Gewerb­li­cher Rechts­schutz – Schutz für Ihr Unter­neh­men im Betriebs­all­tag

Ihr juris­ti­sches Sicher­heits­netz im Unter­neh­mens­all­tag

Firmen-Rechtsschutz

Recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen kön­nen jedes Unter­neh­men tref­fen – unab­hän­gig von Bran­che oder Grö­ße. Ein Streit mit einem Kun­den, eine Kün­di­gungs­schutz­kla­ge oder ein Kon­flikt mit dem Ver­mie­ter Ihrer Geschäfts­räu­me: Die Fol­gen sol­cher Fäl­le sind nicht nur ner­ven­auf­rei­bend, son­dern oft auch mit hohen Kos­ten ver­bun­den.

Mit einem pas­sen­den Gewer­be­rechts­schutz sichern Sie Ihr Unter­neh­men zuver­läs­sig ab – und bewah­ren Ihre Liqui­di­tät, Ihre Zeit und Ihre unter­neh­me­ri­sche Hand­lungs­frei­heit. Doch was genau leis­tet die­se Ver­si­che­rung? Wer braucht sie wirk­lich? Und wie unter­schei­den sich die Tari­fe am Markt?

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Gewer­be­rechts­schutz über­nimmt Anwalts‑, Gerichts- und Gut­ach­ter­kos­ten bei recht­li­chen Strei­tig­kei­ten im Geschäfts­all­tag.

  • Beson­ders Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und klei­ne Unter­neh­men pro­fi­tie­ren von der finan­zi­el­len Ent­las­tung.

  • Der Schutz umfasst unter ande­rem Arbeits­recht, Ver­trags­recht, Steu­er­recht und Immo­bi­li­en­strei­tig­kei­ten.

  • Bestimm­te Risi­ken – z. B. vor­sätz­li­che Hand­lun­gen oder For­de­run­gen aus Ver­trags­ver­let­zun­gen – sind nicht mit­ver­si­chert.

  • Ein unab­hän­gi­ger Ver­gleich hilft, den pas­sen­den Tarif für Ihre Bran­che und Unter­neh­mens­grö­ße zu fin­den.

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Was ist Gewer­be­rechts­schutz?

Der Gewer­be­rechts­schutz ist eine spe­zi­el­le Form der Rechts­schutz­ver­si­che­rung, die Unter­neh­men und Selbst­stän­di­ge vor den finan­zi­el­len Belas­tun­gen recht­li­cher Aus­ein­an­der­set­zun­gen schützt. Im Geschäfts­all­tag kön­nen schnell Strei­tig­kei­ten mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten, Mit­ar­bei­tern oder Behör­den ent­ste­hen. In sol­chen Fäl­len über­nimmt der Gewer­be­rechts­schutz die anfal­len­den Kos­ten für Anwäl­te, Gerichts­ver­fah­ren, Sach­ver­stän­di­ge und wei­te­re Aus­la­gen, die zur Wahr­neh­mung Ihrer recht­li­chen Inter­es­sen not­wen­dig sind.

Ein ent­schei­den­der Vor­teil die­ser Ver­si­che­rung ist die modu­la­re Gestal­tung: Je nach indi­vi­du­el­lem Bedarf kön­nen ver­schie­de­ne Leis­tungs­bau­stei­ne hin­zu­ge­fügt wer­den, um einen maß­ge­schnei­der­ten Schutz zu gewähr­leis­ten. Dazu zäh­len bei­spiels­wei­se Arbeits­rechts­schutz, Steu­er­rechts­schutz oder Straf­rechts­schutz.

Es ist wich­tig zu beto­nen, dass der Gewer­be­rechts­schutz nicht mit der Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­wech­selt wer­den soll­te. Wäh­rend die Betriebs­haft­pflicht für Schä­den auf­kommt, die Drit­ten durch Ihr Unter­neh­men ent­ste­hen, deckt der Gewer­be­rechts­schutz die Kos­ten ab, die Ihnen selbst durch recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen ent­ste­hen .​

Für eine umfas­sen­de Absi­che­rung Ihres Unter­neh­mens kann es sinn­voll sein, den Gewer­be­rechts­schutz mit ande­ren Ver­si­che­run­gen wie der Betriebs­haft­pflicht zu kom­bi­nie­ren. So stel­len Sie sicher, dass Sie sowohl gegen Ansprü­che Drit­ter als auch bei eige­nen recht­li­chen Kon­flik­ten opti­mal geschützt sind.

