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Unterstützungskasse: Betriebliche Altersvorsorge mit steuerfreiem Gestaltungsspielraum
Die Unterstützungskasse ist das steuerlich flexibelste Modell der betrieblichen Altersvorsorge

Die Unterstützungskasse zählt zu den klassischen und zugleich wirkungsvollsten Wegen, um Mitarbeitende – insbesondere Führungskräfte und Geschäftsführer – langfristig und steueroptimiert abzusichern. Im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge erlaubt sie unbegrenzte steuerfreie Zuwendungen und bietet Arbeitgebern zugleich Gestaltungsspielraum in der Finanzierungsform. Ob rückgedeckt mit Versicherung oder pauschaldotiert zur Innenfinanzierung: Die Unterstützungskasse ist ein Instrument für strategische Altersvorsorge und bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile bei Bindung, Motivation und Versorgung ihrer Schlüsselpersonen.
Gerade in Zeiten zunehmender Fachkräftesicherung gewinnt dieses Modell neue Relevanz. Doch die Umsetzung erfordert Fachkenntnis, vorausschauende Planung und eine klare Zielgruppenstrategie. Hier erfahren Sie, für wen sich die Unterstützungskasse lohnt, wie sie funktioniert und worauf Unternehmen achten sollten.
Das Wichtigste im Überblick
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Wie Unternehmen steuerfrei Versorgungskapital aufbauen und gezielt Führungskräfte binden
Die Unterstützungskasse als strategisches Vorsorgemodell
Die Unterstützungskasse gehört zu den traditionsreichsten und gleichzeitig strategisch flexibelsten Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge. Sie ermöglicht Unternehmen, Versorgungskapital steuerfrei aufzubauen und dabei gezielt auf die Bedürfnisse von Führungskräften und Besserverdienenden einzugehen. Im Gegensatz zu Direktversicherungen oder Pensionskassen gibt es keine Beitragshöchstgrenze – ein großer Vorteil für alle, die langfristig und in größerem Umfang vorsorgen möchten.
Für Unternehmer bietet sie zudem die Möglichkeit, über pauschaldotierte Modelle Innenfinanzierung zu nutzen, während rückgedeckte Varianten mit Versicherungen für zusätzliche Sicherheit sorgen. Wer sich für eine Unterstützungskasse entscheidet, sollte allerdings die Funktionsweise, Zielgruppen und steuerlichen Auswirkungen genau kennen. Die folgenden Abschnitte geben einen kompakten Überblick.
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung und einer der fünf anerkannten Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Sie dient der Umsetzung von Versorgungszusagen durch den Arbeitgeber – etwa für die Altersrente, Berufsunfähigkeit oder den Todesfall.
Die Besonderheit: Die Unterstützungskasse unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht und ist in der Höhe der Beiträge nicht begrenzt. Das ermöglicht individuelle Versorgungskonzepte, vor allem für leitende Angestellte und Geschäftsführer. Je nach Ausgestaltung kann die Unterstützungskasse entweder eigenständig oder durch einen externen Versorgungsträger geführt werden.
Wesentliche Merkmale:
Kein Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Leistungen
Nicht aufsichtsrechtlich reguliert → mehr Spielraum bei der Vermögensanlage
Beiträge sind in der Ansparphase steuer- und teilweise sozialabgabenfrei
Leistungen werden erst im Versorgungsfall besteuert (nachgelagerte Besteuerung)
Die Unterstützungskasse ist besonders interessant für Unternehmen, die Mitarbeitenden überdurchschnittlich hohe Versorgungsleistungen bieten möchten – z. B. im Rahmen eines individuellen Versorgungskonzepts oder als Ergänzung zu anderen bAV-Wegen. Sie eignet sich vor allem für Personengruppen, bei denen standardisierte Versorgungslösungen an Grenzen stoßen.
