Tier­hal­ter­haft­pflicht für exo­ti­sche Tie­re: Bei­trag berech­nen

Für Schlan­gen, Spin­nen, Alpa­kas und Wild­vö­gel. Bei­trag berech­nen und pas­send absi­chern.

Grüne Schlange, Skorpion und Spinne auf einem Ast im Terrarium – Symbolbild für exotische Tiere und Tierhalterhaftpflicht

War­um eine Tier­hal­ter­haft­pflicht für exo­ti­sche Tie­re so wich­tig ist

Exo­ti­sche Tie­re fas­zi­nie­ren, brin­gen aber auch eine Haf­tung mit, die vie­le unter­schät­zen. Wenn eine Schlan­ge ent­wischt, ein Vogel einen Scha­den ver­ur­sacht oder ein Alpa­ka jeman­den ver­letzt, haf­ten Sie als Hal­ter schnell mit Ihrem pri­va­ten Ver­mö­gen. Das gilt auch dann, wenn Sie „eigent­lich alles rich­tig gemacht“ haben. Genau hier liegt das Pro­blem: Die Pri­vat­haft­pflicht deckt exo­ti­sche oder wild­le­ben­de Tie­re häu­fig nicht ab oder nur in sehr engen Gren­zen. Eine pas­sen­de Tier­hal­ter­haft­pflicht schließt die­se Lücke und schützt bei Per­so­nen, Sach und Ver­mö­gens­schä­den.

Dazu kommt die recht­li­che Sei­te. In Nord­rhein-West­fa­len müs­sen Hal­ter bestimm­ter sehr gif­ti­ger Tie­re Anzei­ge erstat­ten und den Abschluss einer Haft­pflicht­ver­si­che­rung nach­wei­sen, um Tie­re wei­ter hal­ten zu dür­fen. Je nach Wohn­ort und Tier­art kann das also nicht nur sinn­voll, son­dern prak­tisch erfor­der­lich sein. Eine gute Exo­ten­haft­pflicht lässt sich so auf­set­zen, dass Sie im All­tag Ruhe haben und im Ernst­fall nicht an Details schei­tern. Vie­le Tari­fe arbei­ten mit hohen Deckungs­sum­men und kön­nen je nach Tarif auch Such, Ret­tungs oder Ber­gungs­kos­ten abde­cken. Nut­zen Sie den Rech­ner, um Tari­fe zu ver­glei­chen und den Bei­trag pas­send zu Tier­art, Anzahl und Risi­ko zu berech­nen.

Inhalts­ver­zeich­nis

Mehr Schutz für Exo­ten­hal­ter: Gesund­heit, Kos­ten und Pla­nungs­si­cher­heit

Wei­te­re sinn­vol­le Ergän­zun­gen für Exo­ten­hal­ter

Die Tier­hal­ter­haft­pflicht sichert vor allem Schä­den ab, die Ihr Tier Drit­ten zufügt. Bei exo­ti­schen Tie­ren kom­men dane­ben oft zwei The­men hin­zu, die im All­tag schnell teu­er wer­den kön­nen: Tier­arzt­kos­ten und medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung. Je nach Tier­art und Hal­tung kann es sinn­voll sein, zusätz­lich eine pas­sen­de Kran­ken­ab­si­che­rung zu prü­fen oder sich zumin­dest einen kla­ren Über­blick über typi­sche Behand­lungs­kos­ten und mög­li­che Leis­tun­gen zu ver­schaf­fen. Die fol­gen­den Sei­ten hel­fen Ihnen dabei, die pas­sen­de Ergän­zung zu fin­den.

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Haf­tung, Pri­vat­haft­pflicht-Lücke und Pflich­ten je nach Tier­art

Was deckt eine Tier­hal­ter­haft­pflicht für exo­ti­sche Tie­re ab?

Wer exo­ti­sche Tie­re hält, trägt ein Haf­tungs­ri­si­ko, das schnell exis­ten­zi­ell wer­den kann. Denn als Hal­ter haf­ten Sie nach § 833 BGB grund­sätz­lich für Schä­den, die Ihr Tier ver­ur­sacht, auch ohne eige­nes Ver­schul­den. Genau des­halb ist ent­schei­dend, wel­che Schä­den ein Tarif über­nimmt, wann die Pri­vat­haft­pflicht nicht greift und ob es in Ihrem Bun­des­land beson­de­re Nach­wei­se oder Pflich­ten gibt (z. B. NRW bei sehr gif­ti­gen Tie­ren).

Eine Exo­ten-Tier­hal­ter­haft­pflicht über­nimmt in ers­ter Linie berech­tig­te Scha­den­er­satz­an­sprü­che Drit­ter, wenn Ihr Tier Per­so­nen ver­letzt, Sachen beschä­digt oder Ver­mö­gens­schä­den aus­löst. Dazu gehört auch die „pas­si­ve Rechts­schutz­funk­ti­on“: Unbe­rech­tig­te For­de­run­gen wer­den abge­wehrt. Wich­tig für Exo­ten­hal­ter sind außer­dem typi­sche Pra­xis­fäl­le wie Ent­wei­chen, Absperr­maß­nah­men oder Fol­ge­schä­den durch Panik­re­ak­tio­nen. Ob Such‑, Ret­tungs- oder Ber­gungs­kos­ten ein­ge­schlos­sen sind und in wel­cher Höhe, hängt vom Tarif ab und soll­te im Ver­gleich bewusst geprüft wer­den.

Die Pri­vat­haft­pflicht deckt in vie­len Tari­fen Klein­tie­re (z. B. Kat­zen, Kanin­chen, Wel­len­sit­ti­che). Bei exo­ti­schen Tie­ren wird es unein­heit­lich: Man­che Ver­si­che­rer schlie­ßen exo­ti­sche oder „wil­de“ Tie­re kom­plett aus, ande­re ver­si­chern bestimm­te Arten nur bis zu einer begrenz­ten Anzahl oder unter kla­ren Bedin­gun­gen. Wenn es sich um gefähr­li­che Tie­re han­delt oder behörd­li­che Pflich­ten im Raum ste­hen, reicht die Pri­vat­haft­pflicht sehr häu­fig nicht aus. Für eine sau­be­re Lösung soll­ten Tier­art, Anzahl und Hal­tung exakt ange­ge­ben wer­den, damit es im Scha­den­fall kei­ne Dis­kus­sio­nen über „falsch ein­ge­stuft“ gibt.

