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Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung – flexibel versichert bleiben
Für Selbstständige, Gutverdiener & Rentner: So sichern Sie sich den gesetzlichen Gesundheitsschutz auf freiwilliger Basis.
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet Ihnen die Möglichkeit, trotz Wegfall der Versicherungspflicht weiterhin Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben. Ob nach dem Studium, bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder als Selbstständiger – die freiwillige GKV kann eine sinnvolle Entscheidung sein. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie sich die Beiträge 2025 berechnen und welche Vorteile Sie im Vergleich zur privaten Krankenversicherung erwarten.
Das Wichtigste im Überblick
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Was bedeutet freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?
Nicht jeder ist automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Wer bestimmte Einkommensgrenzen überschreitet oder nicht mehr unter die Versicherungspflicht fällt, kann sich freiwillig gesetzlich versichern. Doch was genau bedeutet das eigentlich – und für wen gilt diese Regelung?
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung richtet sich an Personen, die nicht mehr unter die gesetzliche Versicherungspflicht fallen, aber weiterhin Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bleiben möchten. Typischerweise betrifft das Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt im Jahr 2025 über der Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro (6.150 Euro monatlich) liegt. In solchen Fällen endet die automatische Pflichtversicherung – Sie können dann entscheiden, ob Sie in der GKV bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln möchten.
Auch Selbstständige, Freiberufler, Rentner oder Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Ein wichtiges Kriterium ist, dass bereits zuvor eine gesetzliche Krankenversicherung bestand. Dann besteht das Recht, sich im Anschluss freiwillig weiter zu versichern, beispielsweise nach dem Ende des Studiums, der Familienversicherung oder einer Tätigkeit im Ausland.
Freiwillig versichert zu sein bedeutet nicht, weniger abgesichert zu sein – im Gegenteil: Sie genießen denselben gesetzlichen Leistungskatalog wie pflichtversicherte Mitglieder, profitieren von stabilen Beitragssätzen und haben unter Umständen die Möglichkeit, Familienmitglieder beitragsfrei mitzuversichern. Die Beiträge richten sich nach Ihrem Einkommen, nicht nach Gesundheitsrisiken, was gerade für ältere oder vorerkrankte Personen von Vorteil sein kann.
Diese Personengruppen profitieren vom freiwilligen Schutz in der GKV
Wer kann sich freiwillig gesetzlich versichern?
Nicht nur Selbstständige und Freiberufler können sich freiwillig gesetzlich krankenversichern – auch gut verdienende Angestellte, Rentner oder Studierende kommen unter bestimmten Voraussetzungen infrage. Dabei gelten je nach Lebenslage unterschiedliche Regeln und Beitragssysteme. In den folgenden Tabs zeigen wir Ihnen, für wen die freiwillige GKV möglich und sinnvoll ist.
Wenn Sie als Arbeitnehmer im Jahr 2025 ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt von mehr als 73.800 Euro verdienen, gelten Sie als versicherungsfrei. Das bedeutet: Sie können entscheiden, ob Sie in die private Krankenversicherung wechseln oder sich freiwillig gesetzlich versichern möchten.
Der freiwillige Verbleib in der GKV hat für viele Angestellte Vorteile: keine Gesundheitsprüfung, stabile Beiträge, Familienversicherung möglich. Die Beiträge berechnen sich anteilig vom Bruttogehalt und werden – wie bei der Pflichtversicherung – zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.
Wichtig: Die freiwillige Versicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungsfreiheit bei der Krankenkasse beantragt werden.
Für Selbstständige und Freiberufler gibt es keine Versicherungspflicht in der GKV – sie können sich also grundsätzlich frei entscheiden, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern möchten. Voraussetzung: Sie waren zuvor gesetzlich versichert oder erfüllen andere Kriterien (z. B. Rückkehr aus dem Ausland).
Die Beiträge müssen in voller Höhe selbst gezahlt werden, es gibt keinen Arbeitgeberanteil. Grundlage ist das gesamte Einkommen (Gewinn, Mieteinnahmen, Kapitalerträge etc.). Der Mindestbeitrag liegt 2025 bei ca. 213 Euro, der Höchstbeitrag bei rund 1.174 Euro pro Monat.
Tipp: Einige Kassen bieten Wahltarife für Selbstständige mit Beitragserstattung oder Krankengeld-Optionen an.
Rentner sind nur dann pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), wenn sie mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens gesetzlich versichert waren. Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann sich freiwillig gesetzlich versichern.
