​Fir­men­ver­trags­rechts­schutz

Ihr Schutz­schild bei ver­trag­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen

Firmenvertrags Rechtsschutz

In der heu­ti­gen Geschäfts­welt sind Unter­neh­men häu­fig mit recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen kon­fron­tiert, ins­be­son­de­re wenn es um Ver­trags­an­ge­le­gen­hei­ten mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten oder Dienst­leis­tern geht. Sol­che Strei­tig­kei­ten kön­nen nicht nur zeit­auf­wen­dig, son­dern auch kost­spie­lig sein. Ein Fir­men­ver­trags­rechts­schutz bie­tet hier eine essen­zi­el­le Absi­che­rung, indem er die finan­zi­el­len Risi­ken sol­cher Aus­ein­an­der­set­zun­gen mini­miert und Ihnen ermög­licht, sich auf Ihr Kern­ge­schäft zu kon­zen­trie­ren.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Umfas­sen­der Schutz: Deckt Kos­ten für Anwäl­te, Gerichts­ver­fah­ren und außer­ge­richt­li­che Eini­gun­gen bei Ver­trags­strei­tig­kei­ten ab.

  • Indi­vi­du­ell anpass­bar: Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen kön­nen auf die spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se und Risi­ken Ihres Unter­neh­mens zuge­schnit­ten wer­den.

  • Prä­ven­ti­ve Bera­tung: Bie­tet Zugang zu recht­li­cher Bera­tung, um poten­zi­el­le Kon­flik­te früh­zei­tig zu erken­nen und zu ver­mei­den.

  • Finan­zi­el­le Sicher­heit: Schützt vor uner­war­te­ten finan­zi­el­len Belas­tun­gen durch lang­wie­ri­ge Rechts­strei­tig­kei­ten.

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Ver­trä­ge sind die Basis – Absi­che­rung ist Pflicht

War­um ist Fir­men­ver­trags­rechts­schutz so wich­tig?

Im Geschäfts­all­tag schlie­ßen Unter­neh­men täg­lich Ver­trä­ge – mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten, Dienst­leis­tern oder Part­ner­fir­men. Doch wo Ver­trä­ge sind, gibt es auch Kon­flikt­po­ten­zi­al. Ob es um Lie­fer­ver­zö­ge­run­gen, nicht gezahl­te Rech­nun­gen oder man­gel­haf­te Leis­tun­gen geht – schnell ste­hen recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen im Raum. Die­se kön­nen lang­wie­rig, teu­er und geschäfts­schä­di­gend sein.

Ein Fir­men­ver­trags­rechts­schutz schützt Ihr Unter­neh­men genau in sol­chen Fäl­len: Er über­nimmt die Kos­ten für Anwäl­te, Gerich­te und teils auch für außer­ge­richt­li­che Lösun­gen wie Media­ti­on – und sichert Sie gegen finan­zi­el­le Ver­lus­te durch Ver­trags­strei­tig­kei­ten ab. Beson­ders für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Betrie­be ohne eige­ne Rechts­ab­tei­lung ist die­ser Schutz exis­ten­zi­ell.

Nicht jeder Fir­men­rechts­schutz ent­hält die­sen wich­ti­gen Bereich auto­ma­tisch. Häu­fig muss der Ver­trags­rechts­schutz als eigen­stän­di­ger Bau­stein ergänzt wer­den – und genau das ist ent­schei­dend: Nur so pro­fi­tie­ren Sie im Ernst­fall von umfas­sen­der Rücken­de­ckung bei ver­trag­li­chen Kon­flik­ten.

Der Fir­men­ver­trags­rechts­schutz deckt typi­scher­wei­se fol­gen­de Leis­tun­gen ab:

  • Strei­tig­kei­ten aus schuld­recht­li­chen Ver­trä­gen, etwa mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten, Lea­sing­ge­bern oder Dienst­leis­tern.