Ob eine „Pflicht“ besteht, hängt von Tier­art und Regi­on ab. Ein kla­rer Son­der­fall ist Nord­rhein-West­fa­len: Für die Fort­füh­rung der Hal­tung von Gift­tie­ren ist eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung nach­zu­wei­sen. Vor­ge­se­hen ist eine Min­dest­de­ckungs­sum­me von 1.000.000 € für Per­so­nen- und sons­ti­ge Schä­den, aus­drück­lich auch für Ver­mö­gens­schä­den, die durch das Ein­fan­gen ent­wi­che­ner Tie­re ent­ste­hen. Wer betrof­fen ist, soll­te früh­zei­tig klä­ren, wel­che Unter­la­gen die Behör­de for­dert und ob die Poli­ce den Nach­weis sau­ber abdeckt. Außer­halb NRW kön­nen je nach Tier­art wei­te­re Vor­ga­ben grei­fen (z. B. arten­schutz­recht­li­che Regeln), daher lohnt sich ein kur­zer Check für den eige­nen Wohn­ort.

Wenn Sie Ihren Bei­trag berech­nen, hal­ten Sie am bes­ten Tier­art, Anzahl und Hal­tungs­ort bereit. Prü­fen Sie dann gezielt: Deckungs­sum­me, Entweichen/Suchkosten und ob der Tarif zu Ihrem Bun­des­land und Ihrer Tier­art passt. Star­ten Sie jetzt den Ver­gleich und berech­nen Sie Ihren Bei­trag.

Was „exo­tisch“ wirk­lich heißt und war­um das für den Ver­si­che­rungs­schutz zählt

Was bedeu­tet „exo­ti­sches Tier“ im Sin­ne der Ver­si­che­rung?

Im All­tag meint „exo­tisch“ meist Tie­re, die nicht hei­misch sind oder die man nicht als klas­si­sches Haus­tier kennt. Für Ver­si­che­run­gen gibt es aber kei­ne ein­heit­li­che, gesetz­lich fest­ge­leg­te Exo­ten-Defi­ni­ti­on. Am Ende zählt, wie Ihr Tier in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ein­ge­ord­net wird und ob es unter die mit­ver­si­cher­ten Tie­re einer Pri­vat­haft­pflicht fällt oder eine eige­ne Tier­hal­ter­haft­pflicht braucht.

Wich­tig ist dabei die typi­sche Trenn­li­nie in vie­len Pri­vat­haft­pflicht-Tari­fen: Ver­si­chert sind häu­fig „zah­me Haus­tie­re“ und „gezähm­te Klein­tie­re“. Das kann Kat­zen, Kanin­chen oder bestimm­te Vogel­ar­ten abde­cken, je nach Tarif­lo­gik. Tie­re, die als „wild“ gel­ten, als gefähr­lich ein­ge­stuft wer­den oder nicht zu den übli­chen Klein­tie­ren zäh­len, sind dage­gen oft aus­ge­schlos­sen oder nur mit kla­ren Ein­schrän­kun­gen ver­si­cher­bar. Genau des­halb lan­den Schlan­gen, Vogel­spin­nen, Skor­pio­ne, grö­ße­re Papa­gei­en­ar­ten oder auch Tie­re wie Alpa­kas in der Pra­xis schnell außer­halb der Pri­vat­haft­pflicht und brau­chen eine sepa­ra­te Lösung.

Der zwei­te Punkt ist die Haf­tung: Als Hal­ter haf­ten Sie grund­sätz­lich für Schä­den, die Ihr Tier ver­ur­sacht, auch ohne eige­nes Ver­schul­den. Das ist der Kern von § 833 BGB und der Grund, war­um die rich­ti­ge Ein­ord­nung so wich­tig ist. Wenn ein Tier ent­wischt, eine Per­son ver­letzt oder frem­des Eigen­tum beschä­digt, kön­nen Scha­den­er­satz­for­de­run­gen schnell hoch wer­den.

Bei man­chen Tier­ar­ten kommt zusätz­lich das öffent­li­che Recht ins Spiel. Bei­spiel Nord­rhein-West­fa­len: Für die Fort­füh­rung der Hal­tung bestimm­ter Gift­tie­re ist ein Haft­pflicht­nach­weis mit Min­dest­de­ckungs­sum­me vor­ge­schrie­ben, inklu­si­ve Ver­mö­gens­schä­den, die durch das Ein­fan­gen ent­wi­che­ner Tie­re ent­ste­hen kön­nen. Das betrifft nicht „alle Exo­ten“, zeigt aber gut, dass Exo­ten­hal­tung je nach Tier und Bun­des­land eige­ne Spiel­re­geln hat.

Und noch ein Punkt, den vie­le über­se­hen: „Exo­tisch“ kann auch arten­schutz­recht­lich rele­vant sein. Für beson­ders geschütz­te Wir­bel­tier­ar­ten kön­nen Mel­de­pflich­ten und Her­kunfts­nach­wei­se gefor­dert sein, je nach Art und Sta­tus. Das ist kei­ne Ver­si­che­rungs­fra­ge, wirkt aber indi­rekt mit, weil Ver­si­che­rer bei bestimm­ten Arten sehr genaue Anga­ben und Doku­men­te erwar­ten.

Zu den am häu­figs­ten gehal­te­nen exo­ti­schen Tie­ren in Deutsch­land zäh­len:

  • Rep­ti­li­en wie Bar­tag­amen, Geckos und Schlan­gen

  • Vögel wie Papa­gei­en, Pfaue und Sit­ti­che

  • Säu­ge­tie­re wie Chin­chil­las, Alpa­kas, Lamas oder Mini-Esel

  • Amphi­bi­en wie Frö­sche, Axolotl und Sala­man­der

  • Insek­ten wie Vogel­spin­nen, Stab­heu­schre­cken und Got­tes­an­be­te­rin­nen

  • Fisch- und Koral­len­ar­ten aus Süß- und Meer­was­ser­aqua­ri­en

  • Wild­kat­zen wie Sav­an­nah, Ser­val oder Ben­gal (mit Hal­te­er­laub­nis)

  • Nutz­tier­ähn­li­che Arten wie Kän­gu­rus, Dro­me­da­re oder Wild­zie­gen

Für die Sei­te und für den Ver­gleich heißt das ganz prag­ma­tisch: Nen­nen Sie die Tier­art so genau wie mög­lich, geben Sie Anzahl und Hal­tung an, und prü­fen Sie, ob der Tarif aus­drück­lich Exo­ten abdeckt oder ob es Aus­schlüs­se gibt. Wenn Sie möch­ten, kann ich aus die­sem Abschnitt auch eine kur­ze, sau­ber for­mu­lier­te „Check­lis­te vor dem Bei­trag berech­nen“ ablei­ten, pas­send zu Ihrem Lay­out.

Leis­tungs­über­sicht für Exo­ten­hal­ter: Was die Cle­os-Poli­ce kon­kret absi­chert

Wel­che Leis­tun­gen sind bei Cle­os abge­deckt?

