Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ohne Gesund­heits­fra­gen

Finan­zi­el­le Absi­che­rung trotz Vor­er­kran­kung – fle­xi­bel, fair, indi­vi­du­ell

Frau sitzt am Tisch mit einem Stift in der Hand und prüft konzentriert ein Dokument in heller Büro- oder Wohnumgebung

Wenn die Lohn­fort­zah­lung nach sechs Wochen endet, ent­steht für vie­le gesetz­lich Ver­si­cher­te eine finan­zi­el­le Lücke. Beson­ders Arbeit­neh­mer mit Vor­er­kran­kun­gen ste­hen dabei oft vor ver­schlos­se­nen Türen – denn klas­si­sche Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­run­gen set­zen eine Gesund­heits­prü­fung vor­aus. Die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ohne Gesund­heits­fra­gen bie­tet hier 2025 erst­mals geprüf­te Tari­fe, mit denen Sie sich ein­fach und fair absi­chern kön­nen – ohne Risi­ko­aus­schluss und Offen­le­gung Ihrer Kran­ken­ge­schich­te.

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Das Wich­tigs­te im Über­blick

Wenn Gesund­heit nicht plan­bar ist – finan­zi­el­le Sicher­heit muss es sein

War­um eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ohne Gesund­heits­prü­fung sinn­voll ist

Für vie­le Ver­si­cher­te mit Vor­er­kran­kun­gen ist der Zugang zu einer Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung oft nicht mög­lich. Tari­fe ohne Gesund­heits­fra­gen bie­ten hier eine rare Chan­ce: Sie sichern das Ein­kom­men nach Ablauf der Lohn­fort­zah­lung – ohne Risi­ko­aus­schluss, ohne Prü­fung, ohne Offen­le­gung der Kran­ken­ge­schich­te. Doch was ist genau ver­si­chert – und was nicht?

In allen vier Tari­fen erhal­ten gesetz­lich ver­si­cher­te Arbeit­neh­mer eine finan­zi­el­le Leis­tung ab dem 43. Krank­heits­tag – meist bis zu 30 €/Tag. Die Aus­zah­lung erfolgt bei unun­ter­bro­che­ner Arbeits­un­fä­hig­keit und kann je nach Anbie­ter bis zu 78 Wochen (z. B. Hal­le­sche) oder sogar unbe­grenzt (AXA, Han­se­Mer­kur, Mün­che­ner Ver­ein) andau­ern.

Die wich­tigs­ten Leis­tun­gen im Über­blick:

  • Kran­ken­ta­ge­geld bei durch­ge­hen­der Arbeits­un­fä­hig­keit ab Tag 43

  • Aus­zah­lung auch bei Rück­fall­erkran­kun­gen – Tage wer­den addiert

  • Leis­tun­gen bei Schwan­ger­schaft, Kur, Reha oder Anschluss­heil­be­hand­lun­gen

  • Zah­lung bei Teil-Arbeits­un­fä­hig­keit im Rah­men der Wie­der­ein­glie­de­rung (außer Han­se­Mer­kur)

  • Leis­tung bei Kin­der­kran­ken­ta­gen (AXA und Hal­le­sche)

  • Schutz besteht auch bei Arbeits­lo­sig­keit – meist bis Ende des Ver­si­che­rungs­falls

  • Kran­ken­ta­ge­geld im Aus­land bei sta­tio­nä­rem Auf­ent­halt, wenn GKV zahlt

  • Erhö­hung des Tages­sat­zes bei Gehalts­stei­ge­rung mög­lich – ohne neue Gesund­heits­prü­fung

Beson­der­heit: Nur AXA ver­zich­tet voll­stän­dig auf das ordent­li­che Kün­di­gungs­recht – bei den ande­ren Anbie­tern besteht eine War­te­zeit (36 Mona­te), bis die­ser Schutz greift.