  • Über­nah­me der Kos­ten für Anwäl­te, Gerich­te, Gut­ach­ter oder Schieds­ver­fah­ren.

  • Media­ti­ons­ver­fah­ren, wenn eine außer­ge­richt­li­che Eini­gung ange­strebt wird.

  • Zuge­schnit­te­ne Absi­che­rung für Haupt- und Hilfs­ge­schäf­te – also auch bei Neben­ver­trä­gen wie War­tungs- oder Dienst­leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen.

Trotz des umfas­sen­den Schut­zes gel­ten bestimm­te Aus­schlüs­se:

  • Rechts­strei­tig­kei­ten zwi­schen Gesell­schaf­tern des­sel­ben Unter­neh­mens.

  • Kon­flik­te aus Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen, also z. B. Streit mit der eige­nen Ver­si­che­rung.

  • Aus­ein­an­der­set­zun­gen rund um Bau- oder Grund­stücks­ver­trä­ge, sofern nicht expli­zit ver­si­chert.

  • Vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­te Streit­fäl­le oder bekann­te Sach­ver­hal­te bei Ver­trags­ab­schluss.

  • Teil­wei­se: Kleinst­for­de­run­gen, je nach Anbie­ter nur ab einer bestimm­ten Streit­wert­gren­ze ver­si­chert.

Wenn Ver­trä­ge zur Belas­tung wer­den

Leis­tun­gen und Kos­ten des Fir­men­ver­trags­rechts­schut­zes

Der Fir­men­ver­trags­rechts­schutz sichert Ihr Unter­neh­men gezielt bei Strei­tig­kei­ten aus schuld­recht­li­chen Ver­trä­gen ab – etwa bei Kon­flik­ten mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten oder Dienst­leis­tern. Dabei über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für Anwäl­te, Gerichts­ver­fah­ren, Sach­ver­stän­di­ge und oft auch für Media­ti­ons­ver­fah­ren zur außer­ge­richt­li­chen Eini­gung.

Der Leis­tungs­um­fang kann je nach Anbie­ter vari­ie­ren, umfasst aber in der Regel gericht­li­che Strei­tig­kei­ten rund um Kauf‑, Werk‑, Dienst­leis­tungs- oder Lie­fer­ver­trä­ge. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten zusätz­lich tele­fo­ni­sche Rechts­be­ra­tung oder unter­stüt­zen bei der Abwehr unbe­rech­tig­ter For­de­run­gen. Nicht ver­si­chert sind in der Regel Kon­flik­te mit der eige­nen Ver­si­che­rung oder Gesell­schaf­ter­strei­tig­kei­ten – dar­auf gehen wir wei­ter oben bereits ein.

Die Kos­ten des Fir­men­ver­trags­rechts­schut­zes hän­gen stark von der Grö­ße und Bran­che Ihres Unter­neh­mens ab. Neben dem Jah­res­um­satz beein­flus­sen auch Selbst­be­tei­li­gung, gewähl­te Zusatz­bau­stei­ne und Deckungs­sum­men die Prä­mi­en­hö­he. Für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men begin­nen die Bei­trä­ge meist bei rund 500 € bis 700 € net­to pro Jahr – bei grö­ße­ren Betrie­ben mit höhe­rem Risi­ko kann es ent­spre­chend mehr sein. Eine übli­che Selbst­be­tei­li­gung von 250 € bis 1.000 € sorgt dafür, dass Baga­tell­fäl­le nicht auto­ma­tisch über die Ver­si­che­rung lau­fen.

Wich­tig: Der Ver­trags­rechts­schutz wird meist als Zusatz­bau­stein zum Fir­men­rechts­schutz ange­bo­ten – und ist nicht auto­ma­tisch ent­hal­ten. Zudem gilt in der Regel eine War­te­zeit von drei Mona­ten ab Ver­trags­be­ginn. Ein indi­vi­du­el­ler Tarif­ver­gleich hilft, den pas­sen­den Anbie­ter mit der idea­len Kom­bi­na­ti­on aus Leis­tung und Preis zu fin­den.