Am häufigsten wird sie genutzt für:
Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF), die privat kaum vorsorgen können
Führungskräfte mit hohem Einkommen, für die die steuerfreien Beitragsgrenzen anderer Wege zu niedrig sind
Unternehmen mit Liquiditätsinteresse, die eine pauschaldotierte Innenfinanzierung bevorzugen
Weniger geeignet ist sie für Berufsgruppen mit niedrigerem Einkommen oder kurzen Betriebszugehörigkeiten, da die Vorteile erst bei längerer Laufzeit und höheren Beiträgen zum Tragen kommen.
Grundsätzlich basiert jede Unterstützungskasse auf einer Versorgungszusage des Arbeitgebers. Wie diese finanziert wird, hängt von der gewählten Variante ab – mit jeweils eigenen Vor- und Nachteilen:
1. Rückgedeckte Unterstützungskasse:
Hier werden die eingezahlten Beiträge vollständig an ein Versicherungsunternehmen weitergeleitet, das die zugesagten Leistungen absichert. Vorteil: Planungssicherheit und Entlastung des Unternehmens im Leistungsfall.
2. Pauschaldotierte Unterstützungskasse:
Die Kasse gewährt dem Unternehmen ein Darlehen in Höhe der Beiträge – das Kapital bleibt somit im Betrieb. Erst im Versorgungsfall muss das Unternehmen die Auszahlung selbst sicherstellen. Vorteil: hohe Liquidität, aber auch potenzielle Nachschusspflichten.
Ablauf in der Praxis:
Arbeitgeber leistet Beiträge an die Unterstützungskasse
Rückdeckung bei Versicherer oder Innenfinanzierung im Unternehmen
Auszahlung im Versorgungsfall an Arbeitnehmer oder Hinterbliebene
Steuerpflicht erst im Rentenalter (Einkünfte gem. § 19 EStG)
Strategischer Gestaltungsspielraum mit steuerlichem Mehrwert – aber nicht ohne Verantwortung
Vorteile und Risiken der Unterstützungskasse im Überblick
Die Unterstützungskasse zählt zu den wirkungsvollsten Instrumenten der betrieblichen Altersversorgung – insbesondere für Führungskräfte und Geschäftsführer. Sie überzeugt durch steuerliche Vorteile und hohe Flexibilität. Gleichzeitig erfordert sie fundiertes Wissen, klare Verträge und eine vorausschauende Planung, um mögliche Nachteile zu vermeiden.
Im Vergleich zu anderen bAV-Durchführungswegen bietet die Unterstützungskasse erhebliche Vorteile: Sie kennt keine gesetzlich festgelegten Höchstbeiträge, ermöglicht steuerfreie Dotierungen und bietet Unternehmen wahlweise die Möglichkeit zur Innenfinanzierung. Damit ist sie besonders für gutverdienende Mitarbeitende attraktiv, deren Versorgungsansprüche mit einer Direktversicherung nicht realisierbar wären.
Unternehmen können über pauschaldotierte Modelle Liquidität erhalten, während rückgedeckte Varianten Sicherheit durch Versicherungen schaffen. Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge als Betriebsausgabe ist ein weiterer Anreiz. Für die Mitarbeitenden bleibt die Besteuerung in der Regel bis zum Rentenbeginn aus – erst bei Auszahlung im Ruhestand greift das Finanzamt, meist bei günstigerem Steuersatz.
Trotz der Vorteile sollten die damit verbundenen Anforderungen nicht unterschätzt werden. Die fehlende Übertragbarkeit bei Arbeitgeberwechseln, das Fehlen eines Rechtsanspruchs sowie die Finanzierungspflicht im Versorgungsfall bei pauschaldotierten Kassen sind Aspekte, die gut durchdacht sein müssen. Ohne begleitende Rückdeckung oder exakte Planung kann sich die Liquiditätsbelastung im Ruhestandsalter spürbar erhöhen.