Bei exo­ti­schen Tie­ren reicht „Stan­dard-Haft­pflicht“ oft nicht aus. Ent­schei­dend ist, ob der Tarif genau die Risi­ken abdeckt, die bei Rep­ti­li­en, Spin­nen, Wild­vö­geln oder auch Alpa­kas in der Pra­xis wirk­lich auf­tre­ten. Cle­os Tier­ver­si­che­rung posi­tio­niert die Exo­ten-Tier­hal­ter­haft­pflicht als Lösung für pri­va­te Hal­ter und für bestimm­te neben­be­ruf­li­che Nut­zun­gen.

Im Kern geht es um Ihre Hal­ter­haf­tung: Wenn Ihr Tier einen Men­schen ver­letzt, frem­des Eigen­tum beschä­digt oder Fol­ge­kos­ten aus­löst, haf­ten Sie als Hal­ter in vie­len Fäl­len auch ohne eige­nes Ver­schul­den. Genau dafür ist die Tier­hal­ter­haft­pflicht da: Sie prüft Ansprü­che, wehrt unbe­rech­tig­te For­de­run­gen ab und zahlt berech­tig­te Schä­den bis zur ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me. Bei Exo­ten ist zusätz­lich rele­vant, dass Schä­den nicht nur „Biss und Krat­zer“ sein müs­sen. Typi­sche Kos­ten­trei­ber sind auch Such- und Ber­gungs­ak­tio­nen, wenn ein Tier ent­kommt, oder spe­zi­el­le Schä­den an gemie­te­ten Räu­men und Inven­tar.

Auf­fäl­lig an den Cle­os-Leis­tun­gen sind des­halb vor allem die Bau­stei­ne, die über die rei­ne Deckungs­sum­me hin­aus­ge­hen: Such‑, Ret­tungs- und Ber­gungs­kos­ten, Miet­sach­schä­den (Woh­nung und teils auch Feri­en­un­ter­künf­te), die Mit­ver­si­che­rung von Flur­schä­den sowie eine Update- und Besitz­stands­ga­ran­tie. Zusätz­lich ist laut Anbie­ter eine neben­be­ruf­li­che Tätig­keit bis zu 22.000 Euro Jah­res­um­satz ein­ge­schlos­sen, was für Hal­ter mit gele­gent­li­chen Vor­trä­gen, Schu­lun­gen oder Tou­ren ein rele­van­ter Punkt sein kann. Eben­falls wich­tig für vie­le Exo­ten­hal­ter: Jung­tie­re sind bis zu 12 Mona­te mit­ver­si­chert (bei Mut­ter­tie­ren).

Recht­lich kann es bei bestimm­ten Arten zusätz­lich Pflicht­vor­ga­ben geben, etwa in Nord­rhein-West­fa­len bei der Hal­tung von Gift­tie­ren. Dort ist für die Fort­füh­rung der Hal­tung eine Haft­pflicht mit Min­dest­de­ckungs­sum­me vor­ge­schrie­ben, ein­schließ­lich Ver­mö­gens­schä­den durch das Ein­fan­gen ent­wi­che­ner Tie­re. Cle­os gibt an, die Pflicht­vor­ga­ben nach dem NRW-Gift­tier­ge­setz zu erfül­len. Das ist vor allem dann hilf­reich, wenn Sie gegen­über einer Behör­de eine Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung nach­wei­sen müs­sen.

Leis­tungs­über­sicht exo­ti­sche Tier­hal­ter­haft­pflicht

Die fol­gen­de Über­sicht zeigt die wich­tigs­ten Leis­tungs­wer­te des Cle­os-Tarifs auf einen Blick. Maß­geb­lich sind die jeweils gül­ti­gen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen und die im Antrag gemach­ten Anga­ben.

Leis­tung Details
Ver­si­che­rungs­sum­me für Sach‑, Per­so­nen- und Ver­mö­gens­schä­den 10 Mio. Euro
Vor­sor­ge für neu hin­zu­kom­men­de Risi­ken 5 Mio. Euro
Erfül­lung aller Vor­ga­ben nach Gift­tier­ge­setz NRW
Teil­nah­me an Ver­an­stal­tun­gen (z. B. Mes­sen)
Such‑, Ret­tungs- und Ber­gungs­kos­ten 1,5 Mio. Euro
Jung­tie­re auto­ma­tisch mit­ver­si­chert (bis 12 Mona­te, beim Mut­ter­tier)
Miet­schä­den an Räu­men in Gebäu­den 300.000 Euro
Miet­schä­den in Feri­en­un­ter­künf­ten (z. B. Hotel, Feri­en­woh­nung) 5.000 Euro
Miet­schä­den an beweg­li­chen, gemie­te­ten oder gelie­he­nen Sachen 2.500 Euro
Neben­be­ruf­li­che Nut­zung bis 22.000 € Jah­res­um­satz
Mit­ver­si­che­rung von Flur­schä­den
Update-Garan­tie: bei­trags­freie Leis­tungs­ver­bes­se­run­gen
Besitz­stands­ga­ran­tie: kei­ne Ver­schlech­te­rung zum Vor­ver­trag
Ver­si­cher­ba­re Tie­re (Aus­wahl)
  • Spin­nen, Skor­pio­ne, Hun­dert­füß­ler
  • Fische, Frö­sche, Koral­len, Cepha­lo­po­den
  • Schlan­gen, Wara­ne, Cha­mä­le­ons
  • Wild­vö­gel, Papa­gei­en, Pfaue
  • Alpa­kas, Lamas, Kame­le, Dro­me­da­re, Wild­zie­gen, Wild­scha­fe, (Mini)Esel, ‑schwei­ne
  • Wild­kat­zen (nur Ser­val, Sav­an­nah, Ben­gal – mit Hal­te­er­laub­nis)
Für den Ver­si­che­rungs­schutz maß­geb­lich sind die aktu­el­len Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen des jewei­li­gen Anbie­ters.

Wenn Sie Ihren Bei­trag berech­nen, geben Sie am bes­ten die Tier­art mög­lichst genau an (ggf. auch Unter­art), die Anzahl der Tie­re und ob eine pri­va­te Hal­tung oder eine neben­be­ruf­li­che Nut­zung vor­liegt. So ver­mei­den Sie Miss­ver­ständ­nis­se bei Exo­ten, bei denen Ver­si­che­rer je nach Art sehr unter­schied­lich unter­schei­den.

Und noch ein Klar­text-Punkt, der bei exo­ti­schen Tie­ren beson­ders wich­tig ist: Ver­si­che­rungs­schutz ersetzt kei­ne Erlaub­nis. Wenn eine Tier­hal­tung recht­lich ver­bo­ten ist oder Geneh­mi­gun­gen feh­len, kann das den Schutz gefähr­den. Wer hier sau­ber arbei­tet, hat im Scha­den­fall die deut­lich bes­se­ren Kar­ten, fach­lich und finan­zi­ell.