Den pas­sen­den Schutz fin­den

Anbie­ter und Ver­gleich von Fir­men­ver­trags­rechts­schutz

Die Aus­wahl des rich­ti­gen Fir­men­ver­trags­rechts­schut­zes ist ent­schei­dend für den umfas­sen­den Schutz Ihres Unter­neh­mens. Ver­schie­de­ne Ver­si­che­rer bie­ten unter­schied­li­che Leis­tun­gen und Kon­di­tio­nen an, wes­halb ein sorg­fäl­ti­ger Ver­gleich uner­läss­lich ist.

Zu den renom­mier­ten Anbie­tern zäh­len unter ande­rem die ARAG, die Alli­anz und die Con­cor­dia. Die­se Unter­neh­men bie­ten maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen für Fir­men unter­schied­li­cher Grö­ßen und Bran­chen an. Der ARAG Rechts­schutz bei­spiels­wei­se hebt her­vor, dass das Nicht­ein­hal­ten von Ver­trä­gen gera­de für Unter­neh­men exis­ten­zi­el­le Aus­wir­kun­gen haben kann und bie­tet daher spe­zi­el­len Schutz für sol­che Fäl­le an.

Die Alli­anz bie­tet ver­schie­de­ne Tari­fe wie Basis, Smart, Kom­fort und Pre­mi­um an, die unter­schied­li­che Leis­tungs­um­fän­ge im Bereich Fir­men­rechts­schutz abde­cken.

Die Con­cor­dia wie­der­um bie­tet einen soge­nann­ten Sorg­los-Rechts­schutz für Fir­men und Selbst­stän­di­ge an, der kom­plet­te Lösun­gen für den Betrieb umfasst.

Ein Ver­gleich der Anbie­ter soll­te nicht nur die Prä­mi­en­hö­he berück­sich­ti­gen, son­dern auch den Leis­tungs­um­fang, mög­li­che Selbst­be­tei­li­gun­gen, Deckungs­sum­men und spe­zi­fi­sche Aus­schlüs­se. Online-Ver­gleichs­por­ta­le kön­nen hier­bei unter­stüt­zen, indem sie einen Über­blick über die ver­schie­de­nen Tari­fe und Kon­di­tio­nen bie­ten.

Es ist rat­sam, die indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se Ihres Unter­neh­mens zu ana­ly­sie­ren und dar­auf basie­rend den pas­sen­den Anbie­ter aus­zu­wäh­len. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten zudem bran­chen­spe­zi­fi­sche Lösun­gen an, die auf die beson­de­ren Anfor­de­run­gen bestimm­ter Wirt­schafts­zwei­ge zuge­schnit­ten sind.

Nut­zen Sie unse­ren Ver­gleichs­rech­ner, um die ver­schie­de­nen Ange­bo­te zu ver­glei­chen und den opti­ma­len Fir­men­ver­trags­rechts­schutz für Ihr Unter­neh­men zu fin­den.

Ergän­zen­der Schutz, der zählt

Wei­te­re wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen für Ihr Unter­neh­men

Der Fir­men­ver­trags­rechts­schutz ist ein zen­tra­ler Bau­stein für juris­ti­sche Sicher­heit – doch für einen rund­um abge­si­cher­ten Betrieb braucht es mehr. Ob Personen‑, Ver­mö­gens- oder Sach­schä­den: Es gibt Risi­ken, die außer­halb ver­trag­li­cher Kon­flik­te lie­gen und trotz­dem exis­tenz­be­dro­hend sein kön­nen. Die­se Ver­si­che­run­gen ergän­zen Ihren Schutz sinn­voll und soll­ten in kei­nem Ver­si­che­rungs­kon­zept feh­len.