Der Gewer­be­rechts­schutz rich­tet sich an eine brei­te Palet­te von Unter­neh­mern und Selbst­stän­di­gen:

  • Ein­zel­un­ter­neh­mer und Frei­be­ruf­ler: Sie tra­gen das vol­le unter­neh­me­ri­sche Risi­ko und pro­fi­tie­ren beson­ders von der Absi­che­rung gegen recht­li­che Strei­tig­kei­ten.

  • Klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men (KMU): In KMUs gibt es oft kei­ne eige­ne Rechts­ab­tei­lung, wes­halb der Gewer­be­rechts­schutz eine wich­ti­ge Unter­stüt­zung bie­tet.

  • Start-ups und Grün­der: Gera­de in der Anfangs­pha­se kön­nen uner­war­te­te recht­li­che Her­aus­for­de­run­gen auf­tre­ten; hier bie­tet der Gewer­be­rechts­schutz finan­zi­el­le Sicher­heit.

  • Hand­werks­be­trie­be und Dienst­leis­ter: Bei viel­fäl­ti­gen Kun­den­kon­tak­ten und Pro­jek­ten steigt das Risi­ko von Aus­ein­an­der­set­zun­gen, wes­halb ein ent­spre­chen­der Schutz essen­zi­ell ist.

Der Gewer­be­rechts­schutz deckt eine Viel­zahl von recht­li­chen Risi­ken ab, dar­un­ter:

  • Arbeits­recht­li­che Strei­tig­kei­ten: Unter­stüt­zung bei Kon­flik­ten mit Mit­ar­bei­tern, bei­spiels­wei­se bei Kün­di­gungs­schutz­kla­gen.

  • Ver­trags­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen: Absi­che­rung bei Strei­tig­kei­ten mit Kun­den oder Lie­fe­ran­ten über Ver­trags­in­hal­te oder ‑erfül­lung.

  • Steu­er- und Sozi­al­recht: Hil­fe bei Dif­fe­ren­zen mit Finanz­be­hör­den oder Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­gern.

  • Straf- und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­recht: Schutz bei Vor­wür­fen wie Ver­stö­ßen gegen Vor­schrif­ten oder Fahr­läs­sig­keit.

  • Immo­bi­li­en­recht: Unter­stüt­zung bei Strei­tig­kei­ten rund um gewerb­lich genutz­te Immo­bi­li­en, etwa mit Ver­mie­tern oder Nach­barn.

Durch die fle­xi­ble Kom­bi­na­ti­on von Leis­tungs­bau­stei­nen kann der Gewer­be­rechts­schutz indi­vi­du­ell auf die spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se und Risi­ken Ihres Unter­neh­mens zuge­schnit­ten wer­den.

Was ist nicht durch den Gewer­be­rechts­schutz abge­deckt?

Obwohl der Gewer­be­rechts­schutz Unter­neh­men umfas­send bei recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen unter­stützt, gibt es spe­zi­fi­sche Berei­che, in denen kein Ver­si­che­rungs­schutz besteht. Ein kla­res Ver­ständ­nis die­ser Aus­schlüs­se ist ent­schei­dend, um poten­zi­el­le Risi­ken zu erken­nen und gezielt durch zusätz­li­che Maß­nah­men oder Poli­cen abzu­si­chern.

Typi­sche Aus­schlüs­se im Gewer­be­rechts­schutz

Die fol­gen­den Sach­ver­hal­te sind in der Regel nicht vom Gewer­be­rechts­schutz erfasst:

  • Bau­rechts­strei­tig­kei­ten: Kon­flik­te, die im Zusam­men­hang mit Bau­vor­ha­ben ste­hen, wie bei­spiels­wei­se Strei­tig­kei­ten mit Bau­un­ter­neh­men oder Archi­tek­ten, sind häu­fig aus­ge­schlos­sen.

