Betriebs­haft­pflicht für Hand­wer­ker – jetzt infor­mie­ren

Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen? So schüt­zen Sie Ihr Hand­werks­un­ter­neh­men

Zwei Handwerker klatschen sich in staubiger Werkstatt mit Arbeitshandschuhen zur Begrüßung ab

Als Hand­werks­be­trieb tra­gen Sie täg­lich Ver­ant­wor­tung – für Ihre Kun­den, Ihre Mit­ar­bei­ter und die Qua­li­tät Ihrer Arbeit. Doch schon eine klei­ne Unacht­sam­keit kann hohe Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen nach sich zie­hen. Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Hand­wer­ker schützt Sie zuver­läs­sig vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Risi­ken.

Ob als erfah­re­ner Betrieb oder frisch gegrün­de­tes Unter­neh­men: Eine Betriebs­haft­pflicht zählt zum unver­zicht­ba­ren Basis­schutz im Hand­werk. Sie über­nimmt nicht nur berech­tig­te For­de­run­gen Drit­ter, son­dern wehrt auch unbe­grün­de­te Ansprü­che rechts­si­cher ab.

Wir hel­fen Ihnen dabei, die pas­sen­de Absi­che­rung für Ihre Tätig­keit zu fin­den – genau abge­stimmt auf Ihre Bran­che, Ihre Betriebs­grö­ße und Ihr indi­vi­du­el­les Risi­ko.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Hand­wer­ker bei Personen‑, Sach- und dar­aus resul­tie­ren­den Ver­mö­gens­schä­den.

  • Sie sichert nicht nur den Inha­ber, son­dern auch alle Mit­ar­bei­ter – vom Azu­bi bis zur Aus­hil­fe – umfas­send ab.

  • Der Ver­si­che­rungs­schutz greift auch bei teu­ren Scha­den­fäl­len wie Was­ser­schä­den, Sturz­un­fäl­len oder Lei­tungs­be­schä­di­gun­gen.

  • Die Ver­si­che­rung über­nimmt neben der Scha­dens­re­gu­lie­rung auch die Abwehr unbe­rech­tig­ter For­de­run­gen, inklu­si­ve Gerichts- und Anwalts­kos­ten.

  • Bei­trä­ge rich­ten sich nach Umsatz, Mit­ar­bei­ter­zahl und Risi­ko­pro­fil – oft bereits ab ca. 20 € pro Monat mög­lich.

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Was Sie wirk­lich schützt, wenn’s dar­auf ankommt.

War­um ist die Betriebs­haft­pflicht für Hand­wer­ker so wich­tig?

Im Hand­werk kann es schnell zu einem Miss­ge­schick kom­men – sei es durch einen ver­se­hent­li­chen Bohr­scha­den, einen nicht gestreu­ten Geh­weg oder einen Mon­ta­ge­feh­ler. Sol­che Situa­tio­nen kön­nen hohe finan­zi­el­le Schä­den nach sich zie­hen. Ohne pas­sen­de Absi­che­rung haf­ten Sie als Unter­neh­mer mit Ihrem Betriebs- und Pri­vat­ver­mö­gen. Genau hier greift die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung: Sie schützt Sie zuver­läs­sig vor Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen Drit­ter – im schlimms­ten Fall vor der Exis­tenz­be­dro­hung.

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt berech­tig­te Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen bei:

  • Per­so­nen­schä­den (z. B. Stür­ze durch nicht geräum­te Flä­chen)

  • Sach­schä­den (z. B. durch Boh­run­gen, Fun­ken­flug, Was­ser­schä­den)

  • Ver­mö­gens­fol­ge­schä­den (z. B. Ein­nah­me­aus­fäl­le nach Per­so­nen­schä­den)

Auch typi­sche Scha­dens­sze­na­ri­en wie Lei­tungs­schä­den, wei­ter­fres­sen­de Män­gel oder Nach­bes­se­rungs­kos­ten las­sen sich mit­ver­si­chern – je nach gewähl­tem Tarif. Wir bera­ten Sie ger­ne indi­vi­du­ell.

