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Betriebshaftpflicht für Handwerker – jetzt informieren
Schadensersatzforderungen? So schützen Sie Ihr Handwerksunternehmen
Als Handwerksbetrieb tragen Sie täglich Verantwortung – für Ihre Kunden, Ihre Mitarbeiter und die Qualität Ihrer Arbeit. Doch schon eine kleine Unachtsamkeit kann hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Die Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerker schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen solcher Risiken.
Ob als erfahrener Betrieb oder frisch gegründetes Unternehmen: Eine Betriebshaftpflicht zählt zum unverzichtbaren Basisschutz im Handwerk. Sie übernimmt nicht nur berechtigte Forderungen Dritter, sondern wehrt auch unbegründete Ansprüche rechtssicher ab.
Wir helfen Ihnen dabei, die passende Absicherung für Ihre Tätigkeit zu finden – genau abgestimmt auf Ihre Branche, Ihre Betriebsgröße und Ihr individuelles Risiko.
Das Wichtigste im Überblick
Über 700 zufriedene Kunden vertrauen uns
114 Bewertungen | 5,0 Sterne
328 Bewertungen | 4,9 Sterne
334 Bewertungen | 5,0 Sterne
Was Sie wirklich schützt, wenn’s darauf ankommt.
Warum ist die Betriebshaftpflicht für Handwerker so wichtig?
Im Handwerk kann es schnell zu einem Missgeschick kommen – sei es durch einen versehentlichen Bohrschaden, einen nicht gestreuten Gehweg oder einen Montagefehler. Solche Situationen können hohe finanzielle Schäden nach sich ziehen. Ohne passende Absicherung haften Sie als Unternehmer mit Ihrem Betriebs- und Privatvermögen. Genau hier greift die Betriebshaftpflichtversicherung: Sie schützt Sie zuverlässig vor Schadensersatzansprüchen Dritter – im schlimmsten Fall vor der Existenzbedrohung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen bei:
Personenschäden (z. B. Stürze durch nicht geräumte Flächen)
Sachschäden (z. B. durch Bohrungen, Funkenflug, Wasserschäden)
Vermögensfolgeschäden (z. B. Einnahmeausfälle nach Personenschäden)
Auch typische Schadensszenarien wie Leitungsschäden, weiterfressende Mängel oder Nachbesserungskosten lassen sich mitversichern – je nach gewähltem Tarif. Wir beraten Sie gerne individuell.
Die Betriebshaftpflicht schützt nicht nur Sie als Inhaber, sondern Ihr ganzes Team:
Geschäftsführung / Betriebsinhaber
Festangestellte Mitarbeiter
Auszubildende
Aushilfen und temporär Beschäftigte
Fehler einzelner Teammitglieder können hohe Kosten verursachen – gut, wenn der Versicherungsschutz für alle greift. Auch Subunternehmer können mitversichert werden, sofern dies gewünscht ist.
Kosten verstehen, Beiträge vergleichen, optimal absichern.
Was kostet eine Betriebshaftpflicht im Handwerk?
Die Betriebshaftpflicht gehört zu den wichtigsten, aber auch preislich kalkulierbaren Gewerbeversicherungen im Handwerk. Der Beitrag hängt von verschiedenen Faktoren ab und lässt sich an den individuellen Bedarf Ihres Betriebs anpassen.
Die monatlichen Kosten beginnen häufig schon bei rund 20 € für kleine Betriebe, können bei größeren Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern und speziellen Risiken aber auch über 100 € pro Monat betragen. In besonders risikoreichen Bereichen (z. B. Dachdecker, Elektrotechnik) und bei hohen Versicherungssummen oder Auslandstätigkeiten sind auch Beiträge bis 300–400 € monatlich möglich.
Die wichtigsten Einflussfaktoren auf den Beitrag sind:
Branche & Tätigkeitsfeld: Ein Malerbetrieb zahlt meist weniger als ein Elektrobetrieb mit Hochvolt-Arbeiten.
Betriebsgröße: Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz sind zentrale Rechenfaktoren.
Gewählte Versicherungssummen: Je höher die Deckung, desto höher der Beitrag – aber auch die Sicherheit.
Risikozuschläge & Selbstbeteiligung: Wer einen höheren Selbstbehalt wählt, spart oft spürbar.
Versicherte Leistungen & Zusatzbausteine: Einschluss von Nachbesserungskosten, Subunternehmer oder Allmählichkeitsschäden beeinflussen den Beitrag.