Wei­te­re wich­ti­ge The­men für Exo­ten­hal­ter

Gut infor­miert zu Tier­arzt­kos­ten und Gesund­heits­schutz

Eine Tier­hal­ter­haft­pflicht schützt Sie bei Schä­den, die Ihr Tier Drit­ten zufügt. Was sie nicht abdeckt, sind die eige­nen Tier­arzt­kos­ten bei Krank­heit, Unfall oder Vor­sor­ge. Gera­de bei exo­ti­schen Arten kön­nen Dia­gnos­tik, Nar­ko­se und Spe­zi­al­be­hand­lun­gen schnell teu­er wer­den. Die fol­gen­den The­men hel­fen Ihnen, Kos­ten rea­lis­tisch ein­zu­ord­nen und den pas­sen­den Gesund­heits­schutz für Ihr Tier zu fin­den.

Zwei bunte Papageien sitzen auf einem Ast im dichten Grün – Symbol für exotische Vögel, die besonderen Versicherungsschutz benötigen.
Papa­gei­en­ver­si­che­rung

Groß­sit­ti­che, Aras oder Papa­gei­en brau­chen oft spe­zia­li­sier­te Tier­ärz­te. Eine Vogel­ver­si­che­rung hilft, hohe Kos­ten bei Krank­heit, Unfall oder Ope­ra­tio­nen abzu­fe­dern. Gera­de Dia­gnos­tik, Medi­ka­men­te und Nach­be­hand­lun­gen kön­nen schnell teu­er wer­den. So müs­sen Sie Ent­schei­dun­gen nicht vom Bud­get abhän­gig machen.

Frau geht mit ihrem Hund an der Leine in eine Tierarztpraxis – Symbolbild für Tierarztbesuche und die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te

Was darf eine Behand­lung kos­ten? Die GOT legt fest, wie Tier­ärz­te Leis­tun­gen abrech­nen dür­fen und in wel­chen Span­nen sich Prei­se bewe­gen. Bei Exo­ten kom­men oft Spe­zi­al­un­ter­su­chun­gen, Nar­ko­sen oder Not­fäl­le dazu. Ein kur­zer Über­blick hilft, Rech­nun­gen bes­ser ein­zu­ord­nen und böse Über­ra­schun­gen zu ver­mei­den.

Nahaufnahme eines farbenprächtigen Chamäleons auf einem Ast – exotisches Haustier, das besonderen Schutz und tierärztliche Versorgung benötigt.
Exo­ti­sche Tier­ver­si­che­rung

Rep­ti­li­en und Amphi­bi­en wer­den schnell zum Kos­ten­fak­tor, wenn Dia­gnos­tik, OP oder sta­tio­nä­re Behand­lung nötig wird. Eine Exo­ten-Kran­ken­ver­si­che­rung kann Tier­arzt­kos­ten über­neh­men, je nach Tarif auch Vor­sor­ge und Nach­be­hand­lung. Sinn­voll ist das beson­ders bei sel­te­nen Arten, bei denen Spe­zi­al­wis­sen und Tech­nik die Behand­lung ver­teu­ern.

Kos­ten und Bei­trags­hö­he auf einen Blick

Was kos­tet die exo­ti­sche Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung?

Die Kos­ten hän­gen vor allem von zwei Punk­ten ab: Wel­che Tier­grup­pe Sie hal­ten und wie vie­le Tie­re abge­si­chert wer­den sol­len. Bei Cle­os Welt star­tet der Bei­trag bereits ab 4 Euro im Monat. Meh­re­re Tie­re kön­nen in einem Ver­trag ver­si­chert wer­den. Bei klei­ne­ren Exo­ten sind je nach Tier­grup­pe auch grö­ße­re Bestän­de mög­lich, bei grö­ße­ren Exo­ten ist die Anzahl begrenzt. Für Ihren exak­ten Bei­trag zählt am Ende immer die Aus­wahl im Rech­ner und die dort hin­ter­leg­ten Tier­ka­te­go­rien.

Damit Sie nicht nur ein „ab“-Preis bekom­men, son­dern eine ech­te Ori­en­tie­rung, fin­den Sie hier zwei typi­sche Bei­trags­lo­gi­ken: grö­ße­re Exo­ten, die ein­zeln gezählt wer­den, und klei­ne­re Exo­ten, die oft in Grup­pen gehal­ten wer­den. Die Tabel­len sind Monats­bei­trä­ge. Bei jähr­li­cher Zahl­wei­se ist der Gesamt­be­trag in der Regel nied­ri­ger als bei monat­li­cher Zah­lung.

Bei­trags­sät­ze für grö­ße­re Exo­ten (z. B. Wild­kat­zen, Alpa­kas, Esel)

Für grö­ße­re Tie­re wird der Bei­trag meist pro Tier gestaf­felt. In die­se Kate­go­rie fal­len typi­scher­wei­se:

  • Wild­kat­zen (je nach Tarif als Sav­an­nah oder Ben­gal, meist nur mit Hal­ter­laub­nis)

  • Alpa­kas, Lamas, Kame­le, Dro­me­da­re

  • Wild­zie­gen, Wild­scha­fe

  • (Mini-)Esel und Mini­schwei­ne

Anzahl Tie­re Monats­bei­trag
1 Tier 4,00 €
2 Tie­re 6,94 €
3 Tie­re 10,41 €
4 Tie­re 13,88 €
5 Tie­re 17,35 €
Hin­weis: Die Bei­trä­ge die­nen als Ori­en­tie­rung. Maß­geb­lich sind die im Rech­ner aus­ge­wähl­te Tier­art, die Tier­grup­pe und die Zah­lungs­wei­se.

Bei­trags­sät­ze für klei­ne­re Exo­ten (z. B. Rep­ti­li­en, Insek­ten, Vögel)

Bei klei­ne­ren Exo­ten, die häu­fig in Grup­pen gehal­ten wer­den, wird oft nach Bestands­grö­ße gestaf­felt. Dazu zäh­len typi­scher­wei­se:

  • Spin­nen, Skor­pio­ne, Hun­dert­fü­ßer

  • Schlan­gen, Wara­ne, Cha­mä­le­ons, Ech­sen

  • Fische, Frö­sche, Koral­len, Cepha­lo­po­den

  • Wild­vö­gel, Papa­gei­en, Pfaue

Tier­an­zahl (Grup­pe) Monats­bei­trag
bis 5 Tie­re 4,00 €
bis 10 Tie­re 5,00 €
bis 20 Tie­re 6,67 €
bis 50 Tie­re 9,17 €
bis 100 Tie­re 12,08 €
bis 200 Tie­re 20,83 €
Min­dest­prä­mie: 4 €/Monat. Alle Tie­re kön­nen gemein­sam über ein Online-For­mu­lar ver­si­chert wer­den.