Vorteile
- Unbegrenzte steuerfreie Dotierung möglich – ideal für hohe Versorgungszusagen
- Beiträge steuerlich absetzbar als Betriebsausgaben für den Arbeitgeber
- Keine Sozialabgaben auf Beiträge in der Ansparphase bis zur Freibetragsgrenze
- Innenfinanzierung möglich bei pauschaldotierter Variante (Liquiditätsvorteil)
- Steuerlast erst im Rentenalter, meist bei reduziertem Steuersatz
- Zusätzlicher Versorgungsweg, auch neben Direktversicherung und Pensionszusage nutzbar
Nachteile
- Kein gesetzlicher Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung für Arbeitnehmer
- Nicht übertragbar bei Arbeitgeberwechsel (anders als Direktversicherung)
- Höhere Komplexität bei Einrichtung und Verwaltung (beratungsintensiv)
- Insolvenzschutz über Rückdeckung nötig, da kein Schutz über PSVaG besteht
- Hoher Finanzierungsbedarf im Versorgungsfall bei pauschaldotierter Form
- Zusätzlicher Verwaltungsaufwand und juristische Strukturierung erforderlich
Was unterscheidet die Unterstützungskasse von Direktversicherung, Pensionszusage und Pensionskasse?
Unterstützungskasse im Vergleich zu anderen bAV-Modellen
Die Unterstützungskasse ist nur eine von fünf anerkannten Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge. Doch in ihrer Struktur, ihrer steuerlichen Behandlung und der rechtlichen Ausgestaltung unterscheidet sie sich deutlich von den bekannten Alternativen wie Direktversicherung, Pensionszusage oder Pensionskasse. Ein Vergleich zeigt, für wen sich welches Modell eignet – und wann die Unterstützungskasse klare Vorteile bietet.
In der betrieblichen Altersversorgung stehen Unternehmen mehrere Durchführungswege zur Verfügung, die sich in zentralen Punkten unterscheiden: Beitragshöhe, steuerliche Absetzbarkeit, Risikoabsicherung, Übertragbarkeit bei Arbeitgeberwechsel und rechtliche Rahmenbedingungen. Die Unterstützungskasse bietet dabei die größte steuerliche Flexibilität – allerdings auch den geringsten gesetzlichen Schutz für Arbeitnehmer.
Die Direktversicherung gilt als der „Klassiker“ unter den bAV-Modellen und wird häufig für die breite Mitarbeiterschaft eingesetzt. Sie ist besonders bei kleineren Unternehmen beliebt, da sie einfach zu handhaben und auf standardisierte Tarife aufgebaut ist. Allerdings sind Beiträge begrenzt und steuerlich sowie sozialversicherungsrechtlich nicht so flexibel wie bei der Unterstützungskasse.
Die Pensionszusage ist insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer interessant, da sie vollständig im Unternehmen verbleibt und eine hohe Individualisierung erlaubt – jedoch auch bilanzielle Verpflichtungen mit sich bringt. Die Pensionskasse wiederum ist aufsichtsrechtlich reguliert, bietet moderate Steuerfreiheit, aber geringe Flexibilität bei der Vermögensanlage.
Der folgende Vergleich fasst die Unterschiede übersichtlich zusammen:
Merkmal | Unterstützungskasse | Direktversicherung | Pensionszusage | Pensionskasse |
---|---|---|---|---|
Rechtsanspruch | Nein | Ja | Ja | Ja |
Beitragsgrenze | Keine Begrenzung | § 3 Nr. 63 EStG (8 % BBG) | Keine gesetzliche Begrenzung | § 3 Nr. 63 EStG (8 % BBG) |
Steuerfreiheit Beiträge | Ja (unbegrenzt) | Ja (bis 8 % BBG) | Ja, aber bilanzwirksam | Ja (begrenzt) |
Sozialabgabenfreiheit | Bis Freibetrag | Bis 4 % BBG | Teilweise | Teilweise |
Insolvenzsicherung | Nur bei Rückdeckung | Ja (PSVaG) | Ja (PSVaG) | Ja (PSVaG) |
Portabilität | Eingeschränkt | Ja | Eingeschränkt | Teilweise |
Komplexität | Hoch | Gering | Hoch | Mittel |
Zielgruppen | GF, GGF, Führungskräfte | Alle Mitarbeitenden | GGF, Unternehmensleitung | Langfristig Beschäftigte |
Die Entscheidung für den richtigen bAV-Weg hängt daher maßgeblich von den Zielgruppen, der finanziellen Ausrichtung des Unternehmens und dem gewünschten Maß an Flexibilität oder Sicherheit ab. Während die Unterstützungskasse maximale steuerliche Gestaltung erlaubt, verlangt sie gleichzeitig ein höheres Maß an Verantwortung und Verwaltungsstruktur.