Auch wenn kei­ne Gesund­heits­prü­fung erfolgt, gel­ten Ein­schrän­kun­gen, um das Risi­ko für den Ver­si­che­rer zu begren­zen. Die­se Aus­schlüs­se sind – je nach Anbie­ter – unter­schied­lich:

  • Kei­ne Leis­tun­gen für Vor­er­kran­kun­gen, wenn die­se in den letz­ten 12 Mona­ten behan­delt wur­den (Han­se­Mer­kur, Mün­che­ner Ver­ein, Hal­le­sche)

  • Kein Schutz bei AU im direk­ten Zusam­men­hang mit chro­ni­schen Erkran­kun­gen mit Dau­er­be­hand­lung (z. B. regel­mä­ßi­ge Medi­ka­men­te)

  • Leis­tun­gen ent­fal­len bei Aus­lands­auf­ent­hal­ten ohne GKV-Leis­tung oder bei Urlaubs­rei­sen wäh­rend bestehen­der AU

  • Teil-Arbeits­un­fä­hig­keit wird nicht bei allen Anbie­tern ver­gü­tet (Han­se­Mer­kur leis­tet z. B. nicht)

  • AXA leis­tet nicht rück­wir­kend für AU, wenn die­se nicht frist­ge­recht gemel­det wur­de (gilt für alle Tari­fe)

  • Selbst­stän­di­ge sind in die­sen Tari­fen nicht ver­si­che­rungs­fä­hig – bei Sta­tus­wech­sel ent­fällt der Schutz

  • Kei­ne Leis­tun­gen, wenn Berufs­un­fä­hig­keit aner­kannt ist (außer Mün­che­ner Ver­ein mit Nach­leis­tung von 3 Mona­ten)

Beson­der­heit Hal­le­sche: Der Tarif stellt zwei Gesund­heits­fra­gen, jedoch mit Mora­to­ri­ums­klau­sel. Das heißt: Leis­tun­gen wer­den bei bestimm­ten bekann­ten Erkran­kun­gen aus­ge­schlos­sen, wenn sie vor Ver­trags­be­ginn bereits AU-rele­vant waren.

Für wen sich der Schutz lohnt – und was wirk­lich abge­si­chert ist

Leis­tun­gen und Ziel­grup­pen der Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ohne Gesund­heits­prü­fung

Die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ohne Gesund­heits­fra­gen ist kei­ne Lösung für alle – aber eine geziel­te Hil­fe für bestimm­te Berufs­grup­pen. Beson­ders gesetz­lich ver­si­cher­te Ange­stell­te mit Vor­er­kran­kun­gen pro­fi­tie­ren von der ver­ein­fach­ten Absi­che­rung. Was sie leis­tet, für wen sie infra­ge kommt und wo die Gren­zen lie­gen, erfah­ren Sie hier.

Die Tari­fe ohne Gesund­heits­prü­fung rich­ten sich fast aus­schließ­lich an gesetz­lich ver­si­cher­te Arbeit­neh­mer, die sich gegen den Ein­kom­mens­ver­lust nach Ablauf der Lohn­fort­zah­lung absi­chern möch­ten. Vor­aus­set­zung ist in allen Fäl­len ein unge­kün­dig­tes Arbeits­ver­hält­nis mit sechs­wö­chi­ger Lohn­fort­zah­lung und eine akti­ve Mit­glied­schaft in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV).

In vie­len Fäl­len liegt der Fokus auf Men­schen, die bereits von klas­si­schen Ver­si­che­run­gen abge­lehnt wur­den – etwa auf­grund chro­ni­scher Erkran­kun­gen, vor­he­ri­ger Ableh­nung durch ande­re Anbie­ter oder aus Daten­schutz­grün­den. Für die­se Ziel­grup­pe bie­ten die geprüf­ten Tari­fe von AXA, Han­se­Mer­kur, Mün­che­ner Ver­ein und Hal­le­sche eine ver­gleichs­wei­se ein­fa­che Mög­lich­keit, den­noch einen Basis-Ver­dienst­aus­fall­schutz zu erhal­ten.