Betriebshaftpflicht

Betriebs­haft­pflicht

Sie schützt Ihr Unter­neh­men, wenn Drit­te durch Ihre betrieb­li­che Tätig­keit zu Scha­den kom­men – etwa durch Personen‑, Sach- oder Fol­ge­schä­den. Beson­ders wich­tig ist sie für hand­werk­li­che, pro­du­zie­ren­de oder kun­den­na­he Betrie­be. Ohne die­se Absi­che­rung kann schon ein klei­ner Feh­ler hohe Scha­den­er­satz­for­de­run­gen nach sich zie­hen.

Berufshaftpflicht

Berufs­haft­pflicht

Wer bera­tend, pla­nend oder hei­lend tätig ist, trägt hohe Ver­ant­wor­tung – und haf­tet im Ernst­fall per­sön­lich für Feh­ler. Die Berufs­haft­pflicht schützt Freiberufler:innen und Dienstleister:innen vor Ver­mö­gens­schä­den, die durch Bera­tungs­feh­ler, Frist­ver­säum­nis­se oder Pla­nungs­feh­ler ent­ste­hen.

Inhaltsversicherung

Inhalts­ver­si­che­rung

Maschi­nen, Tech­nik, Waren­la­ger oder Büro­aus­stat­tung – Ihre Betriebs­ein­rich­tung ist das Rück­grat Ihres wirt­schaft­li­chen Erfolgs. Die Inhalts­ver­si­che­rung schützt Ihre Geschäfts­ein­rich­tung bei Feu­er, Ein­bruch, Lei­tungs­was­ser, Sturm oder Van­da­lis­mus – damit Sie auch nach einem Scha­den schnell wei­ter­ar­bei­ten kön­nen.

Schutz, der mit­wächst

Son­der­bau­stei­ne – sinn­voll erwei­tern, gezielt absi­chern

Nicht jedes Risi­ko lässt sich mit einer Stan­dard­lö­sung abde­cken. Son­der­bau­stei­ne hel­fen dabei, Ihren Fir­men­ver­trags­rechts­schutz gezielt zu erwei­tern – dort, wo es in Ihrem Betrieb wirk­lich drauf ankommt.

Ein Basis­ta­rif deckt vie­le recht­li­che Risi­ken ab. Doch je nach Bran­che, Unter­neh­mens­grö­ße oder Tätig­keit gibt es Punk­te, die dar­über hin­aus­ge­hen. Genau dafür bie­ten vie­le Ver­si­che­rer optio­na­le Bau­stei­ne an, mit denen sich der Fir­men­rechts­schutz modu­lar auf­bau­en lässt.

Beson­ders gefragt ist der Ver­trags­rechts­schutz für Haupt­ge­schäf­te, da vie­le Stan­dard­ta­ri­fe nur Neben­ver­trä­ge abde­cken. Die­ser Bau­stein schützt Sie zum Bei­spiel bei Strei­tig­kei­ten aus Kun­den­auf­trä­gen, Lie­fer­ver­trä­gen oder Pro­jekt­ver­trä­gen – also dem, womit Sie täg­lich wirt­schaf­ten.

Eben­so sinn­voll ist der Spe­zi­al-Straf-Rechts­schutz, etwa wenn es um den Vor­wurf vor­sätz­li­chen Han­delns geht – was schnell pas­sie­ren kann, z. B. bei Vor­wür­fen im Zusam­men­hang mit Arbeits‑, Umwelt- oder Daten­schutz­recht.

Unter­neh­men, die mit offe­nen For­de­run­gen zu kämp­fen haben, pro­fi­tie­ren vom For­de­rungs­ma­nage­ment-Bau­stein. Die­ser sorgt dafür, dass offe­ne Rech­nun­gen effi­zi­ent ein­ge­for­dert und recht­lich durch­ge­setzt wer­den – inklu­si­ve Mahn­we­sen und Inkas­so.

Für alle, die gewerb­lich Räu­me mie­ten oder ver­mie­ten, ist auch der Immo­bi­li­en­rechts­schutz von Bedeu­tung: Er greift bei Kon­flik­ten rund um Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen, Miet­män­gel, Kün­di­gun­gen oder Repa­ra­tur­pflich­ten.

