Betriebsschließungsversicherung im Vergleich
Transparenter Überblick über Leistungen, Bedingungen und Anbieter – individuell für Ihre Branche
Ein plötzlicher Betriebsstillstand – ob durch einen Corona-Fall in der Küche, Salmonellen im Lebensmittelbereich oder andere meldepflichtige Infektionskrankheiten – kann schnell existenzbedrohend werden. Die Betriebsschließungsversicherung schützt Ihr Unternehmen vor finanziellen Folgen solcher Schließungen, ganz gleich ob durch Behörden angeordnet oder aus Eigenverantwortung umgesetzt.
Doch: Die Leistungen und Bedingungen der Versicherer unterscheiden sich deutlich. Einige schließen Pandemien aus, andere bieten dynamische Krankheitslisten oder zahlen auch bei Teilbetriebsschließungen. Genau deshalb ist ein Vergleich der Betriebsschließungsversicherung so wichtig, um die richtige Absicherung für Ihr Unternehmen zu finden – individuell, passend und fair kalkuliert.
Wir zeigen Ihnen transparent, worauf es ankommt, welche Anbieter welche Leistungen bieten – und worauf Sie unbedingt achten sollten.
Das Wichtigste im Überblick
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Ein plötzlicher Stillstand Ihres Betriebs aufgrund behördlicher Anordnungen kann erhebliche finanzielle Einbußen verursachen. Eine Betriebsschließungsversicherung schützt vor solchen Risiken, indem sie die laufenden Kosten und entgangene Gewinne während der Schließung abdeckt.
Warum ist eine Betriebsschließungsversicherung wichtig?
Unternehmen, insbesondere in Branchen wie Gastronomie, Lebensmittelhandel oder medizinischen Einrichtungen, sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt, von behördlichen Schließungen betroffen zu sein. Solche Maßnahmen können aufgrund des Auftretens meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) erfolgen. Die finanziellen Folgen einer solchen Schließung können gravierend sein, da Fixkosten wie Miete, Gehälter und weitere Betriebsausgaben weiterhin anfallen, während die Einnahmen ausbleiben. Eine Betriebsschließungsversicherung übernimmt in solchen Fällen die fortlaufenden Kosten und schützt somit vor existenzbedrohenden Verlusten.
Die Betriebsschließungsversicherung deckt in der Regel folgende Punkte ab:
Betriebsschließung: Ersatz des entgangenen Gewinns und der fortlaufenden Kosten für die Dauer der behördlich angeordneten Schließung.
Warenschäden: Kostenübernahme für die Vernichtung oder Desinfektion von Waren und Vorräten, die von der Behörde angeordnet wurden.
Desinfektionskosten: Erstattung der Aufwendungen für die Desinfektion von Betriebsräumen und ‑einrichtungen.
Lohnkosten: Fortzahlung der Gehälter für Mitarbeiter, denen aufgrund behördlicher Anordnung die Tätigkeit verboten wurde.
Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen: Kostenübernahme für behördlich angeordnete Maßnahmen zur Ermittlung und Beobachtung im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz.
Es gibt bestimmte Ausschlüsse, die je nach Versicherer variieren können. Häufig nicht versichert sind:
Pandemien: Einige Versicherer schließen Schäden durch Pandemien oder Epidemien aus.
Vorsätzliche Verstöße: Schäden, die durch vorsätzliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften verursacht wurden.
Naturkatastrophen: Ereignisse wie Erdbeben, Überschwemmungen oder andere Naturkatastrophen sind in der Regel nicht abgedeckt.
Schäden an bereits kontaminierten Waren: Waren, die bereits bei Lieferung kontaminiert waren, sind meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Es ist essenziell, die individuellen Bedingungen und Ausschlüsse der jeweiligen Versicherungspolice genau zu prüfen, um im Schadensfall optimal abgesichert zu sein.
Kosten der Betriebsschließungsversicherung
Ein plötzlicher Betriebsstillstand kann für Unternehmen erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen. Die Kosten einer Betriebsschließungsversicherung variieren je nach individuellen Faktoren wie Betriebsgröße, Branche und gewünschtem Leistungsumfang.
Die Prämien für eine Betriebsschließungsversicherung beginnen bereits bei etwa 9,12 € pro Monat. Diese Beiträge können jedoch je nach spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und den gewählten Versicherungsleistungen variieren.
Faktoren, die die Kosten beeinflussen
Mehrere Aspekte bestimmen die Höhe der Versicherungsprämie:
Branche und Betriebsart: Unternehmen in risikoreichen Branchen wie der Gastronomie oder Lebensmittelproduktion zahlen tendenziell höhere Beiträge.
Betriebsgröße und Umsatz: Größere Betriebe mit höherem Umsatz haben in der Regel höhere Versicherungssummen, was die Prämien erhöht.