Weitere Wege der betrieblichen Vorsorge im Überblick
Direktversicherung
Die Direktversicherung ist der beliebteste Weg der betrieblichen Altersvorsorge und eignet sich besonders für die breite Mitarbeiterschaft. Beiträge sind steuer- und sozialabgabenfrei bis zur Höchstgrenze und können unkompliziert übertragen werden – ideal für Unternehmen mit vielen Beschäftigten.
Pensionskasse
Als versicherungsförmige Versorgungseinrichtung richtet sich die Pensionskasse an Arbeitnehmer, die Wert auf sichere Leistungen und einfache Verwaltung legen. Sie wird wie die Direktversicherung staatlich gefördert, ist aber stärker reguliert und weniger flexibel in der Beitragsgestaltung.
Betriebliche Krankenversicherung
Als ergänzender Baustein zur Mitarbeiterbindung gewinnt die betriebliche Krankenversicherung zunehmend an Bedeutung. Unternehmen können ihren Beschäftigten damit Zugang zu hochwertigen Gesundheitsleistungen ermöglichen – steuerlich gefördert und mit starkem Motivationspotenzial.
Was Sie über Versteuerung und Auszahlungsformen der Unterstützungskasse wissen sollten
Steuerliche Behandlung und Auszahlung im Überblick
Die steuerliche Behandlung zählt zu den größten Vorteilen der Unterstützungskasse – insbesondere für Führungskräfte. Beiträge bleiben während der Ansparphase steuerfrei, die Versteuerung erfolgt erst im Rentenalter. Dabei profitieren viele von einem niedrigeren Steuersatz. Ebenso flexibel wie die Besteuerung ist die Auszahlung: Sie kann als monatliche Rente oder einmaliges Kapital erfolgen.
Ein zentrales Merkmal der Unterstützungskasse ist das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: Während der aktiven Erwerbszeit bleiben die eingezahlten Beiträge steuerfrei. Erst wenn die Versorgungsleistung im Ruhestand ausgezahlt wird, fällt Einkommensteuer an – und zwar gemäß § 19 EStG als sogenannter „nachträglicher Arbeitslohn“. Für viele Empfänger ist das ein klarer Vorteil, da im Rentenalter häufig ein geringerer Steuersatz gilt.
Für den Arbeitgeber sind die Beiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig. Für den Arbeitnehmer entstehen in der Ansparphase keine Steuerabzüge – weder auf laufende Beiträge noch auf Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, sofern diese zur Altersvorsorge umgewandelt werden.
Die Auszahlung der zugesagten Leistungen kann flexibel gestaltet werden:
Monatliche Rentenzahlung: Diese Form bietet eine lebenslange Zusatzversorgung. Sie wird regelmäßig ausgezahlt und kann – je nach Versorgungszusage – auch Leistungen bei Erwerbsminderung oder an Hinterbliebene umfassen. Gerade für langfristige Ruhestandsplanung schafft die monatliche Rente finanzielle Sicherheit.
Einmalige Kapitalauszahlung: Wer im Ruhestand lieber auf einen größeren Betrag zurückgreifen möchte, kann sich das angesparte Versorgungskapital auf einmal oder in mehreren Teilbeträgen auszahlen lassen. Diese Option ist vor allem dann sinnvoll, wenn damit größere Investitionen geplant sind – etwa zur Ablösung von Verbindlichkeiten, Finanzierung eines Wohnprojekts oder zur gezielten Vermögensübergabe.
Wichtig zu wissen:
Unabhängig von der Auszahlungsart gilt: Die gesamte Leistung wird im Zeitpunkt der Auszahlung als steuerpflichtiges Einkommen behandelt. Sozialversicherungsbeiträge fallen im Rentenalter in der Regel nur bei freiwillig Versicherten oder gesetzlich krankenversicherten Rentnern an – dies sollte individuell geprüft werden.
