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Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) – Das sollten Sie als Tierhalter wissen
Verbindliche Tierarztkosten, aktuelle GOT-Sätze und Tipps zur Reduzierung der Behandlungskosten
Was kostet eine Impfung beim Hund, eine Kastration bei der Katze oder ein Notfalltermin am Wochenende? Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) regelt seit November 2022 verbindlich, welche tierärztlichen Leistungen wie viel kosten dürfen – bundesweit und für alle Tierärzte. Doch wie ist die GOT aufgebaut? Was ist neu? Und wie können Sie als Tierhalter die Kosten im Blick behalten?
Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wichtige über die GOT:
✔ wie die Gebühren entstehen,
✔ welche Sätze wann gelten,
✔ was sich 2022 geändert hat –
und wie Versicherungen und kluge Vorsorge helfen können, Ihre Tierarztkosten dauerhaft zu senken.
Das Wichtigste im Überblick
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Was ist die GOT und warum gibt es sie?
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sorgt für einheitliche und nachvollziehbare Tierarztkosten in Deutschland. Sie ist rechtlich bindend und gilt für jede tierärztliche Praxis – egal ob Kleintierpraxis, Tierklinik oder spezialisierte Einrichtung. Doch wer erlässt diese Verordnung, wie ist sie aufgebaut und welche rechtlichen Grundlagen stecken dahinter?
Die GOT stellt sicher, dass Tierarztleistungen nicht willkürlich bepreist, sondern nach einem einheitlichen System abgerechnet werden. Ziel ist es, die Qualität tierärztlicher Versorgung zu sichern, den Wettbewerb zu regulieren und Transparenz für Tierhalter zu schaffen.
Die GOT dient der…
Sicherung einer fairen Vergütung tierärztlicher Leistungen
Vermeidung von Preisdumping und Leistungsdruck
Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Kosten für Tierhalter
Förderung der Qualität durch wirtschaftliche Stabilität in Praxen
Die Gebührenordnung wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) als Rechtsverordnung erlassen. Grundlage dafür ist das Tierärztegesetz (TÄG). Änderungen erfolgen nach fachlicher Beratung – u. a. durch die Bundestierärztekammer (BTK) und Verbände der Tierärzteschaft.
Wichtige Institutionen:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Bundestierärztekammer (BTK)
Veterinärverbände und Tierärztekammern der Länder
Die GOT ist eine bundesweit gültige Rechtsverordnung nach § 15 TÄG. Sie ist für alle praktizierenden Tierärzte verbindlich – unabhängig von Praxisform oder Spezialisierung. Verstöße gegen die GOT können rechtliche Konsequenzen haben, etwa berufsrechtliche Maßnahmen.
Kernpunkte:
Gültig für alle approbierten Tierärzte in Deutschland
Rechtliche Verankerung im Tierärztegesetz
Keine Umgehung durch private Absprachen mit Kunden möglich
Bei Notfällen und bestimmten Umständen ist ein erhöhter Satz erlaubt (bis 4‑fach)
So setzt sich die Tierarztrechnung zusammen
So funktioniert die Gebührenordnung – Aufbau, Struktur und Gebührenrahmen
Die Gebührenordnung für Tierärzte ist kein starres Preissystem, sondern ein flexibler Rahmen, der sowohl Grundleistungen als auch aufwendige Spezialbehandlungen umfasst. Für Tierhalter ist es wichtig zu verstehen, wie sich eine Tierarztrechnung zusammensetzt und welche Faktoren die Höhe der Kosten beeinflussen.
Die GOT ist in verschiedene Leistungsgruppen unterteilt – von allgemeinen Beratungen über Diagnostik und Therapie bis hin zu Operationen und stationärer Versorgung. Jede einzelne tierärztliche Maßnahme ist dabei mit einer sogenannten GOT-Nummer versehen, zu der ein Gebührenrahmen gehört. Dieser erlaubt dem Tierarzt, je nach Aufwand, Schwierigkeit und Situation einen ein- bis vierfachen Satz abzurechnen.
Die einfachen Sätze bilden dabei den Mindestbetrag für eine Leistung. In der Praxis kommen jedoch häufig der 2- oder 3‑fache Satz zum Einsatz – etwa bei erhöhtem Zeitaufwand, zusätzlichen Risiken oder speziellen Anforderungen an Technik und Personal. In Notfällen – etwa nachts oder an Wochenenden – darf der Tierarzt sogar den 4‑fachen Satz berechnen. Zusätzlich fällt in solchen Fällen eine Notdienstpauschale von 50 Euro an.