Die­se Son­der­bau­stei­ne unter­schei­den sich stark je nach Anbie­ter – sowohl im Leis­tungs­um­fang als auch bei den Bei­trä­gen. Des­halb lohnt es sich, gezielt zu ver­glei­chen, wel­che Erwei­te­run­gen für Ihre Unter­neh­mens­si­tua­ti­on sinn­voll sind. Denn je bes­ser die Poli­ce auf Ihre Rea­li­tät abge­stimmt ist, des­to effek­ti­ver schützt sie im Ernst­fall.

Pass­ge­naue Absi­che­rung für jede Bran­che

Gewer­be im Über­blick

Jede Bran­che bringt ihre eige­nen Risi­ken mit – und damit auch ganz unter­schied­li­che Anfor­de­run­gen an eine Rechts­schutz­lö­sung. Wäh­rend im Han­del oft Ver­trags- oder Lie­fer­pro­ble­me im Vor­der­grund ste­hen, sind es im Hand­werk eher Zah­lungs­ver­zug oder Män­gel­an­sprü­che. Frei­be­ruf­ler wie­der­um kämp­fen häu­fi­ger mit Abmah­nun­gen, DSGVO-The­men oder Strei­tig­kei­ten wegen Hono­rar. Unser Fir­men­ver­trags­rechts­schutz lässt sich gezielt auf Ihre Tätig­kei­ten anpas­sen – damit Sie sich auf das kon­zen­trie­ren kön­nen, was zählt: Ihr Tages­ge­schäft.

Fir­men & Gewer­be­trei­ben­de

Einzelhandel-Versicherung

Klas­si­sche Gewer­be­be­trie­be – vom Ein­zel­han­del bis zum Pro­duk­ti­ons­un­ter­neh­men – sind auf ver­läss­li­che Ver­trä­ge mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten und Dienst­leis­tern ange­wie­sen. Kommt es hier zu Zah­lungs­rück­stän­den, Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen oder Ärger mit dem Finanz­amt, schützt der Fir­men­ver­trags­rechts­schutz vor hohen Pro­zess­kos­ten. The­men wie Inhalts­schutz, Rechts­schutz, Haf­tung und Betriebs­un­ter­bre­chung sind hier eben­falls beson­ders rele­vant.

Hand­werks­be­trie­be

Handwerksbetrieb

Im Hand­werk zäh­len direk­te Auf­trä­ge, Pro­jekt­ver­trä­ge und Sub­un­ter­neh­mer-Ver­ein­ba­run­gen zum All­tag – und damit auch das Risi­ko für recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Ob es um unbe­zahl­te Rech­nun­gen, Män­gel­rü­gen oder Behör­den­strei­tig­kei­ten geht: Der Ver­trags­rechts­schutz sichert Ihre Ansprü­che ab. Auch Arbeits­un­fäl­le, tech­ni­sche Aus­fäl­le oder Haf­tungs­fra­gen las­sen sich durch pas­sen­de Zusatz­bau­stei­ne abde­cken.

Freie Beru­fe & Selbst­stän­di­ge

Fotografen-Versicherung

Ob bera­tend, krea­tiv oder hei­lend tätig – freie Beru­fe sind oft mit hohen Anfor­de­run­gen an Daten­schutz, Ver­trags­treue und Fach­ver­ant­wor­tung kon­fron­tiert. Ein feh­len­der Ver­trag, eine ver­säum­te Abga­be­frist oder eine fal­sche Bera­tung kann schnell zu teu­ren Kon­flik­ten füh­ren. Der Fir­men­ver­trags­rechts­schutz für Selbst­stän­di­ge schützt vor Abmah­nun­gen, DSGVO-Buß­gel­dern oder Hono­rar­kla­gen – und lässt sich ide­al mit einer Berufs­haft­pflicht oder Cyber­ver­si­che­rung kom­bi­nie­ren.