  • Familien‑, Lebens­part­ner­schafts- und Erbrecht: Aus­ein­an­der­set­zun­gen in die­sen per­sön­li­chen Rechts­be­rei­chen fal­len nicht unter den Schutz des Gewer­be­rechts­schut­zes.

  • Strei­tig­kei­ten zwi­schen ver­si­cher­ten Per­so­nen: Inter­ne Kon­flik­te, etwa zwi­schen Geschäfts­füh­rern oder Gesell­schaf­tern des­sel­ben Unter­neh­mens, sind vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­nom­men.

  • Kapi­tal­an­la­ge­strei­tig­kei­ten: Rechts­strei­tig­kei­ten, die aus Inves­ti­tio­nen in Wert­pa­pie­re, Akti­en oder ähn­li­che Finanz­pro­duk­te resul­tie­ren, sind typi­scher­wei­se nicht abge­deckt.

  • Ver­trags­recht­li­che Strei­tig­kei­ten: Kon­flik­te, die aus geschäft­li­chen Ver­trä­gen ent­ste­hen, wie For­de­run­gen gegen­über Kun­den oder Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che von Kun­den, sind häu­fig nicht ver­si­chert.

  • Vor­sätz­lich began­ge­ne Straf­ta­ten: Bei rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten vor­sätz­li­chen Straf­ta­ten ent­fällt der Ver­si­che­rungs­schutz.

  • Strei­tig­kei­ten vor inter­na­tio­na­len Gerichts­hö­fen und Ver­fas­sungs­ge­rich­ten: Aus­ein­an­der­set­zun­gen, die vor die­sen spe­zi­el­len Gerich­ten aus­ge­tra­gen wer­den, sind in der Regel aus­ge­schlos­sen.

Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten optio­na­le Zusatz­bau­stei­ne an, die bestimm­te der oben genann­ten Aus­schlüs­se abde­cken kön­nen. Es ist daher rat­sam, die indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se Ihres Unter­neh­mens zu ana­ly­sie­ren und den Ver­si­che­rungs­schutz ent­spre­chend anzu­pas­sen. Eine detail­lier­te Bera­tung hilft dabei, maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen zu fin­den und poten­zi­el­le Deckungs­lü­cken zu schlie­ßen.

Rechts­schutz, der mit­denkt – so sichern Sie Ihr Unter­neh­men umfas­send ab

Leis­tun­gen und Kos­ten des Gewer­be­rechts­schut­zes

Ein Gewer­be­rechts­schutz bie­tet Unter­neh­men finan­zi­el­le Sicher­heit bei recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Die Ver­si­che­rung über­nimmt dabei Kos­ten für Anwäl­te, Gerichts­ver­fah­ren und wei­te­re anfal­len­de Aus­la­gen. Die genau­en Leis­tun­gen und Kos­ten vari­ie­ren je nach Anbie­ter und gewähl­tem Tarif.

Leis­tungs­um­fang im Über­blick

Der Gewer­be­rechts­schutz deckt typi­scher­wei­se fol­gen­de Berei­che ab:

  • Arbeits­rechts­schutz: Unter­stüt­zung bei Strei­tig­kei­ten mit Mit­ar­bei­tern, etwa bei Kün­di­gun­gen oder Abmah­nun­gen.

  • Steu­er­rechts­schutz: Hil­fe bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Finanz­be­hör­den.

  • Straf­rechts­schutz: Über­nah­me der Ver­tei­di­gungs­kos­ten bei Vor­wür­fen fahr­läs­si­ger Straf­ta­ten.

  • Ver­kehrs­rechts­schutz: Schutz bei recht­li­chen Pro­ble­men im Zusam­men­hang mit Fir­men­fahr­zeu­gen.

Eini­ge Anbie­ter offe­rie­ren zudem Zusatz­bau­stei­ne wie Inkas­so-Ser­vice oder Media­ti­on, um For­de­run­gen effi­zi­ent durch­zu­set­zen oder außer­ge­richt­li­che Eini­gun­gen zu erzie­len.