Auch bei vermeintlich einfachen Behandlungen wie Impfungen oder Kastrationen gilt: Die GOT unterscheidet nicht pauschal nach Tierart, sondern nach Aufwand, Materialien, Personalbedarf und Fachwissen. So erklärt sich, warum identische Leistungen – z. B. eine Zahnsteinentfernung – je nach Praxis, Region und Tier individuelle Kosten verursachen.
Ein weiterer Bestandteil jeder Abrechnung sind zusätzliche Kosten für Medikamente, Verbrauchsmaterialien oder Narkosemittel. Diese werden separat aufgeführt und unterliegen nicht direkt den GOT-Sätzen, sind jedoch ebenfalls transparent geregelt.
Durch diese Struktur stellt die GOT sicher, dass Tierärzte für ihre Arbeit fair vergütet werden – und Tierhalter nachvollziehen können, wie sich der Rechnungsbetrag zusammensetzt.
Neue Gebühren, neue Vorgaben
Änderungen durch die GOT 2022 – Das hat sich für Tierhalter verändert
Mit Wirkung zum 22. November 2022 wurde die Gebührenordnung für Tierärzte umfassend überarbeitet. Die neue Fassung trägt steigenden Praxiskosten und dem gestiegenen Anspruch an tierärztliche Versorgung Rechnung – was sich deutlich in den Preisen bemerkbar macht. Für Tierhalter bedeutet das: höhere Kosten, aber auch mehr Transparenz.
Die Überarbeitung der GOT war die erste grundlegende Anpassung seit über einem Jahrzehnt. Die Kosten für tierärztliche Leistungen sind seitdem um durchschnittlich 20 % bis 60 % gestiegen – je nach Art der Behandlung. Grund dafür sind unter anderem höhere Personal‑, Energie- und Materialkosten, aber auch neue Standards in der tiermedizinischen Versorgung.
Die neue GOT enthält nun auch spezifische Regelungen für exotische Tiere wie Reptilien oder Ziervögel, deren Behandlung bislang unklar geregelt war. Dies verbessert die Abrechnungsgenauigkeit und schafft Rechtssicherheit für Tierärzte und Halter solcher Tiere.
Ein weiterer Schwerpunkt der Überarbeitung war die präzisere Aufschlüsselung komplexer Leistungen, wie z. B. Operationen. Diese wurden bislang oft als Pauschalposten abgerechnet – jetzt werden Voruntersuchung, Narkose, OP, Nachsorge und Materialien separat ausgewiesen. Das erhöht die Transparenz und erleichtert es Tierhaltern, die einzelnen Positionen nachzuvollziehen.
Auch bei Standardleistungen – etwa Impfungen, Blutuntersuchungen oder Kastrationen – greifen nun neue Beträge. Ein Beispiel: Die allgemeine Untersuchung eines Hundes kostete im einfachen Satz vor 2022 noch rund 13 Euro, nach der Neuregelung liegt sie bei 23,62 Euro zzgl. MwSt.
Für Notfälle gilt: Die bereits 2020 eingeführte Notdienstgebühr von 50 Euro wurde bestätigt und kann zusammen mit einem 4‑fachen GOT-Satz abgerechnet werden – z. B. bei nächtlichen oder wochenendlichen Notfalleinsätzen.
Die GOT 2022 bringt zwar spürbare Mehrkosten für Tierhalter mit sich, sorgt aber zugleich für mehr Klarheit, Fairness und eine angemessene Honorierung tierärztlicher Leistungen.
Vorsorge trifft Verantwortung
Tierarztkosten absichern – mit der richtigen Tierkrankenversicherung
Ob Routineuntersuchung oder unerwarteter Notfall: Tierarztbesuche können schnell teuer werden – besonders seit der GOT-Anpassung 2022. Mit einer passenden Tierkrankenversicherung schützen Sie sich zuverlässig vor hohen Kosten und stellen sicher, dass Ihr Tier die bestmögliche Versorgung erhält. Wir zeigen Ihnen drei starke Optionen für Hund, Katze und Pferd.
Hundeversicherung
Hundehalter profitieren von OP- oder Vollversicherungen, die Kosten für Behandlungen, Diagnostik, Operationen und Medikamente abdecken. Leistungsstarke Tarife bieten freie Tierarztwahl, kurze Wartezeiten und hohe Erstattungen – auch im Notdienst oder bei chronischen Erkrankungen.