Wenn Sie Ihren Bei­trag schnell und sau­ber berech­nen möch­ten, ist der bes­te Weg der Rech­ner: Tier­art aus­wäh­len, Anzahl ange­ben, Bei­trag erhal­ten. Wenn Ihre Tier­art nicht sau­ber in eine Kate­go­rie passt oder Sie eine sehr sel­te­ne Art hal­ten, lohnt sich vor­ab ein kur­zer Check, damit es spä­ter kei­ne Dis­kus­sio­nen zur Ein­ord­nung gibt.

Ver­ant­wor­tung, Rechts­si­cher­heit und Schutz im Ernst­fall

War­um eine Tier­hal­ter­haft­pflicht für exo­ti­sche Tie­re unver­zicht­bar ist

Wer exo­ti­sche Tie­re hält, über­nimmt Ver­ant­wor­tung, auch gegen­über Drit­ten. Das The­ma wird oft unter­schätzt, weil lan­ge nichts pas­siert. Kommt es dann doch zu einem Vor­fall, geht es schnell um hohe For­de­run­gen, Behör­den­nach­wei­se oder Streit dar­über, ob die Pri­vat­haft­pflicht über­haupt zahlt. Eine pas­sen­de Tier­hal­ter­haft­pflicht schafft hier Klar­heit und schützt Ihr Ver­mö­gen.

Exo­ten unter­schei­den sich im Risi­ko nicht nur wegen mög­li­cher Gefähr­lich­keit. Schon ein Ent­wei­chen, eine Panik­re­ak­ti­on, ein Biss oder eine Beschä­di­gung in einer Miet­woh­nung kann aus­rei­chen, damit Per­so­nen, Ver­mie­ter oder Behör­den Ansprü­che stel­len. Recht­lich ist die Basis klar: Nach § 833 BGB haf­ten Tier­hal­ter grund­sätz­lich für Schä­den, die ihr Tier ver­ur­sacht, auch ohne eige­nes Ver­schul­den. Es reicht, dass das Tier den Scha­den aus­löst.

Hin­zu kommt, dass die Pri­vat­haft­pflicht bei exo­ti­schen Tie­ren häu­fig nicht zuver­läs­sig passt. Vie­le Tari­fe ver­si­chern zwar zah­me Klein­tie­re, bei „unge­wöhn­li­chen“ oder „wil­den“ Tie­ren wird es je nach Ver­si­che­rer eng oder es gel­ten Ein­schrän­kun­gen. Des­halb soll­te eine Exo­ten­hal­tung nicht über Ver­mu­tun­gen abge­si­chert wer­den, son­dern über eine Poli­ce, die die Tier­grup­pe aus­drück­lich ein­schließt.

Ein wei­te­rer Punkt ist die Rechts­si­cher­heit gegen­über Behör­den. In Nord­rhein-West­fa­len gilt für sehr gif­ti­ge Tie­re ein stren­ges Regel­werk. Wer sol­che Tie­re wei­ter hal­ten darf, muss unter ande­rem eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung mit Min­dest­de­ckungs­sum­me nach­wei­sen, die auch Ver­mö­gens­schä­den beim Ein­fan­gen ent­wi­che­ner Tie­re umfasst. Das ist dort aus­drück­lich als Pflicht­ver­si­che­rung ein­ge­ord­net.

Prak­tisch wich­tig ist auch die „Abwehr“-Funktion der Haft­pflicht. Eine gute Tier­hal­ter­haft­pflicht zahlt nicht nur, son­dern prüft For­de­run­gen und wehrt unbe­rech­tig­te Ansprü­che ab. Das ist bei Exo­ten beson­ders rele­vant, weil die Dis­kus­si­on im Scha­den­fall oft nicht nur um die Höhe geht, son­dern um Fra­gen wie: War die Hal­tung erlaubt, war das Tier kor­rekt ange­ge­ben, war es über­haupt „mit­ver­si­chert“. Wer hier sau­ber abge­si­chert ist, ver­mei­det unnö­ti­ge Kon­flik­te.

Kurz: Eine Exo­ten-Tier­hal­ter­haft­pflicht ist kei­ne For­ma­lie, son­dern die sau­be­re Ant­wort auf zwei Rea­li­tä­ten. Sie haf­ten als Hal­ter sehr weit­rei­chend, und bei exo­ti­schen Tier­ar­ten ist die Pri­vat­haft­pflicht oft kei­ne siche­re Basis.

Typi­sche Scha­den­fäl­le und was sie kos­ten kön­nen

Wel­che finan­zi­el­len Risi­ken ent­ste­hen bei exo­ti­schen Tie­ren?

Schä­den durch exo­ti­sche Tie­re betref­fen fast immer Drit­te. Genau dort wird es teu­er, weil Sie als Hal­ter nach deut­schem Recht in vie­len Fäl­len sehr weit­rei­chend haf­ten. Was im All­tag klein wirkt, kann im Ernst­fall schnell zu meh­re­ren par­al­le­len Kos­ten­blö­cken füh­ren, von Behand­lung und Schmer­zens­geld bis zu Ein­satz­kos­ten, Sach­schä­den oder Fol­ge­kos­ten. Die fol­gen­den Bei­spie­le zei­gen typi­sche Kon­stel­la­tio­nen, die in der Pra­xis immer wie­der rele­vant sind.

Wenn ein Tier ent­weicht, geht es nicht nur um „Tier wie­der­fin­den“. Je nach Tier­art und Situa­ti­on ent­ste­hen häu­fig Kos­ten für Absi­che­rung, Fang­maß­nah­men und die Besei­ti­gung von Fol­ge­schä­den. Bei sehr gif­ti­gen Tie­ren kommt in NRW zusätz­lich die Pflicht­di­men­si­on hin­zu: Für die Fort­füh­rung der Hal­tung ist ein Haft­pflicht­nach­weis mit Min­dest­de­ckungs­sum­me vor­ge­schrie­ben, der aus­drück­lich auch Ver­mö­gens­schä­den durch das Ein­fan­gen ent­wi­che­ner Tie­re umfasst.