Kos­ten­fak­to­ren einer Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung

Die Kos­ten einer Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung hän­gen von meh­re­ren Fak­to­ren ab. Ent­schei­dend ist zunächst die Grö­ße und Bran­che des Unter­neh­mens: Grö­ße­re Betrie­be oder sol­che mit erhöh­tem recht­li­chen Risi­ko – etwa im Bau­ge­wer­be oder in bera­ten­den Beru­fen – müs­sen mit höhe­ren Bei­trä­gen rech­nen. Auch der Leis­tungs­um­fang spielt eine zen­tra­le Rol­le: Wer zusätz­li­che Bau­stei­ne wie Spe­zi­al-Straf­rechts­schutz, Inkas­so­ser­vice oder Ver­kehrs­rechts­schutz inte­griert, zahlt ent­spre­chend mehr. Eine wei­te­re Stell­schrau­be ist die Selbst­be­tei­li­gung – sie kann dazu bei­tra­gen, die lau­fen­den Prä­mi­en zu sen­ken, bedeu­tet aber im Ernst­fall höhe­re Eigen­kos­ten. Schließ­lich beein­flusst auch die gewähl­te Deckungs­sum­me die Bei­trags­hö­he: Je höher die Absi­che­rung, des­to höher der Preis.

Zur Ori­en­tie­rung: Ein klei­ner Hand­werks­be­trieb mit zwei Mit­ar­bei­ten­den zahlt – abhän­gig vom Anbie­ter und Tarif – meist zwi­schen 500 Euro und 1.200 Euro pro Jahr für den Gewer­be­rechts­schutz.

Vie­le nam­haf­te Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Rechts­schutz­lö­sun­gen für Unter­neh­men an. Die bekann­tes­ten unter ihnen sind:

Jeder Anbie­ter hat sei­ne eige­nen Stär­ken. Ein Ver­gleich lohnt sich also!

Ergän­zen Sie Ihren Schutz sinn­voll

Wei­te­re wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen fürs Gewer­be

Ein umfas­sen­der Gewer­be­rechts­schutz ist ein zen­tra­ler Bestand­teil Ihrer Absi­che­rung – doch in der Pra­xis reicht die­ser Schutz allein oft nicht aus. Risi­ken wie Dieb­stahl, Schä­den an Inven­tar oder Ansprü­che Drit­ter gehö­ren zum betrieb­li­chen All­tag. Um finan­zi­el­le Ein­bu­ßen zu ver­mei­den, soll­ten Sie Ihr Unter­neh­men mit zusätz­li­chen Poli­cen absi­chern, die exakt auf Ihre Bran­che und Betriebs­art zuge­schnit­ten sind.

Hier stel­len wir Ihnen drei ele­men­ta­re Ver­si­che­run­gen vor, die in nahe­zu jedem Unter­neh­men eine sinn­vol­le Ergän­zung zum Gewer­be­rechts­schutz dar­stel­len.

Inhaltsversicherung

Inhalts­ver­si­che­rung

Die Inhalts­ver­si­che­rung schützt Ihre Betriebs­ein­rich­tung, Waren, Vor­rä­te und tech­ni­schen Gerä­te – egal ob durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl oder Sturm. Beson­ders für Lager­be­trie­be, Büros, Werk­stät­ten und Ein­zel­händ­ler ist die­se Ver­si­che­rung essen­zi­ell, um nach einem Scha­den schnell wei­ter­ar­bei­ten zu kön­nen.

Betriebshaftpflicht

Betriebs­haft­pflicht

Ob Kun­den, Dienst­leis­ter oder exter­ne Besu­cher – sobald Drit­te mit Ihrem Unter­neh­men in Kon­takt kom­men, ent­steht ein Haf­tungs­ri­si­ko. Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie vor Scha­den­er­satz­for­de­run­gen aus Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den – und ist für vie­le Gewer­be sogar gesetz­lich vor­ge­schrie­ben oder exis­tenz­si­chernd.

"Modernes büro mit Computern, das die Bedeutung einer Elektronikversicherung hervorhebt, die technische Geräte vor Schäden schützt."

