Arbeit­ge­ber-Rechts­schutz: Ihr Schutz bei arbeits­recht­li­chen Auseinandersetzungen​

Umfas­sen­der Schutz für Arbeit­ge­ber

Arbeitgeber Rechtsschutz

In der heu­ti­gen Geschäfts­welt sind recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern kei­ne Sel­ten­heit. Der Arbeit­ge­ber-Rechts­schutz bie­tet Unter­neh­men die not­wen­di­ge Absi­che­rung, um sich gegen die finan­zi­el­len Risi­ken sol­cher Kon­flik­te zu wapp­nen. Ob es um Kün­di­gun­gen, Abmah­nun­gen oder Strei­tig­kei­ten über Arbeits­zeug­nis­se geht – mit dem pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz ste­hen Sie auf der siche­ren Sei­te.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Umfas­sen­de Kos­ten­über­nah­me: Der Arbeit­ge­ber-Rechts­schutz deckt Anwalts‑, Gerichts- und Gut­ach­ter­kos­ten, die bei arbeits­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten ent­ste­hen.

  • Schutz für Unter­neh­men jeder Grö­ße: Sowohl klei­ne als auch mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men pro­fi­tie­ren von der finan­zi­el­len Sicher­heit, die die­se Ver­si­che­rung bie­tet.

  • Bran­chen­spe­zi­fi­sche Tari­fe: Für bestimm­te Bran­chen, wie Heil­be­ru­fe oder das Bau­ge­wer­be, gibt es maß­ge­schnei­der­te Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen.

  • War­te­zei­ten beach­ten: In der Regel gilt eine War­te­zeit von drei Mona­ten nach Ver­trags­ab­schluss, bevor der vol­le Ver­si­che­rungs­schutz greift.

  • Kom­bi­na­ti­ons­mög­lich­kei­ten: Der Arbeit­ge­ber-Rechts­schutz kann mit ande­ren Ver­si­che­run­gen, wie dem Fir­men­rechts­schutz, kom­bi­niert wer­den, um einen umfas­sen­den Schutz zu gewähr­leis­ten.

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Arbeit­ge­ber­recht­li­che Sicher­heit von Anfang an

War­um ein Arbeit­ge­ber-Rechts­schutz so wich­tig ist

Als Arbeit­ge­ber tra­gen Sie nicht nur Ver­ant­wor­tung für Ihr Unter­neh­men, son­dern auch für Ihre Mit­ar­bei­ten­den. Arbeits­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen gehö­ren zum geschäft­li­chen All­tag – sei es durch Kün­di­gun­gen, Abmah­nun­gen, Streit über Lohn­fort­zah­lung oder Bonus­zah­lun­gen. Sol­che Kon­flik­te enden häu­fig vor Gericht – mit Kos­ten, die schnell meh­re­re tau­send Euro betra­gen kön­nen. Gera­de für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Betrie­be kann ein ein­zi­ger Rechts­streit zur ernst­haf­ten finan­zi­el­len Belas­tung wer­den.

Ein Arbeit­ge­ber-Rechts­schutz schützt Sie in die­sen Fäl­len zuver­läs­sig: Er über­nimmt nicht nur die Rechts­an­walts- und Gerichts­kos­ten, son­dern ver­schafft Ihnen auch Zugang zu pro­fes­sio­nel­ler recht­li­cher Bera­tung. Dabei ist er auf die Bedürf­nis­se von Arbeit­ge­bern zuge­schnit­ten – ob in der Gas­tro­no­mie, im Hand­werk, in Agen­tu­ren, Pra­xen oder Indus­trie­be­trie­ben. Selbst lang­wie­ri­ge Ver­fah­ren wie Kün­di­gungs­schutz­pro­zes­se oder Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Betriebs­rä­ten sind abge­si­chert – unab­hän­gig davon, ob Sie Recht bekom­men oder nicht.

