Auto­brand – Wer zahlt für den Scha­den am Fahr­zeug?

Was Sie im Ernst­fall über Ver­si­che­rung, Haf­tung und Regu­lie­rung wis­sen müs­sen

Autobrand

Ein Auto gerät in Brand – aus­ge­löst durch Brand­stif­tung, tech­ni­sche Defek­te oder sogar durch eige­nes Fehl­ver­hal­ten. Die Fol­gen sind oft gra­vie­rend: Total­scha­den, lan­ge Ermitt­lun­gen, hohe Kos­ten. Vie­le Fahr­zeug­hal­ter ste­hen dann vor der Fra­ge, wer für den Scha­den auf­kommt und ob ihre Ver­si­che­rung über­haupt zahlt. In die­sem Bei­trag klä­ren wir, wel­che Ver­si­che­rungs­ar­ten bei einem Auto­brand grei­fen, was die Rechts­la­ge bei Fremd­ver­schul­den sagt und wel­che Pflich­ten Sie als Hal­ter haben. So wis­sen Sie im Ernst­fall genau, was zu tun ist – und wo Sie finan­zi­ell abge­si­chert sind.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung zahlt bei Brand­stif­tung und tech­ni­schen Defek­ten

  • Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung greift auch bei selbst­ver­schul­de­tem Brand

  • Eine Straf­an­zei­ge bei Brand­stif­tung ist zwin­gend erfor­der­lich

  • Bei Fahr­läs­sig­keit kann der Hal­ter selbst haf­ten

  • Ein Gut­ach­ten hilft bei der Beweis­si­che­rung und Scha­den­re­gu­lie­rung

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Ihre Über­sicht
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Wann greift wel­che Ver­si­che­rung – und was ist nicht abge­deckt?

Wel­che Ver­si­che­rung zahlt bei einem Auto­brand?

Ein Fahr­zeug­brand kann vie­le Ursa­chen haben – von tech­ni­scher Über­hit­zung über Kurz­schluss bis hin zu vor­sätz­li­cher Brand­stif­tung. Umso wich­ti­ger ist es zu wis­sen, ob und in wel­chem Umfang Ihre Ver­si­che­rung für den Scha­den am Auto auf­kommt. Dabei kommt es ent­schei­dend dar­auf an, ob Sie eine Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben – denn bei­de leis­ten unter­schied­lich.

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung deckt Fahr­zeug­brän­de ab, die nicht selbst ver­schul­det wur­den. Dazu zäh­len ins­be­son­de­re:

  • Brand­stif­tung durch Drit­te

  • Kurz­schluss oder tech­ni­sche Defek­te

  • Blitz­schlag oder Explo­sio­nen

Wird das Fahr­zeug durch einen die­ser Fak­to­ren beschä­digt oder zer­stört, über­nimmt die Teil­kas­ko die Kos­ten – abzüg­lich der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Selbst­be­tei­li­gung. Vor­aus­set­zung: Der Scha­den darf nicht grob fahr­läs­sig oder vor­sätz­lich her­bei­ge­führt wor­den sein.

Wich­tig: Die Ver­si­che­rung ver­langt häu­fig ein poli­zei­li­ches Pro­to­koll sowie eine Scha­den­an­zei­ge. Fotos, Zeu­gen­aus­sa­gen oder ein Gut­ach­ten kön­nen die Regu­lie­rung beschleu­ni­gen.

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung beinhal­tet alle Leis­tun­gen der Teil­kas­ko – zusätz­lich aber auch:

  • selbst ver­schul­de­te Brän­de (z. B. durch eine unacht­sa­me Repa­ra­tur)

  • Schä­den durch Van­da­lis­mus

  • Brand infol­ge eines Unfalls, bei dem Sie selbst ver­ant­wort­lich sind

Die Voll­kas­ko greift also auch dort, wo die Teil­kas­ko nicht mehr zahlt – etwa wenn Sie das Feu­er durch eige­nes Ver­hal­ten (z. B. Rau­chen im Fahr­zeug, hei­ße Motor­tei­le nach Bas­tel­ar­bei­ten) mit­ver­ur­sacht haben. Auch hier gilt: Die Selbst­be­tei­li­gung sowie eine Rück­stu­fung in der Scha­den­frei­heits­klas­se soll­ten berück­sich­tigt wer­den.

Fazit: Wer umfas­send geschützt sein möch­te – auch bei Eigen­ver­schul­den – ist mit der Voll­kas­ko bes­ser auf­ge­stellt.

Nicht jeder Scha­den ist auto­ma­tisch ver­si­chert – ent­schei­dend ist die Ursa­che

Was pas­siert bei Brand­stif­tung oder Fahr­läs­sig­keit?