Typi­sche Kos­ten­trei­ber in die­sem Sze­na­rio:

  • Ein­satz und Orga­ni­sa­ti­on (z. B. Siche­rung, Fach­kräf­te, Fang­maß­nah­men)

  • Sach­schä­den am Umfeld (z. B. beschä­dig­te Berei­che, Absper­run­gen, zer­stör­tes Inven­tar)

  • Fol­ge­kos­ten durch Maß­nah­men Drit­ter (z. B. Unter­brin­gung, Sicher­heits­vor­keh­run­gen)

  • Regress­for­de­run­gen, wenn Drit­te in Vor­leis­tung gehen

Wor­auf es beim Ver­si­che­rungs­schutz ankommt:
Ach­ten Sie dar­auf, dass Schä­den durch Ent­wei­chen sau­ber ein­ge­schlos­sen sind und dass der Tarif auch Such‑, Ret­tungs- oder Ber­gungs­kos­ten bzw. Kos­ten für Fang­maß­nah­men abdeckt, soweit das im Bedin­gungs­werk vor­ge­se­hen ist.

Kommt es zu einem Biss- oder Stich­vor­fall bei Besu­chern, Hand­wer­kern oder Nach­barn, kön­nen die Fol­gen medi­zi­nisch und recht­lich kom­plex wer­den. Haf­tungs­recht­lich ist ent­schei­dend: Bei § 833 BGB han­delt es sich in vie­len Kon­stel­la­tio­nen um eine Gefähr­dungs­haf­tung, also Haf­tung ohne Ver­schul­den. Das heißt, es reicht, dass sich die „typi­sche Tier­ge­fahr“ rea­li­siert.

Typi­sche Kos­ten­trei­ber in die­sem Sze­na­rio:

  • Akut­ver­sor­gung (Not­arzt, Ret­tung, ambu­lan­te oder sta­tio­nä­re Behand­lung)

  • Schmer­zens­geld und Scha­den­er­satz (z. B. bei blei­ben­den Schä­den)

  • Regress der Kran­ken­kas­se oder ande­rer Kos­ten­trä­ger

  • Streit über Mit­ver­ant­wor­tung, Siche­rung, Infor­ma­ti­ons­pflich­ten

Wor­auf es beim Ver­si­che­rungs­schutz ankommt:
Wich­tig ist eine aus­rei­chend hohe Deckungs­sum­me und die kla­re Ein­ord­nung, dass genau die­se Tier­art ver­si­chert ist. Bei Exo­ten schei­tert der Schutz in der Pra­xis oft nicht am Scha­den, son­dern an der Tier­grup­pe im Ver­trag.

„Flur­schä­den“ sind Schä­den an Fel­dern, Wei­den, Fors­ten oder gärt­ne­risch genutz­ten Flä­chen, die durch Tie­re ent­ste­hen kön­nen, etwa durch Aus­bruch, Zer­tram­peln oder Ver­biss. Das ist kein exo­ti­scher Son­der­fall, son­dern ein typi­scher Haft­pflicht-Bau­stein, der je nach Tarif gere­gelt ist.

Typi­sche Kos­ten­trei­ber in die­sem Sze­na­rio:

  • Repa­ra­tu­ren und Wie­der­her­stel­lung (Zaun, Hecke, Beet, Grund­stücks­flä­chen)

  • Kos­ten durch Dienst­leis­ter (z. B. Gar­ten­bau, Hand­wer­ker)

  • Fol­ge­schä­den (z. B. wenn das Tier auf Straße/Wege gerät und wei­te­re Schä­den aus­löst)

  • Streit über Ursa­che, Umfang und „wer war ver­ant­wort­lich“

Wor­auf es beim Ver­si­che­rungs­schutz ankommt:
Klä­ren Sie, ob Flur­schä­den und Schä­den an gemie­te­ten oder gelie­he­nen Sachen (wenn rele­vant) im Tarif vor­ge­se­hen sind. Das ist bei Wei­de- und grö­ße­ren Exo­ten ein ech­ter Pra­xis­punkt, nicht nur „nice to have“.

Auch „zah­me“ Exo­ten kön­nen im Kon­takt mit Besu­chern Scha­den aus­lö­sen, zum Bei­spiel durch Bei­ßen oder Panik­re­ak­tio­nen. Bei Kin­dern wird es beson­ders sen­si­bel, weil oft zusätz­li­che Behand­lun­gen, Nach­sor­ge oder auch psy­chi­sche Fol­gen dis­ku­tiert wer­den. Haf­tungs­recht­lich ist wie­der der glei­che Kern ent­schei­dend: Als Hal­ter tra­gen Sie das Risi­ko, wenn das Tier einen Drit­ten ver­letzt.

Typi­sche Kos­ten­trei­ber in die­sem Sze­na­rio:

  • Behand­lung und Nach­ver­sor­gung (Wun­den, Infek­ti­ons­ri­si­ken, Nach­kon­trol­len)

  • Schmer­zens­geld­for­de­run­gen und Fol­ge­kos­ten bei Nar­ben oder Ein­schrän­kun­gen

  • Streit über Auf­sicht und „wer hat was gewusst“

  • Abwehr unbe­rech­tig­ter For­de­run­gen (recht­li­cher Teil der Haft­pflicht)

Wor­auf es beim Ver­si­che­rungs­schutz ankommt:
Ach­ten Sie auf eine kla­re Rege­lung zu Per­so­nen­schä­den, aus­rei­chen­de Deckung und die Abwehr­funk­ti­on. Bei Besuchs­kon­stel­la­tio­nen ist die sau­be­re Scha­den­prü­fung durch den Ver­si­che­rer oft genau­so wich­tig wie die Aus­zah­lung.

Wenn Sie sol­che Sze­na­ri­en rea­lis­tisch ein­schät­zen wol­len, prü­fen Sie im Ver­gleich vor allem drei Punk­te: Ist Ihre Tier­art wirk­lich ein­ge­schlos­sen, sind Entweichen/Suchkosten gere­gelt, und pas­sen Deckungs­sum­men sowie Miet­sach- oder Flur­schä­den zu Ihrer Hal­tung. Danach kön­nen Sie den Bei­trag direkt berech­nen und sehen, wel­che Absi­che­rung zu Ihrem Tier­be­stand passt.

Klar­heit im Scha­den­fall

Wann die exo­ti­sche Tier­hal­ter­haft­pflicht zahlt und wann nicht

Die exo­ti­sche Tier­hal­ter­haft­pflicht zahlt, wenn …

Die exo­ti­sche Tier­hal­ter­haft­pflicht zahlt nicht, wenn …

Pra­xis­fra­gen aus dem All­tag – ver­ständ­lich erklärt

Was Sie schon immer über die Exo­ten­haft­pflicht wis­sen woll­ten

Nicht pau­schal für alle exo­ti­schen Tie­re und nicht bun­des­weit ein­heit­lich. Eine Pflicht kann sich aus Lan­des­recht (z. B. bei sehr gif­ti­gen Arten) oder aus behörd­li­chen Auf­la­gen erge­ben, etwa bei geneh­mi­gungs­pflich­ti­gen Hal­tun­gen. Unab­hän­gig von der Pflicht ist die Haf­tung als Hal­ter sehr weit­rei­chend: Wenn Ihr Tier einen Drit­ten schä­digt, haf­ten Sie im Zwei­fel mit Ihrem Pri­vat­ver­mö­gen.