Durch eine indi­vi­du­ell abge­stimm­te Ver­si­che­rungs­lö­sung las­sen sich Risi­ken mini­mie­ren, finan­zi­el­le Eng­päs­se ver­mei­den und Ihre unter­neh­me­ri­sche Hand­lungs­fä­hig­keit sichern. Auch prä­ven­ti­ve Bera­tung, etwa durch eine tele­fo­ni­sche Hot­line, gehört oft zum Leis­tungs­um­fang. So kön­nen Sie schon im Vor­feld recht­li­che Klar­heit schaf­fen – bevor es zum Streit kommt.

  • Klas­si­scher Arbeits­rechts­schutz: Strei­tig­kei­ten rund um Kün­di­gung, Abmah­nung, Auf­he­bungs­ver­trä­ge, Arbeits­ver­trä­ge etc.

  • Sozi­al­rechts­schutz: Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­gern, z. B. zur Sta­tus­fest­stel­lung oder Lohn­fort­zah­lung.

  • Steu­er­rechts­schutz: Ver­fah­ren im Zusam­men­hang mit Lohn­steu­er, Sozi­al­ab­ga­ben oder Betriebs­prü­fun­gen.

  • Scha­den­er­satz­rechts­schutz: Falls Ihnen oder Ihrem Unter­neh­men unrecht­mä­ßi­ge For­de­run­gen gegen­über­ste­hen.

  • Ord­nungs­wid­rig­kei­ten- und Straf­rechts­schutz: Bei fahr­läs­si­gen Ver­stö­ßen im Rah­men der unter­neh­me­ri­schen Tätig­keit.

  • Tele­fo­ni­sche Rechts­be­ra­tung: In vie­len Tari­fen bereits inklu­si­ve.

  • Vor­sätz­lich began­ge­ne Straf­ta­ten: Wird Ihnen eine vor­sätz­li­che Tat nach­ge­wie­sen, ent­fällt der Ver­si­che­rungs­schutz.

  • Strei­tig­kei­ten aus dem pri­va­ten Bereich: Der Arbeit­ge­ber-Rechts­schutz bezieht sich aus­schließ­lich auf Ihre Rol­le als Arbeit­ge­ber – pri­va­te Kon­flik­te sind aus­ge­schlos­sen.

  • Frü­he­re oder bereits lau­fen­de Ver­fah­ren: Der Schutz gilt nicht rück­wir­kend für Streit­fäl­le, die vor Ver­si­che­rungs­be­ginn oder inner­halb der War­te­zeit begon­nen haben.

  • Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit dem eige­nen Ver­si­che­rer: Streit­fäl­le mit dem Rechts­schutz­ver­si­che­rer selbst sind in der Regel nicht mit­ver­si­chert.

  • Kapi­tal­an­la­ge­strei­tig­kei­ten und Bau­vor­ha­ben: Die­se Berei­che sind vom arbeits­recht­li­chen Kon­text aus­ge­schlos­sen und bedür­fen eige­ner Poli­cen.

Arbeit­ge­ber­rechts­schutz, der sich aus­zahlt

Leis­tun­gen und Kos­ten des Arbeit­ge­ber-Rechts­schut­zes

Ein Rechts­streit mit einem Mit­ar­bei­ten­den kann schnell teu­er wer­den – vor allem, wenn es um Kün­di­gungs­schutz­kla­gen oder Strei­tig­kei­ten über Son­der­zah­lun­gen geht. Der Arbeit­ge­ber-Rechts­schutz über­nimmt im Ernst­fall die wich­tigs­ten Kos­ten und ver­schafft Ihnen damit die nöti­ge Sicher­heit, um juris­ti­sche Kon­flik­te pro­fes­sio­nell und ohne finan­zi­el­les Risi­ko zu bewäl­ti­gen.

Zu den ver­si­cher­ten Leis­tun­gen zäh­len die Kos­ten für Anwäl­te, Gerich­te, Gut­ach­ter und auch Zeu­gen. Wenn nötig, deckt die Ver­si­che­rung zudem die Kos­ten für Media­tio­nen und über­nimmt – bei unter­le­ge­ner Posi­ti­on – auch die Anwalts­kos­ten der Gegen­sei­te. Beson­ders hilf­reich: In vie­len Tari­fen ist eine tele­fo­ni­sche Erst­be­ra­tung durch spe­zia­li­sier­te Juris­ten ent­hal­ten, die schon vor Eska­la­ti­on Klar­heit schaf­fen kann.