Gut zu wissen: Die Betriebshaftpflicht ist steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar und verbessert die Bonität gegenüber Auftraggebern.
Warum sich ein Versicherungsvergleich für Handwerksbetriebe lohnt
Ein Vergleich der verschiedenen Anbieter lohnt sich immer – denn die Unterschiede in Preis, Leistungsumfang und Servicequalität sind oft gravierend. Wer blind einen Standardtarif abschließt, zahlt nicht selten zu viel – oder riskiert gefährliche Deckungslücken.
Wir vergleichen für Sie maßgeschneiderte Tarife führender Gesellschaften, abgestimmt auf Ihre Tätigkeit, Ihr Risiko und Ihre Ansprüche. Dabei prüfen wir nicht nur die Beitragshöhe, sondern auch:
Welche Risiken wirklich abgedeckt sind (z. B. Schlüsselverlust, Bearbeitungsschäden, Leitungsschäden)
Welche Sublimits (Höchstentschädigungen) gelten
Ob Nachbesserungsbegleitschäden und Weiterfresserschäden mitversichert sind
Wie die Abwicklung im Schadensfall funktioniert – auch bei unverschuldeten Vorfällen
Ein fundierter Vergleich hilft Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen – zwischen günstig, umfassend oder ausgewogen versichert.
Sie möchten Ihre Betriebshaftpflicht jetzt vergleichen? Dann nutzen Sie unseren Service und profitieren Sie von unserer Erfahrung im Handwerksbereich.
Mehr als nur Haftpflicht – rundum abgesichert im Handwerk.
Weitere wichtige Versicherungen für Handwerksbetriebe
Auch wenn die Betriebshaftpflicht der wichtigste Grundschutz ist – sie deckt nicht alle Risiken ab. Gerade im Handwerk gibt es viele Szenarien, bei denen andere Versicherungen sinnvoll oder sogar existenziell notwendig sind.
Viele Handwerker unterschätzen, wie schnell betriebliche Abläufe durch äußere Einflüsse gestört werden können – etwa durch Einbruch, Krankheit oder eine fehlerhafte Maschine. In solchen Fällen greift die Betriebshaftpflicht nicht. Um Ihre Arbeit zuverlässig fortsetzen zu können, lohnt sich der ergänzende Schutz durch weitere Versicherungen. Zu den häufigsten und sinnvollsten gehören:
Inhaltsversicherung
Ihr Werkzeug, Ihre Maschinen, Ihre Einrichtung – das ist Ihr Kapital. Wenn es zu einem Brand, einem Einbruchdiebstahl oder einem Wasserschaden kommt, können schnell immense Schäden entstehen. Die Inhaltsversicherung ersetzt den Neuwert Ihrer beweglichen Betriebseinrichtung und hilft Ihnen dabei, schnell wieder arbeitsfähig zu sein.
Elektronikversicherung
Gerade im Bau- und Handwerksbereich werden immer mehr elektronische und digitale Geräte eingesetzt – vom Lasermessgerät bis zur CNC-Fräse. Die Elektronikversicherung deckt Schäden durch Bedienfehler, Kurzschluss, Überspannung oder auch Diebstahl unterwegs ab.
Rechtsschutz für Firmen
Ein unbezahlter Auftrag, ein Streit mit einem Kunden oder Ärger mit dem Finanzamt – rechtliche Konflikte können teuer und langwierig sein. Die Firmenrechtsschutz-Versicherung übernimmt Anwalts‑, Gerichts- und Gutachterkosten und hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen oder sich gegen ungerechtfertigte Forderungen zu verteidigen.
Ein Moment der Unachtsamkeit – und der Schaden ist da.
Typische Schadensfälle
Unfälle und Missgeschicke gehören zum Alltag im Handwerk – oft reichen Sekundenbruchteile, in denen etwas übersehen oder unterschätzt wird. Die folgenden echten Beispiele zeigen, wie schnell hohe Schäden entstehen können – und warum eine Betriebshaftpflichtversicherung im Ernstfall bares Geld wert ist.