Die Leis­tun­gen sind dabei klar defi­niert:

  • Kran­ken­ta­ge­geld­zah­lung ab dem 43. Krank­heits­tag – je nach Anbie­ter zwi­schen 5 und 30 Euro täg­lich

  • Leis­tung über Wochen oder Mona­te hin­weg – bei durch­ge­hen­der Arbeits­un­fä­hig­keit

  • Anrech­nung von Krank­heits­ta­gen bei Rück­fall – auch bei glei­chen Dia­gno­sen inner­halb von 6 Mona­ten

  • Absi­che­rung von Schwan­ger­schaft, Reha oder Kur – meist bei vor­he­ri­ger AU und unter Bedin­gun­gen

  • Leis­tung bei Kin­der­kran­ken­ta­gen oder stu­fen­wei­ser Wie­der­ein­glie­de­rung – je nach Anbie­ter

  • Nach­ver­si­che­rungs­mög­lich­keit bei Berufs­un­fä­hig­keit oder spä­te­rer Reak­ti­vie­rung – durch Anwart­schaft

Selbst­stän­di­ge oder pri­vat Ver­si­cher­te sind in die­sen Tari­fen grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen. Bei einem Sta­tus­wech­sel (z. B. Wech­sel in die Selbst­stän­dig­keit) endet der Ver­si­che­rungs­schutz auto­ma­tisch. Wer als Selbst­stän­di­ger den­noch eine Absi­che­rung sucht, muss auf ande­re Lösun­gen wie Ver­bands­an­ge­bo­te oder Grup­pen­ta­ri­fe zurück­grei­fen.

Ein beson­de­res Merk­mal: In vie­len Tari­fen ist eine spä­te­re Erhö­hung des Tages­sat­zes bei stei­gen­dem Ein­kom­men mög­lich – ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung, wenn die Frist (2–3 Mona­te nach Gehalts­än­de­rung) ein­ge­hal­ten wird.

Was kos­tet der Schutz – und wel­cher Tarif passt zu mir?

Kos­ten und Tarif­ver­gleich der Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ohne Gesund­heits­prü­fung

Die Kos­ten für eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ohne Gesund­heits­fra­gen hän­gen vom Ein­tritts­al­ter, dem gewünsch­ten Tages­satz und dem gewähl­ten Anbie­ter ab. Wer sich früh absi­chert, zahlt weni­ger – doch auch älte­re Ver­si­cher­te kön­nen zu fai­ren Kon­di­tio­nen ein­stei­gen. Der Ver­gleich zeigt: Unter­schie­de gibt es nicht nur beim Bei­trag.

Die vier aktu­ell ver­füg­ba­ren Tari­fe – AXA „Kran­ken­geld easy“, Han­se­Mer­kur „KTS“, Mün­che­ner Ver­ein „KT 380“ und Hal­le­sche „Krankengeld.plus“ – unter­schei­den sich in Preis, Leis­tungs­um­fang und Auf­nah­me­be­din­gun­gen.

Der Bei­trag wird dabei je 10 € Tages­satz pro Monat berech­net und ist alters­ab­hän­gig gestaf­felt. Es gel­ten zudem Höchst­gren­zen für das Ein­tritts­al­ter:

  • AXA: bis 55 Jah­re

  • Han­se­Mer­kur: bis 50 Jah­re

  • Mün­che­ner Ver­ein: bis 60 Jah­re

  • Hal­le­sche: bis 64 Jah­re

Beson­ders güns­tig ist der Ein­stieg bei AXA und Han­se­Mer­kur, wäh­rend der Mün­che­ner Ver­ein bei älte­ren Ver­si­cher­ten etwas teu­rer wird. Die Hal­le­sche bie­tet zwar den höchs­ten Ein­tritts­al­ter-Spiel­raum, stellt jedoch Gesund­heits­fra­gen zu Arbeits­un­fä­hig­keit und Behand­lungs­dau­er der letz­ten 2 Jah­re.