Die Betriebs­haft­pflicht schützt nicht nur Sie als Inha­ber, son­dern Ihr gan­zes Team:

  • Geschäfts­füh­rung / Betriebs­in­ha­ber

  • Fest­an­ge­stell­te Mit­ar­bei­ter

  • Aus­zu­bil­den­de

  • Aus­hil­fen und tem­po­rär Beschäf­tig­te

Feh­ler ein­zel­ner Team­mit­glie­der kön­nen hohe Kos­ten ver­ur­sa­chen – gut, wenn der Ver­si­che­rungs­schutz für alle greift. Auch Sub­un­ter­neh­mer kön­nen mit­ver­si­chert wer­den, sofern dies gewünscht ist.

Kos­ten ver­ste­hen, Bei­trä­ge ver­glei­chen, opti­mal absi­chern.

Was kos­tet eine Betriebs­haft­pflicht im Hand­werk?

Die Betriebs­haft­pflicht gehört zu den wich­tigs­ten, aber auch preis­lich kal­ku­lier­ba­ren Gewer­be­ver­si­che­run­gen im Hand­werk. Der Bei­trag hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab und lässt sich an den indi­vi­du­el­len Bedarf Ihres Betriebs anpas­sen.

Die monat­li­chen Kos­ten begin­nen häu­fig schon bei rund 20 € für klei­ne Betrie­be, kön­nen bei grö­ße­ren Unter­neh­men mit meh­re­ren Mit­ar­bei­tern und spe­zi­el­len Risi­ken aber auch über 100 € pro Monat betra­gen. In beson­ders risi­ko­rei­chen Berei­chen (z. B. Dach­de­cker, Elek­tro­tech­nik) und bei hohen Ver­si­che­rungs­sum­men oder Aus­lands­tä­tig­kei­ten sind auch Bei­trä­ge bis 300–400 € monat­lich mög­lich.

Die wich­tigs­ten Ein­fluss­fak­to­ren auf den Bei­trag sind:

  • Bran­che & Tätig­keits­feld: Ein Maler­be­trieb zahlt meist weni­ger als ein Elek­tro­be­trieb mit Hoch­volt-Arbei­ten.

  • Betriebs­grö­ße: Mit­ar­bei­ter­zahl und Jah­res­um­satz sind zen­tra­le Rechen­fak­to­ren.

  • Gewähl­te Ver­si­che­rungs­sum­men: Je höher die Deckung, des­to höher der Bei­trag – aber auch die Sicher­heit.

  • Risi­ko­zu­schlä­ge & Selbst­be­tei­li­gung: Wer einen höhe­ren Selbst­be­halt wählt, spart oft spür­bar.

  • Ver­si­cher­te Leis­tun­gen & Zusatz­bau­stei­ne: Ein­schluss von Nach­bes­se­rungs­kos­ten, Sub­un­ter­neh­mer oder All­mäh­lich­keits­schä­den beein­flus­sen den Bei­trag.

Gut zu wis­sen: Die Betriebs­haft­pflicht ist steu­er­lich als Betriebs­aus­ga­be absetz­bar und ver­bes­sert die Boni­tät gegen­über Auf­trag­ge­bern.

War­um sich ein Ver­si­che­rungs­ver­gleich für Hand­werks­be­trie­be lohnt

Ein Ver­gleich der ver­schie­de­nen Anbie­ter lohnt sich immer – denn die Unter­schie­de in Preis, Leis­tungs­um­fang und Ser­vice­qua­li­tät sind oft gra­vie­rend. Wer blind einen Stan­dard­ta­rif abschließt, zahlt nicht sel­ten zu viel – oder ris­kiert gefähr­li­che Deckungs­lü­cken.