Beiträge müssen dann auf alle Renteneinkünfte und sonstige Einnahmen gezahlt werden. Die Höhe orientiert sich am allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % zzgl. Zusatzbeitrag. Eine Familienversicherung ist für Rentner ausgeschlossen – Ehepartner müssen sich ggf. selbst versichern.
Vorteil: Keine Gesundheitsprüfung, stabile Leistungen und der Schutz des solidarischen Systems bleiben erhalten.
Auch in Sonderfällen kann die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung greifen – zum Beispiel:
Studierende, die die Altersgrenze für die studentische Versicherung überschreiten
Personen, die aus dem Ausland zurückkehren und zuletzt in Deutschland gesetzlich versichert waren
Ehemalige Familienversicherte, deren Einkommen die Einkommensgrenze überschreitet oder die die Altersgrenze erreichen
In all diesen Fällen gilt: Der Antrag auf freiwillige Versicherung muss fristgerecht gestellt werden, meist innerhalb von drei Monaten nach Ende der Vorversicherung.
Tipp: Wer sich nicht rechtzeitig meldet, riskiert rückwirkende Beitragspflicht oder Ausschluss.
So berechnen sich die Beiträge 2025 – zwischen Mindestbeitrag und Obergrenze
Beiträge und Kosten in der freiwilligen GKV
Die Beitragshöhe in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung hängt von Ihrem Einkommen ab – unabhängig davon, ob Sie angestellt, selbstständig oder im Ruhestand sind. Wir zeigen Ihnen, welche Grenzen 2025 gelten, wie hoch der Mindest- und Höchstbeitrag ist und was alles in die Berechnung einfließt.
Die Beiträge in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach der Höhe Ihrer beitragspflichtigen Einnahmen. Grundlage ist die Beitragsbemessungsgrenze, die 2025 bei 66.150 Euro jährlich bzw. 5.512,50 Euro monatlich liegt. Nur bis zu diesem Betrag werden Beiträge erhoben – alles darüber hinaus bleibt beitragsfrei.
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent, hinzu kommt der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent (Stand Mai 2025). Damit ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz von 17,1 Prozent. Die Beiträge zur Pflegeversicherung kommen zusätzlich hinzu.
➤ Beitragshöhe 2025 im Überblick:
Bei einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze liegt der monatliche Höchstbeitrag für die Krankenversicherung 2025 bei rund 943,66 Euro – darin enthalten ist bereits der Zusatzbeitrag, jedoch nicht die Pflegeversicherung. Für Selbstständige mit geringem Einkommen gilt ein fiktives Mindesteinkommen von 1.248,33 Euro, auf dessen Basis der Mindestbeitrag berechnet wird. Dieser beträgt derzeit ca. 213,47 Euro monatlich (Quelle: § 240 SGB V in Verbindung mit aktuellen Rechenbeispielen der AOK, TK, BARMER u. a.).
Arbeitnehmer, die freiwillig gesetzlich versichert sind, profitieren weiterhin vom gewohnten Arbeitgeberanteil und tragen somit nur die Hälfte des Gesamtbeitrags. Selbstständige hingegen zahlen den Beitrag vollständig selbst, es sei denn, sie erhalten freiwillige Zuschüsse, etwa über die Künstlersozialkasse (KSK) oder über Übergangsregelungen wie bei ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit.
➤ Was zählt zum beitragspflichtigen Einkommen?
In der freiwilligen GKV werden nicht nur Arbeitseinkommen berücksichtigt, sondern auch eine Vielzahl anderer Einkommensarten. Dazu gehören Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit, Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung, gesetzliche und private Renten, Kapitalerträge sowie sonstige Einkünfte wie Unterhaltszahlungen, Betriebsrenten oder Versorgungsbezüge.
Besonders bei Selbstständigen mit schwankendem Einkommen ist es entscheidend, dass die Beitragsbemessung auf dem aktuellen Einkommensteuerbescheid basiert. Wenn sich das Einkommen im Laufe des Jahres ändert, sollte dies der Krankenkasse mitgeteilt werden – so lassen sich überhöhte Vorauszahlungen oder Nachforderungen vermeiden.
➤ Sonderregelungen für bestimmte Gruppen:
Für Rentner, die freiwillig gesetzlich versichert sind, gelten abweichende Beitragssätze: Auf ihre gesetzliche Rente zahlen sie lediglich den ermäßigten Beitragssatz von 7,3 Prozent plus den halben Zusatzbeitrag, während auf alle weiteren Einkünfte der volle Beitragssatz erhoben wird.