Die Kos­ten für einen Arbeit­ge­ber-Rechts­schutz hän­gen von meh­re­ren Fak­to­ren ab. Ent­schei­dend sind die Grö­ße Ihres Unter­neh­mens, Ihre Bran­che und der gewähl­te Leis­tungs­um­fang. Eine höhe­re Ver­si­che­rungs­sum­me oder zusätz­li­che Leis­tungs­bau­stei­ne wie Steu­er­rechts­schutz oder Ord­nungs­wid­rig­kei­ten-Rechts­schutz erhö­hen die Prä­mie – genau­so wie eine sehr gerin­ge Selbst­be­tei­li­gung. Für klei­ne Betrie­be begin­nen die Bei­trä­ge je nach Anbie­ter und Tarif bereits bei rund 500 Euro pro Jahr. Grö­ße­re Unter­neh­men oder Ver­si­che­rungs­mo­del­le mit umfang­rei­chen Zusatz­leis­tun­gen kön­nen jedoch auch deut­lich teu­rer wer­den.

Ins­ge­samt gilt: Wer mit über­schau­ba­ren Jah­res­bei­trä­gen vor­sorgt, schützt sich vor Pro­zess­kos­ten, die schnell das Zehn- bis Zwan­zig­fa­che betra­gen kön­nen – und wahrt die eige­ne Hand­lungs­fä­hig­keit als Arbeit­ge­ber.

Ver­gleich lohnt sich – denn Rechts­schutz ist nicht gleich Rechts­schutz

Anbie­ter & Ver­gleichs­mög­lich­kei­ten für den Arbeit­ge­ber-Rechts­schutz

Nicht jeder Arbeit­ge­ber-Rechts­schutz ist gleich. Die Leis­tun­gen, Tari­fe und Bedin­gun­gen unter­schei­den sich teils deut­lich – ein Ver­gleich der Anbie­ter ist daher uner­läss­lich, um sowohl finan­zi­ell als auch recht­lich den opti­ma­len Fir­men­rechts­schutz für Ihr Unter­neh­men zu fin­den.

Eini­ge Ver­si­che­rer haben sich auf gewerb­li­che Rechts­schutz­lö­sun­gen spe­zia­li­siert und bie­ten pass­ge­naue Tari­fe für Arbeit­ge­ber an. Beson­ders wich­tig ist dabei der modu­la­re Auf­bau: So kön­nen Sie gezielt die Risi­ken absi­chern, die in Ihrem Betrieb tat­säch­lich eine Rol­le spie­len – zum Bei­spiel arbeits­recht­li­che Strei­tig­kei­ten, Ord­nungs­wid­rig­kei­ten oder steu­er­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen.

Zu den bekann­tes­ten und leis­tungs­star­ken Anbie­tern zäh­len:

  • ARAG Rechts­schutz: Einer der Markt­füh­rer mit umfang­rei­cher Pro­dukt­pa­let­te, modu­la­rem Auf­bau und schnel­ler tele­fo­ni­scher Erst­hil­fe bei arbeits­recht­li­chen Fra­gen.

  • Alli­anz: Bie­tet pass­ge­naue Tari­fe für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men mit hohem Leis­tungs­stan­dard und kla­ren Bedin­gun­gen.

  • R+V, Roland, DEURAG, DMB Rechts­schutz, KS/Auxilia, Advo­Card – alle mit bran­chen­spe­zi­fi­schen Lösun­gen und optio­na­len Zusatz­bau­stei­nen wie For­de­rungs­ma­nage­ment, Spe­zi­al-Straf-Rechts­schutz oder Media­ti­on.

Die Wahl des pas­sen­den Anbie­ters hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab – dar­un­ter:

  • Ihre Bran­che (z. B. Hand­werk, Gesund­heits­we­sen, IT),

  • die Anzahl Ihrer Mit­ar­bei­ten­den,

  • der gewünsch­te Leis­tungs­um­fang,

  • Ihre Risi­ko­ein­schät­zung,

  • sowie der Wunsch nach bestimm­ten Zusatz­leis­tun­gen (z. B. tele­fo­ni­sche Bera­tung, Inkas­so­dienst, DSGVO-Bera­tung).