So sieht der Ernst­fall aus

Pra­xis­bei­spie­le aus dem Fir­men­all­tag

Fir­men­ver­trags­rechts­schutz ist nicht nur ein abs­trak­tes Pro­dukt – er bewährt sich genau dann, wenn es ernst wird. Die fol­gen­den Bei­spie­le zei­gen typi­sche Situa­tio­nen aus der Pra­xis, in denen eine gute Absi­che­rung über Erfolg oder Ver­lust ent­schei­det. Ob unbe­zahl­te Rech­nun­gen, Ver­trags­brü­che oder teu­re Rechts­strei­tig­kei­ten: Mit dem pas­sen­den Schutz ver­mei­den Unter­neh­men hohe Kos­ten und lang­wie­ri­ge Aus­ein­an­der­set­zun­gen.

Bei­spiel 1: Lie­fer­ver­zug mit Fol­gen

Ein mit­tel­stän­di­scher Pro­duk­ti­ons­be­trieb hat­te einen fes­ten Ver­trag mit einem Zulie­fe­rer über die regel­mä­ßi­ge Lie­fe­rung von Bau­tei­len. Nach­dem die Ware mehr­fach ver­spä­tet oder gar nicht ein­traf, kam es zum Still­stand in der Fer­ti­gung. Der Betrieb for­der­te Scha­den­er­satz – doch der Lie­fe­rant ver­wei­ger­te die Zah­lung. Dank Fir­men­ver­trags­rechts­schutz konn­te das Unter­neh­men juris­tisch gegen den Lie­fe­ran­ten vor­ge­hen, ohne selbst auf den Anwalts- und Gerichts­kos­ten sit­zen­zu­blei­ben.

Bei­spiel 2: Nicht gezahl­te Schluss­rech­nung

Ein Hand­werks­be­trieb führ­te umfang­rei­che Sanie­rungs­ar­bei­ten bei einem Gewer­be­kun­den durch. Nach Abschluss der Arbei­ten ver­wei­ger­te die­ser die letz­te Abschlags­zah­lung mit der Begrün­dung, die Leis­tun­gen sei­en man­gel­haft. Der Fall ging vor Gericht – der Hand­wer­ker gewann. Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nahm sämt­li­che Anwalts­kos­ten und die Gerichts­kos­ten in Höhe von über 7.000 €.

Bei­spiel 3: Ver­trags­streit nach Pro­jekt­ab­bruch

Eine frei­be­ruf­li­che Mar­ke­ting­be­ra­te­rin hat­te mit einem Start-up einen Ver­trag über sechs Mona­te Lauf­zeit geschlos­sen. Nach nur zwei Mona­ten kün­dig­te der Kun­de frist­los – ohne recht­li­che Grund­la­ge. Die Bera­te­rin ver­lor geplan­tes Ein­kom­men und sah sich mit einem kom­ple­xen Ver­trags­streit kon­fron­tiert. Dank Fir­men­ver­trags­rechts­schutz konn­te sie ihre Ansprü­che durch­set­zen – die Ver­si­che­rung über­nahm die voll­stän­di­gen Ver­fah­rens­kos­ten.

Ergän­zen­der Schutz für Ihr Unter­neh­men

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Gewerb­li­che Sach­ver­si­che­run­gen

Ob Büro­aus­stat­tung, Tech­nik oder Lager: Die gewerb­li­che Sach­ver­si­che­rung schützt Ihr Betriebs­ver­mö­gen zuver­läs­sig bei Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl oder Van­da­lis­mus. Sie ist essen­zi­ell für jede Unter­neh­mens­grö­ße und kann indi­vi­du­ell an Ihre betrieb­li­chen Risi­ken ange­passt wer­den.