Bei­trags­über­sicht

Ein­tritts­al­ter Bei­trag (€/Monat)
18–30 Jah­re 3,30
35 Jah­re 4,60
40 Jah­re 5,70
45 Jah­re 9,10
50 Jah­re 10,70
55 Jah­re 14,60
Bei­trä­ge berech­net je 10 € Tages­satz – Stand: 01.05.2025.
Ein­tritts­al­ter Bei­trag (je 10 € Tages­satz)
18–45 Jah­re 7,00 €
ab 46 Jah­re 13,20 €
ab 51 Jah­re nicht mehr abschließ­bar
Bei­trä­ge für 10 € Tages­satz, Stand: 01.05.2025. Anga­ben ohne Gewähr.
Ein­tritts­al­ter Bei­trag (€/Monat)
18 Jah­re 6,47
35 Jah­re 11,07
45 Jah­re 15,08
50 Jah­re 17,90
60 Jah­re 24,27
Bei­trä­ge für 10 € Tages­satz, Stand: 01.05.2025. Anga­ben ohne Gewähr.
Ein­tritts­al­ter Bei­trag (€)
18 Jah­re 4,30
35 Jah­re 6,62
45 Jah­re 9,32
50 Jah­re 11,08
64 Jah­re 14,46
Bei­trä­ge für 10 € Tages­satz, Stand: 01.05.2025. Anga­ben ohne Gewähr.

Die Tarif­wahl hängt nicht nur vom Bei­trag ab – auch die Leis­tungs­aus­lö­ser, War­te­zei­ten, Kün­di­gungs­rech­te und Erwei­te­rungs­mög­lich­kei­ten unter­schei­den sich:

  • AXA bie­tet den umfang­reichs­ten Schutz für chro­nisch Kran­ke (Ver­zicht auf Leis­tungs­aus­schluss) und den ein­zi­gen Tarif ohne Kün­di­gungs­recht des Ver­si­che­rers.
  • Han­se­Mer­kur ist beson­ders güns­tig bei jun­gen Ver­si­cher­ten, ver­zich­tet aber auf Leis­tun­gen bei Teil-Arbeits­un­fä­hig­keit.
  • Mün­che­ner Ver­ein punk­tet mit hoher Anpas­sungs­fle­xi­bi­li­tät und Reha-Leis­tung – ist jedoch im Bei­trag höher.
  • Hal­le­sche erlaubt den spä­tes­ten Ein­stieg, stellt aber zwei Gesund­heits­fra­gen, was sie etwas ein­schränkt.
Leis­tungs­merk­mal AXA Han­se­Mer­kur Mün­che­ner Ver­ein Hal­le­sche
Bei­trag (20 Jah­re, 10 € Tages­satz) 3,30 € 7,00 € 6,86 € 4,48 €
Max. Ein­tritts­al­ter 55 Jah­re 50 Jah­re 60 Jah­re 64 Jah­re
War­te­zeit 3 Mona­tekei­ne bei Unfall 3 Mona­te8 Mona­te bei Psy­che 3 Mona­te8 Mona­te bei Psy­che 3 Mona­tekei­ne bei Unfall
Leis­tung bei Schwan­ger­schaft
Kin­der­kran­ken­ta­ge­geld
Reha/­Kur-Leis­tung auch bei AHB Teil­wei­se Nach 6 Wochen AU
Leis­tung bei Teil-Arbeits­un­fä­hig­keit
Anpas­sung bei Gehalts­er­hö­hung ohne neue Prü­fung Jainner­halb 3 Mona­te Jabis 49 J. Jabis 59 J. Jainner­halb 2 Mona­te
Kün­di­gung durch Ver­si­che­rer mög­lich? Kün­di­gungs­schutz nach 36 Mona­ten nach 36 Mona­ten
Gesund­heits­prü­fung Kei­ne Kei­ne Kei­ne 2 Fra­gen(Mora­to­ri­um)

