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Rente im Überblick – Private, gesetzliche und betriebliche Vorsorge erklärt
Wie Sie Ihre Rentenlücke schließen: Wir zeigen Wege der Altersvorsorge für jedes Berufsleben
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eines der wichtigsten sozialen Sicherungssysteme in Deutschland – doch für viele reicht sie allein nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Die demografische Entwicklung, sinkende Rentenniveaus und veränderte Erwerbsbiografien führen dazu, dass private Vorsorge zunehmend an Bedeutung gewinnt. Gleichzeitig sind Aufbau, Berechnung und Anspruchsvoraussetzungen der gesetzlichen Rente komplex – und für viele nicht leicht verständlich. In diesem Ratgeber führen wir Sie Schritt für Schritt durch das Thema Rentenversicherung: verständlich, aktuell und mit Fokus auf das, was für Sie wirklich zählt.
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Grundwissen, das jeder für die Altersvorsorge braucht
Wie funktioniert die gesetzliche Rentenversicherung?
Eine stabile Säule der Altersvorsorge – mit Chancen und Herausforderungen
Die gesetzliche Rentenversicherung ist das größte Sozialversicherungssystem Deutschlands und bildet die erste von drei Säulen der Altersvorsorge. Sie folgt dem sogenannten Umlageverfahren: Die aktuell Berufstätigen zahlen mit ihren Beiträgen die Renten der heutigen Ruheständler. Im Gegenzug erwerben sie selbst Rentenansprüche für die Zukunft – auf Grundlage des Generationenvertrags. Dieses solidarische Prinzip sichert Millionen Menschen eine Rente im Alter, bei Erwerbsminderung oder im Todesfall für Hinterbliebene.
Trotz ihrer Stabilität steht die gesetzliche Rentenversicherung vor Herausforderungen: Der demografische Wandel führt dazu, dass immer weniger Erwerbstätige für immer mehr Rentner aufkommen müssen. Umso wichtiger ist es, das System zu verstehen – und frühzeitig zusätzliche Vorsorgestrategien zu entwickeln. Grundlage für alle Leistungen sind die Pflichtbeiträge, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen einzahlen. Auch bestimmte Zeiten ohne Erwerb – etwa Kindererziehung, Pflege oder Krankheit – werden unter bestimmten Bedingungen rentenrechtlich angerechnet.
Die Höhe der späteren Rente ergibt sich nicht automatisch aus dem Bruttoeinkommen, sondern aus sogenannten Entgeltpunkten, die jährlich durch das Verhältnis von eigenem Einkommen zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten entstehen. Die Rentenformel berücksichtigt neben den Entgeltpunkten auch Faktoren wie Rentenart, Rentenwert und Rentenbeginn.
Im Folgenden erhalten Sie alle wichtigen Details zur gesetzlichen Rentenversicherung in übersichtlichen Tabs – verständlich erklärt.
Die gesetzliche Rentenversicherung wird überwiegend durch Beiträge finanziert, nicht durch Kapitaldeckung. Dieses Verfahren nennt sich Umlageverfahren. Dabei werden alle Einnahmen zeitgleich wieder ausgeschüttet – das sorgt für Stabilität, aber auch für Abhängigkeit von der Bevölkerungsstruktur.
Der Beitragssatz beträgt 2025 weiterhin 18,6 % (je 9,3 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmer).
Die Beiträge fließen direkt an die aktuellen Rentenempfänger.
Der Bund zahlt jährlich einen Zuschuss in Milliardenhöhe, um Rentenansprüche zusätzlich abzusichern.
Die Beiträge werden monatlich abgeführt und richten sich nach dem Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Die gesetzliche Rentenversicherung wird zentral von der Deutschen Rentenversicherung verwaltet, unterteilt in die Träger DRV Bund, DRV Knappschaft-Bahn-See und die regionalen Träger.