Ein Auto brennt – doch bevor Ver­si­che­rer zah­len, stellt sich die ent­schei­den­de Fra­ge: Wie ist der Brand ent­stan­den? Die Ursa­che hat direk­ten Ein­fluss auf die Leis­tungs­pflicht der Ver­si­che­rung und die Mög­lich­keit, ande­re haft­bar zu machen. Beson­ders bei Brand­stif­tung oder fahr­läs­si­gem Ver­hal­ten gel­ten beson­de­re Regeln. In die­sem Abschnitt erfah­ren Sie, wer wann haf­tet, wie Ermitt­lun­gen ablau­fen und wann eine Anzei­ge unum­gäng­lich ist.

Brand­stif­tung durch Drit­te

Wird ein Fahr­zeug vor­sätz­lich in Brand gesetzt, han­delt es sich um eine Straf­tat (§ 306 StGB). In sol­chen Fäl­len über­nimmt in der Regel die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung den Scha­den – auch dann, wenn der Täter nicht ermit­telt wird.

Kommt es jedoch zur Fest­stel­lung eines Ver­ur­sa­chers, kön­nen zivil­recht­li­che Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gel­tend gemacht wer­den. Dazu ist eine Straf­an­zei­ge bei der Poli­zei zwin­gend erfor­der­lich. Zeu­gen, Video­auf­nah­men, Spu­ren am Fahr­zeug oder Brand­gut­ach­ten kön­nen hel­fen, den Täter zu iden­ti­fi­zie­ren und die Beweis­last zu sichern.

Hin­weis: Ein Sach­ver­stän­di­ger kann auf eige­ne Initia­ti­ve beauf­tragt wer­den, wenn Sie Zwei­fel an der Brand­ur­sa­che haben oder die Ver­si­che­rung den Scha­den anders ein­stuft.

Fahr­läs­sig­keit durch den Hal­ter

Wird der Brand durch gro­be Fahr­läs­sig­keit des Fahr­zeug­hal­ters ver­ur­sacht, kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung kür­zen oder ver­wei­gern. Bei­spie­le für fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten:

  • Nicht durch­ge­führ­te War­tun­gen oder tech­ni­sche Män­gel

  • Mani­pu­la­tio­nen an der Elek­trik oder am Kraft­stoff­sys­tem

  • Ver­stoß gegen Sicher­heits­vor­schrif­ten (z. B. Rau­chen mit offe­nem Behäl­ter im Fahr­zeug)

In sol­chen Fäl­len prüft die Ver­si­che­rung, ob der Hal­ter sei­ne Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht ver­letzt hat. Liegt ein gro­bes Fehl­ver­hal­ten vor, kann die Regu­lie­rung abge­lehnt oder auf einen Teil­be­trag begrenzt wer­den – abhän­gig vom Ein­zel­fall und dem kon­kre­ten Ver­trags­werk.

Schnell, rich­tig und nach­voll­zieh­bar han­deln – so sichern Sie Ihren Anspruch

Wie ver­hal­te ich mich rich­tig nach einem Fahr­zeug­brand?

Ein Fahr­zeug­brand ist immer ein Schock­mo­ment – doch gera­de in die­ser Situa­ti­on ist beson­ne­nes und struk­tu­rier­tes Han­deln ent­schei­dend. Denn nur wenn alle erfor­der­li­chen Schrit­te ein­ge­hal­ten wer­den, lässt sich der Scha­den spä­ter ein­deu­tig bele­gen und durch die Ver­si­che­rung regu­lie­ren. Die­ser Abschnitt zeigt Ihnen, wor­auf Sie unmit­tel­bar nach dem Brand ach­ten soll­ten – und was für die spä­te­re Regu­lie­rung wich­tig ist.

Unab­hän­gig von der Ursa­che muss bei einem Fahr­zeug­brand die Feu­er­wehr ver­stän­digt wer­den – selbst wenn der Brand selbst­stän­dig erlischt. Par­al­lel dazu soll­te die Poli­zei infor­miert wer­den, um den Vor­fall offi­zi­ell auf­zu­neh­men und mög­li­che Hin­wei­se auf Fremd­ver­schul­den zu sichern.

Machen Sie Fotos oder Vide­os vom aus­ge­brann­ten Fahr­zeug, vom Umfeld und – falls vor­han­den – von ver­däch­ti­gen Spu­ren oder Gegen­stän­den. Die­se Doku­men­ta­ti­on ist spä­ter hilf­reich für Ver­si­che­rung, Gut­ach­ter und ggf. straf­recht­li­che Ermitt­lun­gen.

Bei Ver­dacht auf Brand­stif­tung ist eine Straf­an­zei­ge bei der Poli­zei Pflicht, um die Scha­den­re­gu­lie­rung durch die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung in Gang zu set­zen. Las­sen Sie sich eine Kopie der Anzei­ge aus­hän­di­gen.

Mel­den Sie den Scha­den schnellst­mög­lich Ihrer Ver­si­che­rung – am bes­ten inner­halb von 24 Stun­den. Je nach Ver­si­che­rer kann dies tele­fo­nisch, online oder per App erfol­gen. Hal­ten Sie dafür die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen bereit: Fahr­zeug­schein, Poli­zei­be­richt, Bil­der vom Scha­den.