🔧 Beispiel 1: Der Bohrer trifft die falsche Stelle
Ein erfahrener Elektriker wird zu einem Routineauftrag gerufen: Einbau neuer Deckenleuchten in einer Altbauwohnung. Bei der Befestigung bohrt er ein Loch in die Wand – doch statt Beton trifft er auf eine Wasserleitung, die nicht auf dem Plan verzeichnet war. Sofort tritt Wasser aus und verteilt sich hinter der Wand. Es müssen mehrere Meter Rohr ersetzt, die Wand aufgestemmt, getrocknet und anschließend neu verputzt werden. Der Schaden beläuft sich auf knapp 8.000 €.
Zum Glück übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung nicht nur die Kosten für Material und Handwerker, sondern auch die Hotelübernachtung der Mieter für drei Nächte, weil das Bad unbenutzbar war. Ohne Versicherung hätte der Betrieb diese Summe selbst tragen müssen – mit erheblichen Auswirkungen auf Liquidität und Betriebsablauf.
🚧 Beispiel 2: Die Stolperfalle auf der Baustelle
Ein Handwerksbetrieb für Heizungsbau arbeitet auf einer größeren Baustelle an einem Einfamilienhaus. Ein Mitarbeiter verlegt provisorisch ein Verlängerungskabel quer durch den Flur – es wird nicht ausreichend gesichert oder markiert. Der Architekt kommt zur Baustellenbegehung, übersieht das Kabel und stürzt. Die Folge: komplizierter Bruch des Oberarms, mehrere Wochen Arbeitsausfall und ein privater Verdienstausfall durch verpasste Honorare.
Die Forderung des Architekten beläuft sich auf knapp 15.000 €, inklusive Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Anwaltskosten. Die Betriebshaftpflicht prüft die Ansprüche, erkennt die Forderung als berechtigt an und reguliert vollumfänglich. Gleichzeitig übernimmt sie die Kommunikation mit dem Anwalt des Architekten – für den Handwerksbetrieb entsteht kein zusätzlicher Aufwand.
🏠 Beispiel 3: Der Funke, der fast alles zerstört hätte
Beim Schweißen eines Metallgeländers im Garten eines Kunden fliegen unbemerkt kleine Funken in das angrenzende Gartenhaus. Dort liegt trockenes Laub – nach wenigen Minuten bricht ein Feuer aus. Der Schuppen brennt ab, Werkzeuge und ein Rasenmähroboter im Wert von rund 4.500 € werden zerstört. Der Handwerker hatte keine Löschdecke oder Wasser bereitgestellt – Fahrlässigkeit liegt vor.
Die Betriebshaftpflicht übernimmt auch diesen Schaden, da dieser aus der beruflichen Tätigkeit heraus entstanden ist. Gerade in solchen Fällen geht es nicht nur um den finanziellen Schaden, sondern auch um das Vertrauen des Kunden – und den Fortbestand eines guten Rufs.
Diese Beispiele zeigen: Eine kleine Unachtsamkeit kann schnell hohe Summen verursachen. Ohne passenden Versicherungsschutz kann ein einziger Schadenfall zu ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten führen. Mit der richtigen Betriebshaftpflicht sind Sie auf der sicheren Seite – und können sich ganz auf Ihre Arbeit konzentrieren.
Wichtige Grenzen kennen – um böse Überraschungen zu vermeiden.
Was die Betriebshaftpflicht nicht abdeckt
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Handwerksbetriebe umfassend – aber nicht grenzenlos. Wer sich auf den Basisschutz verlässt, sollte wissen, welche Risiken nicht automatisch mitversichert sind. Nur so lässt sich sicherstellen, dass keine gefährlichen Lücken entstehen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden an Dritten ab – also Personen‑, Sach- oder Vermögensfolgeschäden, die aus der beruflichen Tätigkeit entstehen. Doch es gibt klare Ausschlüsse und Einschränkungen, die in den Versicherungsbedingungen definiert sind. Die wichtigsten im Überblick:
❌ Eigenschäden
Nicht versichert sind Schäden, die Sie selbst oder Ihre Mitarbeiter am eigenen Eigentum oder Betrieb verursachen. Beispiel: Ein Monteur beschädigt versehentlich ein Firmenfahrzeug oder lässt eine Maschine fallen. Solche Schäden müssen über eine eigene Kasko- oder Inhaltsversicherung abgesichert werden.
❌ Vertraglich übernommene Haftungen
Die Betriebshaftpflicht springt nicht ein, wenn Sie im Vertrag zusätzliche Haftungen übernehmen, die über die gesetzliche Pflicht hinausgehen – etwa eine Garantie auf eine Leistung, die nicht auf einem Verschulden basiert. Solche Zusatzrisiken müssen gesondert abgesichert werden.