Grundsätzlich sind alle abhängig Beschäftigten in Deutschland pflichtversichert. Daneben gibt es jedoch auch Gruppen mit Sonderregelungen:
Pflichtversicherte Personengruppen:
Arbeitnehmer (inkl. Auszubildende und Minijobber mit Eigenanteil)
Arbeitslose mit Anspruch auf ALG I
Pflegepersonen, Eltern während der Kindererziehung
Wehr- und Zivildienstleistende
Freiwillig Versicherte:
Selbstständige ohne Versicherungspflicht
Beamte ohne Rentenanspruch, z. B. auf freiwilliger Basis
Auslandsrückkehrer zur Wahrung von Rentenansprüchen
Sonderregelungen für Selbstständige:
Selbstständige unterliegen nur dann der Versicherungspflicht, wenn sie bestimmten Berufsgruppen angehören (z. B. Lehrer, Handwerker, Hebammen) oder dauerhaft nur einen Auftraggeber haben. In vielen Fällen lohnt sich hier die freiwillige Versicherung, insbesondere zur Absicherung von Erwerbsminderung.
Die Berechnung der Rente basiert auf der sogenannten Rentenformel:
Rente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert
Die wichtigsten Begriffe im Überblick:
Entgeltpunkte: Maßstab für das eigene Einkommen im Verhältnis zum Durchschnitt aller Versicherten.
Zugangsfaktor: Wert, der Früh- oder Spätrenten beeinflusst (1,0 bei regulärem Eintritt).
Rentenartfaktor: Unterschiedliche Werte je nach Rentenart (z. B. 1,0 für Altersrente, 0,5 für Halbwaisenrente).
Aktueller Rentenwert 2025: 40,79 € (bundeseinheitlich, Stand: Juli 2025).
Beispielrechnung:
Wer 45 Jahre durchschnittlich verdient hat (45 Entgeltpunkte), erhält:
45 × 1,0 × 1,0 × 40,79 € = 1.835,55 € Monatsrente
Die tatsächliche Rente kann aber durch Rentenabschläge, Kindererziehungszeiten oder andere Faktoren abweichen.
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Rentenbeiträge gezahlt werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei – beeinflussen aber auch die Rentenhöhe nicht.
Grenzen 2025:
West: 8.050 € monatlich / 96.600 € jährlich
Ost: 8.050 € monatlich / 96.600 € jährlich
Knappschaft (West): 9.900 € monatlich
Knappschaft (Ost): 9.900 € monatlich
Für Selbstständige mit mehreren Tätigkeiten kann eine Mehrfachversicherungspflicht bestehen. Die Gesamtbeiträge sind dabei auf die jeweilige Höchstgrenze gedeckelt.
Neben klassischen Erwerbszeiten berücksichtigt die Rentenversicherung auch sogenannte Anrechnungszeiten, die den Versicherungsschutz verbessern – ein zentrales Element des Solidarprinzips.
Angerechnet werden z. B.:
Zeiten der Arbeitslosigkeit mit ALG I
Kindererziehungszeiten (bis zu 3 Jahre pro Kind)
Pflege von Angehörigen (unentgeltlich, im häuslichen Umfeld)
Schul- oder Studienzeiten (eingeschränkt, meist bis 25. Lebensjahr)
Krankengeldbezug bei Arbeitsunfähigkeit
Diese Zeiten fließen nicht als Entgeltpunkte ein, verbessern aber die Wartezeit und können Einfluss auf den Renteneintritt nehmen.
Rente ist nicht gleich Rente – kennen Sie Ihre Möglichkeiten?
Welche Rentenarten gibt es und wer hat Anspruch?
Altersrente, Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenschutz – was Ihnen zusteht, hängt von Ihrer Lebenssituation ab
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet mehr als nur die klassische Altersrente. Je nach Lebenslauf, Gesundheitszustand oder Familiensituation stehen Ihnen unterschiedliche Rentenarten zu. Wer die Unterschiede kennt, kann frühzeitig planen, gezielt vorsorgen und mögliche Versorgungslücken vermeiden. Dabei ist wichtig zu wissen: Für jede Rentenart gelten eigene Voraussetzungen, Wartezeiten und Berechnungsgrundlagen.
Altersrente: Ruhestand mit System
Die Altersrente ist die häufigste Form des Rentenbezugs in Deutschland. Sie beginnt mit dem Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze – für alle ab 1964 Geborenen liegt sie aktuell bei 67 Jahren. Wer mindestens fünf Jahre rentenrechtliche Zeiten gesammelt hat, kann einen Antrag stellen. Die Höhe richtet sich nach den bis dahin erworbenen Entgeltpunkten.