Selbstständige mit geringen Einnahmen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Härtefallregelungen oder temporäre Beitragsermäßigungen. Diese können beispielsweise durch eine Einkommensprüfung oder Stundung des Beitrags erreicht werden.
Auch Arbeitnehmer, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, sind freiwillig gesetzlich versichert und profitieren weiterhin vom Arbeitgeberzuschuss. Ihre Beiträge werden jedoch – wie bei allen – nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet.
Welche Zusatzversicherungen sinnvoll sein können
Ergänzender Schutz zur freiwilligen GKV
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung deckt viele Leistungen ab – aber längst nicht alle. Wenn Ihnen bessere Zahnbehandlungen, ein Einzelzimmer im Krankenhaus oder finanzielle Absicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit wichtig sind, können passende Zusatzversicherungen den Schutz gezielt ergänzen. Hier finden Sie sinnvolle Optionen, die mit einer freiwilligen GKV kombiniert werden können.
Zahnzusatzversicherung
Ein schönes Lächeln wird schnell teuer – die GKV übernimmt nur Standardleistungen. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung lassen sich hochwertige Füllungen, Implantate, Kronen und professionelle Zahnreinigungen bezuschussen oder sogar vollständig absichern. Besonders bei größeren Eingriffen lohnt sich der Vergleich.
Stationäre Zusatzversicherung
Wer Wert auf Komfort im Krankenhaus legt, kann mit einer stationären Zusatzversicherung Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder ein Ein- bzw. Zweibettzimmer absichern. Gerade für freiwillig Versicherte ist dieser Schutz sinnvoll, da die GKV nur die Basisversorgung übernimmt.
Krankentagegeld
Selbstständige oder gut verdienende Angestellte erhalten bei längerer Krankheit oft kein oder nur ein geringes Krankengeld. Eine Krankentagegeldversicherung schließt diese Versorgungslücke und zahlt ab dem vereinbarten Tag eine feste Summe pro Krankheitstag – unabhängig vom Arbeitgeber oder der GKV.
Ein Vergleich mit Blick auf Beitrag, Leistung und Flexibilität
Freiwillig gesetzlich oder lieber privat versichert?
Ob freiwillige GKV oder PKV – beide Systeme haben klare Vor- und Nachteile. Der richtige Weg hängt von Ihrer Lebenssituation, Ihrem Einkommen und Ihren Prioritäten ab. Wir zeigen Ihnen, wie sich beide Varianten im Jahr 2025 gegenüberstellen – sachlich, verständlich und mit Blick auf langfristige Konsequenzen.
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bietet einen stabilen und solidarisch finanzierten Gesundheitsschutz. Sie ist besonders für Personen mit regelmäßigem Einkommen und Familien interessant, da Ehepartner und Kinder ohne Mehrkosten mitversichert werden können. Auch bei Vorerkrankungen profitieren Versicherte davon, dass es weder Gesundheitsprüfungen noch Risikozuschläge gibt. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen – wer mehr verdient, zahlt mehr. Dafür bleibt der Schutz unabhängig vom Alter oder Gesundheitszustand bestehen.
Die private Krankenversicherung hingegen funktioniert nach dem Prinzip der individuellen Risikoabsicherung. Die Beiträge werden auf Basis von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang kalkuliert. Wer jung, gesund und gut verdienend ist, kann hier kurzfristig Beiträge sparen und gleichzeitig Zugang zu bevorzugter Behandlung, kürzeren Wartezeiten und Einbettzimmern erhalten. Allerdings steigen die Beiträge im Alter deutlich an, und jede zusätzliche Person – z. B. Kinder – muss separat versichert werden.
Ein wesentlicher Unterschied zeigt sich im Leistungsumfang: Während die GKV einen einheitlichen gesetzlichen Leistungskatalog bietet, können PKV-Kunden ihren Tarif individuell gestalten – inklusive Zahnersatz, Sehhilfen oder alternativer Heilmethoden. Der Nachteil: Nicht jede Leistung ist automatisch enthalten, und Kostenerstattungen erfordern oftmals Eigeninitiative und Vorleistung.
Ein Wechsel zurück von der PKV in die GKV ist – mit wenigen Ausnahmen – kaum möglich. Vor allem im Alter oder bei sinkendem Einkommen kann dies zum Problem werden. Deshalb sollte der Wechsel in die PKV nur erfolgen, wenn er langfristig finanziell tragbar und sinnvoll ist.