Wir ver­glei­chen für Sie maß­ge­schnei­der­te Tari­fe füh­ren­der Gesell­schaf­ten, abge­stimmt auf Ihre Tätig­keit, Ihr Risi­ko und Ihre Ansprü­che. Dabei prü­fen wir nicht nur die Bei­trags­hö­he, son­dern auch:

  • Wel­che Risi­ken wirk­lich abge­deckt sind (z. B. Schlüs­sel­ver­lust, Bear­bei­tungs­schä­den, Lei­tungs­schä­den)

  • Wel­che Sub­li­mits (Höchstent­schä­di­gun­gen) gel­ten

  • Ob Nach­bes­se­rungs­be­gleit­schä­den und Wei­ter­fres­ser­schä­den mit­ver­si­chert sind

  • Wie die Abwick­lung im Scha­dens­fall funk­tio­niert – auch bei unver­schul­de­ten Vor­fäl­len

Ein fun­dier­ter Ver­gleich hilft Ihnen, die rich­ti­ge Ent­schei­dung zu tref­fen – zwi­schen güns­tig, umfas­send oder aus­ge­wo­gen ver­si­chert.

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Mehr als nur Haft­pflicht – rund­um abge­si­chert im Hand­werk.

Wei­te­re wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen für Hand­werks­be­trie­be

Auch wenn die Betriebs­haft­pflicht der wich­tigs­te Grund­schutz ist – sie deckt nicht alle Risi­ken ab. Gera­de im Hand­werk gibt es vie­le Sze­na­ri­en, bei denen ande­re Ver­si­che­run­gen sinn­voll oder sogar exis­ten­zi­ell not­wen­dig sind.

Vie­le Hand­wer­ker unter­schät­zen, wie schnell betrieb­li­che Abläu­fe durch äuße­re Ein­flüs­se gestört wer­den kön­nen – etwa durch Ein­bruch, Krank­heit oder eine feh­ler­haf­te Maschi­ne. In sol­chen Fäl­len greift die Betriebs­haft­pflicht nicht. Um Ihre Arbeit zuver­läs­sig fort­set­zen zu kön­nen, lohnt sich der ergän­zen­de Schutz durch wei­te­re Ver­si­che­run­gen. Zu den häu­figs­ten und sinn­volls­ten gehö­ren:

Lagerarbeiter mit Tablet in einem Hochregallager – Symbolbild für die Absicherung von Betriebsinventar durch eine Inhaltsversicherung

Inhalts­ver­si­che­rung

Ihr Werk­zeug, Ihre Maschi­nen, Ihre Ein­rich­tung – das ist Ihr Kapi­tal. Wenn es zu einem Brand, einem Ein­bruch­dieb­stahl oder einem Was­ser­scha­den kommt, kön­nen schnell immense Schä­den ent­ste­hen. Die Inhalts­ver­si­che­rung ersetzt den Neu­wert Ihrer beweg­li­chen Betriebs­ein­rich­tung und hilft Ihnen dabei, schnell wie­der arbeits­fä­hig zu sein.

Modernes Großraumbüro mit mehreren Mitarbeitenden an Computern – symbolisch für den Schutz durch Elektronikversicherung

Elek­tro­nik­ver­si­che­rung

Gera­de im Bau- und Hand­werks­be­reich wer­den immer mehr elek­tro­ni­sche und digi­ta­le Gerä­te ein­ge­setzt – vom Laser­mess­ge­rät bis zur CNC-Frä­se. Die Elek­tro­nik­ver­si­che­rung deckt Schä­den durch Bedien­feh­ler, Kurz­schluss, Über­span­nung oder auch Dieb­stahl unter­wegs ab.

Bronzefarbene Justitia-Figur mit Waage und verbundenen Augen vor hellem Hintergrund – Symbol für Gerechtigkeit im Rechtswesen

Rechts­schutz für Fir­men

Ein unbe­zahl­ter Auf­trag, ein Streit mit einem Kun­den oder Ärger mit dem Finanz­amt – recht­li­che Kon­flik­te kön­nen teu­er und lang­wie­rig sein. Die Fir­men­rechts­schutz-Ver­si­che­rung über­nimmt Anwalts‑, Gerichts- und Gut­ach­ter­kos­ten und hilft Ihnen, Ihre Ansprü­che durch­zu­set­zen oder sich gegen unge­recht­fer­tig­te For­de­run­gen zu ver­tei­di­gen.