Elek­tro­nik­ver­si­che­rung

In moder­nen Betrie­ben ist Tech­nik nicht mehr weg­zu­den­ken. Die Elek­tro­nik­ver­si­che­rung sichert EDV-Anla­gen, Maschi­nen­steue­run­gen, Ser­ver und mobi­le Gerä­te ab – auch bei Bedien­feh­lern, Kurz­schluss oder Van­da­lis­mus. Beson­ders sinn­voll für Büros, Agen­tu­ren, IT-Dienst­leis­ter oder Arzt­pra­xen.

Erwei­tern Sie Ihren Schutz mit maß­ge­schnei­der­ten Zusatz­bau­stei­nen

Son­der­bau­stei­ne für Ihren Gewer­be­rechts­schutz

Ein grund­le­gen­der Gewer­be­rechts­schutz bie­tet bereits eine soli­de Basis für recht­li­che Sicher­heit. Doch jedes Unter­neh­men hat indi­vi­du­el­le Anfor­de­run­gen und Risi­ken. Durch spe­zi­el­le Zusatz­bau­stei­ne kön­nen Sie Ihren Ver­si­che­rungs­schutz gezielt erwei­tern und opti­mal an die spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se Ihres Betriebs anpas­sen.

🔧 Spe­zi­al-Straf-Rechts­schutz

Bei dem Vor­wurf von Straf­ta­ten, ins­be­son­de­re wenn Vor­satz im Raum steht, kann es schnell zu kom­ple­xen und kost­spie­li­gen Ver­fah­ren kom­men. Der Spe­zi­al-Straf-Rechts­schutz über­nimmt die Kos­ten für Ihre Ver­tei­di­gung und bie­tet Unter­stüt­zung wäh­rend des gesam­ten Pro­zes­ses. So sind Sie auch in schwie­ri­gen Situa­tio­nen bes­tens abge­si­chert.

📜 Ver­trags-Rechts­schutz für Hilfs­ge­schäf­te

Recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen kön­nen nicht nur aus Ihrem Kern­ge­schäft, son­dern auch aus soge­nann­ten Hilfs­ge­schäf­ten ent­ste­hen – bei­spiels­wei­se beim Kauf von Büro­aus­stat­tung oder bei Dienst­leis­tungs­ver­trä­gen. Die­ser Bau­stein sichert Sie bei Strei­tig­kei­ten aus sol­chen Ver­trä­gen ab und über­nimmt die anfal­len­den Kos­ten.

⚖️ Erwei­ter­ter Sozial‑, Steu­er- und Ver­wal­tungs-Rechts­schutz

Behörd­li­che Ent­schei­dun­gen kön­nen erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf Ihr Unter­neh­men haben. Ob es um Steu­er­be­schei­de, Sozi­al­ver­si­che­rungs­an­ge­le­gen­hei­ten oder ande­re Ver­wal­tungs­ak­te geht – mit die­sem Zusatz­bau­stein erhal­ten Sie Unter­stüt­zung bei der Durch­set­zung Ihrer Rech­te gegen­über Behör­den und Ämtern.

Pass­ge­nau­er Rechts­schutz für Ihre Bran­che

Gewer­be im Über­blick

Jede Bran­che birgt ande­re recht­li­che Risi­ken – des­halb ist ein indi­vi­du­el­ler Gewer­be­rechts­schutz so wich­tig. Wäh­rend Gas­tro­no­men häu­fig mit arbeits­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten kon­fron­tiert sind, ste­hen bei IT-Dienst­leis­tern daten­schutz­recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen im Fokus. Unser Rechts­schutz lässt sich gezielt auf Ihre Bran­che und Unter­neh­mens­art zuschnei­den. So stel­len Sie sicher, dass Ihr Unter­neh­men nicht nur gut ver­si­chert, son­dern auch recht­lich opti­mal abge­si­chert ist.