Gewählter Leistungsumfang: Zusätzliche Deckungen, wie etwa Schutz vor Elementarschäden, können die Kosten erhöhen.
Selbstbeteiligung: Eine höhere Selbstbeteiligung kann die monatlichen Prämien reduzieren.
Standort des Betriebs: Regionale Risiken, wie z. B. Hochwassergebiete, können die Prämien beeinflussen.
Beispielrechnung für einen Gastronomiebetrieb
Ein Restaurant mit einer Betriebsfläche von 55 m² und einem Jahresumsatz von 43.000 € könnte eine Betriebsschließungsversicherung mit einer Versicherungssumme von 20.000 € für etwa 9,87 € pro Monat abschließen.
Bedeutung eines individuellen Vergleichs
Aufgrund der Vielzahl an Einflussfaktoren ist es entscheidend, verschiedene Angebote zu vergleichen und die Police genau auf die Bedürfnisse des eigenen Betriebs abzustimmen.
Eine Betriebsschließungsversicherung bietet essenziellen Schutz vor finanziellen Verlusten im Falle einer behördlich angeordneten Schließung. Die Kosten sind dabei von verschiedenen Faktoren abhängig und sollten individuell ermittelt werden. Ein sorgfältiger Vergleich und eine bedarfsgerechte Anpassung der Versicherung sind unerlässlich, um optimalen Schutz zu gewährleisten.
Nicht nur Restaurants und Cafés profitieren von dieser wichtigen Absicherung – auch viele andere Berufsgruppen sollten sich gegen behördlich angeordnete Schließungen absichern.
Branchen für die Betriebsschließungsversicherung im Überblick
Eine Betriebsschließung kann viele Branchen treffen – überall dort, wo Hygienevorgaben eingehalten, mit Lebensmitteln gearbeitet oder enger Kundenkontakt besteht. Die Versicherung bietet Schutz vor Umsatzausfällen, Lohnfortzahlungen und weiteren Folgekosten. Besonders in den folgenden Bereichen ist ein solcher Schutz sinnvoll – und teilweise sogar vorgeschrieben.
Hotel
Hotels empfangen täglich wechselnde Gäste, arbeiten mit Speisen und stehen unter ständiger Beobachtung durch Aufsichtsbehörden. Eine Schließung – z. B. wegen Hygienemängeln – kann den gesamten Betrieb lahmlegen.
Friseur
In Friseursalons ist enger Kundenkontakt an der Tagesordnung. Bei gesundheitlichen Bedenken oder unzureichender Hygiene drohen schnelle Schließungen durch das Gesundheitsamt.
Kosmetikstudio
Kosmetische Behandlungen erfordern strikte Sauberkeit. Werden Standards nicht eingehalten oder tritt ein Infektionsfall auf, kann der Betrieb zeitweise geschlossen werden.
Heilpraktiker
Auch ohne Kassenzulassung gelten für Heilpraktiker hohe Anforderungen. Schon ein meldepflichtiger Erreger im Umfeld kann zur Anordnung einer Betriebsschließung führen.
Pflegeberufe
Pflegedienste und ambulante Betreuungsstellen arbeiten mit besonders schutzbedürftigen Menschen. Infektionsrisiken führen hier besonders schnell zu behördlichen Stilllegungen.
Bäcker
Backwaren und frische Lebensmittel treffen auf viele Kunden täglich. Kommt es zu Verunreinigungen, droht Schädigungsgefahr – und sofortige Betriebsschließung mit hohen Kosten.
Die Wahl der passenden Betriebsschließungsversicherung ist entscheidend für den Schutz Ihres Unternehmens.
Vergleich der Betriebsschließungsversicherungen: Allianz, AXA, Helvetia und HDI
Ein plötzlicher Betriebsstillstand kann Unternehmen vor erhebliche finanzielle Herausforderungen stellen. Eine Betriebsschließungsversicherung schützt vor den wirtschaftlichen Folgen solcher Ereignisse. Doch die Angebote der Versicherer unterscheiden sich teils deutlich. Im Folgenden vergleichen wir die Betriebsschließungsversicherungen der Allianz, AXA, Helvetia und HDI hinsichtlich ihrer Leistungen und Besonderheiten.
Allianz Betriebsschließungsversicherung
Leistungen:
Entschädigung bei Sachschäden: Übernahme von entgangenem Gewinn und fortlaufenden Kosten bei Produktionsausfällen aufgrund versicherter Sachschäden wie Feuer oder Leitungswasser.
Haftzeit: Flexibel wählbar zwischen 12 und 36 Monaten.