❌ Reine Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachbezug
Ein Beispiel: Ein Kunde erleidet einen finanziellen Verlust, weil sich durch Ihre Arbeit ein Projekt verzögert – ohne dass ein Sach- oder Personenschaden vorausgegangen ist. Diese sogenannten „echten Vermögensschäden“ sind nur über eine Vermögensschadenhaftpflicht versicherbar, nicht über die klassische Betriebshaftpflicht.
❌ Fehler durch Subunternehmer (wenn nicht explizit eingeschlossen)
Wird ein Schaden durch einen extern beauftragten Subunternehmer verursacht, ist dieser nicht automatisch mitversichert. Viele Handwerker wissen nicht, dass sie für Fehler von Subunternehmern nur dann Versicherungsschutz haben, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.
❌ Nachbesserungskosten für fehlerhafte Leistungen
Die Betriebshaftpflicht übernimmt keine Kosten für die Behebung der eigenen fehlerhaften Leistung. Beispiel: Ein falsch eingebautes Fenster muss erneut eingebaut werden. Die reinen Arbeitskosten für die Nachbesserung tragen Sie selbst. Versichert sind jedoch Nachbesserungsbegleitschäden, also z. B. der neue Putz, der nach dem Ausbau notwendig wird – sofern mitversichert.
❌ Verzögerungsschäden & Vertragsstrafen
Wenn sich ein Bauprojekt verzögert und daraus wirtschaftliche Nachteile entstehen, oder wenn Sie Vertragsstrafen zahlen müssen, weil eine Leistung nicht rechtzeitig erbracht wurde, sind solche Schäden nicht durch die Betriebshaftpflicht gedeckt. Hier greift ggf. eine Betriebsausfallversicherung oder Projektversicherung.
Stark abgesichert – auch in angrenzenden Risikobereichen.
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Zusammenfassung
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist ein unverzichtbarer Schutz für Handwerksbetriebe – egal ob Ein-Mann-Betrieb oder größeres Unternehmen mit mehreren Mitarbeitenden. Sie greift immer dann, wenn durch Ihre berufliche Tätigkeit Dritte geschädigt werden – sei es durch Unfälle, Montagefehler oder Missgeschicke auf der Baustelle. Auch Vermögensfolgeschäden sind abgesichert, sofern sie aus einem Personen- oder Sachschaden hervorgehen.
Besonders wichtig: Die Versicherung schützt nicht nur Sie als Inhaber, sondern auch Ihre Mitarbeitenden. Darüber hinaus übernimmt sie die Prüfung und Abwehr unberechtigter Forderungen – inklusive Anwalts- und Gerichtskosten.
Die Kosten sind abhängig von Ihrem Gewerbe, Ihrer Betriebsgröße und dem gewünschten Leistungsumfang. Durch einen gezielten Vergleich lassen sich nicht nur Beiträge sparen, sondern auch die Leistungen exakt auf Ihr Risiko zuschneiden. Eine Beratung ist daher empfehlenswert, um mögliche Lücken zu erkennen und passende Ergänzungen wie Inhalts‑, Elektronik- oder Werkverkehrsversicherung in Betracht zu ziehen.
häufige Fragen
Ist die Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerker Pflicht?
Nein, es besteht keine gesetzliche Pflicht. Sie ist jedoch dringend zu empfehlen, da Handwerker bei Schäden an Dritten vollumfänglich haften – unter Umständen mit dem Privatvermögen.
Deckt die Betriebshaftpflicht auch Schäden durch Mitarbeiter ab?
Ja, in der Regel sind alle betrieblich tätigen Personen mitversichert – darunter auch Auszubildende, Aushilfen und festangestellte Mitarbeitende. Schäden durch Subunternehmer sind nur versichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung im Handwerk?
Die Kosten beginnen bei etwa 20 € im Monat für kleinere Betriebe. Je nach Umsatz, Mitarbeiterzahl und Tätigkeitsfeld können Beiträge zwischen 50 und 300 € pro Monat realistisch sein. Ein Vergleich lohnt sich.
Sind auch Schäden durch fehlerhafte Arbeit versichert?
Nicht direkt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt keine Kosten für die Nachbesserung selbst, sondern nur für Folgeschäden – z. B. wenn durch eine fehlerhafte Installation ein Wasserschaden entsteht. Die reinen Nachbesserungskosten trägt der Betrieb.