Daneben gibt es mehrere Varianten, die einen früheren Renteneintritt ermöglichen – allerdings oft mit Abschlägen. Besonders langjährig Versicherte, also Personen mit mindestens 45 Beitragsjahren, können bereits ab 64 Jahren (steigend auf 65) abschlagsfrei in Rente gehen. Wer hingegen „nur“ 35 Jahre auf dem Rentenkonto hat, darf ebenfalls vorzeitig in den Ruhestand, muss aber mit dauerhaften Rentenkürzungen von bis zu 14,4 Prozent rechnen.
Auch Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung können die Altersrente früher beziehen – in der Regel ab dem 63. Lebensjahr. Voraussetzung dafür sind 35 Versicherungsjahre und ein anerkannter Grad der Behinderung von mindestens 50.
Erwerbsminderungsrente: Wenn Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist
Wer aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Entscheidend ist nicht der zuletzt ausgeübte Beruf, sondern die verbliebene tägliche Arbeitszeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Beträgt diese weniger als sechs Stunden, kann ein Anspruch entstehen – unter drei Stunden spricht man von voller Erwerbsminderung.
Neben einer ärztlichen Prüfung ist auch eine versicherungsrechtliche Voraussetzung zu erfüllen: Es müssen mindestens fünf Jahre Rentenversicherungszeit vorliegen, davon drei Jahre mit Pflichtbeiträgen in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung. Für viele Menschen ist diese Leistung existenziell, denn sie sichert im Ernstfall zumindest einen Teil des Lebensunterhalts – insbesondere dann, wenn keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde.
Hinterbliebenenrente: Finanzielle Stabilität nach dem Verlust eines Partners
Stirbt der Ehe- oder Lebenspartner, stellt sich für viele die Frage nach der finanziellen Absicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet in solchen Fällen die sogenannte Hinterbliebenenrente. Dabei wird unterschieden zwischen der Witwen- oder Witwerrente sowie der Waisenrente.
Die kleine Witwenrente beträgt 25 % der Rente des Verstorbenen und wird in der Regel für zwei Jahre gezahlt. Die große Witwenrente liegt bei 55 % (bzw. 60 % nach altem Recht) und wird unter bestimmten Voraussetzungen dauerhaft gewährt – etwa bei Erziehung gemeinsamer Kinder, bei Erreichen einer Altersgrenze oder bei Erwerbsminderung. Die Höhe der Leistung hängt vom Rentenanspruch des Verstorbenen ab; eigenes Einkommen kann jedoch angerechnet und die Rente entsprechend gekürzt werden.
Für Kinder unter 18 Jahren – oder bis 27 Jahre bei Ausbildung, Studium oder Behinderung – besteht Anspruch auf Waisenrente. Dabei unterscheidet man zwischen Halb- und Vollwaisenrente, je nachdem, ob ein oder beide Elternteile verstorben sind.
Sonderregelungen für besondere Berufs- oder Lebenssituationen
Neben den Hauptarten der Rente existieren auch spezielle Regelungen für bestimmte Berufsgruppen oder Lebenslagen. Ein Beispiel ist die Rente für langjährig unter Tage tätige Bergleute, die unter bestimmten Bedingungen bereits mit 60 Jahren in Rente gehen können. Auch für Landwirte gibt es ein separates Rentensystem über die SVLFG. Geschiedene Alleinerziehende, deren Ex-Partner verstorben ist, können unter Umständen eine sogenannte Erziehungsrente beantragen.
Wer im Ausland gearbeitet hat oder dort wohnt, kann unter bestimmten Bedingungen ebenfalls Rentenleistungen beziehen. Entscheidend sind hier internationale Sozialversicherungsabkommen und die Anrechnung ausländischer Versicherungszeiten.
Ob Altersrente, Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenschutz – jede Rentenart hat ihre eigenen Regeln. Um im Ernstfall nicht überrascht zu werden, lohnt sich eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Anspruchsvoraussetzungen. Wir helfen Ihnen, Ihre Möglichkeiten zu prüfen und Ihre Zukunft gezielt zu planen.
Wer sich allein auf die gesetzliche Rente verlässt, riskiert Versorgungslücken
Warum ist private Altersvorsorge so wichtig?
