Die Pan­de­mie erfor­dert Über­blick und das Lesen von Klein­ge­druck­tem

War­um Ver­trags­de­tails in Kri­sen­zei­ten über finan­zi­el­le Sicher­heit ent­schei­den – und wie ein kla­rer Blick auf das Klein­ge­druck­te den Unter­schied macht.

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Sel­ten hat etwas flä­chen­de­ckend auch die Ver­si­che­rungs­bran­che so stark tan­giert, wie das neue Coro­na­vi­rus. Die Aus­wir­kun­gen sind spür­bar, Infor­ma­ti­ons­la­gen ändern sich qua­si stünd­lich und die ers­ten Ver­si­che­rer fra­gen ganz bewusst nach spe­zi­el­len Infek­tio­nen. Wir spra­chen mit dem All­gäu­er Ver­sicherungs­makler Dani­el Moser von AMBA Ver­si­che­run­gen über die aktu­ells­ten Ent­wick­lun­gen am Markt.

Herr Moser, Sie sind seit Beginn der Coro­na-Pan­de­mie mit Sicher­heit gera­de im Bereich Unter­neh­mens­ver­si­che­run­gen stark gefor­dert. Auf wel­che Ver­si­che­run­gen kommt es jetzt an?

Gera­de als unab­hän­gi­ger Ver­sicherungs­makler ist es aktu­ell im Sin­ne mei­ner Kun­den wich­tig, den Über­blick zu behal­ten und hier und da auch etwas Licht ins Dun­kel zu brin­gen. Die Pan­de­mie erfor­dert Über­blick und das Lesen von Klein­ge­druck­tem. Es kommt wie sel­ten zuvor auf indi­vi­du­ell gut zusam­men­ge­stell­te Ver­si­che­rungs­pa­ke­te und vor allem auch auf Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen an. Zen­tral sind Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung und Berufs­unfähig­keitsversicherung

Was ist hier wich­tig zwi­schen Betriebs­schlie­ßung und ‑unter­bre­chung zu unter­schei­den?

Die Betriebs­un­ter­bre­chung ist immer an den Ein­tritt eines Sach­scha­dens gebun­den. Wenn also bei­spiels­wei­se auf­grund eines Feu­ers oder Was­ser­scha­dens der Betrieb unter­bro­chen wer­den muss, greift auch die Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung. Im Fal­le der Coro­na-Pan­de­mie ist dies aber nicht der Fall. Mit der Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung haben Sie dage­gen die Mög­lich­keit, Ihren Betrieb vor den finan­zi­el­len Fol­gen zu schüt­zen, wenn eine behörd­li­che Schlie­ßung nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz – bei­spiels­wei­se wie jetzt im Zuge von Coro­na — not­wen­dig wird.

Im Moment des Shut­downs stell­te die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung also eine der wich­tigs­ten Absi­che­run­gen für eini­ge betrof­fe­ne Unter­neh­men dar?

Auf alle Fäl­le. Aller­dings bedeu­tet Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung nicht gleich Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung. Dadurch, dass im Fal­le von Coro­na die Betriebs­schlie­ßung von Bund bzw. Land ange­ord­net wur­de, erge­ben sich natür­lich ganz spe­zi­el­le Fra­gen. Ich habe mich bereits von Anfang an mit die­ser The­ma­tik beschäf­tigt und eine Viel­zahl von Quel­len genutzt, um Infor­ma­tio­nen zusam­men­zu­tra­gen. Wich­tig zu wis­sen ist, dass spe­zi­el­le Vor­komm­nis­se, wie bei­spiels­wei­se der Aus­bruch der Coro­na-Pan­de­mie, nicht auto­ma­tisch in einer Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung abge­deckt sind. Hier hängt es sehr stark von den Bedin­gun­gen der Ver­si­che­rer ab. Selbst die Gesell­schaf­ten haben meh­re­re, unter­schied­li­che Tarif­be­din­gun­gen, unter wel­chen sie die Ver­si­che­rungs­neh­mer dann füh­ren. 

Wobei man dann grund­sätz­lich auch unter­schei­den müss­te. Epi­de­mie – Pan­de­mie?