Sinn­vol­le Ergän­zun­gen für Ihre gesund­heit­li­che Absi­che­rung

Wei­te­re Ver­si­che­run­gen ohne Gesund­heits­prü­fung – pas­send zum Kran­ken­ta­ge­geld

Mit dem Kran­ken­ta­ge­geld allein ist nicht jede Lebens­la­ge abge­si­chert. Je nach Gesund­heits­zu­stand, Beruf oder fami­liä­rer Ver­ant­wor­tung lohnt sich ein ergän­zen­der Schutz – beson­ders dann, wenn auch hier kei­ne Gesund­heits­fra­gen gestellt wer­den. Die fol­gen­den Ver­si­che­run­gen kön­nen Ihr per­sön­li­ches Sicher­heits­netz sinn­voll erwei­tern.

Junge Frau sitzt am Schreibtisch und blickt nachdenklich auf ihren Laptop, Hand an der Stirn, Unterlagen und Lampe im Vordergrund
Unfall­ver­si­che­rung ohne Gesund­heits­fra­gen

Ein Unfall kann jeder­zeit pas­sie­ren – zu Hau­se, im Ver­kehr oder bei der Arbeit. Eine Unfall­ver­si­che­rung ohne Gesund­heits­prü­fung bie­tet Ihnen sofor­ti­gen Schutz, ohne dass bestehen­de Vor­er­kran­kun­gen eine Rol­le spie­len. Ide­al für Men­schen, die kei­nen BU-Schutz bekom­men oder ein zusätz­li­ches Ein­kom­men im Ernst­fall absi­chern möch­ten.

Frau sitzt am Schreibtisch und schaut nachdenklich auf einen Laptop, aufgeschlagenes Notizbuch vor ihr, moderne Büroumgebung
Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung trotz Vor­er­kran­kung

Wer aus gesund­heit­li­chen Grün­den dau­er­haft nicht mehr arbei­ten kann, steht schnell vor einem finan­zi­el­len Pro­blem. Eine BU-Ver­si­che­rung trotz Vor­er­kran­kung ist mög­lich – über ver­ein­fach­te Gesund­heits­fra­gen, Risi­ko­zu­schlä­ge oder Grup­pen­kon­di­tio­nen. Damit schüt­zen Sie lang­fris­tig Ihre Exis­tenz – auch wenn das Kran­ken­ta­ge­geld aus­läuft.

Lächelnde Patientin liegt im Krankenhausbett und spricht mit einem Arzt in moderner Klinikumgebung
Kran­ken­haus­zu­satz ohne Gesund­heits­fra­gen

Ein sta­tio­nä­rer Auf­ent­halt kann teu­er wer­den – vor allem, wenn Wahl­leis­tun­gen wie Ein­zel­zim­mer oder Chef­arzt­be­hand­lung gewünscht sind. Eine Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung ohne Gesund­heits­fra­gen ermög­licht Ihnen den Zugang zu bes­se­ren Leis­tun­gen, ohne sich durch einen auf­wen­di­gen Antrag kämp­fen zu müs­sen.

Anpas­sen, erwei­tern, absi­chern – so fle­xi­bel sind die Tari­fe wirk­lich

Dyna­mik, Aus­lands­schutz und Mög­lich­kei­ten zur Anpas­sung

Ein Kran­ken­ta­ge­geld­ta­rif soll­te sich an Ihr Leben anpas­sen – nicht umge­kehrt. Steigt das Ein­kom­men oder ver­än­dert sich die beruf­li­che Situa­ti­on, ist eine fle­xi­ble Lösung gefragt. Auch Aus­lands­auf­ent­hal­te oder zukünf­ti­ge Leis­tungs­wün­sche spie­len eine Rol­le. Wie viel Spiel­raum die Tari­fe ohne Gesund­heits­prü­fung bie­ten, zeigt die­ser Abschnitt.