Gesetzliche Rente plus X – so sichern Sie sich auch morgen finanzielle Freiheit
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet eine Grundabsicherung im Alter – nicht mehr und nicht weniger. Für viele Menschen reicht sie allein nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu halten. Das liegt vor allem an drei Faktoren: dem demografischen Wandel, der abnehmenden Zahl der Beitragszahler und einem seit Jahren sinkenden Rentenniveau.
Besonders betroffen sind Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien, längeren Teilzeitphasen oder Selbstständige ohne Pflichtversicherung. Doch auch gut verdienende Angestellte müssen sich bewusst machen: Nur Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhöhen den Rentenanspruch. Alles darüber hinaus bleibt unberücksichtigt – ein struktureller Nachteil, der frühzeitig durch individuelle Vorsorge ausgeglichen werden sollte.
Genau hier setzt die private Altersvorsorge an. Sie bildet – neben der gesetzlichen und der betrieblichen Rente – die sogenannte dritte Säule der Altersabsicherung. Ziel ist es, zusätzliche Einkünfte aufzubauen, die unabhängig von der gesetzlichen Rente funktionieren – sei es als lebenslange monatliche Rente, Kapitalauszahlung oder flexible Kombination aus beiden.
Welche Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge gibt es?
Die bekanntesten Modelle sind staatlich geförderte oder steuerlich begünstigte Produkte. Dazu zählen:
Riester-Rente: Besonders für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte interessant. Staatliche Zulagen und Steuervorteile machen sie attraktiv – insbesondere für Familien mit Kindern. Die Auszahlung erfolgt meist als monatliche Rente, eine Teilauszahlung bei Rentenbeginn ist jedoch möglich.
Rürup-Rente (Basisrente): Vor allem für Selbstständige und Gutverdiener konzipiert. Die Beiträge können umfangreich steuerlich abgesetzt werden, die Auszahlung erfolgt lebenslang. Kapitalauszahlungen sind hier nicht vorgesehen.
Private Rentenversicherung: Die klassische oder fondsgebundene Variante ohne staatliche Förderung. Sie überzeugt durch hohe Flexibilität, individuelle Vertragsgestaltung und auf Wunsch garantierte Rentenleistungen.
Auch kapitalbildende Lebensversicherungen, ETF-Sparpläne oder vermögensverwaltende Investmentlösungen können Teil einer privaten Altersvorsorge sein – abhängig von Risikoneigung, Laufzeit und persönlichem Bedarf.
Je früher Sie mit der privaten Altersvorsorge beginnen, desto stärker profitieren Sie vom Zinseszinseffekt. Gleichzeitig lassen sich Beiträge bei langer Laufzeit besser in den Alltag integrieren. Wer hingegen spät einsteigt, muss mit deutlich höheren monatlichen Beiträgen rechnen, um dieselbe Versorgungslücke zu schließen.
Zudem sind viele Tarife vom Gesundheitszustand abhängig. Wer jung und gesund startet, sichert sich nicht nur niedrigere Beiträge, sondern auch eine garantierte Annahme ohne Ausschlüsse.
Private Altersvorsorge wird vom Staat steuerlich unterstützt. Während der Ansparphase können – je nach Produkt – Teile der Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. In der Auszahlungsphase gilt: Nur der sogenannte Ertragsanteil ist steuerpflichtig, und dieser ist bei Rentenbeginn im höheren Alter deutlich reduziert.
Ein Beispiel: Beginnt die private Rente mit 67 Jahren, liegt der zu versteuernde Anteil aktuell nur bei rund 17 %. Der Rest bleibt steuerfrei. Das schafft Planungssicherheit und senkt die reale Steuerlast im Alter deutlich.
Die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus, um den Ruhestand sorgenfrei zu gestalten. Private Altersvorsorge ist daher kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit – besonders für Selbstständige, Gutverdiener und alle, die finanziell unabhängig bleiben möchten. Wir zeigen Ihnen, welche Modelle zu Ihrem Leben passen – und wie Sie Ihr persönliches Vorsorgekonzept gezielt aufbauen.
Drei Wege, wie Sie Ihre gesetzliche Rente gezielt ergänzen können
Welche private Altersvorsorge passt zu Ihrem Leben?