Ja. Eine klas­si­sche Epi­de­mie wäre die jähr­li­che Grip­pe­wel­le. Wenn eine Infek­ti­ons­krank­heit in einem Land zur Mas­sen­er­kran­kung wird, ist von einer Epi­de­mie die Rede. Eine welt­wei­te Epi­de­mie – wie jetzt die Erkran­kun­gen mit dem neu­ar­ti­gen Coro­na­vi­rus – wird zur Pan­de­mie erklärt. Epi­de­mien wer­den wie auch bis­her in den Ver­si­che­rungs­be­stim­mun­gen mit ein­ge­schlos­sen sein. Die aktu­el­le Pan­de­mie zeigt sich ja sehr dyna­misch und aus­ufernd, das wer­den die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten ver­su­chen durch Aus­schluss künf­tig zu ver­hin­dern. Für die Zukunft wird es dar­auf hin­aus­lau­fen, dass die Ver­si­che­run­gen höchst­wahr­schein­lich Pan­de­mien aus­schlie­ßen wer­den.

Wel­chen Tipp haben Sie für aktu­el­le Ver­si­che­rungs­neh­mer?

Wenn noch kei­ne Leis­tung der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft erfolgt ist – sprich: Sie haben einen Scha­den gemel­det, die­ser wur­de aber noch nicht bezahlt bzw. ist noch nicht geprüft – rate ich, die Ange­le­gen­heit von einem unab­hän­gi­gen Anwalt prü­fen zu las­sen. Ich habe hier­für aus mei­nem Exper­ten­netz­werk Spe­zi­al­an­wäl­te, wel­che die Ver­si­che­rung­be­din­gun­gen mei­ner Kun­den einer kos­ten­frei­en Erst­über­prü­fung unter­zie­hen. Eine Betriebs­schlie­ßung soll­te zudem auch der bestehen­den Betriebs­in­halts­ver­si­che­rung gemel­det wer­den, da sich hier­aus eine Gefah­ren­er­hö­hung ergibt.

Wel­chen Tipp haben Sie für inter­es­sier­te Gas­tro­no­men / Hote­liers?

Es gab bis­her ein paar Gesell­schaf­ten (mei­nes Wis­sens drei ), die den Betriebs­schlie­ßungs­scha­den auf­grund Coro­na bezahlt haben. Aller­dings wer­den dort die Bedin­gun­gen gera­de kom­plett über­ar­bei­tet und es kommt nach aktu­el­lem Stand nur noch eine Gesell­schaft in Fra­ge, die den aktu­ell ein­ge­tre­te­nen oder ähn­li­che, künf­ti­ge Fäl­le ver­nünf­tig ver­si­chert. Als Fach­mann weiß ich, auf wel­che Bedin­gun­gen kon­kret geach­tet wer­den muss. Es soll­ten kon­kret die Para­gra­phen 6 und 7 des Infek­ti­ons­schutz­ge­setz auf­ge­führt sein und kei­ne Auf­zäh­lung von Krank­hei­ten erfol­gen, wel­che der Ver­si­che­rung ja dann wie­der eine Hin­ter­tür offen las­sen. Im gewerb­li­chen Bereich ist der Preis der Ver­si­che­rung dann auch sekun­där, ent­schei­dend sind die Leis­tun­gen.

Übri­gens sind Gas­tro­no­men, die aktu­ell bereits einem Ver­gleich mit ihrem Ver­si­che­rer zuge­stimmt haben, lei­der künf­tig außen vor. Für inter­ne und exter­ne Fäl­le, wel­che auf Coro­na zurück­zu­füh­ren sind, gilt das glei­che. Ich bie­te all mei­nen Kun­den und auch Inter­es­sen­ten an, die­se Sachen zu prü­fen. Es geht dabei ja nicht nur um die Betriebs­schlie­ßung, auch die Berie­bs­haft­pflicht, Betriebs­in­halts­ver­si­che­rung oder Ge­bäude­ver­si­che­rungen gehö­ren in die­sem Zuge geprüft. Eben­so soll­te über eine Rechts­schutz mit Ver­trags­rechts­schutz nach­ge­dacht wer­den, um im Scha­dens­fall eine Mög­lich­keit zu haben, vor Gericht zu gehen.

Kom­men wir mit der Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) zu einer wei­te­re, wich­ti­gen Poli­ce für Unter­neh­mer. Was ist hier zu beach­ten?