Ein indi­vi­du­el­ler Ver­gleich ist des­halb uner­läss­lich. Nut­zen Sie dazu unse­ren Ver­gleichs­rech­ner, der Ihnen auf Basis Ihrer Unter­neh­mens­da­ten die bes­ten Ange­bo­te über­sicht­lich gegen­über­stellt – inklu­si­ve Leis­tungs­de­tails, War­te­zei­ten und mög­li­cher Selbst­be­tei­li­gung.

Ergän­zen­der Schutz, der zählt

Wei­te­re wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen für Ihr Unter­neh­men

Der Arbeit­ge­ber-Rechts­schutz ist ein zen­tra­les Ele­ment für Ihre arbeits­recht­li­che Absi­che­rung – doch ein ganz­heit­li­ches Sicher­heits­kon­zept für Unter­neh­men umfasst mehr. Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den, die außer­halb arbeits­recht­li­cher Kon­flik­te ent­ste­hen, kön­nen eben­falls exis­tenz­be­dro­hend sein. Mit den fol­gen­den Ver­si­che­run­gen schaf­fen Sie zusätz­li­chen Schutz für Ihren Betrieb und run­den Ihr indi­vi­du­el­les Risi­ko­ma­nage­ment sinn­voll ab.

Betriebshaftpflicht

Betriebs­haft­pflicht

Sie schützt Ihr Unter­neh­men, wenn Drit­te durch Ihre betrieb­li­che Tätig­keit zu Scha­den kom­men – etwa durch Personen‑, Sach- oder Fol­ge­schä­den. Beson­ders wich­tig ist sie für hand­werk­li­che, pro­du­zie­ren­de oder kun­den­na­he Betrie­be. Ohne die­se Absi­che­rung kann schon ein klei­ner Feh­ler hohe Scha­den­er­satz­for­de­run­gen nach sich zie­hen.

Berufshaftpflicht

Berufs­haft­pflicht

Wer bera­tend, pla­nend oder hei­lend tätig ist, trägt hohe Ver­ant­wor­tung – und haf­tet im Ernst­fall per­sön­lich für Feh­ler. Die Berufs­haft­pflicht schützt Freiberufler:innen und Dienstleister:innen vor Ver­mö­gens­schä­den, die durch Bera­tungs­feh­ler, Frist­ver­säum­nis­se oder Pla­nungs­feh­ler ent­ste­hen.

Inhaltsversicherung

Inhalts­ver­si­che­rung

Maschi­nen, Tech­nik, Waren­ein­la­ge­rung oder Büro­aus­stat­tung – Ihre Betriebs­ein­rich­tung ist das Rück­grat Ihres wirt­schaft­li­chen Erfolgs. Die Inhalts­ver­si­che­rung schützt Ihre Geschäfts­ein­rich­tung bei Feu­er, Ein­bruch, Lei­tungs­was­ser, Sturm oder Van­da­lis­mus – damit Sie auch nach einem Scha­den schnell wei­ter­ar­bei­ten kön­nen.

Rechts­schutz modu­lar erwei­tern

Wei­te­re Bau­stei­ne des Fir­men­rechts­schut­zes

Ein moder­ner Fir­men­rechts­schutz ist mehr als nur arbeits­recht­li­che Absi­che­rung. Unter­neh­men ste­hen täg­lich vor viel­fäl­ti­gen recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen, die weit über Kün­di­gun­gen oder Strei­tig­kei­ten mit Mit­ar­bei­ten­den hin­aus­ge­hen. Je nach Bran­che, Grö­ße und Risi­ko­la­ge emp­fiehlt es sich daher, den Fir­men­rechts­schutz durch wei­te­re Bau­stei­ne indi­vi­du­ell zu erwei­tern.