Ein zen­tra­les Kri­te­ri­um bei der Wahl einer Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ohne Gesund­heits­prü­fung ist die Anpass­bar­keit – etwa bei stei­gen­dem Ein­kom­men. Denn der ursprüng­lich gewähl­te Tages­satz muss zur finan­zi­el­len Situa­ti­on pas­sen, um im Ernst­fall die lau­fen­den Aus­ga­ben zu decken. Alle vier Anbie­ter ermög­li­chen eine Erhö­hung des Tages­sat­zes ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung, sofern bestimm­te Bedin­gun­gen erfüllt sind:

  • AXA: Erhö­hung mög­lich inner­halb von 3 Mona­ten nach Gehalts­än­de­rung, kei­ne neue Gesund­heits­prü­fung, aber ggf. War­te­zeit für die neue Sum­me

  • Han­se­Mer­kur: Erhö­hung bis max. 20 €/Tag mög­lich, sofern der Antrag­stel­ler unter 49 Jah­re alt ist

  • Mün­che­ner Ver­ein: Anpas­sung erlaubt bis zum 59. Lebens­jahr, mit Nach­weis zur Ein­kom­mens­er­hö­hung

  • Hal­le­sche: Frist von 2 Mona­ten nach Gehalts­stei­ge­rung, kein Alters­li­mit, jedoch kla­rer Nach­weis erfor­der­lich

Zudem ist bei allen Tari­fen eine Reak­ti­vie­rung des Ver­trags nach Berufs­un­fä­hig­keit durch eine soge­nann­te Anwart­schaft mög­lich. Das bie­tet lang­fris­ti­ge Pla­nungs­si­cher­heit, etwa nach einer über­stan­de­nen Krebs­er­kran­kung oder psy­chi­schen Belas­tung.

Ein wei­te­res wich­ti­ges The­ma: Aus­lands­schutz.
Grund­sätz­lich gilt: Der Ver­si­che­rungs­schutz greift auch wäh­rend eines vor­über­ge­hen­den Auf­ent­halts im Aus­land, wenn die GKV eben­falls leis­tet. Das betrifft ins­be­son­de­re sta­tio­nä­re Auf­ent­hal­te im euro­päi­schen Raum oder Rück­trans­port-Fäl­le. Nicht ver­si­chert sind jedoch bewusst geplan­te Urlaubs­rei­sen nach Ein­tritt der Arbeits­un­fä­hig­keit – ins­be­son­de­re bei Tari­fen von AXA, Mün­che­ner Ver­ein und Hal­le­sche.

Der Schutz im Aus­land unter­schei­det sich wie folgt:

  • AXA: Leis­tung bei Aus­lands­kran­ken­haus­auf­ent­halt, sofern GKV zahlt

  • Han­se­Mer­kur: leis­tet eben­falls nur, wenn GKV betei­ligt ist – kein Urlaubs­schutz

  • Mün­che­ner Ver­ein: sta­tio­nä­rer Auf­ent­halt ab 43. Tag ver­si­chert – nur mit vor­he­ri­ger GKV-Leis­tung

  • Hal­le­sche: welt­weit gül­tig für sta­tio­nä­re Behand­lun­gen nach Karenz­zeit, sofern GKV zahlt

Zusätz­lich bie­ten AXA, Mün­che­ner Ver­ein und Hal­le­sche eine Leis­tung bei Reha, Anschluss­heil­be­hand­lung und Sana­to­ri­ums­auf­ent­hal­ten, was im Krank­heits­ver­lauf ein bedeu­ten­der Fak­tor ist.

Abge­run­det wird die Fle­xi­bi­li­tät durch wei­te­re Funk­tio­nen:

  • Kin­der­kran­ken­ta­ge­geld (AXA, Hal­le­sche)

  • Wie­der­ein­glie­de­rung nach Krank­schrei­bung (außer Han­se­Mer­kur)

  • Leis­tung bei Schwan­ger­schaft oder Fehl­ge­burt (alle Tari­fe)

Die Mög­lich­keit zur nach­hal­ti­gen Absi­che­rung trotz Vor­er­kran­kung, ergänzt durch anpass­ba­re Leis­tun­gen ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung, macht die­se Tari­fe zu einer ech­ten Opti­on für vie­le Arbeit­neh­mer mit gesund­heit­li­cher Vor­ge­schich­te.