Fir­men & Gewer­be­trei­ben­de

Einzelhandel-Versicherung

Zu die­ser Grup­pe zäh­len klas­si­sche gewerb­li­che Unter­neh­men – vom loka­len Ein­zel­han­del bis zur regio­na­len Pro­duk­ti­ons­stät­te. Typi­sche Ein­satz­fel­der für den Gewer­be­rechts­schutz sind hier Strei­tig­kei­ten mit Miet­part­nern, Ärger bei Lie­fer­ver­trä­gen, Kon­flik­te mit dem Finanz­amt oder Kla­gen von Kun­den. Auch ver­trag­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen rund um Betriebs­aus­stat­tung und Ser­vice­ver­trä­ge spie­len eine wich­ti­ge Rol­le.

Hand­werks­be­trie­be

Handwerksbetrieb

Ob Bau­un­ter­neh­men, Schrei­ne­rei oder Kfz-Werk­statt – im Hand­werk kommt es regel­mä­ßig zu juris­ti­schen Her­aus­for­de­run­gen: Streit um Werk­ver­trä­ge, unbe­zahl­te Rech­nun­gen oder Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Sub­un­ter­neh­mern. Auch Pro­ble­me mit behörd­li­chen Auf­la­gen, Betriebs­prü­fun­gen oder Beschäf­tig­ten füh­ren oft zu recht­li­chen Kon­flik­ten. Ein pas­sen­der Gewer­be­rechts­schutz schützt vor hohen Pro­zess­kos­ten und lang­wie­ri­gen Ver­fah­ren.

Freie Beru­fe & Selbst­stän­di­ge

Fotografen-Versicherung

Für Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler – z. B. Bera­ter, Medi­en­pro­fis oder Heil­be­ruf­ler – sind Hono­rar­kon­flik­te, Strei­tig­kei­ten mit Kun­den oder recht­li­che Unklar­hei­ten bei Ver­trags­ge­stal­tun­gen typi­sche Risi­ken. Auch arbeits­recht­li­che Fra­gen bei frei­en Mit­ar­bei­ten­den oder DSGVO-Ver­stö­ße kön­nen zur Belas­tungs­pro­be wer­den. Der pas­sen­de Rechts­schutz ver­schafft hier Rücken­de­ckung und sichert Ihre unter­neh­me­ri­sche Frei­heit.

Wenn Recht zum Risi­ko wird

Pra­xis­bei­spie­le aus dem Unter­neh­mens­all­tag

Ein Gewer­be­rechts­schutz zeigt sei­nen wah­ren Wert oft erst im Ernst­fall – wenn es recht­lich brenz­lig wird. Die fol­gen­den Bei­spie­le ver­an­schau­li­chen typi­sche Sze­na­ri­en aus der Pra­xis, bei denen eine gute Absi­che­rung vor finan­zi­el­len und nerv­li­chen Belas­tun­gen schützt.

💼 Abmah­nung endet vor Gericht – Fall aus dem Ein­zel­han­del

Ein Inha­ber eines Beklei­dungs­ge­schäfts spricht einem Mit­ar­bei­ter wegen wie­der­hol­ter Unpünkt­lich­keit eine Abmah­nung aus. Der Mit­ar­bei­ter reicht dar­auf­hin Kün­di­gungs­schutz­kla­ge ein. Ohne Ver­si­che­rung hät­te der Unter­neh­mer die Anwalts- und Gerichts­kos­ten in Höhe von rund 3.800 Euro selbst tra­gen müs­sen – der Gewer­be­rechts­schutz über­nimmt alle anfal­len­den Kos­ten.

🛠️ Streit um Gewähr­leis­tung – Bei­spiel aus dem Hand­werk

Ein Hand­werks­be­trieb instal­liert eine Hei­zungs­an­la­ge. Der Kun­de mel­det weni­ge Mona­te spä­ter einen Defekt und ver­langt kos­ten­lo­sen Ersatz. Da kei­ne ein­deu­ti­ge Schuld vor­liegt, ent­wi­ckelt sich der Fall zu einem gericht­li­chen Ver­fah­ren mit Sach­ver­stän­di­gen. Die Ver­si­che­rung trägt die Gut­ach­ter­kos­ten sowie die Pro­zess­füh­rung – ins­ge­samt über 5.000 Euro.