Der Fir­men­ver­trags­rechts­schutz gehört zu den meist­ge­wähl­ten Ergän­zun­gen. Er greift bei Strei­tig­kei­ten aus schuld­recht­li­chen Ver­trä­gen, z. B. mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten oder Dienst­leis­tern. Kommt es zu Kon­flik­ten über die Lie­fe­rung man­gel­haf­ter Waren, zu Zah­lungs­rück­stän­den oder Rekla­ma­tio­nen, sichert die­ser Bau­stein die gericht­li­che Durch­set­zung Ihrer Ansprü­che ab – inklu­si­ve Anwalts- und Gerichts­kos­ten.

Eben­so wich­tig ist der Spe­zi­al-Straf­rechts­schutz, ins­be­son­de­re für Geschäftsführer:innen, Betriebsleiter:innen oder lei­ten­de Ange­stell­te. Wird Ihnen fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten, etwa im Zusam­men­hang mit einem Arbeits­un­fall, der DSGVO oder steu­er­recht­li­chen Ver­feh­lun­gen vor­ge­wor­fen, greift die­ser Schutz. Er über­nimmt die Kos­ten der Ver­tei­di­gung in Ermitt­lungs- und Straf­ver­fah­ren – auch dann, wenn es nicht zu einer Ver­ur­tei­lung kommt.

Ein immer rele­van­te­rer Bereich ist der Inter­net-Rechts­schutz. Er bie­tet Schutz bei Online-Ver­trags­strei­tig­kei­ten, der Ver­let­zung von Nut­zungs­rech­ten, Domain­kon­flik­ten oder Abmah­nun­gen wegen Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen im Web. Gera­de für Onlinehändler:innen, Agen­tu­ren oder Dienstleister:innen im digi­ta­len Umfeld kann die­ser Schutz exis­ten­zi­ell wich­tig sein.

Auch der Steu­er­rechts­schutz stellt eine sinn­vol­le Ergän­zung dar. Er hilft bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit dem Finanz­amt – etwa im Rah­men von Betriebs­prü­fun­gen, Strei­tig­kei­ten über Betriebs­aus­ga­ben oder bei Umsatz­steu­er­nach­for­de­run­gen. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten der anwalt­li­chen Ver­tre­tung bis hin zu Kla­gen vor dem Finanz­ge­richt.

Für Unter­neh­men mit Fuhr­park oder Außen­dienst emp­fiehlt sich zusätz­lich ein Ver­kehrs­rechts­schutz. Er deckt Strei­tig­kei­ten rund um gewerb­li­che Fahr­zeu­ge – von Ord­nungs­wid­rig­kei­ten über Lea­sing­kon­flik­te bis hin zu Unfäl­len mit zivil­recht­li­chen Fol­gen.

Alle die­se Bau­stei­ne las­sen sich fle­xi­bel kom­bi­nie­ren – abge­stimmt auf die Risi­ken, die im All­tag Ihres Unter­neh­mens tat­säch­lich auf­tre­ten kön­nen. So ent­steht ein maß­ge­schnei­der­ter Schutz, der nicht nur recht­li­che Sicher­heit bie­tet, son­dern auch Ihre finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät dau­er­haft absi­chert.

Pass­ge­naue Absi­che­rung für jede Bran­che

Gewer­be im Über­blick

Jede Bran­che bringt ihre ganz eige­nen Risi­ken mit – und damit auch unter­schied­li­che Anfor­de­run­gen an den Arbeit­ge­ber-Rechts­schutz. Wäh­rend im Han­del oft arbeits­recht­li­che Strei­tig­kei­ten mit Ver­kaufs­per­so­nal oder befris­te­ten Arbeits­ver­trä­gen auf­tre­ten, ste­hen im Hand­werk häu­fig Abmah­nun­gen oder Pro­ble­me im Bereich Arbeits­schutz im Fokus. Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler wie­der­um sehen sich ver­mehrt mit DSGVO-The­men, Hono­rar­strei­tig­kei­ten oder einer unkla­ren Abgren­zung zwi­schen gewerb­li­cher und frei­be­ruf­li­cher Tätig­keit kon­fron­tiert.