Nicht jede Form der privaten Altersvorsorge passt zu jedem Lebensentwurf. Abhängig von Beruf, Einkommen, familiärer Situation und steuerlicher Ausgangslage unterscheiden sich die Vorteile deutlich. Die gute Nachricht: Es gibt für nahezu jede Lebensphase und Zielgruppe passende Lösungen – vorausgesetzt, man kennt die Unterschiede. Die folgenden drei Vorsorgeformen gehören zu den meistgenutzten – und bieten unterschiedliche Wege, sich finanziell für den Ruhestand aufzustellen.
Private Rentenversicherung
Wer maximale Freiheit in der Altersvorsorge sucht, findet sie bei der privaten Rentenversicherung. Sie funktioniert unabhängig von staatlicher Förderung und kann als klassisches oder fondsgebundenes Produkt abgeschlossen werden – mit garantierten Leistungen oder chancenorientierter Ausrichtung. Besonders beliebt ist sie bei Menschen, die ihre Vorsorge flexibel und individuell gestalten möchten: ob als lebenslange Rente, Einmalkapital oder Kombination aus beidem. Die Vertragsgestaltung lässt sich auf persönliche Ziele und Lebenssituationen anpassen – zum Beispiel mit dynamischen Beiträgen, Rentengarantiezeiten oder optionalen Hinterbliebenenleistungen. Auch steuerlich bietet die private Rentenversicherung Vorteile: Bei Vertragsbeginn vor dem 62. Lebensjahr und einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren ist die Kapitalauszahlung nur mit dem hälftigen Ertragsanteil steuerpflichtig – ein Modell, das langfristig finanzielle Spielräume eröffnet.
Rürup-Rente (Basisrente)
Die Rürup-Rente wurde speziell für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener entwickelt. Im Gegensatz zur Riester-Rente ist sie nicht zulagengefördert, überzeugt jedoch durch erhebliche steuerliche Abzugsmöglichkeiten während der Ansparphase. Beiträge bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag (2025: 29.344 € bei Alleinstehenden) sind zu großen Teilen steuerlich absetzbar. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen deutlich – ein Vorteil, der vor allem in der Aufbauphase spürbar ist. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als monatliche, lebenslange Rente. Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich, was die Basisrente für sicherheitsorientierte Altersplanungen besonders geeignet macht. Auch ohne verpflichtende Gesundheitsprüfung bietet sie verlässliche Rentenzahlungen im Alter – unabhängig von der gesetzlichen Rente.
Riester-Rente
Die Riester-Rente richtet sich vor allem an sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte und Familien mit Kindern. Sie zeichnet sich durch direkte staatliche Zulagen sowie zusätzliche Steuervorteile aus – was sie besonders in Kombination mit Kindererziehungszeiten attraktiv macht. Die Förderung umfasst Grundzulagen und Kinderzulagen, die jährlich auf den Vertrag fließen, sofern mindestens 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens eingezahlt werden. Die Riester-Rente wird staatlich garantiert, ist Hartz-IV-sicher und darf nicht gepfändet werden. Die Auszahlung erfolgt in der Regel als lebenslange Monatsrente ab Rentenbeginn, optional ist auch eine Einmalauszahlung von bis zu 30 % möglich. Wer früh startet, kann mit geringen Beiträgen beachtliche Kapitalwerte aufbauen – besonders dann, wenn Kinderzulagen dazukommen.
Renteninformation per Mausklick – so funktioniert moderne Vorsorge heute
Welche digitalen Angebote und Beratungswege bietet die Rentenversicherung?
Die Deutsche Rentenversicherung hat in den letzten Jahren viele ihrer Prozesse digitalisiert – mit dem Ziel, Informationen schneller, transparenter und einfacher zugänglich zu machen. Für Versicherte bedeutet das: Sie können heute viele Anliegen bequem von zu Hause aus klären, ohne Wartezeiten und mit klarer Struktur. Gleichzeitig bleibt die persönliche Beratung vor Ort ein fester Bestandteil – ergänzt durch Service-Hotlines, Videoberatung und bundesweite Vortragsangebote. Wer sich mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigt, sollte wissen, welche digitalen Hilfsmittel es gibt und wie sie optimal genutzt werden.