Katzenversicherung
Auch für Wohnungskatzen oder Freigänger lohnt sich eine Krankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten für Impfungen, Zahnbehandlungen, Laboruntersuchungen oder OPs. Besonders sinnvoll bei älteren Katzen oder bei rassetypischen Vorerkrankungen.
Pferdeversicherung
Pferdebesitzer wissen: Operationen oder Klinikaufenthalte gehen schnell in die Tausende. Eine Pferdekranken- oder OP-Versicherung übernimmt die Kosten für chirurgische Eingriffe, Lahmheitsdiagnostik, Zahnbehandlungen und mehr – und schützt damit sowohl Tier als auch Halter.
Behandlung außerhalb der Sprechzeiten
Notdienstgebühren und Sonderregelungen im Überblick
Wenn Tiere nachts, am Wochenende oder an Feiertagen behandelt werden müssen, greifen besondere Gebührenregelungen. Diese sollen die Zusatzbelastung für Tierärzte ausgleichen und gleichzeitig die tierärztliche Versorgung im Notfall sicherstellen. Für Tierhalter ist es wichtig zu wissen, welche Kosten in solchen Situationen auf sie zukommen können.
Die Gebührenordnung für Tierärzte enthält seit Februar 2020 verbindliche Regelungen für tierärztliche Notdienste. Diese wurden im Zuge der GOT-Novelle 2022 beibehalten und konkretisiert. Für Tierhalter bedeutet das: Notfallbehandlungen sind deutlich teurer als reguläre Leistungen – aber auch klar nachvollziehbar geregelt.
Konkret müssen Tierärzte im Notdienst eine pauschale Notdienstgebühr von 50 Euro in Rechnung stellen. Zusätzlich dürfen sie für alle erbrachten Leistungen bis zum 4‑fachen GOT-Satz abrechnen. Das betrifft unter anderem:
nächtliche Einsätze außerhalb der Praxisöffnungszeiten
Behandlungen an Wochenenden oder Feiertagen
akute Notfälle mit sofortigem Handlungsbedarf
Die Regelung soll sicherstellen, dass Tierärzte für ihren zusätzlichen Einsatz fair vergütet werden – denn Notdienste erfordern personelle Bereitschaft, verlängerte Erreichbarkeit und schnelle Entscheidungen unter Zeitdruck.
Für Tierhalter empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld einer möglichen Notfallsituation Informationen über erreichbare Notdienstpraxen oder Tierkliniken in der Region bereitzuhalten. So lässt sich im Ernstfall schneller handeln – auch wenn höhere Kosten einkalkuliert werden müssen.
Hinweis: Einige Tierkrankenversicherungen übernehmen auch die Notdienstpauschale und 4‑fach-Sätze, sofern sie vertraglich eingeschlossen sind. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich also.
Häufige Fragen zur GOT
Was Sie schon immer über die Gebührenordnung für Tierärzte wissen wollten
Was ist der Unterschied zwischen einfacher, zweifacher und vierfacher GOT-Satz?
Der einfache Satz ist der Mindestbetrag für eine Leistung. Der zweifache und dreifache Satz dürfen bei erhöhtem Aufwand oder Schwierigkeit angewendet werden. Der vierfache Satz ist nur bei Notfällen erlaubt – z. B. nachts oder an Feiertagen.
Was bedeutet „GOT-Nummer“ in der Tierarztrechnung?
Jede Leistung hat eine feste Positionsnummer in der GOT – z. B. „221“ für eine Injektion. Diese Nummern dienen der Standardisierung und helfen Tierhaltern, die Rechnung nachzuvollziehen.
Warum unterscheiden sich die Tierarztkosten zwischen zwei Praxen für dieselbe Leistung?
Weil die GOT einen Gebührenrahmen erlaubt, innerhalb dessen Tierärzte ihren Aufwand individuell bewerten. Faktoren wie Praxisausstattung, Personal, Zeitaufwand oder Region spielen hier eine Rolle.
Darf ein Tierarzt unter dem GOT-Satz abrechnen?
Grundsätzlich nein – der einfache Satz ist verpflichtend. Ausnahmen gelten nur in begründeten Einzelfällen, z. B. bei Kastrationen freilebender Katzen (Tierschutz).