Fir­men & Gewer­be­trei­ben­de

Einzelhandel-Versicherung

Klas­si­sche Gewer­be­be­trie­be – vom Ein­zel­han­del bis zur Pro­duk­ti­on – beschäf­ti­gen häu­fig ange­stell­te Mit­ar­bei­ten­de, etwa im Ver­kauf, in der Ver­wal­tung oder im Lager. Kommt es hier zu Kün­di­gun­gen, Streit über Abmah­nun­gen oder arbeits­recht­li­chen Sank­tio­nen, schützt der Arbeit­ge­ber-Rechts­schutz vor teu­ren Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Auch The­men wie Arbeits­ver­trä­ge, Mut­ter­schutz, Urlaubs­an­spruch oder Strei­tig­kei­ten mit dem Betriebs­rat sind ver­si­cher­bar. In Kom­bi­na­ti­on mit einer Betriebs­haft­pflicht oder einer Inhalts­ver­si­che­rung ergibt sich ein star­ker Basis­schutz.

Hand­werks­be­trie­be

Handwerksbetrieb

Im Hand­werk sind kla­re Arbeits­ver­hält­nis­se eben­so essen­zi­ell wie rechts­si­che­re Pro­jekt­ver­ein­ba­run­gen. Ob es um Ent­las­sun­gen wegen Krank­heit, Arbeits­un­fäl­le auf Bau­stel­len oder das Fehl­ver­hal­ten ein­zel­ner Fach­kräf­te geht – der Arbeit­ge­ber-Rechts­schutz schützt Sie als Arbeit­ge­ber vor den finan­zi­el­len Fol­gen. Gera­de im gewerb­li­chen Bereich mit engem Zeit- und Kos­ten­rah­men ist es wich­tig, dass arbeits­recht­li­che Kon­flik­te kei­ne Still­stän­de ver­ur­sa­chen. Optio­nal las­sen sich auch Bau­stei­ne für den Straf­rechts­schutz (z. B. bei Vor­wür­fen wegen Arbeits­zeit­ver­stö­ßen) ergän­zen.

Freie Beru­fe & Selbst­stän­di­ge

Fotografen-Versicherung

Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler beschäf­ti­gen häu­fig freie Mit­ar­bei­ten­de oder Ange­stell­te auf Teil­zeit­ba­sis – und ste­hen damit eben­falls in einem juris­tisch sen­si­blen Raum. Abmah­nun­gen, nicht bezahl­te Hono­ra­re, Kün­di­gun­gen aus betrieb­li­chen Grün­den oder Kon­flik­te im Home­of­fice-Umfeld gehö­ren zu den häu­figs­ten Streit­fäl­len. Der Arbeit­ge­ber-Rechts­schutz unter­stützt bei arbeits­recht­li­chen Kon­flik­ten – inklu­si­ve Ver­tei­di­gung in Daten­schutz­fra­gen, DSGVO-Buß­geld­ver­fah­ren oder bei Ver­stö­ßen gegen Arbeits­zeit­re­ge­lun­gen. In Kom­bi­na­ti­on mit einer Berufs­haft­pflicht oder Cyber­ver­si­che­rung ent­steht ein pra­xis­na­hes Schutz­pa­ket.

So sieht es in der Pra­xis aus

Typi­sche Anwen­dungs­bei­spie­le aus dem Berufs­all­tag

Arbeits­recht­li­che Kon­flik­te sind kei­ne Sel­ten­heit – und oft schwer vor­her­seh­bar. Der Arbeit­ge­ber-Rechts­schutz bewährt sich genau dann, wenn es ernst wird. Die fol­gen­den Pra­xis­bei­spie­le zei­gen, wie schnell sich eine all­täg­li­che Situa­ti­on zu einem kost­spie­li­gen Rechts­fall ent­wi­ckeln kann – und wie eine pas­sen­de Absi­che­rung finan­zi­el­le Sicher­heit schafft.