Vertiefende Informationen für Ihre Entscheidungsfindung
Was Sie schon immer über die Unterstützungskasse wissen wollten
Kann eine Unterstützungskasse auch für Teilzeitkräfte eingerichtet werden?
In der Praxis wird die Unterstützungskasse fast ausschließlich für leitende Mitarbeitende mit hohem Einkommen eingesetzt. Für Teilzeitkräfte ist sie zwar theoretisch möglich, aber meist nicht sinnvoll, da die Vorteile erst bei höheren und regelmäßigen Beiträgen zum Tragen kommen.
Ist die Unterstützungskasse mit anderen bAV-Modellen kombinierbar?
Ja – sie kann problemlos zusätzlich zur Direktversicherung, Pensionszusage oder Pensionskasse genutzt werden. Das erlaubt eine flexible Versorgungsgestaltung, insbesondere für Führungskräfte mit besonderen Anforderungen.
Wer trägt das Risiko bei Insolvenz des Unternehmens?
Bei pauschaldotierten Modellen trägt das Unternehmen die Leistungspflicht. Daher ist eine Rückdeckungsversicherung üblich, um die Versorgungszusage auch im Insolvenzfall abzusichern – eine gesetzliche Absicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein besteht nicht.
Können Gesellschafter-Geschäftsführer die Unterstützungskasse privat fortführen?
Nein – eine private Fortführung nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Unterstützungskasse ist an das Dienstverhältnis gebunden und kann nur in unternehmensgebundener Struktur genutzt werden.
Wann empfiehlt sich die Kapitalauszahlung statt der Rente?
Wenn keine lebenslange Versorgung benötigt wird oder größere Investitionen geplant sind, kann die Kapitalauszahlung Vorteile bieten. Allerdings ist sie steuerlich in voller Höhe als Einkommen zu erfassen – die Entscheidung sollte individuell abgewogen werden.
Muss ich als Arbeitgeber Rückstellungen für die Unterstützungskasse bilden?
Nur bei pauschaldotierten Modellen. Bei rückgedeckten Unterstützungskassen übernimmt das Versicherungsunternehmen die Leistung, sodass keine bilanzielle Rückstellung notwendig ist. Bei Innenfinanzierung hingegen muss der Arbeitgeber die Leistungszusage erfüllen und entsprechend planen.
So erweitern Sie Ihre Versorgungskonzepte gezielt und wirkungsvoll
Weitere Lösungen für Ihre betriebliche Vorsorgestrategie
Die Unterstützungskasse ist ein starkes Instrument – doch sie entfaltet ihren größten Nutzen, wenn sie Teil einer ganzheitlichen betrieblichen Vorsorgestrategie ist. Die folgenden Angebote ergänzen Ihre Gestaltungsmöglichkeiten optimal – je nach Zielgruppe, Unternehmensgröße und Absicherungsbedarf.
Betriebliche Unfallversicherung
Unfälle können schnell zum Einschnitt für Mitarbeitende und Unternehmen werden. Mit einer betrieblichen Unfallversicherung sichern Sie Ihre Beschäftigten weltweit – beruflich und privat – ab. Die Leistungen lassen sich individuell anpassen.
Firmenrechtsschutz
Rechtliche Auseinandersetzungen im Unternehmen sind zeitintensiv und teuer. Die Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts‑, Gerichts- und Gutachterkosten – für Arbeitgeber, leitende Angestellte und teilweise auch für private Belange.
Versicherung für Geschäftsführer
Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer benötigen spezielle Absicherungskonzepte – vom Strafrechtsschutz bis zur D&O‑Versicherung. Dieser Bereich deckt zentrale Risiken Ihrer Position gezielt ab.
Wie Unternehmen die Unterstützungskasse erfolgreich einsetzen
Praxiseinsatz und typische Anwendungsszenarien
Die Unterstützungskasse ist besonders dann sinnvoll, wenn es um die Versorgung von Schlüsselpersonen und den strategischen Einsatz von Liquidität im Unternehmen geht. Sie wird häufig dort eingesetzt, wo andere bAV-Modelle an ihre Grenzen stoßen – oder gezielt zur Ergänzung dienen.