Für viele bleibt die freiwillige GKV eine sichere und kalkulierbare Lösung – insbesondere mit passenden Zusatzversicherungen. Wer maximale Flexibilität und Zugang zu Premium-Leistungen sucht, kann von der PKV profitieren – muss jedoch auch Risiken wie Beitragserhöhungen und Leistungsbegrenzungen aktiv mit einplanen.
Antworten auf Fragen, die in der Beratung oft zu kurz kommen
Was Sie schon immer über die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wissen wollten
Was passiert, wenn mein Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt?
Fällt Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt unter die Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro (Stand 2025), werden Sie wieder pflichtversichert – automatisch und ohne Antragsstellung. Der freiwillige Status endet in diesem Fall mit Beginn des nächsten Jahres.
Können Rentner wieder in die Pflichtversicherung der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zurück?
Nur wenn bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt wurden: Mindestens 90 % der zweiten Hälfte des Erwerbslebens müssen Sie gesetzlich versichert gewesen sein – egal ob pflicht‑, freiwillig oder familienversichert. Ist das nicht der Fall, bleiben Sie freiwilliges Mitglied im Ruhestand.
Muss ich meine Krankenkasse über Einkommensänderungen informieren?
Ja, unbedingt. Bei freiwillig Versicherten kann die Kasse auf Basis des letzten Steuerbescheids Beiträge rückwirkend anpassen. Ein aktueller Einkommensnachweis kann also zu niedrigeren Beiträgen führen – oder umgekehrt.
Welche Rolle spielen Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld)?
Einmalzahlungen zählen zur Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts – und können somit darüber entscheiden, ob Sie über oder unter der Versicherungspflichtgrenze liegen. Daher sollten sie bei der Einschätzung stets mitberücksichtigt werden.
Können auch Menschen ohne vorherige gesetzliche Versicherung freiwillig in die GKV eintreten?
Nur eingeschränkt. Grundsätzlich ist eine vorherige Pflicht- oder Familienversicherung Voraussetzung. Ausnahmen gelten z. B. bei erstmaliger Beschäftigung in Deutschland oder bei Rückkehrern aus dem Ausland – hier ist innerhalb von 3 Monaten ein Beitritt möglich.
Gibt es bei der freiwilligen Versicherung eine Wartezeit für Leistungen?
Nein. Anders als in der PKV greifen alle Leistungen der GKV direkt ab Versicherungsbeginn – ohne Karenzzeit, Gesundheitsprüfung oder Ausschlüsse.
Können Selbstständige freiwillig gesetzlich versichert bleiben, wenn sie ihre Tätigkeit ausbauen?
Ja, sofern sie die Einkommensgrenze dauerhaft überschreiten und vorher gesetzlich versichert waren. Eine erneute Prüfung durch die Kasse kann jedoch nötig sein – vor allem bei schwankendem Einkommen.
Was gilt für ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit?
Sie können sich innerhalb von drei Monaten nach Dienstzeitende freiwillig gesetzlich versichern – bei vollem Zugang zu allen GKV-Leistungen. Während des Bezugs der Übergangsgebührnisse erhalten sie zudem Zuschüsse zu den Beiträgen.
Wird Krankengeld in der freiwilligen GKV automatisch gezahlt?
Nicht immer. Vor allem Selbstständige müssen bei Vertragsabschluss aktiv einen Wahltarif mit Krankengeld ab dem 43. Tag beantragen. Andernfalls erhalten sie keine Lohnersatzleistung im Krankheitsfall.
Kann ich nach einem Wechsel in die PKV wieder zurück in die GKV?
In der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei Arbeitslosigkeit oder Rückkehr aus dem Ausland. Ein freiwilliger Wechsel zurück in die GKV ist für Selbstständige oder ältere Versicherte oft ausgeschlossen.
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Einleitung
Ambulante Zusatzversicherung
Die GKV übernimmt bei vielen ambulanten Behandlungen nur die Basisleistungen. Eine ambulante Zusatzversicherung erweitert den Schutz gezielt – z. B. für alternative Heilmethoden, Sehhilfen oder ärztliche Wahlleistungen. Besonders interessant für gesetzlich Versicherte mit gehobenen Ansprüchen.
Private Krankenversicherung
Wann lohnt sich der Wechsel wirklich – und für wen ist er riskant? Wer zwischen GKV und PKV schwankt, sollte genau prüfen, wie Beitrag, Leistungen und Wechseloptionen zueinanderstehen. Hier erfahren Sie, worauf Sie beim Umstieg achten müssen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Krankenkassen zahlen kein dauerhaftes Einkommen bei Berufsunfähigkeit. Umso wichtiger ist eine private Absicherung, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft aus dem Job ausscheiden. Gerade für Selbstständige und Gutverdiener ein oft unterschätztes Thema.