Ein typi­scher Fall: Ein lang­jäh­ri­ger Mit­ar­bei­ter eines klei­nen Fami­li­en­be­triebs wird aus betriebs­be­ding­ten Grün­den gekün­digt. Kurz dar­auf flat­tert die Kla­ge ins Haus – Kün­di­gungs­schutz­kla­ge wegen angeb­lich feh­len­der Sozi­al­aus­wahl. Der Fall geht vor das Arbeits­ge­richt. Ohne Rechts­schutz­ver­si­che­rung ent­ste­hen dem Arbeit­ge­ber Kos­ten für Anwalt, Gericht und Ver­gleich in Höhe von über 4.000 €. Mit Arbeit­ge­ber-Rechts­schutz: kom­plet­te Kos­ten­über­nah­me, inklu­si­ve anwalt­li­cher Erst­be­ra­tung.

Ein wei­te­res Bei­spiel betrifft ein IT-Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men, das eine Mit­ar­bei­te­rin abmahnt – wegen wie­der­hol­ten unent­schul­dig­ten Feh­lens. Die Betrof­fe­ne wider­spricht, erhebt eine Gegen­dar­stel­lung und beauf­tragt einen Anwalt. Der Fall eska­liert, lan­det schließ­lich vor dem Arbeits­ge­richt. Auch hier über­nimmt der Arbeit­ge­ber-Rechts­schutz alle Ver­fah­rens­kos­ten – und schützt vor Ruf­schä­di­gung durch eine pro­fes­sio­nel­le juris­ti­sche Beglei­tung.

Auch klei­ne­re Miss­ver­ständ­nis­se kön­nen gro­ße Fol­gen haben: Ein Gas­tro­no­mie­be­trieb zahlt Weih­nachts­geld frei­wil­lig über meh­re­re Jah­re – im vier­ten Jahr pocht ein neu­er Mit­ar­bei­ter nun auf einen „Rechts­an­spruch“. Die Klä­rung erfor­dert recht­li­che Exper­ti­se, da es um betrieb­li­che Übung und arbeits­recht­li­che Aus­le­gung geht. Der Arbeit­ge­ber-Rechts­schutz deckt die Kos­ten der anwalt­li­chen Prü­fung sowie die rechts­si­che­re For­mu­lie­rung zukünf­ti­ger Ver­trags­klau­seln.

Gera­de in Bran­chen mit hoher Mit­ar­bei­ter­fluk­tua­ti­on, wie Ein­zel­han­del oder Pfle­ge, zei­gen sich die­se Situa­tio­nen regel­mä­ßig. Mit einem pro­fes­sio­nel­len Rechts­schutz an Ihrer Sei­te bewah­ren Sie nicht nur den finan­zi­el­len Über­blick – son­dern auch Ihre unter­neh­me­ri­sche Hand­lungs­fä­hig­keit.

Ergän­zen­der Schutz für Ihr Unter­neh­men

Das könn­te Sie auch inter­es­sie­ren

Gewerb­li­che Sach­ver­si­che­run­gen

Ob Büro­ein­rich­tung, Maschi­nen­park oder Lager­be­stän­de – mit einer gewerb­li­chen Sach­ver­si­che­rung schüt­zen Sie Ihr Betriebs­ver­mö­gen gezielt gegen Gefah­ren wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser­schä­den, Sturm, Ein­bruch­dieb­stahl oder Van­da­lis­mus. Der Schutz greift bei unvor­her­ge­se­he­nen Schä­den und sichert den mate­ri­el­len Kern Ihres Unter­neh­mens ab. Beson­ders wich­tig: Die Poli­ce lässt sich indi­vi­du­ell auf Ihre Betriebs­grö­ße und Bran­che zuschnei­den – vom Ein­zel­un­ter­neh­men bis zur mit­tel­stän­di­schen Pro­duk­ti­on.

Betriebs- & Geschäfts­ver­si­che­run­gen

Ein umfas­sen­der Schutz für alles, was Ihr Unter­neh­men tag­täg­lich am Lau­fen hält: Betriebs- und Geschäfts­ver­si­che­run­gen bün­deln zen­tra­le Absi­che­run­gen – von Ertrags­aus­fall bei Betriebs­un­ter­bre­chung über Inven­tar­schutz bis hin zu Absi­che­rung bei Haf­tungs­ri­si­ken. Sie schüt­zen nicht nur bei Schä­den durch äuße­re Ein­wir­kun­gen, son­dern auch bei finan­zi­el­len Ver­lus­ten durch Fehl­ver­hal­ten Drit­ter oder Per­so­nal­aus­fäl­le. Ide­al für Unternehmer:innen, die recht­li­che und wirt­schaft­li­che Risi­ken gemein­sam absi­chern möch­ten.