Zunächst ist die BU für Arbeit­neh­mer wie Arbeit­ge­ber glei­cher­ma­ßen eine bedeu­ten­de Absi­che­rung. Der ers­te BU-Ver­si­che­rer fragt bereits vor Abschluss im Fra­ge­bo­gen nach Coro­na-Infek­tio­nen. Das ist an sich nichts Ver­werf­li­ches, aller­dings müss­te natür­lich anstatt nach dem All­ge­mein­be­griff der Coro­na­vi­ren-Fami­lie eher nach SARS-CoV2 – also dem neu­en Coro­na­vi­rus, der uns alle in Auf­ruhr ver­setzt hat – gefragt wer­den. Das führt dazu dem Ver­si­che­rer zu unter­stel­len, dass durch die Abfra­ge eine Ableh­nung des Ver­si­che­rungs­ver­hält­nis­ses zu erzie­len ver­sucht wird.

Wie sieht es aus mit Per­sonen, die mit SARS-CoV2 infi­ziert waren. Haben die­se Per­sonen über­haupt eine Chan­ce, eine BU abzu­schlie­ßen?

Zunächst gilt: Die Lun­gen­krank­heit Covid-19 als Fol­ge von SARS-CoV2 ist bei guten Leis­tungs­um­fän­gen ver­si­chert. Wenn eine Per­son, wel­che nach­weis­lich an SARS-CoV2 erkrankt ist oder war eine BU abschlie­ßen möch­te, wird der Antrag aktu­ell meh­re­re Mona­te zurück­ge­stellt. Es muss dann über Test und Arzt­be­schei­ni­gung nach Gene­sung nach­ge­wie­sen wer­den, dass man voll­stän­dig geheilt ist. Dann ist auch eine BU-Ver­si­che­rung mög­lich.

Was genau ist grund­sätz­lich der Leis­tungs­um­fang einer BU-Ver­si­che­rung?

Eine BU — Ver­si­che­rung sichert Ihnen im Leis­tungs­fall eine monat­li­che Ren­te zu. Hier­bei ist es üblich, bereits ab einem BU-Unfä­hig­keits­grad von 50 Pro­zent die ver­ein­bar­te Berufs­unfähig­keitsrente in vol­ler Höhe aus­zu­zah­len. Die­se Leis­tungs­hö­he lässt sich außer­dem indi­vi­du­ell fest­le­gen, damit der Schutz tat­säch­lich Ihrem gewohn­ten Lebens­stan­dard und Ihren finan­zi­el­len Bedürf­nis­sen ent­spricht.

Wie hoch soll­te die BU-Ren­te sein?

Um eine ange­mes­se­ne Höhe der Berufs­unfähig­keitsrente zu ermit­teln, ist Ihre Ver­sor­gungs­lü­cke zu bestim­men. Als Exper­te klä­re ich für den Kun­den ab, mit wel­chen Leis­tun­gen er staat­lich oder durch ande­re Ver­sor­gungs­wer­ke bei einer BU rech­nen dür­fen. Dies stel­len wir zum aktu­el­len Gehalt und dem Lebens­stan­dard in Rela­ti­on. Die hier­bei ent­ste­hen­de Ver­sor­gungs­lü­cke ist eine wesent­li­che Grund­la­ge für die Absi­che­rung Ihrer Berufs­unfähig­keit. Was die idea­le Leis­tungs­hö­he anbe­langt, gehen die Mei­nun­gen aus­ein­an­der. Wir emp­feh­len eine Absi­che­rung von min­des­tens 1000 € im Monat oder im Bereich von 60 bis 75 Pro­zent Ihres durch­schnitt­li­chen Monats­ge­halts. Kin­der, Stu­den­ten und Aus­zu­bil­den­den emp­feh­len wir, eben­so min­des­tens 1000 € im Monat als BU-Ren­te abzu­si­chern. Schließ­lich soll die fest­ge­leg­te BU-Ren­te in Euro über Jah­re und Jahr­zehn­te hin­weg Ihre Exis­tenz sichern, was bei stei­gen­den Lebens­hal­tungs­kos­ten mit jedem Jahr schwie­ri­ger wird. Las­sen Sie sich bera­ten, was in Ihrem Fall eine sinn­vol­le Ren­ten­hö­he ist.