Ein Moment der Unacht­sam­keit – und der Scha­den ist da.

Typi­sche Scha­dens­fäl­le

Unfäl­le und Miss­ge­schi­cke gehö­ren zum All­tag im Hand­werk – oft rei­chen Sekun­den­bruch­tei­le, in denen etwas über­se­hen oder unter­schätzt wird. Die fol­gen­den ech­ten Bei­spie­le zei­gen, wie schnell hohe Schä­den ent­ste­hen kön­nen – und war­um eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung im Ernst­fall bares Geld wert ist.

🔧 Bei­spiel 1: Der Boh­rer trifft die fal­sche Stel­le
Ein erfah­re­ner Elek­tri­ker wird zu einem Rou­ti­ne­auf­trag geru­fen: Ein­bau neu­er Decken­leuch­ten in einer Alt­bau­woh­nung. Bei der Befes­ti­gung bohrt er ein Loch in die Wand – doch statt Beton trifft er auf eine Was­ser­lei­tung, die nicht auf dem Plan ver­zeich­net war. Sofort tritt Was­ser aus und ver­teilt sich hin­ter der Wand. Es müs­sen meh­re­re Meter Rohr ersetzt, die Wand auf­ge­stemmt, getrock­net und anschlie­ßend neu ver­putzt wer­den. Der Scha­den beläuft sich auf knapp 8.000 €.

Zum Glück über­nimmt die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht nur die Kos­ten für Mate­ri­al und Hand­wer­ker, son­dern auch die Hotel­über­nach­tung der Mie­ter für drei Näch­te, weil das Bad unbe­nutz­bar war. Ohne Ver­si­che­rung hät­te der Betrieb die­se Sum­me selbst tra­gen müs­sen – mit erheb­li­chen Aus­wir­kun­gen auf Liqui­di­tät und Betriebs­ab­lauf.

🚧 Bei­spiel 2: Die Stol­per­fal­le auf der Bau­stel­le
Ein Hand­werks­be­trieb für Hei­zungs­bau arbei­tet auf einer grö­ße­ren Bau­stel­le an einem Ein­fa­mi­li­en­haus. Ein Mit­ar­bei­ter ver­legt pro­vi­so­risch ein Ver­län­ge­rungs­ka­bel quer durch den Flur – es wird nicht aus­rei­chend gesi­chert oder mar­kiert. Der Archi­tekt kommt zur Bau­stel­len­be­ge­hung, über­sieht das Kabel und stürzt. Die Fol­ge: kom­pli­zier­ter Bruch des Ober­arms, meh­re­re Wochen Arbeits­aus­fall und ein pri­va­ter Ver­dienst­aus­fall durch ver­pass­te Hono­ra­re.

Die For­de­rung des Archi­tek­ten beläuft sich auf knapp 15.000 €, inklu­si­ve Schmer­zens­geld, Ver­dienst­aus­fall und Anwalts­kos­ten. Die Betriebs­haft­pflicht prüft die Ansprü­che, erkennt die For­de­rung als berech­tigt an und regu­liert voll­um­fäng­lich. Gleich­zei­tig über­nimmt sie die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit dem Anwalt des Archi­tek­ten – für den Hand­werks­be­trieb ent­steht kein zusätz­li­cher Auf­wand.

🏠 Bei­spiel 3: Der Fun­ke, der fast alles zer­stört hät­te
Beim Schwei­ßen eines Metall­ge­län­ders im Gar­ten eines Kun­den flie­gen unbe­merkt klei­ne Fun­ken in das angren­zen­de Gar­ten­haus. Dort liegt tro­cke­nes Laub – nach weni­gen Minu­ten bricht ein Feu­er aus. Der Schup­pen brennt ab, Werk­zeu­ge und ein Rasen­mäh­ro­bo­ter im Wert von rund 4.500 € wer­den zer­stört. Der Hand­wer­ker hat­te kei­ne Lösch­de­cke oder Was­ser bereit­ge­stellt – Fahr­läs­sig­keit liegt vor.