Zusam­men­fas­sung

Arbeits­recht­li­che Kon­flik­te kön­nen jedes Unter­neh­men tref­fen – unab­hän­gig von Grö­ße oder Bran­che. Ob Kün­di­gungs­schutz­kla­gen, Streit um Abmah­nun­gen oder Kon­flik­te bei Gehalts­for­de­run­gen: Als Arbeit­ge­ber tra­gen Sie das recht­li­che und finan­zi­el­le Risi­ko. Ein Arbeit­ge­ber-Rechts­schutz schützt Sie zuver­läs­sig vor den Kos­ten sol­cher Aus­ein­an­der­set­zun­gen und gibt Ihnen die nöti­ge Rücken­de­ckung, um pro­fes­sio­nell und rechts­si­cher zu han­deln.

Die Ver­si­che­rung über­nimmt nicht nur Anwalts- und Gerichts­kos­ten, son­dern deckt – je nach Tarif – auch sozial‑, steu­er- oder ver­wal­tungs­recht­li­che Strei­tig­kei­ten ab. Ergän­zen­de Bau­stei­ne wie Spe­zi­al-Straf­rechts­schutz oder Inter­net­rechts­schutz sor­gen für eine noch umfas­sen­de­re Absi­che­rung.

Beson­ders für Selbst­stän­di­ge, Freiberufler:innen und klei­ne Unter­neh­men ist der Arbeit­ge­ber-Rechts­schutz ein unver­zicht­ba­rer Bau­stein der betrieb­li­chen Absi­che­rung. Denn im Ernst­fall sichert er nicht nur Ihre Liqui­di­tät, son­dern schützt auch Ihre Repu­ta­ti­on und Ihre Hand­lungs­fä­hig­keit als Arbeit­ge­ber.

häu­fi­ge Fra­gen

Der Arbeit­ge­ber-Rechts­schutz über­nimmt Kos­ten, die im Zusam­men­hang mit arbeits­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten ent­ste­hen. Dazu zäh­len unter ande­rem Anwalts- und Gerichts­kos­ten, Kos­ten für Gut­ach­ten sowie Aus­ga­ben für Zeu­gen. Typi­sche Fäl­le sind Kün­di­gungs­schutz­kla­gen, Strei­tig­kei­ten über Arbeits­zeug­nis­se oder Aus­ein­an­der­set­zun­gen wegen aus­ste­hen­der Gehalts­zah­lun­gen.

Ja, in der Regel gilt eine War­te­zeit von drei Mona­ten nach Ver­trags­ab­schluss, bevor der Ver­si­che­rungs­schutz greift. Das bedeu­tet, dass für Strei­tig­kei­ten, die inner­halb die­ser Frist ent­ste­hen, noch kein Ver­si­che­rungs­schutz besteht.

In der ers­ten Instanz vor dem Arbeits­ge­richt trägt jede Par­tei ihre eige­nen Anwalts­kos­ten, unab­hän­gig vom Aus­gang des Ver­fah­rens. Das bedeu­tet, dass auch bei einem Sieg die eige­nen Anwalts­kos­ten selbst zu tra­gen sind. Gerichts­kos­ten und even­tu­el­le Zeu­gen- oder Gut­ach­ter­kos­ten wer­den von der unter­le­ge­nen Par­tei über­nom­men.

Ja, ins­be­son­de­re für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men kann ein Arbeit­ge­ber-Rechts­schutz sinn­voll sein. Arbeits­recht­li­che Strei­tig­kei­ten kön­nen uner­war­tet auf­tre­ten und hohe Kos­ten ver­ur­sa­chen. Eine ent­spre­chen­de Ver­si­che­rung bie­tet finan­zi­el­le Sicher­heit und ermög­licht es, im Ernst­fall pro­fes­sio­nell zu reagie­ren.