Digitale Rentenübersicht: Ihre Vorsorge auf einen Blick
Seit Ende 2023 ist die digitale Rentenübersicht flächendeckend verfügbar. Auf dem Portal digitale Rentenübersicht können Bürgerinnen und Bürger erstmals ihre gesetzliche Rente, ihre Riester- oder Rürup-Verträge sowie weitere private Altersvorsorgeprodukte gebündelt einsehen. Nach einmaliger Registrierung über ein ELSTER-Zertifikat oder die eID-Funktion des Personalausweises erhalten Sie Zugriff auf:
Ihre bisher erreichten Entgeltpunkte
Hochrechnungen zur gesetzlichen Rente
Angaben zu privaten Vorsorgeverträgen (sofern angebunden)
Kontostände und prognostizierte Rentenzahlungen
Die digitale Übersicht ist freiwillig, kostenlos und wird stetig weiterentwickelt. Für viele Versicherte ist sie ein hilfreicher Ausgangspunkt, um Versorgungslücken zu erkennen und gezielt gegenzusteuern.
Online-Rentenantrag: Einfach und sicher in wenigen Schritten
Auch die Antragstellung wurde digitalisiert. Wer seine Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Rehabilitationsleistungen beantragen möchte, kann das vollständig online tun – über das Portal der Deutschen Rentenversicherung. Der Antrag wird Schritt für Schritt erklärt und lässt sich mit elektronischem Personalausweis oder PIN abschließen. Je nach Rentenart sind bereits hinterlegte Daten abrufbar, was das Ausfüllen deutlich erleichtert.
Zudem lassen sich benötigte Unterlagen wie Steuer-ID, Krankenversicherungsdaten oder IBAN direkt online erfassen. Die Bearbeitung erfolgt anschließend wie gewohnt über die zuständige Regionalstelle – bei Rückfragen meldet sich die Sachbearbeitung telefonisch oder schriftlich.
Persönliche Beratung: Vor Ort oder per Video
Trotz Digitalisierung bleibt die persönliche Beratung ein wichtiger Bestandteil. Die Deutsche Rentenversicherung bietet bundesweit über 1.000 Auskunfts- und Beratungsstellen, bei denen Sie Termine vereinbaren können. Seit 2022 gibt es zudem flächendeckend die Möglichkeit der Videoberatung – datenschutzkonform, persönlich und ohne lange Anfahrt.
Zudem stehen Ihnen folgende Wege zur Verfügung:
Servicetelefon: Montag bis Donnerstag 7:30–19:30 Uhr, Freitag 7:30–15:30 Uhr
Informationsveranstaltungen & Vorträge: in Betrieben, Volkshochschulen und regionalen Zentren
Rentenschätzer & Online-Rechner: für schnelle Überschlagsrechnungen zur Altersrente
Alle Angebote sind kostenfrei und richten sich an gesetzlich Versicherte, freiwillig Versicherte sowie Renteninteressierte jeder Altersgruppe.
Vertiefende Antworten auf Fragen, die sich viele erst spät stellen
Was Sie schon immer über die Rentenversicherung wissen wollten
Wie viele Jahre muss ich arbeiten, um Anspruch auf eine Rente zu haben?
Die gesetzliche Rentenversicherung verlangt eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren, um einen Anspruch auf Altersrente zu begründen. Diese sogenannte Wartezeit kann durch Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten erfüllt werden. Wer weniger Zeiten vorweisen kann, erhält keine eigene Altersrente – unter Umständen aber Hinterbliebenenrenten oder Erstattungen.
Wie wirkt sich Teilzeitarbeit auf meine spätere Rente aus?
Teilzeitarbeit führt in der Regel zu einem geringeren beitragspflichtigen Einkommen – und damit zu weniger Entgeltpunkten pro Jahr. Über einen längeren Zeitraum kann das die Rentenhöhe deutlich beeinflussen. Allerdings zählen auch Teilzeitjahre vollständig zur Wartezeit. In Kombination mit Kindererziehungszeiten oder zusätzlichen privaten Vorsorgemaßnahmen lässt sich der Effekt abfedern.
Was passiert mit meiner Rente, wenn ich ins Ausland ziehe?