Pri­vat­haft­pflicht-Tari­fe schlie­ßen vie­le exo­ti­sche Tier­ar­ten häu­fig aus oder begren­zen sie stark. Typisch mit­ver­si­chert sind eher „klas­si­sche“ Klein­tie­re. Bei Rep­ti­li­en, Spin­nen, Skor­pio­nen, Wild­kat­zen oder auch Alpa­kas wird meist eine Tier­hal­ter­haft­pflicht benö­tigt, weil Risi­ko, Hal­tungs­auf­la­gen und Scha­den­bil­der anders sind.

„Exo­tisch“ meint aus Ver­si­che­rungs­sicht meist Tier­ar­ten, die nicht zu den übli­chen Haus­tie­ren zäh­len oder beson­de­re Risiken/Regeln mit­brin­gen. Häu­fig dar­un­ter:
Rep­ti­li­en (z. B. Schlan­gen, Wara­ne), Spin­nen­tie­re (Vogel­spin­nen, Skor­pio­ne), bestimm­te Vögel (Papa­gei­en, Pfau­en), teils auch Alpakas/Lamas sowie geneh­mi­gungs­pflich­ti­ge Wild­kat­zen. Wel­che Arten genau ver­si­cher­bar sind, ist immer anbie­ter­ab­hän­gig und soll­te vor Abschluss ein­deu­tig bestä­tigt sein.

Stan­dard­mä­ßig sind drei Berei­che abge­si­chert:

  • Per­so­nen­schä­den (z. B. Biss, all­er­gi­sche Reak­ti­on, Sturz nach Schreck)

  • Sach­schä­den (z. B. beschä­dig­tes Eigen­tum Drit­ter, Flur­scha­den)

  • Ver­mö­gens­schä­den, die dar­aus ent­ste­hen (z. B. Ver­dienst­aus­fall nach Per­so­nen­scha­den)

Dazu kommt bei guten Tari­fen die pas­si­ve Rechts­schutz­funk­ti­on: Unbe­rech­tig­te For­de­run­gen wer­den geprüft und abge­wehrt.

Das ist einer der wich­tigs­ten Pra­xis­punk­te. Gute Tari­fe leis­ten nicht nur bei klas­si­schen Per­so­nen- oder Sach­schä­den, son­dern auch bei Fol­ge­kos­ten rund um das Ent­wei­chen, etwa für Fang­maß­nah­men oder not­wen­di­ge Siche­rungs­ak­tio­nen. Ob und bis zu wel­cher Höhe das gilt, steht kon­kret in den Bedin­gun­gen und soll­te bei „poten­zi­ell kri­ti­schen“ Tier­ar­ten immer aktiv geprüft wer­den.

Für Exo­ten gilt: Lie­ber zu hoch als zu knapp, weil Per­so­nen­schä­den schnell sehr teu­er wer­den. Behör­den kön­nen je nach Tierart/Bundesland Nach­wei­se ver­lan­gen, teil­wei­se auch mit Min­dest­an­for­de­run­gen. Wenn Sie einen Ver­si­che­rungs­nach­weis vor­le­gen müs­sen, soll­te die Deckungs­sum­me und die Tier­art expli­zit im Nach­weis erkenn­bar sein.

Das hängt vom Tarif ab. Vie­le gute Kon­zep­te leis­ten bei Miet­sach­schä­den an Räu­men in Gebäu­den (z. B. Volie­re beschä­digt Boden, Ter­ra­ri­um ver­ur­sacht Scha­den am Eigen­tum des Ver­mie­ters). Für Feri­en­un­ter­künf­te gel­ten oft nied­ri­ge­re Sub­li­mits. Wich­tig ist, dass Miet­schä­den nicht nur „irgend­wie erwähnt“, son­dern sau­ber defi­niert und aus­rei­chend hoch abge­si­chert sind.

In vie­len Tari­fen ja, oft sogar als kla­re Stär­ke, weil Exo­ten häu­fig in Bestän­den gehal­ten wer­den (z. B. meh­re­re Rep­ti­li­en oder Spin­nen­tie­re). Ent­schei­dend ist, dass Art und Anzahl kor­rekt ange­ge­ben sind. Gera­de bei gemisch­ten Bestän­den lohnt sich eine sau­be­re Ein­ord­nung nach Tier­grup­pen, weil Bei­trä­ge und Annah­me­be­din­gun­gen vari­ie­ren kön­nen.

Nur, wenn der Ver­trag die­se Nut­zung aus­drück­lich zulässt oder sau­ber mit­ver­si­chert. „Neben­ver­wen­dung“ kann schnell als gewerb­lich ein­ge­stuft wer­den, auch wenn es nur gele­gent­lich pas­siert. Prü­fen Sie daher drei Punk­te: Art der Nut­zung, Umsatzgrenzen/Definitionen und ob Ver­an­stal­tun­gen, Füh­run­gen oder Vor­füh­run­gen ein­ge­schlos­sen sind.

Mel­den Sie den Scha­den zeit­nah, doku­men­tie­ren Sie ihn (Fotos, Zeu­gen, Rech­nun­gen) und geben Sie ohne Abstim­mung kein Schuld­an­er­kennt­nis ab. Wenn Behör­den invol­viert sind (z. B. nach Ent­wei­chen eines Tie­res), soll­ten Sie die Vor­gän­ge und Schrift­stü­cke voll­stän­dig sam­meln. Je bes­ser die Doku­men­ta­ti­on, des­to rei­bungs­lo­ser läuft die Regu­lie­rung.

Ergän­zen­der Schutz für ver­ant­wor­tungs­vol­le Tier­hal­ter

Die­se Ver­si­che­run­gen könn­ten zusätz­lich sinn­voll sein

Die exo­ti­sche Tier­hal­ter­haft­pflicht deckt vor allem Schä­den ab, die Ihr Tier Drit­ten zufügt. Trotz­dem blei­ben je nach Hal­tung ein paar typi­sche Lücken: Schä­den an Ihrem eige­nen Besitz, tech­ni­sche Aus­fäl­le am Ter­ra­ri­um oder Strei­tig­kei­ten, wenn Nach­barn, Ver­mie­ter oder Behör­den invol­viert sind. Die fol­gen­den Bau­stei­ne sind kei­ne Pflicht, kön­nen aber je nach Tier­art, Wohn­si­tua­ti­on und Risi­koemp­fin­den sinn­voll ergän­zen.