Besonderheiten:
Die Allianz bietet eine umfassende Absicherung bei physischen Schäden, die zu Betriebsunterbrechungen führen. Allerdings ist zu beachten, dass reine Betriebsschließungen ohne Sachschaden, beispielsweise aufgrund von Infektionskrankheiten, nicht standardmäßig abgedeckt sind.
AXA Betriebsschließungsversicherung
Leistungen:
Finanzieller Ausgleich: Ersatz für entgangenen Betriebsgewinn und fortlaufende Betriebskosten wie Miete oder Pacht.
Lohn- und Gehaltsaufwendungen: Übernahme der Zahlungen bei Tätigkeitsverboten für Mitarbeiter oder Inhaber.
Warenschäden: Ersatz von Waren und Vorräten sowie Kosten für deren Vernichtung oder Brauchbarmachung bei Befall mit Krankheitserregern.
Besonderheiten:
Die AXA ermöglicht eine individuelle Anpassung des Versicherungsschutzes durch verschiedene Bausteine. Allerdings wurden während der COVID-19-Pandemie Leistungen bei Betriebsschließungen aufgrund von Pandemien in einigen Fällen abgelehnt.
Helvetia Betriebsschließungsversicherung
Leistungen:
Arbeitsunfähigkeit: Leistungen bereits ab 50 % Arbeitsunfähigkeit nach Krankheit, Unfall oder Quarantäne.
Tagesentschädigung: Entschädigung entsprechend dem tatsächlichen Arbeitsunfähigkeitsgrad.
Besonderheiten:
Die Helvetia bietet frühzeitige Leistungen bereits bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit. Es gab jedoch gerichtliche Auseinandersetzungen bezüglich der Leistungspflicht bei Betriebsschließungen aufgrund von COVID-19.
HDI Betriebsschließungsversicherung
Leistungen:
Ertragsausfallversicherung: Ersatz von fortlaufenden Kosten wie Löhne, Mieten und Zinsen sowie Ausgleich von Gewinnausfällen bei Betriebsunterbrechungen.
Versicherte Gefahren: Abdeckung von Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm oder Hagel sowie weitere Elementargefahren.
Besonderheiten:
Die HDI bietet eine umfassende Absicherung gegen verschiedene Ursachen von Betriebsunterbrechungen. Während der Corona-Pandemie zählte die HDI zu den Versicherern, die Kunden mit Betriebsschließungspolicen entschädigten.
Die Auswahl der passenden Betriebsschließungsversicherung sollte individuell auf die Bedürfnisse und Risiken Ihres Unternehmens abgestimmt sein. Ein detaillierter Vergleich der Leistungen und Bedingungen der einzelnen Anbieter ist dabei unerlässlich.
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Zusammenfassung
Eine Betriebsschließungsversicherung schützt Ihr Unternehmen vor finanziellen Schäden durch behördlich angeordnete Schließungen – etwa bei meldepflichtigen Krankheiten. Besonders gefährdet sind Branchen mit engem Kundenkontakt oder Hygienevorgaben wie Gastronomie, Hotellerie, Pflege, Kosmetik oder Gesundheitswesen.
Die Unterschiede zwischen den Versicherern sind teils erheblich – etwa in Bezug auf pandemiebedingte Leistungen, die Liste versicherter Erreger oder die Höhe der Entschädigung. Ein neutraler Vergleich lohnt sich daher für alle, die ihren Betrieb zuverlässig absichern wollen.
💡 Unser Tipp: Wir helfen Ihnen dabei, die passende Versicherungslösung für Ihre Branche zu finden – mit persönlicher Beratung und Fokus auf Ihre individuellen Anforderungen.
häufige Fragen
Für wen ist eine Betriebsschließungsversicherung sinnvoll?
Besonders empfehlenswert ist sie für Betriebe mit Hygienerisiken oder engem Kundenkontakt – z. B. Gastronomie, Lebensmittelhandel, Friseure, medizinische Einrichtungen oder Pflegebetriebe.
Was ist bei Pandemien wie Corona versichert?
Das hängt vom Versicherer ab. Einige Anbieter schließen Pandemien generell aus, andere – wie HDI – bieten Schutz auch bei epidemischen oder pandemischen Lagen. Ein genauer Blick in die Bedingungen ist entscheidend.
Wie hoch sind die Kosten für eine Betriebsschließungsversicherung?
Die Beiträge beginnen bei etwa 100 € pro Jahr, können aber je nach Branche, Umsatz und Mitarbeiteranzahl variieren. Wir beraten Sie individuell und zeigen Ihnen passende Angebote auf.
Zahlt die Versicherung auch bei Teilschließung oder Quarantäne einzelner Mitarbeiter?
Je nach Tarif ja – einige Anbieter leisten auch bei Teilschließungen oder Tätigkeitsverboten. Wichtig ist, dass die entsprechenden Regelungen im Vertrag klar definiert sind.