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Autobrand – Wer zahlt für den Schaden am Fahrzeug?
Was Sie im Ernstfall über Versicherung, Haftung und Regulierung wissen müssen
Ein Auto gerät in Brand – ausgelöst durch Brandstiftung, technische Defekte oder sogar durch eigenes Fehlverhalten. Die Folgen sind oft gravierend: Totalschaden, lange Ermittlungen, hohe Kosten. Viele Fahrzeughalter stehen dann vor der Frage, wer für den Schaden aufkommt und ob ihre Versicherung überhaupt zahlt. In diesem Beitrag klären wir, welche Versicherungsarten bei einem Autobrand greifen, was die Rechtslage bei Fremdverschulden sagt und welche Pflichten Sie als Halter haben. So wissen Sie im Ernstfall genau, was zu tun ist – und wo Sie finanziell abgesichert sind.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Wann greift welche Versicherung – und was ist nicht abgedeckt?
Welche Versicherung zahlt bei einem Autobrand?
Ein Fahrzeugbrand kann viele Ursachen haben – von technischer Überhitzung über Kurzschluss bis hin zu vorsätzlicher Brandstiftung. Umso wichtiger ist es zu wissen, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung für den Schaden am Auto aufkommt. Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob Sie eine Teilkasko oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben – denn beide leisten unterschiedlich.
Die Teilkaskoversicherung deckt Fahrzeugbrände ab, die nicht selbst verschuldet wurden. Dazu zählen insbesondere:
Brandstiftung durch Dritte
Kurzschluss oder technische Defekte
Blitzschlag oder Explosionen
Wird das Fahrzeug durch einen dieser Faktoren beschädigt oder zerstört, übernimmt die Teilkasko die Kosten – abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Voraussetzung: Der Schaden darf nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden sein.
Wichtig: Die Versicherung verlangt häufig ein polizeiliches Protokoll sowie eine Schadenanzeige. Fotos, Zeugenaussagen oder ein Gutachten können die Regulierung beschleunigen.
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko – zusätzlich aber auch:
selbst verschuldete Brände (z. B. durch eine unachtsame Reparatur)
Schäden durch Vandalismus
Brand infolge eines Unfalls, bei dem Sie selbst verantwortlich sind
Die Vollkasko greift also auch dort, wo die Teilkasko nicht mehr zahlt – etwa wenn Sie das Feuer durch eigenes Verhalten (z. B. Rauchen im Fahrzeug, heiße Motorteile nach Bastelarbeiten) mitverursacht haben. Auch hier gilt: Die Selbstbeteiligung sowie eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse sollten berücksichtigt werden.
Fazit: Wer umfassend geschützt sein möchte – auch bei Eigenverschulden – ist mit der Vollkasko besser aufgestellt.
Nicht jeder Schaden ist automatisch versichert – entscheidend ist die Ursache
Was passiert bei Brandstiftung oder Fahrlässigkeit?
Ein Auto brennt – doch bevor Versicherer zahlen, stellt sich die entscheidende Frage: Wie ist der Brand entstanden? Die Ursache hat direkten Einfluss auf die Leistungspflicht der Versicherung und die Möglichkeit, andere haftbar zu machen. Besonders bei Brandstiftung oder fahrlässigem Verhalten gelten besondere Regeln. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wer wann haftet, wie Ermittlungen ablaufen und wann eine Anzeige unumgänglich ist.
Brandstiftung durch Dritte
Wird ein Fahrzeug vorsätzlich in Brand gesetzt, handelt es sich um eine Straftat (§ 306 StGB). In solchen Fällen übernimmt in der Regel die Teilkaskoversicherung den Schaden – auch dann, wenn der Täter nicht ermittelt wird.
Kommt es jedoch zur Feststellung eines Verursachers, können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Dazu ist eine Strafanzeige bei der Polizei zwingend erforderlich. Zeugen, Videoaufnahmen, Spuren am Fahrzeug oder Brandgutachten können helfen, den Täter zu identifizieren und die Beweislast zu sichern.
Hinweis: Ein Sachverständiger kann auf eigene Initiative beauftragt werden, wenn Sie Zweifel an der Brandursache haben oder die Versicherung den Schaden anders einstuft.
Fahrlässigkeit durch den Halter
Wird der Brand durch grobe Fahrlässigkeit des Fahrzeughalters verursacht, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern. Beispiele für fahrlässiges Verhalten:
Nicht durchgeführte Wartungen oder technische Mängel
Manipulationen an der Elektrik oder am Kraftstoffsystem
Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften (z. B. Rauchen mit offenem Behälter im Fahrzeug)
In solchen Fällen prüft die Versicherung, ob der Halter seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Liegt ein grobes Fehlverhalten vor, kann die Regulierung abgelehnt oder auf einen Teilbetrag begrenzt werden – abhängig vom Einzelfall und dem konkreten Vertragswerk.
