Hochrisiko-Aktivitäten wie z. B. Motorsport, Ballonfahren, Pyrotechnik ohne Genehmigung
Vertraglich übernommene Haftungen, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen
Kurzschluss‑, Überspannungs- oder Blitzschäden an technischen Geräten
Schäden durch mutwillige Beschädigung durch Dritte
Unzureichende Sicherheitsvorkehrungen bei Großveranstaltungen
💡 Tipp: Viele dieser Risiken lassen sich – je nach Versicherer – durch optionale Zusatzbausteine absichern.
Vertiefende Antworten für informierte Entscheidungen
Was Sie schon immer über die Veranstalterhaftpflicht wissen wollten
Was ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung und wofür ist sie da?
Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ist ein spezieller Haftpflichtschutz, der Veranstalter gegenüber Dritten absichert, wenn durch eine Veranstaltung Schäden entstehen. Versichert sind Personen‑, Sach- sowie unechte Vermögensschäden (z. B. Einnahmeausfälle infolge eines Schadens) durch organisatorische Fehler, Unfälle oder Materialversagen.
Gilt der Versicherungsschutz auch beim Aufbau und Abbau?
Ja, in vielen Tarifen ist der Versicherungsschutz bereits für Auf- und Abbau eingeschlossen. Sie sollten jedoch sicherstellen, dass diese Zeiten explizit vertraglich mitversichert sind, da sie sonst ausgeschlossen sein könnten.
Welche Schadensrisiken sind typischerweise ausgeschlossen?
Häufige Ausschlüsse sind: vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Schäden durch motorisierte Fahrzeuge oder Boote ohne Vertragsleistung, Schäden durch Pyrotechnik ohne genehmigte Absicherung, Diebstahl oder Abhandenkommen von Gegenständen sowie vertraglich übernommene Haftungen über die gesetzliche Grenze hinaus.
Wie hoch müssen die Deckungssummen sein?
Die Deckungssummen sollten insbesondere bei Personenschäden großzügig ausgelegt werden – im Millionenbereich. Eine angemessene Deckung für Sach- und Vermögensschäden ist ebenfalls wichtig. Der konkrete Bedarf hängt von Art, Größe und Risiko Ihrer Veranstaltung ab.
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Die Kosten hängen ab von der Anzahl der Besucher, der Veranstaltungskategorie (z. B. Konzert, Markt, Sport), dem Risiko (z. B. Einsatz von Pyrotechnik, Tiere, Bühne, Technik) und der Dauer. Als Faustwert wird oft 25–30 Cent pro Besucher genannt.
Wer ist mitversichert (z. B. Helfer, Dienstleister, Mitveranstalter)?
Helfer, Vereinsmitglieder oder eingesetzte Dienstleister können mitversichert sein, sofern sie namentlich oder pauschal im Versicherungsschutz angegeben sind. Es muss geprüft werden, ob sie im Rahmen der Versicherung eingeschlossen sind.
Ist eine Veranstalterhaftpflicht auch für private Feiern sinnvoll?
Ja. Auch bei privaten Veranstaltungen – wie Hochzeiten, Geburtsstunden oder Gartenfesten mit Gästen – besteht die Haftung gegenüber Dritten. Ohne Versicherung können Forderungen für Personen- oder Sachschäden schnell existenzgefährdend werden.
Welche Veranstaltungen sind typischerweise versicherbar?
Versichert werden können z. B. Konzerte, Messen, Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Straßenfeste, Vereinsfeste, Firmenveranstaltungen, Seminare, Märkte oder private Feiern. Bei speziellen Risiken (z. B. Hüpfburgen, Tiere, Feuerwerk) ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes oft erforderlich.
Übernimmt die Versicherung auch Rechtskosten und Abwehr unbegründeter Forderungen?
Ja — in der Regel enthält der Versicherungsschutz einen passiven Rechtsschutz: Die Versicherung prüft selbst, ob Forderungen begründet sind, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab, inklusive Anwalts- und Gerichtskosten.