In der Praxis nutzen Unternehmen die Unterstützungskasse in unterschiedlichen Konstellationen – oft mit dem Ziel, steuerliche Vorteile mit langfristiger Mitarbeiterbindung zu verbinden oder Gesellschafter-Geschäftsführer effektiv abzusichern. Die folgenden typischen Szenarien zeigen, wie vielfältig der Einsatz sein kann:
Fall 1: Gesellschafter-Geschäftsführer im Mittelstand
Ein inhabergeführtes Unternehmen möchte seinem Geschäftsführer eine hohe Altersversorgung ermöglichen – über die Beitragsgrenze der Direktversicherung hinaus. Die Lösung: eine pauschaldotierte Unterstützungskasse mit Rückdeckungsversicherung. So bleibt das Kapital im Unternehmen, während die Versorgung rechtlich gesichert ist.
Fall 2: Leitende Angestellte mit Sondervergütung
Ein produzierender Mittelständler möchte besonders leistungsstarke Führungskräfte an sich binden. Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse werden Bonuszahlungen in steuerfreie Versorgungsbeiträge umgewandelt – mit klarer Rentenzusage im Ruhestand.
Fall 3: Wachsendes Unternehmen mit Liquiditätsplanung
Ein wachstumsorientiertes Unternehmen nutzt die Unterstützungskasse zur Innenfinanzierung. Statt Beiträge an Versicherer zu überweisen, fließen die Mittel über ein verzinstes Darlehen zurück in den Betrieb. Die Rückdeckung erfolgt durch gezielte Anlageformen oder über Gewinnrücklagen.
Diese Beispiele zeigen: Die Unterstützungskasse ist mehr als ein Vorsorgeinstrument – sie ist ein strategischer Baustein für Unternehmen mit Weitblick.
Zusammenfassung
Für Unternehmen mit anspruchsvollen Zielgruppen und steuerlich orientierter Vorsorgeplanung ist die Unterstützungskasse eine attraktive Option. Sie bietet maximale Beitragsfreiheit, flexible Finanzierungsformen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, wie sie kein anderer bAV-Weg in dieser Form zulässt.
Besonders für Geschäftsführer, Gesellschafter oder leitende Angestellte stellt die Unterstützungskasse eine wertvolle Ergänzung oder Alternative zur Direktversicherung oder Pensionszusage dar. Sie erfordert jedoch fundierte Beratung, klare Verträge und strategisches Denken – dafür belohnt sie Unternehmen mit messbaren Vorteilen bei Bindung, Liquiditätsmanagement und Altersabsicherung.
Wer Mitarbeiter gewinnen und halten will, kommt an einer professionell eingesetzten Unterstützungskasse nicht vorbei.
häufige Fragen
Ist die Unterstützungskasse für jedes Unternehmen geeignet?
Grundsätzlich ja – die Einrichtung ist unabhängig von Branche und Unternehmensgröße möglich. Allerdings lohnt sich der Einsatz vor allem für Unternehmen mit gutverdienenden Mitarbeitenden oder Gesellschafter-Geschäftsführern.
Kann man die Unterstützungskasse bei Arbeitgeberwechsel mitnehmen?
Nein – ein gesetzlicher Übertragungsanspruch besteht nicht. Die Versorgung ist an das Unternehmen gebunden. In vielen Fällen wird sie bei Ausscheiden beitragsfrei gestellt.
Wie wirkt sich die Auszahlung auf die Steuerlast im Alter aus?
Die Leistungen der Unterstützungskasse werden im Ruhestand nach § 19 EStG als Einkommen versteuert. In der Regel profitieren Empfänger von einem niedrigeren Steuersatz im Alter.
Was ist der Unterschied zur Direktversicherung?
Die Direktversicherung ist stärker reguliert, kennt Beitragsgrenzen und bietet mehr Arbeitnehmerrechte. Die Unterstützungskasse hingegen ist flexibler, steuerlich attraktiver für hohe Einkommen – aber auch komplexer in der Handhabung.