Wich­ti­ge Fra­gen, die sich vie­le Ver­si­cher­te stel­len – und kla­re Ant­wor­ten dar­auf

Was Sie schon immer über Kran­ken­ta­ge­geld ohne Gesund­heits­prü­fung wis­sen woll­ten

Eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ohne Gesund­heits­fra­gen ermög­licht Ihnen den Abschluss einer Ein­kom­mens­ab­si­che­rung bei Krank­heit – auch wenn Sie bereits Vor­er­kran­kun­gen haben. Die Gesund­heits­prü­fung ent­fällt, was den Zugang erleich­tert. Die Tari­fe bie­ten jedoch in der Regel begrenz­te Leis­tun­gen, z. B. bis 30 € pro Tag.

Die­se Ver­si­che­rung lohnt sich beson­ders für Per­so­nen mit Vor­er­kran­kun­gen, die kei­nen regu­lä­ren Tarif erhal­ten. Sie ist auch sinn­voll für Selbst­stän­di­ge oder Frei­be­ruf­ler, die schnell abge­si­chert sein möch­ten – ohne umfang­rei­che Gesund­heits­prü­fung.

Ver­si­chert ist ein fes­ter Tages­satz bei ärzt­lich beschei­nig­ter Arbeits­un­fä­hig­keit. Die Aus­zah­lung erfolgt ab dem gewähl­ten Tag der Krank­schrei­bung – z. B. ab dem 22. oder 43. Tag. Die Leis­tungs­hö­he vari­iert je nach Anbie­ter und Tarif, oft zwi­schen 10 € und 30 € pro Tag.

Die Leis­tun­gen sind häu­fig auf einen Maxi­mal­be­trag begrenzt. Außer­dem sind lau­fen­de Krank­schrei­bun­gen zum Zeit­punkt des Abschlus­ses vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen. Bestehen­de Erkran­kun­gen, die spä­ter zu einer Krank­schrei­bung füh­ren, sind jedoch oft mit­ver­si­chert.

Die Leis­tung beginnt nach Ablauf der ver­ein­bar­ten Karenz­zeit, meist ab dem 22. oder 43. Tag der Krank­schrei­bung. Die Arbeits­un­fä­hig­keit muss durch einen Arzt bestä­tigt und regel­mä­ßig nach­ge­wie­sen wer­den.

Die Zah­lung erfolgt grund­sätz­lich so lan­ge, wie die ärzt­li­che Arbeits­un­fä­hig­keit besteht – je nach Tarif ohne zeit­li­che Begren­zung. Bei län­ge­rer Arbeits­un­fä­hig­keit kann jedoch eine Prü­fung der Berufs­un­fä­hig­keit erfol­gen.

Ja. Tari­fe ohne Gesund­heits­fra­gen ermög­li­chen genau das: Der Abschluss ist auch mit bekann­ten Vor­er­kran­kun­gen mög­lich, sofern aktu­ell kei­ne Krank­schrei­bung vor­liegt. Die Absi­che­rung erfolgt ohne Gesund­heits­prü­fung, aber mit Leis­tungs­gren­zen.

Die maxi­ma­le Höhe beträgt bei den meis­ten Tari­fen ohne Gesund­heits­prü­fung zwi­schen 20 € und 30 € pro Tag. Der Betrag rich­tet sich nach Ihrem ange­ge­be­nen Net­to­ein­kom­men und dem gewähl­ten Tarif­mo­dell.

Im Antrag wer­den ledig­lich all­ge­mei­ne Fra­gen zur aktu­el­len Arbeits­fä­hig­keit gestellt. Eine detail­lier­te Gesund­heits­prü­fung ent­fällt. Sie geben Ihr Net­to­ein­kom­men an und wäh­len die gewünsch­te Absi­che­rungs­sum­me und Karenz­zeit.