Umgekippte Weinglas mit Rotweinfleck auf hellem Teppich – typischer Schadenfall für die Privathaftpflichtversicherung.
Pri­vat­haft­pflicht

Die Pri­vat­haft­pflicht schützt Sie bei All­tags­schä­den als Pri­vat­per­son, unab­hän­gig von der Tier­hal­tung. Sie springt ein, wenn Sie aus Ver­se­hen Drit­te schä­di­gen, zum Bei­spiel im Haus­halt oder unter­wegs. Für exo­ti­sche Tie­re reicht sie oft nicht aus, bleibt aber als Grund­schutz sinn­voll. Ach­ten Sie dar­auf, wel­che Tie­re im Ver­trag über­haupt mit­ver­si­chert sind.

Vater und Tochter sitzen entspannt auf dem Sofa im Wohnzimmer und schauen gemeinsam auf ein Smartphone
Haus­rat­ver­si­che­rung

Vie­le Exo­ten­hal­ter inves­tie­ren in Ter­ra­ri­en, Tech­nik, Beleuch­tung, Fil­ter­an­la­gen oder Sicher­heit. Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt Ihr Eigen­tum gegen Risi­ken wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Hagel oder Ein­bruch­dieb­stahl. Wich­tig ist, dass der Wert der Aus­stat­tung in der Ver­si­che­rungs­sum­me rea­lis­tisch ent­hal­ten ist. So ver­mei­den Sie Unter­ver­si­che­rung, wenn es ernst wird.

Justitia-Statue mit Waage und Schwert auf einem Schreibtisch, im Hintergrund eine Frau in rotem Blazer beim Unterschreiben juristischer Unterlagen – Symbol für Recht und Rechtsschutz.
Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Rund um Exo­ten­hal­tung kann es schnell juris­tisch wer­den: Streit mit Nach­barn, Ärger mit dem Ver­mie­ter oder Fra­gen zu Auf­la­gen und Nach­wei­sen. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hilft, eige­ne Rech­te durch­zu­set­zen oder sich gegen Vor­wür­fe zu ver­tei­di­gen. Ent­schei­dend ist, wel­che Rechts­be­rei­che ver­si­chert sind und ab wann der Schutz greift. Für vie­le ist das ein Ruhe­fak­tor.

Zusam­men­fas­sung

Die Hal­tung exo­ti­scher Tie­re bringt beson­de­re Haf­tungs­ri­si­ken mit sich. Ob Schlan­ge, Spin­ne, Papa­gei oder Alpa­ka: Ver­ur­sacht Ihr Tier einen Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­scha­den, kön­nen schnell hohe For­de­run­gen ent­ste­hen. Eine exo­ti­sche Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Ihr Pri­vat­ver­mö­gen, prüft Ansprü­che und wehrt unbe­rech­tig­te For­de­run­gen ab. Je nach Tarif kön­nen auch pra­xis­na­he Punk­te wie Such‑, Ret­tungs- oder Ber­gungs­kos­ten nach einem Ent­wei­chen sowie Flur­schä­den oder Miet­schä­den rele­vant sein. Ent­schei­dend ist, dass Tier­art, Anzahl und Nut­zungs­art kor­rekt ver­si­chert sind und die Bedin­gun­gen zu Ihrer Hal­tung pas­sen.

Wenn zusätz­lich behörd­li­che Auf­la­gen oder lan­des­recht­li­che Vor­ga­ben eine Rol­le spie­len, zählt vor allem eines: Rechts­si­cher­heit. Der gewähl­te Tarif soll­te die Anfor­de­run­gen Ihrer Tier­grup­pe sau­ber erfül­len und im Zwei­fel eine sofort nutz­ba­re Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung lie­fern. Ach­ten Sie außer­dem auf eine aus­rei­chen­de Deckungs­sum­me und kla­re Rege­lun­gen zu Aus­schlüs­sen, damit es im Scha­den­fall kei­ne Über­ra­schun­gen gibt. Wer die­se Punk­te vor Abschluss sau­ber klärt, sorgt dafür, dass die Exo­ten­haft­pflicht im Ernst­fall wirk­lich das leis­tet, was sie ver­spricht.

Häu­fi­ge Fra­gen

Gilt der Ver­si­che­rungs­schutz auch bei Ver­an­stal­tun­gen, Mes­sen oder Aus­stel­lun­gen?

Das ist tarif­ab­hän­gig. Wenn Sie Ihr Tier außer­halb der übli­chen Hal­tung prä­sen­tie­ren oder trans­por­tie­ren, steigt das Risi­ko und man­che Ver­trä­ge ver­lan­gen dafür einen expli­zi­ten Ein­schluss. Prü­fen Sie vor­ab, ob Teil­nah­me an Ver­an­stal­tun­gen wirk­lich ein­ge­schlos­sen ist und ob es Auf­la­gen gibt (z. B. Sicher­heits­vor­schrif­ten, Trans­port­be­din­gun­gen).

Typisch sind: Anga­ben zum Tier (Art, Anzahl, Hal­ter), Nach­wei­se zur recht­mä­ßi­gen Hal­tung (falls erfor­der­lich), Bele­ge zum Scha­den (Rech­nun­gen, Kos­ten­vor­anschlä­ge, Arzt­be­rich­te), Fotos, Zeu­gen­an­ga­ben und gege­be­nen­falls behörd­li­che Schrei­ben. Bei ent­wi­che­nen Tie­ren hel­fen Ein­satz­pro­to­kol­le (Feu­er­wehr, Ord­nungs­amt, Tier­fang) und zeit­li­che Abläu­fe.

Mel­den Sie neue Tie­re oder Bestands­än­de­run­gen sofort, damit es kei­ne Deckungs­lü­cke gibt. Vie­le Pro­ble­me ent­ste­hen nicht durch „feh­len­de Leis­tung“, son­dern durch feh­len­de oder fal­sche Risi­ko­da­ten im Ver­trag. Gera­de bei Arten mit Auf­la­gen oder Geneh­mi­gungs­pflicht soll­te die Bestä­ti­gung der Ver­si­cher­bar­keit vor Anschaf­fung vor­lie­gen.

Das hängt stark vom Tarif und vom Rei­se­ziel ab. Vie­le Haft­pflicht­kon­zep­te leis­ten auch außer­halb Deutsch­lands, teils zeit­lich begrenzt oder mit Ein­schrän­kun­gen. Bei Exo­ten ist zusätz­lich rele­vant, ob Trans­port und Hal­tung am Urlaubs­ort recht­lich zuläs­sig sind. Wenn die Hal­tung dort nicht erlaubt ist, kann das auch ver­si­che­rungs­recht­lich Pro­ble­me machen.

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