🧾 Steu­er­prü­fung mit Fol­gen – Bei­spiel aus der Dienst­leis­tungs­bran­che

Ein IT-Dienst­leis­ter wird vom Finanz­amt zur Nach­zah­lung auf­ge­for­dert, da bestimm­te Betriebs­aus­ga­ben nicht aner­kannt wer­den. Der Unter­neh­mer legt Wider­spruch ein, es kommt zum Rechts­streit. Der Gewer­be­rechts­schutz über­nimmt die anwalt­li­che Ver­tre­tung und sämt­li­che Ver­fah­rens­kos­ten – und ver­schafft dem Unter­neh­mer die nöti­ge Zeit und Ruhe, um sich auf sein Geschäft zu kon­zen­trie­ren.

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Von der Inhalts- bis zur Elek­tro­nik­ver­si­che­rung – gewerb­li­che Sach­ver­si­che­run­gen schüt­zen Ihr Betriebs­ver­mö­gen zuver­läs­sig vor Risi­ken wie Feu­er, Ein­bruch oder Lei­tungs­was­ser­schä­den.

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Ob Haft­pflicht, Rechts­schutz oder Ertrags­aus­fall: Mit der pas­sen­den Geschäfts­ver­si­che­rung sichern Sie Ihr Unter­neh­men umfas­send ab.

Zusam­men­fas­sung

Ein Gewer­be­rechts­schutz ist eine unver­zicht­ba­re Absi­che­rung für Unter­neh­men, Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler. Er schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen juris­ti­scher Aus­ein­an­der­set­zun­gen – sei es mit Kun­den, Mit­ar­bei­ten­den, Behör­den oder Geschäfts­part­nern. Durch modu­lar wähl­ba­re Bau­stei­ne wie Straf­rechts­schutz, Steu­er­rechts­schutz oder For­de­rungs­ma­nage­ment lässt sich der Ver­si­che­rungs­schutz gezielt auf den betrieb­li­chen Bedarf anpas­sen.

Dank über­schau­ba­rer Jah­res­prä­mi­en, einer Viel­zahl an leis­tungs­star­ken Anbie­tern und fle­xi­bler Tarif­ge­stal­tung lohnt sich ein Ver­gleich in jedem Fall. Wer sein Unter­neh­men recht­lich auf siche­re Bei­ne stel­len möch­te, kommt am Gewer­be­rechts­schutz nicht vor­bei.

häu­fi­ge Fra­gen

Der Gewer­be­rechts­schutz über­nimmt die Kos­ten für recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen im betrieb­li­chen Kon­text – etwa bei Strei­tig­kei­ten mit Mit­ar­bei­ten­den, Kun­den, Lie­fe­ran­ten oder Behör­den. Abge­deckt sind unter ande­rem Anwalts­kos­ten, Gerichts­ge­büh­ren, Gut­ach­ter­ho­no­ra­re und tele­fo­ni­sche Rechts­be­ra­tung.

Beson­ders Selbst­stän­di­ge, klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men (KMU) sowie Frei­be­ruf­ler pro­fi­tie­ren von die­ser Absi­che­rung. Sie haben oft kei­ne eige­ne Rechts­ab­tei­lung und tra­gen recht­li­che Risi­ken selbst. Der Gewer­be­rechts­schutz schützt vor hohen Kos­ten und ver­schafft Pla­nungs­si­cher­heit.

Nicht abge­deckt sind unter ande­rem vor­sätz­lich began­ge­ne Straf­ta­ten, fami­li­en- oder erb­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen, Strei­tig­kei­ten zwi­schen ver­si­cher­ten Per­so­nen sowie Rechts­kon­flik­te im Bau­recht oder bei Kapi­tal­an­la­gen. Die genau­en Aus­schlüs­se vari­ie­ren je nach Anbie­ter.

In der Regel beträgt die War­te­zeit drei Mona­te. Sie ent­fällt bei eini­gen Anbie­tern für bestimm­te Bau­stei­ne wie Ver­kehrs­rechts­schutz oder wenn ein naht­lo­ser Ver­si­cher­er­wech­sel erfolgt. Für bereits begon­ne­ne Streit­fäl­le besteht kein Ver­si­che­rungs­schutz.