Der­zeit bie­ten nur weni­ge Ver­si­che­rer die­sen spe­zi­el­len Tarif an – z. B. die AXA mit dem „Kran­ken­geld easy“ (bis 30 € pro Tag) und die Han­se­Mer­kur mit dem Tarif „KTS“ (bis 20 € pro Tag). Bei­de ver­zich­ten voll­stän­dig auf eine Gesund­heits­prü­fung beim Abschluss.

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Kran­ken­ta­ge­geld schützt kurz­fris­tig, doch was, wenn die Arbeits­un­fä­hig­keit anhält? Mit pas­sen­den Absi­che­run­gen – ob Berufs­un­fä­hig­keit, Grund­fä­hig­keit oder Erwerbs­min­de­rung – sichern Sie sich auch bei dau­er­haf­ten Ein­schrän­kun­gen finan­zi­ell ab.

Zusam­men­fas­sung

Die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ohne Gesund­heits­fra­gen ist eine geziel­te Lösung für gesetz­lich ver­si­cher­te Arbeit­neh­mer mit Vor­er­kran­kun­gen, die kei­nen Zugang zu klas­si­schen Tari­fen haben. Mit Leis­tun­gen ab dem 43. Krank­heits­tag und Tages­geld­sät­zen bis 30 Euro bie­tet sie finan­zi­el­le Sicher­heit bei län­ge­rer Arbeits­un­fä­hig­keit – ganz ohne Offen­le­gung der Kran­ken­ge­schich­te.

Beson­ders vor­teil­haft sind die ein­fa­che Antrags­stel­lung, der Ver­zicht auf ärzt­li­che Gut­ach­ten und die Opti­on zur spä­te­ren Anpas­sung bei stei­gen­dem Ein­kom­men. Anbie­ter wie AXA, Han­se­Mer­kur, Mün­che­ner Ver­ein und Hal­le­sche decken dabei unter­schied­li­che Bedürf­nis­se ab – von maxi­ma­ler Bei­trags­fle­xi­bi­li­tät bis hin zu län­ge­rer Auf­nah­me­dau­er.

Ein Ver­gleich lohnt sich – vor allem dann, wenn Gesund­heit nicht plan­bar ist, finan­zi­el­le Absi­che­rung aber schon.

Häu­fi­ge Fra­gen

Kann ich das Kran­ken­ta­ge­geld spä­ter erhö­hen – ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung?

Eini­ge Tari­fe ermög­li­chen eine Erhö­hung des Tage­gel­des nach einer Gehalts­er­hö­hung oder einem gestie­ge­nen Gewinn – vor­aus­ge­setzt, die Mel­dung erfolgt frist­ge­recht (z. B. inner­halb von zwei Mona­ten). Eine erneu­te Gesund­heits­prü­fung ist dann nicht erfor­der­lich.

Wenn die Arbeits­lo­sig­keit wäh­rend einer lau­fen­den Krank­schrei­bung ein­tritt, zah­len eini­ge Ver­si­che­rer für einen begrenz­ten Zeit­raum wei­ter – z. B. für drei Mona­te. Danach endet der Anspruch, wenn kei­ne neue Beschäf­ti­gung auf­ge­nom­men wird.

Bei Selbst­stän­di­gen kann das pri­va­te Kran­ken­ta­ge­geld wäh­rend der Mut­ter­schutz­zeit aus­ge­zahlt wer­den – vor­aus­ge­setzt, es besteht Arbeits­un­fä­hig­keit und kei­ne beruf­li­che Tätig­keit. Die Karenz­zeit wird dabei ange­rech­net.

Ein dau­er­haft gesun­ke­nes Ein­kom­men soll­te dem Ver­si­che­rer gemel­det und der Ver­si­che­rungs­schutz ange­passt wer­den. Andern­falls könn­te es zu Über­ver­si­che­run­gen und dar­aus resul­tie­ren­den Leis­tungs­kür­zun­gen kom­men.