Wie stabil sind die Beiträge wirklich – und was bedeutet das für Ihre Entscheidung?
Beitragsentwicklung: GKV vs. PKV im Langzeitvergleich
Die Frage nach der langfristigen Beitragsentwicklung ist entscheidend bei der Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Während die GKV-Beiträge einkommensabhängig sind, kalkuliert die PKV individuell. Doch wie haben sich die Beiträge in den letzten Jahren tatsächlich entwickelt?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziert sich über ein Umlageverfahren, bei dem die Beiträge prozentual vom Einkommen berechnet werden. In den letzten Jahren stiegen die durchschnittlichen GKV-Beiträge um etwa 3,8 % pro Jahr . Diese Steigerungen resultieren aus verschiedenen Faktoren wie demografischem Wandel, steigenden Gesundheitskosten und politischen Entscheidungen.
Die private Krankenversicherung (PKV) hingegen kalkuliert Beiträge basierend auf individuellen Risikofaktoren und Altersrückstellungen. Zwischen 2005 und 2025 betrug der durchschnittliche jährliche Beitragsanstieg in der PKV etwa 3,1 % . Diese moderatere Steigerung ist auf die Bildung von Altersrückstellungen und die individuelle Tarifgestaltung zurückzuführen.
Ein weiterer Aspekt ist die Beitragsentwicklung im Alter. In der PKV können durch den Wegfall bestimmter Tarifbestandteile, wie dem gesetzlichen Zuschlag ab dem 60. Lebensjahr, und durch Altersrückstellungen die Beiträge stabilisiert werden . Zudem besteht die Möglichkeit, innerhalb der PKV in günstigere Tarife zu wechseln, um Beitragssteigerungen abzufedern.
In der GKV hingegen steigen die Beiträge mit dem Einkommen, und es gibt weniger individuelle Steuerungsmöglichkeiten. Zusätzliche Belastungen können durch steigende Zusatzbeiträge und Beitragssätze in der Pflegeversicherung entstehen.
Insgesamt zeigt sich, dass die PKV bei sorgfältiger Planung und Auswahl der Tarife langfristig eine stabilere Beitragsentwicklung aufweisen kann als die GKV. Allerdings erfordert dies eine aktive Auseinandersetzung mit den eigenen Bedürfnissen und eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungssituation.
Zusammenfassung
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bietet eine stabile, solidarisch finanzierte Absicherung für alle, die nicht mehr der Pflichtversicherung unterliegen – etwa durch hohes Einkommen, Selbstständigkeit oder Renteneintritt.
Sie punktet mit Beitragsstabilität im Alter, ohne Gesundheitsprüfung und durch die Möglichkeit, Familienmitglieder kostenfrei mitzuversichern. Wer sich für diese Form der Versicherung entscheidet, sollte dennoch genau prüfen, ob individuelle Bedürfnisse besser durch eine private Alternative oder durch gezielte Zusatzversicherungen abgedeckt werden können. Entscheidend ist, die langfristigen Auswirkungen – gerade bei Beitragshöhe, Leistungsumfang und Flexibilität – in die persönliche Entscheidung einzubeziehen.
häufige Fragen
Wer darf sich freiwillig gesetzlich versichern?
Alle Personen, deren Versicherungspflicht endet – z. B. durch Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 73.800 €) –, können sich freiwillig gesetzlich versichern. Auch Selbstständige, Rentner oder Rückkehrer aus dem Ausland haben häufig Anspruch auf diese Option.
Wie hoch ist der Beitrag zur freiwilligen GKV 2025?
Der Höchstbeitrag liegt bei ca. 943,66 € pro Monat, der Mindestbeitrag für Selbstständige bei 213,47 €. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen, plus Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag. Arbeitnehmer zahlen wie gewohnt nur die Hälfte – der Arbeitgeber übernimmt den Rest.
Kann ich aus der freiwilligen GKV wieder in die Pflichtversicherung zurückkehren?
Ja – wenn das Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällt oder andere Pflichtgründe vorliegen (z. B. Arbeitslosigkeit, Familienversicherung). Die Rückkehr erfolgt automatisch.
Welche Einkommensarten zählen bei der Beitragsberechnung?
Berücksichtigt werden sämtliche Einkünfte wie selbstständige Tätigkeit, Mieten, Renten, Kapitalerträge und mehr. Grundlage für die Beitragsfestsetzung ist meist der letzte Einkommensteuerbescheid.