Kann ich bei mehreren Veranstaltungen denselben Vertrag nutzen oder brauche ich jeweils einen neuen?
Es gibt Policen, die Serienveranstaltungen abdecken oder Mehrfachnutzung zulassen. Ob das möglich ist, hängt vom Versicherer und der Vereinbarung ab. Bei sich stark unterscheidenden Risiken (z. B. verschiedene Eventarten) ist oft eine einzelne, jeweils angepasste Vereinbarung sinnvoller.
Ergänzender Schutz für Ihr Unternehmen
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Ob Großveranstaltung oder kleiner Vereinsabend – wer technisches Equipment, Möbel oder Messestände lagert oder transportiert, trägt Verantwortung für Werte. Die gewerbliche Sachversicherung sichert Ihr Betriebsvermögen zuverlässig gegen klassische Risiken wie Feuer, Leitungswasser oder Diebstahl ab – individuell anpassbar auf jede Unternehmensgröße oder Projektsituation.
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Mit einer Veranstalterhaftpflicht sichern Sie sich gegen Personen‑, Sach- und Vermögensschäden ab – sowohl während der Veranstaltung als auch beim Auf- und Abbau. Unabhängig davon, ob Sie privat oder gewerblich auftreten: Diese Versicherung ist bei vielen Locations Pflicht – und in jedem Fall sinnvoll.
Wir empfehlen die Tarife von eventAssec, einem Anbieter, der sich auf Veranstalter spezialisiert hat und neben klassischer Haftpflicht auch Lösungen wie Ausfall‑, Equipment- oder Ausstellerversicherung bietet. Diese können wir individuell für Sie prüfen und einbinden.
Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, um passende Anbieter und Tarife zu finden – oder lassen Sie sich persönlich von uns beraten.
Häufige Fragen
Wie kann ich Deckungslücken bei Veranstaltungsrisiken erkennen und vermeiden?
Nutzen Sie eine systematische Risikoanalyse: Erstellen Sie eine Liste aller eingesetzten Komponenten (Technik, Bühne, Fahrzeuge, Pyrotechnik, Tiere). Prüfen Sie, ob diese im bestehenden Vertrag gedeckt sind. Holen Sie Angebote mit Zusatzbausteinen ein (z. B. Technikversicherung, Ausfallversicherung, Veranstaltungsrechtsschutz). Lassen Sie Verträge möglichst durch einen spezialisierten Makler prüfen, um verdeckte Ausschlüsse aufzudecken.
Wann lohnt sich eine Zusatzversicherung für Veranstaltungstechnik (Equipment)?
Besonders dann, wenn Sie hochwertige Bühnen‑, Licht‑, Ton- oder Videotechnik einsetzen oder diese transportieren. Schäden durch Diebstahl, Transportschäden, Kabelbrand oder Überspannung sind häufig nicht automatisch in der Veranstalterhaftpflicht enthalten und benötigen eine ergänzende Technik- oder Equipmentversicherung.
Was passiert, wenn meine Veranstaltung kurzfristig abgesagt werden muss (z. B. wegen Sturm, Pandemiebeschränkung)?
Dann greift eine Veranstaltungsausfallversicherung, die Entschädigungen für entgangene Einnahmen, bereits entstandene Kosten und Stornoforderungen übernimmt. Diese Versicherung sollte idealerweise mit der Veranstalterhaftpflicht kombiniert oder parallel abgeschlossen werden.
Welche rechtlichen Vorgaben sollte ich als Veranstalter beachten, um Versicherungsschutz nicht zu gefährden?
Wichtig sind insbesondere ordnungsgemäße Genehmigungen, Einhaltung von Auflagen (z. B. Brandschutz, Sicherheitsvorkehrungen), Dokumentation aller Abläufe, professionelle Verträge mit Dienstleistern und klare Verantwortlichkeiten. Pflichtverletzungen (z. B. fehlende Sicherheitsvorkehrungen) können im Schadensfall den Versicherungsschutz gefährden.