Auch bei einem Wohnsitz im Ausland bleibt der Rentenanspruch grundsätzlich erhalten. Rentenzahlungen ins EU-Ausland sowie in viele weitere Länder mit Sozialversicherungsabkommen sind möglich. Einschränkungen gibt es vor allem in Ländern ohne bilaterale Vereinbarungen. Es empfiehlt sich, frühzeitig eine Rentenauskunft mit Hinweis auf den gewünschten Wohnsitz anzufordern.
Welche Zeiten zählen rentenrechtlich, obwohl ich nicht gearbeitet habe?
Neben Beschäftigungszeiten werden auch sogenannte Anrechnungszeiten berücksichtigt. Dazu zählen: Kindererziehung (bis zu drei Jahre pro Kind), Pflege naher Angehöriger, Zeiten mit Krankengeldbezug, Schul- oder Studienzeiten (unter bestimmten Bedingungen), Wehr- oder Zivildienst. Diese Zeiten verbessern die Wartezeit – teilweise sogar ohne Beitragszahlung.
Kann ich Rentenbeiträge freiwillig nachzahlen?
Ja – vor allem für Lücken im Versicherungsverlauf, für Zeiten im Ausland oder bei verspätetem Berufsstart ist eine freiwillige Nachzahlung möglich. Voraussetzung ist, dass Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht versicherungspflichtig sind. Auch eine Nachzahlung zur Verbesserung der Erwerbsminderungsansprüche oder für eine vorgezogene Altersrente kann sinnvoll sein.
Was bedeutet der Rentenfaktor – und wie beeinflusst er meine Auszahlung?
Der Rentenfaktor ist Bestandteil der Rentenformel und variiert je nach Rentenart. Für die klassische Altersrente und Renten bei voller Erwerbsminderung gilt ein Faktor von 1,0. Andere Rentenarten, wie die Halbwaisenrente oder Teil-Erwerbsminderungsrente, haben geringere Faktoren (z. B. 0,5). Der Faktor beeinflusst direkt die monatliche Auszahlungshöhe – und sollte bei Rentenberechnungen berücksichtigt werden.
Diese Themen sollten Sie im Zusammenhang mit der Rente unbedingt kennen
Weiterführende Informationen rund um Ihre Rentenplanung
Wer seine Altersvorsorge richtig einschätzen will, muss mehr verstehen als nur die Rentenformel. Der Rentenbescheid, die steuerliche Behandlung und der richtige Renteneintrittszeitpunkt sind entscheidende Faktoren für eine sichere Planung. In den folgenden Ratgebern erhalten Sie praktische Antworten auf genau diese Fragen.
Rentenbescheid
Der jährliche Rentenbescheid enthält viele Fachbegriffe und Rechenwerte – doch was bedeuten Entgeltpunkte, Zugangsfaktor und Rentenartfaktor in der Praxis? Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Bescheid richtig lesen, überprüfen und welche Zahlen für Ihre Altersvorsorge wirklich entscheidend sind.
Rentenbesteuerung
Auch im Ruhestand bleibt die Steuerpflicht bestehen. Wie viel Ihrer Rente versteuert werden muss, hängt vom Jahr Ihres Rentenbeginns und dem individuellen Freibetrag ab. In unserem Beitrag erfahren Sie, welche Rentenarten steuerpflichtig sind, was der Ertragsanteil bedeutet – und wie Sie Ihre Steuerlast im Alter senken können.
Renteneintrittsalter
Das richtige Renteneintrittsalter zu kennen, ist zentral für Ihre Planung. Ob abschlagsfreie Altersrente, vorgezogener Ruhestand oder Rente mit Schwerbehinderung – unser Überblick zeigt Ihnen, ab wann welche Rente möglich ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche finanziellen Auswirkungen frühere oder spätere Rentenstarts haben.
Wer Versorgungslücken kennt, kann gezielt gegensteuern
Welche Risiken entstehen ohne zusätzliche Altersvorsorge?