Wie erkenne ich, ob ein Tierarzt fair abrechnet?
Seriöse Praxen erläutern ihre Rechnung transparent und geben auf Wunsch eine Vorab-Kostenschätzung. Die GOT ist für alle bindend – Sie können sich bei Fragen an Ihre Tierärztekammer wenden.
Was ist die GOT-Pauschale im Notdienst?
Zusätzlich zum erhöhten Gebührensatz müssen Tierärzte im Notdienst eine Pauschale von 50 Euro pro Besuch erheben – unabhängig von der erbrachten Leistung.
Welche Leistungen sind in den GOT-Preisen enthalten – welche nicht?
In der Regel sind nur die medizinischen Kernleistungen enthalten. Medikamente, Materialien, Laboruntersuchungen oder Narkosemittel werden separat abgerechnet.
Gibt es eine Preisgrenze für Tierärzte?
Ja – maximal erlaubt ist der vierfache Satz der GOT. Darüber hinaus darf nur mit ausdrücklicher Begründung (z. B. Auslandseinsätze) abgerechnet werden.
Kleintiere und Exoten im Blick behalten
Versicherungen und Themen rund um besondere Tierarten
Nicht nur Hunde und Katzen verursachen Tierarztkosten – auch Kaninchen, Vögel oder exotische Tiere benötigen tierärztliche Versorgung, die mitunter teuer werden kann. Um hier frühzeitig vorzusorgen, lohnt sich ein Blick auf spezialisierte Versicherungen und passende Ratgeberthemen.
Kleintierversicherung
Auch bei Kleintieren können Operationen, Zahnkorrekturen oder chronische Erkrankungen hohe Kosten verursachen. Eine Kleintierversicherung hilft, diese Risiken abzusichern und die beste Versorgung zu ermöglichen.
Exotenversicherung
Ob Papagei, Bartagame oder Frettchen – exotische Tiere benötigen spezielle Behandlungen. Eine Exotenversicherung deckt typische Risiken ab und sorgt dafür, dass auch seltene Tierarten optimal betreut werden können.
Weitere Themen für Sie
Klären Sie Ihre Fragen rund um Tierarztkosten, Kleintiergesundheit und Versicherungsschutz – mit unseren weiterführenden Ratgeberseiten.
Zusammenfassung
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) regelt die Preise für tierärztliche Leistungen in Deutschland verbindlich. Seit der letzten umfassenden Überarbeitung im Jahr 2022 müssen Tierhalter mit spürbar höheren Kosten rechnen – insbesondere bei Operationen, stationärer Aufnahme oder Behandlungen im Notdienst. Die GOT ist dabei nicht willkürlich: Sie sorgt für Transparenz, faire Vergütung und eine flächendeckende Versorgung. Wer sich frühzeitig informiert und gegebenenfalls mit einer passenden Tierkranken- oder OP-Versicherung vorsorgt, schützt nicht nur sein Haustier, sondern auch den eigenen Geldbeutel. Wichtig ist: Die GOT ist verpflichtend – Tierärzte dürfen weder beliebige Preise verlangen noch unbegründete Rabatte geben.
häufige Fragen
Wie oft wird die GOT angepasst?
Die GOT wird unregelmäßig aktualisiert – je nach politischer Entscheidungslage und Bedarf. Die letzten größeren Anpassungen erfolgten 2020 (Notdienst) und 2022 (vollständige Überarbeitung).
Welche Leistungen sind in der GOT nicht enthalten?
Nicht alle Sonderleistungen oder moderne Verfahren sind explizit aufgeführt. In solchen Fällen greifen analoge Abrechnungen – Tierärzte müssen dann vergleichbare Leistungen aus der GOT heranziehen und begründen.
Kann ein Tierarzt auch über oder unter der GOT abrechnen?
Nein, Tierärzte müssen sich an den vorgeschriebenen Gebührenrahmen halten (1- bis 3‑facher Satz, in Notfällen 4‑fach). Nur in begründeten Ausnahmefällen sind Abweichungen nach unten möglich – etwa bei Tierschutzfällen.
Gilt die GOT auch für Tierheilpraktiker oder Tierphysiotherapeuten?
Nein. Die GOT gilt ausschließlich für approbierte Tierärztinnen und Tierärzte. Heilpraktiker, Therapeuten oder Osteopathen rechnen frei ab – allerdings ohne die rechtliche Grundlage und Struktur der GOT.