Betriebs- & Geschäfts­ver­si­che­run­gen

Von Ertrags­aus­fall über Inven­tar­schutz bis zur Haf­tung: Betriebs- und Geschäfts­ver­si­che­run­gen kom­bi­nie­ren essen­zi­el­le Leis­tun­gen in einem Paket. So sichern Sie sich nicht nur gegen juris­ti­sche Risi­ken ab, son­dern auch gegen finan­zi­el­le Ein­bu­ßen durch Betriebs­stö­run­gen, Feh­ler Drit­ter oder Per­so­nal­aus­fäl­le.

Zusam­men­fas­sung

Der Fir­men­ver­trags­rechts­schutz ist ein geziel­ter Zusatz­bau­stein für Unter­neh­men, die regel­mä­ßig mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten oder Dienst­leis­tern zusam­men­ar­bei­ten. Er schützt Sie bei recht­li­chen Kon­flik­ten aus schuld­recht­li­chen Ver­trä­gen – von Zah­lungs­strei­tig­kei­ten über Ver­trags­ver­let­zun­gen bis hin zu kom­ple­xen Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen.

Gera­de in Bran­chen wie Hand­werk, Han­del oder bera­ten­den Beru­fen ent­ste­hen recht­li­che Risi­ken aus all­täg­li­chen Geschäfts­be­zie­hun­gen. Der Fir­men­ver­trags­rechts­schutz über­nimmt dabei Anwalts‑, Gerichts- und Ver­fah­rens­kos­ten und sichert Ihre Posi­ti­on im Streit­fall zuver­läs­sig ab. Ergän­zen­de Bau­stei­ne wie Spe­zi­al-Straf­rechts­schutz oder For­de­rungs­ma­nage­ment erwei­tern den Schutz je nach Bedarf.

Ob Start-up, Mit­tel­stand oder eta­blier­tes Unter­neh­men – mit einem indi­vi­du­ell pas­sen­den Tarif und einer kur­zen War­te­zeit bie­tet der Fir­men­ver­trags­rechts­schutz ein soli­des Fun­da­ment für Ihr rechts­si­che­res Arbei­ten. Nut­zen Sie jetzt den Ver­gleichs­rech­ner oder las­sen Sie sich von uns per­sön­lich bera­ten.

häu­fi­ge Fra­gen

Der all­ge­mei­ne Fir­men­rechts­schutz deckt eine Viel­zahl recht­li­cher Berei­che ab, wie z. B. Arbeits­recht, Steu­er­recht oder Ord­nungs­wid­rig­kei­ten. Der Fir­men­ver­trags­rechts­schutz hin­ge­gen kon­zen­triert sich spe­zi­ell auf Strei­tig­kei­ten, die aus ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten oder Dienst­leis­tern resul­tie­ren. Er ergänzt somit den all­ge­mei­nen Rechts­schutz um den Bereich der ver­trag­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen.

Nein, Ver­trags­strei­tig­kei­ten sind nicht in jeder Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung auto­ma­tisch ent­hal­ten. Oft­mals müs­sen Unter­neh­men den Fir­men­ver­trags­rechts­schutz als zusätz­li­chen Bau­stein hin­zu­bu­chen, um bei Kon­flik­ten aus geschäft­li­chen Ver­trä­gen abge­si­chert zu sein.

Der Fir­men­ver­trags­rechts­schutz über­nimmt in der Regel die Kos­ten für Anwäl­te, Gerichts­ver­fah­ren und außer­ge­richt­li­che Eini­gun­gen, die im Zusam­men­hang mit ver­trag­li­chen Strei­tig­kei­ten ste­hen. Dies umfasst auch Zeu­gen­aus­la­gen und gericht­li­che Sach­ver­stän­di­gen­ge­büh­ren.

Ja, vie­le Ver­si­che­rer legen eine War­te­zeit fest, die häu­fig bei drei Mona­ten liegt. Das bedeu­tet, dass der Ver­si­che­rungs­schutz für Strei­tig­kei­ten, die in die­ser Zeit ent­ste­hen, noch nicht greift. Eini­ge Anbie­ter offe­rie­ren jedoch Tari­fe ohne War­te­zeit oder mit rück­wir­ken­dem Schutz.