Die gesetzliche Rente reicht oft nicht – diese drei Lücken treffen viele Menschen im Ruhestand
Auch wenn die gesetzliche Rentenversicherung ein stabiles Grundsystem bietet, entstehen für viele Menschen im Alter spürbare Lücken. Diese sind nicht auf individuelle Fehler zurückzuführen, sondern häufig systembedingt – etwa durch lange Ausbildungszeiten, Teilzeitarbeit, Krankheit oder Selbstständigkeit ohne Versicherungspflicht. Wer die Risiken kennt, kann bewusst handeln – und gezielt vorsorgen.
Altersarmut trotz Berufstätigkeit
Immer mehr Menschen erhalten im Alter eine Rente, die kaum über dem Grundsicherungsniveau liegt – trotz jahrzehntelanger Erwerbstätigkeit. Besonders betroffen sind Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien, Teilzeitbeschäftigte und Alleinerziehende. Ohne zusätzliche Vorsorge reicht die gesetzliche Rente in vielen Fällen nicht aus, um die laufenden Lebenshaltungskosten zu decken. Die Folge: finanzielle Abhängigkeit, Verzicht und Einschränkungen im Alltag.
Erwerbsunfähigkeit ohne Absicherung
Wer plötzlich gesundheitlich nicht mehr arbeiten kann, steht oft ohne ausreichendes Einkommen da. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird nur unter strengen Voraussetzungen gezahlt – und fällt meist deutlich niedriger aus als das bisherige Einkommen. Ohne zusätzliche Absicherung, etwa durch private Vorsorge oder Berufsunfähigkeitsversicherung, entsteht eine kritische Lücke im Erwerbsleben, die auch die spätere Altersrente negativ beeinflussen kann.
Inflation und steigende Kosten im Ruhestand
Die Lebenshaltungskosten steigen – und mit ihnen der Druck auf feste Monatseinkommen. Während Mieten, Energiepreise und Gesundheitskosten zunehmen, bleibt die gesetzliche Rente meist konstant oder steigt nur minimal. Besonders im Ruhestand kann dies zur schleichenden Entwertung der Kaufkraft führen. Ohne ergänzendes Kapital oder regelmäßige Zusatzrenten sinkt der finanzielle Spielraum mit jedem Jahr – oft unbemerkt, aber spürbar.
Zusammenfassung
Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt ein zentrales Instrument zur Altersabsicherung in Deutschland – doch sie allein reicht heute für viele nicht mehr aus. Wer seinen Lebensstandard im Alter sichern will, sollte die eigenen Rentenansprüche genau kennen, Versorgungslücken frühzeitig erkennen und durch private Vorsorgemaßnahmen gezielt ergänzen. Die wichtigsten Stellschrauben: Versicherungszeiten, Rentenart, Rentenbeginn und zusätzliche Einkommensquellen. Nutzen Sie die digitalen Angebote der Rentenversicherung, lassen Sie Ihren Rentenverlauf regelmäßig prüfen – und starten Sie rechtzeitig mit der Planung. Denn je besser Sie vorbereitet sind, desto mehr finanzielle Freiheit bleibt Ihnen im Ruhestand.
häufige Fragen
Wie viel Rente bekomme ich später?
Die Rentenhöhe hängt von den erworbenen Entgeltpunkten, dem Rentenbeginn und der Rentenart ab. Einen Überblick über Ihre aktuelle Rentenprognose finden Sie im Rentenbescheid. Für eine realistische Einschätzung sollten auch private Vorsorge und Inflation berücksichtigt werden.
Kann ich mit 63 Jahren in Rente gehen?
Ja, das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre hat, kann mit 63 in Rente gehen – allerdings mit Abschlägen. Abschlagsfrei geht das nur bei 45 Versicherungsjahren (besonders langjährig Versicherte) und gestaffeltem Renteneintritt ab 64 bzw. 65 Jahren.
Was bleibt von meiner Rente netto übrig?
Von der Bruttorente werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie ggf. Steuern abgezogen. Wie viel netto bleibt, hängt unter anderem von Ihrer Steuerklasse, Ihrem Wohnsitz und der Art der Krankenversicherung ab. Im Durchschnitt bleiben rund 85–90 % der Bruttorente übrig.
Wie kann ich meine Rente beantragen?
Sie können Ihre Rente online, per Post oder persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Empfehlenswert ist die Antragstellung etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Für den Antrag benötigen Sie u. a. Ihre Rentenversicherungsnummer, Ihren Ausweis und Bankdaten.