Sind Sie nicht zufrie­den mit unse­rer Tätig­keit?

Falls Sie ein­mal nicht mit unse­rer Tätig­keit zufrie­den sein soll­ten, haben Sie die Mög­lich­keit, eine Beschwer­de bei uns ein­zu­rei­chen. Die Beschwer­de kann schrift­lich per Brief oder per E‑Mail erfol­gen. Sie kön­nen dazu die im Impres­sum genann­ten Adress- und Kon­takt­da­ten ver­wen­den.

Erhal­ten wir von Ihnen eine Beschwer­de, bestä­ti­gen wir Ihnen unver­züg­lich deren Ein­gang und unter­rich­ten Sie über das Ver­fah­ren der Beschwer­de­be­ar­bei­tung sowie die unge­fäh­re Bear­bei­tungs­zeit. Soll­te sich her­aus­stel­len, dass Ihre Beschwer­de einen Gegen­stand betrifft, für den wir nicht zustän­dig sind, infor­mie­ren wir Sie umge­hend dar­über und tei­len Ihnen, soweit mög­lich, die zustän­di­ge Stel­le mit.

Wir wer­den Ihre Beschwer­de umfas­send prü­fen und uns bemü­hen, die­se schnellst­mög­lich zu beant­wor­ten. Soll­te dies ein­mal nicht mög­lich sein, unter­rich­ten wir Sie über die Grün­de der Ver­zö­ge­rung und dar­über, wann die Prü­fung vor­aus­sicht­lich abge­schlos­sen sein wird. Auf Wunsch ertei­len wir Ihnen alle Benach­rich­ti­gun­gen und Infor­ma­tio­nen schrift­lich. Sofern wir Ihrem Anlie­gen nicht oder nicht voll­stän­dig nach­kom­men kön­nen, erläu­tern wir Ihnen die Grün­de hier­für und wei­sen Sie auf etwa­ig bestehen­de Mög­lich­kei­ten hin, wie Sie Ihr Anlie­gen wei­ter ver­fol­gen kön­nen.