Die Betriebs­haft­pflicht über­nimmt auch die­sen Scha­den, da die­ser aus der beruf­li­chen Tätig­keit her­aus ent­stan­den ist. Gera­de in sol­chen Fäl­len geht es nicht nur um den finan­zi­el­len Scha­den, son­dern auch um das Ver­trau­en des Kun­den – und den Fort­be­stand eines guten Rufs.

Die­se Bei­spie­le zei­gen: Eine klei­ne Unacht­sam­keit kann schnell hohe Sum­men ver­ur­sa­chen. Ohne pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz kann ein ein­zi­ger Scha­den­fall zu ernst­haf­ten finan­zi­el­len Schwie­rig­kei­ten füh­ren. Mit der rich­ti­gen Betriebs­haft­pflicht sind Sie auf der siche­ren Sei­te – und kön­nen sich ganz auf Ihre Arbeit kon­zen­trie­ren.

Wich­ti­ge Gren­zen ken­nen – um böse Über­ra­schun­gen zu ver­mei­den.

Was die Betriebs­haft­pflicht nicht abdeckt

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Hand­werks­be­trie­be umfas­send – aber nicht gren­zen­los. Wer sich auf den Basis­schutz ver­lässt, soll­te wis­sen, wel­che Risi­ken nicht auto­ma­tisch mit­ver­si­chert sind. Nur so lässt sich sicher­stel­len, dass kei­ne gefähr­li­chen Lücken ent­ste­hen.

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Schä­den an Drit­ten ab – also Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­fol­ge­schä­den, die aus der beruf­li­chen Tätig­keit ent­ste­hen. Doch es gibt kla­re Aus­schlüs­se und Ein­schrän­kun­gen, die in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen defi­niert sind. Die wich­tigs­ten im Über­blick:

❌ Eigen­schä­den

Nicht ver­si­chert sind Schä­den, die Sie selbst oder Ihre Mit­ar­bei­ter am eige­nen Eigen­tum oder Betrieb ver­ur­sa­chen. Bei­spiel: Ein Mon­teur beschä­digt ver­se­hent­lich ein Fir­men­fahr­zeug oder lässt eine Maschi­ne fal­len. Sol­che Schä­den müs­sen über eine eige­ne Kas­ko- oder Inhalts­ver­si­che­rung abge­si­chert wer­den.

❌ Ver­trag­lich über­nom­me­ne Haf­tun­gen

Die Betriebs­haft­pflicht springt nicht ein, wenn Sie im Ver­trag zusätz­li­che Haf­tun­gen über­neh­men, die über die gesetz­li­che Pflicht hin­aus­ge­hen – etwa eine Garan­tie auf eine Leis­tung, die nicht auf einem Ver­schul­den basiert. Sol­che Zusatz­ri­si­ken müs­sen geson­dert abge­si­chert wer­den.

❌ Rei­ne Ver­mö­gens­schä­den ohne Per­so­nen- oder Sach­be­zug

Ein Bei­spiel: Ein Kun­de erlei­det einen finan­zi­el­len Ver­lust, weil sich durch Ihre Arbeit ein Pro­jekt ver­zö­gert – ohne dass ein Sach- oder Per­so­nen­scha­den vor­aus­ge­gan­gen ist. Die­se soge­nann­ten „ech­ten Ver­mö­gens­schä­den“ sind nur über eine Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht ver­si­cher­bar, nicht über die klas­si­sche Betriebs­haft­pflicht.

❌ Feh­ler durch Sub­un­ter­neh­mer (wenn nicht expli­zit ein­ge­schlos­sen)

Wird ein Scha­den durch einen extern beauf­trag­ten Sub­un­ter­neh­mer ver­ur­sacht, ist die­ser nicht auto­ma­tisch mit­ver­si­chert. Vie­le Hand­wer­ker wis­sen nicht, dass sie für Feh­ler von Sub­un­ter­neh­mern nur dann Ver­si­che­rungs­schutz haben, wenn dies aus­drück­lich im Ver­trag ver­ein­bart wur­de.