Je nach Fall wird ein unab­hän­gi­ger Kfz-Gut­ach­ter durch die Ver­si­che­rung beauf­tragt, um die Brand­ur­sa­che und Scha­den­hö­he zu ermit­teln. In bestimm­ten Fäl­len kön­nen Sie auch selbst einen Gut­ach­ter wäh­len – vor allem, wenn Sie Zwei­fel an der Ein­schät­zung haben oder eige­ne Inter­es­sen ver­tre­ten möch­ten.

Gut zu wis­sen: Die­se The­men soll­ten Sie als Fahr­zeug­hal­ter eben­falls ken­nen

Wei­ter­füh­ren­de Inhal­te rund um Ihre Kfz-Ver­si­che­rung

Ein Fahr­zeug­brand ist nur ein Aspekt der vie­len Risi­ken, die mit dem Hal­ten eines Autos ver­bun­den sind. Ob durch Tie­re, stei­gen­de Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge oder gene­rel­le Fra­gen zum Schutz­um­fang – die­se The­men hel­fen Ihnen dabei, den Durch­blick zu behal­ten und fun­dier­te Ent­schei­dun­gen zu tref­fen.

Mar­der­scha­den am Auto

Marderschaden-Auto

Zer­bis­se­ne Kabel, durch­ge­trenn­te Schläu­che – Mar­der­schä­den sind einer der häu­figs­ten tech­ni­schen Aus­lö­ser für Fahr­zeug­brän­de. Erfah­ren Sie, wie Sie sich schüt­zen, was die Ver­si­che­rung zahlt und wel­che Warn­zei­chen Sie ernst neh­men soll­ten.

Bei­trags­er­hö­hung

kfz-beitragserhoehung

War­um stei­gen Bei­trä­ge? Was kön­nen Sie dage­gen tun? Und wann lohnt sich ein Wech­sel? In die­sem Bei­trag erfah­ren Sie, wie Bei­trags­er­hö­hun­gen ent­ste­hen, wann Sie ein Son­der­kün­di­gungs­recht haben und wie Sie bares Geld spa­ren kön­nen.

Kfz-Ver­si­che­rung

kfzversicherung

Ob Haft­pflicht, Teil- oder Voll­kas­ko: Wer die rich­ti­ge Ver­si­che­rung für sein Auto sucht, soll­te Leis­tun­gen, Selbst­be­tei­li­gun­gen und Prä­mi­en genau ken­nen. In unse­rem umfas­sen­den Rat­ge­ber fin­den Sie alles, was Sie für eine klu­ge Ent­schei­dung brau­chen.

Zusam­men­fas­sung

Ein Fahr­zeug­brand kann schnell exis­tenz­be­dro­hen­de Fol­gen haben – umso wich­ti­ger ist es, im Ernst­fall abge­si­chert zu sein. Wäh­rend die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung bei Brand­stif­tung oder tech­ni­schen Defek­ten greift, leis­tet die Voll­kas­ko auch bei selbst­ver­schul­de­ten Brän­den und Van­da­lis­mus. Ent­schei­dend ist nicht nur der gewähl­te Ver­si­che­rungs­schutz, son­dern auch das rich­ti­ge Ver­hal­ten nach dem Vor­fall: Poli­zei infor­mie­ren, Beweis­si­che­rung, Scha­den­mel­dung. Wer hier struk­tu­riert vor­geht und die Details des Ver­trags kennt, kann sich vor finan­zi­el­len Risi­ken zuver­läs­sig schüt­zen.

häu­fi­ge Fra­gen

Ja. Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung über­nimmt in der Regel Schä­den durch Brand­stif­tung – auch wenn der Täter unbe­kannt bleibt. Vor­aus­set­zung ist eine recht­zei­ti­ge Scha­den­mel­dung sowie eine Straf­an­zei­ge bei der Poli­zei.

Zuerst Feu­er­wehr und Poli­zei rufen, dann Bewei­se sichern (Fotos, Zeu­gen) und den Scha­den schnellst­mög­lich der Ver­si­che­rung mel­den. Bei Ver­dacht auf Brand­stif­tung ist eine Anzei­ge erfor­der­lich. Ein Gut­ach­ten hilft bei der spä­te­ren Regu­lie­rung.

Ja, sofern es sich um einen unver­schul­de­ten Defekt han­delt, greift die Teil­kas­ko. War der Hal­ter jedoch fahr­läs­sig (z. B. durch ver­pass­te War­tun­gen), kann die Leis­tung ganz oder teil­wei­se abge­lehnt wer­den.

Nur bei der Voll­kas­ko­ver­si­che­rung. Wird ein Scha­den regu­liert, kann dies zu einer Rück­stu­fung in der Scha­den­frei­heits­klas­se füh­ren – abhän­gig vom Ver­si­che­rer und bis­he­ri­gen Scha­den­ver­lauf.