Schnell, richtig und nachvollziehbar handeln – so sichern Sie Ihren Anspruch
Wie verhalte ich mich richtig nach einem Fahrzeugbrand?
Ein Fahrzeugbrand ist immer ein Schockmoment – doch gerade in dieser Situation ist besonnenes und strukturiertes Handeln entscheidend. Denn nur wenn alle erforderlichen Schritte eingehalten werden, lässt sich der Schaden später eindeutig belegen und durch die Versicherung regulieren. Dieser Abschnitt zeigt Ihnen, worauf Sie unmittelbar nach dem Brand achten sollten – und was für die spätere Regulierung wichtig ist.
Feuerwehr und Polizei rufen
Unabhängig von der Ursache muss bei einem Fahrzeugbrand die Feuerwehr verständigt werden – selbst wenn der Brand selbstständig erlischt. Parallel dazu sollte die Polizei informiert werden, um den Vorfall offiziell aufzunehmen und mögliche Hinweise auf Fremdverschulden zu sichern.
Beweismittel sichern
Machen Sie Fotos oder Videos vom ausgebrannten Fahrzeug, vom Umfeld und – falls vorhanden – von verdächtigen Spuren oder Gegenständen. Diese Dokumentation ist später hilfreich für Versicherung, Gutachter und ggf. strafrechtliche Ermittlungen.
Anzeige erstatten
Bei Verdacht auf Brandstiftung ist eine Strafanzeige bei der Polizei Pflicht, um die Schadenregulierung durch die Teilkaskoversicherung in Gang zu setzen. Lassen Sie sich eine Kopie der Anzeige aushändigen.
Versicherung informieren
Melden Sie den Schaden schnellstmöglich Ihrer Versicherung – am besten innerhalb von 24 Stunden. Je nach Versicherer kann dies telefonisch, online oder per App erfolgen. Halten Sie dafür die wichtigsten Informationen und Unterlagen bereit: Fahrzeugschein, Polizeibericht, Bilder vom Schaden.
Gutachten beauftragen oder abwarten
Je nach Fall wird ein unabhängiger Kfz-Gutachter durch die Versicherung beauftragt, um die Brandursache und Schadenhöhe zu ermitteln. In bestimmten Fällen können Sie auch selbst einen Gutachter wählen – vor allem, wenn Sie Zweifel an der Einschätzung haben oder eigene Interessen vertreten möchten.
Gut zu wissen: Diese Themen sollten Sie als Fahrzeughalter ebenfalls kennen
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Zusammenfassung
Ein Fahrzeugbrand kann schnell existenzbedrohende Folgen haben – umso wichtiger ist es, im Ernstfall abgesichert zu sein. Während die Teilkaskoversicherung bei Brandstiftung oder technischen Defekten greift, leistet die Vollkasko auch bei selbstverschuldeten Bränden und Vandalismus. Entscheidend ist nicht nur der gewählte Versicherungsschutz, sondern auch das richtige Verhalten nach dem Vorfall: Polizei informieren, Beweissicherung, Schadenmeldung. Wer hier strukturiert vorgeht und die Details des Vertrags kennt, kann sich vor finanziellen Risiken zuverlässig schützen.
häufige Fragen
Zahlt die Teilkasko bei Brandstiftung am Auto?
Ja. Die Teilkaskoversicherung übernimmt in der Regel Schäden durch Brandstiftung – auch wenn der Täter unbekannt bleibt. Voraussetzung ist eine rechtzeitige Schadenmeldung sowie eine Strafanzeige bei der Polizei.
Was muss ich tun, wenn mein Auto brennt?
Zuerst Feuerwehr und Polizei rufen, dann Beweise sichern (Fotos, Zeugen) und den Schaden schnellstmöglich der Versicherung melden. Bei Verdacht auf Brandstiftung ist eine Anzeige erforderlich. Ein Gutachten hilft bei der späteren Regulierung.
Zahlt die Versicherung bei einem technischen Defekt?
Ja, sofern es sich um einen unverschuldeten Defekt handelt, greift die Teilkasko. War der Halter jedoch fahrlässig (z. B. durch verpasste Wartungen), kann die Leistung ganz oder teilweise abgelehnt werden.
Muss ich bei einem Autobrand mit einer Rückstufung rechnen?
Nur bei der Vollkaskoversicherung. Wird ein Schaden reguliert, kann dies zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse führen – abhängig vom Versicherer und bisherigen Schadenverlauf.