❌ Nach­bes­se­rungs­kos­ten für feh­ler­haf­te Leis­tun­gen

Die Betriebs­haft­pflicht über­nimmt kei­ne Kos­ten für die Behe­bung der eige­nen feh­ler­haf­ten Leis­tung. Bei­spiel: Ein falsch ein­ge­bau­tes Fens­ter muss erneut ein­ge­baut wer­den. Die rei­nen Arbeits­kos­ten für die Nach­bes­se­rung tra­gen Sie selbst. Ver­si­chert sind jedoch Nach­bes­se­rungs­be­gleit­schä­den, also z. B. der neue Putz, der nach dem Aus­bau not­wen­dig wird – sofern mit­ver­si­chert.

Ver­zö­ge­rungs­schä­den & Ver­trags­stra­fen

Wenn sich ein Bau­pro­jekt ver­zö­gert und dar­aus wirt­schaft­li­che Nach­tei­le ent­ste­hen, oder wenn Sie Ver­trags­stra­fen zah­len müs­sen, weil eine Leis­tung nicht recht­zei­tig erbracht wur­de, sind sol­che Schä­den nicht durch die Betriebs­haft­pflicht gedeckt. Hier greift ggf. eine Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung oder Pro­jekt­ver­si­che­rung.

Stark abge­si­chert – auch in angren­zen­den Risi­ko­be­rei­chen.

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Beson­ders wich­tig: Die Ver­si­che­rung schützt nicht nur Sie als Inha­ber, son­dern auch Ihre Mit­ar­bei­ten­den. Dar­über hin­aus über­nimmt sie die Prü­fung und Abwehr unbe­rech­tig­ter For­de­run­gen – inklu­si­ve Anwalts- und Gerichts­kos­ten.

Die Kos­ten sind abhän­gig von Ihrem Gewer­be, Ihrer Betriebs­grö­ße und dem gewünsch­ten Leis­tungs­um­fang. Durch einen geziel­ten Ver­gleich las­sen sich nicht nur Bei­trä­ge spa­ren, son­dern auch die Leis­tun­gen exakt auf Ihr Risi­ko zuschnei­den. Eine Bera­tung ist daher emp­feh­lens­wert, um mög­li­che Lücken zu erken­nen und pas­sen­de Ergän­zun­gen wie Inhalts‑, Elek­tro­nik- oder Werk­ver­kehrs­ver­si­che­rung in Betracht zu zie­hen.

häu­fi­ge Fra­gen

Nein, es besteht kei­ne gesetz­li­che Pflicht. Sie ist jedoch drin­gend zu emp­feh­len, da Hand­wer­ker bei Schä­den an Drit­ten voll­um­fäng­lich haf­ten – unter Umstän­den mit dem Pri­vat­ver­mö­gen.

Ja, in der Regel sind alle betrieb­lich täti­gen Per­so­nen mit­ver­si­chert – dar­un­ter auch Aus­zu­bil­den­de, Aus­hil­fen und fest­an­ge­stell­te Mit­ar­bei­ten­de. Schä­den durch Sub­un­ter­neh­mer sind nur ver­si­chert, wenn dies aus­drück­lich ver­ein­bart wur­de.

Die Kos­ten begin­nen bei etwa 20 € im Monat für klei­ne­re Betrie­be. Je nach Umsatz, Mit­ar­bei­ter­zahl und Tätig­keits­feld kön­nen Bei­trä­ge zwi­schen 50 und 300 € pro Monat rea­lis­tisch sein. Ein Ver­gleich lohnt sich.

Nicht direkt. Die Betriebs­haft­pflicht über­nimmt kei­ne Kos­ten für die Nach­bes­se­rung selbst, son­dern nur für Fol­ge­schä­den – z. B. wenn durch eine feh­ler­haf­te Instal­la­ti­on ein Was­ser­scha­den ent­steht. Die rei­nen Nach­bes­se­rungs­kos­ten trägt der Betrieb.